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NEWS: Justizministerium gegen Hans-Peter Martin

Das Justizministerium bewilligte in der Vorwoche die Eröffnung des Strafverfahrens zur Aktenzahl 51 St89/04 gegen den Europaparlamentarier Hans-Peter Martin. Der war am 15.12.2004 vom Anti-Betrugsbüro OLAF der EU-Kommission wegen Betrugsverdachtes in zwei Fällen angezeigt worden. Es geht dabei um die angeblich missbräuchliche Verwendung von Sekretariatszulagen von 71.000 Euro in den Jahren 2001 und 2004.

   Da die parlamentarische Immunität Martins die Einleitung eines Strafverfahrens untersagt, wird das Verfahren vorerst gegen nicht immune ehemalige Martin-Mitarbeiter eröffnet. Danach soll ein Auslieferungsantrag ans EU-Parlament gestellt werden.

Martin bestreitet jedes gesetzwidrige Handeln energisch.


 

HAKL UND MACHNE FORDERN AUFKLÄRUNG ÜBER DIE HINTERGRÜNDE IM FALL "YASEMIN KOBAL"

Auf Initiative der beiden Tiroler Nationalratsabgeordneten Mag. Karin Hakl und Helga Machne soll eine schriftliche parlamentarische Anfrage an Justizministerin Miklautsch größere Klarheit über die Hintergründe der Entscheidung des Bezirksgerichtes Lienz im Fall Yasemin Kobal bringen.

    "Das Schicksal dieses Mädchens erhitzte nicht nur die Gemüter in Tirol, sondern löste Betroffenheit und zum Teil Unverständnis bei vielen Österreicherinnen und Österreichern aus", so die beiden Abgeordneten.

   Konkret wollen die Abgeordneten wissen, ob dem Vater des Kindes in Österreich tatsächlich Verfahrenshilfe gewährt wurde und ob in diesem Zusammenhang auch seine Vermögensverhältnisse entsprechend geprüft wurden. Darüber hinaus wird auch Aufklärung über Zahl und Qualität der Gutachten hinsichtlich des Kindeswohles verlangt. Weitere Fragen beziehen sich auf den Umstand, dass der Vater von Yasemin bislang keinen Unterhalt für seine Kinder geleistet hat, sowie auf die Rückforderung der von Österreich bevorschussten Unterhaltszahlungen.

   "Da über die Obsorgefrage im Fall Yasemin Kobal nun in Istanbul entschieden wird, ist es von großer Bedeutung für die Mutter des Kindes, ob ihr in der Türkei die gleiche Behandlung widerfährt - etwa durch ein Rechtshilfeabkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkei", so die Abgeordneten weiter.

   "Wir erwarten uns von der Antwort unserer Justizministerin Klarheit über die Umstände des Schicksals von Yasemin Kobal", so die Abgeordneten abschließend.


 

Jarolim: Problematische tagespolitische Stellungnahme von VfGH-Präsident Korinek

"Es ist für einen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes problematisch und bedauerlich, dass er sich in einen tagespolitischen Diskurs einklinkt und Stellung bezieht", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zur Stellungnahme von VfGH-Präsidenten Karl Korinek über eine Teilnahme österreichischer Truppen an der Battle-Group. Es sei nicht die Aufgabe von Präsidenten von Höchstgerichten, in eine politische Debatte einzugreifen, so Jarolim gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

        Da niemand gezwungen sei, an dieser Debatte teilzunehmen, sei es vorzuziehen, die traditionelle Zurückhaltung der Präsidenten des Verfassungs- wie auch des Verwaltungsgerichtshofes in derartigen Fragen beizubehalten, schloss Jarolim


 

FORMAT: Staatsanwälte über Schuld Rettbergs uneinig

 

Helmuth Seystock, Oberstaatsanwaltschaft Wien, ist in der Causa Rettberg nach Würdigung einer Anzeige durch das Landesgendarmeriekommando Niederösterreich, Abteilung Wirtschaftskriminalität, und eines Vorhabensberichtes der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vorerst zu dem Schluss gekommen, dass die Vorwürfe gegen den einstigen Libro-Chef Rettberg zu dünn für eine Anklage sind. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner aktuellen Ausgabe. Laut FORMAT bezeichnet Seystock Rettbergs Vorgehensweise gegenüber seinen Gläubigern, allen voran BA-CA und Oberbank, in dem Papier als weitgehend legitimen stillen Ausgleich. Der seit 5. Februar flüchtige Rettberg hätte damit als freier Mann nach Österreich zurück kehren können.

