Entscheidung des OLG bringt nichts
Neues
Nach Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft, Volksanwaltschaft wird auch
jede andere Prüfung Korrektheit der steuerlichen Vorgangsweise ergeben
Das Oberlandesgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung
der Vorerhebungen formell zurückgewiesen, weil die Aktenlage für eine
Einstellung des Verfahrens noch nicht ausreichend war. Für Grasser ist diese
Entscheidung, die nicht anders zu erwarten gewesen war, nichts Neues.
Grasser dazu gelassen: "Ich erwarte in diesem Verfahren, das immerhin seit
eineinhalb Jahren dauert, selbst Stellung nehmen zu können!"
Schon im Juli 2003 haben 2 Finanzämter, mehr als 10 unabhängige
Finanzbeamte, 1 Gutachten von Ernst & Young, 3 Gutachten von Professoren
zweifelsfrei festgestellt: "Steuerlich völlig korrekt gehandelt". Auch am
26.2.2004 haben die für Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den Verein zur
Förderung der New Economy zuständigen Finanzbehörden in einer
Presseaussendung erklärt, dass sowohl Karl-Heinz Grasser als auch der
Verein zur Förderung der New Economy im Zusammenhang mit der Errichtung und
dem Betrieb des Vereines der New Economy steuerlich korrekt gehandelt haben.
Auszug: "Es kann davon ausgegangen werden, dass Karl-Heinz Grasser sowie der
Verein zur Förderung der New Economy stets ihren Offenlegungsverpflichtungen
gegenüber den Steuerbehörden nachgekommen sind - folglich konnte der
Tatbestand der Abgabenverkürzung (=Steuerhinterziehung) zu KEINEM Zeitpunkt
festgestellt werden."
Auch renommierte Steuerrechtsexperten bestätigen die steuerlich korrekte
Handlungsweise. Univ. Prof. Dr. Eduard Lechner bekräftigt dies in seiner
Aussendung vom 13.09.2004, dass die Gerichte für den Fall der Homepage von
Finanzminister Karl-Heinz Grasser zwar zuständig sein mögen,
Steuerhinterziehung liege aber keinesfalls vor:
"Es ist im vorliegenden Fall allerdings denkunmöglich, dass der Tatbestand
der Abgabenhinterziehung erfüllt ist."
Selbst Prof. Doralt glaubt." ...dass Grasser seitens der Staatsanwaltschaft
keine Gefahr droht", das bestätigte auch der renommierte Strafrechtler Prof.
Fuchs in der ZIB 1 am 01. September 2004!
Vorsicht Falle:
"Rechnungen per E-Mail" können Ihre Finanzen gefährden!
Fehlende Signatur kann zu Ungültigkeit des
Vorsteuerabzuges führen!
Kunden haben ein Geschäft abgewickelt und erhalten vom Händler eine
Rechnung als PDF per E-Mail. Ein alltäglicher Vorgang in der
modernen Wirtschaft. Diese Rechnung wird dann beim Finanzamt
eingereicht und plötzlich kommt das böse Erwachen: Der Beamte
erkennt den Vorsteuerabzug der Rechnung nicht an, weil sie keine
gültige Signatur hat.
Neues Gesetz von Unternehmern noch kaum beachtet
Kunden, die das Umsatzsteuergesetz und das österreichische
Signaturgesetz 2004 (
http://signatur.rtr.at ) kennen, gehen daher vermehrt dazu über,
nicht-signierte pdf-Rechnungen zu ignorieren, da diese nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sind. Firmen, die keine digitale Signatur
auf ihren Rechnungen haben, laufen daher Gefahr, eine Menge Geld zu
verlieren. Die Signatur dient als Bestätigung für den Käufer, dass
die Rechnung nach dem Senden per E-Mail nicht mehr geändert oder
manipuliert wurde.
Mehr Sicherheit durch digitale Signatur
Nur sehr wenige Unternehmer haben bisher den enormen Aufwand auf
sich genommen, der es ermöglicht, den Kunden digital signierte
Rechnungen auszustellen.
