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Hochschulzugang: Broukal - "Die Zeit drängt, intelligente Lösungen zum EuGH-Urteil auf den Tisch!"

Heimatland soll volle Kosten für Studierende tragen 

"Die Zeit drängt. Nun müssen intelligente Lösungen auf den Tisch, die sowohl einen drohenden Ansturm ausländischer Studenten auf Österreichs Unis abwehren, als auch den freien Hochschulzugang aufrecht erhalten", erklärte SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal Montag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. "Kanzler Schüssel und Ministerin Gehrer sind dringend gefordert. Nur den Kopf in den Sand zu stecken, wäre in höchstem Maße verantwortungslos", so Broukal angesichts des nahenden EuGH-Urteils, wonach die bisherigen Zugangsbeschränkungen für ausländische Studierende in Österreich als rechtswidrig erklärt werden dürften.

        "Ich habe aber den Verdacht", so Broukal weiter, "dass der Regierung das EuGH-Urteil ein willkommener Anlass ist, die Hände in Unschuld zu waschen und dann den freien Hochschulzugang einzuschränken, statt den Unis das Geld, das sie dringend benötigen, zu geben". Damit der freie Hochschulzugang gewahrt bleibt, müsse Schüssel in Brüssel endlich aktiv werden und seinen Kollegen klar machen, dass ein kleines Land wie Österreich nicht Zehntausende Studenten aus dem Ausland aufnehmen kann.

        Die SPÖ schlage als eine Lösung vor, dass das jeweilige Heimatland des in Österreich Studierenden die vollen Kosten für das Studium trägt. Für österreichische StudentInnen sei dies ohnehin der Fall, für ausländische Studierende müsste deren Heimatland die Summen an die Republik Österreich überweisen. Dies sei eine faire Lösung, die einerseits den freien Hochschulzugang aufrecht halte und andererseits jene Länder, die ihre Studenten nach Österreich schicken, dazu motiviere, in ihr eigenes Universitätssystem zu investieren.

        Auf jeden Fall, so Broukal, dürfe die Regierung jetzt nicht Realitätsverweigerung betreiben, um dann, in letzter Sekunde, zu meinen, dass der Numerus Clausus die einzige Rettung ist. "Politik braucht Weitsicht. Ich rufe den Kanzler daher auf, gemeinsam mit Universitäts- und EU-Rechtsexperten rasch eine intelligente Lösung zu suchen", so Broukal abschließend.

 


 

Gehrer: Gesetzesnovelle zur Studienförderung bringt Vorteile für Studierende

Im Wissenschaftsausschuss des Nationalrates wurde heute eine Novelle des Studienförderungsgesetzes von allen vier Parlamentsparteien beschlossen, die weitere Verbesserungen für die Studierenden bringt. Die Gesetzesänderung schließt an die letzte Novelle des Studienförderungsgesetzes von 2003 an, durch die bereits Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderung gezielt gefördert werden. "Diese Novelle bringt durch eine deutliche Verbesserung der einzelnen Studienförderungsmaßnahmen weitere Vorteile und Erleichterungen für Studierende. Es ist besonders erfreulich, dass hier ein Konsens aller vier Parteien erzielt werden konnte", so Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
 


 

Gehrer: Mehr als 48.000 Anträge auf Studienförderung sind Rekord

48.682 Studierende haben im Wintersemester 2004/05 bisher eine Studienförderung beantragt. Das sind um 705 Studierende oder 1,5% mehr als im Wintersemester 2003/04. Jeder 5. Uni-Studierende und fast jeder 3. FH-Studierende erhält eine Studienförderung. "Es ist dafür gesorgt, dass jeder, der studieren will und die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, auch studieren kann", erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.

Die Zahl der beantragten und bewilligten Studienförderungen steigt kontinuierlich an. 2004 betragen die Mittel für die Studienförderung an Universitäten und Fachhochschulen voraussichtlich 165,5 Mio. €. Das sind um 3,2 Mio. € mehr als im Jahr 2003 bzw. um 60 Mio. € (57%) mehr als im Jahr 2000.

