REGIO-PRESS-MEDIEN

Berlin - Wien - New York - Düsseldorf - München

Automobil Finanzmarkt Foren Gaestebuch Gesellschaft Grusskarten Horoskop Kontakt Int.-Versions Journalismus Justiz Kontaktanzeigen Kultur Links Literatur Medizin Mitarbeiter Models News Österreich PC u. Technik Politik Sport Stellenmarkt Suchen WAP Wissenschaft

Urteile

 


 

 

Home
Nach oben
EuGH  

REGIO-PRESS ist Mitglied im Journalisten-Ring
<< Info Alle >>

REGIO-PRESS-Medizin, Passwortgeschützter Bereich für medizinische Berufsgruppen!

 

     Voting.. Top-99 Site

        

                       

 

Justiz: Urteilsverkündung im Strafverfahren WEB - 2

Urteil wurde im Berufungsverfahren bestätigt und Strafausmaß erhöht 


Am 19. August 2002 wurden unter anderem vom Landesgericht Salzburg in erster Instanz im sogenannten Strafverfahren "WEB - 2" der ehemalige Vorstandsvorsitzende der IMMAG AG zu einer 3 ½-jährigen Freiheitsstrafe und zum Ersatz eines Schadensbetrages von insgesamt  182.843,08 Euro an 13 geschädigte Anleger und der ehemalige  Steuerberater, der für die Erstellung bzw. Prüfung der Abschlüsse von für den Anlagenbereich des IMMAG - Konzerns maßgeblichen Gesellschaften verantwortlich war, zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gegen dieses Urteil haben die Staatsanwaltschaft Salzburg sowie die beiden Angeklagten wegen der Strafhöhe und der Erstangeklagte auch wegen der Privatbeteiligtenzusprüche Berufung erhoben. Nach Durchführung einer öffentlichen Berufungsverhandlung am 4. Februar 2005 beim Oberlandesgericht Linz hat der Rechtsmittelsenat 9 (Vorsitz Dr. Ernst Schütz) der Berufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und die Freiheitsstrafe hinsichtlich des Erstangeklagten (Vorstandsvorsitzender) auf 5 Jahre erhöht. Den anderen Berufungen wurde keine Folge gegeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


 

Gerichtsurteil Kärntner Wirtschaftskammer: Präsident Pacher hat Verantwortung zu tragen

Gunzer: Pacher soll sich nicht hinter seine Mitarbeiter verstecken 


Zur heutigen Verurteilung des Direktors der Kärntner Wirtschaftskammer, der Gastgewerbebetriebe über einen Besuch des Arbeitsinspektorates warnte, wonach er eine teilbedingte Geldstrafe erhielt und weitere zwei Funktionäre der Kammer ebenfalls zu Geldbußen verurteilt worden sind, meinte der Vizepräsident der Wirtschaftskammer und Landtagsabgeordnete Albert Gunzer, dass der Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher hierbei die volle Verantwortung übernehmen müsse.

"Pacher soll sich nicht hinter seine Mitarbeiter verstecken, sondern dazu zu stehen. Er hat durch die Verurteilung dazu beigetragen, dass das Ansehen der Interessensvertretung dadurch großen Schaden zugefügt wurde", betonte Gunzer.

Gunzer wies auch darauf hin, dass auch die Betriebe die Gesetze auf Punkt und Beistrich genau einhalten müssen und diese auch mit höchster Genauigkeit befolgen. Und dies müsse auch von den Funktionären der Wirtschaftskammer genauestens eingehalten werden, schloss Gunzer.
 


 

Entscheidung des OLG bringt nichts Neues

Nach Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft, Volksanwaltschaft wird auch jede andere  Prüfung Korrektheit der steuerlichen Vorgangsweise ergeben 


Das Oberlandesgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung der Vorerhebungen formell zurückgewiesen, weil die Aktenlage für eine Einstellung des Verfahrens noch nicht ausreichend war. Für Grasser ist diese Entscheidung, die nicht anders zu erwarten gewesen war, nichts Neues. Grasser dazu gelassen: "Ich erwarte in diesem Verfahren, das immerhin seit eineinhalb Jahren dauert, selbst Stellung nehmen zu können!"

