NÖ Ärztekammer: Peinliche Entgleisung
des NÖ Patientenanwaltes
"Ich bin über die Aussagen des NÖ Patientenanwaltes Bachinger in
einem Artikel des Kuriers vor einigen Tagen überaus verwundert. Bachinger
spricht von 30 Beschwerden über die neue Chefarztpflicht - und behauptet in
diesem Zusammenhang, das Management in den ärztlichen Ordinationen sei
schlecht." so Dr. Lothar Fiedler, Präsident der NÖ Ärztekammer heute. "Wir
hatten in den ersten Wochen nach der Verordnung durch die
Gesundheitsministerin tausende (!) Beschwerden von Patienten - allerdings
nie über ein schlechtes Management in der Ordination, sondern über die
überfallsartige Unsinnigkeit der neuen Chefarztpflicht. Wenn der
Patientenanwalt tatsächlich im Sinne der Patienten handelte, so wäre es
seine Aufgabe gewesen, zeitgerecht und im Vorfeld die Gesundheitsministerin
aufmerksam zu machen, dass eine derartige Regelung für die Patienten
tatsächlich Schaden mit sich bringt. Nunmehr die Ärzte für sein teilweises
Selbstversagen verantwortlich zu machen, zeugt von qualifizierter
Unkenntnis", so der Ärztechef verärgert.
Bereits vor Monaten hat die NÖ Ärztekammer auf das vorprogrammierte Chaos
durch die Chefarztpflicht-NEU hingewiesen. Allerdings wurden alle Warnrufe
belächelt oder ignoriert. Über das tatsächliche Chaos der Verordnung wurde
ja zu Jahresbeginn ausführlich in den Medien berichtet.
Dem permanenten Aufzeigen der Probleme und dem Druck der Ärzte ist es zu
verdanken, dass seitens des Hauptverbandes reagiert werden musste und eine
Regelung eingeführt wurde, die eine deutliche Entspannung - zumindest bis
Ende März - sicherstellt. Die aufwendige und sinnlose Dokumentation wurde
gestrichen - allerdings ist das Prozedere für die Bewilligungsverfahren
chefarztpflichtiger Medikamente noch immer mühsam für Ärzte und Patienten.
Dr. Johann Jäger, Chef der Niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich:
"Vielleicht sollte sich der NÖ Patientenanwalt einmal die Mühe machen selbst
einige Ordinationen vor Ort zu besuchen. Ich lade ihn herzlich dazu ein, die
juristischen Büchern und Paragrafen zu vergessen und sich die Probleme der
Menschen einmal in der Praxis anzusehen. Dann wird er mit Sicherheit nicht
mehr vom schlechten Management in den Ordinationen sprechen, sondern
vielmehr erkennen, dass hier für falsche Entscheidungen der Verantwortlichen
nunmehr die Patienten die Folgen auszubaden haben. Von einem Anwalt der
Patienten würde ich mir erwarten, dass er in der Lage ist,
Verschlechterungen zum Schaden der Patienten schon vorab öffentlich
aufzuzeigen und zu verhindern. Jenen, welche die Missorganisation und das
verursachte Chaos auszubaden haben - nämlich den Ärzten und Ihren Patienten
- die Schuld daran zuzuweisen, ist für den NÖ Patientenanwalt unwürdig", so
der Allgemeinmediziner aus Weitersfeld abschließend.

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ
Patientenanwaltschaft
Die Heimbewohnerrechte und die Kommunikationsprobleme im
Krankenhausbetrieb sind im Februar die Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ
Patientenanwaltschaft
www.patientenanwalt.com. Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger
beschäftigt sich in seinem Artikel mit dem Heimaufenthaltsgesetz, das für
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ab 1. Juli 2005 gilt. Um den
betroffenen Einrichtungen eine Vorbereitung zu ermöglichen, ist dieses
Gesetz bereits kundgemacht worden.
Die bekannte Management-Kybernetikerin Maria Pruckner geht in ihrem
Beitrag auf das Informationsdefizit im Krankenhausbetrieb ein. Als konkretes
Beispiel wird der Vorfall auf einer Geburtenstation angeführt, in der die
Krankengeschichten von zwei türkischen Frauen verwechselt wurden, die der
deutschen Sprache nicht mächtig waren. Eine der Frauen wurde viel zu früh
von ihrem Kind entbunden. Unter dem Link "Nachrichten" wird das Buch
"Heimrecht" von Dr. Peter Zierl vorgestellt. Im Rahmen des Beitrags gibt es
Vorschläge, wie Menschen bei einem Heimaufenthalt mit Achtung, Respekt und
Würde behandelt werden. Zudem wird die von Dr. Leopold-Michael Marzi, Dr.
Einar Sladecek und Mag. Thomas Schmiedlbauer veröffentlichte Publikation
"Recht für Gesundheitsberufe" präsentiert. Dabei erhält man umfassende
Informationen über das Sanitätsrecht, das Zivil- bzw. Haftungsrecht sowie
das Arbeit- und Sozialrecht.
Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über
Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft sowie
Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot durch
Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und
wichtige Links für Patienten.
Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575,
www.patientenanwalt.com.

