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Erste Untersuchung zu Sterbehilfe bei Kindern in Holland
Ärzte melden Todesfälle aus Angst vor Strafverfolgung nicht

Holländische Ärzte haben seit 1997 22 Tötungen von unheilbar kranken Babys gemeldet. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie unter der Mitarbeit des Universitair Medisch Centrum Groningen http://www.umcg.nl/azg/nl gekommen. Keiner der beteiligten Ärzte wurde angeklagt, obwohl Sterbehilfe bei Kindern in Holland nicht erlaubt ist. Bei der in der Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde http://www.ntvg.nl veröffentlichten Studie handelt es sich um die erste Untersuchung zu diesem Thema.

Die Autoren der Studie wollen laut BBC auf die mangelnden Informationen aufmerksam machen und Ärzte dazu ermutigen, sich ohne Angst vor einer Strafverfolgung zu melden. Zu den verstorbenen Kindern gehörten schwerste Fälle von Spina bifida. Die Studie zeigte, dass die Staatsanwälte von einer Anklage absahen, wenn folgende vier Kriterien erfüllt wurden: Die ärztlichen Betreuer des Kindes und unabhängige Ärzte müssen einverstanden sein. Es gibt keine Aussicht auf eine Verbesserung des Zustandes und die Schmerzen können nicht gelindert werden. Die Eltern müssen einverstanden sein. Das Leben der Kinder muss auf eine medizinisch korrekte Art und Weise enden.

Eine Erhebung hatte nahe gelegt, dass holländische Ärzte jährlich bei 15 bis 20 schwerstbehinderten Neugeborenen Sterbehilfe leisten aber keine Meldung erstatten. Eduard Verhagen, einer der Autoren der Studie erklärte, gegenüber De Volkskrant, http://www.volkskrant.nl dass man von der Existenz dieser Fälle gewusst habe, aber nie darüber sprechen durfte. "Das muss sich ändern. Wenn wir diese furchtbar schwere Entscheidung treffen, muss das in völliger Offenheit geschehen. Wir wurden dafür ausgebildet, das Leben eines Kindes zu retten. Das Leiden dieser Kinder kann nur mit ihrem Tod beendet werden. Es erfordert Mut, diesen Schritt zu tun." 2001 war Holland das erste Land, in dem Sterbehilfe unter der Einhaltung strenger Regeln erlaubt wurde.
 


 

Holländische Ärzte fordern Sterbehilfe bei Babys
Expertenkomitee soll den Fall prüfen

Niederländische Ärzte fordern ein Gesetz, das die Sterbehilfe bei Neugeborenen mit unheilbaren Krankheiten erlaubt. Ärzte der acht holländischen Universitätskrankenhäuser haben die Einsetzung eines Expertenkomitees beantragt, welches den Sachverhalt klären soll, so die BBC http://news.bbc.co.uk/ heute, Dienstag.

Die holländische Regierung will in den nächsten Monaten zur Kindersterbehilfe Stellung nehmen. Das vorgeschlagene Expertenkomitee soll die spezifischen Kriterien bestimmen, die zu dieser Art von Kindersterbehilfe berechtigen. Das Protokoll würde sich auf 600 Kinder in der Welt beziehen und zehn bis 15 in den Niederlanden. Diese Kinder sind mit schwerwiegenden Missbildungen zur Welt gekommen. So haben sie beispielsweise kein Gehirn.

Dieser Schritt der Ärzte hat die kontroverse Euthanasie-Debatte wieder aufleben lassen. Eines der Universitätskrankenhäuser hat bereits ein Dokument ausgearbeitet, das die Umstände festlegt, in denen die Sterbehilfe für neugeborene Babys begründet werden kann. Dieser Text wurde vom Vatikan auf das äußerste kritisiert.

Die Niederlande war das erste Land der Welt, das die Euthanasie 2002 legalisierte. Dort ist Sterbehilfe für Menschen über 16 erlaubt und in außergewöhnlichen Fällen darf sie auch bei Kindern angewendet werden, die älter als zwölf sind. Die holländischen Ärzte sind sich sicher, dass alle Kinderärzte auf der Welt für die Sterbehilfe von Neugeborenen sind.


 

Sterbehilfe:

Staatssekretär Waneck gegen Grünewald Vorschlag zur passiven
Sterbehilfe

Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck spricht sich gegen den von Abgeordneten Grünewald vorgebrachten Vorschlag einer passiven Sterbehilfe aus. "Es geht darum, die Möglichkeiten einer der Menschenwürde entsprechenden Sterbebegleitung und optimalen Schmerzlinderung zu verbessern, und nicht darum, den Patienten die Mittel zur Selbsttötung quasi auf den Nachttisch bereit zu stellen, betont Staatssekretär Waneck.

