Justiz: Urteilsverkündung im
Strafverfahren WEB - 2
Urteil wurde im Berufungsverfahren bestätigt und Strafausmaß erhöht
Am 19. August 2002 wurden unter anderem vom Landesgericht Salzburg in erster
Instanz im sogenannten Strafverfahren "WEB - 2" der ehemalige
Vorstandsvorsitzende der IMMAG AG zu einer 3 ½-jährigen Freiheitsstrafe und
zum Ersatz eines Schadensbetrages von insgesamt 182.843,08 Euro an 13
geschädigte Anleger und der ehemalige Steuerberater, der für die Erstellung
bzw. Prüfung der Abschlüsse von für den Anlagenbereich des IMMAG - Konzerns
maßgeblichen Gesellschaften verantwortlich war, zu einer 5-jährigen
Freiheitsstrafe verurteilt.
Gegen dieses Urteil haben die Staatsanwaltschaft Salzburg sowie die beiden
Angeklagten wegen der Strafhöhe und der Erstangeklagte auch wegen der
Privatbeteiligtenzusprüche Berufung erhoben. Nach Durchführung einer
öffentlichen Berufungsverhandlung am 4. Februar 2005 beim Oberlandesgericht
Linz hat der Rechtsmittelsenat 9 (Vorsitz Dr. Ernst Schütz) der Berufung der
Staatsanwaltschaft Folge gegeben und die Freiheitsstrafe hinsichtlich des
Erstangeklagten (Vorstandsvorsitzender) auf 5 Jahre erhöht. Den anderen
Berufungen wurde keine Folge gegeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Gerichtsurteil Kärntner
Wirtschaftskammer: Präsident Pacher hat Verantwortung zu tragen
Gunzer: Pacher soll sich nicht hinter seine Mitarbeiter verstecken
Zur heutigen Verurteilung des Direktors der Kärntner Wirtschaftskammer, der
Gastgewerbebetriebe über einen Besuch des Arbeitsinspektorates warnte,
wonach er eine teilbedingte Geldstrafe erhielt und weitere zwei Funktionäre
der Kammer ebenfalls zu Geldbußen verurteilt worden sind, meinte der
Vizepräsident der Wirtschaftskammer und Landtagsabgeordnete Albert Gunzer,
dass der Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher hierbei die volle
Verantwortung übernehmen müsse.
"Pacher soll sich nicht hinter seine Mitarbeiter verstecken, sondern dazu zu
stehen. Er hat durch die Verurteilung dazu beigetragen, dass das Ansehen der
Interessensvertretung dadurch großen Schaden zugefügt wurde", betonte Gunzer.
Gunzer wies auch darauf hin, dass auch die Betriebe die Gesetze auf Punkt
und Beistrich genau einhalten müssen und diese auch mit höchster Genauigkeit
befolgen. Und dies müsse auch von den Funktionären der Wirtschaftskammer
genauestens eingehalten werden, schloss Gunzer.

Entscheidung des OLG bringt nichts
Neues
Nach Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft, Volksanwaltschaft wird auch
jede andere Prüfung Korrektheit der steuerlichen Vorgangsweise ergeben
Das Oberlandesgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung
der Vorerhebungen formell zurückgewiesen, weil die Aktenlage für eine
Einstellung des Verfahrens noch nicht ausreichend war. Für Grasser ist diese
Entscheidung, die nicht anders zu erwarten gewesen war, nichts Neues.
Grasser dazu gelassen: "Ich erwarte in diesem Verfahren, das immerhin seit
eineinhalb Jahren dauert, selbst Stellung nehmen zu können!"
