REGIO-PRESS-MEDIEN

Berlin - Wien - New York - Düsseldorf - München

Automobil Finanzmarkt Foren Gaestebuch Gesellschaft Grusskarten Horoskop Kontakt Int.-Versions Journalismus Justiz Kontaktanzeigen Kultur Links Literatur Medizin Mitarbeiter Models News Österreich PC u. Technik Politik Sport Stellenmarkt Suchen WAP Wissenschaft

Strafrecht

 


 

 

Home
Nach oben  

REGIO-PRESS ist Mitglied im Journalisten-Ring
<< Info Alle >>

REGIO-PRESS-Medizin, Passwortgeschützter Bereich für medizinische Berufsgruppen!

 

     Voting.. Top-99 Site

        

                       

 

Strafrechtsnovelle 2002 sieht härtere Strafen für Hacken vor
Eindringen in Computersysteme mit sechs Monaten Haft bedroht
 

Nach einem vom Justizministerium veröffentlichten Entwurf für die Strafgesetznovelle 2002 sollen Computer-Vergehen in Zukunft härter bestraft werden. Wer die Sicherheitsschranken zu einem Computersystem überwindet und sich widerrechtlichen Zugang verschafft, dem drohen demnach bis zu sechs Monate Haft. Dabei muss der Eindringling noch keinen Schaden verursacht haben. Werden Daten verändert oder gelöscht sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vorgesehen.
 

Ebenfalls verschärft werden die Strafen auf den "Missbrauch von Computerprogrammen." Besonders wer Tools, die hauptsächlich für das Eindringen in Computersysteme genutzt werden, oder Viren programmiert, wird mit sechs Monaten Haft bedroht. Die Strafrechtsnovelle ist zurzeit noch in der Begutachtungsphase.
http://www.bmj.gv.at/gesetzes/download/straeg2002_ggue.pdf
 

 

Böhmdorfer: Einladung an alle Klubs

Breite Diskussion über StPO angeboten

Die im Interview mit der Presse angekündigte Einladung zur Diskussion über die StPO-Reform wurde heute von Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer an die Obleute der Nationalratsklubs versandt. Darin bietet Böhmdorfer allen Klubs und insbesondere den jeweiligen Justizsprechern Gespräche über den Inhalt und den jetzigen Entwicklungsstand der Reform an.

Die Kritik der oppositionellen Justizsprecher Jarolim (SPÖ) und Stoisits (Grüne) wies Böhmdorfer zurück: "Ich finde es bedauerlich, wenn man zu einer Einladung bereits Skepsis äussert, bevor diese auf dem Tisch liegt." Dass SPÖ-Justizsprecher Jarolim aufgrund der Einladung zum Gespräch darauf schliesse, dass er, Böhmdorfer, Diskussionen verhindere, sei besonders unverständlich.

Er wünsche sich eine möglichst breite Diskussion, wobei er jedoch um Verständnis für sein Bemühen ersuche, die Reform nach 28jähriger Diskussion zum Abschluss bringen zu wollen, so der Justizminister abschliessend.
 

STRAFRECHTS-ENQUETEKOMMISSION SETZT BERATUNGEN ÜBER DIVERSION FORT Statistik des Justizministeriums zeigt Rückgang um zehn Prozent

Einen deutlichen Rückgang bei den Diversionsangeboten weist eine Statistik aus, die vom Jusitzministerium heute im Rahmen einer weiteren Sitzung der Enquetekommission zum Strafrecht vorgelegt wurde. 50.065 Diversionsangeboten im Jahr 2000 stehen 45.059 Angebote im Jahr 2001 gegenüber, das entspricht einem Rückgang um 10 Prozent.

