Strafrechtsnovelle 2002 sieht härtere Strafen für Hacken
vor
Eindringen in Computersysteme mit sechs Monaten Haft bedroht
Nach einem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf für die
Strafgesetznovelle 2002 sollen Computer-Vergehen in Zukunft härter bestraft
werden. Wer die Sicherheitsschranken zu einem Computersystem überwindet und
sich widerrechtlichen Zugang verschafft, dem drohen demnach bis zu sechs
Monate Haft. Dabei muss der Eindringling noch keinen Schaden verursacht haben.
Werden Daten verändert oder gelöscht sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr
vorgesehen.
Ebenfalls verschärft werden die Strafen auf den "Missbrauch von
Computerprogrammen." Besonders wer Tools, die hauptsächlich für das Eindringen
in Computersysteme genutzt werden, oder Viren programmiert, wird mit sechs
Monaten Haft bedroht. Die Strafrechtsnovelle ist zurzeit noch in der
Begutachtungsphase.
http://www.bmj.gv.at/gesetzes/download/straeg2002_ggue.pdf
Böhmdorfer: Einladung an alle Klubs
Breite Diskussion über StPO angeboten
Die im Interview mit der Presse angekündigte Einladung zur Diskussion über die
StPO-Reform wurde heute von Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer an die
Obleute der Nationalratsklubs versandt. Darin bietet Böhmdorfer allen Klubs
und insbesondere den jeweiligen Justizsprechern Gespräche über den Inhalt und
den jetzigen Entwicklungsstand der Reform an.
Die Kritik der oppositionellen Justizsprecher Jarolim (SPÖ) und Stoisits
(Grüne) wies Böhmdorfer zurück: "Ich finde es bedauerlich, wenn man zu einer
Einladung bereits Skepsis äussert, bevor diese auf dem Tisch liegt." Dass
SPÖ-Justizsprecher Jarolim aufgrund der Einladung zum Gespräch darauf
schliesse, dass er, Böhmdorfer, Diskussionen verhindere, sei besonders
unverständlich.
Er wünsche sich eine möglichst breite Diskussion, wobei er jedoch um
Verständnis für sein Bemühen ersuche, die Reform nach 28jähriger Diskussion
zum Abschluss bringen zu wollen, so der Justizminister abschliessend.
STRAFRECHTS-ENQUETEKOMMISSION SETZT BERATUNGEN ÜBER DIVERSION FORT
Statistik des Justizministeriums zeigt Rückgang um zehn Prozent
Einen deutlichen Rückgang bei den Diversionsangeboten weist eine Statistik
aus, die vom Jusitzministerium heute im Rahmen einer weiteren Sitzung der
Enquetekommission zum Strafrecht vorgelegt wurde. 50.065 Diversionsangeboten
im Jahr 2000 stehen 45.059 Angebote im Jahr 2001 gegenüber, das entspricht
einem Rückgang um 10 Prozent.
Die Zahl der Fälle, in denen die Diversion ohne Erfolg blieb, lag in beiden
Jahren bei rund 15 Prozent. Annähernd gleich - rund 17 Prozent - ist auch der
Anteil der Fälle geblieben, in denen außergerichtlicher Tatausgleich zum
Tragen gekommen ist. Abgenommen haben Zahl (29.898 Fälle im Jahr 2000
gegenüber 24.888 ein Jahr später) und Anteil (rund 60 Prozent 2000 gegenüber
55 Prozent 2001) der Diversion in Form von Geldbußen. Leicht steigende Tendenz
zeigt sich hingegen beim - allerdings sehr geringen - Anteil der
gemeinnützigen Leistungen im Rahmen der Diversion: 624 Fällen (1,25 %) im Jahr
2000 stehen 848 Fälle (1,88 %) im Jahr 2001 gegenüber.