Schon im Juli 2003 haben 2 Finanzämter, mehr als 10 unabhängige
Finanzbeamte, 1 Gutachten von Ernst & Young, 3 Gutachten von Professoren
zweifelsfrei festgestellt: "Steuerlich völlig korrekt gehandelt". Auch am
26.2.2004 haben die für Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den Verein zur
Förderung der New Economy zuständigen Finanzbehörden in einer
Presseaussendung erklärt, dass sowohl Karl-Heinz Grasser als auch der
Verein zur Förderung der New Economy im Zusammenhang mit der Errichtung und
dem Betrieb des Vereines der New Economy steuerlich korrekt gehandelt haben.
Auszug: "Es kann davon ausgegangen werden, dass Karl-Heinz Grasser sowie der
Verein zur Förderung der New Economy stets ihren Offenlegungsverpflichtungen
gegenüber den Steuerbehörden nachgekommen sind - folglich konnte der
Tatbestand der Abgabenverkürzung (=Steuerhinterziehung) zu KEINEM Zeitpunkt
festgestellt werden."
Auch renommierte Steuerrechtsexperten bestätigen die steuerlich korrekte
Handlungsweise. Univ. Prof. Dr. Eduard Lechner bekräftigt dies in seiner
Aussendung vom 13.09.2004, dass die Gerichte für den Fall der Homepage von
Finanzminister Karl-Heinz Grasser zwar zuständig sein mögen,
Steuerhinterziehung liege aber keinesfalls vor:
"Es ist im vorliegenden Fall allerdings denkunmöglich, dass der Tatbestand
der Abgabenhinterziehung erfüllt ist."
Selbst Prof. Doralt glaubt." ...dass Grasser seitens der Staatsanwaltschaft
keine Gefahr droht", das bestätigte auch der renommierte Strafrechtler Prof.
Fuchs in der ZIB 1 am 01. September 2004!

Seegrotten-Unglück: Gerichtsgutachter
belastet Betreiber & Behörde.
aren Kripo und Staatsanwaltschaft bislang davon ausgegangen, dass ein
"technischer Defekt" im Mai 2004 zu dem tragischen Unfall, der fünf
Todesopfer forderte, geführt hat - so belegt die jetzt vorliegende Expertise
neue brisante Fakten.
Wie NEWS exklusiv berichtet, kam Dipl. Ing. Richard Kuchar bei seinen
Untersuchungen nämlich zu folgendem Schluss: "Der Kenterunfall ist auf zu
geringe Stabilitätswerte, zu geringes Freibord bei Vollabladung sowie stark
unsymmetrische Beladung und erhebliche Überladung zurück zu führen. Auslöser
war letztlich eine scharfe Linkskurve, in der das Fahrzeug über Steuerbord
kenterte."
Das Boot wäre, laut Analysen des Sachverständigen, eine Fehlkonstruktion
und lediglich auf eine Beladung mit sieben (!) Personen getestet gewesen.
Vorrangig geht Kuchar mit den Seegrotten-Betreibern hart ins Gericht: "Der
vom Unfall betroffene Schiffsführer hatte das Problem, ohne
Schiffsführer-Ausbildung, also auch ohne jede schiffstechnische
Unterrichtung, ein nicht zulassungsfähiges Wasserfahrzeug steuern zu
müssen."
Der Gutachter stellt schließlich sogar in Frage, "wie weit die anderen
Schiffsführer diese permanente Gefahr erkennen hätten können", und
resümiert: "Es hätte grundsätzlich jeden anderen Schiffsführer ebenso
treffen können. Gefährlich war der Betrieb allemal - man fuhr bei Volladung
praktisch immer in Kenternähe!"
Mit einer Klagsflut der Hinterbliebenen der Opfer ist nun zu rechnen.

