Journalist jailed for contempt
Jail term four months, or until she complies
In a decision that shocks the media world, New York Times http://www.nyt.com
journalist Judith Miller has been sentenced to four months' jail for refusing to reveal a source in an investigation related to an undercover CIA agent's identity.
The case has been running since July 2003, when the identity of a CIA agent, Valerie Plame, was leaked. Ms Plame's husband, the former ambassador Joseph Wilson, had gone on a CIA-sponsored trip to investigate whether Iraq was seeking to buy uranium from Niger.
After returning, Mr Wilson accused the Bush administration of misleading the public in its case for going to war in a an article in the New York Times.
Although Miller did not write about the event, simply made some phone calls regarding the source, she has been held in contempt for refusing to cooperate.
In a statement to the court shortly before she was jailed Miller read: "If journalists cannot be trusted to guarantee confidentiality, then journalists cannot function, and there cannot be a free press. The right of civil disobedience is based on personal conscience; it is fundamental to our system and it is honoured throughout our history."
Miller's colleague, Time magazine reporter Matthew Cooper, avoided sentencing when he agreed to testify.
New York Times editor, Bill Keller, said of his peer that she had made a "brave and principled choice".
"Judy Miller made a commitment to her source and she's standing by it," he said. "This is a chilling conclusion to an utterly confounding case."

China hält Rekord an
inhaftierten Journalisten
Auch USA im Visier von Journalistenorganisation
Laut Studie des Komitees zum Schutze von
Journalisten (CPJ)
http://www.cpj.org sind vergangenes Jahr in China 42
Journalisten wegen Ausübung ihres Berufes in Haft gewesen. Im
bevölkerungsreichsten Staat sind damit zum sechsten Mal in Folge die
meisten Journalisten eingesperrt. In den Gefängnissen von Burma,
China, Eritrea und Kuba sitzen über drei Viertel aller inhaftierten
Journalisten weltweit. Insgesamt befanden bis Ende Dezember 2004 122
Journalisten im Gefängnis - 16 weniger als im Vorjahr.
Kuba hält mit 23 verhafteten Reportern den zweiten Platz, gefolgt
von Eritrea (17) und Burma (elf). 74 Journalisten sind wegen
angeblicher Gefährdung des Staates, Volksverhetzung, Verrat von
Staatsgeheimnissen oder wegen Handlungen, die sich gegen
Staatsinteressen richten, verhaftet worden. "Das Schwergewicht der
Vorwände, dass Staatsinteressen sind durch die Journalisten
gefährdet sind, zeigt den Hang repressiver Regime, kritische
Journalisten einfach einzusperren", kommentiert Ann Cooper,
Präsidentin von CPJ, die Studie.
2004 befindet sich mit dem zu Hausarrest verdonnerten
US-Journalisten Jim Taricani von WJAR-TV auch die USA auf der Liste
der Staaten, die Reporter in Ausübung ihrer Tätigkeit verhaftet
haben. pte berichtete:
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041211003 Die Studie der in
New York ansässigen Organisation erfasst alle Journalisten, die von
Regierungen verhaftet werden. Verschwundene oder von
nichtstaatlichen Gruppen entführte Reporter werden nicht erfasst.
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Pressefreiheit - Goldene Feder 2005
für sudanesischen Journalisten Mahjoub Mohamed Salih
Mahjoub Mohamed Salih, Mitbegründer, Herausgeber und Chefredakteur
der sudanesischen Tageszeitung Al-Ayam, sie ist die älteste unabhängige
Zeitung des Landes, wird vom Weltverband der Zeitungen (WAN) mit der
"Goldenen Feder der Freiheit 2005" ausgezeichnet. Die offizielle Verleihung
erfolgt beim Gipfeltreffen der Weltpresse am 30. Mai 2005 in der
südkoreanischen Hauptstadt Seoul.
Salih, 76, kämpft seit einem halben Jahrhundert für die Meinungs- und
Pressefreiheit im Sudan. Er begann 1949 seine journalistische Karriere beim
Sudan Star und gründete 1958 gemeinsam mit zwei anderen Kollegen die
Tageszeitung Al-Ayam. Sie wurde in den Sechzigerjahren zweimal von der
Militärregierung geschlossen, 1970 verstaatlicht und erst 1986 wieder an die
Eigentümer zurückgegeben. Die wieder gewonnene Freiheit währte aber nur
kurz: 1989 wurde Al-Ayam neuerlich von der Regierung geschlossen - und das
für zehn Jahre. Im Jahr 2000 startete die Tageszeitung erneut, der Zeitung
und ihrer Redaktion wurde jedoch mit Zensur, Gefängnisstrafen,
Beschlagnahmen und zweitweiligen Schließungen hart zugesetzt; die bisher
letzte Schließung erfolgte im November 2003 für drei Monate.