   Laut FORMAT droht Rettberg nun dennoch eine Anklage, voraussichtlich wegen einer zu geringen angebotenen Quote und Verschleierung seiner wahren Vermögensverhältnisse. Einen entsprechenden Vorschlag will Werner Pleischl, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, kommende Woche dem Justizministerium übermitteln. Seystock bestätigte die FORMAT-Recherchen: "Mein erster Vorschlag (betreffend die Einstellung des verfahrens, Anm.) wurde nicht genehmigt. Ich arbeite derzeit eine neue Empfehlung aus."

   Eine Einstellung des Verfahrens wäre vor allem für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die stets besonders kompromisslos gegen Rettberg vorgegangen war, und für die Anwaltskammer peinlich gewesen. Die Kammer hatte Rettbergs Anwälte Gerhard Eckert und Michael Löb vom Dienst suspendiert und hätte bei Einstellung Schadenersatzforderungen der Advokaten zu gewärtigen gehabt.
 


 

Homepage-Affäre: Jarolim fordert von Staatsanwaltschaft inhaltliche Begründung

Als "justizpolitisches Trauerspiel" wertet SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft Wien in der Homepage-Affäre von Finanzminister Grasser agiere. "Das Mindeste, was von der Staatsanwaltschaft verlangt werden muss, ist eine inhaltliche Begründung, warum keine Ermittlungen gegen den Finanzminister angestrengt werden sollen", so Jarolim Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Im konkreten Fall müsse angenommen werden, dass die Staatsanwaltschaft so entschieden habe, weil völlige Unfähigkeit des Beschuldigten vorliege und dieser in Unkenntnis gehandelt habe. "Das ist allerdings nicht zuletzt deshalb merkwürdig, als er selbst Minister mit Sachkenntnis sein sollte und die besten Köpfe seines Ministeriums prominent im 'Verein zur Förderung der New Economy' vertreten sind", so Jarolim. ****

        Die gleichheitsmäßige Ausübung des Gewaltmonopols setze voraus, für alle Staatsbürger gleiche rechtsstaatliche Bedingungen herzustellen. "Die Österreicher können sich in Hinkunft die Frage stellen, ob sie auch Bürger wie Grasser sind und mit der Unschuldsvermutung mangels der Kenntnis der Rechtslage überhäuft werden", erklärte Jarolim weiters. In scheinbarer Selbstherrlichkeit verweigere die Staatsanwaltschaft eine Begründung für ihr Handeln, um Grasser zu schützen. Eine "rechtsstaatliche Entwicklung, die sich das Land nicht verdient hat", so Jarolim abschließend.


Rechtswissenschaftler der Universität Wien erhält hohe internationale Auszeichnung

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien beweist Weltklasseniveau: Ao. Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, erhielt am 12. September 2004 den Hauptpreis beim sechsten Premio-Boulvert-Wettbewerb.

   Der von der Universität Neapel in Kooperation mit einer Reihe anderer italienischer Universitäten organisierte Wettbewerb "Premio Romanistico Internazionale Gérard Boulvert" dient der Förderung der Forschung im Bereich der historischen Grundlagen des gemeineuropäischen Privatrechts. Dabei werden alle drei Jahre der von der Banca di Napoli dotierte "Premio Boulvert" sowie einige Spezialpreise für die besten Arbeiten auf dem Gebiet des Römischen Rechts vergeben. Insgesamt wurden heuer 44 Arbeiten aus zwölf verschiedenen Ländern für den Premio-Boulvert-Wettbewerb eingereicht.

