REGIO-PRESS-MEDIEN

Berlin - Wien - New York - Düsseldorf - München

Automobil Finanzmarkt Foren Gaestebuch Gesellschaft Grusskarten Horoskop Kontakt Int.-Versions Journalismus Justiz Kontaktanzeigen Kultur Links Literatur Medizin Mitarbeiter Models News Österreich PC u. Technik Politik Sport Stellenmarkt Suchen WAP Wissenschaft

Verbraucher

 


 

 

Home
Nach oben
Arbeitnehmer
Schulden
Strom - Oel pp.
Verbraucherschutz  

REGIO-PRESS ist Mitglied im Journalisten-Ring
<< Info Alle >>

REGIO-PRESS-Medizin, Passwortgeschützter Bereich für medizinische Berufsgruppen!

 

     Voting.. Top-99 Site

        

                       

 

Feilschen ab Mittwoch erlaubt
Rabattgesetz früher als erwartet gestrichen
 

Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden ab morgen, Mittwoch, und damit früher als geplant ersatzlos abgeschafft. Bundespräsident Johannes Rau http://www.bundespraesident.de hat das entsprechende Gesetz bereits unterzeichnet. Künftig können im Handel Preisnachlässe auf Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher angeboten werden. Ebenfalls wird erlaubt, neben einer Hauptware eine Nebenware oder Dienstleistung unentgeltlich zu gewähren. Gleichzeitig verbessern sich die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten, insbesondere im Internethandel, so die Bundesregierung. http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp
 

Experten erwarten jedoch, dass größere Handelsunternehmen an Stelle individueller Preisabsprachen neue Rabatt- und Bonussysteme anbieten werden, indem sie "attraktive Pakete schnüren". Internet-Händler Primus Online, LetsBuyIt.com und die Lufthansa haben bereits den Wegfall des Rabattgesetzes begrüßt (Siehe auch pte-Meldung http://www.pte.at/show.php?pte=010713040 ). Auch andere Unternehmen und E-Commerce-Anbieter versprechen sich künftig verstärkte Nachfrage und höhere Umsätze. So will etwa die Loyalty Partner GmbH mit ihrem Kundenbonusprogramm Payback künftig eine höhere Punkteanzahl gewähren oder Sonderverkäufe für spezielle Zielgruppen organisieren. Das Programm zählt derzeit zehn Mio. aktive Karten. 1,5 Mio. Kunden wurden dabei über das Internet gewonnen. Bis Ende des Jahres soll in Deutschland mit zwölf Mio. Karten und bis zum Jahr 2005 mit rund 18 Mio. Karten gepunktet werden. Der Gesamtumsatz über die Karte beläuft sich bisher auf 5,5 Mrd. Euro. Insgesamt wurden seit März letzten Jahres 7,8 Mio. Euro an Rabatten ausgeschüttet.
 

Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) http://www.drv.de wies darauf hin, dass Reisebüros auch nach dem Wegfall des Rabattgesetzes keine Preisnachlässe auf Pauschalreisen gewähren können. Im Gegensatz zum Einzelhandel sei das Reisebüro Handelsvertreter von Reiseveranstaltern sowie Flug- und Hotelgesellschaften. Dadurch sei das Reisebüro durch den Agenturvertrag an vorgegebene Preise gebunden. Ausnahmen könnten lediglich für die wenigen Fällen gelten, wo Reisebüros im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Reisen selbst organisieren, hieß es. Dann wäre eine Rabattgewährung möglich, dürfte aber meist an geringen Margen scheitern, so DRV.
 

 

Deutsches Rabattgesetz ersatzlos gestrichen
Powershopping im Aufwind

 Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung gestern, Freitag, die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beschlossen. Nach der einfachen Zustimmung durch den Bundesrat am 13. Juli und der anschließenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten werden das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung Anfang August ihre Wirkung verlieren.

Powershopping-Anbieter wie letsbuyit.com und PrimusPowershopping arbeiten somit nicht länger im halblegalen Umfeld. Bassam Doukmak, Geschäftsführer von PrimusPowershopping: "Es wurde höchste Zeit, dass der Standort Deutschland nicht länger gegenüber den europäischen Nachbarn benachteiligt wird." Für ein laufendes Verfahren, in dem PrimusPowershopping ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen wird, erwartet das Unternehmen eine Signalwirkung. http://www.primus-online.de/

Die Gesetzesnovelle war seit der E-Commerce Direktive im Mai letzten Jahres zu erwarten, doch viele Marktteilnehmer haben die Vorbereitungszeit nicht genutzt, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten, meint Erika Graf, Handelsspezialistin der mb marketing bridge Bad Homburg. "Im Handel ist derzeit hektisches Treiben zu beobachten. Überall werden Arbeitsgruppen eingesetzt, keiner will hinter dem Wettbewerb zurückstehen," so Graf.

Eine spontane Umfrage der mb marketing bridge zeigt, dass nur wenige internationale Konzerne bereits entsprechende Marketingkonzepte für den deutschen Markt in der Schublade haben. Viele Hersteller sehen jetzt erst Handlungsbedarf. Graf: "Die neue Gesetzeslage eröffnet Handel und Industrie viele Möglichkeiten, ihre Marketingbudgets gezielter und somit wirksamer einzusetzen. Dazu müssen die Unternehmen aber zunächst entsprechende Marketingstrategien entwickeln."