Die Zahl der Fälle, in denen die Diversion ohne Erfolg blieb, lag in beiden Jahren bei rund 15 Prozent. Annähernd gleich - rund 17 Prozent - ist auch der Anteil der Fälle geblieben, in denen außergerichtlicher Tatausgleich zum Tragen gekommen ist. Abgenommen haben Zahl (29.898 Fälle im Jahr 2000 gegenüber 24.888 ein Jahr später) und Anteil (rund 60 Prozent 2000 gegenüber 55 Prozent 2001) der Diversion in Form von Geldbußen. Leicht steigende Tendenz zeigt sich hingegen beim - allerdings sehr geringen - Anteil der gemeinnützigen Leistungen im Rahmen der Diversion: 624 Fällen (1,25 %) im Jahr 2000 stehen 848 Fälle (1,88 %) im Jahr 2001 gegenüber.

Die heutige Sitzung der Enquete-Kommission ist bereits die insgesamt 12. Runde der Beratungen zum Thema "Die Reaktion auf strafbares Verhalten in Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit". Die Kommission wurde für die Dauer der Gesetzgebungsperiode eingerichtet, ihre erste Sitzung fand im Juni 2000 statt. Obmann der Kommission, in der neben Parlamentariern Wissenschaftler und Praktiker gemeinsam beraten, ist der frühere Justizminister und FP-Abgeordneter Harald Ofner.

BÖHMDORFER: Mehr Schutz gegen Internetkriminalität durch "Cyber-Crime" Konvention

Justizminister Dr. Dieter BÖHMDORFER wird morgen in Budapest die "Cyber-Crime" Konvention des Europarates im Namen der Republik Österreich unterzeichnen. "Für Österreich war die Bekämpfung der Internetkriminalität - im besonderen der Kinderpornographie - stets ein wichtiges Anliegen. Österreich wird daher bemüht sein, die Bestimmungen der "Cyber-Crime" Konvention möglichst rasch in sein nationales Recht umzusetzen" sagt Justizminister BÖHMDORFER.****

Die Expertengruppe zur Ausarbeitung der "Cyber-Crime" Konvention wurde vom Ministerkomitee des Europarates eingesetzt und nahm Anfang des Jahres 1997 seine Arbeit auf. Mit dem Ziel, einen möglichst breiten Anwendungsbereich der Konvention sicherzustellen, wurden auch die USA, Kanada, Japan und Südafrika zu den Verhandlungen eingeladen. Im September 2001 wurde der Endentwurf des Expertenkomitees durch das Ministerkomitee des Europarates angenommen. Am 23. November 2001 wird die festliche Unterzeichnung der Konvention durch Justizminister BÖHMDORFER in Budapest erfolgen. Österreich war seit Herbst 1999 aktiv an den Verhandlungen beteiligt.

Die wichtigsten Bestimmungen:

- Umfassende Strafbestimmungen zur Bekämpfung unerlaubter Angriffe gegen Computersysteme. Diese reichen vom unerlaubten Zugriff auf ein fremdes Computersystem (allenfalls unter Überwindung von Sicherungsmaßnahmen) - dem sogenannten "Hacking" - bis zur Beschädigung von Computerdaten oder ganzen Computersystemen (beispielsweise durch Computerviren).

- Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet. Das Schutzalter beträgt dabei 18 Jahre.

- Die umfassenden strafprozessualen Vorschriften beziehen sich nicht nur auf die in der Konvention enthaltenen Straftatbestände, sondern generell auf alle Taten, die mit Hilfe eines Computersystems begangen werden oder zu deren Aufklärung die Aufnahme von Beweisen in elektronischer Form notwendig wird. Die Maßnahmen reichen dabei von der einstweiligen Sicherung, der Durchsuchung und Beschlagnahme bis hin zur Echtzeitüberwachung von Inhalts- und Verkehrsdaten. Auf die geäußerten Bedenken von diversen Menschenrechtsorganisationen wurde ausreichend Bedacht genommen.
 

