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Entscheidung des OLG bringt nichts Neues

Nach Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft, Volksanwaltschaft wird auch jede andere  Prüfung Korrektheit der steuerlichen Vorgangsweise ergeben 


Das Oberlandesgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung der Vorerhebungen formell zurückgewiesen, weil die Aktenlage für eine Einstellung des Verfahrens noch nicht ausreichend war. Für Grasser ist diese Entscheidung, die nicht anders zu erwarten gewesen war, nichts Neues. Grasser dazu gelassen: "Ich erwarte in diesem Verfahren, das immerhin seit eineinhalb Jahren dauert, selbst Stellung nehmen zu können!"

Schon im Juli 2003 haben 2 Finanzämter, mehr als 10 unabhängige Finanzbeamte, 1 Gutachten von Ernst & Young, 3 Gutachten von Professoren zweifelsfrei festgestellt: "Steuerlich völlig korrekt gehandelt". Auch am 26.2.2004 haben die für Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den Verein zur Förderung der New Economy zuständigen Finanzbehörden in einer Presseaussendung  erklärt, dass sowohl Karl-Heinz Grasser als auch der Verein zur Förderung der New Economy im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Vereines der New Economy steuerlich korrekt gehandelt haben. Auszug: "Es kann davon ausgegangen werden, dass Karl-Heinz Grasser sowie der Verein zur Förderung der New Economy stets ihren Offenlegungsverpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden nachgekommen sind - folglich konnte der Tatbestand der Abgabenverkürzung (=Steuerhinterziehung) zu KEINEM Zeitpunkt festgestellt werden."

Auch renommierte Steuerrechtsexperten bestätigen die steuerlich korrekte Handlungsweise. Univ. Prof. Dr. Eduard Lechner bekräftigt dies in seiner Aussendung vom 13.09.2004, dass die Gerichte für den Fall der Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser zwar zuständig sein mögen, Steuerhinterziehung liege aber keinesfalls vor:
"Es ist im vorliegenden Fall allerdings denkunmöglich, dass der Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllt ist."

Selbst Prof. Doralt glaubt." ...dass Grasser seitens der Staatsanwaltschaft keine Gefahr droht", das bestätigte auch der renommierte Strafrechtler Prof. Fuchs in der ZIB 1 am 01. September 2004!

 


 

Vorsicht Falle: "Rechnungen per E-Mail" können Ihre Finanzen gefährden!
Fehlende Signatur kann zu Ungültigkeit des Vorsteuerabzuges führen!

Kunden haben ein Geschäft abgewickelt und erhalten vom Händler eine Rechnung als PDF per E-Mail. Ein alltäglicher Vorgang in der modernen Wirtschaft. Diese Rechnung wird dann beim Finanzamt eingereicht und plötzlich kommt das böse Erwachen: Der Beamte erkennt den Vorsteuerabzug der Rechnung nicht an, weil sie keine gültige Signatur hat.

Neues Gesetz von Unternehmern noch kaum beachtet
Kunden, die das Umsatzsteuergesetz und das österreichische Signaturgesetz 2004 ( http://signatur.rtr.at ) kennen, gehen daher vermehrt dazu über, nicht-signierte pdf-Rechnungen zu ignorieren, da diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Firmen, die keine digitale Signatur auf ihren Rechnungen haben, laufen daher Gefahr, eine Menge Geld zu verlieren. Die Signatur dient als Bestätigung für den Käufer, dass die Rechnung nach dem Senden per E-Mail nicht mehr geändert oder manipuliert wurde.

Mehr Sicherheit durch digitale Signatur
Nur sehr wenige Unternehmer haben bisher den enormen Aufwand auf sich genommen, der es ermöglicht, den Kunden digital signierte Rechnungen auszustellen.
"Freilich ist es nicht einfach. Wir haben beinahe ein Monat gebraucht, um die nötigen Software-Applikation zu entwickeln und das System umzustellen. Aber für uns war es selbstverständlich, unseren Kunden höchste Sicherheit zu gewährleisten. Die Spezialisten von LogMedia www.logmedia.at haben eine Lösung entwickelt, die ideal für unsere Bedürfnisse ist.", erklärt Mario Oberdorfer die Beweggründe, die "digitale Signatur" so schnell wie möglich einzuführen.

HostProfis ISP: Einfache Anleitung - und natürlich signierte Rechnungen
Für HostProfis ISP steht im Kundencenter eine Anleitung zur Verfügung, wie der Kunde die Rechnung auf eine Signierung (Unterschrift) überprüfen kann. Durch die Installation der erforderlichen Applikation haben nicht nur unsere Kunden, sondern auch wir selbst mehr Sicherheit.", so der Geschäftsführer der HostProfis ISP (www.hostprofis.com).

Das Unternehmen betreut mehr als 10.000 Kunden, vornehmlich online. "Das Internet und Online-Transaktionen bergen natürlich gewisse Risken. Kritische Kunden sollten daher ganz genau beachten, mit wem sie ihre Geschäfte abwickeln. Die digitale Signatur auf per E-Mail versandten Rechnungen ist sozusagen eines der Erkennungsmerkmale für Unternehmen, die ihren Kunden größtmögliche Seriosität bieten wollen.", so Oberdorfer.
 

 


 

2. SWK-Steuerrechtstag am 13. Nov. in Wien
Körperschaftsteuer-, Lohnsteuer-, Vereins- & Stiftungs(steuer)-Richtlinien 2001
 

Aus aktuellem Anlass veranstaltet Österreichs größte Fachzeitschrift für Steuer- und Wirtschaftsrecht den 2. SWK-Steuerrechtstag. Schwerpunkte bilden: die Körperschaftsteuer-, Lohnsteuer-, Vereins- und Stiftungs(steuer)-Richtlinien 2001, welche voraussichtlich im November 2001 fertig gestellt werden. Auf dieser Veranstaltung erhalten Sie u.a. von Autoren der oben genannten Richtlinien einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuaussagen.
 

Der SWK-Steuerrechtstag entstand aus der Idee heraus, die Leser der SWK-Steuer- und WirtschaftsKartei umfassend über Änderungen und Neuaussagen aus erster Hand zu informieren. Dadurch erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, direkt mit Vertretern der Finanzverwaltung ihre Praxisprobleme zu diskutieren.
 

Die fachliche Leitung obliegt MR Dr. Wolfgang Schneider und Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner, beide im Projektteam des Bundesministeriums für Finanzen zur Erstellung oben genannter Richtlinien sowie StB Gerhard Gaedke, der seine Erfahrungen von der Praktikerseite einbringt und als Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Steiermark tätig ist.
Die Vorträge werden von Experten der Finanzverwaltung (BMF, Großbetriebsprüfung Wien-Körperschaften, Finanzlandesdirektionen und Finanzämter) gehalten.
 

Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Mitarbeitern aus Mittel- und Großunternehmen zusammen.
 

Der 2. SWK-Steuerrechtstag findet am Dienstag, dem 13. November 2001 in Wien, Hotel Wimberger statt. Die Teilnahmegebühr, inklusive Unterlagen und Tagungspauschale, beträgt für Linde-Zeitschriftenabonnenten ATS 6.900,- / EUR 501,44 zzgl. MwSt., für Nichtabonnenten ATS 7.900,- / EUR 574,12.
 

Anmeldung und nähere Informationen:
Linde Bildungsforum
Frau Michaela Kern
Tel. 01/278 05 26–45, E-Mail: office@linde-bildungsforum.at, Homepage: www.linde-bildungsforum.at
 

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:35
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