 

AK gegen neue Belastung für Konsumente beim PC-Festplatten-Kauf

Die AK kritisiert die von der Austro-Mechana geplante Gebühr auf Computer-Festplatten: Diese Urheberrechts-Abgabe ist ungerechtfertigt und würde alle PC-Käufer belasten, sagen die AK-Konsumentenschützer. Ein Konsument müsste beim PC-Kauf um 500 Schilling mehr zahlen. Die AK lehnt die Gebühr ab, denn nur einige wenige Anwender kopieren urheberrechtlich geschützte Werke, wie Musik oder Texte, direkt auf die Festplatte. Auf Datenträger gibt es schon eine derartige Abgabe. Außerdem sind viele Werke bereits kopiergeschützt und kosten ohnehin bereits beim Herunterladen. Bei Einführung einer zusätzlichen Gebühr müssten demnach Konsumenten doppelt oder dreifach zahlen. Die AK ist daher gegen eine derartige Gebühr, die ohne wirksame öffentliche Kontrolle pauschal eingehoben werden soll, Außerdem sollte sich Justizminister Böhmdorfer bei der nächsten EU­Ministerratstagung dafür einsetzen, dass die Verbraucherrechte im Richtlinienentwurf zum Urheberrecht gestärkt werden, fordert die AK.

 

Die AK lehnt die geplante Urheberrechts-Gebühr beim Kauf auf Festplatten ab: Die Austro-Mechana, die als Monopolgesellschaft die mechanisch-musikalischen Rechte der Urheber wahrnimmt, will von den Konsumenten eine Urheberrechtsabgabe beim Kauf einer Festplatte. Derzeit gibt es solche Abgaben schon auf Datenträger - von der Leerkassette bis zur CD-Rom.

Geplant sind 25 Schilling je Gigabyte Plattenkapazität. Der Konsument müsste also um 500 Schilling mehr beim Kauf der derzeit im Handel standardmäßig angebotenen 20 Gigabyte Festplatte zahlen, die rund 2.500 Schilling kostet. Insgesamt würden die Verwertungsgesellschaften rund 900 Millionen Schilling im Jahr einnehmen, haben die AK-Experten berechnet.

 

Doppelt oder dreifach verrechnet

Die AK beanstandet, dass den heimischen PC-Nutzern pauschal unterstellt wird, urheberrechtlich geschützte Fremdinhalte auf ihre Festplatten zu speichern. Das Speichern und Kopieren von Fremdinhalten betrifft nur einige wenige Anwender, sagen die AK-Konsumentenschützer, Außerdem müssen die Konsumenten in den meisten Fällen ohnehin schon zahlen, wenn sie etwas kopieren oder herunterladen. Diese geplante Abgabe würde einer Doppel- oder sogar Dreifachverrechnung gleichkommen, sagen die AK-Konsumentenschützer.

 

Keine wirksame Kontrolle

Die AK kritisiert, dass die Monopolgesellschaften keiner effizienten öffentlichen Kontrolle unterliegen. Eine pauschale Einhebung wäre ungerecht. Zudem ist es schon derzeit vollkommen undurchschaubar, wem die eingehobenen Gebühren zu Gute kommen. Üblicherweise kommen solche Einnahmen nämlich nicht mehrheitlich den Urhebern oder          Künstlern zu Gute, sondern fließen vielmehr an die Unternehmen 

der Kulturgüterindustrie. Daher verlangt die AK, dass alle Verwertungsgesellschaften vom Rechnungshof kontrolliert werden, um eine gerechte Verteilung der Gelder an die Künstler zu gewährleisten.

 

 

Der Entwurf schränkt zur Zeit die Verbraucherrechte massiv ein. Die AK verlangt

daher von Justizminister Böhmdorfer, dass er sich bei der nächsten EU~

Ministerratstagung für die Stärkung der Verbraucherrechte einsetzt.

 

Die AK fordert:

+ Es soll ein EU-einheitliches Recht der Konsumenten auf das Kopieren für den privaten Gebrauch geben. Würde es den Mitgliedsstaaten freigestellt werden, wie es der EU-Entwurf vorsieht, würde das eine völlige Rechtszersplitterung bedeuten.

 

+ Keine Ausgleichszahlungen der Konsumenten beim Herunterladen oder Speichern von Anwendungen für den direkten privaten Gebrauch.

 

+ Anbieter dürfen nicht durch technische Schutzvorrichtungen das Recht der Konsumenten auf das Kopieren für den privaten Gebrauch verhindern.

 

Die AK fordert außerdem, dass auch zukünftig ein offener Internetzugang für alle sichergestellt wird.

 

                      

 
 

 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



This site is powered by the ICQ2Go Panel © 2002 ICQ Inc. All Rights Reserved. Use of ICQ2Go Panel is subject to the ICQ Terms of Service.

Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:42
Copyright REGIO-PRESS-MEDIEN
© 1998 - 2007
V.i.S.d.P. CR Joerg W. Baur
 
Diese Seiten sind optimiert für: IE 7 u. Netscape 8.1
sowie Mozilla Firefox 2 & Opera 9
Empfohlene Bildschirmauflösung : 1280 x 1024  

 

           WEBCounter by GOWEB 


Bitte stimmen Sie für diese Homepage ab.
Wählen Sie einfach den entspechenden Punkt.
naja... gut sehr gut zu empfehlen TOP SITE