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EU-Bürger haben Grundrecht auf Satellitenschüssel
Nutzung von Parabolantennen darf nicht unnötig behindert werden

Die EU-Kommission hat "das Recht auf die Antenne" proklamiert. Nach Angaben von EU Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein ist die Möglichkeit, eine Parabolantenne ohne übermäßige technische, administrative, städtebauliche oder steuerliche Hemmnisse zu nutzen, Ausdruck des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs und somit eine Grundfreiheit des Binnenmarktes. Außerdem sei die Möglichkeit, Informationen mittels einer Antenne zu empfangen, Teil der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit. http://europa.eu.int/comm/internal_market

EU-weit verfügten Mitte vergangenen Jahres knapp 30 Mio. Haushalte über eine Satelliten-Empfangsschüssel. Die Parabolantenne sei das letzte Glied einer Wirtschaftskette, die eine Vielzahl von Satellitendiensten umfasse und an der zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer beteiligt seien, betonte Bolkestein. Jeder müsse deshalb die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen Empfangsmitteln und Diensten haben, die über Antenne empfangen werden könnten. Es sei daher nicht zulässig, diese Wahl zu beeinflussen, indem etwa die Nutzung von Parabolantennen "bestraft" oder verhindert werde: "Die Verbraucher müssen sie frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung nutzen können", so der Kommissar.

Bolkestein nannte als "Verhinderungs"-Beispiel die Forderung nach einer vorherigen Montagegenehmigung oder komplizierte und teure Verwaltungsverfahren für die Installation einer Antenne. Nicht hinnehmbar seien auch besondere Abgaben auf Parabolantennen. Architektonische und städtebauliche Bedenken sollten so gelöst werden, dass die optischen und ästhetischen Auswirkungen einer Parabolantenne weitestgehend begrenzt werden, so lange der Empfang technisch möglich bleibt.


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:30
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