Mohnnudeln bescheren "Volksanwalt"
höchste Reichweite
Der unglaubliche Fall von Mohnnudeln, die einen Wiener vorübergehend
den Führerschein gekostet haben, bescherte "Volksanwalt - Gleiches Recht für
alle" am Samstag, dem 12. Februar 2005, die höchste Reichweite seit
Sendungsbeginn im Jänner 2002: Der Rekord steht nun bei 665.000 Zuschauern
(9,7 Prozent Reichweite, 39 Prozent Marktanteil). Nicht weniger als drei
Monate war ein Wiener seinen Führerschein los, nur weil er am Rathausplatz
eine Portion Mohnnudeln gegessen hatte und eine im Zuge einer Amtshandlung
abgegebene Harnprobe deshalb Spuren von Opiaten aufwies. "Ich habe
mittlerweile festgestellt", so Sendungsverantwortlicher und Moderator Peter
Resetarits, "dass Fälle von ungerechtfertigten Führerscheinabnahmen auf ein
unglaubliches Interesse seitens der Zuschauer stoßen."
Volksanwälte legen Konvent Vorschläge
zur Weiterentwicklung vor
In den letzten Jahren hat die Volksanwaltschaft dem Nationalrat und
Bundesrat wiederholt Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser wichtigen
Kontrolleinrichtung übermittelt. Bislang wurden jedoch seitens des
Verfassungsgesetzgebers die Anregungen der Volksanwälte nicht aufgegriffen.
Diese sollten jedoch bei den Beratungen über die Gesamtrevision der
Bundesverfassung nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb beschlossen die
Volksanwälte nun einstimmig, ihre Überlegungen dem zuständigen
Konventsausschuss vorzulegen.
Konkret soll im Bereich der "ausgegliederten Rechtsträger" eine
Angleichung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft an die
Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes erfolgen. Nach Ansicht der
Volksanwaltschaft sollen sich Bürger auch über jene Unternehmen beschweren
können, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Weiters soll die
Volksanwaltschaft die Möglichkeit erhalten, den Verwaltungs- und
Verfassungsgerichtshof dann anzurufen, wenn es zur Sicherstellung einer
einheitlichen Vollzugspraxis notwendig ist. Kernstück der Vorschläge ist
darüber hinaus die Möglichkeit der Volksanwaltschaft, bei
Verfahrensverzögerungen in einem gerichtlichen Verfahren einen
Fristsetzungsantrag einzubringen, der die Gerichte zu einer zügigeren
Verfahrensführung verhalten kann.
Ausweitung der Antragsrechte
Während die Volksanwaltschaft bislang lediglich Verordnungen vom
Verfassungsgerichtshof auf deren Gesetzmäßigkeit prüfen lassen konnte, soll
das Antragsrecht um die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens
ausgeweitet werden. Diese Möglichkeit soll der Volksanwaltschaft aber nur
dann eingeräumt werden, wenn sie das Gesetz in einem ihrer Prüfungsverfahren
anwenden muss.
Vertieft werden soll auch die Anbindung der Volksanwaltschaft an das
Parlament, als dessen Hilfsorgan die Volksanwälte tätig werden. Geht es nach
den Wünschen der Volksanwaltschaft sollen auch Abgeordnete das Recht haben,
die Volksanwaltschaft mit der Einleitung eines Prüfungsverfahrens zu
beauftragen.
Gesamte Verwaltung zu prüfen
Zur Diskussion stellen die Volksanwälte auch, ob es tatsächlich sinnvoll
ist, andere Kontrollorgane wie etwa die Bundesheer-Beschwerdekommission oder
Rechtsschutzbeauftragte neben der Volksanwaltschaft zu belassen. Diese
Aufgaben könnten auch von der Volksanwaltschaft übernommen werden. So wie
der Rechnungshof die gesamte Gebarung des Staates prüfen kann, sollten sich
Bürger auch über die gesamte Verwaltung bei der Volksanwaltschaft beschweren
können, wenn sie glauben, dass ein Missstand vorliegt.
VERFASSUNGSAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT BERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT
Neuwahlantrag der SPÖ kommt nicht auf die Tagesordnung
Der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2000 stand heute im
Mittelpunkt der Beratungen des Verfassungsausschusses des Nationalrates. Dabei
kamen insbesondere Mängel in der Justizverwaltung und im Innenressort sowie
der Umgang des Nationalrates mit legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft
zur Sprache. Vor allem seitens der Grünen wurde beklagt, dass Vorschläge der
Volksanwaltschaft in Bezug auf Gesetzesänderungen "beharrlich ignoriert"
würden, was jedoch sowohl von ÖVP-Seite als auch vom derzeitigen Vorsitzenden
der Volksanwaltschaft, Peter Kostelka, zurückgewiesen wurde. Kostelka wies
darüber hinaus darauf hin, dass sich im Jahr 2001 wieder eine steigende Zahl
von Beschwerden bei der Volksanwaltschaft abzeichne. Am Beginn der
Ausschusssitzung hatte Abgeordneter Josef Cap namens der SPÖ den Antrag
gestellt, die Tagesordnung um den von seiner Fraktion kürzlich eingebrachten
Neuwahl-Antrag zu ergänzen, dies wurde jedoch von den Koalitionsparteien
abgelehnt.
Im Rahmen der Beratungen über den Bericht der Volksanwaltschaft beklagten
insbesondere die Grünen, dass legistische Anregungen der VolksanwältInnen vom
Gesetzgeber "beharrlich ignoriert" würden, wie Abgeordnete Terezija Stoisits
sagte. Ein tabellarischer Anhang im Bericht zeige, dass bei zwei Dritteln der
Vorschläge keine Umsetzung beabsichtigt sei. Gewisse Anregungen würden sich
dabei über Jahrzehnte hinziehen. Ihre Fraktionskollegin Madeleine Petrovic
schloss sich dieser Kritik an und gab zu bedenken, dass es keine richtige
Verwaltungsreform ohne Änderung der materiellen Gesetze geben könne. Klarere
Bestimmungen in manchen Bereichen würden ihrer Ansicht nach die Verwaltung
merklich entlasten.
Stoisits hielt darüber hinaus fest, dass die von der Volksanwaltschaft
aufgezeigten Fälle einen guten Überblick darüber darstellten, wie die
österreichische Verwaltung arbeite und welchen manchmal geradezu
unmenschlichen Umgang die Bürokratie mit Bürgern und Parteien pflege. Als
Beispiel nannte sie die Ladung zu Vernehmungen mittels offener Postkarte, was
jeden Regeln des Datenschutzes widerspreche. Überhaupt übte Stoisits besondere
Kritik am Innenressort und verwies in diesem Zusammenhang auf den vorliegenden
Bericht, in dem die Volksanwaltschaft die teils extrem lange Antwortdauer
seitens des Innenressorts bemängle und festhalte, dass dadurch Prüfungen
erschwert seien.
Von mehreren Abgeordneten angesprochen wurden Mängel in der Justizverwaltung.
So machte Abgeordneter Johann Maier (S) darauf aufmerksam, dass es im
Justizbereich eine Steigerung der Beschwerden um über 25 Prozent gebe, wobei
ein Großteil die lange Dauer von Gerichtsverfahren und die lange Dauer bei der
Ausfertigung und Zustellung von Gerichtsentscheidungen betreffe. Grund dafür
seien nicht zuletzt personelle Engpässe. Maier kritisierte in diesem Sinn die
in Aussicht genommenen Planstelleneinsparungen im Justizbereich seitens der
blau-schwarzen Koalition und äußerte die Befürchtung, dass dadurch die
Beschwerden weiter zunehmen und insbesondere Verfahren im zivilrechtlichen
Bereich noch länger dauern werden.
Abgeordnete Theresia Fekter (V) hielt dazu fest, sie irritiere es, dass, wenn
die Volksanwaltschaft Missstände in der Justiz aufzeige, die
Richtervereinigung stets auf die Unabhängigkeit der Justiz poche.
Justizminister Böhmdorfer hat ihr zufolge versucht, Unzulänglichkeiten bei der
Aktenbehandlung durch die Einrichtung von Vertretungsrichtern beizukommen, was
aber wiederum zu Protesten von Seiten der Medien und der Richterschaft geführt
habe.
Allgemein unterstrich Fekter, der Nationalrat habe legistische Anregungen der
Volksanwaltschaft sehr wohl im Auge. Ihr zufolge könnte es beispielsweise "im
Frühling" in zwei wichtigen Fragen - im Heimvertragsrecht und in Bezug auf das
"Recht auf Licht" in Nachbarschaftsangelegenheiten - zu einer Lösung kommen.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) meinte in Richtung Abgeordneter Fekter, die
von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Probleme im Justizbereich könnten
"sicher nicht" durch Vertretungsrichter gelöst werden. Weiters kritisierte er
wie schon zuvor Abgeordnete Stoisits die lange Beantwortungszeit des
Innenministeriums auf Anfragen der Volksanwaltschaft.
