SCHENNACH FÜR WEITERBESTAND DES PRESSERATES
"Der Presserat darf nicht sang- und klanglos aufgelöst werden. Er stellt eine
wichtige Einrichtung der Selbstkontrolle abseits der Gerichtsbarkeit dar",
erlärt der Mediensprecher der Grünen, Stefan Schennach, der für einen
Weiterbestand des Presserates eintritt. "Im Kampf um Auflagenhöhen,
Gebietsanteile und vor dem Hintergrund eines immer aggressiveren Journalismus
ist ein Presserat als Selbstregulativ unverzichtbar. Es wäre wünschenswert,
wenn alle maßgeblichen Herausgeber und Verleger von Tages-, Wochen- und
Monatszeitschriften den Beitritt zu einem reformierten, offensiveren Presserat
erklären würden", so Schennach, der an den VÖZ appelliert, den angekündigten
Schritt zu überdenken. "Fällt das Selbstregulativ, bleiben nur noch die
Gerichte. Das kann es doch nicht gewesen sein. Der Presserat ist wichtig, um
zu korrigieren, zu sensibilisieren und auch zu mahnen. Ausserdem haben dem
Presserat immer wieder namhafte Persönlichkeiten der Medienbranche und
Journalistenzunft angehört, die ihre Aufgabe im Sinne einer Supervision mit
dem Instrument der Rüge wahrgenommen haben. Die Mediengesellschaft braucht ein
solches Korrektiv, der Journalismus auch. Wie leicht können in Schrift und
Bild Privatgrenzen verletzt, Vorverurteilungen ausgesprochen, Kampagnen
geführt und rassistische Untertöne einfließen. Der Presserat hat eben die
Aufgabe des feed-back, der Sensibilisierung und auch der Verurteilung. Die
Medien sollten nicht auf ihr eigenes Selbstregulativ verzichten", appelliert
Schennach, der jedoch die Notwendigkeit von Reformen sieht. "Der Presserat
muss künftig offensiver werden, langfristige Entwicklungen erkennen und in der
Öffentlichkeit präsenter werden. Die mahnende Stimme des Presserates muss
umgekehrt in den Redaktionen und Chefetagen der Medien mehr Gewicht erhalten.
Auf einen Presserat kann ebenso wenig verzichtet werden, wie auf einen
Werberat", schließt Mediensprecher Stefan Schennach.

VÖZ kündigt Presserat auf
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) will die Selbstkontrolle
der österreichischen Presse stärken und auf eine neue Basis stellen.
Daher hat der VÖZ mit Schreiben vom 27. Dezember 2001 den zwischen den
vier Trägerverbänden geschlossenen Vertrag über die Einrichtung des
Österreichischen Presserates und seine Mitwirkung in den Organen des
Österreichischen Presserates zum Ende der derzeitigen Funktionsdauer des
Präsidiums des Österreichischen Presserates - sie läuft mit 26. Jänner
2002 aus - aufgekündigt und die Mitglieder des Presserates hierüber
informiert.
In gleichlautenden Schreiben an die Sektion Journalisten im ÖGB, den
Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedien-Verband und den
Presseclub Concordia betonte der Verband sein Interesse an einer
nachhaltige Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien,
bei der er sich von folgenden Gesichtspunkten leiten
lasse:
Klare Zielsetzungen für bessere Effizienz
"In der Selbstkontrolle der österreichischen Zeitungen und
Zeitschriften sollen die Vertreter der Journalisten und Verleger
unmittelbar die wesentliche Trägerrolle übernehmen und nicht nur
mittelbare Gestaltungsmöglichkeit über Interessenvertretungen als
Trägerverbände haben.
An der Wächterrolle für die Pressefreiheit soll nichts verändert
werden, deshalb werden auch die Grundsätze für die publizistische Arbeit
(Ehrenkodex für die österreichische Presse) unverändert Grundlage der
Tätigkeit der Selbstkontrolle der österreichischen Presse sein.
Wir streben jedoch an, dass die Veröffentlichungen von Entscheidungen
der unabhängigen Beschwerdesenate in Hinkunft durch
Schiedsvereinbarungen Rechtsverbindlichkeit erhalten und damit auch
durchsetzbar werden. Die Selbstkontrolle der österreichischen Presse
soll Zähne bekommen, dies liegt auch im Interesse derer, die sich an
diese Selbstkontrolleinrichtung wenden.
Die Verfahrensgrundsätze sollen ergänzt und präzisiert werden, in den
Senaten selbst werden erfahrene Publizisten mit rechtskundigen
Persönlichkeiten gemeinsam tätig sein."
VÖZ-Präsident Franz Ivan und Generalsekretär Walter Schaffelhofer
unterstrichen in diesen Briefen ihre Überzeugung, dass damit eine noch
bessere Effizienz der Selbstkontrolle der österreichischen Presse
erreicht werden könne und sprachen an die Vertreter der bisherigen
Trägerverbände die Einladung zu Gesprächen über Struktur und
Arbeitsweise eines reformierten Presserates aus, heißt es in der
VÖZ-Aussendung von heute, Freitag.

Presserat spricht elf Rügen aus
Stern, Bild und Dresdner Morgenpost verstoßen gegen
Grundsätze
Der Deutsche Presserat
http://www.presserat.de hat elf Rügen ausgesprochen, von denen allein acht
die Verletzung von Persönlichkeitsrechten betreffen. So wurde die Zeitschrift
Stern http://www.stern.de für
ihre Reportage über "Das einsame Leben und Sterben von Hannelore Kohl" gerügt.
In dem Bericht wurden nach Angaben des Presserates neben einer Reihe von
nachvollziehbaren Darstellungen auch private Details beschrieben, die zur
Intimsphäre des Ehepaars Kohl gehörten.
Ebenfalls gerügt wurde die Dresdner Morgenpost. Die Zeitung hatte auf
deutlich erkennbaren Fotos einen jungen Mann dargestellt, der - offenbar in
Suizid-Absicht - auf einen Brückenträger geklettert war und Schüsse aus einer
Pistole abgegeben hatte. Einen ähnlichen Fall behandelte der
Beschwerdeausschuss in der Berichterstattung von Bild und Bild-Online
http://www.bild.de sowie der
Hamburger Morgenpost. Beide Zeitungen wurden gerügt, weil sie in ausführlichen
Bildstrecken und unter voller Namensnennung den Tod eines jungen Mannes
dargestellt hatten, der erfolgreich an einem Selbstmordversuch gehindert
wurde, beim Abstieg von einem Gerüst jedoch zu Tode stürzte.
Wegen der Veröffentlichung ehrverletzender Behauptungen rügte der Deutsche
Presserat die Zeitung Junge Freiheit
http://www.jungefreiheit.de
, die unter Nennung des Namens über einen Berliner Politiker geschrieben
hatte, er habe der rechtsradikalen Wiking Jugend angehört und sei Spitzel des
Verfassungsschutzes gewesen. Beide Behauptungen entsprachen offenbar nicht der
Wahrheit.
In seiner vierten Sitzung in diesem Jahr sprach der Beschwerdeausschuss
insgesamt 16 Missbilligungen gegen verschiedene Zeitschriften und
Tageszeitungen sowie neun Hinweise aus. 21 Beschwerden wurden als unbegründet
abgewiesen.