Mahjoub Mohamed Salih selbst wurde wegen seiner journalistischen
Tätigkeit mehrfach von den Sicherheitskräften verhört, verhaftet und
eingesperrt. Die Zeitung hat immer sehr konsequent und kritisch über die
Lage der Menschenrechte im Sudan berichtet. Einschränkung der Pressefreiheit
sowie die Einschüchterung der Opposition gehören im Sudan zum politischen
Alltag des Landes.
Salih ist als "Stimme für Frieden und Menschenrechte" eine unumstrittene
nationale Symbolfigur im Sudan, die im ganzen Land und von allen
Generationen anerkannt wird. Er ist außerdem Gründungsmiglied der
Vereinigung Arabischer Journalisten und der Journalisten Union Afrikas.

US-Gericht erklärt
Informantenschutz für kriminell
Journalisten bangen um Grundpfeiler ihrer Arbeit
In den USA ist der Informantenschutz, einer der
Grundpfeiler der journalistischen Arbeit, in Gefahr, kritisiert die
Non-Profit-Organisation Reporter ohne Grenzen
http://www.rsf.org
. Der US-Journalist Jim Taricani vom TV-Sender WJAR-TV 10 ist
von einem Gericht zu sechs Monaten Hausarrest verurteilt worden.
Weil er die Identität seines Informanten geschützt hat, erklärte
Richter Ernest C. Torres vom US-Bundesbezirksgericht den
Journalisten für kriminell. Aus gesundheitlichen Gründen blieb
Taricani eine Gefängnishaftstrafe erspart.
Der Informant übergab Taricani eine Videokassette, auf der zu sehen
ist, wie ein Mitarbeiter des Bürgermeisters von Providence
Bestechungsgeld in der Höhe von 1.000 Dollar entgegennimmt. Zur
gleichen Zeit führte das FBI bereits eine Geheimermittlung in diesem
Fall durch. Obwohl der Informant seine Identität schließlich selbst
bekannt gab, hält Richter Torres an seiner Entscheidung fest.
Das Urteil kommt in den USA inmitten einer Reihe von Klagen gegen
Journalisten, die die Identität ihrer Informanten schützen. Die
Reporter ohne Grenzen drängen den Kongress zur Unterstützung des
Gesetzesentwurfs des Senators Christopher J. Dodd, der es
Bundesgerichten, dem Kongress sowie der Exekutive untersagt,
Journalisten zu zwingen ihre Quellen bekannt zu geben. |

Gerichtsurteil
gefährdet Indonesiens Pressefreiheit
Verleumdungsvorwurf gegenüber Journalisten
bestätigt
Ein indonesisches Gericht hat einen Redakteur von
Tempo, dem einflussreichsten Nachrichtenmagazin des Landes, zu einer
einjährigen Haftstrafe verurteilt. In dem Gerichtsverfahren ging es
um den Vorwurf der Verleumdung. Das Urteil hat weltweit Besorgnis
über den Status der Pressefreiheit im größten Land Südostasiens
hervorgerufen. Das berichtet das Wall Street Journal
http://www.wsj.com .
Bambang Harymurti, der Chefredakteur des wöchentlichen Magazins
Tempo, wurde am Donnerstag für schuldig befunden, den mächtigen
Geschäftsmann Tomy Winata verleumdet zu haben. Die üble Nachrede
bezog sich auf einen Artikel, laut dem Winata von einem mysteriösen
Feuer profitiert hat, das vergangenes Jahr einen großen Textilmarkt
in Jakarta zerstört hatte. Winata, dem enge Beziehungen zum
indonesischen Militär nachgesagt werden, hat die Vorwürfe wiederholt
bestritten. Nachdem der Artikel publiziert wurde, haben Unterstützer
des Geschäftsmannes die Redaktion von Tempo attackiert. Winatas
Anwälte sammelten derweil zivil- und strafrechtliche Vorwürfe gegen
das Magazin.
Obwohl das Gericht Harymurti für schuldig befand, verweigerte es die
Forderung der Staatsanwälte, den Journalisten sofort hinter Gitter
zu bringen. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass er die Haft
nicht in der nächsten Zeit antreten muss, wenn überhaupt. Harymurtis
Anwälte werden Einspruch gegen das Urteil erheben, so dass der
Redakteur vorläufig auf jeden Fall auf freiem Fuß bleibt. Außerdem
könnte die Präsidentschaftswahlen am Montag das Schicksal des
Journalisten begünstigen. Susilo Bambang Yudhoyono, der
aussichtsreiche Kandidat, der die Meinungsumfragen anführt, hat
seine Unterstützung für Harymurti signalisiert und einige Analysten
glauben, im Falle seiner Wahl würde er das Gerichtsverfahren fallen
lassen.