Die heutige Sitzung der Enquete-Kommission ist bereits die insgesamt 12. Runde
der Beratungen zum Thema "Die Reaktion auf strafbares Verhalten in Österreich,
ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit". Die Kommission
wurde für die Dauer der Gesetzgebungsperiode eingerichtet, ihre erste Sitzung
fand im Juni 2000 statt. Obmann der Kommission, in der neben Parlamentariern
Wissenschaftler und Praktiker gemeinsam beraten, ist der frühere
Justizminister und FP-Abgeordneter Harald Ofner.
BÖHMDORFER: Mehr Schutz gegen Internetkriminalität durch "Cyber-Crime"
Konvention
Justizminister Dr. Dieter BÖHMDORFER wird morgen in Budapest die "Cyber-Crime"
Konvention des Europarates im Namen der Republik Österreich unterzeichnen.
"Für Österreich war die Bekämpfung der Internetkriminalität - im besonderen
der Kinderpornographie - stets ein wichtiges Anliegen. Österreich wird daher
bemüht sein, die Bestimmungen der "Cyber-Crime" Konvention möglichst rasch in
sein nationales Recht umzusetzen" sagt Justizminister BÖHMDORFER.****
Die Expertengruppe zur Ausarbeitung der "Cyber-Crime" Konvention wurde vom
Ministerkomitee des Europarates eingesetzt und nahm Anfang des Jahres 1997
seine Arbeit auf. Mit dem Ziel, einen möglichst breiten Anwendungsbereich der
Konvention sicherzustellen, wurden auch die USA, Kanada, Japan und Südafrika
zu den Verhandlungen eingeladen. Im September 2001 wurde der Endentwurf des
Expertenkomitees durch das Ministerkomitee des Europarates angenommen. Am 23.
November 2001 wird die festliche Unterzeichnung der Konvention durch
Justizminister BÖHMDORFER in Budapest erfolgen. Österreich war seit Herbst
1999 aktiv an den Verhandlungen beteiligt.
Die wichtigsten Bestimmungen:
- Umfassende Strafbestimmungen zur Bekämpfung unerlaubter Angriffe gegen
Computersysteme. Diese reichen vom unerlaubten Zugriff auf ein fremdes
Computersystem (allenfalls unter Überwindung von Sicherungsmaßnahmen) - dem
sogenannten "Hacking" - bis zur Beschädigung von Computerdaten oder ganzen
Computersystemen (beispielsweise durch Computerviren).
- Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten über das
Internet. Das Schutzalter beträgt dabei 18 Jahre.
- Die umfassenden strafprozessualen Vorschriften beziehen sich nicht nur auf
die in der Konvention enthaltenen Straftatbestände, sondern generell auf alle
Taten, die mit Hilfe eines Computersystems begangen werden oder zu deren
Aufklärung die Aufnahme von Beweisen in elektronischer Form notwendig wird.
Die Maßnahmen reichen dabei von der einstweiligen Sicherung, der Durchsuchung
und Beschlagnahme bis hin zur Echtzeitüberwachung von Inhalts- und
Verkehrsdaten. Auf die geäußerten Bedenken von diversen
Menschenrechtsorganisationen wurde ausreichend Bedacht genommen.
Kinder im Strafverfahren besser schützen
Bundesrat setzt Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober
2002 in Kraft
Bern
Minderjährige Opfer von Delikten dürfen künftig nicht
mehr dem Beschuldigten gegenübergestellt werden. Zudem werden die
Einvernahmen an strikte Bedingungen geknüpft. Mit diesen Neuerungen
sollen Kinder im Strafverfahren besser geschützt werden. Der
Bundesrat hat die Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober
2002 in Kraft gesetzt.
Die neuen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes sollen das
psychische Trauma vermindern, das minderjährige Opfer von sexueller
Gewalt oder anderer Delikte durch das Strafverfahren erleiden können.
