Biometrie zur Erhöhung der Sicherheit
im Strafvollzug
Thema: Biometrie zur Erhöhung der Sicherheit im Strafvollzug
Der mutmaßliche Geldfälscher "Ivan Ivanov" war mit Hilfe eines
vermeintlichen Verfahrenshelfers am 13. April aus dem so genannten
Halbgesperre im Landesgericht entkommen. Der 45-jährige Ukrainer hatte sich
in der Vorführzone mit seinem angeblichen Anwalt getroffen.
Im Justizministerium ging man davon aus, dass der "Anwalt" in einem
Pilotenkoffer Gewand für den Häftling einschmuggelte.
Während eines "Gesprächs" in einem nicht überwachten Zimmer verlieh sich
dieser mit Sakko und Krawatte ein anderes Aussehen. Dann dürfte der Häftling
einfach durch jene Tür gegangen sein, die auch der falsche Anwalt benutzte.
Bereich für Anwälte und Richter
Der Häftling kam in den so genannten Freifuß-Bereich, in dem sich
Anwälte, Richter, Sachverständige und Angehörige vor oder nach
Häftlingsbesuchen aufhalten.
Hier, beim letzten Kontrollpunkt, dürfte er sich einfach einer größeren
Gruppe von Personen angeschlossen und so die Kontrolle passiert haben. Laut
Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) gibt es täglich rund 200
Vorführungen, 800 Menschen pro Tag halten sich in dem Bereich auf.
x-pin.com Lösung:
x-pin.com setzt eine selbst entwickelte Besucherverwaltung mit
biometrischer Gesichtserkennung ein.
Jede Person, welche in die Vorführzone gelangen möchte, wird nach
erfolgter Ausweiskontrolle von einem Justizwachebeamten biometrisch erfasst
(Enrolment). Dieser Vorgang dauert nur wenige Sekunden und es werden dabei
die Personaldaten und ein Abbild des Gesichtes elektronisch erfasst. Mit der
zugeordneten Zutrittskarte (RFID Karte) kann sich nun der Besucher an der
Schleuse identifizieren. Stimmen Gesicht der eintrittswilligen Person mit
den gespeicherten "Gesichtsdaten" überein, wird sofort der Eintritt gewährt
und die Tür geöffnet.
Ab diesem Zeitpunkt wir dieser Besucher als authorisierte Person im
sicheren Bereich definiert und im System aufgeführt.
Sobald diese Person den abgesicherten Bereich wieder verlassen möchte,
muss sie über die Ausgangsschleuse das Procedere wiederholen:
mittels der Zutrittskarte identifiziert sie sich, bei positiver Verifikation
öffnet sich die Schleuse und die Person betritt dieselbe. Nach erfolgter
Vereinzelungsprüfung (es wird sichergestellt, dass sich nur eine Person in
der Schleuse befindet) öffnet sich die Ausgangstüre.
Damit wird gewährleistet, dass ausschließlich berechtigten Personen
Austritt gewährt wird. Als zusätzlichen, elektronischen Schutz wurde ein so
genanntes "Anti-Pass-Back"- System integriert:
nur zuvor eingetretene Personen dürfen das System wieder verlassen.

Jarolim: Höchststand bei Häftlingen
spiegelt das Versagen der Regierung Schüssel wider
Rasche Kehrtwende bei bedingter Entlassung erforderlich
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim forderte am Dienstag nach Bekanntgabe der
neuen Häftlingszahlen, die einen Höchststand aufzeigen, neue Wege ein,
betonte aber, dass die prekäre Situation das Versagen der Regierung
Schüssels dramatisch widerspiegelt:
"Ankündigungen der Justizministerin allein sind wertlos, wenn sie nicht
umgesetzt werden und alles bloß in schönen Worten und angeblichen
Arbeitskreisen verhallt", so Jarolim gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Es ist
die Aufgabe des Justizministeriums, für einen regulären Strafvollzug zu
sorgen, der adäquate Betreuung und Resozialisierung ermöglicht. Wenn das
nicht möglich ist, weil Bundkanzleramt und Finanzministerium blockieren, wie
der heutigen Aussage eines Sprechers des Justizministeriums zu entnehmen
ist, dann ist Schüssel selbst für diese unhaltbaren Zustände in Österreichs
Gefängnissen verantwortlich", so Jarolim, der sein Bedauern darüber
ausdrückte, dass Justizministerin Miklautsch "von Schüssel als bloßes
Feigenblatt missbraucht wird."
"Der erste Schritt muss sicher sein, die derzeitige Situation in den
Gefängnissen rasch zu entschärfen. Aber parallel dazu muss man dringend die
Struktur ändern, die durch eine kriminalpolitisch nicht haltbare Politik per
Angst-Management gespeist wird", betonte Jarolim. Konkret forderte Jarolim
die Reduzierung der U-Haft, alternative Formen des Strafvollzugs sowie die
Neugestaltung der bedingten Entlassung.
Jarolim verwies darauf, dass bereits bei einer im Juni letzten Jahres von
der SPÖ durchgeführte parlamentarischen Enquete ebenso wie eine aktuelle
Studie der Linzer Johannes Kepler Universität zum Ergebnis gekommen war, die
bedingte Entlassung zu forcieren. Nicht nur, dass die bedingte Entlassung im
internationalen Vergleich gesehen in Österreich krass unterdurchschnittlich
angewandt wird, wird dem Willen des Gesetzgebers in der derzeitigen Praxis
nicht entsprochen. Die bedingte Entlassung sollte nämlich für Gefangene mit
guter Prognose nach Verbüßung der Hälfte, für Gefangene mit minder guter
Prognose nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe die Regel
sein; die Verbüßung der gesamten Strafe sollte die Ausnahme bleiben.
Die SPÖ fordert, dass über die bedingte Entlassung nicht das Gericht,
sondern eine Vollzugskommission entscheiden soll. Sie sollte aus dem
Staatsanwalt, einem leitenden Vollzugsbediensteten und einem Sozialarbeiter
der Bewährungs- oder Entlassenenhilfe bestehen. Gegen ihre Entscheidung
sollte ein Rechtsmittel an eine Oberkommission zulässig sein. Die
Verweigerung der bedingten Entlassung soll nur dann möglich sein, wenn die
Gefahr schwerer Gewaltverbrechen oder gemeingefährlicher Verbrechen vorliegt
sowie wenn es vom betreffenden Häftling einen Missbrauch von
Haft-Lockerungen und schwere Aggressionen während des Vollzuges gegeben hat.