In einem Telefoninterview hat Harymurti nach dem Schuldspruch andere
indonesische Journalisten aufgerufen, sich nicht einschüchtern zu
lassen. Aber er fügte hinzu: "Was heute passiert ist, ist empörend.
Es bedroht die Pressefreiheit in Indonesien." Der Tempo-Fall hat
sowohl in Indonesien als auch im Ausland erhebliche Aufmerksamkeit
hervorgerufen, weil er den Versuch der Einschüchterung oder Zügelung
der indonesischen Presse signalisieren könnte, die heute zu den
freiesten in Asien gehört. Restriktionen der indonesischen Presse
wurden nach dem Sturz des autoritären Suharto-Regimes im Jahr 1998
fast vollständig aufgehoben. Tempo, das von Suharto 1994 geschlossen
worden war, hat sein Erscheinen bald nach dessen Fall wieder
aufgenommen |

Bilanz zur Situation der Pressefreiheit im Jahr 2002
Die Organisation "Reporter ohne Grenzen"
www.reporter-ohne-grenzen.de
veroeffentlichte heute, Montag, die Bilanz zur Situation der Pressefreiheit
im Jahr 2002. Demnach wurden 25 Journalistinnen und Journalisten im
vergangenen Jahr waehrend der Berichterstattung oder wegen missliebiger
Recherchen und Berichte ermordet. Vier Medienmitarbeiter wurden ebenfalls
getoetet. Die Umstaende und Motive von weiteren 30 Todesfaellen werden zur
Zeit noch von der internationalen Menschenrechtsorganisation zur
Verteidigung der Pressefreiheit untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr (31
Tote) kamen in 2002 zwar weniger Reporter zu Tode, die Gewalt gegenueber
Journalisten nahm jedoch gravierend zu.
Drastisch stieg die Zahl der Medienvertreter, die 2002 bedroht oder
schikaniert wurden. Im vergangenen Jahr wurden 1420 Uebergriffe registriert.
Im Vergleich zu 716 Vorfaellen im Jahr 2001 hat sich die Zahl damit nahezu
verdoppelt. Auch die Zahl der Journalistinnen und Journalisten, die
voruebergehend festgenommen, verhoert oder entfuehrt wurden liegt um ueber
40 Prozent hoeher als im Vorjahr. 692 Journalisten sassen im Jahr 2002
zeitweilig hinter Gittern.
389 Mal wurden Medien zensiert. Das Ausmass der Zensur bleibt 2002 damit
unveraendert hoch. Durchschnittlich traf die Zensur taeglich mindestens ein
Medium.
Die Arbeitsbedingungen von Reporterinnen und Reportern wurden aufgrund
internationaler Spannungen und Konflikte erheblich erschwert. In einer Reihe
von Staaten und Konfliktregionen wie beispielsweise in Bangladesch, Eritrea,
Haiti, Nepal und Simbabwe hat sich die Lage der Pressefreiheit im Jahr 2002
weiterhin verschaerft. Die im vergangenen Jahr an Journalisten begangenen
Morde wurden, bis auf wenige Ausnahmen, nicht aufgeklaert und die Moerder
und Auftraggeber nicht zur Verantwortung gezogen. Solange sich jedoch die
Taeter in Sicherheit waehnen und straffrei ausgehen, wird die Gewalt weiter
wachsen. Reporter ohne Grenzen wird daher auch im Jahr 2003 eigene
Untersuchungen vorantreiben und oeffentlichen Druck auf Regierungen
ausueben, um die Sicherheit von Journalisten zu verbessern.
Eine weitere Tendenz beunruhigte im Jahr 2002. In rund einem Dutzend
Laendern wurde der Quellenschutz im Zuge neuer Anti-Terror-Gesetze
ausgehoehlt. Mittlerweile werden Journalisten selbst in einigen
demokratischen Laendern (beispielsweise in den USA) festgenommen oder
verhoert, wenn sie ihre Quellen nicht preisgeben. Das Recht auf
Vertraulichkeit der Information ist jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung
fuer die freie und unabhaengige journalistische Recherche und darf nicht
leichtfertig geopfert werden.
Einige positive Entwicklungen brachte das Jahr 2002 dennoch. Politische
Reformen und Friedensprozesse trugen dazu bei, die Arbeitsbedingungen fuer
Journalisten in Angola, Afghanistan und Sri Lanka zu verbessern.