Kinder im Strafverfahren besser schützen

Bundesrat setzt Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober
2002 in Kraft

   Bern

Minderjährige Opfer von Delikten dürfen künftig nicht
mehr dem Beschuldigten gegenübergestellt werden. Zudem werden die
Einvernahmen an strikte Bedingungen geknüpft. Mit diesen Neuerungen
sollen Kinder im Strafverfahren besser geschützt werden. Der
Bundesrat hat die Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober
2002 in Kraft gesetzt.

   Die neuen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes sollen das
psychische Trauma vermindern, das minderjährige Opfer von sexueller
Gewalt oder anderer Delikte durch das Strafverfahren erleiden können.

   -Künftig ist die Gegenüberstellung von Kind und Beschuldigten
ausgeschlossen, wenn es sich um Straftaten gegen die sexuelle
Integrität handelt oder dies für das Kind zu einer schweren
psychischen Belastung führen könnte. Die Gegenüberstellung ist nur
möglich, wenn der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör
nicht anders gewährleistet werden kann.

   -Das Kind kann während des Strafverfahrens höchstens zweimal
einvernommen werden. Die Einvernahme muss von einem besonders
ausgebildeten Ermittlungsbeamten im Beisein eines Spezialisten
durchgeführt werden. Die Einvernahme erfolgt in einem geeigneten Raum
und wird auf Video aufgenommen.

   -Mit Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters
kann die zuständige Behörde das Strafverfahren einstellen, wenn es
das Interesse des Kindes zwingend verlangt und dieses das Interesse
des Staates an der Strafverfolgung überwiegt.

   Die Gesetzesrevision geht auf die parlamentarische Initiative von
Nationalrätin Christine Goll «Sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Verbesserter Schutz» zurück und wurde am 23. März 2001 vom Parlament
verabschiedet. Die Referendumsfrist lief am 12. Juli unbenutzt ab. Um
den Kantonen genügend Zeit zur Anpassung ihrer Verfahrensgesetze und
zur Einrichtung der nötigen Infrastruktur (insbesondere der
geeigneten Räumlichkeiten) zu lassen, hat der Bundesrat das Gesetz
auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.
 

"Trittbrettfahrer": Sausgruber begrüßt verschärfte Strafen

Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber begrüßt in einer Stellungnahmen die vom Nationalrat verschärften Strafen für "Trittbrettfahrer". Sausgruber: "In einer auf Sicherheit und Frieden ausgerichteten Demokratie muss jedem Bürger klar sein, dass es sich hier um keine Kavaliersdelikte handelt". ****

Sausgruber befürwortet in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die unbefristete Verlängerung von großem Lauschangriff und Rasterfahndung und verweist auf die gesteigerte Aufmerksamkeit und die vom Landessicherheitsrat am Montag vereinbarten erhöhten Maßnahmen der Sicherheitskräfte in Vorarlberg.

STRAFRECHTS-ENQUETEKOMMISSION SETZT BERATUNGEN ÜBER DIVERSION FORT Heute "Tag der Praktiker"

Unter dem Vorsitz ihres Obmanns, des F-Abgeordneten und früheren Justizministers Harald Ofner, hat heute die Strafrechts- Enquetekommission des Nationalrats ihre Beratungen zum Thema Diversion fortgesetzt. Kamen bei der letzten Sitzung am 19. September (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 616) die Universitätslehrer zu Wort, so ist heute der "Tag der Praktiker": StaatsanwältInnen, RichterInnen und VerteidigerInnen nehmen Stellung, ehe sie in den Dialog mit den PolitikerInnen treten.

Die Enquete-Kommission zum Thema "Die Reaktion auf strafbares Verhalten in Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit" wurde im April des Vorjahres vom Hauptausschuss des Nationalrats eingesetzt. Sie soll während der gesamten Gesetzgebungsperiode beraten. Die Kommission hat 14 Mitglieder: Inge Jäger, Johannes Jarolim, Johann Maier, Otto Pendl und Gisela Wurm (alle S); Michael Krüger, Harald Ofner (Obmann),Sylvia Paphazy, und Rüdiger Schender (alle F); Maria Theresia Fekter (Obmannstellvertreterin), Günter Kößl, Werner Miedl und Josef Trinkl (alle V); Terezija Stoisits (G).