Das Informations- und Serviceangebot der Studienbeihilfenbehörde wird vom Rechnungshof in einem 2004 fertig gestellten Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes positiv bewertet. Dieser bezeichnete die Studienbeihilfenbehörde "wegen ihres Qualitätsmanagements und ihrer Kundenorientierung als beispielhaft". Die Verwaltungsinnovationen der Studienbeihilfenbehörde nannte er als "im öffentlichen Bereich bisher einzigartig". Dazu gehören beispielsweise das Projekt e-Stipendium, das eine weitgehende Erfassung und Verarbeitung der für die Antragstellung notwendigen Daten auf elektronischem Weg ermöglicht und damit den Studierenden viele Wege erspart. "Es zeigt sich, dass Information und Administration gut funktionieren und dass in den Studienbeihilfenbehörden gute Arbeit geleistet wird", so Gehrer.

Die Studienbeihilfebenhörde hat das Lob als Ansporn genommen, weitere Verwaltungsvereinfachungen und noch besseres Kundenservice anzubieten. Ab 2005/06 werden Studierende nur mehr die Erstanträge bei der Studienbeihilfebehörde einreichen müssen. Die Folgeanträge werden dann von der Behörde automatisch bearbeitet, ohne dass ein weiterer Antrag eingebracht werden muss.
 


 

AktionsGemeinschaft zu Bundes-ÖH: Mundtot wenn's um Arbeit geht

Bereits am 24. November hat die AktionsGemeinschaft (AG) im Rahmen einer Pressekonferenz mit ihrem Bundesobmann Christoph Marx, sowie den beiden ÖH Vorsitzenden Michael Suppan (ÖH WU) und Stefan Frey (ÖH Montan Uni Leoben) notwendige Verbesserungen am vorgelegten Gesetzesvorschlag für ein neues ÖH Gesetz gefordert. Zwar stellt für die AG stellt das Gesetz in seiner Ausrichtung einen Schritt in Richtung einer modernen und vor allem studierendennahen ÖH dar, jedoch waren Verbesserungen in einigen Punkten absolut notwendig.

   Die AktionsGemeinschaft sieht ihre Forderungen in dem heute dem Nationalrat vorgelegten Abänderungsantrag mehrheitlich erfüllt. Von dem in oben erwähnter Pressenkonferenz präsentierten Maßnahmenkatalog wurden drei der fünf Verbesserungsvorschläge übernommen. Namentlich waren das:

1. Vorschlagsrecht für Beschickung der Curricular-, Habilitations-
    und Berufungskommissionen für Studienvertretungen
2. 2/3-Mehrheit zur Einrichtung und Zusammenlegung von
    Studienvertretungen
3. Ausweitung der finanziellen Grundsicherung für kleine
    Universitäten

   Unerfüllt blieben dagegen die Forderung nach dem passiven Wahlrecht für ausländische Studierende sowie ein Einsichtsrecht der Studierendenvertretung in die Evaluierungsergebnisse.

   Nicht verwundert hingegen ist die AktionsGemeinschaft über die Vorgehensweise der grün roten Bundes-ÖH, die sich im Rahmen der inhaltlichen Diskussion während des letzten Monats als absolut mundtot erwiesen hat.

   "Wiedereinmal haben GRAS und VSStÖ gezeigt, dass für sie eine Exekutivfunktion nichts mit handeln zu tun hat. Wie auch schon im Rahmen der Verhandlungen zum Universitätsgesetz 2002 hat man die Arbeit der Opposition überlassen, die man so gern als reine Servicemaschinen abstempelt, während man sich im Elfenbeinturm in der Liechtensteinstraße (Sitz der BundesÖH, Anm.) als einzig verbleibende Gralshüter der Demokratie selbst bemitleidet," so Christoph Marx abschließend.
 


 

Gehrer: Neues ÖH-Gesetz entspricht der Autonomie der Universitäten

"Das neue Hochschülerschaftsgesetz ist durch das Universitätsgesetz 2002, das den Universitäten mehr Autonomie gebracht hat, notwendig geworden", sagte Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer heute, Freitag, im Plenum des Nationalrats. Gehrer betonte angesichts der Protestkundgebungen im Plenum auch, "zur allgemeinen Beruhigung beitragen" zu wollen und bekräftigte, dass sie davon überzeugt sei, dass Österreichs Studierende "gescheit genug sind, junge engagierte Menschen in ihre Vertretungen zu wählen".

    Gehrer wies auch darauf hin, dass das UG 2002 "international sehr große Beachtung" gefunden habe. Immer wieder kämen internationale Delegationen nach Österreich, um sich über das österreichische System zu informieren. Das sei eine "schöne internationale Anerkennung". Ende des Jahres werden seitens der Universitäten erstmals Leistungsberichte vorgelegt, was im Interesse der Eigenständigkeit und Weiterentwicklung der Universitäten zu sehen sei.