Fortschritte bei der Aufklaerung der Ermordung von Carlos Cardoso in
Mosambik und Griogrij Gongadse in der Ukraine machen Hoffnung, dass die
Moerder gefasst und bestraft werden. Nach langen Jahren in Haft und
zahlreichen weltweiten Protesten wurden die Journalisten Gédéon
Mushimiyimana (Ruanda), Ayub Khoso (Pakistan) und Myo Myint Nyein (Birma)
endlich freigelassen, heisst es in einer Aussendung der Organisation heute,
Montag.

DEBATTE ÜBER PRESSEFREIHEIT IM MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS Bekenntnis des
Justizministers zur Pressefreiheit und Medienvielfalt
Wien (PK) - Insgesamt 14 Punkte umfasste die Sitzung des Ausschusses für
Menschenrechte, die heute unter dem Vorsitz seiner Obfrau Terezija Stoisits
(G) stattgefunden hat. Bei einem Gutteil der Verhandlungsgegenstände wurden
Initiativen wieder in Verhandlung genommen, die bei früheren Sitzungen vertagt
worden waren.
Zu Beginn der Sitzung wurde vom Ausschuss ein Vorschlag der Vorsitzenden auf
Umreihung der Tagesordnung angenommen. Der Antrag der Sozialdemokraten auf
Wahrung der Pressefreiheit wurde an die Spitze der Tagesordnung gestellt und
in Anwesenheit von Justizminister Dieter Böhmdorfer debattiert. Ferner kam der
Ausschuss überein, die Punkte 2 bis 4 - nach der Umreihung - unter einem zu
diskutieren.
Abgeordneter Walter Posch appelliert in seinem Entschließungsantrag (432A/ÄEÜ)
an den Justizminister, bei der Neufassung der Strafprozessordnung auf
Bestimmungen zu verzichten, die eine Einschränkung der Medien- und
Pressefreiheit bedeuten. In einer Wortmeldung stellte Posch (S) die
Hintergründe dar, die zu diesem Antrag geführt haben. Er nannte die
Überlegungen, Journalisten laut Entwurf der neuen Strafprozessordnung mit Haft
zu bedrohen und erinnerte u.a. an einzelne Äußerungen des Justizministers
sowie an Böhmdorfer- kritische Passagen im Bericht der EU-Weisen.
Abgeordneter Michael Krüger (F) sah darin den Versuch einer "Gesamtabrechnung"
mit dem Justizminister und stellte heraus, dass die kritisierten Passagen im
STPO-Entwurf wortident mit der Fassung unter Justizminister Michalek seien.
Journalisten und Verleger hätten es leicht, sich Gehör zu verschaffen, sagte
Krüger weiter, man müsse aber auch die schützen, die unschuldig zum Gegenstand
der Berichterstattung gemacht würden.
G-Abgeordnete Ulrike Lunacek schloss sich dem S-Antrag an und meinte, es gehe
darum, gegen die Beeinträchtigung des kritischen Journalismus vorzukehren. Der
Entwurf solle also im Sinn der Grundrechte überarbeitet werden, appellierte
sie an den Justizminister.
Justizminister Dieter Böhmdorfer ging in seiner Wortmeldung zunächst auf den
Bericht der drei Weisen ein. Die Weisen hätten, auf den betreffenden Abschnitt
ihres Berichts bezogen, nicht mit ihm gesprochen. Andere Gesprächspartner aber
hätten unrichtige Informationen - wie den Vorwurf der "Massenklagen" durch
Böhmdorfer - zur Verfügung gestellt. Er wünsche sich "investigativen
Journalismus", der dies aufkläre, die Weisen sollten die Protokolle zur
Verfügung stellen, meinte der Minister.
Mit dem Entwurf zur STPO-Reform sollten die Rechte der Opfer gestärkt werden,
führte Böhmdorfer weiter aus. Die kritisierten Passagen seien wortgleich mit
dem Entwurf Michaleks aus dem Jahr 1998, das Verbot der Veröffentlichung
geheimer Akten stamme sogar aus der Zeit Brodas. Der im Paragraph 56 des
STPO-Entwurfs formulierte Vorschlag sei von Datenschützern wie
Wissenschaftlern begrüßt worden. Im übrigen bekannte sich der Minister
ausdrücklich zur Pressefreiheit und zur Meinungsvielfalt. Sein Bemühen sei auf
eine Medienlandschaft gerichtet, in der möglichst viel Meinungsvielfalt
herrscht.
Im weitern Verlauf der Debatte ging es um die Möglichkeiten, Informanten von
Medien zu belangen, die wahrheitswidrige Informationen weitergeben
(Abgeordneter Stefan Prähauser, S) und um Gefährdung von Medien durch massive
Verfolgung, wie dies mit Pretterebners TOP-Magazin geschehen sei (Abgeordneter
Krüger, F).