   Franz-Stefan Meissel erhielt den Premio Boulvert - und die Goldmedaille der Universität Neapel Federico II - für seine Arbeit "Societas. Struktur und Typenvielfalt des römischen Gesellschaftsvertrags". Der Beitrag ist im Peter Lang Verlag in der von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke herausgegebenen Reihe "Wiener Studien zu Geschichte, Recht und Gesellschaft" 2004 erschienen. Bereits 2001 hatte der ebenfalls dem Institut für Römisches Recht der Universität Wien angehörende Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf den höchst renommierten Prix Henryk Kupiszewski des Centro Romanistico Copanello errungen.

   Die Zuerkennung der Preise erfolgt durch eine elfköpfige internationale Jury, der prominente Professoren der Universitäten Neapel, Cambridge, Paris II, Bonn, Amsterdam, Barcelona, Rom La Sapienza und Graz sowie die Direktoren der École des Hautes Études en Sciences Sociales in Paris und des Centro Romanistico Internazionale Copanello angehören. Die Verleihung der Preise steht traditionellerweise unter der Schirmherrschaft des italienischen Präsidenten.
 


 

Böhmdorfer zu Personalstand an den Gerichten: Richtervereinigung polemisiert

Justizministerium falscher Adressat

Justizminister Dieter Böhmdorfer kann die von der Richtervereinigung geübte Kritik bezüglich eines Personalmangels an den Gerichten nicht nachvollziehen. Die Situation sei erstens lange nicht so dramatisch wie dargestellt und zweitens sei das Justizministerium in der Frage der Vergabe von Planstellen der falsche Adressat. ****

   "Ich verstehe weder Frau Präsidentin Helige, noch Herrn Dr. Schröder. Die Zuständigkeit für die Vergabe von Planstellen liegt beim Bundeskanzleramt, ich habe das schon mehrfach erklärt. Mir sind in dieser Sache die Hände gebunden. Es kann doch nicht möglich sein, dass dies beider Aufmerksamkeit entgangen ist", weist Böhmdorfer die Kritik der Präsidentin der Richtervereinigung und des GÖD-Sektionsvorsitzenden zurück. "Darüber hinaus wundert mich, warum Herr Schröder nicht seine Unterstützung anbietet beim zähen Ringen um Planstellen und bei seinem Parteifreund Schüssel in dieser Causa vorspricht", so der Justizminister.

    Außerdem entspräche die genannte Zahl von 87 fehlenden Richterstellen nicht der Realität. Es könne sich dabei nur um eine mathematische Verirrung handeln. So sei etwa nach der Personalanforderungsrechnung (PAR) bei den Landesgerichten überhaupt keine Unterbesetzung festzustellen, bei den Bezirksgerichten seien es statistisch gesehen 8,62 Richter zuwenig, wenn man den vereinbarten Auslastungsrahmen von 90-110% berücksichtige. Aber auch hier nur deshalb, weil es im Zuge der in der niederösterreichischen Pflegeheimverordnung vom 1.9. 2002 vorgesehenen verpflichtenden Heimvertragsabschlüsse und den dadurch vermehrten Sachwalterbestellungen zu einem vorübergehend anzusehenden Mehrbedarf von 14 Richterplanstellen nach PAR gekommen sei. Es könne also keine Rede sein von "rigorosen und sachlich nicht gerechtfertigten Sparmaßnahmen der Bundesregierung".

   "Nichtsdestotrotz setze ich mich selbstverständlich energisch bei der Vergabe von Planstellen für mein Ressort ein. Ich bemühe mich, hart und konsequent zu verhandeln. Man sollte nicht mit Polemik versuchen, diese Tatsache zu ignorieren", so Böhmdorfer abschließend.


Strafprozessreform: Regierung hat laut Maier aus Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt

"Aus den Fehlern im Kaprun-Prozess nichts gelernt" haben nach Aussagen des Salzburger SPÖ-Abgeordneten Johann Maier die Regierungsfraktionen. Wie Maier Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erklärte, hätten ÖVP und FPÖ im Zuge der Debatte um die Reform der Strafprozessordnung es bewusst verabsäumt, die dringend notwendige Verbesserung der Stellung der Opfer als Privatbeteiligte in der StPO zu verbessern. "Gerade in Anbetracht der schweren Versäumnisse bei Kaprun- und WEB-Prozess kann diese Verweigerungshaltung nur als grob fahrlässig bezeichnet werden", so Maier. ****

        Die SPÖ habe einen Entschließungsantrag vorgelegt, der u.a. die Forderung umfasst, eine Unterbrechung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei einem Privatbeteiligtenanschluss in der Strafprozessordnung vorzusehen. Auch nach einem rechtskräftigen Strafurteil sollten die Geschädigten entscheiden können, ob sie zivilrechtlich klagen wollen. Diese Verbesserung wäre gerade für besonders langwierige Prozesse wie jenen um die Katastrophe von Kaprun besonders wichtig.