    Die Ministerin wies die Vorwürfe der Opposition, wonach das neue ÖH-Gesetz einen Demokratieabbau bedeute, entschieden zurück. Die 218 Mandatarinnen und Mandatare werden an den 21 Universitäten weiterhin direkt gewählt und wählen ihrerseits die Bundesvertretung. In einer Demokratie gebe es verschiedene Möglichkeiten demokratisch legitimierter Wahlen. "Die Direktwahl in den Nationalrat ist demokratisch, aber ebenso ist es die Entsendung von Ländervertretern in den Bundesrat", so Gehrer. Auch sei es zweifelhaft, wenn man heute schon sage, man wüsste wie die kommenden ÖH-Wahlen ausgehen werden, denn dazu müsse man wohl Hellseher sein. "Im 21. Jahrhundert müssen wir einiges erneuern", so die Ministerin die sich abschließend an die Abgeordneten der Oppositionsparteien wandte: "Gehen Sie diesen Weg mit uns!"


 

Grossmann: Schwarzer Tag für Demokratie und für Österreich

SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Elisabeth Grossmann bezeichnete in ihrer Rede am Freitag im Nationalrat den heutigen Tag als "einen schwarzen Tag für die Demokratie und einen schwarzen Tag für Österreich". Statt einer direkten Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft solle ein "obskures Wahlmänner- beziehungsweise Wahlfrauensystem geschaffen werden". Für Grossman würde mit diesem neuen System nur eines sichergestellt, "nämlich eine schwarz-blaue Mehrheit".

        "Alles was nicht durch und durch schwarz ist, hat keine Existenzberechtigung", betonte Grossmann. "Zwei Fraktionen, die bei den Wahlen auf 35,8 Prozent der Stimmen kamen, kämen nach dem neuen Wahlmodus auf 63 Prozent der Mandate", erläuterte Grossmann und bezeichnete dieses Vorgehen als "feigen Anschlag auf die Demokratie". Die SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin merkte an, dass man "nicht in die Ukraine fahren muss, um einen Wahlschwindel zu sehen", denn vor der eigenen Haustür würden Wahlen abgeschafft und der Wahlmodus geändert, "damit am Ende das Richtige herauskommt". Für Grossman "hat es System, dass kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden" und die SPÖ-Abgeordnete bedankte sich bei den Tausenden Studierenden, die sich mit der ÖH solidarisch erklärten. Grossmann bedauerte, dass "eine aktive Interessenvertretung zerschlagen und zu Skripten-Kopierern diskriminiert wird".

        Als einzigen Lichtblick an diesem "schwarzen Tag" führte Grossmann Innenminister Strassers Rücktritt an und betonte, dass "es noch ein guter Tag werden könnte, wenn der Rest dieser unheilvollen Regierung Strasser folgen würde", für Grossmann hätte sie "genug Gründe dazu".


 

Kuntzl: "Schwarzer Tag für die Demokratie"

"Das ist heute ein wirklich schwarzer Tag für die österreichische Demokratie, in einem schwarz-blauen Demokratieabbauspaket wird gleichzeitig der Hauptverband und das Studentenparlament erledigt", kritisierte SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl am Freitag im Nationalrat. Dort, wo die Bundesregierung es nicht schaffe, einfach Leute abzusetzen, Strukturen zu verändern und Leute einzusetzen, die ihr politisch genehm sind, ändere sie das Wahlrecht, wie aktuell im Studentenparlament, zeigte Kuntzl auf. "Diese Koalition verstößt gegen einen Grundkonsens, den es bis heute in diesem Haus gegeben hat", so Kuntzl, die immer davon ausgegangen war, dass es letztlich Einigkeit darüber gegeben hat, die Demokratie nach oben ausbauen und nicht nach unten abbauen zu wollen: "Das ist eine Schande, da haben die StudentInnen recht." Wenn Gehrer wirklich die Universitäten stärken wolle, muss sie die Universitätsreform 2002 zurücknehmen und wieder Mitbestimmung einführen, unterstrich Kuntzl. Sie forderte Gehrer auf, der Hochschülerschaft eine Urabstimmung durchführen zu lassen und das Ergebnis zu respektieren.