Die nächste Sitzung ist für den 14. November geplant. Die Sitzungen der Kommission sind öffentlich.

JUSTIZAUSSCHUSS BESCHLIESST STRAFRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2001 Lauschangriff und Rasterfahndung werden unbefristet verlängert

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien stimmte der Justizausschuss heute dem Strafrechtsänderungsgesetz 2001 zu. Zentrale Punkte des Gesetzes sind die unbefristete Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden Lausch- und Spähangriff sowie Rasterfahndung, die Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit nach einer bedingten Haftentlassung lebenslänglich Verurteilter bzw. nach einer bedingten Entlassung geistig abnormer Rechtsbrecher unter bestimmten Umständen, eine Verschärfung der Strafandrohung im Falle von rechtswidrigem Halten von Kampfhunden und anderen gefährlichen Tieren sowie eine Umstellung der Schillingbeträge auf Eurobeträge in zahlreichen den Justizbereich betreffenden Gesetzen.

Rechtliche Grundlage des Beschlusses ist ein im Rahmen der Ausschussberatungen von den beiden Koalitionsparteien eingebrachter Abänderungsantrag zu einem vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf, (754 d.B.) in den auch die Bestimmungen zweier anderer Regierungsvorlagen (487 d.B. und 755 d.B.) eingearbeitet wurden. Gravierende Änderungen gegenüber den vom Justizministerium ausgearbeiteten Vorschlägen nahmen die Abgeordneten nicht vor, lediglich bei einigen Wertgrenzen erfolgte eine Anhebung auf runde Eurobeträge.

Konkret empfiehlt der Justizausschuss dem Plenum des Nationalrates, die so genannten "besonderen Ermittlungsmaßnahmen" (Späh- und Lauschangriff, Rasterfahndung), die derzeit mit 1. Jänner des kommenden Jahres befristet sind, ohne Befristung ins Dauerrecht zu übernehmen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Kontrollbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten auszuweiten. Die SPÖ konnte sich mit einem Antrag, die besonderen Ermittlungsmethoden nicht unbefristet, sondern vorerst lediglich bis zum 31.12.2005 zu verlängern, nicht durchsetzen, sie erhielt dafür nur die Unterstützung der Grünen.

Durch Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Strafvollzugsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, die Probezeit nach einer bedingten Haftentlassung lebenslänglich Verurteilter bzw. nach einer Entlassung aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unter bestimmten Umständen zu verlängern, etwa bei neuerlicher Delinquenz, mangelndem Kontakt zur Bewährungshilfe, der Nichtbefolgung von Weisungen oder wenn allgemein ein Grund zur Annahme besteht, dass es einer weiteren Erprobung bedarf. Im letzten Fall bedarf es jedoch zwingend einer Sachverständigenanhörung. Liegt ein konkreter Anlassfall vor, kann die Probezeit von 10 Jahren auf 15 Jahre bzw. von 5 auf 10 Jahre verlängert werden, sonst ist eine Verlängerung von drei Jahren vorgesehen, weitere Verlängerungen sind möglich.

Neu ist außerdem, dass Personen, die bedingt aus der Haft entlassen wurden, nicht nur wie bisher bei Fluchtgefahr wieder in Haft genommen werden können, sondern auch wenn akute Tatbegehungsgefahr besteht. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit der amtswegigen Ingangsetzung des Unterbringungsverfahrens vor, wenn im Falle der bedingten Entlassung aus einem Maßnahmenvollzug Therapieanweisungen nicht befolgt werden.

Als Reaktion auf immer wieder vorkommende gefährliche Vorfälle mit Kampfhunden enthält das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 eine Verschärfung der Strafandrohung, wenn es infolge der Tatsache, dass jemand (auch fahrlässig) ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag hält, verwahrt oder führt, zu einer fahrlässigen Tötung, einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen kommt.

