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NEWS: Justizministerium gegen
Hans-Peter Martin
Das Justizministerium bewilligte in der Vorwoche die Eröffnung des
Strafverfahrens zur Aktenzahl 51 St89/04 gegen den Europaparlamentarier
Hans-Peter Martin. Der war am 15.12.2004 vom Anti-Betrugsbüro OLAF der
EU-Kommission wegen Betrugsverdachtes in zwei Fällen angezeigt worden. Es
geht dabei um die angeblich missbräuchliche Verwendung von
Sekretariatszulagen von 71.000 Euro in den Jahren 2001 und 2004.
Da die parlamentarische Immunität Martins die Einleitung eines
Strafverfahrens untersagt, wird das Verfahren vorerst gegen nicht immune
ehemalige Martin-Mitarbeiter eröffnet. Danach soll ein Auslieferungsantrag
ans EU-Parlament gestellt werden.
Martin bestreitet jedes gesetzwidrige Handeln energisch.

HAKL UND MACHNE FORDERN AUFKLÄRUNG
ÜBER DIE HINTERGRÜNDE IM FALL "YASEMIN KOBAL"
Auf Initiative der beiden Tiroler Nationalratsabgeordneten Mag. Karin
Hakl und Helga Machne soll eine schriftliche parlamentarische Anfrage an
Justizministerin Miklautsch größere Klarheit über die Hintergründe der
Entscheidung des Bezirksgerichtes Lienz im Fall Yasemin Kobal bringen.
"Das Schicksal dieses Mädchens erhitzte nicht nur die Gemüter in Tirol,
sondern löste Betroffenheit und zum Teil Unverständnis bei vielen
Österreicherinnen und Österreichern aus", so die beiden Abgeordneten.
Konkret wollen die Abgeordneten wissen, ob dem Vater des Kindes in
Österreich tatsächlich Verfahrenshilfe gewährt wurde und ob in diesem
Zusammenhang auch seine Vermögensverhältnisse entsprechend geprüft wurden.
Darüber hinaus wird auch Aufklärung über Zahl und Qualität der Gutachten
hinsichtlich des Kindeswohles verlangt. Weitere Fragen beziehen sich auf den
Umstand, dass der Vater von Yasemin bislang keinen Unterhalt für seine
Kinder geleistet hat, sowie auf die Rückforderung der von Österreich
bevorschussten Unterhaltszahlungen.
"Da über die Obsorgefrage im Fall Yasemin Kobal nun in Istanbul
entschieden wird, ist es von großer Bedeutung für die Mutter des Kindes, ob
ihr in der Türkei die gleiche Behandlung widerfährt - etwa durch ein
Rechtshilfeabkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkei", so die
Abgeordneten weiter.
"Wir erwarten uns von der Antwort unserer Justizministerin Klarheit über
die Umstände des Schicksals von Yasemin Kobal", so die Abgeordneten
abschließend.

Jarolim: Problematische
tagespolitische Stellungnahme von VfGH-Präsident Korinek
"Es ist für einen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes
problematisch und bedauerlich, dass er sich in einen tagespolitischen
Diskurs einklinkt und Stellung bezieht", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim zur Stellungnahme von VfGH-Präsidenten Karl Korinek über eine
Teilnahme österreichischer Truppen an der Battle-Group. Es sei nicht die
Aufgabe von Präsidenten von Höchstgerichten, in eine politische Debatte
einzugreifen, so Jarolim gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Da niemand gezwungen sei, an dieser Debatte teilzunehmen, sei es
vorzuziehen, die traditionelle Zurückhaltung der Präsidenten des
Verfassungs- wie auch des Verwaltungsgerichtshofes in derartigen Fragen
beizubehalten, schloss Jarolim

FORMAT: Staatsanwälte über Schuld
Rettbergs uneinig
Helmuth Seystock, Oberstaatsanwaltschaft Wien, ist in der Causa
Rettberg nach Würdigung einer Anzeige durch das Landesgendarmeriekommando
Niederösterreich, Abteilung Wirtschaftskriminalität, und eines
Vorhabensberichtes der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vorerst zu dem
Schluss gekommen, dass die Vorwürfe gegen den einstigen Libro-Chef Rettberg
zu dünn für eine Anklage sind. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT
in seiner aktuellen Ausgabe. Laut FORMAT bezeichnet Seystock Rettbergs
Vorgehensweise gegenüber seinen Gläubigern, allen voran BA-CA und Oberbank,
in dem Papier als weitgehend legitimen stillen Ausgleich. Der seit 5.