Der Antrag des Abgeordneten Matthias Ellmauer (V), den Antrag zu vertagen,
wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die Feinde der Pressefreiheit
Um Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, sollte man die Taeter
kennen. Die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen veroeffentlicht
heute eine aktuelle Liste der 38 "schlimmsten Widersacher der
Pressefreiheit".
Ganz oben auf der Liste der internationalen Menschenrechtsorganisation
zur Verteidigung der Pressefreiheit stehen Fuehrer wie Ali Chamenei
(Iran), Jiang Zemin (China) und Than Shwe (Birma). Aber auch die ETA
(Spanien), die palaestinensischen Sicherheitskraefte, Shaul Moffaz
(Generalstabschef der israelischen Armee), Fahd ibn al-Saud (Koenig von
Saudi-Arabien) und Mullah Mohammed Omar (Afghanistan) gehoeren dazu.
Zurzeit sind es 38 - doch die Liste ist offen. Seit der letzten
Veroeffentlichung am 3. Mai 2001, dem internationalen Tag der
Pressefreiheit, sind acht weitere "Feinde" hinzugekommen.
"Verletzungen der Pressefreiheit geschehen nicht einfach. Dahinter
stehen Menschen, die dafuer verantwortlich sind - seien es Praesidenten,
Minister, Staatsanwaelte, Generaele oder sonstige Armeeangehoerige,
Revolutionsfuehrer oder Anfuehrer einer bewaffneten Gruppe", stellt
Robert Ménard, Generalsekretaer von Reporter ohne Grenzen, fest. "Sie
muessen zur Rechenschaft gezogen werden", so Ménard weiter.
Die Straflosigkeit der Moerder von Journalistinnen und Journalisten ist
derzeit die groesste Herausforderung fuer Menschenrechtsorganisationen,
die sich die Verteidigung der Pressefreiheit und den Schutz verfolgter
Journalisten zur Aufgabe gemacht haben. Deshalb hat Reporter ohne
Grenzen das Projekt "Damokles" gestartet. Das Projekt soll dazu
beitragen, die groessten Widersacher der Pressefreiheit von gestern und
heute vor Gericht zu stellen.
Die Liste der 38 Feinde der Pressefreiheit mit Kurzportraits kann bei
Reporter ohne Grenzen angefordert werden.

Kleiner Lauschangriff: VÖZ fordert Beweismittelverbot
Journalistischer Quellenschutz soll abgesichert werden
Ein Beweismittelverbot, das den journalistischen Quellenschutz auch für den
so genannten kleinen Lausch- oder Spähangriff absichert, fordert der Verband
Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
http://www.voez.at heute, Freitag, in seiner Stellungnahme zum Entwurf der
Strafprozessnovelle 2001. Im vorliegenden Entwurf sei nicht geregelt, "dass
solche Maßnahmen keinesfalls dazu dienen dürfen, das Redaktionsgeheimnis
entgegen der Regelung des § 31 Abs. 2 Mediengesetz (MedienG) zu durchbrechen".
Der VÖZ verweist in diesem Zusammenhang auf das Gutachten "Redaktionsgeheimnis
und Pressefreiheit", das der Salzburger Universitätsprofessor Walter Berka für
den Österreichischen Presserat erstellt hat (vgl. pte:
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=010706040 ).
Die strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchführung von Lausch- und
Spähangriffen sowie zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs bedeute eine
wesentliche Einschränkung der Medienfreiheit und könne insbesondere zur
Durchbrechung des Redaktionsgeheimnisses führen. Dabei ist dem Entwurf laut
VÖZ "durchaus zuzubilligen, dass er sich um eine verfassungskonforme und auf
die besondere Lage der Medienunternehmen abgestimmte Lösung bemühe". So sei
"klargestellt, dass nicht nur die Telekommunikation von der Fernmeldeanlage
eines Medienunternehmens aus, sondern auch über private Festnetzanschlüsse
sowie über mobile Anschlüsse des in § Abs. 1 MedienG genannten Personenkreises
den qualifizierten Voraussetzungen für das Abhören unterliegt".
Darüber hinaus verweist der VÖZ auf "den Umstand, dass auf Grund des
Sicherheitspolizeigesetzes und des am 1. Juli 2001 neu in Kraft getretenen
Militärbefugnisgesetzes Ermächtigungen zu geheimen Ermittlungen unter Einsatz
von kleinen Lausch- und Spähangriffen bestehen". Wie der Österreichische
Presserat bereits aufgezeigt habe, sehen diese Regelungen laut VÖZ "keine
ausreichenden Vorkehrungen dagegen vor, dass auf diesem Wege der
journalistische Quellenschutz umgangen wird". Man versuche daher auf das
Justizministerium hinzuwirken, "dass Umgehungen des § 31 Abs. 2 Mediengesetz
verhindert werden".