Landauer: FPÖ fordert Abberufung von
Patientenanwalt Dr. Dohr!
Patientenanwalt hat 4 Jahren keinen Tätigkeitsbericht vorgelegt
Prüfmöglichkeiten bei Pflegeheimen nicht nachgekommen
Im Rahmen der Sitzung des Wiener Landtages forderte die Wiener
FPÖ-Stadträtin Karin Landauer die Abberufung des Patientenanwalts Dr. Walter
Dohr. "Dohr hat seit 4 Jahren der Landesregierung keinen Tätigkeitsbericht
vorgelegt, jetzt erst alle 4 ausständigen gleichzeitig. Diese
Berichtspflicht nicht jährlich zu erfüllen ist eine ungeheure Verfehlung",
so Landauer.
Die FP-Stadträtin kritisierte die Tatenlosigkeit von Dohr bei der Diskussion
über Strukturmängel in den Pflegeheimen. Dieser sei, obwohl für die
Pflegeheime zuständig, den Prüfmöglichkeiten nicht nachgekommen. Das
Argument des Patientenanwaltes, er sei nur für die Krankenanstalten
zuständig, die dem Gesundheitswesen zugeordnet sind, die meisten Pflegeheime
der Stadt jedoch als Sozialeinrichtungen geführt werden, sei Haarspalterei.
"Die Pflegeheime sind dem Wiener Krankenanstaltenverbund unterstellt. Damit
ist die Zuständigkeit eindeutig geregelt".
Landauer verwies in diesem Zusammenhang auf die Einsetzung von Dr. Werner
Vogt als Ombudsmann für Pflegepatienten aufgrund des Nichthandelns des
Patientenanwaltes. "Diese Parallelstruktur zum Patientenanwalt ist nicht
sinnvoll. Es ist ein klassischer Loyalitätskonflikt sich gleichzeitig für
Patienten, die sich über Pfleger beschweren, und für Pfleger einzusetzen".
Zu den jetzt vorgelegten Berichten selbst sagte die FP-Gesundheitssprecherin,
dass viele von der Patientenanwaltschaft bearbeiteten Bereiche, rasch
verbessert werden müssten. Landauer nannte in diesem Zusammenhang die
Bereiche Gangbetten, die fehlenden Dialyseplätze, Menschenwürde bis zu
letzt, Aufklärungsgespräche der Ärzte, verwirrte Bewohner von
Pflegeeinrichtungen, fehlendes Personal sowie Herz- Gefäß- und
Transplantationschirurgie mit Wartezeiten von bis zu 7 Monaten. "Der neue
Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes wird viel zu tun haben, denn
es hat sich zwar die Qualität der medizinischen Versorgung in Wien
verbessert, die Strukturmängel gehen jedoch zu Lasten der Patientinnen und
der Patienten".
Abschließend appellierte Landauer an die SPÖ, dem Beschlussantrag zur
Abberufung von Dohr zuzustimmen. "Jetzt ist es an der Zeit zu handeln. Wir
brauchen wieder einen Patientenanwalt wie Dohrs verstorbenen Vorgänger Dr.
Viktor Pickl, der europaweit ein Wegbereiter der Patientenanwaltschaft war".

Europäische Patienten:
Mangel an "Gesundheitsinformationen"
Chronisch Kranke weisen erhebliche Wissenslücken
über Gesundheitszustand auf
Nach einer heute präsentierten Studie des
Pharmaunternehmens Pfizer
http://www.pfizer.com würden zwei Drittel der chronisch Kranken
ihr Verhalten pro aktiv ändern. Voraussetzung sind aber bessere
Informationen darüber wie sie gesund bleiben. Dass dies positive
Auswirkungen auf den Gesundheitszustand hat, ergab die Studie auch:
Mehr als drei Viertel von denen, die ihr Verhalten ändern, nehmen
eine positive Auswirkung auf ihren Gesundheitszustand wahr. Das gilt
für die USA wie für Europa gleichermaßen.
Befragt wurden mehr als 4.500 Patienten aus acht europäischen
Ländern (Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien,
Schweden und Großbritannien) und den USA. Die Befragten litten an
Asthma, Diabetes Typ 2 und Erkrankungen des Herzens. Die Befragung
ergab darüber hinaus, dass mehr als die Hälfte der Patienten in
Europa das Gefühl haben, nicht genügend Information über ihren
Krankheitszustand und eventuelle Behandlungsmöglichkeiten zu haben.
"Eine breite Öffentlichkeit hat zunehmend Interesse an
Patienten-Informationen, wie sich anhand der Zugriffe auf die
Gesundheits-Homepages weltweit zeigt", so Sally Greengross,
Vorsitzende der Organisation Alliance for Health and the Future.
"Wie die Untersuchung zeigt, sind über ihren Gesundheitszustand
informierte Patienten bereit, ihr Verhalten zu verändern. Eine
Bevölkerung, die sich besser informiert, sollte Anerkennung bekommen
und zu weiterem Engagement ermutigt werden", meint die Expertin.
Das Wissen über den Gesundheitszustand ist nach der Studie ziemlich
uneinheitlich. Die Befragung hat auch die Höhe des Wissensstandes
aller Interviewten erhoben, in dem ihr Bewusstsein hinsichtlich
Basisinformation getestet wurde. Das ist jenes Wissen, von dem man
erwarten könnte, dass sie darüber verfügen, um mit ihrem Zustand
entsprechend umgehen zu können. In allen drei Krankheitsbereichen
zeigten die US-Patienten größeres Wissen über ihren
Gesundheitszustand, als die Europäer. Nur drei Prozent der
herzkranken Europäer waren "ausgezeichnet" über ihren Zustand
informiert, gegenüber 19 Prozent der Befragten in den USA.
Signifikante Wissensunterschiede gibt es auch innerhalb Europas: So
waren 43 Prozent der britischen Diabetiker "ausgezeichnet"
informiert. Auch bei den Asthma-Patienten waren die Briten deutlich
besser über ihren Zustand informiert als z.B. jene in Polen.
Überraschend hoch der Anteil der Befragten in vielen europäischen
Ländern, die einen ärmlichen Wissensstand bezüglich der
Herz-Krankheiten aufweisen, darunter Spanien (92 Prozent), Italien
(87 Prozent) und Frankreich (81 Prozent). |

"Fehler im Krankenhaus"
Die NÖ Patientenanwaltschaft und die Ärztekammer Wien veranstalten am
Donnerstag, 13. Jänner, ab 19.30 Uhr im Radio-Kulturhaus des ORF in Wien
eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "Fehler im Krankenhaus". Im Rahmen
der Tagung wird darauf hingewiesen, dass es derzeit noch keine
Aufzeichnungen von "Fehlern" im österreichischen Gesundheitssystem gibt.
Daher soll in den nächsten Monaten auf Grundlage von Evidence Based Medicine
(EBM) ein Modell für ein anonymes Fehlermeldesystem erarbeitet und
bundesweit in den Spitälern eingesetzt werden.
Bei der Informationsveranstaltung spannt sich der Bogen der Themen von
"Risikomanagement und Patientensicherheit" über "Konflikte im Krankenhaus"
bis zu den Bereichen "Qualitätsberichterstattung" und "Patientenrechte". Die
Referenten sind u. a. Dr. Jörg Hofmann von der Ärztekammer Wien, Univ.Prof.
Dr. Norbert Pateisky von der Universitätsklinik Wien, Univ.Doz. Dr. Stephan
Kriwanek von der Krankenanstalt Rudolfstiftung und Dr. Gerald Bachinger von
der NÖ Patientenanwaltschaft.

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ
Patientenanwaltschaft
Die Patientenbeteiligung und die Demenz als Herausforderung für die
Pflegeheime sind im Dezember die Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ
Patientenanwaltschaft
www.patientenanwalt.com. Dr. Gerald Bachinger von der NÖ
Patientenanwaltschaft geht in seinem Artikel auf die geplante
Gesundheitsreform ein, die Patientenbeteiligung durch Partizipation
ermöglicht. Darunter versteht man auch das Recht des Patienten, vom Arzt
besser über die Behandlungsmethoden informiert zu werden.
Direktor Anton Kellner vom Unternehmen SeneCura beschäftigt sich in
seinem Beitrag mit dem Thema "Demenz - Herausforderung für die Pflege". Das
Gesundheitsproblem Demenz führt zu einer Verschlechterung der
Gedächtnisleistungen, des Denkvermögens, der Sprache und des praktischen
Geschicks. Demenzgerechte Pflegeheime erfordern neben einer eigenen
Pflegephilosophie auch bauliche Anforderungen, speziell ausgebildetes
Pflegepersonal sowie an die Bedürfnisse angepasste
Beschäftigungsmöglichkeiten. Wurden im Jahr 2000 in Österreich noch 90.500
Patienten mit Demenz-Erkrankungen gezählt, so gehen Experten davon aus, dass
sich die Zahl bis zum Jahr 2050 auf rund 233.000 Menschen erhöht.
Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über
Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft sowie
Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot durch
Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und
wichtige Links für Patienten.

AK Tipps bei Problemen mit Arzt oder
Krankenhaus
Was dürfen Ärzte? Was tun bei Behandlungsfehlern? Habe ich einen
Anspruch auf Gewährleistung? Wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, sollte
im Interesse der eigenen Gesundheit als kritischer Konsument auftreten,
raten die AK Konsumentenschützer:
"Patienten haben Rechte, sie sollten sich nicht scheuen, Wünsche zu äußern
und nötigenfalls ihre Rechte auch durchzusetzen." Immerhin müssen die
ÖsterreicherInnen im Schnitt sieben Mal pro Jahr zum Arzt, verzeichnen die
Spitäler jährlich zwei Millionen Kontakte. Um die PatientInnen dabei zu
unterstützen, haben die AK Konsumentenschützer die Broschüre "Patiententipps"
neu aufgelegt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Rechte und
Pflichten von PatientInnen - kostenlos zum Download unter
www.konsumentenschutz.at Hier das Wichtigste:
PatientInnen schließen einen "Behandlungsvertrag" ab, sobald sie der
Sprechstundenhilfe ihren Krankenschein übergeben, im Krankenhaus zur
stationären Pflege aufgenommen werden oder der Arzt einfach die Behandlung
beginnt. Ihre wichtigsten Rechte:
+ Heilbehandlungen und Operationen dürfen nur durchgeführt werden, wenn
PatientInnen vorher einwilligen. Holt der Arzt keine Einwilligung ein,
haftet er für Komplikationen auch dann, wenn er einen Eingriff sachgemäß
durchgeführt hat. Damit PatientInnen einer Behandlung zustimmen können,
müssen sie vorher genau aufgeklärt werden - auch über Risiken, mögliche
Nebenwirkungen und Erfolgsaussichten.
+ Behandelt werden müssen PatientInnen bestmöglich nach dem Stand der
medizinischen Wissenschaft. Freilich muss der Arzt keine Erfolgsgarantie
übernehmen, weil Abläufe im Körper und Reaktionen auf die Behandlung schwer
vorhersehbar sind. Achtung: Das gilt auch bei kosmetischen Operationen!
+ Bei rechtswidrigen Behandlungsfehlern und Beratungsfehlern haben
PatentInnnen Anspruch auf Schadenersatz etwa für den Aufwand zur
Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit (Beispiel:
Folgeoperationen), für allfälligen Verdienstentgang oder für vorüber
gehenden oder ständigen Mehrbedarf (Beispiel: Kosten für Pflege). Außerdem
haben PatientInnen Anspruch auf Schmerzensgeld.
+ Wichtig: Es gibt in einzelnen Fällen auch den Anspruch auf
Gewährleistung - etwa wenn eine Schuheinlage oder eine Zahnprothese nicht
einwandfrei sitzt. Dann können PatientInnen innerhalb von zwei Jahren ab
Übernahme ein mangelfreies "Werkstück" verlangen.
Im Streitfall raten die AK Konsumentenschützer den PatientInnen, sich
zunächst an Patientienanwälte, Schlichtungsstellen oder Ombudsschaften zu
wenden.
SERVICE: Kostenloser Download der AK Broschüre "Patiententipps" unter
www.konsumentenschutz.at