Februar flüchtige Rettberg hätte damit als freier Mann nach Österreich
zurück kehren können.
Laut FORMAT droht Rettberg nun dennoch eine Anklage, voraussichtlich
wegen einer zu geringen angebotenen Quote und Verschleierung seiner wahren
Vermögensverhältnisse. Einen entsprechenden Vorschlag will Werner Pleischl,
Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, kommende Woche dem Justizministerium
übermitteln. Seystock bestätigte die FORMAT-Recherchen: "Mein erster
Vorschlag (betreffend die Einstellung des verfahrens, Anm.) wurde nicht
genehmigt. Ich arbeite derzeit eine neue Empfehlung aus."
Eine Einstellung des Verfahrens wäre vor allem für die Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt, die stets besonders kompromisslos gegen Rettberg
vorgegangen war, und für die Anwaltskammer peinlich gewesen. Die Kammer
hatte Rettbergs Anwälte Gerhard Eckert und Michael Löb vom Dienst
suspendiert und hätte bei Einstellung Schadenersatzforderungen der Advokaten
zu gewärtigen gehabt.

Homepage-Affäre: Jarolim fordert von
Staatsanwaltschaft inhaltliche Begründung
Als "justizpolitisches Trauerspiel" wertet SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft Wien in der
Homepage-Affäre von Finanzminister Grasser agiere. "Das Mindeste, was von
der Staatsanwaltschaft verlangt werden muss, ist eine inhaltliche
Begründung, warum keine Ermittlungen gegen den Finanzminister angestrengt
werden sollen", so Jarolim Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Im
konkreten Fall müsse angenommen werden, dass die Staatsanwaltschaft so
entschieden habe, weil völlige Unfähigkeit des Beschuldigten vorliege und
dieser in Unkenntnis gehandelt habe. "Das ist allerdings nicht zuletzt
deshalb merkwürdig, als er selbst Minister mit Sachkenntnis sein sollte und
die besten Köpfe seines Ministeriums prominent im 'Verein zur Förderung der
New Economy' vertreten sind", so Jarolim. ****
Die gleichheitsmäßige Ausübung des Gewaltmonopols setze voraus, für
alle Staatsbürger gleiche rechtsstaatliche Bedingungen herzustellen. "Die
Österreicher können sich in Hinkunft die Frage stellen, ob sie auch Bürger
wie Grasser sind und mit der Unschuldsvermutung mangels der Kenntnis der
Rechtslage überhäuft werden", erklärte Jarolim weiters. In scheinbarer
Selbstherrlichkeit verweigere die Staatsanwaltschaft eine Begründung für ihr
Handeln, um Grasser zu schützen. Eine "rechtsstaatliche Entwicklung, die
sich das Land nicht verdient hat", so Jarolim abschließend.

Rechtswissenschaftler der Universität
Wien erhält hohe internationale Auszeichnung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien beweist
Weltklasseniveau: Ao. Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Institut für
Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, erhielt am 12. September 2004
den Hauptpreis beim sechsten Premio-Boulvert-Wettbewerb.
Der von der Universität Neapel in Kooperation mit einer Reihe anderer
italienischer Universitäten organisierte Wettbewerb "Premio Romanistico
Internazionale Gérard Boulvert" dient der Förderung der Forschung im Bereich
der historischen Grundlagen des gemeineuropäischen Privatrechts. Dabei
werden alle drei Jahre der von der Banca di Napoli dotierte "Premio Boulvert"
sowie einige Spezialpreise für die besten Arbeiten auf dem Gebiet des
Römischen Rechts vergeben. Insgesamt wurden heuer 44 Arbeiten aus zwölf
verschiedenen Ländern für den Premio-Boulvert-Wettbewerb eingereicht.
Franz-Stefan Meissel erhielt den Premio Boulvert - und die Goldmedaille
der Universität Neapel Federico II - für seine Arbeit "Societas. Struktur
und Typenvielfalt des römischen Gesellschaftsvertrags". Der Beitrag ist im
Peter Lang Verlag in der von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke herausgegebenen
Reihe "Wiener Studien zu Geschichte, Recht und Gesellschaft" 2004
erschienen. Bereits 2001 hatte der ebenfalls dem Institut für Römisches
Recht der Universität Wien angehörende Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf
den höchst renommierten Prix Henryk Kupiszewski des Centro Romanistico
Copanello errungen.