Freie Berufsjournalisten protestieren gegen
Bundesgerichtsurteil
Freie Journalisten wehren sich gegen "Maulkorb"-Urteil
Die freien Berufsjournalisten http://www.journalisten.ch/diefreien/index.html
protestierten vergangenen Samstag mit einer Resolution gegen das Urteil des
Bundesgerichtes vom 21.Mai 2001 wonach "das Ersuchen um Auskunft"
bei einer Amtsperson eine Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung sein soll.
Des weiteren forderten sie die Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf,
entsprechende Gesetze umgehend so anzuwenden, "dass solch
wirklichkeitsfremde Urteile nicht mehr möglich sind". Diese Resolution
wurde an der Generalversammlung der freien Berufsjournalisten des Verbandes
Schweizer Journalistinnen und Journalisten (SVJ) http://www.journalisten.ch/
einstimmig verabschiedet.
Grund zur Verfassung der Resolution: Die Bestätigung des Bundesgerichts
vom vergangenen Mai, dass das Zürcher Obergericht einen Reporter wegen
Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung zu einer Busse verurteilt hat. Dieser
hatte sich bei einem Verwaltungsangestellten um Vorstrafen der Verhafteten
erkundigt, welche am Fraumünster-Postraub beteiligt waren.
Die freien Berufsjournalistinnen und Berufsjournalisten empfinden dieses
Urteil als ein "höchst bedenklicher Angriff auf die
Pressefreiheit." Wenn Fragen eine Straftat sein könne, wird jeder
kritische Journalismus abgewürgt. Die Folgen: jegliches Recherchieren und
Hinterfragen wird verunmöglicht und man müsste auf Berichterstattungen über
Anlässe ausweichen. In der Pressemitteilung vom 7. Juli werden die
Berufskolleginnen und -kollegen aufgefordert "wenn nötig auch weiterhin
an Amtspersonen Fragen zu stellen, weil diese zum beruflichen Handwerk gehören."
Die SVJ hofft, dass dieses absurde Bundesgerichtsurteil vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte http://www.echr.coe.int
korrigiert wird.

Gutachten sieht Redaktionsgeheimnis gefährdet
Österreichischer Presserat fordert Gesetzesnovellierungen
Maßnahmen wie der "kleine" Lauschangriff, vor allem aber auch
das am 1. Juli neu in Kraft getretene Militärbefugnisgesetz, das den militärischen
Nachrichtendiensten weitreichende Befugnisse zu geheimen Ermittlungen einräumt,
stellen sehr reale Bedrohungen des journalistischen Quellenschutzes dar. Dies
ist eine der Kernaussagen, zu denen der Salzburger Universtitätsprofessor
Walter Berka in einem Gutachten für den Österreichischen Presserat http://www.concordia.at/concordia/presserat.html
zum Thema "Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit" kommt.
Die Strafprozessordnung, das Sicherheitspolizeigesetz und das Militärbefugnisgesetz
geben den Strafverfolungsbehörden und den militärischen Nachrichtendiensten
laut Berka effektive Mittel in die Hand, durch welche die verfassungsrechtlich
geschützte Vertraulichkeit der Informationsbeziehungen zwischen Journalisten
und ihren Gewährsleuten durchbrochen werden kann. Grundsätzlich seien die
neu geschaffenen Regelungen nur unzureichend mit dem medienrechtlichen Schutz
des Redaktionsgeheimnisses abgestimmt. Der Gesetzgeber habe zahlreiche
Zweifelsfragen in Kauf genommen, die zu Lasten der journalistischen Freiheit
gehen könnten.
Beim neuen Militärbefugnisgesetz falle zudem ins Gewicht, "dass die
Ermittlungsmaßnahmen losgelöst von einer (strafrechtlich relevanten) tatsächlichen
Gefahr für den militärischen Eigenschutz zu weit definierten Zwecken der
nachrichtendienstlichen Aufklärung eingesetzt werden können". Dazu
werde etwa auch die Beobachtung von Zeitschriften oder kritischen Autoren
gerechnet.
Das Mediengesetz sei befriedigend, eine mögliche Schwachstelle liege aber
unter anderem darin, "dass selbstrecherchierte journalistische Unterlagen
nur beschränkt von dem Zugriff der Strafverfolungsbehörden geschützt
sind". Wachsamkeit empfiehlt Berka hinsichtlich der geplanten
Strafprozessreform, die das Redaktionsgeheimis in vielen Punkten berühren könne.
Der Presserat fordert angesichts des Gutachtens eine "unverzügliche
Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes und des Militärbefugnisgesetzes
im Zusammenhang mit der Reform des Strafprozessrechtes".