Abgeordneter Michael Krüger (F) räumte ein, dass es bei Zivilprozessen oft zu
Verzögerungen komme. Er macht dafür vor allem die nicht rechtzeitige
Ausfertigung von Sachverständigengutachten verantwortlich und will daher in
diesem Bereich ansetzen. Seiner Ansicht nach sollte man auf die
Gerichtspräsidenten dahingehend einwirken, Personen von der
Sachverständigenliste zu streichen, wenn sie ihre Aufträge nicht in
angemessener Zeit erfüllen.
Sowohl von Krüger als auch seitens der Abgeordneten Gottfried Feurstein und
Ulrike Baumgartner-Gabitzer (beide V) angesprochen wurde die Absicht, im ORF
wieder eine Sendung für die Volksanwaltschaft einzuführen. Krüger erwartet
sich dadurch ein stärkeres Gewicht der Volksanwaltschaft und machte geltend,
dass der Erfolg der Volksanwaltschaft nicht zuletzt von der ihr zugemessenen
Bedeutung abhänge.
Skeptischer äußerte sich dazu Abgeordneter Feurstein. Er hat Bedenken, dass
sich die Behörden bei im Fernsehen aufgezeigten Fällen großzügiger verhalten
und rascher reagieren als im Normalfall, was zu einer ungleichen Behandlung
von Bürgern führen würde.
Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer bekräftigte allgemein, es würden sehr viele
Anregungen der Volksanwaltschaft aufgenommen. Sie sehe das nicht so negativ
wie die Grünen. Zudem stellte sie der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus, räumte
aber ein, dass es zweifellos viele Einzelfälle gebe, wo Verbesserungen
notwendig seien.
Abgeordnete Gisela Wurm (S) schnitt einige ihrer Meinung nach "wirklich
haarsträubende Fälle" aus dem Verwaltungsbereich des Innenministeriums an und
nannte etwa Leibesvisitationen "ohne Schamgefühl und Hygiene", Alko-Tests in
Schlafzimmern und Perlustrierungen von Jugendlichen, mit denen man massiv in
deren persönliche Integrität eingegriffen habe. Ihrer Auffassung nach sollte
die Volksanwaltschaft Grundrechtsverletzungen deutlicher als bisher aufzeigen.
Peter Kostelka, derzeitiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft, bekräftigte,
dass legistische Anregungen der Volksanwaltschaft immer wieder umgesetzt
würden. Die tabellarische Aufstellung im Anhang des Berichts der
Volksanwaltschaft ist ihm zufolge insofern kein Maßstab, da man offene
Anregungen der Volksanwaltschaft aus den letzten Jahren immer wieder anführe,
während umgesetzte Empfehlungen lediglich im Jahr der Umsetzung aufschienen.
Als "echtes Problem" wertete Kostelka die Tatsache, dass die Ressorts Anfragen
der Volksanwaltschaft sehr unterschiedlich beantworten würden. Mittlerweile
gehe man seitens der VolksanwältInnen einheitlich so vor, zunächst eine Frist
von fünf Wochen zu setzen und dann eine Antwort zu urgieren, erläuterte er,
weitere Urgenzen folgten nach vier und dann nach drei Wochen. Einen gewissen
"erzieherischen Effekt" erwartet sich der Volksanwalt vom Vorhaben, im Bericht
der Volksanwaltschaft künftig darzustellen, wie oft und in welchem Umfang
verspätete Antworten der einzelnen Ressorts einträfen. Zudem hat die
Volksanwaltschaft ihm zufolge den Grundsatzbeschluss gefasst, in dem Bericht
künftig einen eigenen "Grundrechtsteil" einzufügen.
Die Verfahrensdauer im Justizbereich hält Kostelka, wie er sagte, "fürwahr für
ein Problem". Als zweites ungelöstes Problem zwischen Volksanwaltschaft und
Justizressort nannte er darüber hinaus die Frage der Auskunftserteilung im
Gnadenrecht. Seiner Meinung nach wären Überprüfungen in diesem Bereich
sinnvoll.
Als unabdingbare Notwendigkeit beurteilte Kostelka die von SPÖ- Abgeordnetem
Maier geforderte Einrichtung eines verschuldensunabhängigen Haftungsfonds im
Sozialversicherungsbereich, insbesondere bei der Pensionsversicherung. Er gab
zu bedenken, dass das Sozialversicherungsrecht so komplex sei, dass
beispielsweise ein einzelner nicht beurteilen könne, ob der Nachkauf von
Versicherungszeiten für die Pension Sinn mache oder nicht. Er müsse sich daher
auf Auskünfte der Sozialversicherungsträger verlassen, die aber nicht immer
richtig seien. Kostelka erachtet es als "unerträglich", dass für falsche
Auskünfte kein Schadenersatz geltend gemacht werden könne.