Stoisits: Gefängnisbau in Rumänien
erwies sich erwartungsgemäß als Potemkinsches Dorf
War nur Ablenkung von gescheiterter schwarz-blauer Kriminalpolitik
"Der Gefängnisbau in Rumänien erwies sich erwartungsgemäß als Potemkinsches
Dorf. Es diente nur zur Ablenkung von der gescheiterten schwarz-blauen
Kriminalpolitik, die zu einer noch nie dagewesenen Überfüllung der
österreichischen Gefängnisse geführt hat", so Terezija Stoisits,
Justizsprecherin der Grünen. Justizministerin Miklautsch soll jetzt endlich
umsetzbare kriminalpolitische Initiativen setzen, denn die Situation in den
österreichischen Gefängnissen ist unzumutbar.
Österreich sei europaweit absolutes Schlusslicht bei der Anwendung der
bedingten Entlassung. Alle ExpertInnen fordern Reformen ein. Auch die
U-Haft-Zahlen müssten wieder verringert werden. "Dem Bau von zusätzlichen
Gefängnisse stehen die Grünen grundsätzlich ablehnend gegenüber, denn
Gefängnisse baut man, um sie zu füllen", schließt Stoisits.

Justizanstalt Meidling: Strache dankt
Miklautsch für Bürgernähe
Ein "herzliches Danke" im Namen der Meidlinger Bürger deponierte heute der
Obmann der Wiener FPÖ Heinz-Christian Strache bei Justizministerin Karin
Miklautsch für den Projektstopp der Justizanstalt Meidling in der
Grünbergstraße 29.
Gemeinsam mit der Wiener FPÖ habe Karin Miklautsch die berechtigten Sorgen
der Anrainer ernst genommen und in deren Sinn entschieden, auch wenn es
gegen das vermeintliche Interesse von Spitzenbeamten im Justizressort und
gegen das Interesse der SPÖ-Wien, welche bei Broda´schen Utopien immer ein
offenes Ohr habe, gelegen war. "Das war eine mutige und gute Entscheidung
der Justizministerin für die Bürger", so Strache.
Hinterfragt müsse nun die Rolle der SP-Bezirksvorsteherin Gabriele Votava
werden. Diese wurde bereits am 26. März 2004 von Mitarbeitern des
Justizministeriums schriftlich von dem geplanten Projekt informiert und hat
dieses ohne näheres kritisches Hinterfragen, ohne die Meidlinger Bevölkerung
darüber zu informieren oder einzubinden, unterstützt. Dieses bürgerfremde
Verhalten spricht für sich.
"Die FPÖ befindet sich auf der Erfolgsstraße, wenn sie die Sorgen und
Wünsche der Menschen ernst nimmt. Auch wenn es nicht einfach ist, sich gegen
verkrustete Machtstrukturen in der Stadt Wien und in den Ministerien zu
stellen, lohnt es alle mal, mit Beharrlichkeit den Bürgerwillen
durchzusetzen", so Strache.

Jarolim zu bedingten Haftentlassungen:
Linzer Uni-Studie bestätigt SPÖ-Position
Regierung stellt sich gegenüber Fakten und dem auf dem Tisch
liegenden SPÖ-Konzept blind und taub
Zu der heute veröffentlichten Studie von Linzer Experten zur bedingten
Haftentlassung und dem vom Autorenteam daraus gezogenen Schluss, dass diese
vermehrt angewandt werden soll, erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim
am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, die Studienergebnisse würden
voll und ganz die seit Langem dargelegte SPÖ-Position bestätigen. "Wir
benötigen keine neuen Gefängnisse, sondern wir brauchen ein neues System der
bedingten Haftentlassung und ein Ende des von dieser Regierung erzeugten und
geförderten Klimas einer Law-and-order-Politik."
Jarolim verwies darauf, dass bereits im Juni letzten Jahres eine von
der SPÖ durchgeführte parlamentarische Enquete zu gleichen Ergebnissen
gekommen war, wie die vorliegende Studie der Linzer Johannes Kepler
Universität. "Alle Fachleute, alle Praktiker bei dieser Veranstaltung mit
österreichischen und internationalen hochkarätigen Teilnehmern haben ein
Forcieren der bedingten Entlassungen verlangt; aber die Regierung hat sich
bisher aus rechtspopulistischen jedoch jeder rechtswissenschaftlichen und
kriminalpolitischen Expertise entgegenstehenden Gründen blind und taub
gestellt."
Dem Willen des Gesetzgebers werde nämlich in der derzeitigen Praxis
der bedingten Entlassung nicht entsprochen. Nach dem Konzept der
Gesetzesverfasser sollte die bedingte Entlassung für Gefangene mit guter
Prognose nach Verbüßung der Hälfte, für Gefangene mit minder guter Prognose
nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe die Regel sein; die
Verbüßung der gesamten Strafe sollte die Ausnahme bleiben.
Die SPÖ folgt dem Vorschlag des Strafrechtsprofessors Christian
Bertel, der anregt, dass die bedingte Entlassung nichts mit einer
neuerlichen Strafzumessung zu tun habe, sondern ein möglicher Abschluss des
Entlassungsvollzuges sei. Deshalb sollte darüber nicht das Gericht, sondern
eine Vollzugskommission entscheiden. Sie sollte aus dem Staatsanwalt, einem
leitenden Vollzugsbediensteten und einem Sozialarbeiter der Bewährungs- oder
Entlassenenhilfe bestehen. Gegen ihre Entscheidung sollte ein Rechtsmittel
an eine Oberkommission, bestehend aus einem Richter, einem leitenden
Vollzugsbediensteten und einem Sozialarbeiter zulässig sein. Die
Verweigerung der bedingten Entlassung soll nur dann möglich sein, wenn die
Gefahr schwerer Gewaltverbrechen oder gemeingefährlicher Verbrechen vorliegt
sowie wenn es vom betreffenden Häftling einen Missbrauch von
Haft-Lockerungen und schwere Aggressionen während des Vollzuges gegeben hat.
"Ich hoffe, dass Justizministerin Miklautsch sich - anders als ihr Vorgänger
- endlich der Faktenlage und der Expertenmeinung stellt und möglichst rasch
dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorlegt, in dem eine Reform der
bedingten Entlassung im angesprochenen Sinn vorgeschlagen wird", so Jarolim
abschließend.

