Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER
ÖSTERREICHS ist wieder aktiv. Eine Informations- und Kommunikationsplattform
für die österr. Rechtspflegerschaft
( www.rechtspflegervereinigung.at ).
VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS (VdRÖ)- Fachkompetenz für
die österreichische Rechtspflegerschaft.
Haben Sie gewusst:
1) Wer in Österreich "Schiffsbriefe" unterschreibt?
2) Wer 80% der Gerichtsakten (Rechtsprechung) erledigt?
3) Wer ungerechtfertigte Exekutionen verhindert?
4) Wer üblicherweise ihr Ansprechpartner in Sachen
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Exekutions- und Insolvenzrecht
- Familien- und Erbrecht
bei Gericht ist?
RICHTIG: Der (die) österr. RechtspflegerIn.
Und diese Rechtspflegerschaft organisiert sich neu:
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS (politisch unabhängig und
gemeinnützig) kümmert sich um die fachlichen Anliegen der österr.
Rechtspfleger. Manfred Buric als Vorsitzender, Michael Lackenberger als
Stv-Vors., Ursula Find als Schriftführerin und Erwin Buric als Kassier.
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS:
- zur Präsentation des Berufsbildes der Rechtspfleger
- als Ansprechpartner in Sachen Rechtspfleger
- als Kompetenzzentrum für die Rechtspflegerschaft
- als Informations- und Kommunikationsplattform
www.rechtspflegervereinigung.at ist das neue Sprachrohr der VEREINIGUNG
DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS. Eine unabhängige Redaktion bearbeitet in
dieser Homepage
- einen öffentliches Forum,
- einen Fachinformationsteil,
- einen Chatroom für Rechtspfleger und
- ein Führungsforum.
Die Fachinformation ist Entscheidungs- und Themensammlung aus dem
Rechtsprechungsbereich der Rechtspfleger:
- für jedermann
- in allen Rechtspflegersparten
- mit Kommentaren aus der Praxis
- mit Rückfragemöglichkeit.
Gegen einen Jahresbeitrag können Fachinformationen aus allen
Rechtspflegersparten (Grundbuch, Firmenbuch, Exekutions- u. Insolvenzrecht
sowie Außerstreitsachen) abgerufen werden.
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS unterstützt die
österreichische Rechtspflegerschaft in allen fachlichen Belangen (z.B.
Ausbildung, Weiterbildung, Präsentation des Berufsbildes)
Rechtspfleger = Kompetenz in erster Instanz.
Rechtspflegervereinigung = gebündelte Kompetenz.