-Künftig ist die Gegenüberstellung von Kind und Beschuldigten
ausgeschlossen, wenn es sich um Straftaten gegen die sexuelle
Integrität handelt oder dies für das Kind zu einer schweren
psychischen Belastung führen könnte. Die Gegenüberstellung ist nur
möglich, wenn der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör
nicht anders gewährleistet werden kann.
-Das Kind kann während des Strafverfahrens höchstens zweimal
einvernommen werden. Die Einvernahme muss von einem besonders
ausgebildeten Ermittlungsbeamten im Beisein eines Spezialisten
durchgeführt werden. Die Einvernahme erfolgt in einem geeigneten Raum
und wird auf Video aufgenommen.
-Mit Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters
kann die zuständige Behörde das Strafverfahren einstellen, wenn es
das Interesse des Kindes zwingend verlangt und dieses das Interesse
des Staates an der Strafverfolgung überwiegt.
Die Gesetzesrevision geht auf die parlamentarische Initiative von
Nationalrätin Christine Goll «Sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Verbesserter Schutz» zurück und wurde am 23. März 2001 vom Parlament
verabschiedet. Die Referendumsfrist lief am 12. Juli unbenutzt ab. Um
den Kantonen genügend Zeit zur Anpassung ihrer Verfahrensgesetze und
zur Einrichtung der nötigen Infrastruktur (insbesondere der
geeigneten Räumlichkeiten) zu lassen, hat der Bundesrat das Gesetz
auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.
"Trittbrettfahrer": Sausgruber begrüßt verschärfte Strafen
Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber begrüßt in einer Stellungnahmen
die vom Nationalrat verschärften Strafen für "Trittbrettfahrer". Sausgruber:
"In einer auf Sicherheit und Frieden ausgerichteten Demokratie muss jedem
Bürger klar sein, dass es sich hier um keine Kavaliersdelikte handelt". ****
Sausgruber befürwortet in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die
unbefristete Verlängerung von großem Lauschangriff und Rasterfahndung und
verweist auf die gesteigerte Aufmerksamkeit und die vom Landessicherheitsrat
am Montag vereinbarten erhöhten Maßnahmen der Sicherheitskräfte in Vorarlberg.
STRAFRECHTS-ENQUETEKOMMISSION SETZT BERATUNGEN ÜBER DIVERSION FORT Heute
"Tag der Praktiker"
Unter dem Vorsitz ihres Obmanns, des F-Abgeordneten und früheren
Justizministers Harald Ofner, hat heute die Strafrechts- Enquetekommission des
Nationalrats ihre Beratungen zum Thema Diversion fortgesetzt. Kamen bei der
letzten Sitzung am 19. September (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 616) die
Universitätslehrer zu Wort, so ist heute der "Tag der Praktiker":
StaatsanwältInnen, RichterInnen und VerteidigerInnen nehmen Stellung, ehe sie
in den Dialog mit den PolitikerInnen treten.
Die Enquete-Kommission zum Thema "Die Reaktion auf strafbares Verhalten in
Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit" wurde im
April des Vorjahres vom Hauptausschuss des Nationalrats eingesetzt. Sie soll
während der gesamten Gesetzgebungsperiode beraten. Die Kommission hat 14
Mitglieder: Inge Jäger, Johannes Jarolim, Johann Maier, Otto Pendl und Gisela
Wurm (alle S); Michael Krüger, Harald Ofner (Obmann),Sylvia Paphazy, und
Rüdiger Schender (alle F); Maria Theresia Fekter (Obmannstellvertreterin),
Günter Kößl, Werner Miedl und Josef Trinkl (alle V); Terezija Stoisits (G).
Die nächste Sitzung ist für den 14. November geplant. Die Sitzungen der
Kommission sind öffentlich.