Galadiner im Häfn: Reinhard Gerer kocht
in Justizanstalt Gerasdorf
Der international renommierte Spitzenkoch Reinhard Gerer tauscht am
Dienstag, den 25.1.2005 den Herd des Korso gegen die Küche der Justizanstalt
Gerasdorf. Gemeinsam mit Jugendlichen, die in Gerasdorf ihre Haftstrafe
verbüßen, wird der 3-Haubenkoch für eine Vielzahl geladener Gäste ein
Galadiner zubereiten. Der Reinerlös der Veranstaltung wird den Opfern der
Flutkatastrophe von Südostasien zugute kommen.
Die Leiterin der Justizanstalt Gerasdorf, Dr. Margitta Essenther,
vorbildlich tätig im Bereich Ausbildung für jugendliche Strafgefangene,
möchte mit dieser Aktion Motivation und Zielsetzung für die Lehrlinge des
Gastgewerbes bieten. Das Vermitteln von Ausbildung und dem Willen, das
Erlernte im Leben entsprechend umzusetzen, sind zwei wesentliche Pfeiler des
Strafvollzugs für Jugendliche.
Reinhard Gerer soll als Meister seines Faches Vorbild für die Auszubildenden
sein, aber auch Tipps und Tricks der gehobenen Küche an die möglichen
Haubenköche der Zukunft weitergeben. Eine Veranstaltung, die, unterstützt
vom Bundesministerium für Justiz, auch dazu dienen soll, den Strafvollzug in
Österreich und seine Leistungen zu präsentieren und dabei aufzuzeigen, dass
der Einsatz von Personal und Budget in diesem wichtigen Bereich ein Gewinn
für die Resozialisierung und somit eine Investition in die gesamte
Gesellschaft ist.

Scheuch: Eine Strafamnestie ist keine
Lösung für überfüllte Gefängnisse!
"Eine Strafamnestie zu fordern, um das Problem der überfüllten
Gefängnisse zu lösen, packt weder das Problem an der Wurzel an noch löst
diese Forderung der Grünen die Sorgen der Bevölkerung. Sicherer wird
Österreich nur, wenn man Kriminalität generell eindämmt, die Aufklärungsrate
verbessert und zum Beispiel straffällig gewordene Asylwerber
schnellstmöglich abschiebt", meinte der freiheitliche Generalsekretär Uwe
Scheuch gegenüber dem Freiheitlichen Pressedienst.
Es sei schon sehr verwunderlich, auf welche weltfremden Ideen die Grünen
teilweise kämen und wie sie es schaffen würden, vor den Problemen der
österreichischen Bevölkerung immer wieder die Augen zu verschließen. "Mit
dieser realitätsfernen Politik der Grünen würden sich nur noch mehr
Kriminelle auf freiem Fuß befinden anstatt dass das Problem der überfüllten
Gefängnisse gelöst werden würde. Mit der Umsetzung der freiheitlichen
Forderung nach einem strengeren Asylrecht und einem rigorosem
Null-Toleranz-Paket mit sofortiger Abschiebung straffälliger Flüchtlinge
wäre der Sicherheit Österreichs und den Sorgen der Österreicher und
Österreicherinnen viel mehr geholfen", so der freiheitliche Generalsekretär
weiter.
"Ich fordere die Grünen Parteispitzen auf, statt nur zu philosophieren und
haltlos und parteipolitisch gefärbt zu phantasieren endlich mit anzupacken,
umsetzbare Lösungen zu präsentieren und im Parlament an der Sicherheit
Österreichs mitzuarbeiten", erklärte Scheuch abschließend.

Bundespräsident Dr. Fischer begnadigt
Strafgefangene aus Anlass des Weihnachtsfestes 2004
Der Bundespräsident hat aus Anlass des Weihnachtsfestes 2004 und über
Antrag der Frau Justizministerin 271 Strafgefangenen den Rest ihrer Strafen
erlassen. Die Begnadigten sind zum Teil am 1., zum Teil am 14. Dezember 2004
aus der Haft entlassen worden. Es wurden nur Gefangene begnadigt, von denen
künftig eine einwandfreie Lebensführung erwartet werden kann. Es wurde
besonders auf die Aussichten der Begnadigten, sich nach der Haft sozial zu
integrieren, Bedacht genommen. Aus diesem Grund ist - wie schon in den
letzten Jahren - eine etwas geringere Zahl von Strafgefangenen durch die
Weihnachtsbegnadigung begünstigt worden als früher. Der Bundespräsident hat
aber außerhalb der erwähnten Gnadenaktion die Vorschläge der
Bundesministerin für Justiz, Strafgefangene zu einem für ihre
Wiedereingliederung in die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt zu entlassen, in
vermehrtem Umfang genehmigt.
Des weiteren hat der Bundespräsident - über Antrag der Frau Justizministerin
- 1.269 Verurteilten, die nicht in der Lage waren über sie von den Gerichten
zum Teil schon vor längerer Zeit verhängte Geldstrafen zu erlegen und
deswegen eine Ersatzfreiheitsstrafe hätten verbüßen müssen, die Strafen
bedingt nachgesehen. Anlass hiefür waren einerseits soziale Erwägungen,
andererseits aber auch Änderungen in der Praxis der
Strafverfolgungsbehörden, die in vielen Fällen, in denen früher eine
Geldstrafe verhängt worden ist, nunmehr mit diversionellen Maßnahmen, d.h.,
mit dem an bestimmte Auflagen, vor allem aber an ein einwandfreies Verhalten
des Beschuldigten während einer Probezeit, gebundenen Verzicht auf eine
Verurteilung vorzugehen pflegen.

Weihnachtspakete aus Österreich - Ein
Zeichen der Menschlichkeit für Häftlinge
Es ist eine langjährige Weihnachtstradition des Österreichischen
Roten Kreuzes: Jährlich erhalten alle österreichischen Gefangenen, die in
ausländischen Gefängnissen inhaftiert sind, ein Weihnachtspaket. Dabei lässt
sich das Rote Kreuz von seinem Grundsatz der Humanität leiten.
Dieses Jahr erhalten 119 ÖsterreicherInnen entsprechende Sachspenden des
Roten Kreuzes. Besonderer Wert wird dabei auf die Bedürftigkeit der
Häftlinge gelegt. Die Pakete enthalten Kaffee und Tee, Hygieneartikel,
Traubenzucker, Papier und Schreibmaterial.
In enger Kooperation mit dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten werden die Pakete im Gesamtwert von Euro 10.000,- in die
ganze Welt verschickt: nach Canberra, Lima, Istanbul, Zürich, Athen oder
Caracas. In all diesen Städten leben Österreicher, die wegen verschiedener
Delikte eine Freiheitsstrafe erhalten haben.
Das Rote Kreuz möchte mit dieser Aktion für jene, an die nur selten gedacht
wird ein Zeichen der Menschlichkeit setzen.