Freie Medien vermindern Korruption
Hoher Demokratisierungsgrad bringt ebenfalls positiven
Effekt
Je größer die Pressefreiheit und je besser die mediale Infrastruktur
entwickelt ist, desto geringer die Korruption. Zu diesem Ergebnis führt eine
Studie an der Universität Bonn http://www.uni-bonn.de
. Der Soziologe Peter Graeff untersuchte den Einfluss der Medien auf den
Korruptionsgrad von insgesamt 86 Staaten.
Graeff korrelierte in seiner Studie Daten zur medialen Versorgung und zur
Pressefreiheit in 86 Staaten mit einem "Korruptions-Index" (Corruption
Perception Index), in den verschiedene Beobachtungsdaten einfließen. Als
Medien-Indikatoren nahm er - neben der Anzahl der Fernseh- und Radiogeräte
pro 1.000 Einwohner und der Zahl der entsprechenden Sendestationen - den so
genannten "Press Freedom Index". Der Index bewertet Einschränkungen
der Pressefreiheit durch Gesetze, politischen oder wirtschaftlichen Druck oder
Repressionen wie die Inhaftierung von Journalisten.
Graeff fand bei der Auswertung seiner Daten einen signifikanten
Zusammenhang: "Je freier die Medien eines Landes - ob Demokratie oder
nicht - sind, desto geringer die Korruption, wahrscheinlich, weil die Gefahr
der Entdeckung wächst", resümierte der Soziologe. "Restriktive
Pressegesetze, die Politiker und Regierungsangehörige schützen, scheinen
demnach für die Bekämpfung der Korruption kontraproduktiv zu sein."
Die Studie bestätigt zudem die Vermutung, dass in stabilen Demokratien
Korruption statistisch gesehen nicht so weit verbreitet ist wie in
nicht-demokratischen Staaten. Die Notwendigkeit, wiedergewählt zu werden,
schränkt die Freiheit von Regierungsangehörigen ein, ihre Position zum
privaten Vorteil auszunutzen. "Aber selbst in Ländern mit einer langen
demokratischen Geschichte existiert Korruption", betonte Graeff. Dennoch
scheint eine funktionierende Demokratie in Verbindung mit kritischen Medien
ein gutes Instrument zu sein, den "Filz" effizient zu bekämpfen.
1. Ein brauchbares Kartellrecht muss Medienvielfalt sichern. Schon
vor
der Vertriebsfusion von 'Krone' und 'Kurier' in der Mediaprint wurde von
offizieller Seite ein Nein angekündigt - es blieb aus. Bei der
Magazinhochzeit zwischen den News- und den Mediaprint-Produkten wiederholte
sich das Gleiche: volle Münder, volle Hosen, keine Taten. Wenn das
Kartellgesetz nicht ausreicht, um - für österreichische Verhältnisse -
Medien-Megakombinate zu verhindern, muss das Gesetz geändert werden.
Österreichs Medienmarkt ist zum Nachteil von Medienkonsumenten und
Medienschaffenden überkonzentriert. Politik darf nicht zuschauen, wenn
dieser Prozess noch immer weiter getrieben wird.
2. Politiker sollten sich Marktentflechtung trauen. Im Augenblick
ist ein
solcher Appell wahrscheinlich besonders unzeitgemäß, da den
Regierungsverantwortlichen schon wegen des ORF-Gesetzes ein
Dichand-Fellner-Weis-Zilk-Nenning-Sturm ins Gesicht bläst, der eine
ordentliche Portion Wetter- und Standfestigkeit verlangt. Von einer
Regierungspartei wie der FPÖ, die seit Jahren nach Medienliebe lechzt, hier
Widerstand um eines Prinzipes willen zu verlangen, hieße ja fast, ihr
Masochismus zuzumuten, wenn Kapitulation die lang ersehnte Streichelkur
verheißt. Trotzdem bleibt die Schlussfolgerung unvermeidlich: 'Regieren neu'
heißt mittelfristig auch: Mut haben zu einer Medienpolitik gegen
Mediengiganten.
3. Die innere Pressefreiheit muss gestärkt werden. Dies ist
keine Zeit
für den Abbau oder auch nur die Abschwächung von Redakteursstatuten und
anderen Instrumenten zur Sicherung von Gewissensfreiheit innerhalb eines
Mediums. Eine Verankerung etwa des Ehrenkodex der österreichischen Presse in
allen Dienstverträgen würde es Journalisten leichter machen, sich auch
unsittlichen Zumutungen des eigenen Hauses zu widersetzen, umgekehrt aber
auch Herausgebern die Möglichkeit geben, Regelverletzer auf den rechten Weg
zurückzuführen.
