EU-Bürger haben Grundrecht auf Satellitenschüssel
Nutzung von Parabolantennen darf nicht unnötig behindert
werden
Die EU-Kommission hat "das Recht auf die Antenne" proklamiert.
Nach Angaben von EU Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein ist die Möglichkeit,
eine Parabolantenne ohne übermäßige technische, administrative, städtebauliche
oder steuerliche Hemmnisse zu nutzen, Ausdruck des freien Dienstleistungs- und
Warenverkehrs und somit eine Grundfreiheit des Binnenmarktes. Außerdem sei
die Möglichkeit, Informationen mittels einer Antenne zu empfangen, Teil der
in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit. http://europa.eu.int/comm/internal_market
EU-weit verfügten Mitte vergangenen Jahres knapp 30 Mio. Haushalte über
eine Satelliten-Empfangsschüssel. Die Parabolantenne sei das letzte Glied
einer Wirtschaftskette, die eine Vielzahl von Satellitendiensten umfasse und
an der zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer beteiligt seien, betonte Bolkestein.
Jeder müsse deshalb die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen
Empfangsmitteln und Diensten haben, die über Antenne empfangen werden könnten.
Es sei daher nicht zulässig, diese Wahl zu beeinflussen, indem etwa die
Nutzung von Parabolantennen "bestraft" oder verhindert werde:
"Die Verbraucher müssen sie frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung
nutzen können", so der Kommissar.
Bolkestein nannte als "Verhinderungs"-Beispiel die Forderung nach
einer vorherigen Montagegenehmigung oder komplizierte und teure
Verwaltungsverfahren für die Installation einer Antenne. Nicht hinnehmbar
seien auch besondere Abgaben auf Parabolantennen. Architektonische und städtebauliche
Bedenken sollten so gelöst werden, dass die optischen und ästhetischen
Auswirkungen einer Parabolantenne weitestgehend begrenzt werden, so lange der
Empfang technisch möglich bleibt.