Scheuch: Justizministerin setzt sich
durch!
"Es stellt einen großen Erfolg freiheitlicher Politik dar, wenn ab
Montag 100 Bundesheersoldaten als Unterstützung der Justizwache eingesetzt
werden. Justizministerin Miklautsch ist zu danken, dass es trotz Platters
anfänglichem Nein nun doch zu dieser unbürokratischen Massnahme kommt",
zeigte sich der freiheitliche Generalsekretär Uwe Scheuch erfreut über den
Erfolg von Justizministerin Karin Miklautsch.
"Mit dieser Unterstützung kann Ministerin Miklautsch die prekäre Situation
im Strafvollzug abfedern und die aus der Überbelegung der Gefängnisse
entstandenen Engpässe etwas entschärfen. Es ist im Interesse aller, dass
dadurch sowohl die Arbeitsbedingungen für die Justizwache als auch die
Haftumstände für die Insassen verbessert werden. So schaut freiheitliche
Politik aus", erklärte der FPÖ-Generalsekretär.
Laut Scheuch müsse man aber trotzdem nach wie vor eine Lösung für die
Überbelegung der Gefängnisse finden. "Meiner Meinung nach sind 44%
ausländische Inhaftierte einfach zuviel. Auch im Vergleich zu Resteuropa ist
dieser Anteil überproportional hoch. Die Abschiebung der straffälligen
Ausländer würde nicht nur die Überbelegung lösen, sondern auch zu einer
budgetären Entlastung führen", meinte Scheuch abschließend gegenüber dem
Freiheitlichen Pressedienst.

Böhmdorfer: Sicherheit in Österreich
ist zunehmend gefährdet
4.000 Ausländer in österreichischen Gefängnissen =
"Österreich ist mit dem Ausländeranteil in den Gefängnissen in Europa
Spitzenreiter", sagte FPÖ-Justizsprecher Dieter Böhmdorfer in seiner Rede
zur heutigen Aktuellen Stunde. In den Gefängnissen gebe es permanent 5.000
Inländer und 4.000 Ausländer. Mit Ablenkungsdebatten erreiche man hier
nichts. Die Sicherheit in Österreich sei zunehmend gefährdet, warnte
Böhmdorfer.
Es gebe Häftlinge aus 109 Nationen, sagte der freiheitliche Justizsprecher.
In ihren Heimatländern könnten diese viel besser resozialisiert werden. Der
Bau eines Gefängnisses in Rumänien koste ein Zehntel bis ein Zwanzigstel
dessen, was es in Österreich gekostet hätte. Man könne dort die Strafen
vollziehen und die Häftlinge in ihrem Heimatland resozialisieren.
Die 4.000 Ausländer in den österreichischen Gefängnissen würden täglich 120
Euro kosten. Insgesamt seien dies 179 Millionen Euro jährlich. Das gesamte
Budget für den Strafvollzug betrage 279 Millionen Euro. Man könne nicht mehr
sagen, daß das kein Problem sei.

Jarolim zu Gefängnis-Überbelag:
Miklautsch setzt Irrweg ihres Amtsvorgängers fort
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich am Dienstag gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst "nach wie vor höchst skeptisch" bezüglich der
österreichisch-rumänischen Pläne zum Häftlingsexport von in Österreich
straffällig gewordenen Rumänen. "Schon das Transferieren von
Strafrechts-Prozessen nach Rumänien ist rechtsstaatlich höchst bedenklich;
aber selbst wenn bereits verurteilte Rumänen ihre Haft in ihrem Heimatland
absitzen sollen, ist damit doch keineswegs die Misere beim Überbelag
gelöst", kritisierte Jarolim die Pläne der Justizministerin als "Irrweg
ihres Amtsvorgängers", den Miklautsch nun unreflektiert fortsetzen will.
Lösungsnotwendig wären die Forcierung der bedingten Haftentlassungen,
Therapie statt Haft für Drogenkonsumenten und eine Entschärfung der
Gewerbsmäßigkeit, beispielsweise etwa beim Ladendiebstahl, wo schon
Einzelfälle von geringem Umfang genügen, um Gewerbsmäßigkeit anzunehmen und
U-Haft zu verhängen. ****
"Vor diesem Hintergrund kann ein Häftlingsexport keinesfalls als
Problemlösung angesehen werden, sondern lediglich als Ablenkungsmanöver, um
die jahrelange verfehlte Justizpolitik unter der Leitung von FPÖ-Ministern
zu vertuschen", so Jarolim, der abschließend erklärte, er hoffe, dass
Miklautsch sich die Problemlage "unvoreingenommen Revue passieren" lasse und
Vernunft den Vorrang vor bereits eingeschlagenen Wegen erhält.

Justizministerin Miklautsch fordert
in NEWS mehr Hafträume.
In einem Interview mit der morgen erscheinenden Ausgabe von NEWS
nimmt die neue Justizministerin Karin Miklautsch erstmals ausführlich zu der
problematischen Situation des heimischen Strafvollzuges Stellung. Darin
fordert die Ressortchefin eine Weiterführung der von Vorgänger Dieter
Böhmdorfer initiierten Idee von Auslands-Gefängnissen. Miklautsch:
"Mittelfristig müssen wir neuen Haftraum im In- aber auch im Ausland
schaffen." Miklautsch denkt dabei an Länder wie Tschechien, Polen und
Ungarn, wo in Österreich straffällig gewordene Täter die Haft absitzen
könnten. "Das", so die Ministerin, "würde eine enorme Kostenersparnis für
Österreichs Steuerzahler bedeuten." Demnach koste ein Häftling hierzulande
100 Euro pro Tag, in Rumänien etwa aber nur zehn Euro. Außerdem würde laut
Miklautsch durch die Auslagerung der Haftanstalten die "Resozialisierung"
der Insassen erleichtert.
Die erste dieser Haftanstalten wird ab Juni 2005 zirka 150 Kilometer
südöstlich von Bukarest in Bau gehen.
Kritik an Miklautschs Plänen übt hingegen der Chef der
Justizwachegewerkschaft, Franz Pauser: "Derzeit können wir nur mehr bewachen
aber nicht mehr betreuen. Bevor man ein teures Gefängnis in Rumänien
errichtet, sollte zuerst einmal das Personal hierzulande aufgestockt
werden."

Stoisits: Gefängnisbau in Rumänien
ist Scheinlösung u. Populismus pur
"Der Gefängnisbau in Rumänien ist und bleibt eine Scheinlösung.
Dahinter verbirgt sich eine Unzahl von ungelösten justizpolitischen Fragen.
So können sie nicht beantwortet werden. Die Grünen sprechen sich nach wie
vor gegen den Gefängnisbau in Rumänien aus", stellt heute die
Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits fest. Stoisits unterstützt
darüber hinaus die Aussagen von Caritas-Direktor Landau, der sachlich und
nachvollziehbar argumentiere. "Ich warne eindringlich vor Pauschalierungen.
Überdies fordere ich Ministerin Miklautsch auf, ihre rechtspolitischen
Planung in diesem Zusammenhang endlich vorzulegen", ergänzt Stoisits.
Stoisits verweist darauf, dass Österreich seit 2000 eine noch nie da
gewesene Steigerung von Häftlingszahlen zu verzeichnen habe. "Diese
Scheinlösung ist Populismus pur in einem so sensiblen Bereich der
Justizpolitik. Tatsächliche Möglichkeiten bleiben ungenutzt. Hier herrscht
Stillstand", so Stoisits. Ungeklärt sei beispielsweise auch nach wie vor, ob
künftig sowohl der Strafvollzug als auch das Strafverfahren nach Rumänien
exportiert werden solle

Justizanstalt Stein: Insasse verstorben
Stein, 2004-10-22 - Kurz vor Mitternacht ist in der Justizanstalt
Stein ein Insasse verstorben. Wie in derartigen Fällen üblich wurde eine
gerichtliche Obduktion angeordnet.