Bei der Umstellung von Schilling- auf Eurobeträge im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung, im Strafvollzuggesetz, im Militärstrafgesetz, im Mediengesetz und in anderen Spezialgesetzen erfolgt - im Sinne bestmöglicher Transparenz - eine exakte Umrechnung (mit Rundung auf ganze Euro-Beträge), lediglich bei einigen Wertgrenzen (25.000 S - 2.000 Euro; 500.000 S - 40.000 Euro; 10 Mill. S - 800.000 Euro) sieht der Abänderungsantrag eine Anhebung der jeweiligen Beträge vor.

Weitere Punkte der Gesetzesnovelle sind schließlich:

- eine Verschärfung der Voraussetzungen für einen automatischen Amtsverlust öffentlich Bediensteter. So soll in Hinkunft auch eine Verurteilung zu einer mehr als sechsmonatigen unbedingten Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich verübten Tat sowie eine Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses unabhängig von der Höhe der Strafe einen Amtsverlust nach sich ziehen. Bisher war eine ein Jahr übersteigende (auch bedingt verhängte) Freiheitsstrafe Voraussetzung für einen ex- lege-Amtsverlust öffentlich Bediensteter.

- eine ausdrückliche Klarstellung, dass die (weibliche) Genitalverstümmelung auch bei einer allfälligen Einwilligung der betroffenen Person strafbar ist.

- die Ausdehnung der Strafdrohung für Vergewaltigung und für Kindesmissbrauch mit Todesfolge von 20 Jahren auf lebenslang.

Da es bereits bei den Beratungen des Justizausschusses über die Berichte des Innenministers und des Justizministers bezüglich bisheriger Erfahrungen mit den besonderen Ermittlungsmethoden eine grundsätzliche Debatte über Lauschangriff und Rasterfahndung gegeben hat (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 664) beschränkten sich die Abgeordneten in der Diskussion auf kurze Stellungnahmen zu diesem Thema.

So sprach sich SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim namens seiner Fraktion für eine nochmalige Befristung der besonderen Ermittlungsmethoden aus und brachte dazu einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Hlavac erinnerte daran, dass sich im Rahmen des Expertenhearings mehrere Experten für eine nochmalige Befristung des Gesetzes ausgesprochen hätten, da derzeit keine hundertprozentige Evaluierung möglich sei. Vor allem im Bereich der Rasterfahndung fehlten jegliche Erfahrungen. Jarolim forderte außerdem, auch "kleine Lauschangriffe" unter das Regime des Rechtsschutzbeauftragten zu stellen.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) bekräftigte, dass sie den vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der besonderen Ermittlungsmethoden nicht zustimmen könne, nachdem alle Einwände der Grünen unberücksichtigt bleiben würden. Unterstützt wurde von ihr hingegen der auf eine nochmalige Befristung des Gesetzes abzielende Abänderungsantrag der SPÖ.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) machte dem gegenüber geltend, dass sich beim Hearing so gut wie alle Experten, mit einer einzigen Ausnahme, für eine Verlängerung der besonderen Ermittlungsmethoden ausgesprochen hätten. Er verwies zudem darauf, dass in die Gesetzesnovelle einige Wünsche des Rechtsschutzbeauftragen eingebaut worden seien, womit man dem Rechtsschutzgedanken weiter Rechnung getragen habe.

Einzelne Abgeordnete gingen in der Diskussion außerdem auf die anderen Punkte des Gesetzespaketes ein. So bedauerte SPÖ- Justizsprecher Jarolim, dass es entgegen ursprünglichen Intentionen zu keiner umfassenden Inflationsanpassung der Wertgrenzen gekommen sei. Sein Fraktionskollege Johann Maier konzedierte, dass das Justizministerium bei der Umrechnung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge im Großen und Ganzen korrekt vorgegangen ist und keine versteckten Erhöhungen vorgenommen habe. Weiters beklagte er, dass es bei der Observation durch Privatdetektive keinen Rechtsschutz gebe, und forderte eine Diskussion im Justizausschuss über mögliche entsprechende Rechtsschutzstandards ein.