Die Zuerkennung der Preise erfolgt durch eine elfköpfige internationale
Jury, der prominente Professoren der Universitäten Neapel, Cambridge, Paris
II, Bonn, Amsterdam, Barcelona, Rom La Sapienza und Graz sowie die
Direktoren der École des Hautes Études en Sciences Sociales in Paris und des
Centro Romanistico Internazionale Copanello angehören. Die Verleihung der
Preise steht traditionellerweise unter der Schirmherrschaft des
italienischen Präsidenten.

Böhmdorfer zu Personalstand an den
Gerichten: Richtervereinigung polemisiert
Justizministerium falscher Adressat
Justizminister Dieter Böhmdorfer kann die von der Richtervereinigung geübte
Kritik bezüglich eines Personalmangels an den Gerichten nicht nachvollziehen.
Die Situation sei erstens lange nicht so dramatisch wie dargestellt und
zweitens sei das Justizministerium in der Frage der Vergabe von Planstellen
der falsche Adressat. ****
"Ich verstehe weder Frau Präsidentin Helige, noch Herrn Dr. Schröder. Die
Zuständigkeit für die Vergabe von Planstellen liegt beim Bundeskanzleramt, ich
habe das schon mehrfach erklärt. Mir sind in dieser Sache die Hände gebunden.
Es kann doch nicht möglich sein, dass dies beider Aufmerksamkeit entgangen
ist", weist Böhmdorfer die Kritik der Präsidentin der Richtervereinigung und
des GÖD-Sektionsvorsitzenden zurück. "Darüber hinaus wundert mich, warum Herr
Schröder nicht seine Unterstützung anbietet beim zähen Ringen um Planstellen
und bei seinem Parteifreund Schüssel in dieser Causa vorspricht", so der
Justizminister.
Außerdem entspräche die genannte Zahl von 87 fehlenden Richterstellen
nicht der Realität. Es könne sich dabei nur um eine mathematische Verirrung
handeln. So sei etwa nach der Personalanforderungsrechnung (PAR) bei den
Landesgerichten überhaupt keine Unterbesetzung festzustellen, bei den
Bezirksgerichten seien es statistisch gesehen 8,62 Richter zuwenig, wenn man
den vereinbarten Auslastungsrahmen von 90-110% berücksichtige. Aber auch hier
nur deshalb, weil es im Zuge der in der niederösterreichischen
Pflegeheimverordnung vom 1.9. 2002 vorgesehenen verpflichtenden
Heimvertragsabschlüsse und den dadurch vermehrten Sachwalterbestellungen zu
einem vorübergehend anzusehenden Mehrbedarf von 14 Richterplanstellen nach PAR
gekommen sei. Es könne also keine Rede sein von "rigorosen und sachlich nicht
gerechtfertigten Sparmaßnahmen der Bundesregierung".
"Nichtsdestotrotz setze ich mich selbstverständlich energisch bei der
Vergabe von Planstellen für mein Ressort ein. Ich bemühe mich, hart und
konsequent zu verhandeln. Man sollte nicht mit Polemik versuchen, diese
Tatsache zu ignorieren", so Böhmdorfer abschließend.

Strafprozessreform: Regierung hat laut
Maier aus Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt
"Aus den Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt" haben nach Aussagen
des Salzburger SPÖ-Abgeordneten Johann Maier die Regierungsfraktionen. Wie
Maier Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erklärte, hätten ÖVP und FPÖ im
Zuge der Debatte um die Reform der Strafprozessordnung es bewusst verabsäumt,
die dringend notwendige Verbesserung der Stellung der Opfer als
Privatbeteiligte in der StPO zu verbessern. "Gerade in Anbetracht der schweren
Versäumnisse bei Kaprun- und WEB-Prozess kann diese Verweigerungshaltung nur
als grob fahrlässig bezeichnet werden", so Maier. ****
Die SPÖ habe einen Entschließungsantrag vorgelegt, der u.a. die
Forderung umfasst, eine Unterbrechung der Verjährung von
Schadenersatzansprüchen bei einem Privatbeteiligtenanschluss in der
Strafprozessordnung vorzusehen. Auch nach einem rechtskräftigen Strafurteil
sollten die Geschädigten entscheiden können, ob sie zivilrechtlich klagen
wollen. Diese Verbesserung wäre gerade für besonders langwierige Prozesse wie
jenen um die Katastrophe von Kaprun besonders wichtig.