Schon im Juli 2003 haben 2 Finanzämter, mehr als 10 unabhängige Finanzbeamte, 1 Gutachten von Ernst & Young, 3 Gutachten von Professoren zweifelsfrei festgestellt: "Steuerlich völlig korrekt gehandelt". Auch am 26.2.2004 haben die für Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den Verein zur Förderung der New Economy zuständigen Finanzbehörden in einer Presseaussendung  erklärt, dass sowohl Karl-Heinz Grasser als auch der Verein zur Förderung der New Economy im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Vereines der New Economy steuerlich korrekt gehandelt haben. Auszug: "Es kann davon ausgegangen werden, dass Karl-Heinz Grasser sowie der Verein zur Förderung der New Economy stets ihren Offenlegungsverpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden nachgekommen sind - folglich konnte der Tatbestand der Abgabenverkürzung (=Steuerhinterziehung) zu KEINEM Zeitpunkt festgestellt werden."

Auch renommierte Steuerrechtsexperten bestätigen die steuerlich korrekte Handlungsweise. Univ. Prof. Dr. Eduard Lechner bekräftigt dies in seiner Aussendung vom 13.09.2004, dass die Gerichte für den Fall der Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser zwar zuständig sein mögen, Steuerhinterziehung liege aber keinesfalls vor:
"Es ist im vorliegenden Fall allerdings denkunmöglich, dass der Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllt ist."

Selbst Prof. Doralt glaubt." ...dass Grasser seitens der Staatsanwaltschaft keine Gefahr droht", das bestätigte auch der renommierte Strafrechtler Prof. Fuchs in der ZIB 1 am 01. September 2004!
 


 

Seegrotten-Unglück: Gerichtsgutachter belastet Betreiber & Behörde.

aren Kripo und Staatsanwaltschaft bislang davon ausgegangen, dass ein "technischer Defekt" im Mai 2004 zu dem tragischen Unfall, der fünf Todesopfer forderte, geführt hat - so belegt die jetzt vorliegende Expertise neue brisante Fakten.

   Wie NEWS exklusiv berichtet, kam Dipl. Ing. Richard Kuchar bei seinen Untersuchungen nämlich zu folgendem Schluss: "Der Kenterunfall ist auf zu geringe Stabilitätswerte, zu geringes Freibord bei Vollabladung sowie stark unsymmetrische Beladung und erhebliche Überladung zurück zu führen. Auslöser war letztlich eine scharfe Linkskurve, in der das Fahrzeug über Steuerbord kenterte."

   Das Boot wäre, laut Analysen des Sachverständigen, eine Fehlkonstruktion und lediglich auf eine Beladung mit sieben (!) Personen getestet gewesen. Vorrangig geht Kuchar mit den Seegrotten-Betreibern hart ins Gericht: "Der vom Unfall betroffene Schiffsführer hatte das Problem, ohne Schiffsführer-Ausbildung, also auch ohne jede schiffstechnische Unterrichtung, ein nicht zulassungsfähiges Wasserfahrzeug steuern zu müssen."

   Der Gutachter stellt schließlich sogar in Frage, "wie weit die anderen Schiffsführer diese permanente Gefahr erkennen hätten können", und resümiert: "Es hätte grundsätzlich jeden anderen Schiffsführer ebenso treffen können. Gefährlich war der Betrieb allemal - man fuhr bei Volladung praktisch immer in Kenternähe!"

   Mit einer Klagsflut der Hinterbliebenen der Opfer ist nun zu rechnen.
 