Der Antrag sei trotz seiner Aktualität "von den Regierungsfraktionen nicht ernsthaft behandelt worden", ärgert sich Maier. Die Beschlussfassung der StPO-"Reform" für ein paar Wochen auszusetzen und auf Basis einer eingehenden Analyse des Kaprun-Prozesses tatsächliche Verbesserungen in den Entwurf einfließen zu lassen "war wirklich nicht viel verlangt und offenbar trotzdem zu viel für diese Regierung", schloss der SPÖ-Abgeordnete.
 


Bezirksgerichte: Böhmdorfer bietet Gespräch an

Er sei gerne bereit, in einem öffentlichen Gespräch über die von ihm geplante bundesgesetzliche Regelung der Zusammenlegung der Bezirksgerichte zu diskutieren. So reagierte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer auf die von Dr. Gerhard Reissner, Obmann der Fachgruppe Verfassungs- und Dienstrecht der Richtervereinigung, geäusserten Kritik an der Gerichtsorganisationsreform.*****

Reissner hatte anlässlich des Österreichischen Gerichtsvorstehertages in Mondsee gemeint, es sei zweifelhaft, ob der von Böhmdorfer ins Auge gefasste Weg verfassungskonform sei. "Wir haben diese Einwände bereits geprüft. Ich bin mir sicher, dass die bundesgesetzliche Lösung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird und möchte Dr. Reissner als Vertreter der Richter gerne unsere Erwägungen darlegen", so der Justizminister.

Er hoffe, dass dieses Mal sein Gesprächsangebot von der Richtervereinigung angenommen werde. Die Einladung an die Präsidentin der Richtervereinigung Dr. Barbara Helige, öffentlich über das Weisungsrecht zu diskutieren, sei von dieser - obwohl bereits Anfang Februar ausgesprochen - leider noch immer nicht angenommen worden, so Böhmdorfer abschließend.
 


Neue Judikatur gilt auch für "alte" Verträge
Experten-Know-how über die enorm wichtige Weiterentwicklung des Wirtschaftsrechts
 

Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit eine Dynamik erreicht, die noch vor wenigen Jahren unvorstellbar gewesen wäre. Gerade in letzter Zeit hat der OGH das Vertragsrecht, aber auch damit zusammenhängende Fragen, wie das Schadenersatzrecht einschließlich der Vertragsstrafe, die Produkthaftung, die Rechtsfolgen ungünstig verlaufener Vertragsgespräche und die Verjährung darauf abgeleiteter Ersatzansprüche, geradezu revolutioniert. Für Unternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte aus Einkauf und Verkauf, auch der öffentlichen Verwaltung und deren qualifizierte Mitarbeiter/innen in verantwortlicher Stellung ist es unerlässlich, sich über die Fragen ausreichend zu informieren. Zu beachten ist vor allem auch, dass die neue Judikatur unumschränkt auch auf "alte", also früher abgeschlossene Verträge, anzuwenden ist.
 

Das ÖPWZ veranstaltet am Freitag, 16. November 2001, in Wien, Hotel Plaza, mit den Top-Experten Hofrat Prof. Dr. Franz Hartl und VPräs. des OGH Dr. Horst Schlosser das Seminar "Neueste Rechtsprechung im Vertragsrecht", aktuelle und wichtige OGH-Entscheidungen, Anwendung der neuen Judikatur auf bereits bestehende Verträge. Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr (Check-In mit Begrüßungskaffee ab 9:00 Uhr) und endet um ca. 17:00 Uhr.
Ihre Investition: S 6.790,--/Euro 493,45 exkl. 20 % MWSt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Seminardokumentation, Mittagessen und Pausenerfrischungen.
 