"Freilich ist es nicht einfach. Wir haben beinahe ein Monat
gebraucht, um die nötigen Software-Applikation zu entwickeln und das
System umzustellen. Aber für uns war es selbstverständlich, unseren
Kunden höchste Sicherheit zu gewährleisten. Die Spezialisten von
LogMedia www.logmedia.at haben eine Lösung entwickelt, die ideal für
unsere Bedürfnisse ist.", erklärt Mario Oberdorfer die Beweggründe,
die "digitale Signatur" so schnell wie möglich einzuführen.
HostProfis ISP: Einfache Anleitung - und natürlich signierte
Rechnungen
Für HostProfis ISP steht im Kundencenter eine Anleitung zur
Verfügung, wie der Kunde die Rechnung auf eine Signierung
(Unterschrift) überprüfen kann. Durch die Installation der
erforderlichen Applikation haben nicht nur unsere Kunden, sondern
auch wir selbst mehr Sicherheit.", so der Geschäftsführer der
HostProfis ISP (www.hostprofis.com).
Das Unternehmen betreut mehr als 10.000 Kunden, vornehmlich online.
"Das Internet und Online-Transaktionen bergen natürlich gewisse
Risken. Kritische Kunden sollten daher ganz genau beachten, mit wem
sie ihre Geschäfte abwickeln. Die digitale Signatur auf per E-Mail
versandten Rechnungen ist sozusagen eines der Erkennungsmerkmale für
Unternehmen, die ihren Kunden größtmögliche Seriosität bieten
wollen.", so Oberdorfer.
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2. SWK-Steuerrechtstag am 13. Nov. in Wien
Körperschaftsteuer-, Lohnsteuer-, Vereins- &
Stiftungs(steuer)-Richtlinien 2001
Aus aktuellem Anlass veranstaltet Österreichs größte Fachzeitschrift für
Steuer- und Wirtschaftsrecht den 2. SWK-Steuerrechtstag. Schwerpunkte bilden:
die Körperschaftsteuer-, Lohnsteuer-, Vereins- und
Stiftungs(steuer)-Richtlinien 2001, welche voraussichtlich im November 2001
fertig gestellt werden. Auf dieser Veranstaltung erhalten Sie u.a. von Autoren
der oben genannten Richtlinien einen Überblick über die wesentlichen
Änderungen und Neuaussagen.
Der SWK-Steuerrechtstag entstand aus der Idee heraus, die Leser der
SWK-Steuer- und WirtschaftsKartei umfassend über Änderungen und Neuaussagen
aus erster Hand zu informieren. Dadurch erhalten die Teilnehmer die
Möglichkeit, direkt mit Vertretern der Finanzverwaltung ihre Praxisprobleme zu
diskutieren.
Die fachliche Leitung obliegt MR Dr. Wolfgang Schneider und Hon.-Prof. MR
Dr. Werner Wiesner, beide im Projektteam des Bundesministeriums für Finanzen
zur Erstellung oben genannter Richtlinien sowie StB Gerhard Gaedke, der seine
Erfahrungen von der Praktikerseite einbringt und als Präsident der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder Steiermark tätig ist.
Die Vorträge werden von Experten der Finanzverwaltung (BMF,
Großbetriebsprüfung Wien-Körperschaften, Finanzlandesdirektionen und
Finanzämter) gehalten.
Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und
Mitarbeitern aus Mittel- und Großunternehmen zusammen.
Der 2. SWK-Steuerrechtstag findet am Dienstag, dem 13. November 2001 in
Wien, Hotel Wimberger statt. Die Teilnahmegebühr, inklusive Unterlagen und
Tagungspauschale, beträgt für Linde-Zeitschriftenabonnenten ATS 6.900,- / EUR
501,44 zzgl. MwSt., für Nichtabonnenten ATS 7.900,- / EUR 574,12.
Anmeldung und nähere Informationen:
Linde Bildungsforum
Frau Michaela Kern
Tel. 01/278 05 2645, E-Mail:
office@linde-bildungsforum.at, Homepage:
www.linde-bildungsforum.at