Vilimsky: Wiener FPÖ schaltet im
Rechtsstreit gegen profil den Generalprokurator ein
Das Urteil des OLG im Rechtsstreit zwischen dem Wiener FPÖ-Obmann
Heinz-Christian Strache und der Wochenzeitschrift "profil" ist völlig
unverständlich, stellt einen totalen Bruch mit der bisherigen
Rechtssprechung dar und ist inhaltlich nicht einmal ansatzweise
nachzuvollziehen. Vor diesem Hintergrund hat die Wiener FPÖ ihren
Rechtsanwalt beauftragt, beim Generalprokurator anzuregen, gegen dieses
Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes beim Obersten
Gerichtshof einzubringen. Dies stellte heute der Wiener
FPÖ-Landesparteisekretär Harald Vilimsky fest. *****
Die bisherige ständige Rechtssprechung lautete, daß es unzulässig ist, über
Betroffene unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Mit diesem Urteil
habe das OLG diese an sich richtige und gute Praxis unverständlicher Weise
durchbrochen. "Wenn künftig nun unwahre Tatsachenbehauptungen in letzter
Konsequenz die Basis dafür sind, Meinungsexzesse zuzulassen, ist eine Tür
geöffnet worden, die der politischen Auseinandersetzung allgemein keinen
guten Dienst erweist. Mit der selben Berechtigung könnten wir nämlich der
Autorin des Artikels die Nähe zum stalinistischen Gedankengut unterstellen.
"Es bleibt zu hoffen, daß der Generalprokurator unserer Anregung auf
Bekämpfung dieses Urteils nachkommt", so Vilimsky.

Richter halten
Entscheidung im Formel-1-Prozess zurück
Ecclestone muss auf sein Urteil warten
Im Prozess um die Kontrolle in der Formel 1 muss
Bernie Ecclestone mehrere Wochen auf sein Urteil warten. Die Richter
haben das Urteil noch zurückgehalten und mitgeteilt, dass sie es
erst gegen Ende des Jahres verkünden werden. Das berichtet das
Magazin Sportbusiness
http://www.sportbusiness.com . Die Verhandlungen liefen zwei
Tage. Der Ausgang des Prozesses könnte Ecclestone die Kontolle über
die Formel 1 kosten. Drei Banken hatten gegen ihn geklagt, weil sie
die Ernennung von zwei Mitgliedern des Vorstands der Formula One
Holding (FOH) anfechten wollten.
Die drei Banken, JP Morgan, Lehman Brothers und die Bayerische
Landesbank, sehen sich um das Mitspracherecht in der
Formel-1-Vermarktungsgesellschaft SLEC betrogen. Bisher hatten sie
keinerlei Einfluss auf das Unternehmen, obwohl sie 75 Prozent an dem
Unternehmen halten. Ecclestone hält nur 25 Prozent. pte berichtete
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041123033 . Die SLEC ist die
Muttergesellschaft der FOH. Die Übermacht konnte Ecclestone
behalten, da er die Mitglieder des Vorstandes ernannte. Durch die
Zusammensetzung des Vorstandes konnten die Banken bisher keinerlei
Macht ausüben.
Der Prozess wurde von den großen Autoherstellern aufmerksam
verfolgt. Sie hatten schon vor einiger Zeit mit der Einführung
konkurrierender Rennen gedroht. Das Grand Prix World Championship (GPWC)
- ein Unternehmen, das von einigen Autoherstellern der Formel 1
gegründet wurde - hatte neue Pläne für einen eigenen Wettbewerb ab
2008 bekannt gegeben. Dies war damals der neueste Angriff im
laufenden Streit zwischen den Teams und dem Chef der Formel 1,
Bernie Ecclestone. pte berichtete
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041025025 |

Strafprozessreform: Regierung hat laut
Maier aus Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt
"Aus den Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt" haben nach
Aussagen des Salzburger SPÖ-Abgeordneten Johann Maier die
Regierungsfraktionen. Wie Maier Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
erklärte, hätten ÖVP und FPÖ im Zuge der Debatte um die Reform der
Strafprozessordnung es bewusst verabsäumt, die dringend notwendige
Verbesserung der Stellung der Opfer als Privatbeteiligte in der StPO zu
verbessern. "Gerade in Anbetracht der schweren Versäumnisse bei Kaprun- und
WEB-Prozess kann diese Verweigerungshaltung nur als grob fahrlässig bezeichnet
werden", so Maier. ****
Die SPÖ habe einen Entschließungsantrag vorgelegt, der u.a. die
Forderung umfasst, eine Unterbrechung der Verjährung von
Schadenersatzansprüchen bei einem Privatbeteiligtenanschluss in der
Strafprozessordnung vorzusehen. Auch nach einem rechtskräftigen Strafurteil
sollten die Geschädigten entscheiden können, ob sie zivilrechtlich klagen
wollen. Diese Verbesserung wäre gerade für besonders langwierige Prozesse wie
jenen um die Katastrophe von Kaprun besonders wichtig.