 

Vilimsky: Wiener FPÖ schaltet im Rechtsstreit gegen profil den Generalprokurator ein


Das Urteil des OLG im Rechtsstreit zwischen dem Wiener FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und der Wochenzeitschrift "profil" ist völlig unverständlich, stellt einen totalen Bruch mit der bisherigen Rechtssprechung dar und ist inhaltlich nicht einmal ansatzweise nachzuvollziehen. Vor diesem Hintergrund hat die Wiener FPÖ ihren Rechtsanwalt beauftragt, beim Generalprokurator anzuregen, gegen dieses Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes beim Obersten Gerichtshof einzubringen. Dies stellte heute der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Harald Vilimsky fest. *****

Die bisherige ständige Rechtssprechung lautete, daß es unzulässig ist, über Betroffene unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Mit diesem Urteil habe das OLG diese an sich richtige und gute Praxis unverständlicher Weise durchbrochen. "Wenn künftig nun unwahre Tatsachenbehauptungen in letzter Konsequenz die Basis dafür sind, Meinungsexzesse zuzulassen, ist eine Tür geöffnet worden, die der politischen Auseinandersetzung allgemein keinen guten Dienst erweist. Mit der selben Berechtigung könnten wir nämlich der Autorin des Artikels die Nähe zum stalinistischen Gedankengut unterstellen.

"Es bleibt zu hoffen, daß der Generalprokurator unserer Anregung auf Bekämpfung dieses Urteils nachkommt", so Vilimsky.


 

Richter halten Entscheidung im Formel-1-Prozess zurück
Ecclestone muss auf sein Urteil warten

Im Prozess um die Kontrolle in der Formel 1 muss Bernie Ecclestone mehrere Wochen auf sein Urteil warten. Die Richter haben das Urteil noch zurückgehalten und mitgeteilt, dass sie es erst gegen Ende des Jahres verkünden werden. Das berichtet das Magazin Sportbusiness http://www.sportbusiness.com . Die Verhandlungen liefen zwei Tage. Der Ausgang des Prozesses könnte Ecclestone die Kontolle über die Formel 1 kosten. Drei Banken hatten gegen ihn geklagt, weil sie die Ernennung von zwei Mitgliedern des Vorstands der Formula One Holding (FOH) anfechten wollten.

Die drei Banken, JP Morgan, Lehman Brothers und die Bayerische Landesbank, sehen sich um das Mitspracherecht in der Formel-1-Vermarktungsgesellschaft SLEC betrogen. Bisher hatten sie keinerlei Einfluss auf das Unternehmen, obwohl sie 75 Prozent an dem Unternehmen halten. Ecclestone hält nur 25 Prozent. pte berichtete http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041123033 . Die SLEC ist die Muttergesellschaft der FOH. Die Übermacht konnte Ecclestone behalten, da er die Mitglieder des Vorstandes ernannte. Durch die Zusammensetzung des Vorstandes konnten die Banken bisher keinerlei Macht ausüben.

Der Prozess wurde von den großen Autoherstellern aufmerksam verfolgt. Sie hatten schon vor einiger Zeit mit der Einführung konkurrierender Rennen gedroht. Das Grand Prix World Championship (GPWC) - ein Unternehmen, das von einigen Autoherstellern der Formel 1 gegründet wurde - hatte neue Pläne für einen eigenen Wettbewerb ab 2008 bekannt gegeben. Dies war damals der neueste Angriff im laufenden Streit zwischen den Teams und dem Chef der Formel 1, Bernie Ecclestone. pte berichtete http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041025025


 

Strafprozessreform: Regierung hat laut Maier aus Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt

"Aus den Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt" haben nach Aussagen des Salzburger SPÖ-Abgeordneten Johann Maier die Regierungsfraktionen. Wie Maier Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erklärte, hätten ÖVP und FPÖ im Zuge der Debatte um die Reform der Strafprozessordnung es bewusst verabsäumt, die dringend notwendige Verbesserung der Stellung der Opfer als Privatbeteiligte in der StPO zu verbessern. "Gerade in Anbetracht der schweren Versäumnisse bei Kaprun- und WEB-Prozess kann diese Verweigerungshaltung nur als grob fahrlässig bezeichnet werden", so Maier. ****

