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Zahlungsmoral hat sich in Österreich verschlechtert
Insolvenz-Passiva um 30 Prozent gestiegen
 

Das Zahlungsverhalten hat sich in Österreich gegenüber dem vergangenen Jahr leicht verschlechtert. Kunden zahlen ihre Rechnungen im Schnitt nach 42 Tagen, das ist im Vergleich zum Vorjahr um zwei Tage später, ergab eine zum fünften Mal durchgeführte Mitgliederbefragung des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV). Verzögerte Zahlungen gleichen Billigkrediten, die Lieferanten Schuldnern gewähren, so der KSV. Diese können aber vor allem für Lieferanten von KMU existenzbedrohend sein, da die Gefahr mangelnder Liquidität besteht.
 

Angestiegen ist auch die Summe der Passiva bei Insolvenzen: Aufgrund einiger Großinsolvenzen (Steiner, Libro, LCI-Gruppe) liegt diese in den ersten drei Quartalen 2001 um etwa 30 Prozent über dem Vorjahreswert. In Summe ist laut Kreditschutzverband die Zahl der Gesamtinsolvenzen allerdings zurückgegangen.
 

Die vom KSV befragten Mitglieder sehen die Entwicklung der Zahlungsmoral nicht mehr so optimistisch wie im Vorjahr. 42 Prozent erwarten sich eine Verschlechterung, das sind um sechs Prozent mehr als 2000. Die Einführung des Euros wird nach Ansicht von über 80 Prozent der Befragten keinen Einfluss auf die Zahlungsmoral haben. Im internationalen Vergleich rangiert Österreich noch immer weit unter der europäischen Durchschnitts-Zahlungsdauer von 54 Tagen. Das vereinbarte Zahlungsziel (mit Berücksichtigung der Skonto- und Nettozahlungsfristen) ist dagegen in Österreich mit 25 Tagen unverändert geblieben.
 

Einen leichten Anstieg hat es auch bei der Schädigung durch Kundeninsolvenzen gegeben. Im Jahr 2000 waren laut Umfrage 64 Prozent der befragten Unternehmen davon betroffen, um zwei Prozent mehr als 1999. Als häufigste Problembranchen wurden das Bau- und Baunebengewerbe sowie die Gastronomie genannt.
 

Als häufigster Grund für einen Zahlungsverzug bei gewerblichen Schuldnern wird ein momentaner Liquiditätsengpass angegeben (70 Prozent), gefolgt von der Annahme, dass Kunden vorsätzlich ihre Rechnungen nicht bezahlen (50 Prozent). 31 Prozent gaben dafür eine ineffiziente Verwaltung ihrer Schuldner an. Um offene Forderungen einzutreiben, setzen so gut wie alle österreichischen Unternehmen in erster Instanz auf innerbetriebliche Mahnschritte. 60 Prozent der Unternehmen übergeben Forderungen aber auch Inkassoinstituten. Anwaltliche Schritte tätigen 30 Prozent der Betriebe (um acht Prozent weniger) und der sofortige Gang zu Gericht wird von neun Prozent der befragten Unternehmen in Anspruch genommen. Seit 8. August 2000 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, in der der angemessene Ersatz aller durch den Zahlungsverzug entstandenen Mahn- und Inkassospesen festgehalten ist.
 

 

Schuldrechtsmodernisierung: eine CD-ROM gegen den befürchteten GAU im
Rechtswesen

Prof. Dr. Stephan Lorenz öffnet seine Vorlesung zum "Schuldrecht nach
der Reform" und bietet sie mit den einschlägigen Materialien im Internet
und auf CD-ROM an.

Die Bundesregierung plant, das deutsche Schuldrecht bereits zum 1.
Januar 2002 tiefgreifend zu reformieren. Auf den dadurch ausgelösten, in
der deutschen Juristerei in diesem Umgang und in dieser Hektik bislang
kaum je dagewesenen Schulungs- und Fortbildungsbedarf, reagiert Prof.
Dr. Stephan Lorenz (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht,
Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung) im Wintersemester
2001/02 mit einer Vorlesung über "Das Schuldrecht nach der Reform", die
er auch für Interessenten von außerhalb der Universität öffnet. Wie
gewohnt stellt Lorenz das Skript auch dieser Vorlesung im Internet zur
Verfügung. Darüber hinaus bietet er neben dem Skript auch sämtliche
Materialien zur geplanten Schuldrechtsreform auf der soeben erschienen
Edition 3 seiner mittlerweile weit über die Universität Augsburg hinaus
nachgefragten Lehrmaterial-CD-ROM an.