4. Journalismus muss qualifikationspflichtig werden. Ein halbes
Jahrhundert haben wir nun in immer neuen Worten angebliche Begründungen
dafür vernommen, dass man Journalisten keine bestimmten
Bildungsvoraussetzungen abverlangen darf, weil sonst die Freiheit des
Berufszugangs verletzt würde. Das ist ein Argument, das jeder Beruf für sich
reklamieren könnte und daher dem journalistischen Beruf entwunden werden
muss. Die Wirklichkeit ist ohnehin längst weiter. Ohne Matura wird praktisch
kaum jemand noch engagiert, ohne Fort- und Weiterbildung im Beruf niemand
behalten. Kein Studium und kein akademischer Grad sollen vorgeschrieben,
kein bestimmter Lehrgang verlangt werden, wohl aber ein Minimum an
Allgemeinbildung und auch an Fachwissen, Medienwirkung und Medienethik
eingeschlossen.
5. Wer regelmäßig für ein Medium arbeitet, soll angestellt
sein. Wer
hauptberuflich im Dienst und Sold eines Mediums steht, soll von diesem auch
angestellt und ordentlich versichert werden.
6. Zeitungsförderung soll an Qualitätskriterien gekoppelt
werden.
Qualitätskriterien könnten ein Mindestanteil an politischer Bildung am
Gesamtumfang, die Verpflichtung auf den Ehrenkodex der österreichischen
Presse, die Beschäftigung von Auslandskorrespondenten,
Zielgruppenkonzentration auf schutzwürdige Minderheiten u.ä. sein.
7. Medienkonsumenten müssen ernst genommen werden. Gerade
angesichts
zunehmender Konzentration publizistischer Einheiten ist es wichtig, dass in
einem Medium auch unterschiedliche Standpunkte zur Geltung kommen.
Sorgfältig kultivierte und prominent aufgemachte Leserbriefseiten sind
ebenso wichtig wie Mitwirkungsmöglichkeiten, die elektronische Anstalten für
ihre Zuseher und Zuhörer einrichten. Den Medienkonsumenten muss das Gefühl
genommen werden, sie seien ohnmächtig gegenüber der Willkür derer 'da
oben',
die über Wert oder Unwert einer Wortmeldung zum 'Zeitgespräch der
Gesellschaft' befinden.
8. Der Presserat soll gestärkt werden. Die Weiterentwicklung zu
einem
Medienrat, der als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle sowohl der Print-
wie der elektronischen Medien fungiert, sollte auf Dauer kein ferner Traum
bleiben. Je mehr die Medien selbst den Presserat ernst nehmen, um so mehr
würde auch ihre Bereitschaft zu freiwilliger Selbstkontrolle von der
Öffentlichkeit ernst genommen.
9. Ein deutlicher Qualitätsauftrag an den ORF ist wünschenswert.
Was
immer jetzt ins Gesetz hineinformuliert wird, darf den Gesamtauftrag an den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Unabhängigkeit und seine
wirtschaftliche Grundlage nicht gefährden. Eine Konsenslösung im
Einvernehmen mit der ORF-Führung wäre jedem Oktroi vorzuziehen. Aber eine
Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und eine
Minimalverpflichtung zur Qualität, die ja kein Feind der Quote sein muss,
sind sicher keine Zumutung.
10. Der Qualitätsauftrag an Zeitungen muss von den Lesern
kommen. Niemand
kann Privatunternehmen vorschreiben, wie sie ihre Zeitungen gestalten
sollen. Aber deren Kundschaften können es. Die Hinführung einer breiten
Leserschicht zu kritischem Medienkonsum ist unverzichtbar. Medienpädagogik
muss in der Schule beginnen, auf mehreren Schulstufen kultiviert und in den
Erwachsenenbildungseinrichtungen fortgeführt werden. Wenn Zeitungen die
Wachhunde der Demokratie sind, die Regelverletzer verbellen, dann müssen die
Bürger, die diese Hunderln spazieren führen, sie auch ihrerseits zur Ordnung
rufen, wenn sie übermütig werden. Medien sind so gut, so gut sie ihre
Konsumenten haben möchten."
Hier das Böhmdorfer Zitat, Report 8.Mai 2001:
"Für mich sind die Journalisten ein Teil der österreichischen
Gesellschaft. Sie sind genau so wie andere Staatsbürger den Gesetzen
unterworfen und für mich sind die primären Ermittlungsbehörden vor allem
die Staatsanwälte, die Richter und die Ermittlungsbehörden - die
Kriminalbeamten. Und ich mache diese Welle nicht mit, dass man heute so
tut, dass man einen Aufdeckungsjournalismus benötigt, dass in Österreich
Skandale aufgedeckt werden. Das ist nicht mein Standpunkt".