EU-Rat in Den Haag: Miklautsch wirbt
für Strafvollzug im Heimatland
Die Bundesministerin für Justiz, Karin Miklautsch, stellte auf dem
zweitägigen EU-Rat für Justiz und Inneres in Den Haag abermals die
österreichische Idee einer EU-weiten gegenseitigen Anerkennung und
Vollstreckung von Freiheitsstrafen im Heimatstaat des Verurteilten vor. Sie
wies mit Nachdruck darauf hin, dass angesichts der steigenden
Ausländer-Häftlingszahlen in vielen EU-Ländern und den damit verbundenen
hohen Gerichts- und Haftkosten Handlungsbedarf bestünde.****
Im Zuge des Rats fanden Gespräche mit Luxemburg und Frankreich statt.
Luxemburg sagte die Behandlung der österreichischen Initiative unter seiner
Präsidentschaft (erstes Halbjahr 2005) zu, Frankreich unterstützt die
Aufnahme dieses Themas in das künftige Arbeitsprogramm im Bereich Justiz und
Inneres. Die Europäische Kommission arbeitet an einem Grünbuch zum selben
Thema, deshalb wurde vereinbart, in enger Koordination mit der Kommission
vorzugehen.
Auch die Schaffung von Haftraum im EU-Ausland wurde erneut diskutiert:
Miklautsch sprach mit Vertretern Griechenlands, welches ein ähnliches
Projekt in Albanien plant, über das österreichische Projekt in Rumänien. Es
wurden eine enge Zusammenarbeit sowie ein Informations- und
Erfahrungsaustausch vereinbart.
Die Justizministerin verlieh schließlich dem Wunsch Österreichs nach
Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den
Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten unter Gewährleistung des
Datenschutzes Ausdruck und konnte allgemeine Unterstützung für das Vorhaben
gewinnen.

Böhmdorfer: Jugendstrafvollzug und Übersiedlung der JA Erdberg in die JA
Josefstadt
Aus Anlass der Amtseinführung der neuen Leiterin der Justizanstalt Gerasdorf,
Frau Oberrätin Dr. Margitta Essenther, nahm Justizminister Dr. Dieter
Böhmdorfer heute zum Jugendstrafvollzug in Österreich, zur Situation in der
Justizanstalt Gerasdorf und zur in Gang befindlichen Übersiedlung des
Jugendgerichtshofes Wien und der diesen angeschlossenen Justizanstalt Erdberg
Stellung.
In der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf, die derzeit wegen Bauarbeiten
für 109 (nach Ende der derzeitigen Umbauarbeiten 124) Burschen ausgelegt ist,
werden Jugendliche und dem Jugendvollzug unterstellte junge Erwachsene mit
Freiheitsstrafen von über 6 Monaten angehalten.
In der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf werden Schulunterricht und
Lehrausbildung in insgesamt 12 Lehrwerkstätten angeboten. Ein hoher
Prozentsatz der Teilnehmer erreicht dabei einen positiven Abschluss. Die Aus-
und Fortbildung (beruflich und schulisch) und die Betreuung von jugendlichen
Insassen in Österreich entspricht den internationalen Standards im
Jugendvollzug. Die Arbeit in den Jugendanstalten und Jugendabteilungen
orientiert sich am aktuellen Stand der Erziehungswissenschaften, der
Psychologie, Sozialarbeit und anderen Wissensgebieten (Medizin ua.), die für
die Arbeit mit straffälligen jungen Menschen entscheidend sind. Das Leben in
den Jugendanstalten soll weitgehend den Lebensverhältnissen in Freiheit
angeglichen werden.
Die Jugendgerichtsbarkeit und der Jugendstrafvollzug sind dem Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer ein vordringliches Anliegen. Derzeit findet
die Übersiedlung des JGH Wien und der JA Erdberg in das Landesgericht Wien und
die JA Josefstadt statt. Ziel ist vor allem die Verbesserung Voraussetzungen
des Jugendstrafvollzuges.
Durch die Eingliederung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg in die
Justizanstalt Wien-Josefstadt wird nicht nur die Qualität der Unterbringung
der jungen Menschen wesentlich verbessert, sondern sollen auch die
Schulbildungen und Berufsausbildungen verbessert fortgeführt werden.
Für die jugendlichen Insassen steht in Zukunft eine Gesamtbelagskapazität von
168 (modernen) Plätzen zur Verfügung. Die 70 Zellen der Justizanstalt Erdberg
ergaben sich durch Überbelag zum Teil in einem menschenrechtswidrigen Zustand.
Der nunmehr den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehende
D-Trakt der Justizanstalt Josefstadt schließt an den Zentralbau an, in dem
sich Festsaal, Turnsaal, Krankenabteilung, Besucherzone und Vernehmungszone
befinden. Ein unbewachtes Zusammentreffen von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen ist unmöglich. In jeder Abteilung wird ein 5-Personen-Haftraum zu
Schulungs- bzw. Beschäftigungsräumen umgewidmet, sodass insgesamt zur
Verfügung stehen:
2 Schulungsräume für Telelearning/EDV-Arbeit 1 Klassenzimmer (mit
EDV-Ausstattung) für Pflichtschule bzw. Fortbildung 1 Werkstätte für
Metallverarbeitung (Feilen, Sägen, Bohren, Gewinde schneiden etc.-
Kennenlernen des Materials und seiner Bearbeitungsmöglichkeit) bzw. auch als
Motivationswerkstätte 1 Werkstätte für Kunststoffbearbeitung 1 Werkstätte für
Holzbearbeitung, Bastelarbeiten, Töpferei, Ergotherapie
Sämtliche Bedienstete der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg wurden
mit Wirksamkeit vom 1.1. 2003 entweder der Justizanstalt Wien-Josefstadt bis
auf Weiteres zur Dienstleistung zugewiesen oder (mit deren Einverständnis) zu
anderen Justizanstalten (im Sprengel des OLG Wien) bzw. der Wr.
Jugendgerichtshilfe versetzt.
Im übrigen übersiedelt mit dem JGH Wien und der JA Erdberg das gesamte zur
Jugendgerichtsbarkeit gehörende "Netzwerk" inklusive der Wr.
Jugendgerichtshilfe.