Dem Wunsch sterbenskranker Menschen, ihrem Leid und ihrer Hilflosigkeit ein Ende zu bereiten, müsse sehr sorgfältig auf den Grund gegangen werden. "Meist handelt es sich um einen Appell nach Zuwendung", so Waneck.

Der Ausbau der palliativmedizinischen Einrichtungen, wie auch vor allem die Anhebung der sozialen Akzeptanz jener, die in der Kälte der Leistungs- und Wettberwerbsgesellschaft alleine gelassen werden, stehe für Gesundheitsstaatssekretär Waneck an erster Stelle und nicht die Schaffung von administrativen Regelungen zur Ermöglichung der beabsichtigten Tötung im medizinischen Alltag, schloss Waneck.
 


 

Ärztekammer strikt gegen aktive Sterbehilfe 


Ärzteparlament spricht von vorsätzlicher Tötung, Isolation
sterbender Menschen beheben, Tod als wesentlichen Teil des
Lebens akzeptieren - umfassende und fürsorgliche
Sterbebegleitung gefordert=

Das Freitag in Salzburg tagende Ärzteparlament (Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer) befasste sich eingehend mit aktuellen medizinethischen Fragen. In einer vom Ärzteparlament einstimmig beschlossenen Resolution zur aktiven Sterbehilfe, wie sie in Holland jüngst gesetzlich freigegeben wurde, wird die Tötung auf Verlangen strikt abgelehnt. Das Ärzteparlament spricht in diesem Zusammenhang vom vorsätzlichen Töten eines Menschen. Das widerspreche dem zeitlosen ärztlichen Auftrag, Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern. Sehr wohl sieht das Ärzteparlament es als Aufgabe, Sterbende in ärztliche Fürsorge zu begleiten, keinesfalls jedoch Tötungsbegehren zu vollstrecken.

Die Vollversammlung der ÖÄK weist auch in ihrer Resolution auf gravierende Mängel, etwa durch die soziale Isolation todkranker Menschen, hin. Auch Angehörige seien wiederholt mit der Betreuung überfordert.

Eine Verbesserung und Verbreiterung der Palliativmedizin im Spital oder im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen erfordere, so heißt es in der Resolution, "medizinisches, psychisches und soziales Engagement". Das Ärzteparlament weist auch auf eine klare Differenzierung der Begriffe "Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase", "Verzicht auf lebensverlängernde - technische und medikamentöse - Maßnahmen zur Ermöglichung eines natürlichen Todes" und "aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung eines Patienten durch einen Arzt" hin.


 

Die von der Vollversammlung der ÖÄK Freitag in Salzburg beschlossene Resolution zur aktiven Sterbehilfe nach holländischem Muster im Wortlaut:

"Die Österreichische Ärztekammer lehnt die in Holland jüngst gesetzlich freigegebene aktive Sterbehilfe entschieden ab.

Hinter diesem Begriff versteckt sich das vorsätzlicheTöten eines Menschen, was im existentiellen Gegensatz zum zeitlosen ärztlichen Auftrag steht. Ärzte haben das Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern. Darüber hinaus obliegt es ihnen, Sterbende in ärztlicher Fürsorge zu begleiten. Keinesfalls jedoch ist es ihre Aufgabe, Tötungsbegehren zu vollstrecken. Patienten müssen immer darauf vertrauen können, dass Ärzte konsequent für das Leben eintreten und diesen Grundsatz weder aus politischen, wirtschaftlichen noch sonstigen Gründen durchbrechen.

Die Österreichische Ärztekammer weist darauf hin, dass die aktuelle Diskussion über die Tötung auf Verlangen Missstände in unserer Gesellschaft aufzeigt. Gravierende Mängel gibt es nach Ansicht der Österreichischen Ärztekammer etwa durch die soziale Isolation von todkranken Menschen, welche oftmals die eigentliche Ursache für den Todeswunsch eines Patienten darstellt. Auch Angehörige schwer kranker Patienten sind wiederholt mit der Betreuung überfordert.

Die Österreichische Ärztekammer tritt daher für eine Kultur des humanen Sterbens ohne Schmerz und Angst ein. Die gesellschaftliche und politische Akzeptanz des Sterbeprozesses als wesentlicher Teil des Lebens ist Voraussetzung für eine umfassende Sterbebegleitung. Die Verbesserung der Verbreiterung und Anwendung von Palliativmedizin im Spital oder im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen umfasst medizinisches, psychisches und soziales Engagement. Sie ist die zentrale Forderung der Österreichischen Ärztekammer an Gesellschaft und Politik. Besonders wichtig ist der Österreichischen Ärztekammer auch eine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen "Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase", "Verzicht auf lebensverlängernde, technische und medikamentöse Maßnahmen zur Ermöglichung eines natürlichen Todes" und "aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung eines Patienten durch einen Arzt"." (Schluss)

Rückfragehinweis: Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Tel.Nr. 01/512 44 86

 



 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:35
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