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Erste Untersuchung zu
Sterbehilfe bei Kindern in Holland
Ärzte melden Todesfälle aus Angst vor
Strafverfolgung nicht
Holländische Ärzte haben seit 1997 22 Tötungen von
unheilbar kranken Babys gemeldet. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie
unter der Mitarbeit des Universitair Medisch Centrum Groningen
http://www.umcg.nl/azg/nl gekommen. Keiner der beteiligten Ärzte
wurde angeklagt, obwohl Sterbehilfe bei Kindern in Holland nicht
erlaubt ist. Bei der in der Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde
http://www.ntvg.nl
veröffentlichten Studie handelt es sich um die erste
Untersuchung zu diesem Thema.
Die Autoren der Studie wollen laut BBC auf die mangelnden
Informationen aufmerksam machen und Ärzte dazu ermutigen, sich ohne
Angst vor einer Strafverfolgung zu melden. Zu den verstorbenen
Kindern gehörten schwerste Fälle von Spina bifida. Die Studie
zeigte, dass die Staatsanwälte von einer Anklage absahen, wenn
folgende vier Kriterien erfüllt wurden: Die ärztlichen Betreuer des
Kindes und unabhängige Ärzte müssen einverstanden sein. Es gibt
keine Aussicht auf eine Verbesserung des Zustandes und die Schmerzen
können nicht gelindert werden. Die Eltern müssen einverstanden sein.
Das Leben der Kinder muss auf eine medizinisch korrekte Art und
Weise enden.
Eine Erhebung hatte nahe gelegt, dass holländische Ärzte jährlich
bei 15 bis 20 schwerstbehinderten Neugeborenen Sterbehilfe leisten
aber keine Meldung erstatten. Eduard Verhagen, einer der Autoren der
Studie erklärte, gegenüber De Volkskrant,
http://www.volkskrant.nl dass man von der Existenz dieser Fälle
gewusst habe, aber nie darüber sprechen durfte. "Das muss sich
ändern. Wenn wir diese furchtbar schwere Entscheidung treffen, muss
das in völliger Offenheit geschehen. Wir wurden dafür ausgebildet,
das Leben eines Kindes zu retten. Das Leiden dieser Kinder kann nur
mit ihrem Tod beendet werden. Es erfordert Mut, diesen Schritt zu
tun." 2001 war Holland das erste Land, in dem Sterbehilfe unter der
Einhaltung strenger Regeln erlaubt wurde.
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Holländische Ärzte
fordern Sterbehilfe bei Babys
Expertenkomitee soll den Fall prüfen
Niederländische Ärzte fordern ein Gesetz, das die
Sterbehilfe bei Neugeborenen mit unheilbaren Krankheiten erlaubt.
Ärzte der acht holländischen Universitätskrankenhäuser haben die
Einsetzung eines Expertenkomitees beantragt, welches den Sachverhalt
klären soll, so die BBC
http://news.bbc.co.uk/ heute, Dienstag.
Die holländische Regierung will in den nächsten Monaten zur
Kindersterbehilfe Stellung nehmen. Das vorgeschlagene
Expertenkomitee soll die spezifischen Kriterien bestimmen, die zu
dieser Art von Kindersterbehilfe berechtigen. Das Protokoll würde
sich auf 600 Kinder in der Welt beziehen und zehn bis 15 in den
Niederlanden. Diese Kinder sind mit schwerwiegenden Missbildungen
zur Welt gekommen. So haben sie beispielsweise kein Gehirn.
Dieser Schritt der Ärzte hat die kontroverse Euthanasie-Debatte
wieder aufleben lassen. Eines der Universitätskrankenhäuser hat
bereits ein Dokument ausgearbeitet, das die Umstände festlegt, in
denen die Sterbehilfe für neugeborene Babys begründet werden kann.
Dieser Text wurde vom Vatikan auf das äußerste kritisiert.
Die Niederlande war das erste Land der Welt, das die Euthanasie 2002
legalisierte. Dort ist Sterbehilfe für Menschen über 16 erlaubt und
in außergewöhnlichen Fällen darf sie auch bei Kindern angewendet
werden, die älter als zwölf sind. Die holländischen Ärzte sind sich
sicher, dass alle Kinderärzte auf der Welt für die Sterbehilfe von
Neugeborenen sind. |

Sterbehilfe:
Staatssekretär Waneck gegen Grünewald Vorschlag zur passiven
Sterbehilfe
Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck spricht sich gegen den von
Abgeordneten Grünewald vorgebrachten Vorschlag einer passiven Sterbehilfe aus.
"Es geht darum, die Möglichkeiten einer der Menschenwürde entsprechenden
Sterbebegleitung und optimalen Schmerzlinderung zu verbessern, und nicht
darum, den Patienten die Mittel zur Selbsttötung quasi auf den Nachttisch
bereit zu stellen, betont Staatssekretär Waneck.
Dem Wunsch sterbenskranker Menschen, ihrem Leid und ihrer Hilflosigkeit ein
Ende zu bereiten, müsse sehr sorgfältig auf den Grund gegangen werden. "Meist
handelt es sich um einen Appell nach Zuwendung", so Waneck.
Der Ausbau der palliativmedizinischen Einrichtungen, wie auch vor allem die
Anhebung der sozialen Akzeptanz jener, die in der Kälte der Leistungs- und
Wettberwerbsgesellschaft alleine gelassen werden, stehe für
Gesundheitsstaatssekretär Waneck an erster Stelle und nicht die Schaffung von
administrativen Regelungen zur Ermöglichung der beabsichtigten Tötung im
medizinischen Alltag, schloss Waneck.