Der Antrag sei trotz seiner Aktualität "von den Regierungsfraktionen nicht
ernsthaft behandelt worden", ärgert sich Maier. Die Beschlussfassung der
StPO-"Reform" für ein paar Wochen auszusetzen und auf Basis einer eingehenden
Analyse des Kaprun-Prozesses tatsächliche Verbesserungen in den Entwurf
einfließen zu lassen "war wirklich nicht viel verlangt und offenbar trotzdem
zu viel für diese Regierung", schloss der SPÖ-Abgeordnete.

Bezirksgerichte: Böhmdorfer bietet Gespräch an
Er sei gerne bereit, in einem öffentlichen Gespräch über die von ihm geplante
bundesgesetzliche Regelung der Zusammenlegung der Bezirksgerichte zu
diskutieren. So reagierte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer auf die von Dr.
Gerhard Reissner, Obmann der Fachgruppe Verfassungs- und Dienstrecht der
Richtervereinigung, geäusserten Kritik an der
Gerichtsorganisationsreform.*****
Reissner hatte anlässlich des Österreichischen Gerichtsvorstehertages in
Mondsee gemeint, es sei zweifelhaft, ob der von Böhmdorfer ins Auge gefasste
Weg verfassungskonform sei. "Wir haben diese Einwände bereits geprüft. Ich bin
mir sicher, dass die bundesgesetzliche Lösung einer verfassungsrechtlichen
Überprüfung standhalten wird und möchte Dr. Reissner als Vertreter der Richter
gerne unsere Erwägungen darlegen", so der Justizminister.
Er hoffe, dass dieses Mal sein Gesprächsangebot von der Richtervereinigung
angenommen werde. Die Einladung an die Präsidentin der Richtervereinigung Dr.
Barbara Helige, öffentlich über das Weisungsrecht zu diskutieren, sei von
dieser - obwohl bereits Anfang Februar ausgesprochen - leider noch immer nicht
angenommen worden, so Böhmdorfer abschließend.

Neue Judikatur gilt auch für "alte" Verträge
Experten-Know-how über die enorm wichtige Weiterentwicklung
des Wirtschaftsrechts
Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit eine Dynamik erreicht, die noch vor
wenigen Jahren unvorstellbar gewesen wäre. Gerade in letzter Zeit hat der OGH
das Vertragsrecht, aber auch damit zusammenhängende Fragen, wie das
Schadenersatzrecht einschließlich der Vertragsstrafe, die Produkthaftung, die
Rechtsfolgen ungünstig verlaufener Vertragsgespräche und die Verjährung darauf
abgeleiteter Ersatzansprüche, geradezu revolutioniert. Für Unternehmer,
Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte aus Einkauf und Verkauf, auch der
öffentlichen Verwaltung und deren qualifizierte Mitarbeiter/innen in
verantwortlicher Stellung ist es unerlässlich, sich über die Fragen
ausreichend zu informieren. Zu beachten ist vor allem auch, dass die neue
Judikatur unumschränkt auch auf "alte", also früher abgeschlossene Verträge,
anzuwenden ist.
Das ÖPWZ veranstaltet am Freitag, 16. November 2001, in Wien, Hotel Plaza,
mit den Top-Experten Hofrat Prof. Dr. Franz Hartl und VPräs. des OGH Dr. Horst
Schlosser das Seminar "Neueste Rechtsprechung im Vertragsrecht", aktuelle und
wichtige OGH-Entscheidungen, Anwendung der neuen Judikatur auf bereits
bestehende Verträge. Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr (Check-In mit
Begrüßungskaffee ab 9:00 Uhr) und endet um ca. 17:00 Uhr.
Ihre Investition: S 6.790,--/Euro 493,45 exkl. 20 % MWSt. Die Teilnahmegebühr
beinhaltet eine umfangreiche Seminardokumentation, Mittagessen und
Pausenerfrischungen.