JUSTIZAUSSCHUSS BESCHLIESST STRAFRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2001
Lauschangriff und Rasterfahndung werden unbefristet verlängert
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien stimmte der Justizausschuss heute dem
Strafrechtsänderungsgesetz 2001 zu. Zentrale Punkte des Gesetzes sind die
unbefristete Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden Lausch- und
Spähangriff sowie Rasterfahndung, die Möglichkeit der Verlängerung der
Probezeit nach einer bedingten Haftentlassung lebenslänglich Verurteilter bzw.
nach einer bedingten Entlassung geistig abnormer Rechtsbrecher unter
bestimmten Umständen, eine Verschärfung der Strafandrohung im Falle von
rechtswidrigem Halten von Kampfhunden und anderen gefährlichen Tieren sowie
eine Umstellung der Schillingbeträge auf Eurobeträge in zahlreichen den
Justizbereich betreffenden Gesetzen.
Rechtliche Grundlage des Beschlusses ist ein im Rahmen der Ausschussberatungen
von den beiden Koalitionsparteien eingebrachter Abänderungsantrag zu einem vom
Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf, (754 d.B.) in den auch die
Bestimmungen zweier anderer Regierungsvorlagen (487 d.B. und 755 d.B.)
eingearbeitet wurden. Gravierende Änderungen gegenüber den vom
Justizministerium ausgearbeiteten Vorschlägen nahmen die Abgeordneten nicht
vor, lediglich bei einigen Wertgrenzen erfolgte eine Anhebung auf runde
Eurobeträge.
Konkret empfiehlt der Justizausschuss dem Plenum des Nationalrates, die so
genannten "besonderen Ermittlungsmaßnahmen" (Späh- und Lauschangriff,
Rasterfahndung), die derzeit mit 1. Jänner des kommenden Jahres befristet
sind, ohne Befristung ins Dauerrecht zu übernehmen. Gleichzeitig wird
vorgeschlagen, die Kontrollbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten
auszuweiten. Die SPÖ konnte sich mit einem Antrag, die besonderen
Ermittlungsmethoden nicht unbefristet, sondern vorerst lediglich bis zum
31.12.2005 zu verlängern, nicht durchsetzen, sie erhielt dafür nur die
Unterstützung der Grünen.
Durch Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des
Strafvollzugsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, die Probezeit nach
einer bedingten Haftentlassung lebenslänglich Verurteilter bzw. nach einer
Entlassung aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unter
bestimmten Umständen zu verlängern, etwa bei neuerlicher Delinquenz,
mangelndem Kontakt zur Bewährungshilfe, der Nichtbefolgung von Weisungen oder
wenn allgemein ein Grund zur Annahme besteht, dass es einer weiteren Erprobung
bedarf. Im letzten Fall bedarf es jedoch zwingend einer
Sachverständigenanhörung. Liegt ein konkreter Anlassfall vor, kann die
Probezeit von 10 Jahren auf 15 Jahre bzw. von 5 auf 10 Jahre verlängert
werden, sonst ist eine Verlängerung von drei Jahren vorgesehen, weitere
Verlängerungen sind möglich.
Neu ist außerdem, dass Personen, die bedingt aus der Haft entlassen wurden,
nicht nur wie bisher bei Fluchtgefahr wieder in Haft genommen werden können,
sondern auch wenn akute Tatbegehungsgefahr besteht. Zudem sieht der
Gesetzentwurf die Möglichkeit der amtswegigen Ingangsetzung des
Unterbringungsverfahrens vor, wenn im Falle der bedingten Entlassung aus einem
Maßnahmenvollzug Therapieanweisungen nicht befolgt werden.
Als Reaktion auf immer wieder vorkommende gefährliche Vorfälle mit Kampfhunden
enthält das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 eine Verschärfung der
Strafandrohung, wenn es infolge der Tatsache, dass jemand (auch fahrlässig)
ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen
Auftrag hält, verwahrt oder führt, zu einer fahrlässigen Tötung, einer
fahrlässigen Körperverletzung oder einer Gefährdung der körperlichen
Sicherheit von Personen kommt.