Ärztekammer strikt gegen aktive Sterbehilfe
Ärzteparlament spricht von vorsätzlicher Tötung, Isolation
sterbender Menschen beheben, Tod als wesentlichen Teil des
Lebens akzeptieren - umfassende und fürsorgliche
Sterbebegleitung gefordert=
Das Freitag in Salzburg tagende Ärzteparlament (Vollversammlung der Österreichischen
Ärztekammer) befasste sich eingehend mit aktuellen medizinethischen Fragen.
In einer vom Ärzteparlament einstimmig beschlossenen Resolution zur aktiven
Sterbehilfe, wie sie in Holland jüngst gesetzlich freigegeben wurde, wird die
Tötung auf Verlangen strikt abgelehnt. Das Ärzteparlament spricht in diesem
Zusammenhang vom vorsätzlichen Töten eines Menschen. Das widerspreche dem
zeitlosen ärztlichen Auftrag, Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen
und Leid zu lindern. Sehr wohl sieht das Ärzteparlament es als Aufgabe,
Sterbende in ärztliche Fürsorge zu begleiten, keinesfalls jedoch Tötungsbegehren
zu vollstrecken.
Die Vollversammlung der ÖÄK weist auch in ihrer Resolution auf gravierende Mängel,
etwa durch die soziale Isolation todkranker Menschen, hin. Auch Angehörige
seien wiederholt mit der Betreuung überfordert.
Eine Verbesserung und Verbreiterung der Palliativmedizin im Spital oder im
unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen erfordere, so heißt es in der
Resolution, "medizinisches, psychisches und soziales Engagement".
Das Ärzteparlament weist auch auf eine klare Differenzierung der Begriffe
"Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase", "Verzicht auf
lebensverlängernde - technische und medikamentöse - Maßnahmen zur Ermöglichung
eines natürlichen Todes" und "aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung
eines Patienten durch einen Arzt" hin.

Die von der Vollversammlung der ÖÄK Freitag in Salzburg beschlossene
Resolution zur aktiven Sterbehilfe nach holländischem Muster im Wortlaut:
"Die Österreichische Ärztekammer lehnt die in Holland jüngst
gesetzlich freigegebene aktive Sterbehilfe entschieden ab.
Hinter diesem Begriff versteckt sich das vorsätzlicheTöten eines Menschen,
was im existentiellen Gegensatz zum zeitlosen ärztlichen Auftrag steht. Ärzte
haben das Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern.
Darüber hinaus obliegt es ihnen, Sterbende in ärztlicher Fürsorge zu
begleiten. Keinesfalls jedoch ist es ihre Aufgabe, Tötungsbegehren zu
vollstrecken. Patienten müssen immer darauf vertrauen können, dass Ärzte
konsequent für das Leben eintreten und diesen Grundsatz weder aus
politischen, wirtschaftlichen noch sonstigen Gründen durchbrechen.
Die Österreichische Ärztekammer weist darauf hin, dass die aktuelle
Diskussion über die Tötung auf Verlangen Missstände in unserer Gesellschaft
aufzeigt. Gravierende Mängel gibt es nach Ansicht der Österreichischen Ärztekammer
etwa durch die soziale Isolation von todkranken Menschen, welche oftmals die
eigentliche Ursache für den Todeswunsch eines Patienten darstellt. Auch Angehörige
schwer kranker Patienten sind wiederholt mit der Betreuung überfordert.
Die Österreichische Ärztekammer tritt daher für eine Kultur des humanen
Sterbens ohne Schmerz und Angst ein. Die gesellschaftliche und politische
Akzeptanz des Sterbeprozesses als wesentlicher Teil des Lebens ist
Voraussetzung für eine umfassende Sterbebegleitung. Die Verbesserung der
Verbreiterung und Anwendung von Palliativmedizin im Spital oder im
unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen umfasst medizinisches, psychisches
und soziales Engagement. Sie ist die zentrale Forderung der Österreichischen
Ärztekammer an Gesellschaft und Politik. Besonders wichtig ist der Österreichischen
Ärztekammer auch eine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen
"Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase", "Verzicht auf
lebensverlängernde, technische und medikamentöse Maßnahmen zur Ermöglichung
eines natürlichen Todes" und "aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung
eines Patienten durch einen Arzt"." (Schluss)
Rückfragehinweis: Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Tel.Nr. 01/512 44 86

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