Das Detailprogramm mit Online-Anmeldung im Internet:
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Das Institut: Das ÖPWZ ist Österreichs größtes Aus- und Weiterbildungsinstitut für Führungkräfte und Spezialisten aus allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung sowie Freiberufler. Aktuelles, praxisbezogenes Führungs- und Fach-Know-how vermitteln nationale und internationale Top-Experten, Trainer und Berater. Jährlich veranstaltet das ÖPWZ - öffentlich und firmenintern - über 600 Seminare, Lehrgänge, Akademien, Fach-Tagungen und Kongresse. Mit dem ÖPWZ sind Sie immer einen Zug voraus - gut zu wissen.
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NEUE ERMITTLUNGSMETHODEN: JUSTIZAUSSCHUSS FÜR UNBEFRISTETES GESETZ Aus Provisorium soll Dauerregelung werden

Von heftigen Kontroversen zwischen Regierungsparteien und Opposition war heute die Debatte des Justizausschusses über die Berichte des Justiz- und des Innenministers betreffend den Einsatz der besonderen Ermittlungsmaßnahmen geprägt. Als Hauptstreitpunkt erwies sich dabei die Frage, ob, wie Justizminister Dieter Böhmdorfer und Innenminister Ernst Strasser vorschlugen, dieses ursprünglich bloss befristet eingesetzte Instrumentarium nun dauerhafter Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung werden soll. Während ÖVP und FPÖ für eine unbefristete Regelung eintraten, wollten die Sozialdemokraten lediglich einer befristeten Verlängerung des Gesetzes zustimmen. Die Grünen wiederum unterstützten eine weitere Befristung der Regelung betreffend den Lauschangriff, forderten aber die Abschaffung der Rasterfahndung.

In den insgesamt drei Berichten (III - 25 d.B., III - 64 d.B. und III - 111 d.B.) kamen der Justiz- und der Innenminister zu der Auffassung, dass Formen der elektronischen Überwachung gegenüber der organisierten Kriminalität meist die einzigen erfolgversprechenden Ermittlungsmethoden seien. Auch nach Ansicht des Rechtschutzbeauftragten hätten sich die Anordnungen des Gesetzes als zielführend erwiesen, fundamentale Grundrechtspositionen seien weitgehend unangetastet geblieben.

Als erster der Experten, die zu dieser Ausschusssitzung beigezogen wurden, sprach sich Prof. Richard Machacek in seiner Funktion als Rechtschutzbeauftragter für eine Verlängerung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit aus. Das Instrument des Lauschangriffes sei heute ausgereift, aus seiner Sicht gebe es keinerlei Bedenken gegen eine weitere Anwendung dieser Methode. Den Umstand, dass die Rasterfahndung noch nie zu Einsatz gekommen ist, ließ Machacek nicht als Argument gegen diese Instrument gelten. Man könne nicht die Feuerwehr abschaffen, nur weil es bisher nicht gebrannt habe, meinte er. Auch erhalte die Rasterfahndung vor dem Hintergrund der steigenden Bedrohung durch den Terror eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

Machacek plädierte allerdings dafür, das Gesetz sukzessive durch mehr Rechtsschutz zu verbessern und darüber hinaus die Kontrolle des Parlaments zu stärken. Ein möglicher Schritt in diese Richtung wäre nach Einschätzung Machaceks eine jährliche Berichterstattung des Rechtschutzbeauftragten an den Nationalrat.

Univ. Prof. Manfred Burgstaller teilte die zentralen Schlussfolgerungen der Berichte und hob insbesondere den sorgfältigen und zurückhaltenden Gebrauch der neuen Ermittlungsmethoden als positiv hervor. Alles andere als eine Verlängerung des Gesetzes wäre "absurd", meinte er. Bei der Telefonüberwachung regte Burgstaller unter Hinweis auf in der Praxis aufgetretene Probleme an, die blosse Rufdatenübermittlung nicht mehr wie bisher an einen dringenden Tatverdacht zu koppeln.

