Offener Brief von Stadträtin Pittermann an Wiener
Spitäler betreffend Weitergabe von Gesundheitsdaten
Prim. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker
Amtsführende Stadträtin
für Gesundheits- und Spitalswesen in Wien
An alle kollegialen Führungen
Wien, am 17. Juli 2001
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie der heutigen Ausgabe der Zeitung Standard -
Seite 6, "Polizei sammelt Gesundheitsdaten" - entnehmen können, ist es
offenbar gängige Praxis der Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen, bei den
Krankenkassen regelmäßig Gesundheitsdaten abzufragen.
Ich halte diese Praxis für problematisch unseren
Patienten gegenüber. Da ich nicht ausschließen kann, dass Sie in Ihrem
Verantwortungsbereich mit ähnlichen Wünschen und Begehrlichkeiten konfrontiert
werden, möchte ich Folgendes klarstellen:
Alle Menschen, die in den öffentlichen Spitälern der
Stadt Wien behandelt werden, haben das Recht auf spitzenmedizinische und
pflegerische Behandlung sowie auf einen umfassenden Schutz all ihrer
persönlichen und gesundheitlichen Daten, die dem Spital in Ausübung der
Behandlung bekannt werden. Sollten Sie von einem Organ einer
Sicherheitsbehörde um patientenbezogene Auskünfte ersucht werden, so dürfen
Sie diese - im Interesse des Patienten - nur dann weitergeben, wenn ein
gesetzlich normierter Tatbestand vorliegt und der Nachweis der Notwendigkeit
des Bedarfes dieser Daten von der Sicherheitsbehörde erbracht wird.
Ich weiß, dass Sie mit patientenbezogenen Daten schon
bisher korrekt und sehr vorsichtig umgegangen sind. Aus aktuellem Anlass
möchte ich Ihnen jedoch dieses Schreiben in die Hand geben, um ihr korrektes
Verhalten - auch bei offenbar steigendem Druck des Sicherheitsapparates -
aufrechterhalten zu können.
Herzlichst Ihre
Prim. Dr.
Elisabeth Pittermann-Höcker
Pittermann kritisiert Änderungen im Ärztegesetz
Utl.: Ärzten soll die Ausübung ihres Berufes verunmöglicht
werden
"Mit der geplanten Streichung der Paragraphen 4(7)
und 18 (6) Ärztegesetz stellt die FPÖ-Spitze neuerlich ihre
fremdenfeindliche, diskriminierende Geisteshaltung zur Schau", kritisiert
Wiens Gesundheitsstadträtin Prim. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker.
Pittermann empfindet es als Affront gegen die Ärzteschaft, ausländischen
Kollegen die Ausübung ihres Berufes zu verunmöglichen. "Ein Arzt, der
zum Flüchtling wird und in den Wirren des Schicksals verständlicherweise
andere Sorgen hat als seine Papiere zusammenzuraffen, hat in den Augen der FPÖ
offenbar die Berechtigung zur Praktizierung des Gelernten verloren", so
Pittermann weiter.
"Bis dato haben betroffene Ärzte vor Sachverständigen
der Ärztekammer ihre medizinische Ausbildung, die einem Universitätsstudium
in Österreich gleichwertig sein mußte, glaubhaft machen müssen. "Hier
wird versucht einen Keil zwischen österreichische und ausländische Ärzte zu
treiben indem per Gesetz eine funktionierende Regelung einfach beseitigt
werden soll", so Pittermann.
Pittermann sieht in der Neuregelung außerdem eine
weitere Zutrittsbarriere für MigrantInnen, die sich bislang von einem Arzt,
der auch ihre Muttersprache beherrscht hat, behandelt lassen konnten.
In diesem Zusammenhang kritisiert Pittermann auch die im
geänderten Entwurf des Ärztegesetzes vorgesehene Anzeigepflicht bei Verdacht
auf sexuellen Missbrauch eines Kindes. "Das Interesse der Ärzte und
aller involvierten Berufsgruppen ist es, den betroffenen Kindern und
Jugendlichen zu helfen. Interventionsfehler, wie die voreilige Ingangsetzung
eines Strafverfahrens ohne genügend Verdachtsmomente können für das Kind
kontraproduktiv sein", so Pittermann abschließend.