        Die SPÖ habe einen Entschließungsantrag vorgelegt, der u.a. die Forderung umfasst, eine Unterbrechung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei einem Privatbeteiligtenanschluss in der Strafprozessordnung vorzusehen. Auch nach einem rechtskräftigen Strafurteil sollten die Geschädigten entscheiden können, ob sie zivilrechtlich klagen wollen. Diese Verbesserung wäre gerade für besonders langwierige Prozesse wie jenen um die Katastrophe von Kaprun besonders wichtig.

Der Antrag sei trotz seiner Aktualität "von den Regierungsfraktionen nicht ernsthaft behandelt worden", ärgert sich Maier. Die Beschlussfassung der StPO-"Reform" für ein paar Wochen auszusetzen und auf Basis einer eingehenden Analyse des Kaprun-Prozesses tatsächliche Verbesserungen in den Entwurf einfließen zu lassen "war wirklich nicht viel verlangt und offenbar trotzdem zu viel für diese Regierung", schloss der SPÖ-Abgeordnete.


Jarolim: "Schallende Ohrfeige für Schüssels Menschenrechtsverständnis aus Straßburg"

"Dieses Urteil aus Straßburg ist eine schallende Ohrfeige für das Menschenrechtsverständnis von Bundeskanzler Schüssel", erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Freitag zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Paragraphen 209. "Die SPÖ hat seit 1989 von der ÖVP gefordert, Paragraph 209 abzuschaffen und wurde dabei immer wieder ausgebremst. Daher ist das Urteil eine späte Genugtuung für unsere Position, und selbstverständlich wird die SPÖ auch weiterhin auf die Beseitigung aller Diskriminierungen von Homosexuellen drängen. Daher sind ein Antidiskriminierungsgesetz und die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften die nächsten wichtigen Schritte in diesem Bereich", betonte Jarolim gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****

"Bedauerlich" ist laut Jarolim, "dass Österreich hier wieder einmal der europaweiten Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Wir sollten gut darauf achten, dass wir nicht allzu oft zum Gespött Westeuropas werden." Abschließend forderte Jarolim: "Es ist dringend und ernsthaft zu prüfen, ob nicht alle alten §209-Verfahren, auf die nun unverständlicherweise der neue §207b Strafgesetzbuch angewandt wird, aus verfassungsrechtlichen Gründen sofort eingestellt werden müssen."


Gericht: Anerkennung des Touristenklasse-Syndroms
Entscheidung könnte Wegbereiter hunderter Schadenersatzklagen sein

Der Oberste Gerichtshof im australischen Bundesstaat Victoria http://www.supremecourt.vic.gov.au hat das so genannte Touristenklasse-Syndrom als Folge eines Unfalls anerkannt. Der Einspruch der beiden Fluglinien Qantas http://www.qantas.com.au und British Airways http://www.britishairways.com gegen die Klage des 59-jährigen Brian Povery, der nach einem Langstreckenflug von Sydney nach London eine Thrombose bekommen hatte, wurde zurückgewiesen. Auch in London wurde, heute, Freitag der Prozess von 56 britischen Klägern gegen 27 Fluglinien wieder aufgenommen. Man wartet auf die Entscheidung des High-Courts, ob eine Thrombose ein Vorfall ist, für den Airlines haftbar gemacht werden können. Da nun in Australien das Touristenklasse-Syndrom als Prozessgrundlage zugelassen ist, könnte der Weg von rund 500 Klägern aus Australien und Großbritannien frei sein.

Fluggesellschaften müssen gemäß dem Warschauer Abkommen von 1929 nur im Fall eines Unfalls Schadenersatz leisten. Beide Fluglinien argumentierten, dass es sich bei dem in Rede stehenden Fall um keinen Unfall handelte. Der australische Kläger sowie britische Betroffene und Angehörige behaupten aber, dass sie von Fluglinien nicht ausreichend vor den Risiken von Langstrecken-Flügen gewarnt worden seien.