Für eine befristete Verlängerung der Ermittlungsmethoden sprach sich Univ.-Prof. Helmut Fuchs aus, der vor allem auf die mangelnden Erfahrungen in der Praxis hinwies. Sichere Rückschlüsse auf Wirksamkeit und Notwendigkeit des neuen Instrumentariums würden die Berichte nicht zulassen, gab er zu bedenken. Eine Schwäche der derzeitigen Regelung sah Fuchs in der Bestellung des Rechtschutzbeauftragten. Diese sollte seiner Meinung nach stärker an das Parlament gebunden sein. Bei den Ermittlungsmethoden wiederum sei anlässlich der aktuellen Bedrohungen auch an die Möglichkeit eines präventiven Einsatzes zu denken, bemerkte Fuchs.

Univ.-Doz. Richard Soyer wandte sich gegen die Übernahme ins Dauerrecht und meinte, zielführender wäre eine neuerliche Befristung. In seiner Tätigkeit als Verteidiger bei der "Operation Spring" habe er feststellen müssen, dass die technische Umsetzung, insbesondere die optische und akustische Qualität der Ergebnisse der Observierungen, äußerst mangelhaft sei. Soyer trat insbesondere für eine Verschärfung der Anwendungsvoraussetzungen im Sinne einer stärkeren Fokussierung auf Problemfelder wie Terrorismus ein und forderte zudem eine Rechtsfolgenforschung für den großen Lauschangriff.

Rechtsanwältin Elisabeth Rech sah keinen Grund für eine weitere Befristung. Die geringe Zahl und Dauer der Anwendungsfälle zeigten, dass von diesem Instrumentarium sehr maßvoll Gebrauch gemacht wurde, schloss sie aus den Berichten. Klar war für Rech allerdings, dass die neuen Ermittlungsmethoden einer ständigen Kontrolle durch das Parlament unterzogen werden müsse.

Für Abgeordneten Peter Pilz (G) war der seltene Einsatz der neuen Ermittlungsmethoden hingegen ein Indiz dafür, dass Lauschangriff und Rasterfahndung wenig brauchbar seien bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es gebe deshalb keinen Grund für eine unbefristete Weitergeltung. Mit Nachdruck sprach sich Pilz gegen einen präventiven Einsatz aus. Unter diesem Titel bestünden keinerlei Möglichkeiten mehr, unbeschränkten Zugriff auf sogenannte "weiche Personendaten" zu verhindern, warnte er. Gänzlich abgelehnt wurde von Pilz die Rasterfahndung. Diese greife nur dann, wenn sie in Bezug auf politische, rassische oder religiöse Merkmale eingesetzt würde. Doch das komme einem Freibrief für die Exekutive gleich, kritisierte Pilz.

Abgeordneter Harald Ofner (F) forderte die unbefristete Weitergeltung der Maßnahmen und meinte, seit der Beschlussfassung des Gesetzes habe sich die Situation der internationalen Sicherheit deutlich verschlechtert, es gehe deshalb darum, die Waffen gegen die Kriminalität zu schärfen anstatt sie zurückzunehmen. Schwierige Zeiten würden besondere Maßnahmen und Verhaltensweisen verlangen.

Abgeordneter Eduard Mainoni (F) zeigte kein Verständnis für die Haltung der Grünen. Statt unschuldige Menschen vor Terror zu schützen, zerbreche sich Pilz den Kopf über Rasterfahndungen nach rassischen und religiösen Merkmalen, bemerkte er an die Adresse des Sicherheitsprechers der Grünen gerichtet.

Auch Abgeordneter Werner Miedl (V) ging scharf mit den Grünen ins Gericht. Dem Abgeordneten Pilz sei es offenbar wichtiger, Verbrecher zu schützen, meinte er. Angesichts des veränderten Bedrohungsbildes habe man heute aber allen Grund, über neue Strategien bei der Bekämpfung der Kriminalität und des Terrors nachzudenken.

Die Sozialdemokraten schlugen eine neuerliche Befristung des Gesetzes vor. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) bemerkte dazu, diese Befristung würde nicht eine Verschlechterung bedeuten, sondern vielmehr die Möglichkeit eines sorgsameren Umganges und einer Anhebung des Rechtsschutzstandards bieten.