Das Detailprogramm mit Online-Anmeldung im Internet:
http://www.opwz.com/seminare/vertragsrecht.htm
Das Institut: Das ÖPWZ ist Österreichs größtes Aus- und
Weiterbildungsinstitut für Führungkräfte und Spezialisten aus allen Bereichen
der Wirtschaft und Verwaltung sowie Freiberufler. Aktuelles, praxisbezogenes
Führungs- und Fach-Know-how vermitteln nationale und internationale
Top-Experten, Trainer und Berater. Jährlich veranstaltet das ÖPWZ - öffentlich
und firmenintern - über 600 Seminare, Lehrgänge, Akademien, Fach-Tagungen und
Kongresse. Mit dem ÖPWZ sind Sie immer einen Zug voraus - gut zu wissen.
http://www.opwz.com

NEUE ERMITTLUNGSMETHODEN: JUSTIZAUSSCHUSS FÜR UNBEFRISTETES GESETZ Aus
Provisorium soll Dauerregelung werden
Von heftigen Kontroversen zwischen Regierungsparteien und Opposition war heute
die Debatte des Justizausschusses über die Berichte des Justiz- und des
Innenministers betreffend den Einsatz der besonderen Ermittlungsmaßnahmen
geprägt. Als Hauptstreitpunkt erwies sich dabei die Frage, ob, wie
Justizminister Dieter Böhmdorfer und Innenminister Ernst Strasser vorschlugen,
dieses ursprünglich bloss befristet eingesetzte Instrumentarium nun
dauerhafter Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung werden soll.
Während ÖVP und FPÖ für eine unbefristete Regelung eintraten, wollten die
Sozialdemokraten lediglich einer befristeten Verlängerung des Gesetzes
zustimmen. Die Grünen wiederum unterstützten eine weitere Befristung der
Regelung betreffend den Lauschangriff, forderten aber die Abschaffung der
Rasterfahndung.
In den insgesamt drei Berichten (III - 25 d.B., III - 64 d.B. und III - 111
d.B.) kamen der Justiz- und der Innenminister zu der Auffassung, dass Formen
der elektronischen Überwachung gegenüber der organisierten Kriminalität meist
die einzigen erfolgversprechenden Ermittlungsmethoden seien. Auch nach Ansicht
des Rechtschutzbeauftragten hätten sich die Anordnungen des Gesetzes als
zielführend erwiesen, fundamentale Grundrechtspositionen seien weitgehend
unangetastet geblieben.
Als erster der Experten, die zu dieser Ausschusssitzung beigezogen wurden,
sprach sich Prof. Richard Machacek in seiner Funktion als
Rechtschutzbeauftragter für eine Verlängerung des Gesetzes auf unbestimmte
Zeit aus. Das Instrument des Lauschangriffes sei heute ausgereift, aus seiner
Sicht gebe es keinerlei Bedenken gegen eine weitere Anwendung dieser Methode.
Den Umstand, dass die Rasterfahndung noch nie zu Einsatz gekommen ist, ließ
Machacek nicht als Argument gegen diese Instrument gelten. Man könne nicht die
Feuerwehr abschaffen, nur weil es bisher nicht gebrannt habe, meinte er. Auch
erhalte die Rasterfahndung vor dem Hintergrund der steigenden Bedrohung durch
den Terror eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Machacek plädierte allerdings dafür, das Gesetz sukzessive durch mehr
Rechtsschutz zu verbessern und darüber hinaus die Kontrolle des Parlaments zu
stärken. Ein möglicher Schritt in diese Richtung wäre nach Einschätzung
Machaceks eine jährliche Berichterstattung des Rechtschutzbeauftragten an den
Nationalrat.
Univ. Prof. Manfred Burgstaller teilte die zentralen Schlussfolgerungen der
Berichte und hob insbesondere den sorgfältigen und zurückhaltenden Gebrauch
der neuen Ermittlungsmethoden als positiv hervor. Alles andere als eine
Verlängerung des Gesetzes wäre "absurd", meinte er. Bei der Telefonüberwachung
regte Burgstaller unter Hinweis auf in der Praxis aufgetretene Probleme an,
die blosse Rufdatenübermittlung nicht mehr wie bisher an einen dringenden
Tatverdacht zu koppeln.