Bei der Umstellung von Schilling- auf Eurobeträge im Strafgesetzbuch, in der
Strafprozessordnung, im Strafvollzuggesetz, im Militärstrafgesetz, im
Mediengesetz und in anderen Spezialgesetzen erfolgt - im Sinne bestmöglicher
Transparenz - eine exakte Umrechnung (mit Rundung auf ganze Euro-Beträge),
lediglich bei einigen Wertgrenzen (25.000 S - 2.000 Euro; 500.000 S - 40.000
Euro; 10 Mill. S - 800.000 Euro) sieht der Abänderungsantrag eine Anhebung der
jeweiligen Beträge vor.
Weitere Punkte der Gesetzesnovelle sind schließlich:
- eine Verschärfung der Voraussetzungen für einen automatischen Amtsverlust
öffentlich Bediensteter. So soll in Hinkunft auch eine Verurteilung zu einer
mehr als sechsmonatigen unbedingten Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich
verübten Tat sowie eine Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines
Autoritätsverhältnisses unabhängig von der Höhe der Strafe einen Amtsverlust
nach sich ziehen. Bisher war eine ein Jahr übersteigende (auch bedingt
verhängte) Freiheitsstrafe Voraussetzung für einen ex- lege-Amtsverlust
öffentlich Bediensteter.
- eine ausdrückliche Klarstellung, dass die (weibliche) Genitalverstümmelung
auch bei einer allfälligen Einwilligung der betroffenen Person strafbar ist.
- die Ausdehnung der Strafdrohung für Vergewaltigung und für Kindesmissbrauch
mit Todesfolge von 20 Jahren auf lebenslang.
Da es bereits bei den Beratungen des Justizausschusses über die Berichte des
Innenministers und des Justizministers bezüglich bisheriger Erfahrungen mit
den besonderen Ermittlungsmethoden eine grundsätzliche Debatte über
Lauschangriff und Rasterfahndung gegeben hat (siehe Parlamentskorrespondenz
Nr. 664) beschränkten sich die Abgeordneten in der Diskussion auf kurze
Stellungnahmen zu diesem Thema.
So sprach sich SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim namens seiner Fraktion für
eine nochmalige Befristung der besonderen Ermittlungsmethoden aus und brachte
dazu einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Seine Fraktionskollegin
Elisabeth Hlavac erinnerte daran, dass sich im Rahmen des Expertenhearings
mehrere Experten für eine nochmalige Befristung des Gesetzes ausgesprochen
hätten, da derzeit keine hundertprozentige Evaluierung möglich sei. Vor allem
im Bereich der Rasterfahndung fehlten jegliche Erfahrungen. Jarolim forderte
außerdem, auch "kleine Lauschangriffe" unter das Regime des
Rechtsschutzbeauftragten zu stellen.
Abgeordnete Terezija Stoisits (G) bekräftigte, dass sie den vorgesehenen
gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der besonderen Ermittlungsmethoden nicht
zustimmen könne, nachdem alle Einwände der Grünen unberücksichtigt bleiben
würden. Unterstützt wurde von ihr hingegen der auf eine nochmalige Befristung
des Gesetzes abzielende Abänderungsantrag der SPÖ.
Abgeordneter Josef Trinkl (V) machte dem gegenüber geltend, dass sich beim
Hearing so gut wie alle Experten, mit einer einzigen Ausnahme, für eine
Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden ausgesprochen hätten. Er
verwies zudem darauf, dass in die Gesetzesnovelle einige Wünsche des
Rechtsschutzbeauftragen eingebaut worden seien, womit man dem
Rechtsschutzgedanken weiter Rechnung getragen habe.
