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Journalist jailed for contempt
Jail term four months, or until she complies

In a decision that shocks the media world, New York Times http://www.nyt.com  journalist Judith Miller has been sentenced to four months' jail for refusing to reveal a source in an investigation related to an undercover CIA agent's identity.

The case has been running since July 2003, when the identity of a CIA agent, Valerie Plame, was leaked. Ms Plame's husband, the former ambassador Joseph Wilson, had gone on a CIA-sponsored trip to investigate whether Iraq was seeking to buy uranium from Niger.

After returning, Mr Wilson accused the Bush administration of misleading the public in its case for going to war in a an article in the New York Times.

Although Miller did not write about the event, simply made some phone calls regarding the source, she has been held in contempt for refusing to cooperate.

In a statement to the court shortly before she was jailed Miller read: "If journalists cannot be trusted to guarantee confidentiality, then journalists cannot function, and there cannot be a free press. The right of civil disobedience is based on personal conscience; it is fundamental to our system and it is honoured throughout our history."

Miller's colleague, Time magazine reporter Matthew Cooper, avoided sentencing when he agreed to testify.

New York Times editor, Bill Keller, said of his peer that she had made a "brave and principled choice".

"Judy Miller made a commitment to her source and she's standing by it," he said. "This is a chilling conclusion to an utterly confounding case."


 

China hält Rekord an inhaftierten Journalisten
Auch USA im Visier von Journalistenorganisation

Laut Studie des Komitees zum Schutze von Journalisten (CPJ) http://www.cpj.org sind vergangenes Jahr in China 42 Journalisten wegen Ausübung ihres Berufes in Haft gewesen. Im bevölkerungsreichsten Staat sind damit zum sechsten Mal in Folge die meisten Journalisten eingesperrt. In den Gefängnissen von Burma, China, Eritrea und Kuba sitzen über drei Viertel aller inhaftierten Journalisten weltweit. Insgesamt befanden bis Ende Dezember 2004 122 Journalisten im Gefängnis - 16 weniger als im Vorjahr.

Kuba hält mit 23 verhafteten Reportern den zweiten Platz, gefolgt von Eritrea (17) und Burma (elf). 74 Journalisten sind wegen angeblicher Gefährdung des Staates, Volksverhetzung, Verrat von Staatsgeheimnissen oder wegen Handlungen, die sich gegen Staatsinteressen richten, verhaftet worden. "Das Schwergewicht der Vorwände, dass Staatsinteressen sind durch die Journalisten gefährdet sind, zeigt den Hang repressiver Regime, kritische Journalisten einfach einzusperren", kommentiert Ann Cooper, Präsidentin von CPJ, die Studie.

2004 befindet sich mit dem zu Hausarrest verdonnerten US-Journalisten Jim Taricani von WJAR-TV auch die USA auf der Liste der Staaten, die Reporter in Ausübung ihrer Tätigkeit verhaftet haben. pte berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041211003 Die Studie der in New York ansässigen Organisation erfasst alle Journalisten, die von Regierungen verhaftet werden. Verschwundene oder von nichtstaatlichen Gruppen entführte Reporter werden nicht erfasst.


 

Pressefreiheit - Goldene Feder 2005 für sudanesischen Journalisten Mahjoub Mohamed Salih

Mahjoub Mohamed Salih, Mitbegründer, Herausgeber und Chefredakteur der sudanesischen Tageszeitung Al-Ayam, sie ist die älteste unabhängige Zeitung des Landes, wird vom Weltverband der Zeitungen (WAN) mit der "Goldenen Feder der Freiheit 2005" ausgezeichnet. Die offizielle Verleihung erfolgt beim Gipfeltreffen der Weltpresse am 30. Mai 2005 in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul.

   Salih, 76, kämpft seit einem halben Jahrhundert für die Meinungs- und Pressefreiheit im Sudan. Er begann 1949 seine journalistische Karriere beim Sudan Star und gründete 1958 gemeinsam mit zwei anderen Kollegen die Tageszeitung Al-Ayam. Sie wurde in den Sechzigerjahren zweimal von der Militärregierung geschlossen, 1970 verstaatlicht und erst 1986 wieder an die Eigentümer zurückgegeben. Die wieder gewonnene Freiheit währte aber nur kurz: 1989 wurde Al-Ayam neuerlich von der Regierung geschlossen - und das für zehn Jahre. Im Jahr 2000 startete die Tageszeitung erneut, der Zeitung und ihrer Redaktion wurde jedoch mit Zensur, Gefängnisstrafen, Beschlagnahmen und zweitweiligen Schließungen hart zugesetzt; die bisher letzte Schließung erfolgte im November 2003 für drei Monate.