Für eine befristete Verlängerung der Ermittlungsmethoden sprach sich
Univ.-Prof. Helmut Fuchs aus, der vor allem auf die mangelnden Erfahrungen in
der Praxis hinwies. Sichere Rückschlüsse auf Wirksamkeit und Notwendigkeit des
neuen Instrumentariums würden die Berichte nicht zulassen, gab er zu bedenken.
Eine Schwäche der derzeitigen Regelung sah Fuchs in der Bestellung des
Rechtschutzbeauftragten. Diese sollte seiner Meinung nach stärker an das
Parlament gebunden sein. Bei den Ermittlungsmethoden wiederum sei anlässlich
der aktuellen Bedrohungen auch an die Möglichkeit eines präventiven Einsatzes
zu denken, bemerkte Fuchs.
Univ.-Doz. Richard Soyer wandte sich gegen die Übernahme ins Dauerrecht und
meinte, zielführender wäre eine neuerliche Befristung. In seiner Tätigkeit als
Verteidiger bei der "Operation Spring" habe er feststellen müssen, dass die
technische Umsetzung, insbesondere die optische und akustische Qualität der
Ergebnisse der Observierungen, äußerst mangelhaft sei. Soyer trat insbesondere
für eine Verschärfung der Anwendungsvoraussetzungen im Sinne einer stärkeren
Fokussierung auf Problemfelder wie Terrorismus ein und forderte zudem eine
Rechtsfolgenforschung für den großen Lauschangriff.
Rechtsanwältin Elisabeth Rech sah keinen Grund für eine weitere Befristung.
Die geringe Zahl und Dauer der Anwendungsfälle zeigten, dass von diesem
Instrumentarium sehr maßvoll Gebrauch gemacht wurde, schloss sie aus den
Berichten. Klar war für Rech allerdings, dass die neuen Ermittlungsmethoden
einer ständigen Kontrolle durch das Parlament unterzogen werden müsse.
Für Abgeordneten Peter Pilz (G) war der seltene Einsatz der neuen
Ermittlungsmethoden hingegen ein Indiz dafür, dass Lauschangriff und
Rasterfahndung wenig brauchbar seien bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität. Es gebe deshalb keinen Grund für eine unbefristete
Weitergeltung. Mit Nachdruck sprach sich Pilz gegen einen präventiven Einsatz
aus. Unter diesem Titel bestünden keinerlei Möglichkeiten mehr, unbeschränkten
Zugriff auf sogenannte "weiche Personendaten" zu verhindern, warnte er.
Gänzlich abgelehnt wurde von Pilz die Rasterfahndung. Diese greife nur dann,
wenn sie in Bezug auf politische, rassische oder religiöse Merkmale eingesetzt
würde. Doch das komme einem Freibrief für die Exekutive gleich, kritisierte
Pilz.
Abgeordneter Harald Ofner (F) forderte die unbefristete Weitergeltung der
Maßnahmen und meinte, seit der Beschlussfassung des Gesetzes habe sich die
Situation der internationalen Sicherheit deutlich verschlechtert, es gehe
deshalb darum, die Waffen gegen die Kriminalität zu schärfen anstatt sie
zurückzunehmen. Schwierige Zeiten würden besondere Maßnahmen und
Verhaltensweisen verlangen.
Abgeordneter Eduard Mainoni (F) zeigte kein Verständnis für die Haltung der
Grünen. Statt unschuldige Menschen vor Terror zu schützen, zerbreche sich Pilz
den Kopf über Rasterfahndungen nach rassischen und religiösen Merkmalen,
bemerkte er an die Adresse des Sicherheitsprechers der Grünen gerichtet.
Auch Abgeordneter Werner Miedl (V) ging scharf mit den Grünen ins Gericht. Dem
Abgeordneten Pilz sei es offenbar wichtiger, Verbrecher zu schützen, meinte
er. Angesichts des veränderten Bedrohungsbildes habe man heute aber allen
Grund, über neue Strategien bei der Bekämpfung der Kriminalität und des
Terrors nachzudenken.
Die Sozialdemokraten schlugen eine neuerliche Befristung des Gesetzes vor.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) bemerkte dazu, diese Befristung würde nicht
eine Verschlechterung bedeuten, sondern vielmehr die Möglichkeit eines
sorgsameren Umganges und einer Anhebung des Rechtsschutzstandards bieten.
Abgeordneter Johann Maier (S) griff die Forderung nach einer
Rechtsfolgenabschätzung auf und regte zudem eine Untersuchung der Effektivität
der Ermittlungsmethoden in Hinblick auf die durch ihren Einsatz
herbeigeführten Verurteilungen an.
Bei der Abstimmung wurden die Berichte mit den Stimmen der Regierungsparteien
und der SPÖ zur Kenntnis genommen

Lauschangriff: Jarolim warnt vor unüberlegten Schritten
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim appelliert angesichts der dramatischen
Weltlage an die Bundesregierung, bei der "hochsensiblen Materie Lauschangriff
und Rasterfahndung keine unüberlegten Schritte zu setzen und mit der gebotenen
Seriosität vorzugehen". Vor einer Verlängerung dieser Ermittlungsmethoden
müsse es dazu erst eine "ausführlich und breit angelegte Diskussion unter
Einbeziehung von Expertisen geben". Es müsse auch über weitere notwendige
Rechtsschutzanpassungen diskutiert sowie auf neue Sicherheitsbedürfnisse im
Zusammenhang mit der aktuellen internationalen politischen Situation
eingegangen werden, unterstrich der SPÖ-Justizsprecher am Dienstag gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst. "Mit Hektik und Betriebsamkeit alleine kann man keine
Probleme lösen", fordert Jarolim von der Bundesregierung eine
"Sicherheitspolitik mit Hirn" ein. ****
Die SPÖ sei nicht grundsätzlich gegen eine gesetzliche Verlängerung dieser
Ermittlungsmethoden, wolle aber eine "deutliche Erhöhung des
Rechtsschutzstandards". So habe es letztes Jahr nur fünf große und vier kleine
Lauschangriffe gegeben. Bei dieser Anzahl "wäre es wohl kein Problem, den
Rechtsschutzbeauftragten verstärkt einzubinden". So soll dieser nicht nur beim
Lauschangriff ein Zustimmungsrecht haben, sondern auch bei der inhaltlichen
Kontrolle von Telefongesprächen beigezogen werden, betonte Jarolim.
Im Zusammenhang mit Lauschangriff und Rasterfahndung sei es auch wichtig,
darauf hinzuweisen, was dies in Bezug auf Grund- und Bürgerrechten bedeute.
Jarolim befürchtet, dass es durch "voreilige Reaktionen" zu einem weiteren
Abbau des Rechtstaates unter Blau-Schwarz kommen könnte. Das Vorgehen der
Regierung in dieser Angelegenheit zeichne sich deshalb nicht aus, da es nicht
der "Komplexität der Sache" entspreche, so Jarolim. "Die Bundesregierung
stelle sich zwar selbst Aufgaben und Anforderungen, die Art und Weise wie sie
diese aber zu erfüllen versucht, geht meist vollständig am Kern des Problems
vorbei", so Jarolim abschließend.

StPO - Reform: Ein Schritt in die richtige Richtung - allerdings noch
starke Rechtschutzdefizite
"Waffengleichheit ist die Antwort", erklärt Dr. Peter Knirsch, Präsident der
Rechtsanwaltskammer Wien zur geplanten Funktion des weisungsgebundenen
Staatsanwalts als Leiter des Ermittlungsverfahrens: "Das Vakuum, das der
Wegfall des Untersuchungsrichters schafft, muss durch eine massive Stärkung
der Verteidigungs- und Opferrechte gefüllt werden. Voraussetzung ist außerdem
ein effektiver Rechtschutz. Und in beiden Fällen muss noch einiges gemacht
werden."
Knirsch fordert den Rechtsanwalt als Korrektiv zum Staatsanwalt. Dafür muss er
von Beginn der Ermittlungen an in das Verfahren eingebunden sein und die
Rechte seines Klienten auch tatsächlich wahren können. Nur dann ist
sichergestellt, dass nicht einseitig ermittelt wird. Und nur dann können
Rechtsverletzungen an den unabhängigen Richter herantragen werden.
"Der Entwurf trägt den Forderungen nach Kontrolle der Polizei nur
vordergründig Rechnung," ergänzt Dr. Elisabeth Rech, zuständige
Strafrechtsreferentin der Rechtsanwaltskammer Wien. "Waffengleichheit ist von
Beginn des Verfahrens an zu fordern. Das setzt selbstverständlich voraus, dass
der Rechtsanwalt von Anfang an vor der Polizei mit dabei ist, und zwar sowohl
als Verteidiger als auch Geschädigtenvertreter. Es kann nicht in der Macht der
Polizei liegen, zu entscheiden, ab wann sie kontrolliert wird. Die
Schlupflöcher muss der Gesetzgeber noch schließen."
Auch im Fall des Geschädigten, der bisher trotz seiner unmittelbaren
Betroffenheit kaum Möglichkeiten hatte, am Verfahren gestaltend mitzuwirken,
sind im Entwurf gute Ansätze erkennbar. Allerdings wurde auch hier der Weg
nicht zu Ende gegangen.
Knirsch: "Es ist zum Beispiel völlig inakzeptabel, dass dem durch eine
Straftat Geschädigten verwehrt wird, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
auf Einstellung eines Strafverfahrens von einem unabhängigen Richter
überprüfen zu lassen. Eine Überprüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft bietet
keinen effektiven Rechtschutz."
Nach dem Gesetzesentwurf soll außerdem nur eine bestimmte Gruppe von
Geschädigten Anspruch auf die kostenlose Beistellung eines Rechtsanwaltes
haben. "Zwei Klassen von Verbrechensopfern sind dezidiert abzulehnen. Die Art
des Verbrechens hat nichts mit der rechtlichen Komplexität des Falls zu tun",
warnt Rech. "Wenn es dem Gesetzgeber mit den Opferrechten tatsächlich ernst
ist, muss er auch helfen, sie durchzusetzen. Und das geht eben nur mit Hilfe
eines Rechtsanwaltes."
Knirsch fordert daher den Gesetzgeber auf, effektiven Rechtschutz zu gewähren,
damit sicher gestellt ist, dass der Rechtsanwalt in seiner Funktion als
Verteidiger oder als Vertreter des Geschädigten der ihm zukommenden Rolle als
Korrektiv zum Staatsanwalt und der Kontrolle der Sicherheitsbehörden im
Interesse eines fairen Verfahrens auch effektiv gerecht werden kann.
Vehement spricht sich Rech gegen das Vorhaben des Gesetzgebers aus, die
Zuständigkeit für Delikte mit Strafdrohung bis zu drei Jahren zu den
Bezirksgerichten zu verschieben: "Die Konsequenz wäre Häftlingstourismus. In
Haft befindliche Beschuldigte müssten von ihrer Strafanstalt zum zuständigen
Bezirksgericht gefahren werden. Die Kosten und Risken, die daraus entstehen,
hat wohl niemand bedacht."

Richter unter Druck: Jarolim froh über offene Worte von
Gerichtspräsident Woratsch
Seinen Respekt zollt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim dem Präsidenten des
Wiener Straflandesgerichtes Günter Woratsch für dessen offene Worte im
gestrigen "Standard". Die sogenannten Ersatzrichter seien in der Tat mit der
abgesicherten Unabhängigkeit des Richteramtes nicht vereinbar und somit an der
Kandare Minister Böhmdorfers und des Justizministeriums; auf sie könne seitens
des Ministeriums ungehindert Druck ausgeübt werden. Nicht wenige sprechen
daher in Juristenkreisen schon von den "Sklaven Böhmdorfes", so Jarolim am
Sonntag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Das beste Beispiel für die Würgegriff-Politik unter Böhmdorfer sei der
Untersuchungsrichter der Spitzelaffäre, Stefan Erdei, der sich freiwillig ins
Jugendgericht zurückgezogen habe, um dem unerträglichen Druck zu entgehen.
Auch mit der neuen Strafprozessordnung habe Böhmdorfer die Rolle der
Staatsanwälte, denen er auch in Zukunft entgegen jeder Expertenmeinung
vorzustehen beabsichtigt, ausgeweitet, die Rolle der U-Richter hingegen massiv
eingeschränkt, erinnert Jarolim. Die Opposition werde auf jeden Fall die
weiteren Entwicklungen und etwige direkte und indirekte Einflussnahmen - sei
es in Sachen Spitzelaffäre oder bei den bevorstehenden Gesetzesvorhaben -
genauestens beobachten und nicht tatenlos zusehen, wenn der FP-Justizminister
den Rechtsstaat für eigene Zwecke missbraucht, so Jarolim abschließend.