Einzelne Abgeordnete gingen in der Diskussion außerdem auf die anderen Punkte
des Gesetzespaketes ein. So bedauerte SPÖ- Justizsprecher Jarolim, dass es
entgegen ursprünglichen Intentionen zu keiner umfassenden Inflationsanpassung
der Wertgrenzen gekommen sei. Sein Fraktionskollege Johann Maier konzedierte,
dass das Justizministerium bei der Umrechnung von Schillingbeträgen auf
Eurobeträge im Großen und Ganzen korrekt vorgegangen ist und keine versteckten
Erhöhungen vorgenommen habe. Weiters beklagte er, dass es bei der Observation
durch Privatdetektive keinen Rechtsschutz gebe, und forderte eine Diskussion
im Justizausschuss über mögliche entsprechende Rechtsschutzstandards ein.
G-Justizsprecherin Stoisits (G) hielt fest, sie sei nicht prinzipiell gegen
die Verlängerung der Probezeit von bedingt aus der Haft entlassenen Personen
in bestimmten Fällen, könne den vorgesehenen Bestimmungen aber nicht
zustimmen, da sie de facto eine unbegrenzte Verlängerung der Probezeit
erlaubten. Zu den neuen Bestimmungen betreffend Kampfhunde und
Genitalverstümmelung merkte Stoisits an, sie halte, unabhängig vom Inhalt, die
zunehmende Kasuistik im Strafgesetzbuch für nicht zielführend. Die
verschärften Bestimmungen für Beamte lehnte sie als überschießend ab und
meinte, die Frage sollte im Disziplinarrecht und nicht im Strafrecht geregelt
werden.
Sowohl Abgeordnete Sylvia Paphazy (F) als auch SPÖ-Abgeordnete Elisabeth
Hlavac begrüßten hingegen die im Strafgesetzbuch vorgenommene Klarstellung in
Bezug auf Genitalverstümmelungen und gaben zu bedenken, dass es sich dabei um
besonders schwere Körperverletzungen handle. Hlavac unterstrich außerdem die
Notwendigkeit, verstärkt KindergärtnerInnen, LehrerInnen und RichterInnen für
dieses Thema zu sensibilisieren.
Abgeordneter Harald Ofner (F) machte darauf aufmerksam, dass der vorgelegte
Abänderungsantrag eine gewisse Valorisierung bei den Wertgrenzen enthalte.
Abgeordnete Gisela Wurm (S) erklärte, sie sei mit den strengeren Bestimmungen
im Hinblick auf den Amtsverlust von Beamten prinzipiell einverstanden, es
könne aber sein, dass diese Regelung verfassungswidrig sei.
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 wurde in der Fassung des
Abänderungsantrages mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien beschlossen,
der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Mit dieser
Beschlussfassung gelten die beiden in den Abänderungsantrag integrierten
Regierungsvorlagen und ein Antrag der beiden Koalitionsparteien (257/A) auf
Verschärfung des § 81 StGB als miterledigt.
GERICHTSGEBÜHREN UND RECHTSANWALTSTARIFE WERDEN AUF EURO UMGESTELLT
Weiters passierte eine umfassende Novelle zum Gerichtsgebührengesetz (759 d.B.)
den Justizausschuss. Mit ihr soll auch auf diesem Gebiet der Endspurt zur
Währungsumstellung einläutet und die Schillingbeträge auf Eurobeträge umstellt
werden. Gleichzeitig will man damit eine Modernisierung des
Gerichtsgebührenrechts erreichen. So wird mit diesem Gesetz die Möglichkeit
entfallen, Gerichtsgebühren mittels Gerichtskostenmarken und
Freistempelabdrucken zu bezahlen. Zudem ist beabsichtigt, Gebührenbefreiungen
aus Gründen der Kostentransparenz und der Kostenwahrheit weitgehend
zurückzudrängen.
Um eine Mehrbelastung der BürgerInnen zu vermeiden, werden die einzelnen
Gebührenbeträge auf ganze Eurobeträge abgerundet, auch bei den
Bemessungsgrundlagen wird eine Abrundung vorgenommen. Der dadurch entstehende
Gebührenentfall beträgt den Erläuterungen zum Gesetz zufolge ca. 1,5 Mill.