   Mahjoub Mohamed Salih selbst wurde wegen seiner journalistischen Tätigkeit mehrfach von den Sicherheitskräften verhört, verhaftet und eingesperrt. Die Zeitung hat immer sehr konsequent und kritisch über die Lage der Menschenrechte im Sudan berichtet. Einschränkung der Pressefreiheit sowie die Einschüchterung der Opposition gehören im Sudan zum politischen Alltag des Landes.

   Salih ist als "Stimme für Frieden und Menschenrechte" eine unumstrittene nationale Symbolfigur im Sudan, die im ganzen Land und von allen Generationen anerkannt wird. Er ist außerdem Gründungsmiglied der Vereinigung Arabischer Journalisten und der Journalisten Union Afrikas.
 


 

US-Gericht erklärt Informantenschutz für kriminell
Journalisten bangen um Grundpfeiler ihrer Arbeit

In den USA ist der Informantenschutz, einer der Grundpfeiler der journalistischen Arbeit, in Gefahr, kritisiert die Non-Profit-Organisation Reporter ohne Grenzen http://www.rsf.org . Der US-Journalist Jim Taricani vom TV-Sender WJAR-TV 10 ist von einem Gericht zu sechs Monaten Hausarrest verurteilt worden. Weil er die Identität seines Informanten geschützt hat, erklärte Richter Ernest C. Torres vom US-Bundesbezirksgericht den Journalisten für kriminell. Aus gesundheitlichen Gründen blieb Taricani eine Gefängnishaftstrafe erspart.

Der Informant übergab Taricani eine Videokassette, auf der zu sehen ist, wie ein Mitarbeiter des Bürgermeisters von Providence Bestechungsgeld in der Höhe von 1.000 Dollar entgegennimmt. Zur gleichen Zeit führte das FBI bereits eine Geheimermittlung in diesem Fall durch. Obwohl der Informant seine Identität schließlich selbst bekannt gab, hält Richter Torres an seiner Entscheidung fest.

Das Urteil kommt in den USA inmitten einer Reihe von Klagen gegen Journalisten, die die Identität ihrer Informanten schützen. Die Reporter ohne Grenzen drängen den Kongress zur Unterstützung des Gesetzesentwurfs des Senators Christopher J. Dodd, der es Bundesgerichten, dem Kongress sowie der Exekutive untersagt, Journalisten zu zwingen ihre Quellen bekannt zu geben.


 

Gerichtsurteil gefährdet Indonesiens Pressefreiheit
Verleumdungsvorwurf gegenüber Journalisten bestätigt

Ein indonesisches Gericht hat einen Redakteur von Tempo, dem einflussreichsten Nachrichtenmagazin des Landes, zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. In dem Gerichtsverfahren ging es um den Vorwurf der Verleumdung. Das Urteil hat weltweit Besorgnis über den Status der Pressefreiheit im größten Land Südostasiens hervorgerufen. Das berichtet das Wall Street Journal http://www.wsj.com .

Bambang Harymurti, der Chefredakteur des wöchentlichen Magazins Tempo, wurde am Donnerstag für schuldig befunden, den mächtigen Geschäftsmann Tomy Winata verleumdet zu haben. Die üble Nachrede bezog sich auf einen Artikel, laut dem Winata von einem mysteriösen Feuer profitiert hat, das vergangenes Jahr einen großen Textilmarkt in Jakarta zerstört hatte. Winata, dem enge Beziehungen zum indonesischen Militär nachgesagt werden, hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Nachdem der Artikel publiziert wurde, haben Unterstützer des Geschäftsmannes die Redaktion von Tempo attackiert. Winatas Anwälte sammelten derweil zivil- und strafrechtliche Vorwürfe gegen das Magazin.

Obwohl das Gericht Harymurti für schuldig befand, verweigerte es die Forderung der Staatsanwälte, den Journalisten sofort hinter Gitter zu bringen. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass er die Haft nicht in der nächsten Zeit antreten muss, wenn überhaupt. Harymurtis Anwälte werden Einspruch gegen das Urteil erheben, so dass der Redakteur vorläufig auf jeden Fall auf freiem Fuß bleibt. Außerdem könnte die Präsidentschaftswahlen am Montag das Schicksal des Journalisten begünstigen. Susilo Bambang Yudhoyono, der aussichtsreiche Kandidat, der die Meinungsumfragen anführt, hat seine Unterstützung für Harymurti signalisiert und einige Analysten glauben, im Falle seiner Wahl würde er das Gerichtsverfahren fallen lassen.

In einem Telefoninterview hat Harymurti nach dem Schuldspruch andere indonesische Journalisten aufgerufen, sich nicht einschüchtern zu lassen. Aber er fügte hinzu: "Was heute passiert ist, ist empörend. Es bedroht die Pressefreiheit in Indonesien." Der Tempo-Fall hat sowohl in Indonesien als auch im Ausland erhebliche Aufmerksamkeit hervorgerufen, weil er den Versuch der Einschüchterung oder Zügelung der indonesischen Presse signalisieren könnte, die heute zu den freiesten in Asien gehört. Restriktionen der indonesischen Presse wurden nach dem Sturz des autoritären Suharto-Regimes im Jahr 1998 fast vollständig aufgehoben. Tempo, das von Suharto 1994 geschlossen worden war, hat sein Erscheinen bald nach dessen Fall wieder aufgenommen


 

Bilanz zur Situation der Pressefreiheit im Jahr 2002

Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" www.reporter-ohne-grenzen.de
veroeffentlichte heute, Montag, die Bilanz zur Situation der Pressefreiheit
im Jahr 2002. Demnach wurden 25 Journalistinnen und Journalisten im
vergangenen Jahr waehrend der Berichterstattung oder wegen missliebiger
Recherchen und Berichte ermordet. Vier Medienmitarbeiter wurden ebenfalls
getoetet. Die Umstaende und Motive von weiteren 30 Todesfaellen werden zur
Zeit noch von der internationalen Menschenrechtsorganisation zur
Verteidigung der Pressefreiheit untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr (31
Tote) kamen in 2002 zwar weniger Reporter zu Tode, die Gewalt gegenueber
Journalisten nahm jedoch gravierend zu.

Drastisch stieg die Zahl der Medienvertreter, die 2002 bedroht oder
schikaniert wurden. Im vergangenen Jahr wurden 1420 Uebergriffe registriert.
Im Vergleich zu 716 Vorfaellen im Jahr 2001 hat sich die Zahl damit nahezu
verdoppelt. Auch die Zahl der Journalistinnen und Journalisten, die
voruebergehend festgenommen, verhoert oder entfuehrt wurden liegt um ueber
40 Prozent hoeher als im Vorjahr. 692 Journalisten sassen im Jahr 2002
zeitweilig hinter Gittern.

389 Mal wurden Medien zensiert. Das Ausmass der Zensur bleibt 2002 damit
unveraendert hoch. Durchschnittlich traf die Zensur taeglich mindestens ein
Medium.

Die Arbeitsbedingungen von Reporterinnen und Reportern wurden aufgrund
internationaler Spannungen und Konflikte erheblich erschwert. In einer Reihe
von Staaten und Konfliktregionen wie beispielsweise in Bangladesch, Eritrea,
Haiti, Nepal und Simbabwe hat sich die Lage der Pressefreiheit im Jahr 2002
weiterhin verschaerft. Die im vergangenen Jahr an Journalisten begangenen
Morde wurden, bis auf wenige Ausnahmen, nicht aufgeklaert und die Moerder
und Auftraggeber nicht zur Verantwortung gezogen. Solange sich jedoch die
Taeter in Sicherheit waehnen und straffrei ausgehen, wird die Gewalt weiter
wachsen. Reporter ohne Grenzen wird daher auch im Jahr 2003 eigene
Untersuchungen vorantreiben und oeffentlichen Druck auf Regierungen
ausueben, um die Sicherheit von Journalisten zu verbessern.

Eine weitere Tendenz beunruhigte im Jahr 2002. In rund einem Dutzend
Laendern wurde der Quellenschutz im Zuge neuer Anti-Terror-Gesetze
ausgehoehlt. Mittlerweile werden Journalisten selbst in einigen
demokratischen Laendern (beispielsweise in den USA) festgenommen oder
verhoert, wenn sie ihre Quellen nicht preisgeben. Das Recht auf
Vertraulichkeit der Information ist jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung
fuer die freie und unabhaengige journalistische Recherche und darf nicht
leichtfertig geopfert werden.

Einige positive Entwicklungen brachte das Jahr 2002 dennoch. Politische
Reformen und Friedensprozesse trugen dazu bei, die Arbeitsbedingungen fuer
Journalisten in Angola, Afghanistan und Sri Lanka zu verbessern.
Fortschritte bei der Aufklaerung der Ermordung von Carlos Cardoso in
Mosambik und Griogrij Gongadse in der Ukraine machen Hoffnung, dass die
Moerder gefasst und bestraft werden. Nach langen Jahren in Haft und
zahlreichen weltweiten Protesten wurden die Journalisten Gédéon
Mushimiyimana (Ruanda), Ayub Khoso (Pakistan) und Myo Myint Nyein (Birma)
endlich freigelassen, heisst es in einer Aussendung der Organisation heute,
Montag.



 

DEBATTE ÜBER PRESSEFREIHEIT IM MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS Bekenntnis des Justizministers zur Pressefreiheit und Medienvielfalt

Wien (PK) - Insgesamt 14 Punkte umfasste die Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte, die heute unter dem Vorsitz seiner Obfrau Terezija Stoisits (G) stattgefunden hat. Bei einem Gutteil der Verhandlungsgegenstände wurden Initiativen wieder in Verhandlung genommen, die bei früheren Sitzungen vertagt worden waren.

Zu Beginn der Sitzung wurde vom Ausschuss ein Vorschlag der Vorsitzenden auf Umreihung der Tagesordnung angenommen. Der Antrag der Sozialdemokraten auf Wahrung der Pressefreiheit wurde an die Spitze der Tagesordnung gestellt und in Anwesenheit von Justizminister Dieter Böhmdorfer debattiert. Ferner kam der Ausschuss überein, die Punkte 2 bis 4 - nach der Umreihung - unter einem zu diskutieren.

Abgeordneter Walter Posch appelliert in seinem Entschließungsantrag (432A/ÄEÜ) an den Justizminister, bei der Neufassung der Strafprozessordnung auf Bestimmungen zu verzichten, die eine Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit bedeuten. In einer Wortmeldung stellte Posch (S) die Hintergründe dar, die zu diesem Antrag geführt haben. Er nannte die Überlegungen, Journalisten laut Entwurf der neuen Strafprozessordnung mit Haft zu bedrohen und erinnerte u.a. an einzelne Äußerungen des Justizministers sowie an Böhmdorfer- kritische Passagen im Bericht der EU-Weisen.

Abgeordneter Michael Krüger (F) sah darin den Versuch einer "Gesamtabrechnung" mit dem Justizminister und stellte heraus, dass die kritisierten Passagen im STPO-Entwurf wortident mit der Fassung unter Justizminister Michalek seien. Journalisten und Verleger hätten es leicht, sich Gehör zu verschaffen, sagte Krüger weiter, man müsse aber auch die schützen, die unschuldig zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht würden.

G-Abgeordnete Ulrike Lunacek schloss sich dem S-Antrag an und meinte, es gehe darum, gegen die Beeinträchtigung des kritischen Journalismus vorzukehren. Der Entwurf solle also im Sinn der Grundrechte überarbeitet werden, appellierte sie an den Justizminister.

Justizminister Dieter Böhmdorfer ging in seiner Wortmeldung zunächst auf den Bericht der drei Weisen ein. Die Weisen hätten, auf den betreffenden Abschnitt ihres Berichts bezogen, nicht mit ihm gesprochen. Andere Gesprächspartner aber hätten unrichtige Informationen - wie den Vorwurf der "Massenklagen" durch Böhmdorfer - zur Verfügung gestellt. Er wünsche sich "investigativen Journalismus", der dies aufkläre, die Weisen sollten die Protokolle zur Verfügung stellen, meinte der Minister.

Mit dem Entwurf zur STPO-Reform sollten die Rechte der Opfer gestärkt werden, führte Böhmdorfer weiter aus. Die kritisierten Passagen seien wortgleich mit dem Entwurf Michaleks aus dem Jahr 1998, das Verbot der Veröffentlichung geheimer Akten stamme sogar aus der Zeit Brodas. Der im Paragraph 56 des STPO-Entwurfs formulierte Vorschlag sei von Datenschützern wie Wissenschaftlern begrüßt worden. Im übrigen bekannte sich der Minister ausdrücklich zur Pressefreiheit und zur Meinungsvielfalt. Sein Bemühen sei auf eine Medienlandschaft gerichtet, in der möglichst viel Meinungsvielfalt herrscht.

Im weitern Verlauf der Debatte ging es um die Möglichkeiten, Informanten von Medien zu belangen, die wahrheitswidrige Informationen weitergeben (Abgeordneter Stefan Prähauser, S) und um Gefährdung von Medien durch massive Verfolgung, wie dies mit Pretterebners TOP-Magazin geschehen sei (Abgeordneter Krüger, F).

Der Antrag des Abgeordneten Matthias Ellmauer (V), den Antrag zu vertagen, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.


 

Die Feinde der Pressefreiheit

Um Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, sollte man die Taeter
kennen. Die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen veroeffentlicht
heute eine aktuelle Liste der 38 "schlimmsten Widersacher der
Pressefreiheit".

Ganz oben auf der Liste der internationalen Menschenrechtsorganisation
zur Verteidigung der Pressefreiheit stehen Fuehrer wie Ali Chamenei
(Iran), Jiang Zemin (China) und Than Shwe (Birma). Aber auch die ETA
(Spanien), die palaestinensischen Sicherheitskraefte, Shaul Moffaz
(Generalstabschef der israelischen Armee), Fahd ibn al-Saud (Koenig von
Saudi-Arabien) und Mullah Mohammed Omar (Afghanistan) gehoeren dazu.
Zurzeit sind es 38 - doch die Liste ist offen. Seit der letzten
Veroeffentlichung am 3. Mai 2001, dem internationalen Tag der
Pressefreiheit, sind acht weitere "Feinde" hinzugekommen.

"Verletzungen der Pressefreiheit geschehen nicht einfach. Dahinter
stehen Menschen, die dafuer verantwortlich sind - seien es Praesidenten,
Minister, Staatsanwaelte, Generaele oder sonstige Armeeangehoerige,
Revolutionsfuehrer oder Anfuehrer einer bewaffneten Gruppe", stellt
Robert Ménard, Generalsekretaer von Reporter ohne Grenzen, fest. "Sie
muessen zur Rechenschaft gezogen werden", so Ménard weiter.

Die Straflosigkeit der Moerder von Journalistinnen und Journalisten ist
derzeit die groesste Herausforderung fuer Menschenrechtsorganisationen,
die sich die Verteidigung der Pressefreiheit und den Schutz verfolgter
Journalisten zur Aufgabe gemacht haben. Deshalb hat Reporter ohne
Grenzen das Projekt "Damokles" gestartet. Das Projekt soll dazu
beitragen, die groessten Widersacher der Pressefreiheit von gestern und
heute vor Gericht zu stellen.

Die Liste der 38 Feinde der Pressefreiheit mit Kurzportraits kann bei
Reporter ohne Grenzen angefordert werden.



Kleiner Lauschangriff: VÖZ fordert Beweismittelverbot
Journalistischer Quellenschutz soll abgesichert werden
 

Ein Beweismittelverbot, das den journalistischen Quellenschutz auch für den so genannten kleinen Lausch- oder Spähangriff absichert, fordert der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) http://www.voez.at heute, Freitag, in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Strafprozessnovelle 2001. Im vorliegenden Entwurf sei nicht geregelt, "dass solche Maßnahmen keinesfalls dazu dienen dürfen, das Redaktionsgeheimnis entgegen der Regelung des § 31 Abs. 2 Mediengesetz (MedienG) zu durchbrechen". Der VÖZ verweist in diesem Zusammenhang auf das Gutachten "Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit", das der Salzburger Universitätsprofessor Walter Berka für den Österreichischen Presserat erstellt hat (vgl. pte: http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=010706040 ).
 

Die strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchführung von Lausch- und Spähangriffen sowie zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs bedeute eine wesentliche Einschränkung der Medienfreiheit und könne insbesondere zur Durchbrechung des Redaktionsgeheimnisses führen. Dabei ist dem Entwurf laut VÖZ "durchaus zuzubilligen, dass er sich um eine verfassungskonforme und auf die besondere Lage der Medienunternehmen abgestimmte Lösung bemühe". So sei "klargestellt, dass nicht nur die Telekommunikation von der Fernmeldeanlage eines Medienunternehmens aus, sondern auch über private Festnetzanschlüsse sowie über mobile Anschlüsse des in § Abs. 1 MedienG genannten Personenkreises den qualifizierten Voraussetzungen für das Abhören unterliegt".
 

Darüber hinaus verweist der VÖZ auf "den Umstand, dass auf Grund des Sicherheitspolizeigesetzes und des am 1. Juli 2001 neu in Kraft getretenen Militärbefugnisgesetzes Ermächtigungen zu geheimen Ermittlungen unter Einsatz von kleinen Lausch- und Spähangriffen bestehen". Wie der Österreichische Presserat bereits aufgezeigt habe, sehen diese Regelungen laut VÖZ "keine ausreichenden Vorkehrungen dagegen vor, dass auf diesem Wege der journalistische Quellenschutz umgangen wird". Man versuche daher auf das Justizministerium hinzuwirken, "dass Umgehungen des § 31 Abs. 2 Mediengesetz verhindert werden".


 


 

Freie Berufsjournalisten protestieren gegen Bundesgerichtsurteil
Freie Journalisten wehren sich gegen "Maulkorb"-Urteil

Die freien Berufsjournalisten http://www.journalisten.ch/diefreien/index.html protestierten vergangenen Samstag mit einer Resolution gegen das Urteil des Bundesgerichtes vom 21.Mai 2001 wonach "das Ersuchen um Auskunft" bei einer Amtsperson eine Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung sein soll. Des weiteren forderten sie die Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf, entsprechende Gesetze umgehend so anzuwenden, "dass solch wirklichkeitsfremde Urteile nicht mehr möglich sind". Diese Resolution wurde an der Generalversammlung der freien Berufsjournalisten des Verbandes Schweizer Journalistinnen und Journalisten (SVJ) http://www.journalisten.ch/ einstimmig verabschiedet.

Grund zur Verfassung der Resolution: Die Bestätigung des Bundesgerichts vom vergangenen Mai, dass das Zürcher Obergericht einen Reporter wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung zu einer Busse verurteilt hat. Dieser hatte sich bei einem Verwaltungsangestellten um Vorstrafen der Verhafteten erkundigt, welche am Fraumünster-Postraub beteiligt waren.

Die freien Berufsjournalistinnen und Berufsjournalisten empfinden dieses Urteil als ein "höchst bedenklicher Angriff auf die Pressefreiheit." Wenn Fragen eine Straftat sein könne, wird jeder kritische Journalismus abgewürgt. Die Folgen: jegliches Recherchieren und Hinterfragen wird verunmöglicht und man müsste auf Berichterstattungen über Anlässe ausweichen. In der Pressemitteilung vom 7. Juli werden die Berufskolleginnen und -kollegen aufgefordert "wenn nötig auch weiterhin an Amtspersonen Fragen zu stellen, weil diese zum beruflichen Handwerk gehören." Die SVJ hofft, dass dieses absurde Bundesgerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte http://www.echr.coe.int korrigiert wird.


 


Gutachten sieht Redaktionsgeheimnis gefährdet
Österreichischer Presserat fordert Gesetzesnovellierungen

Maßnahmen wie der "kleine" Lauschangriff, vor allem aber auch das am 1. Juli neu in Kraft getretene Militärbefugnisgesetz, das den militärischen Nachrichtendiensten weitreichende Befugnisse zu geheimen Ermittlungen einräumt, stellen sehr reale Bedrohungen des journalistischen Quellenschutzes dar. Dies ist eine der Kernaussagen, zu denen der Salzburger Universtitätsprofessor Walter Berka in einem Gutachten für den Österreichischen Presserat http://www.concordia.at/concordia/presserat.html zum Thema "Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit" kommt.

Die Strafprozessordnung, das Sicherheitspolizeigesetz und das Militärbefugnisgesetz geben den Strafverfolungsbehörden und den militärischen Nachrichtendiensten laut Berka effektive Mittel in die Hand, durch welche die verfassungsrechtlich geschützte Vertraulichkeit der Informationsbeziehungen zwischen Journalisten und ihren Gewährsleuten durchbrochen werden kann. Grundsätzlich seien die neu geschaffenen Regelungen nur unzureichend mit dem medienrechtlichen Schutz des Redaktionsgeheimnisses abgestimmt. Der Gesetzgeber habe zahlreiche Zweifelsfragen in Kauf genommen, die zu Lasten der journalistischen Freiheit gehen könnten.

Beim neuen Militärbefugnisgesetz falle zudem ins Gewicht, "dass die Ermittlungsmaßnahmen losgelöst von einer (strafrechtlich relevanten) tatsächlichen Gefahr für den militärischen Eigenschutz zu weit definierten Zwecken der nachrichtendienstlichen Aufklärung eingesetzt werden können". Dazu werde etwa auch die Beobachtung von Zeitschriften oder kritischen Autoren gerechnet.

Das Mediengesetz sei befriedigend, eine mögliche Schwachstelle liege aber unter anderem darin, "dass selbstrecherchierte journalistische Unterlagen nur beschränkt von dem Zugriff der Strafverfolungsbehörden geschützt sind". Wachsamkeit empfiehlt Berka hinsichtlich der geplanten Strafprozessreform, die das Redaktionsgeheimis in vielen Punkten berühren könne. Der Presserat fordert angesichts des Gutachtens eine "unverzügliche Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes und des Militärbefugnisgesetzes im Zusammenhang mit der Reform des Strafprozessrechtes".


 


Freie Medien vermindern Korruption
Hoher Demokratisierungsgrad bringt ebenfalls positiven Effekt

Je größer die Pressefreiheit und je besser die mediale Infrastruktur entwickelt ist, desto geringer die Korruption. Zu diesem Ergebnis führt eine Studie an der Universität Bonn http://www.uni-bonn.de . Der Soziologe Peter Graeff untersuchte den Einfluss der Medien auf den Korruptionsgrad von insgesamt 86 Staaten.

Graeff korrelierte in seiner Studie Daten zur medialen Versorgung und zur Pressefreiheit in 86 Staaten mit einem "Korruptions-Index" (Corruption Perception Index), in den verschiedene Beobachtungsdaten einfließen. Als Medien-Indikatoren nahm er - neben der Anzahl der Fernseh- und Radiogeräte pro 1.000 Einwohner und der Zahl der entsprechenden Sendestationen - den so genannten "Press Freedom Index". Der Index bewertet Einschränkungen der Pressefreiheit durch Gesetze, politischen oder wirtschaftlichen Druck oder Repressionen wie die Inhaftierung von Journalisten.

Graeff fand bei der Auswertung seiner Daten einen signifikanten Zusammenhang: "Je freier die Medien eines Landes - ob Demokratie oder nicht - sind, desto geringer die Korruption, wahrscheinlich, weil die Gefahr der Entdeckung wächst", resümierte der Soziologe. "Restriktive Pressegesetze, die Politiker und Regierungsangehörige schützen, scheinen demnach für die Bekämpfung der Korruption kontraproduktiv zu sein."

Die Studie bestätigt zudem die Vermutung, dass in stabilen Demokratien Korruption statistisch gesehen nicht so weit verbreitet ist wie in nicht-demokratischen Staaten. Die Notwendigkeit, wiedergewählt zu werden, schränkt die Freiheit von Regierungsangehörigen ein, ihre Position zum privaten Vorteil auszunutzen. "Aber selbst in Ländern mit einer langen demokratischen Geschichte existiert Korruption", betonte Graeff. Dennoch scheint eine funktionierende Demokratie in Verbindung mit kritischen Medien ein gutes Instrument zu sein, den "Filz" effizient zu bekämpfen.

 

  1. Ein brauchbares Kartellrecht muss Medienvielfalt sichern. Schon vor
der Vertriebsfusion von 'Krone' und 'Kurier' in der Mediaprint wurde von
offizieller Seite ein Nein angekündigt - es blieb aus. Bei der
Magazinhochzeit zwischen den News- und den Mediaprint-Produkten wiederholte
sich das Gleiche: volle Münder, volle Hosen, keine Taten. Wenn das
Kartellgesetz nicht ausreicht, um - für österreichische Verhältnisse -
Medien-Megakombinate zu verhindern, muss das Gesetz geändert werden.
Österreichs Medienmarkt ist zum Nachteil von Medienkonsumenten und
Medienschaffenden überkonzentriert. Politik darf nicht zuschauen, wenn
dieser Prozess noch immer weiter getrieben wird.

   2. Politiker sollten sich Marktentflechtung trauen. Im Augenblick ist ein
solcher Appell wahrscheinlich besonders unzeitgemäß, da den
Regierungsverantwortlichen schon wegen des ORF-Gesetzes ein
Dichand-Fellner-Weis-Zilk-Nenning-Sturm ins Gesicht bläst, der eine
ordentliche Portion Wetter- und Standfestigkeit verlangt. Von einer
Regierungspartei wie der FPÖ, die seit Jahren nach Medienliebe lechzt, hier
Widerstand um eines Prinzipes willen zu verlangen, hieße ja fast, ihr
Masochismus zuzumuten, wenn Kapitulation die lang ersehnte Streichelkur
verheißt. Trotzdem bleibt die Schlussfolgerung unvermeidlich: 'Regieren neu'
heißt mittelfristig auch: Mut haben zu einer Medienpolitik gegen
Mediengiganten.

   3. Die innere Pressefreiheit muss gestärkt werden. Dies ist keine Zeit
für den Abbau oder auch nur die Abschwächung von Redakteursstatuten und
anderen Instrumenten zur Sicherung von Gewissensfreiheit innerhalb eines
Mediums. Eine Verankerung etwa des Ehrenkodex der österreichischen Presse in
allen Dienstverträgen würde es Journalisten leichter machen, sich auch
unsittlichen Zumutungen des eigenen Hauses zu widersetzen, umgekehrt aber
auch Herausgebern die Möglichkeit geben, Regelverletzer auf den rechten Weg
zurückzuführen.