BÖHMDORFER: Scheckübergabe an Hochwasseropfer in der Justizanstalt Stein
In der Justizanstalt Stein überreichte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer
anlässlich der Weihnachtsfeier einer Reihe von Justizwachebediensteten
Entschädigungsbeträge, die im Rahmen einer justizinternen Aktion zur Linderung
der Not der Hochwassergeschädigten der Monate August/September 2002
eingesammelt wurden. Bekanntlich forderte die nationale Katastrophe sieben
Todesopfer, 10.000 Häuser wurden schwerst beschädigt, zehntausende Hektar
landwirtschaftlicher Fläche wurde zerstört, der Gesamtschaden belief sich auf
ca. 7,5 Milliarden Euro.****
In einer früher noch nie da gewesenen Hilfsaktion ordnete sich die Justizwache
in die gesamtösterreichische freiwillige Katastrophenhilfe ein. 1.865 Insassen
der Justizanstalten leisteten mehr als 21.000 Arbeitsstunden, 15
Justizanstalten waren in die Aktion eingebunden. Die Arbeiten der Häftlinge
erfolgten gegenüber der Öffentlichkeit kostenlos, wurden aber intern vom
Justizministerium bezahlt. Sinnvoll und hilfreicher Nebenaspekt dieser Aktion
war, dass die Bevölkerung sich auch des Umstandes bewusst wurde, dass in
österreichischen Haftanstalten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
Arbeitspflicht besteht, die Republik Österreich sogar verpflichtet ist, den
Insassen angemessene Arbeitsmöglichkeiten zu verschaffen. In Zukunft werden
insbesondere die Gemeinden von dieser - sehr kostengünstigen - Möglichkeit,
einfache Arbeiten im Rahmen des Dienstleistungsbetriebes Justiz
bewerkstelligen zu lassen, Gebrauch machen.
Ungeachtet der beschriebenen Leistungen wurde im Justizministerium am
21.11.2002 ein Weihnachtspunsch durchgeführt. Aus Anlass dieses
Weihnachtspunsches wurden 8.479,00 Euro an Spenden eingenommen. Darin
inkludiert sind je 1.500,00 Euro, die vom Österreichischen
Rechtsanwaltskammertag und der Notariatskammer beigesteuert wurden.
Da sehr viele Justizwachebedienstete ihre Wohnsitze in den
hochwassergeschädigten Gebieten haben, war es das primäre Anliegen des
Justizministers, insbesondere den am meisten geschädigten Familien
Entschädigungsbeträge zukommen zu lassen. Die gesamte Spendensumme von
8.479,00 Euro wurde auf sieben besonders geschädigte Familien aufgeteilt.
Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer bedankte sich bei dieser Gelegenheit bei
allen Justizwachebediensteten, die an der Aktion beteiligt waren, insbesondere
beim Koordinator Gruppeninspektor Josef Schmoll. Die - parteifreie -
Gemeinderätin aus Etzdorf, Frau Lise Wittmann, die sich in besonderer Art und
Weise im Rahmen des Katastropheneinsatzes bemüht hatte, uneigennützig
Hilfestellung zu geben, würdigte der Justizminister ebenfalls.

"Häfen-Report"
Utl.: Justizministerium stellt klar: Zellen für Sex im Häfen in Österreich
kein Thema=
In der Nr. 14 der Zeitschrift NEWS wird in dem Artikel mit dem Titel "Zellen
für den Sex im Häfen" der Anstaltsleiter der Justizanstalt Stein, Hofrat Mag.
Nowak, mit mehreren Feststellungen zitiert. Er wolle Stein reformieren,
geplant seien Urlaub für Häftlinge, Zellen für Sex und Freigang mit
elektronischen Fussfesseln. Hofrat Nowak befindet sich derzeit im Ausland. Das
Justizministerium stellt aber klar: Eine Liberalisierung des Strafvollzuges,
wie sie in diesem Artikel dargestellt wird, ist nicht geplant. Zellen für Sex
im Häfen sind in Österreich kein Thema.*****
In der Nr. 14 der Zeitschrift NEWS wird in dem Artikel mit dem Titel "Zellen
für den Sex im Häfen" der Anstaltsleiter der Justizanstalt Stein, Hofrat Mag.
Nowak, mit mehreren Feststellungen zitiert. Er wolle Stein reformieren,
geplant seien Urlaub für Häftlinge, Zellen für Sex und Freigang mit
elektronischen Fussfesseln. Hofrat Nowak befindet sich derzeit im Ausland. Das
Justizministerium stellt aber klar: Eine Liberalisierung des Strafvollzuges,
wie sie in diesem Artikel dargestellt wird, ist nicht geplant. Zellen für Sex
im Häfen sind in Österreich kein Thema.*****
Angeblich soll Hofrat Nowak den "Knackis" über den Hausfernsehkanal von seinen
Vorhaben berichtet haben. Dem BMJ liegt die etwa eineinhalb minütige Rede des
Anstaltsleiters im genauen Wortlaut vor. Darin ist von keiner der angeblich
geplanten Reformen die Rede.
"Freigang hinter Gittern"
Nowak wolle laut NEWS die "meisten Abteilungen komplett öffnen", damit sich
die Häftlinge bis 22 Uhr in den Departments frei bewegen können. Das BMJ
stellt klar: Das Öffnen der Haftraumtüren innerhalb eines Stockwerkes ist im
Gesetz zwar unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen und im
österreichischen Strafvollzug auch gängige Praxis. Im Hinblick auf die hohe
Zahl gefährlicher Rechtsbrecher in der Justizanstalt Stein ist eine solche
Öffnung - entgegen dem Artikelinhalt - aber nur in einigen wenigen Abteilungen
geplant. Voraussetzung: Strafgefangene stellen keine Gefahr für Leib und Leben
dar.
"Hafturlaub"
Nowak habe ausserdem "Hafturlaub" in Aussicht gestellt. In dieser Zeit dürften
die Häftlinge in den Departments "tun und lassen, was sie wollen." Das
Justizministerium stellt klar: Die Haftunterbrechung als
Reintegrationsinstrument ist nach dem Strafvollzugsgesetz von einer
gerichtlichen Genehmigung abhängig (§ 99 StVG). Die Entscheidung steht daher
nicht dem Anstaltsleiter als einem Organ der Strafvollzugsverwaltung zu. Davon
zu unterscheiden ist der Ausgang in der Dauer von höchstens 48 Stunden, den
der Anstaltsleiter dann gewähren kann, wenn im Gesetz genau umschriebene
Rahmenbedingungen erfüllt sind. Für die Justizanstalt Stein sind daher solche
Ausgänge nur in einigen wenigen Fällen denkbar.
Elektronische Fussfesseln
Die Formulierung "Wer nur noch drei bis fünf Jahre absitzen muss, soll den
ganzen Tag, gesichert mit elektronischen Fußfesseln, in Freiheit verbringen
dürfen" ist definitiv falsch. Die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Bewachung
der Häftlinge bei der Arbeit, auch außerhalb der Anstalt, beschränkt
stattfinden soll oder wegfällt (gelockerter Vollzug, § 126 Abs. 2 Z 2 StVG),
ist vom Einzelfall abhängig und stellt sich nur bei besonders günstigen
Voraussetzungen. Jedenfalls muß gewährleistet sein, dass der betroffene
Strafgefangene keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Die
Verwendung elektronischer Fußfesseln würde gegenüber dem derzeitigen Zustand
eine verstärkte Überwachungsmöglichkeit der betroffenen Strafgefangenen mit
sich bringen. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird
seit längerem diskutiert, eine abschließende Entscheidung ist hierzu aber noch
nicht gefallen.
"Sex-Zellen" kein Thema
Zu der Feststellung, dass der Anstaltsleiter über die Genehmigung von
sexuellen Beziehungen in Justizanstalten nachdenkt, ist festzuhalten, dass das
Bundesministerium für Justiz nicht beabsichtigt, dieser Überlegung
näherzutreten.
"Häfen-Report" - Suchtmittel und Mobiltelefone
Zu dem im Artikel "Häfen-Report" erhobenen Vorwürfe über den Mißbrauch von
Suchtmitteln und die verbotene Verwendung von Mobiltelefonen ist allgemein
festzuhalten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im österreichischen
Strafvollzug ständig bemüht sind, das "Einschmuggeln", insbesondere aber den
Mißbrauch von Suchtmitteln in den Justizanstalten zu unterbinden. Um
verhindern zu können, dass Mobiltelefone in die Justizanstalten geschmuggelt
werden, werden bereits seit über einem Jahr mobile Ortungsgeräte getestet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, in j e d e r
österreichischen Justizanstalt besonders gesicherte Bereiche zu schaffen, in
denen die missbräuchliche Verwendung von Mobiltelefonen technisch unmöglich
gemacht wird.