Euro (ca. 20 Mill. S) pro Jahr. Bei den Gebührenstufen ist eine Auf- bzw.
Abrundung auf 10 Euro nach den allgemeinen Rundungsregeln geplant.
Im Rahmen der Debatte wurde von Ausschussvorsitzender Maria Fekter (V) ein
F-V-Abänderungsantrag eingebracht, der jedoch lediglich Detailänderungen
enthält. So wird die Stempelgebühr für Unterschriftsbeglaubigungen im Ausmaß
von 13 Euro in eine Gerichtsgebühr umgewandelt, für den Rückkauf nicht
verwendeter Gerichtskostenmarken werden nicht, wie in der Regierungsvorlage
vorgesehen, die - in dieser Form aufgelösten - Kostenmarkenverkaufsstellen,
sondern der Rechnungsführer zuständig sein.
Abgeordneter Johann Maier (S) erläuterte, die SPÖ werde die Gesetzesnovelle
aus verschiedenen Gründen zumindest vorerst ablehnen, obwohl sie eine Reihe
positiver Regelungen enthalte. "Wir haben es uns nicht leicht gemacht", sagte
Maier, es werde sich aber erst in der Praxis zeigen, ob tatsächlich
Kostenneutralität gegeben sei. Er fürchtet zudem, dass es in der zweiten
Hälfte des nächsten Jahres zu Erhöhungen der Gerichtsgebühren kommen wird.
Die Euro-Gerichtsgebührennovelle erhielt die Zustimmung von FPÖ, ÖVP und
Grünen.
Einstimmig genehmigten die Abgeordneten die Euro-Rechtsanwaltstarif- Novelle,
mit der im Rechtsanwaltstarifgesetz, im Gerichtskommissionstarifgesetz und im
Notariatstarifgesetz mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2002 die Schillingbeträge
auf Eurobeträge umgestellt werden, wobei eine "vorsichtige Glättung"
vorgenommen und auf volle 10 Euro bzw. volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet
wird. (760 d.B.)
Im Rahmen der Ausschussberatungen zu dieser Regierungsvorlage brachten die
Koalitionsparteien darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen und Dolmetscher ein, der eine Umstellung der im Gesetz
geregelten Mindestversicherungssumme für die gesetzliche
Haftpflichtversicherung von 5,6 Mill. S auf 400.000 Euro enthält. Auch die
Beschlussfassung dieser Novelle, die ebenfalls am 1. Jänner 2002 in Kraft
treten soll, erfolgte einstimmig.
SPÖ-Abgeordneter Maier gestand dem Justizministerium zu, auch hier bei der
Umrechnung korrekt vorgegangen zu sein. Er hält es aber für notwendig, die
Informationsbroschüre des Justizministeriums für Konsumenten "Wie komme ich zu
meinem Recht?" zu überarbeiten und die wichtigsten Sätze in Euro anzugeben.
ABGEORDNETE GENEHMIGEN EINHELLIG ZWEI INTERNATIONALE ABKOMMEN
Einstimmig genehmigten die Abgeordneten auch ein Abkommen zwischen der
österreichischen Regierung und der Regierung Großbritanniens und Nordirlands,
das die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens
über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Insel Man bringt. (518 d.B.)
Letzter Tagesordnungspunkt im Justizausschuss war schließlich ein
internationales Übereinkommen. Damit erklärt Österreich die Annahme des
Beitritts Brasiliens, Chiles, Georgiens, Islands, Maltas, Moldaus, Südafrikas
und Zyperns zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführung. Dadurch soll der räumliche Anwendungsbereich
des Übereinkommens erweitert werden, wobei sowohl auf die praktische Bedeutung
dieser Ausweitung für Österreich als auch auf ein funktionierendes
Gerichtswesen dieser Länder Bedacht genommen wurde. (743 d.B.) Die Genehmigung
des Übereinkommens erfolgte ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit.