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Offener Brief von Stadträtin Pittermann an Wiener Spitäler betreffend Weitergabe von Gesundheitsdaten


 

Prim. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker
Amtsführende Stadträtin
für Gesundheits- und Spitalswesen in Wien


 

An alle kollegialen Führungen


 

Wien, am 17. Juli 2001


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie Sie der heutigen Ausgabe der Zeitung Standard - Seite 6, "Polizei sammelt Gesundheitsdaten" - entnehmen können, ist es offenbar gängige Praxis der Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen, bei den Krankenkassen regelmäßig Gesundheitsdaten abzufragen.

Ich halte diese Praxis für problematisch unseren Patienten gegenüber. Da ich nicht ausschließen kann, dass Sie in Ihrem Verantwortungsbereich mit ähnlichen Wünschen und Begehrlichkeiten konfrontiert werden, möchte ich Folgendes klarstellen:

Alle Menschen, die in den öffentlichen Spitälern der Stadt Wien behandelt werden, haben das Recht auf spitzenmedizinische und pflegerische Behandlung sowie auf einen umfassenden Schutz all ihrer persönlichen und gesundheitlichen Daten, die dem Spital in Ausübung der Behandlung bekannt werden. Sollten Sie von einem Organ einer Sicherheitsbehörde um patientenbezogene Auskünfte ersucht werden, so dürfen Sie diese - im Interesse des Patienten - nur dann weitergeben, wenn ein gesetzlich normierter Tatbestand vorliegt und der Nachweis der Notwendigkeit des Bedarfes dieser Daten von der Sicherheitsbehörde erbracht wird.

Ich weiß, dass Sie mit patientenbezogenen Daten schon bisher korrekt und sehr vorsichtig umgegangen sind. Aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen jedoch dieses Schreiben in die Hand geben, um ihr korrektes Verhalten - auch bei offenbar steigendem Druck des Sicherheitsapparates - aufrechterhalten zu können.

Herzlichst Ihre

                                        Prim. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker

 

Pittermann kritisiert Änderungen im Ärztegesetz

Utl.: Ärzten soll die Ausübung ihres Berufes verunmöglicht werden

"Mit der geplanten Streichung der Paragraphen 4(7) und 18 (6) Ärztegesetz stellt die FPÖ-Spitze neuerlich ihre fremdenfeindliche, diskriminierende Geisteshaltung zur Schau", kritisiert Wiens Gesundheitsstadträtin Prim. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker. Pittermann empfindet es als Affront gegen die Ärzteschaft, ausländischen Kollegen die Ausübung ihres Berufes zu verunmöglichen. "Ein Arzt, der zum Flüchtling wird und in den Wirren des Schicksals verständlicherweise andere Sorgen hat als seine Papiere zusammenzuraffen, hat in den Augen der FPÖ offenbar die Berechtigung zur Praktizierung des Gelernten verloren", so Pittermann weiter.

"Bis dato haben betroffene Ärzte vor Sachverständigen der Ärztekammer ihre medizinische Ausbildung, die einem Universitätsstudium in Österreich gleichwertig sein mußte, glaubhaft machen müssen. "Hier wird versucht einen Keil zwischen österreichische und ausländische Ärzte zu treiben indem per Gesetz eine funktionierende Regelung einfach beseitigt werden soll", so Pittermann.

Pittermann sieht in der Neuregelung außerdem eine weitere Zutrittsbarriere für MigrantInnen, die sich bislang von einem Arzt, der auch ihre Muttersprache beherrscht hat, behandelt lassen konnten.

In diesem Zusammenhang kritisiert Pittermann auch die im geänderten Entwurf des Ärztegesetzes vorgesehene Anzeigepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes. "Das Interesse der Ärzte und aller involvierten Berufsgruppen ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu helfen. Interventionsfehler, wie die voreilige Ingangsetzung eines Strafverfahrens ohne genügend Verdachtsmomente können für das Kind kontraproduktiv sein", so Pittermann abschließend.


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:29
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