        Es habe sich auf den Universitäten viel verändert, gab Kuntzl Gehrer recht, den neuen Schwung und den neuen Elan, von dem die Bildungsministerin spricht, konnte Kuntzl aber beim besten Willen nicht erkennen. Die finanzielle Situation an den Universitäten sei nicht rosig, im Gegenteil, den Universitäten wurde nicht einmal das Notprogramm von 100 Millionen Euro zugesagt. Dass die Bundesregierung die Spielregeln nach ihrem Belieben ändere, sage nicht nur die SPÖ, unterstrich Kuntzl, die auf einen Artikel von Andreas Koller in den Salzburger Nachrichten verwies, wo von "beinhartem Abbau der Demokratie", "Abschaffen von freien demokratischen Wahlen" und "einem billigen Trumpf für die Koalition, ein teurer Preis für die Demokratie" die Rede war.

        Natürlich sei es legitim, sich auf Basis des letzten Wahlergebnisses, das neue Wahlrecht anzuschauen: "Da gibt es nichts herumzudeuteln", unterstrich Kuntzl. Wäre das letzte mal schon nach dem neuen Wahlrecht gewählt worden, hätten diejenigen, die damals 35 Prozent der Stimmen gehabt haben, jetzt 63 Prozent der Mandate, zeigte Kuntzl auf und sprach von einer "Verzerrung, die durch nichts zu beschönigen ist". Verzerrt werde außerdem, indem nicht jede Stimme gleich viel zählt, indem an manchen Universitäten die Stimmen mehr zählen, an anderen weniger und indem gegen das Prinzip - eine Person, eine Stimme - verstoßen werde.


 

BRINEK: STARKER UNIVERTRETUNG MUSS STARKE STUDIERENDENVERTRETUNG GEGENÜBERSTEHEN

   ÖVP-Wissenschaftssprecherin zu neuem ÖH-Gesetz im Nationalrat

   Wien, 10. Dezember 2004 (ÖVP-PK) Wesentliche Dinge werden seit dem UG 2002 an den Universitäten geregelt. Dort muss einer starken Universitätsvertretung eine starke Studierendenvertretung gegenübersitzen; und genau das schaffen wir heute mit dem neuen ÖH-Gesetz, stellte heute, Freitag, ÖVP-Wissenschaftsministerin Dr. Gertrude Brinek im Nationalrat anlässlich der Novelle zum ÖH-Gesetz fest. Es sei zwar gut, sich der Geschichte zu besinnen, man müsse aber auch den Wandel berücksichtigen, so die Abgeordnete zu den Kritikern. Die Opposition beziehe sich bei ihren Äußerungen zur Universitätsreform auf die Nachkriegszeit. ****

   Den Vorwurf der Schwarzmalerei und Umfärbung wies Brinek zurück. "Die Aufgaben der Bundesvertretung bleiben im Wesentlichen gleich. Jeder Betriebswirt meine, dass man zur Stärkung der Struktur mehr Macht, Autonomie und Geld geben müsse, "und genau das machen wir. Wir stärken die Universitätsvertretungen und verbessern die Möglichkeiten, vor Ort Probleme zum Wohle der Studierenden bzw. jener, die an der Weiterentwicklung der Universitäten interessiert sind, zu lösen. Der einzelne Studierende gewinnt, und die politische Blockadepolitik soll abgebaut werden. Die Strukturierung der Hochschülerschaft sei zudem parallel zu anderen Interessensvertretungen wie Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer erfolgt.

   Auch den Vorwurf eines "Schnellschusses" wies Brinek zurück: "Auf den Tag genau vor einem Monat haben Elke Achleitner (FPÖ) und ich den Initiativantrag eingebracht, eine eigene Homepage eingerichtet und zur informellen Begutachtung eingeladen", so Brinek, die sich für die konstruktive und zahlreiche Mitarbeit von Studierenden bedankte. "Wir haben im Laufe der Debatte und des Ausschusses noch viele Verbesserungen eingebracht. Die Mär vom Überrollen oder Nichtberücksichtigen stimmt überhaupt nicht", verwies die Abgeordnete auch auf die vielen Gespräche im Ministerium und im Hohen Haus. "Es lässt sich nicht aufrecht erhalten, dass wir hier undemokratisch vorgegangen wären."