"Da die Jurastudenten aller Semester alle umlernen müssen", so Lorenz,
"rechne ich damit, dass diese Vorlesung, die auf der Basis des
Regierungsentwurfs vom 9. Mai 2001 gegliedert ist, ziemlich voll werden
wird. Sie ist aber angesichts der Aktualität und der Brisanz dieses
Themas sicher auch für außeruniversitäres Publikum interessant."

IM SCHWEINSGALOPP IN DEN GAU?

In der wissenschaftlichen und auch öffentlichen Diskussion ist im
Kontext der Reform des Schulrechts längst ein wahrer Glaubenskrieg
entbrannt, wobei insbesondere der vom Gesetzgeber vorgelegte
"Schweinsgalopp" kritisiert wird, mit dem die "epochale Reform" nicht
bewältigt werden könne, "ohne dass das Rechtswesen in den GAU stürzt"
(Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 17. April 2001).

OPERATION AN HERZ UND HIRN

Der Gesetzgeber seinerseits sieht sich allerdings unter massivem
europäischem Druck: Will er nicht gigantische Schadensersatzklagen von
Verbrauchern riskieren, muss er die EG-Richtlinie zum
Verbrauchsgüterkauf bis zum 1. Jaunuar 2002 umsetzen. Und dies wiederum
bedeutet, dass er bis zum Jahreswechsel umfassende Veränderungen
zentraler Gebiete des BGB vornehmen muss,bei denen es, wie Lorenz
erläutert, "nicht etwa nur um Randkorrekturen geht, sondern um
bedeutende Systemveränderungen." Das BGB bekomme sozusagen einen "neuen
Motor"; umfassende Neuregelungen im Bereich des Kaufrechts, des
Werkvertragsrechts, der Verjährung und des Verbraucherschutzes stünden
an. "Man muss sich klar machen, dass es hier um einen Eingriff geht, bei
dem Herz und Hirn des Bürgerlichen Gesetzbuchs - und damit des
wichtigsten deutschen Gesetzbuchs - gleichzeitig operiert werden, denn
das Schuldrecht steuert sämtliche Rechtsbeziehungen: vom Kauf eines
Schokoriegels über dern Verkauf einer Eigentumswohnung bis zur Frage der
Haftung für fehlerhafte Medikamente. Noch nie", fasst Lorenz zusammen,
"ist in der über 100-jährigen Geschichte des BGB so massiv in das Gesetz
eingegriffen worden."

SCHULDRECHTSREFORM: AB DEM 15. OKTOBER VIER STUNDEN PRO WOCHE REAL
UND/ODER  AB SOFORT UND JEDERZEIT VIRUELL

In seiner - wie erwähnt - virtuell umfassend unterstützen Vorlesung wird
Lorenz die diesen epochalen Eingriff ausmachenden Neuregelungen im
Einzelnen vorstellen und die mit ihnen verbundenen Konsequenzen im
Anspruchsaufbau des BGB und in der gutachterlichen Erörterung darlegen.

Die Vorlesung ist auf vier Semesterwochenstunden angelegt und findet ab
dem 15. Oktober 2001 jeweils montags und dienstags von 13.00 bis 15.00
Uhr in HS 1001 der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg
(Universitätsstraße 24) statt. Download des Vorlesungsskripts und
Bestellung der Lehrmaterial-CD-ROM über die unten angegebene URL.




Zu dieser Mitteilung existieren Bilder im WWW. Siehe
* http://idw-online.de/public/zeige_bild?imgid=3354
  Umfassende Informationen zur Schuldrechtsmodernisierung unter
www.stephan-lorenz.de

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.stephan-lorenz.de

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:31
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