Als weiteres Problem für die Volksanwaltschaft führte Kostelka die fehlende
Prüfungszuständigkeit bei ausgegliederten Rechtsträgern an. Dadurch klaffe in
zunehmendem Maß auch die Zuständigkeit des Rechnungshofes und der
Volksanwaltschaft auseinander, bedauerte er. Seiner Auffassung nach ist es
außerdem nicht befriedigend, dass die Volksanwaltschaft abseits der jährlichen
Berichte dem Nationalrat keine aktuellen Sonderberichte - etwa eine
Untersuchung der Gewährung von Heizkostenzuschüssen - übermitteln könne.
Die geplante ORF-Sendung für die Volksanwaltschaft wurde von Kostelka begrüßt.
Er teilte mit, dass zwei Fälle pro Sendung gezeigt werden sollen, wobei es
einen konfrontativen Fall und einen Fall, der gelöst werden konnte, geben
werde. Die Bedenken von Abgeordnetem Feurstein teilte der Vorsitzende der
Volksanwaltschaft nicht und betonte, die VolksanwältInnen würden sich nicht
als Interventionisten sehen, vielmehr müsse eine vernünftige Lösung auch für
alle anderen Fälle gelten. Es werde auch nicht "zu einem wöchentlichen
Abschlachten eines Beamten" kommen, zeigte sich Kostelka zuversichtlich.
Der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2000 wurde
einstimmig zur Kenntnis genommen. Daraus geht hervor, dass sich im vergangenen
Jahr 8.605 BürgerInnen an die Volksanwaltschaft wandten. In 3.806 Fällen wurde
ein Prüfungsverfahren eingeleitet, weitere 44 Mal wurden die VolksanwältInnen
von sich aus aktiv. Die häufigsten Beschwerden auf Bundesebene betrafen dabei
das Sozialministerium (588) und das Justizministerium (506), in der
Bundesländerstatistik führt das Burgenland vor Wien und Vorarlberg die
Beschwerdeliste an. Insgesamt wurden von der Volksanwaltschaft im Jahr 2000
4.704 Prüfungsverfahren erledigt, wobei es in zwei besonders schwer wiegenden
Fällen zu einer formellen Empfehlung und in einem Fall zu einer
Missstandsfeststellung kam.
ANTRÄGE DER KOALITION UND DER GRÜNEN WURDEN UNTERAUSSCHUSS ZUGEWIESEN
Ein Entschließungsantrag der beiden Koalitionsparteien, der auf einen besseren
Schutz von Tieren vor Tierquälerei abzielt, wurde einstimmig dem zum Thema
Tierschutz eingerichteten Unterausschuss des Verfassungsausschusses
zugewiesen. Diesem Unterausschuss liegen auch mehrere Anträge der Opposition
zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes zur Vorberatung
vor.
Ebenfalls einem Unterausschuss zugewiesen - und zwar jenem, den der
Verfassungsausschuss zur Vorberatung des von der Koalition beantragten
"Demokratiepaketes" eingesetzt hat - wurden ein Antrag und ein
Entschließungsantrag der Grünen zur Erweiterung der Kompetenzen der
Volksanwaltschaft. Unter anderem wollen die Grünen die Prüfungsbefugnis der
Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger erstrecken und der
Volksanwaltschaft die Möglichkeit einräumen, Gesetzesanträge einzubringen.
Zudem soll ihrer Ansicht nach der Wahlmodus für die VolksanwältInnen geändert
werden.
Sowohl der Tierschutz-Unterausschuss als auch der zum "Demokratiepaket"
eingesetzte Unterausschuss des Verfassungsausschusses werden ihre Beratungen
am Freitag, den 14. Dezember fortsetzen. FPÖ und ÖVP fordern im
"Demokratiepaket" u.a. die Einführung der Briefwahl und die verpflichtende
Abhaltung einer Volksabstimmung für den Fall, dass ein Volksbegehren von mehr
als 15 % der Stimmberechtigten unterstützt wird. Außerdem beinhaltet der VP-
FP-Vorschlag gleichfalls die Möglichkeit der Gesetzesinitiative durch die
Volksanwaltschaft. Dem Unterausschuss liegt darüber hinaus ein Antrag der
Grünen zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre vor.