   Demokratie braucht Auseinandersetzung. Wenn dies aber zu eskalierenden Demos mit Sachbeschädigungen führe, sei dies eine bedauerliche Entwicklung. Ort der Auseinandersetzung müsse das Parlament sein, stellte die Wissenschaftssprecherin zu den gestrigen Ausschreitungen fest.

   Den Handlungsbedarf für die Reform sehe man auch darin, dass das bestehende Recht offenbar nicht attraktiv war, verwies Brinek auf die sinkende Wahlbeteiligung. 1970 betrug die ÖH-Wahlbeteiligung mehr als 44 Prozent und jetzt nur mehr 29 Prozent. Ein Erfolgsmodell könne dies also nicht gewesen sein, appellierte Brinek an die Abgeordneten, an der Weiterentwicklung der Universitäten konstruktiv mitzuarbeiten.

   Die ÖVP-Abgeordnete brachte zudem gemeinsam mit der FPÖ-Abg. Achleitner einen Abänderungsantrag ein und erläutere die Kernpunkte des Antrages:

o Der Kurztitel dieses Gesetzes wird von "Hochschülerschaftsgesetz 1998" in "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998" umbenannt, wobei gleichzeitig im gesamten Gesetz "Hochschülerschaft" bzw. "Hochschülerschaften" durch "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft" bzw. "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften" zu ersetzen ist. o Es soll keine Verpflichtung bestehen, dass wahlwerbende Gruppen, welche das Recht haben, Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die Bundesvertretung zu wählen und die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der jeweiligen Universitätsvertretung stellen, diese Vorsitzende oder diesen Vorsitzenden jedenfalls in die Bundesvertretung zu wählen haben. o Weiters wird festgelegt, dass an einem Listenverband wahlwerbende Gruppen von mindestens sechs Universitäten teilnehmen müssen. Weitere Änderungen dienen der Bereinigung von Redaktionsversehen, schloss Brinek.


 

ÖH neu: Cartellverbands-Forderungen großteils erfüllt

Hoch erfreut zeigte sich Cartellverbandspräsident, Johannes Eitzinger, über den heute im Nationalrat zur Behandlung anstehenden Abänderungsantrag zum neuen Hochschülerschaftsgesetz (HSG). Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) ist der größte Studenten- und Absolventenverband des Landes. Als solcher ist ihm die Studentenvertretung ein zentrales Anliegen. Auf den Initiativantrag, der eine Novellierung der ÖH bewirkt, hat der Cartellverband mit einer umfassenden Stellungnahme reagiert. "Wir haben das Angebot der Politik genutzt und unsere Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche kund getan.", so ÖCV-Chef Eitzinger.

Die drei wichtigsten Cartellverbands-Forderungen die erfüllt wurden:

* Fortbestand der Vorsitzendenkonferenz
   Der ÖCV sieht die Konferenz der Universitätsvorsitzenden als sehr
   wichtiges beratendes Gremium. Darum hat man sich stark gemacht,
   dass die Vorsitzendenkonferenz in bisheriger Form weiter bestehen
   bleibt.

* Mehr Finanzmittel für kleine Unis
   Der so genannte Sockelbetrag für die Universitäten wurde auf
   Vorschlag des Cartellverbandes
   von 25 auf 30% erhöht. Dies kommt gerade den kleinen
   Universitätsvertretungen zu Gute.

* Servicestärkung
   Auf Anregung des ÖCV erhalten die Studienrichtungsvertretungen
   mindestens 30% des der einzelnen Hochschülerschaft zur Verfügung
   stehenden Budgets. Dadurch ist die serviceorientierte Arbeit
   (Beratung, Broschüren, Skripten,usw) gesichert.

   "Schade" findet man es im Cartellverband, dass die Studentenvertreter weiterhin nicht an den Sitzungen des Universitätsrates teilnehmen dürfe. Dies ist eine weitere Forderung die auch auf die Vertreter des Mittelbaues und der Professorenschaft ausgedehnt wurde.

   Die Stellungnahme des ÖCV wurde den Wissenschaftssprechern aller vier Parlamentsparteien übermittel. Die positiven Reaktionen der Abgeordneten beweisen, dass dem Cartellverband in Sachen Hochschulpolitik große Kompetenz zuerkannt wird. "Uns ging es immer ausschließlich um die Interessen der Studierenden und nicht um parteipolitisches Hick-Hack.So war es uns möglich, die Diskussion sachlich zu führen und uns konstruktiv einzubringen - mit Erfolg wie man jetzt sieht", zeigt sich Eitzinger mit den Verhandlungserfolgen des ÖCV zufrieden.