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft
Die Website der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft wurde neu überarbeitet.
Patientenrechte, Heimbewohnerrechte und die NÖ Pflegeheimverordnung sind seit
Dezember die Schwerpunkte auf der Homepage www.patientenanwalt.com. Der vom
Österreichischen Institut für Gesundheitswesen (ÖBIG) entwickelte
Spitalskompass informiert die Internet-User ausführlich über die rund 200
Akutspitäler in Österreich. Weiters wird der Leitfaden der NÖ
Pflegeheimverordnung zum "downloaden" angeboten. Auch das Projekt "Med
Together" - Schnittstellenmanagement zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung ist ein wichtiges Thema. Die mangelhaft aufeinander abgestimmte
Betreuung der Patienten in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen stellt
eines der schwerwiegendsten Probleme im österreichischen Gesundheitssystem
dar. Außerdem werden Gesetzesänderungen und aktuelle Informationen im
Zusammenhang mit den Patientenrechten publik gemacht. Abgerundet wird das
Informationsangebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft,
Literaturtipps und wichtige Links für Patienten. In ansprechender,
informativer und userfreundlicher Form wird ein breites Spektrum an
Patientenrechten abgedeckt. Weiters kann der Internet-Nutzer sein Thema in
einer Suchmaschine formulieren und erhält sofort eine Reihe von "Info-Cards".

Dr. Walter Dohr zum Wiener Patientenanwalt bestellt
Die Wiener Landesregierung hat am Dienstag Dr. Walter Dohr zum Wiener
Patientenanwalt bestellt. Die Funktion war nach dem Tod des langjährigen
Patientenanwalts Dr. Viktor Pickl öffentlich ausgeschrieben worden. Zwanzig
Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich beworben. Das Auswahlverfahren -
einschließlich Hearing - wurde durch eine private Personalberatungsfirma
abgewickelt.
Walter Dohr, geboren 1943 in Klagenfurt, studierte Rechts- und
Staatswissenschaften an der Universität Wien. Er war zunächst als
Universitätsassistent und Lektor im wissenschaftlichen Bereich tätig, bevor er
1979 ins Bundeskanzleramt wechselte. Er war unter anderem Leiter des
Datenschutzbüros und Abteilungsleiter im Verfassungsdienst sowie
österreichischer Vertreter im Expertenkomitee des Europarates für Datenschutz
und wurde 1988 zum Vorsitzenden des Beratenden Komitees der Europäischen
Datenschutzkonvention gewählt. 1992 wurde er Direktor der Volksanwaltschaft.
Im Rahmen der OSCE war er als Trainer für die Ombudsleute der Föderation
Bosnien-Herzegowina tätig. 1996 erfolgte seine Bestellung zum Direktor der
Verwaltungsakademie des Bundes, 2001 kehrte er als Sektionschef in die
Volksanwaltschaft zurück

Homepage des NÖ Patientenanwaltes:
Patientenrechte und Sterbehilfe als Schwerpunkte=
Die Patientenrechte und die Patientenverfügung sowie die Sterbehilfe sind im
September die Schwerpunkte auf der Homepage des NÖ Patientenanwaltes
www.patientenanwalt.com. Dr. Alexander Ortel, ärztlicher Mitarbeiter der
Patientenanwaltschaft, befasst sich mit "Möglichkeiten und Grenzen einer
Patientenverfügung", es geht um realistische und unrealistische Erwartungen an
die vorausschauende Selbstbestimmung des Patienten.
Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop informiert über Maßnahmen des
Landes, die sicherstellen, dass die Patientenrechte auch für die Bewohner der
Pensionisten- und Pflegeheime gelten. Im monatlichen Letter des
Patientenanwaltes unter dem Titel "Sollen/wollen wir Sterbende töten?" wendet
sich Dr. Gerald Bachinger gegen eine schönfärberische Kommunikationspolitik
und Begriffswahl beim Thema aktive direkte Sterbehilfe. Darüber, dass eine
Maßnahme "Sterbehilfe" genannt wird, die schlichtweg Töten bedeutet, könne man
gar nicht oft genug informieren.
Die Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft hat sich bisher hervorragend
bewährt, 31 heruntergeladene Files pro Besucher zeigen deutlich, dass sich die
Gäste der Website sehr umfassend informieren. Patientenanwalt Dr. Bachinger:
"Zu langsame Informationsflüsse, Informationsmangel und Fehlinformationen sind
die häufigsten Ursprünge von Konflikten und Problemen in Organisationen.
Unsere Homepage soll eine verlässliche und transparente Quelle für
verständliche Informationen in Echtzeitübertragung für Patienten, ihre
Angehörigen und für Gesundheitseinrichtungen sein."