NEWS: Stein-Direktor will den Strafvollzug total liberalisieren
Wie das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe
berichtet, plant der Gefängnisdirektor von Stein, Friedrich Nowak, eine
weitreichende Liberalisierung des Strafvollzuges in Österreichs größtem
Gefängnis. Der Anstaltschef denkt schon in nächster Zukunft an die Einrichtung
eines Boffenen Bereichesi innerhalb des Gefängnisses, der auch eine sogenannte
Sex- Zelle beinhalten soll. Zudem sollen Häftlinge mit guter Führung innerhalb
der Anstalt "Urlaub" bekommen und im Extremfall mit sogenannten elektronischen
Fußfesseln tagsüber in die Freiheit entlassen werden.
Nowak begründet seine Pläne im NEWS-Interview so: "Der Häftling lernt, sich
auf das Leben nach der Haft einzustellen. Der Staat spart Millionen Euro, weil
sich der Häftling durch die Arbeit selbst erhält. Und die Anstalt spart sich
Personal." Die geplanten Errichtung von Sex-Zellen ist für Nowak ohnehin
gesetzeskonform. Denn: "Im Gesetz steht, dass der familiäre Kontakt aufrecht
zu erhalten ist, und wie soll das auf Dauer ohne Sex funktionieren?"
Der Stein-Direktor will als Grundlage seiner Reformen in den kommenden Monaten
eine Umfrage unter den Insassen durchführen lassen.

Böhmdorfer: Justizwachebeamte leisten hervorragende Arbeit
Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer nahm heute die Amtseinführung der neuen
Anstaltsleiterin der Justizanstalt Salzburg, Majorin Karin Göll, vor. In
Anwesenheit von hochrangigen Vertretern aus der Justiz, wie
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Helmut Hubner, Gerichtspräsident Dr. Walter
Grafinger, der Leiter der Sektion Strafvollzug Dr. Michael Neider und der
Leiter der Verwaltungs- und Personalsektion Dr. Michael List im
Bundesministerium für Justiz nahm Justizminister Dr. Dieter BÖHMDORFER in
seiner Rede auch zu aktuellen justizpolitischen Fragen Stellung, wie die
Diskussion um den Strafvollzug in Österreich oder die Haltung des
Bundesministeriums für Justiz in Sachen Nachbesetzung zweier Planstellen am
Wiener Jugendgerichtshof.****
Justizminister Dr. Dieter BÖHMDORFER bekräftigte in seiner Rede das hohe
Verantwortungsbewusstsein der Justizwachebeamten in Österreich. Tendenzielle
Berichterstattungen, wie sie in der Stadtzeitung "Falter" zu lesen sind,
setzen die hervorragende Arbeit der JWB herab, meinte Justizminister
BÖHMDORFER. Die Ausführungen des "Falter" geben ein verzerrtes und negatives
Bild des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzuges wieder, wohingegen der
Bericht der unabhängigen Expertenkommission, die durch Justizminister Dr.
Dieter BÖHMDORFER im Frühjahr d.J. eingesetzt wurde, die Tatsache
herausstreicht, dass die Justizanstalten über eine große Anzahl besonders
engagierter und für ihren schwierigen Dienst bestens geeigneter
Justizwachebeamten verfügen. Die Experten haben ihre Aufgabe darin gesehen,
diese besonders motivierten, mit viel Fachwissen und hoher sozialer Kompetenz
agierenden JWB mit ihren Vorschlägen zu unterstützen.
In den Verhandlungen von Bund und Ländern im Zuge der Verwaltungsreform konnte
erreicht werden, dass in Zukunft bei Behandlung von Häftlingen der
Sozialversicherungstarif durch die Justiz zu bezahlen ist. Dadurch würden sich
die Kosten im Bereich des Gesundheitswesen um 118 Mio. Schilling reduzieren.
Justizminister BÖHMDORFER äußerte die Hoffnung, dass die dadurch frei
werdenden Mitteln zumindest zum Teil für Reformmaßnahmen im Strafvollzug
eingesetzt werden können.
Einmal mehr betonte Justizminister BÖHMDORFER, dass es sich bei dem
Expertenbericht nicht um einen "Geheimbericht" handelt. Dies zeige schon
alleine seine Rede im Nationalrat vom 24. Oktober 2001, in der er angekündigt
hat, die wesentlichen Teile des Berichtes der Öffentlichkeit zur Verfügung zu
stellen. Die Rede im Wortlaut: "Ich bin darüber hinausgegangen - ich werde der
Frage nicht ausweichen - und habe mich auch bemüht, selbst grundsätzlich die
Situation in den Justizanstalten zu erheben. Darüber gibt es eine
Arbeitsunterlage. Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass Sie Interesse, auch ein
gewisses Recht haben, das zu erfahren, was daraus für Sie grundsätzlich
wichtig ist. Aber gestatten Sie mir, dass ich diese Arbeitsunterlage
durchsehe, ob Datenschutzgeheimnisse enthalten sind, ob andere Fakten
enthalten sind, die ich Ihnen nicht bekannt geben darf. Aber ich sage Ihnen
und allen, die interessiert sind, zu: Sie werden die wesentlichen und für Sie
notwendigen Informationen erhalten." Das Bundesministerium für Justiz prüft
nun die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen aus dem Expertenbericht. (OTS-Meldung
0230 vom 13. November 2001).
Auch auf die aktuelle Diskussion um die Nachbesetzung zweier Planstellen am
Jugendgerichtshof ging Justizminister BÖHMDORFER in seiner Rede ein. Gerade
die öffentlichen Behauptungen vom Präsidenten des Wiener Jugendgerichtshofes,
Dr. Udo Jesionek, wonach 3000 Akten Rückstände bestehen, entsprechen nicht der
Wahrheit. So musste sich Präsident Jesionek in einer Pressekonferenz am
Freitag, dem 9. November 2001 vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien Dr.
Alois Ramoser sagen lassen, dass diese Behauptung "absolut falsch" und
unzutreffend ist und dass beim JGH im Juli 2001 (mit 1. Juli 2001 wurde die
Zuständigkeit für 20- und 21- jährige Straftäter vom LG Strafsachen Wien an
den JGH übertragen) zehn Hauptverhandlungsakten und im August 2001 fünfzehn
Hauptverhandlungsakten zusätzlich angefallen sind. Soweit überhaupt Rückstände
vorhanden sind, bestehen diese nur bei den für Jugendstrafsachen zuständigen
Bezirksanwälten, also im staatsanwaltschaftlichen Bereich auf der
Bezirksgerichtsebene. Diese Rückstände sind dadurch entstanden, dass von den
vier Bezirksanwälten zwei längere Zeit durch Krankheit ausgefallen sind.