G-Justizsprecherin Stoisits (G) hielt fest, sie sei nicht prinzipiell gegen die Verlängerung der Probezeit von bedingt aus der Haft entlassenen Personen in bestimmten Fällen, könne den vorgesehenen Bestimmungen aber nicht zustimmen, da sie de facto eine unbegrenzte Verlängerung der Probezeit erlaubten. Zu den neuen Bestimmungen betreffend Kampfhunde und Genitalverstümmelung merkte Stoisits an, sie halte, unabhängig vom Inhalt, die zunehmende Kasuistik im Strafgesetzbuch für nicht zielführend. Die verschärften Bestimmungen für Beamte lehnte sie als überschießend ab und meinte, die Frage sollte im Disziplinarrecht und nicht im Strafrecht geregelt werden.

Sowohl Abgeordnete Sylvia Paphazy (F) als auch SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Hlavac begrüßten hingegen die im Strafgesetzbuch vorgenommene Klarstellung in Bezug auf Genitalverstümmelungen und gaben zu bedenken, dass es sich dabei um besonders schwere Körperverletzungen handle. Hlavac unterstrich außerdem die Notwendigkeit, verstärkt KindergärtnerInnen, LehrerInnen und RichterInnen für dieses Thema zu sensibilisieren.

Abgeordneter Harald Ofner (F) machte darauf aufmerksam, dass der vorgelegte Abänderungsantrag eine gewisse Valorisierung bei den Wertgrenzen enthalte. Abgeordnete Gisela Wurm (S) erklärte, sie sei mit den strengeren Bestimmungen im Hinblick auf den Amtsverlust von Beamten prinzipiell einverstanden, es könne aber sein, dass diese Regelung verfassungswidrig sei.

Das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien beschlossen, der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Mit dieser Beschlussfassung gelten die beiden in den Abänderungsantrag integrierten Regierungsvorlagen und ein Antrag der beiden Koalitionsparteien (257/A) auf Verschärfung des § 81 StGB als miterledigt.

GERICHTSGEBÜHREN UND RECHTSANWALTSTARIFE WERDEN AUF EURO UMGESTELLT

Weiters passierte eine umfassende Novelle zum Gerichtsgebührengesetz (759 d.B.) den Justizausschuss. Mit ihr soll auch auf diesem Gebiet der Endspurt zur Währungsumstellung einläutet und die Schillingbeträge auf Eurobeträge umstellt werden. Gleichzeitig will man damit eine Modernisierung des Gerichtsgebührenrechts erreichen. So wird mit diesem Gesetz die Möglichkeit entfallen, Gerichtsgebühren mittels Gerichtskostenmarken und Freistempelabdrucken zu bezahlen. Zudem ist beabsichtigt, Gebührenbefreiungen aus Gründen der Kostentransparenz und der Kostenwahrheit weitgehend zurückzudrängen.

Um eine Mehrbelastung der BürgerInnen zu vermeiden, werden die einzelnen Gebührenbeträge auf ganze Eurobeträge abgerundet, auch bei den Bemessungsgrundlagen wird eine Abrundung vorgenommen. Der dadurch entstehende Gebührenentfall beträgt den Erläuterungen zum Gesetz zufolge ca. 1,5 Mill. Euro (ca. 20 Mill. S) pro Jahr. Bei den Gebührenstufen ist eine Auf- bzw. Abrundung auf 10 Euro nach den allgemeinen Rundungsregeln geplant.