Abgeordneter Johann Maier (S) griff die Forderung nach einer Rechtsfolgenabschätzung auf und regte zudem eine Untersuchung der Effektivität der Ermittlungsmethoden in Hinblick auf die durch ihren Einsatz herbeigeführten Verurteilungen an.

Bei der Abstimmung wurden die Berichte mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPÖ zur Kenntnis genommen


Lauschangriff: Jarolim warnt vor unüberlegten Schritten

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim appelliert angesichts der dramatischen Weltlage an die Bundesregierung, bei der "hochsensiblen Materie Lauschangriff und Rasterfahndung keine unüberlegten Schritte zu setzen und mit der gebotenen Seriosität vorzugehen". Vor einer Verlängerung dieser Ermittlungsmethoden müsse es dazu erst eine "ausführlich und breit angelegte Diskussion unter Einbeziehung von Expertisen geben". Es müsse auch über weitere notwendige Rechtsschutzanpassungen diskutiert sowie auf neue Sicherheitsbedürfnisse im Zusammenhang mit der aktuellen internationalen politischen Situation eingegangen werden, unterstrich der SPÖ-Justizsprecher am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Mit Hektik und Betriebsamkeit alleine kann man keine Probleme lösen", fordert Jarolim von der Bundesregierung eine "Sicherheitspolitik mit Hirn" ein. ****

Die SPÖ sei nicht grundsätzlich gegen eine gesetzliche Verlängerung dieser Ermittlungsmethoden, wolle aber eine "deutliche Erhöhung des Rechtsschutzstandards". So habe es letztes Jahr nur fünf große und vier kleine Lauschangriffe gegeben. Bei dieser Anzahl "wäre es wohl kein Problem, den Rechtsschutzbeauftragten verstärkt einzubinden". So soll dieser nicht nur beim Lauschangriff ein Zustimmungsrecht haben, sondern auch bei der inhaltlichen Kontrolle von Telefongesprächen beigezogen werden, betonte Jarolim.

Im Zusammenhang mit Lauschangriff und Rasterfahndung sei es auch wichtig, darauf hinzuweisen, was dies in Bezug auf Grund- und Bürgerrechten bedeute. Jarolim befürchtet, dass es durch "voreilige Reaktionen" zu einem weiteren Abbau des Rechtstaates unter Blau-Schwarz kommen könnte. Das Vorgehen der Regierung in dieser Angelegenheit zeichne sich deshalb nicht aus, da es nicht der "Komplexität der Sache" entspreche, so Jarolim. "Die Bundesregierung stelle sich zwar selbst Aufgaben und Anforderungen, die Art und Weise wie sie diese aber zu erfüllen versucht, geht meist vollständig am Kern des Problems vorbei", so Jarolim abschließend.


StPO - Reform: Ein Schritt in die richtige Richtung - allerdings noch starke Rechtschutzdefizite

"Waffengleichheit ist die Antwort", erklärt Dr. Peter Knirsch, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien zur geplanten Funktion des weisungsgebundenen Staatsanwalts als Leiter des Ermittlungsverfahrens: "Das Vakuum, das der Wegfall des Untersuchungsrichters schafft, muss durch eine massive Stärkung der Verteidigungs- und Opferrechte gefüllt werden. Voraussetzung ist außerdem ein effektiver Rechtschutz. Und in beiden Fällen muss noch einiges gemacht werden."

Knirsch fordert den Rechtsanwalt als Korrektiv zum Staatsanwalt. Dafür muss er von Beginn der Ermittlungen an in das Verfahren eingebunden sein und die Rechte seines Klienten auch tatsächlich wahren können. Nur dann ist sichergestellt, dass nicht einseitig ermittelt wird. Und nur dann können Rechtsverletzungen an den unabhängigen Richter herantragen werden.

"Der Entwurf trägt den Forderungen nach Kontrolle der Polizei nur vordergründig Rechnung," ergänzt Dr. Elisabeth Rech, zuständige Strafrechtsreferentin der Rechtsanwaltskammer Wien. "Waffengleichheit ist von Beginn des Verfahrens an zu fordern. Das setzt selbstverständlich voraus, dass der Rechtsanwalt von Anfang an vor der Polizei mit dabei ist, und zwar sowohl als Verteidiger als auch Geschädigtenvertreter. Es kann nicht in der Macht der Polizei liegen, zu entscheiden, ab wann sie kontrolliert wird. Die Schlupflöcher muss der Gesetzgeber noch schließen."