   4. Journalismus muss qualifikationspflichtig werden. Ein halbes
Jahrhundert haben wir nun in immer neuen Worten angebliche Begründungen
dafür vernommen, dass man Journalisten keine bestimmten
Bildungsvoraussetzungen abverlangen darf, weil sonst die Freiheit des
Berufszugangs verletzt würde. Das ist ein Argument, das jeder Beruf für sich
reklamieren könnte und daher dem journalistischen Beruf entwunden werden
muss. Die Wirklichkeit ist ohnehin längst weiter. Ohne Matura wird praktisch
kaum jemand noch engagiert, ohne Fort- und Weiterbildung im Beruf niemand
behalten. Kein Studium und kein akademischer Grad sollen vorgeschrieben,
kein bestimmter Lehrgang verlangt werden, wohl aber ein Minimum an
Allgemeinbildung und auch an Fachwissen, Medienwirkung und Medienethik
eingeschlossen.

   5. Wer regelmäßig für ein Medium arbeitet, soll angestellt sein. Wer
hauptberuflich im Dienst und Sold eines Mediums steht, soll von diesem auch
angestellt und ordentlich versichert werden.

   6. Zeitungsförderung soll an Qualitätskriterien gekoppelt werden.
Qualitätskriterien könnten ein Mindestanteil an politischer Bildung am
Gesamtumfang, die Verpflichtung auf den Ehrenkodex der österreichischen
Presse, die Beschäftigung von Auslandskorrespondenten,
Zielgruppenkonzentration auf schutzwürdige Minderheiten u.ä. sein.

   7. Medienkonsumenten müssen ernst genommen werden. Gerade angesichts
zunehmender Konzentration publizistischer Einheiten ist es wichtig, dass in
einem Medium auch unterschiedliche Standpunkte zur Geltung kommen.
Sorgfältig kultivierte und prominent aufgemachte Leserbriefseiten sind
ebenso wichtig wie Mitwirkungsmöglichkeiten, die elektronische Anstalten für
ihre Zuseher und Zuhörer einrichten. Den Medienkonsumenten muss das Gefühl
genommen werden, sie seien ohnmächtig gegenüber der Willkür derer 'da oben',
die über Wert oder Unwert einer Wortmeldung zum 'Zeitgespräch der
Gesellschaft' befinden.

   8. Der Presserat soll gestärkt werden. Die Weiterentwicklung zu einem
Medienrat, der als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle sowohl der Print-
wie der elektronischen Medien fungiert, sollte auf Dauer kein ferner Traum
bleiben. Je mehr die Medien selbst den Presserat ernst nehmen, um so mehr
würde auch ihre Bereitschaft zu freiwilliger Selbstkontrolle von der
Öffentlichkeit ernst genommen.

   9. Ein deutlicher Qualitätsauftrag an den ORF ist wünschenswert. Was
immer jetzt ins Gesetz hineinformuliert wird, darf den Gesamtauftrag an den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Unabhängigkeit und seine
wirtschaftliche Grundlage nicht gefährden. Eine Konsenslösung im
Einvernehmen mit der ORF-Führung wäre jedem Oktroi vorzuziehen. Aber eine
Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und eine
Minimalverpflichtung zur Qualität, die ja kein Feind der Quote sein muss,
sind sicher keine Zumutung.

   10. Der Qualitätsauftrag an Zeitungen muss von den Lesern kommen. Niemand
kann Privatunternehmen vorschreiben, wie sie ihre Zeitungen gestalten
sollen. Aber deren Kundschaften können es. Die Hinführung einer breiten
Leserschicht zu kritischem Medienkonsum ist unverzichtbar. Medienpädagogik
muss in der Schule beginnen, auf mehreren Schulstufen kultiviert und in den
Erwachsenenbildungseinrichtungen fortgeführt werden. Wenn Zeitungen die
Wachhunde der Demokratie sind, die Regelverletzer verbellen, dann müssen die
Bürger, die diese Hunderln spazieren führen, sie auch ihrerseits zur Ordnung
rufen, wenn sie übermütig werden. Medien sind so gut, so gut sie ihre
Konsumenten haben möchten."

Hier das Böhmdorfer Zitat, Report 8.Mai 2001:
"Für mich sind die Journalisten ein Teil der österreichischen
Gesellschaft. Sie sind genau so wie andere Staatsbürger den Gesetzen
unterworfen und für mich sind die primären Ermittlungsbehörden vor allem

die Staatsanwälte, die Richter und die  Ermittlungsbehörden - die
Kriminalbeamten. Und ich mache diese Welle nicht mit, dass man heute so
tut, dass man einen Aufdeckungsjournalismus benötigt, dass in Österreich
Skandale aufgedeckt werden. Das ist nicht mein Standpunkt".


 

 

 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:26
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