Der Antrag sei trotz seiner Aktualität "von den Regierungsfraktionen nicht
ernsthaft behandelt worden", ärgert sich Maier. Die Beschlussfassung der
StPO-"Reform" für ein paar Wochen auszusetzen und auf Basis einer eingehenden
Analyse des Kaprun-Prozesses tatsächliche Verbesserungen in den Entwurf
einfließen zu lassen "war wirklich nicht viel verlangt und offenbar trotzdem
zu viel für diese Regierung", schloss der SPÖ-Abgeordnete.

Jarolim: "Schallende Ohrfeige für Schüssels Menschenrechtsverständnis
aus Straßburg"
"Dieses Urteil aus Straßburg ist eine schallende Ohrfeige für das
Menschenrechtsverständnis von Bundeskanzler Schüssel", erklärte
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Freitag zum Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Paragraphen 209. "Die SPÖ hat seit
1989 von der ÖVP gefordert, Paragraph 209 abzuschaffen und wurde dabei immer
wieder ausgebremst. Daher ist das Urteil eine späte Genugtuung für unsere
Position, und selbstverständlich wird die SPÖ auch weiterhin auf die
Beseitigung aller Diskriminierungen von Homosexuellen drängen. Daher sind ein
Antidiskriminierungsgesetz und die Anerkennung gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften die nächsten wichtigen Schritte in diesem Bereich",
betonte Jarolim gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
"Bedauerlich" ist laut Jarolim, "dass Österreich hier wieder einmal der
europaweiten Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Wir sollten gut darauf achten,
dass wir nicht allzu oft zum Gespött Westeuropas werden." Abschließend
forderte Jarolim: "Es ist dringend und ernsthaft zu prüfen, ob nicht alle
alten §209-Verfahren, auf die nun unverständlicherweise der neue §207b
Strafgesetzbuch angewandt wird, aus verfassungsrechtlichen Gründen sofort
eingestellt werden müssen."

Gericht: Anerkennung des Touristenklasse-Syndroms
Entscheidung könnte Wegbereiter hunderter Schadenersatzklagen sein
Der Oberste
Gerichtshof im australischen Bundesstaat Victoria
http://www.supremecourt.vic.gov.au hat das so genannte
Touristenklasse-Syndrom als Folge eines Unfalls anerkannt. Der Einspruch der
beiden Fluglinien Qantas
http://www.qantas.com.au und British Airways
http://www.britishairways.com gegen die Klage des 59-jährigen Brian Povery,
der nach einem Langstreckenflug von Sydney nach London eine Thrombose bekommen
hatte, wurde zurückgewiesen. Auch in London wurde, heute, Freitag der Prozess
von 56 britischen Klägern gegen 27 Fluglinien wieder aufgenommen. Man wartet
auf die Entscheidung des High-Courts, ob eine Thrombose ein Vorfall ist, für
den Airlines haftbar gemacht werden können. Da nun in Australien das
Touristenklasse-Syndrom als Prozessgrundlage zugelassen ist, könnte der Weg
von rund 500 Klägern aus Australien und Großbritannien frei sein.