Fluglinien, die in die britische Klagewelle involviert sind, haben angekündigt, dass sie im Fall der Fortsetzung des Prozesses die Anschuldigungen "energisch anfechten" werde. Sowohl Regierungen als auch die Weltgesundheitsorganisation hätten darauf hingewiesen, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Langstreckenflügen und Thrombosen gebe, heißt es in einem Bericht der BBC http://news.bbc.co.uk/2/hi/health/2593159.stm . Bei Opfern des Touristenklasse-Syndroms kommt es im Zuge der mangelnden Bewegung während Langstrecken-Flügen zu einer stockenden Durchblutung. Die sich in den Beinen bildenden könnenden Blutgerinnsel können nach dem Verlassen des Flugzeugs zum Herzen oder die Lungen wandern. Im äußersten Fall kann die Thrombose auch zum Tod führen.


BÖHMDORFER: irreführende Gewinnzusagen aus dem Ausland sollen in Zukunft in Österreich einklagbar sein

"Irreführende Gewinnzusagen von Firmen mit Sitz im Ausland sollen in Zukunft in Österreich eingeklagt werden können", so plädierte heute der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Francis G. Jacobs in einem Vorabentscheidungsverfahren am EuGH für die Interessen der österreichischen Konsumenten. "Sollte der EuGH diesem Plädoyer folgen, bedeutet das einen wichtigen Schritt gegen die Belästigung von Konsumenten durch irreführende Gewinnspiele aus dem Ausland, da in der Folge österreichisches Recht zur Anwendung kommt," meinte heute Konsumentenschutzminister Dr. Dieter BÖHMDORFER in einer ersten Reaktion.****

Ein Versandhandelsunternehmen mit Sitz in Deutschland versendete an österreichische Konsumenten Werbemittel, aus denen die Verbraucher annehmen mussten, ATS 49.700.- gewonnen zu haben. Der Erhalt des Gewinnes war an eine Warenbestellung und an eine ausdrückliche Gewinnanforderung gebunden. Tatsächlich war im Kleingedruckten der Gewinn relativiert worden. Man nehme nur an einem Gewinnspiel teil. Seit 1.10.1999 sind solche irreführenden Gewinnzusagen gemäß § 5j KSchG in Österreich einklagbar. Es war aber die Frage, ob eine solche Klage auch gegen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland gerichtet werden kann und ob in der Folge österreichisches Recht zur Anwendung gelangt. Im Auftrag von Konsumentenschutzminister Dr. Dieter BÖHMDORFER führte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Musterprozess und ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH. Dieser soll entscheiden, ob eine Klage in Österreich möglich ist. Heute hat nun der Generalanwalt im Verfahren vor dem EuGH seine Schlussanträge gestellt. Er folgt der Argumentation des Konsumentenschutzes, dass es sich beim Klagsanspruch um einen Anspruch aus einem Verbrauchervertrag handelt und daher gemäß Art. 13 EuGVÜ (Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen) der Verbraucher im Heimatstaat klagen kann. Der EuGH pflegt in 80 Prozent der Fälle den Anträgen des Generalanwaltes zu folgen.

BÖHMDORFER: "Wenn also der EuGH seine Entscheidung im Sinn des Antrages fällt, dann ist dies ein großer Schritt für den Konsumentenschutz. In der Folge ist auf solche Verträge das EVÜ (Europäisches Vertragsrechtsübereinkommen) anzuwenden und § 5j KSchG schützt sodann österreichische Verbraucher gegen irreführende Zusendungen aus dem Ausland. Es ist daher zu hoffen, dass der EuGH den Anträgen des Generalanwaltes folgt und damit diese üble Form der Irreführung speziell älterer Verbraucher und Verbraucherinnen ein Ende hat."
 