   Der Cartellverband will eine starke und schlagkräftige Hochschülerschaft, unabhängig davon, welche Fraktion gerade am Ruder ist. Wichtig ist nur, dass die Studierenden in ihren Anliegen vertreten werden. Diese Bedingungen erfüllt das Gesetz in der heute im Nationalrat eingebrachten Version. Der ÖCV  begrüßt die damit verbundene Stärkung der ÖH an den Universitäten.


 

Broukal: An Stelle der direkten Wahlen tritt die Karikatur einer Wahl

"Heute ist die Neuauflage von Speed kills - Demokratieabbau im Stundentakt", so SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal am Freitag im Nationalrat zu den Änderungen im Hochschülerschaftsgesetz. An Stelle der direkten Wahlen auf Bundesebene komme nun die "Karikatur einer Wahl", wo 35 Prozent der Wähler über 63 Prozent der Mandate bestimmen könnten. Broukal führte auch an, wie stark der Einfluss des Bundes und der Bundesregierung auf eine Reihe von Vorgängen an den Universitäten sei. "Deshalb braucht es eine starke Vertretung der Studierenden auf Bundesebene, durch eine Direktwahl legitimiert", forderte Broukal.

        Broukal hielt fest, dass die Direktwahl der Bundesvertretung der Studierenden unter einem ÖVP-Minister eingeführt worden sei und nun unter der ÖVP-Ministerin Gehrer abgeschafft werde. Der Weg der Paradoxie, der nun von den Regierungsfraktionen beschritten werde, nach dem wirren Satz "weniger Wahlen, mehr Demokratie", werde von niemandem geglaubt. Broukal zitierte hierzu eine Reihe von Medienberichten, die sich negativ über das Gesetz geäußert hatten.

        "Was kommt nun an die Stelle der Errungenschaft der Direktwahl? Die Karikatur einer Wahl", führte Broukal aus. 1.000 Stimmen auf einer Universität wären nun gleich viel wert, wie 7.000 Stimmen auf einer anderen Universität. Die Regierung behaupte, es gehe darum, die einzelnen Universitäten zu stärken. "Es wird aber ein Sonderrecht geschaffen, das dem vom Aussterben bedrohten RFS einen Sitz im Studentenparlament sichert", kritisierte Broukal. Auch sei es der neuen Wahlordnung zur Folge so, dass 35 Prozent der Wähler es in der Hand hätten, 63 Prozent der Mandate zu beschicken. "Ich glaube nicht, dass die Regierung so unerfahren und ungeschickt ist, dass ihr so etwas passiert. So wird ein Gesetz geschaffen, mit dem den eigenen Studentenvertretern, die es nicht geschafft haben, sich in Wahlen durchzusetzen, doch noch die Mehrheit beschafft wird", argumentierte Broukal.

        Wenn die Regierung nun behaupte, dass die einzelnen Universitäten gestärkt werden würden, dann müsse man entgegenhalten, dass für eine Reihe von wichtigen Entscheidungen natürlich der Bund zuständig sei. Broukal nannte die Finanzierung der Universitäten, die innere Verfassung der Organe der Universitäten, die Höhe der Stipendien, die Festlegung der grundlegenden Ziele der Universitäten in Forschung und die Entscheidung über die Forschungsmittel. All diese Elemente würden auf Bundesebene von der Bundesregierung entschieden. "Es gibt also jede Menge von Aspekten, die eine starke Studierendenvertretung auf Bundesebene, legitimiert durch direkte Wahlen, rechtfertigen", hielt Broukal fest.

        Als die Mitbestimmung der Studierenden 1973 eingeführt worden war, gab es eine Dreiviertelmehrheit der ÖVP und FPÖ-Studierenden. "Dennoch wurde die Mitbestimmung von der Sozialdemokratie eingeführt. Diese Größe, dieser Mut und dieses Verständnis für Demokratie hat diese Regierung nicht mehr", bemerkte der SPÖ-Wissenschaftssprecher. Abschließend zitierte Broukal die ÖVP-nahen Studenten der Uni Wien, die kritisiert hatten, dass diese Änderung die Bundesvertretung nicht nur schwächen, sondern ihr auch die Existenzberechtigung berauben würden.

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:36
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