Fluggesellschaften müssen gemäß dem Warschauer Abkommen von 1929 nur im Fall
eines Unfalls Schadenersatz leisten. Beide Fluglinien argumentierten, dass es
sich bei dem in Rede stehenden Fall um keinen Unfall handelte. Der
australische Kläger sowie britische Betroffene und Angehörige behaupten aber,
dass sie von Fluglinien nicht ausreichend vor den Risiken von
Langstrecken-Flügen gewarnt worden seien.
Fluglinien, die in die britische Klagewelle involviert sind, haben
angekündigt, dass sie im Fall der Fortsetzung des Prozesses die
Anschuldigungen "energisch anfechten" werde. Sowohl Regierungen als auch die
Weltgesundheitsorganisation hätten darauf hingewiesen, dass es keinen direkten
Zusammenhang zwischen Langstreckenflügen und Thrombosen gebe, heißt es in
einem Bericht der BBC
http://news.bbc.co.uk/2/hi/health/2593159.stm . Bei Opfern des
Touristenklasse-Syndroms kommt es im Zuge der mangelnden Bewegung während
Langstrecken-Flügen zu einer stockenden Durchblutung. Die sich in den Beinen
bildenden könnenden Blutgerinnsel können nach dem Verlassen des Flugzeugs zum
Herzen oder die Lungen wandern. Im äußersten Fall kann die Thrombose auch zum
Tod führen.

BÖHMDORFER: irreführende Gewinnzusagen aus dem Ausland sollen in Zukunft
in Österreich einklagbar sein
"Irreführende Gewinnzusagen von Firmen mit Sitz im Ausland sollen in Zukunft
in Österreich eingeklagt werden können", so plädierte heute der Generalanwalt
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Francis G. Jacobs in einem
Vorabentscheidungsverfahren am EuGH für die Interessen der österreichischen
Konsumenten. "Sollte der EuGH diesem Plädoyer folgen, bedeutet das einen
wichtigen Schritt gegen die Belästigung von Konsumenten durch irreführende
Gewinnspiele aus dem Ausland, da in der Folge österreichisches Recht zur
Anwendung kommt," meinte heute Konsumentenschutzminister Dr. Dieter BÖHMDORFER
in einer ersten Reaktion.****
Ein Versandhandelsunternehmen mit Sitz in Deutschland versendete an
österreichische Konsumenten Werbemittel, aus denen die Verbraucher annehmen
mussten, ATS 49.700.- gewonnen zu haben. Der Erhalt des Gewinnes war an eine
Warenbestellung und an eine ausdrückliche Gewinnanforderung gebunden.
Tatsächlich war im Kleingedruckten der Gewinn relativiert worden. Man nehme
nur an einem Gewinnspiel teil. Seit 1.10.1999 sind solche irreführenden
Gewinnzusagen gemäß § 5j KSchG in Österreich einklagbar. Es war aber die
Frage, ob eine solche Klage auch gegen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland
gerichtet werden kann und ob in der Folge österreichisches Recht zur Anwendung
gelangt. Im Auftrag von Konsumentenschutzminister Dr. Dieter BÖHMDORFER führte
der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Musterprozess und ein
Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH. Dieser soll entscheiden, ob eine Klage
in Österreich möglich ist. Heute hat nun der Generalanwalt im Verfahren vor
dem EuGH seine Schlussanträge gestellt. Er folgt der Argumentation des
Konsumentenschutzes, dass es sich beim Klagsanspruch um einen Anspruch aus
einem Verbrauchervertrag handelt und daher gemäß Art. 13 EuGVÜ (Europäisches
Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen) der Verbraucher im
Heimatstaat klagen kann. Der EuGH pflegt in 80 Prozent der Fälle den Anträgen
des Generalanwaltes zu folgen.