Justiz: Verbesserungsvorschläge aus Expertenbericht Strafvollzug werden
derzeit geprüft
Die heute in der Stadtzeitung "Falter" erhobenen polemischen Interpretationen
des Expertenberichtes Strafvollzug entsprechen nicht der Ergebnisse dieses
Berichtes. Die Ausführungen des "Falters" geben ein verzerrtes und negatives
Bild des österreichischen Straf- und Massnahmenvollzuges wieder, wohingegen
der Bericht der Expertenkommission die Tatsache herausstreicht, dass die
Justizanstalten über eine große Anzahl besonders engagierter und für ihren
schwierigen Dienst bestens geeigneter Justizwachebeamten verfügen. Die
Experten haben ihre Aufgabe darin gesehen, diese besonders motivierten, mit
viel Fachwissen und hoher sozialer Kompetenz agierenden JWB mit ihren
Vorschlägen zu unterstützen. Die skandalisierende Darstellungen des "Falter"
gehen an dieser Zielsetzung völlig vorbei.
Das Bundesministerium für Justiz prüft nun die Umsetzung von
Verbesserungsvorschlägen aus dem Expertenbericht. Kurzfristig ist im
wesentlichen an den Ausbau der Schulung von Justizwachebeamten im Umgang mit
Krisen, eine Verbesserung der Erreichbarkeit von Sonderdiensten ausserhalb der
Dienstzeiten gedacht. Mittelfristig kämen u.a. die Schaffung klarerer
Strukturen und einfacherer Richtlinien in der Behandlung von Akutfällen, eine
Verbesserung der Vernetzung und Integrierung der Sonderdienste der
Justizanstalten, die Errichtung von berufsübergreifenden Abteilungsteams in
den Justizanstalten, eine Verbesserung der Dokumentation, der Ausbau der
Vernetzung von JA mit öffentlichen Krankenanstalten und mit forensischen
Bertreuungsambulanzen, eine Verbreiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten und
sinnvollen Freizeitaktivitäten der Insassen, sowie die Einbindung externer
Sachverständiger in den Behandlungsplan und in Rehabilitationsmassnahmen im
Massnahmenvollzug in Frage.
Längerfristig ist u.a. die unmittelbare Nachbesetzung unbesetzter Planstellen,
die Gewährleistung der personellen Mindestdotation für Betreuungsfachdienste
in den Massnahmenabteilungen, die Errichtung von 3-4 psychatrischen
Akutabteilungen, die Schaffung einer Abteilung für chronisch, psychisch-kranke
Insassen des Normalvollzuges und eine Erweiterung der externen
Unterbringungsmöglichkeiten für den Massnahmenvollzug in Aussicht genommen.

Strafvollzug: Böhmdorfer lenkt Diskussion bewusst in falsche Richtung
Jarolim: Justizminister verhöhnt die Justizwachebeamten =
Kritik an den Aussagen von Justizminister Böhmdorfer im heutigen "Kurier" übt
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Böhmdorfer versuche offensichtlich
Justizwachebeamten gegen die Haftinsassen auszuspielen und will auf diese
Weise wohl verschleiern, dass er es ist, der für die enormen Spannungen in den
Haftanstalten verantwortlich ist. Unter den massiven Einsparungen im
Strafvollzug - etwa der Reduktion des Personals - hätten Haftinsassen und
Beamte gleichermaßen zu leiden, so Jarolim. Es komme deshalb einer Verhöhnung
der Beamten gleich, wenn sich Böhmdorfer nun scheinbar hinter die Beamten
stellt und "sie für seine PR missbraucht", so Jarolim am Samstag gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ. ****
Böhmdorfer lenke die Diskussion bewusst in eine falsche Richtung in dem er
vorgibt, der Anwalt der Justizwache zu sein. Zu Recht habe bislang niemand bei
den Beamten die Schuld für die untragbaren Zustände in den Anstalten gesucht.
Denn auch die Beamten seien Opfer einer völlig verfehlten Sparpolitik in
diesem Bereich. Die Todesfälle in den Haftanstalten zeigten, wie gefährlich es
sei, wenn die Insassen immer mehr sich selbst überlassen bleiben und sowohl
bei der medizinischen als auch bei der psychologischen Betreuung gespart
werde. Hierfür fehle es Böhmdorfer aber offensichtlich an jeglichem
Verständnis.
Anstatt bei den für die unmittelbare Betreuung der Häftlinge Verantwortlichen
zu sparen, sollten sinnvolle Verwaltungseinsparungen gesetzt werden, fordert
Jarolim abschließend. Denn nur so könnte sowohl die Situation der Beamten als
auch der Häftlinge verbessert werden.