Schneeballsystem auch per E-Mail illegal
Justizbundesamt kündigt strafrechtliches Vorgehen an
 

Immer mehr E-Mails versprechen in aggressivem Ton märchenhafte Gewinne. Mit Sätzen wie "Verdienen sie 90.000 in 90 Tagen" oder "Arbeiten Sie mit ihrem PC von zu Hause aus!" werden potentielle Kunden in die Falle gelockt. Hinter solchen Botschaften stecken Schneeballsysteme, die nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz http://www.ofj.admin.ch illegal sind. Es rät darum Empfängern davon ab, solche Kettenbriefe weiterzusenden. Denn allen Teilnehmern drohen nach dem Lotteriegesetz empfindlichen Bussen und die Gewinne werden obendrein eingezogen.
 

Mit diesen Schneeballsystem sollen wertlose, sogenannte "Reports" verkauft werden. Die genauen Regeln und Beträge variieren leicht von E-Mail zu E-Mail. Meist handelt es sich um laienhaft aus dem Englischen übersetzte Texte, denen Berichte von angeblich erfolgreichen Teilnehmern beigefügt sind. Das Bundesamt für Justiz wird entsprechende Strafanzeigen einreichen. Die Swiss Internet User Group (SIUG) http://www.siug.ch will sich ausserdem für ein Verbot von unerwünschten Massen-Mails auf politischer Ebene einsetzen.
 


EU-Bürger haben Grundrecht auf Satellitenschüssel
Nutzung von Parabolantennen darf nicht unnötig behindert werden

Die EU-Kommission hat "das Recht auf die Antenne" proklamiert. Nach Angaben von EU Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein ist die Möglichkeit, eine Parabolantenne ohne übermäßige technische, administrative, städtebauliche oder steuerliche Hemmnisse zu nutzen, Ausdruck des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs und somit eine Grundfreiheit des Binnenmarktes. Außerdem sei die Möglichkeit, Informationen mittels einer Antenne zu empfangen, Teil der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit. http://europa.eu.int/comm/internal_market

EU-weit verfügten Mitte vergangenen Jahres knapp 30 Mio. Haushalte über eine Satelliten-Empfangsschüssel. Die Parabolantenne sei das letzte Glied einer Wirtschaftskette, die eine Vielzahl von Satellitendiensten umfasse und an der zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer beteiligt seien, betonte Bolkestein. Jeder müsse deshalb die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen Empfangsmitteln und Diensten haben, die über Antenne empfangen werden könnten. Es sei daher nicht zulässig, diese Wahl zu beeinflussen, indem etwa die Nutzung von Parabolantennen "bestraft" oder verhindert werde: "Die Verbraucher müssen sie frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung nutzen können", so der Kommissar.

Bolkestein nannte als "Verhinderungs"-Beispiel die Forderung nach einer vorherigen Montagegenehmigung oder komplizierte und teure Verwaltungsverfahren für die Installation einer Antenne. Nicht hinnehmbar seien auch besondere Abgaben auf Parabolantennen. Architektonische und städtebauliche Bedenken sollten so gelöst werden, dass die optischen und ästhetischen Auswirkungen einer Parabolantenne weitestgehend begrenzt werden, so lange der Empfang technisch möglich bleibt.


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



This site is powered by the ICQ2Go Panel © 2002 ICQ Inc. All Rights Reserved. Use of ICQ2Go Panel is subject to the ICQ Terms of Service.

Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:41
Copyright REGIO-PRESS-MEDIEN
© 1998 - 2007
V.i.S.d.P. CR Joerg W. Baur
 
Diese Seiten sind optimiert für: IE 7 u. Netscape 8.1
sowie Mozilla Firefox 2 & Opera 9
Empfohlene Bildschirmauflösung : 1280 x 1024  

 

           WEBCounter by GOWEB 


Bitte stimmen Sie für diese Homepage ab.
Wählen Sie einfach den entspechenden Punkt.
naja... gut sehr gut zu empfehlen TOP SITE