BÖHMDORFER: "Wenn also der EuGH seine Entscheidung im Sinn des Antrages fällt,
dann ist dies ein großer Schritt für den Konsumentenschutz. In der Folge ist
auf solche Verträge das EVÜ (Europäisches Vertragsrechtsübereinkommen)
anzuwenden und § 5j KSchG schützt sodann österreichische Verbraucher gegen
irreführende Zusendungen aus dem Ausland. Es ist daher zu hoffen, dass der
EuGH den Anträgen des Generalanwaltes folgt und damit diese üble Form der
Irreführung speziell älterer Verbraucher und Verbraucherinnen ein Ende hat."

Schneeballsystem auch per E-Mail illegal
Justizbundesamt kündigt strafrechtliches Vorgehen an
Immer mehr E-Mails versprechen in aggressivem Ton märchenhafte Gewinne. Mit
Sätzen wie "Verdienen sie 90.000 in 90 Tagen" oder "Arbeiten Sie mit ihrem PC
von zu Hause aus!" werden potentielle Kunden in die Falle gelockt. Hinter
solchen Botschaften stecken Schneeballsysteme, die nach Auskunft des
Bundesamtes für Justiz
http://www.ofj.admin.ch illegal sind. Es rät darum Empfängern davon ab,
solche Kettenbriefe weiterzusenden. Denn allen Teilnehmern drohen nach dem
Lotteriegesetz empfindlichen Bussen und die Gewinne werden obendrein
eingezogen.
Mit diesen Schneeballsystem sollen wertlose, sogenannte "Reports" verkauft
werden. Die genauen Regeln und Beträge variieren leicht von E-Mail zu E-Mail.
Meist handelt es sich um laienhaft aus dem Englischen übersetzte Texte, denen
Berichte von angeblich erfolgreichen Teilnehmern beigefügt sind. Das Bundesamt
für Justiz wird entsprechende Strafanzeigen einreichen. Die Swiss Internet
User Group (SIUG) http://www.siug.ch
will sich ausserdem für ein Verbot von unerwünschten Massen-Mails auf
politischer Ebene einsetzen.

EU-Bürger haben Grundrecht auf Satellitenschüssel
Nutzung von Parabolantennen darf nicht unnötig behindert
werden
Die EU-Kommission hat "das Recht auf die Antenne" proklamiert.
Nach Angaben von EU Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein ist die Möglichkeit,
eine Parabolantenne ohne übermäßige technische, administrative, städtebauliche
oder steuerliche Hemmnisse zu nutzen, Ausdruck des freien Dienstleistungs- und
Warenverkehrs und somit eine Grundfreiheit des Binnenmarktes. Außerdem sei
die Möglichkeit, Informationen mittels einer Antenne zu empfangen, Teil der
in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit. http://europa.eu.int/comm/internal_market
EU-weit verfügten Mitte vergangenen Jahres knapp 30 Mio. Haushalte über
eine Satelliten-Empfangsschüssel. Die Parabolantenne sei das letzte Glied
einer Wirtschaftskette, die eine Vielzahl von Satellitendiensten umfasse und
an der zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer beteiligt seien, betonte Bolkestein.
Jeder müsse deshalb die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen
Empfangsmitteln und Diensten haben, die über Antenne empfangen werden könnten.
Es sei daher nicht zulässig, diese Wahl zu beeinflussen, indem etwa die
Nutzung von Parabolantennen "bestraft" oder verhindert werde:
"Die Verbraucher müssen sie frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung
nutzen können", so der Kommissar.
Bolkestein nannte als "Verhinderungs"-Beispiel die Forderung nach
einer vorherigen Montagegenehmigung oder komplizierte und teure
Verwaltungsverfahren für die Installation einer Antenne. Nicht hinnehmbar
seien auch besondere Abgaben auf Parabolantennen. Architektonische und städtebauliche
Bedenken sollten so gelöst werden, dass die optischen und ästhetischen
Auswirkungen einer Parabolantenne weitestgehend begrenzt werden, so lange der
Empfang technisch möglich bleibt.