Im Rahmen der Debatte wurde von Ausschussvorsitzender Maria Fekter (V) ein F-V-Abänderungsantrag eingebracht, der jedoch lediglich Detailänderungen enthält. So wird die Stempelgebühr für Unterschriftsbeglaubigungen im Ausmaß von 13 Euro in eine Gerichtsgebühr umgewandelt, für den Rückkauf nicht verwendeter Gerichtskostenmarken werden nicht, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, die - in dieser Form aufgelösten - Kostenmarkenverkaufsstellen, sondern der Rechnungsführer zuständig sein.

Abgeordneter Johann Maier (S) erläuterte, die SPÖ werde die Gesetzesnovelle aus verschiedenen Gründen zumindest vorerst ablehnen, obwohl sie eine Reihe positiver Regelungen enthalte. "Wir haben es uns nicht leicht gemacht", sagte Maier, es werde sich aber erst in der Praxis zeigen, ob tatsächlich Kostenneutralität gegeben sei. Er fürchtet zudem, dass es in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres zu Erhöhungen der Gerichtsgebühren kommen wird.

Die Euro-Gerichtsgebührennovelle erhielt die Zustimmung von FPÖ, ÖVP und Grünen.

Einstimmig genehmigten die Abgeordneten die Euro-Rechtsanwaltstarif- Novelle, mit der im Rechtsanwaltstarifgesetz, im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2002 die Schillingbeträge auf Eurobeträge umgestellt werden, wobei eine "vorsichtige Glättung" vorgenommen und auf volle 10 Euro bzw. volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet wird. (760 d.B.)

Im Rahmen der Ausschussberatungen zu dieser Regierungsvorlage brachten die Koalitionsparteien darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher ein, der eine Umstellung der im Gesetz geregelten Mindestversicherungssumme für die gesetzliche Haftpflichtversicherung von 5,6 Mill. S auf 400.000 Euro enthält. Auch die Beschlussfassung dieser Novelle, die ebenfalls am 1. Jänner 2002 in Kraft treten soll, erfolgte einstimmig.

SPÖ-Abgeordneter Maier gestand dem Justizministerium zu, auch hier bei der Umrechnung korrekt vorgegangen zu sein. Er hält es aber für notwendig, die Informationsbroschüre des Justizministeriums für Konsumenten "Wie komme ich zu meinem Recht?" zu überarbeiten und die wichtigsten Sätze in Euro anzugeben.

ABGEORDNETE GENEHMIGEN EINHELLIG ZWEI INTERNATIONALE ABKOMMEN

Einstimmig genehmigten die Abgeordneten auch ein Abkommen zwischen der österreichischen Regierung und der Regierung Großbritanniens und Nordirlands, das die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Insel Man bringt. (518 d.B.)

Letzter Tagesordnungspunkt im Justizausschuss war schließlich ein internationales Übereinkommen. Damit erklärt Österreich die Annahme des Beitritts Brasiliens, Chiles, Georgiens, Islands, Maltas, Moldaus, Südafrikas und Zyperns zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Dadurch soll der räumliche Anwendungsbereich des Übereinkommens erweitert werden, wobei sowohl auf die praktische Bedeutung dieser Ausweitung für Österreich als auch auf ein funktionierendes Gerichtswesen dieser Länder Bedacht genommen wurde. (743 d.B.) Die Genehmigung des Übereinkommens erfolgte ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit.


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



This site is powered by the ICQ2Go Panel © 2002 ICQ Inc. All Rights Reserved. Use of ICQ2Go Panel is subject to the ICQ Terms of Service.

Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:35
Copyright REGIO-PRESS-MEDIEN
© 1998 - 2007
V.i.S.d.P. CR Joerg W. Baur
 
Diese Seiten sind optimiert für: IE 7 u. Netscape 8.1
sowie Mozilla Firefox 2 & Opera 9
Empfohlene Bildschirmauflösung : 1280 x 1024  

 

           WEBCounter by GOWEB 


Bitte stimmen Sie für diese Homepage ab.
Wählen Sie einfach den entspechenden Punkt.
naja... gut sehr gut zu empfehlen TOP SITE