Auch im Fall des Geschädigten, der bisher trotz seiner unmittelbaren Betroffenheit kaum Möglichkeiten hatte, am Verfahren gestaltend mitzuwirken, sind im Entwurf gute Ansätze erkennbar. Allerdings wurde auch hier der Weg nicht zu Ende gegangen.

Knirsch: "Es ist zum Beispiel völlig inakzeptabel, dass dem durch eine Straftat Geschädigten verwehrt wird, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf Einstellung eines Strafverfahrens von einem unabhängigen Richter überprüfen zu lassen. Eine Überprüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft bietet keinen effektiven Rechtschutz."

Nach dem Gesetzesentwurf soll außerdem nur eine bestimmte Gruppe von Geschädigten Anspruch auf die kostenlose Beistellung eines Rechtsanwaltes haben. "Zwei Klassen von Verbrechensopfern sind dezidiert abzulehnen. Die Art des Verbrechens hat nichts mit der rechtlichen Komplexität des Falls zu tun", warnt Rech. "Wenn es dem Gesetzgeber mit den Opferrechten tatsächlich ernst ist, muss er auch helfen, sie durchzusetzen. Und das geht eben nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes."

Knirsch fordert daher den Gesetzgeber auf, effektiven Rechtschutz zu gewähren, damit sicher gestellt ist, dass der Rechtsanwalt in seiner Funktion als Verteidiger oder als Vertreter des Geschädigten der ihm zukommenden Rolle als Korrektiv zum Staatsanwalt und der Kontrolle der Sicherheitsbehörden im Interesse eines fairen Verfahrens auch effektiv gerecht werden kann.

Vehement spricht sich Rech gegen das Vorhaben des Gesetzgebers aus, die Zuständigkeit für Delikte mit Strafdrohung bis zu drei Jahren zu den Bezirksgerichten zu verschieben: "Die Konsequenz wäre Häftlingstourismus. In Haft befindliche Beschuldigte müssten von ihrer Strafanstalt zum zuständigen Bezirksgericht gefahren werden. Die Kosten und Risken, die daraus entstehen, hat wohl niemand bedacht."

 


Richter unter Druck: Jarolim froh über offene Worte von Gerichtspräsident Woratsch

Seinen Respekt zollt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim dem Präsidenten des Wiener Straflandesgerichtes Günter Woratsch für dessen offene Worte im gestrigen "Standard". Die sogenannten Ersatzrichter seien in der Tat mit der abgesicherten Unabhängigkeit des Richteramtes nicht vereinbar und somit an der Kandare Minister Böhmdorfers und des Justizministeriums; auf sie könne seitens des Ministeriums ungehindert Druck ausgeübt werden. Nicht wenige sprechen daher in Juristenkreisen schon von den "Sklaven Böhmdorfes", so Jarolim am Sonntag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Das beste Beispiel für die Würgegriff-Politik unter Böhmdorfer sei der Untersuchungsrichter der Spitzelaffäre, Stefan Erdei, der sich freiwillig ins Jugendgericht zurückgezogen habe, um dem unerträglichen Druck zu entgehen. Auch mit der neuen Strafprozessordnung habe Böhmdorfer die Rolle der Staatsanwälte, denen er auch in Zukunft entgegen jeder Expertenmeinung vorzustehen beabsichtigt, ausgeweitet, die Rolle der U-Richter hingegen massiv eingeschränkt, erinnert Jarolim. Die Opposition werde auf jeden Fall die weiteren Entwicklungen und etwige direkte und indirekte Einflussnahmen - sei es in Sachen Spitzelaffäre oder bei den bevorstehenden Gesetzesvorhaben - genauestens beobachten und nicht tatenlos zusehen, wenn der FP-Justizminister den Rechtsstaat für eigene Zwecke missbraucht, so Jarolim abschließend.


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:29
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