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NÖ Ärztekammer: Peinliche Entgleisung des NÖ Patientenanwaltes

"Ich bin über die Aussagen des NÖ Patientenanwaltes Bachinger in einem Artikel des Kuriers vor einigen Tagen überaus verwundert. Bachinger spricht von 30 Beschwerden über die neue Chefarztpflicht - und behauptet in diesem Zusammenhang, das Management in den ärztlichen Ordinationen sei schlecht." so Dr. Lothar Fiedler, Präsident der NÖ Ärztekammer heute. "Wir hatten in den ersten Wochen nach der Verordnung durch die Gesundheitsministerin tausende (!) Beschwerden von Patienten - allerdings nie über ein schlechtes Management in der Ordination, sondern über die überfallsartige Unsinnigkeit der neuen Chefarztpflicht. Wenn der Patientenanwalt tatsächlich im Sinne der Patienten handelte, so wäre es seine Aufgabe gewesen, zeitgerecht und im Vorfeld die Gesundheitsministerin aufmerksam zu machen, dass eine derartige Regelung für die Patienten tatsächlich Schaden mit sich bringt. Nunmehr die Ärzte für sein teilweises Selbstversagen verantwortlich zu machen, zeugt von qualifizierter Unkenntnis", so der Ärztechef verärgert.

   Bereits vor Monaten hat die NÖ Ärztekammer auf das vorprogrammierte Chaos durch die Chefarztpflicht-NEU hingewiesen. Allerdings wurden alle Warnrufe belächelt oder ignoriert. Über das tatsächliche Chaos der Verordnung wurde ja zu Jahresbeginn ausführlich in den Medien berichtet.

   Dem permanenten Aufzeigen der Probleme und dem Druck der Ärzte ist es zu verdanken, dass seitens des Hauptverbandes reagiert werden musste und eine Regelung eingeführt wurde, die eine deutliche Entspannung - zumindest bis Ende März - sicherstellt. Die aufwendige und sinnlose Dokumentation wurde gestrichen - allerdings ist das Prozedere  für die Bewilligungsverfahren chefarztpflichtiger Medikamente noch immer mühsam für Ärzte und Patienten.

   Dr. Johann Jäger, Chef der Niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich: "Vielleicht sollte sich der NÖ Patientenanwalt einmal die Mühe machen selbst einige Ordinationen vor Ort zu besuchen. Ich lade ihn herzlich dazu ein, die juristischen Büchern und Paragrafen zu vergessen und sich die Probleme der Menschen einmal in der Praxis anzusehen. Dann wird er mit Sicherheit nicht mehr vom schlechten Management in den Ordinationen sprechen, sondern vielmehr erkennen, dass hier für falsche Entscheidungen der Verantwortlichen nunmehr die Patienten die Folgen auszubaden haben. Von einem Anwalt der Patienten würde ich mir erwarten, dass er in der Lage ist, Verschlechterungen zum Schaden der Patienten schon vorab öffentlich aufzuzeigen und zu verhindern. Jenen, welche die Missorganisation und das verursachte Chaos auszubaden haben - nämlich den Ärzten und Ihren Patienten - die Schuld daran zuzuweisen, ist für den NÖ Patientenanwalt unwürdig", so der Allgemeinmediziner aus Weitersfeld abschließend.
 


 

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft

Die Heimbewohnerrechte und die Kommunikationsprobleme im Krankenhausbetrieb sind im Februar die Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft www.patientenanwalt.com. Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger beschäftigt sich in seinem Artikel mit dem Heimaufenthaltsgesetz, das für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ab 1. Juli 2005 gilt. Um den betroffenen Einrichtungen eine Vorbereitung zu ermöglichen, ist dieses Gesetz bereits kundgemacht worden.

   Die bekannte Management-Kybernetikerin Maria Pruckner geht in ihrem Beitrag auf das Informationsdefizit im Krankenhausbetrieb ein. Als konkretes Beispiel wird der Vorfall auf einer Geburtenstation angeführt, in der die Krankengeschichten von zwei türkischen Frauen verwechselt wurden, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Eine der Frauen wurde viel zu früh von ihrem Kind entbunden. Unter dem Link "Nachrichten" wird das Buch "Heimrecht" von Dr. Peter Zierl vorgestellt. Im Rahmen des Beitrags gibt es Vorschläge, wie Menschen bei einem Heimaufenthalt mit Achtung, Respekt und Würde behandelt werden. Zudem wird die von Dr. Leopold-Michael Marzi, Dr. Einar Sladecek und Mag. Thomas Schmiedlbauer veröffentlichte Publikation "Recht für Gesundheitsberufe" präsentiert. Dabei erhält man umfassende Informationen über das Sanitätsrecht, das Zivil- bzw. Haftungsrecht sowie das Arbeit- und Sozialrecht.

   Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft sowie Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links für Patienten.

   Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.
 


 

Landauer:  FPÖ fordert Abberufung von Patientenanwalt Dr. Dohr!

Patientenanwalt hat 4 Jahren keinen Tätigkeitsbericht vorgelegt Prüfmöglichkeiten bei Pflegeheimen nicht nachgekommen 


Im Rahmen der Sitzung des Wiener Landtages forderte die Wiener FPÖ-Stadträtin Karin Landauer die Abberufung des Patientenanwalts Dr. Walter Dohr. "Dohr hat seit 4 Jahren der Landesregierung keinen Tätigkeitsbericht vorgelegt, jetzt erst alle 4 ausständigen gleichzeitig. Diese Berichtspflicht nicht jährlich zu erfüllen ist eine ungeheure Verfehlung", so Landauer.

Die FP-Stadträtin kritisierte die Tatenlosigkeit von Dohr bei der Diskussion über Strukturmängel in den Pflegeheimen. Dieser sei, obwohl für die Pflegeheime zuständig, den Prüfmöglichkeiten nicht nachgekommen. Das Argument des Patientenanwaltes, er sei nur für die Krankenanstalten zuständig, die dem Gesundheitswesen zugeordnet sind, die meisten Pflegeheime der Stadt jedoch als Sozialeinrichtungen geführt werden, sei Haarspalterei. "Die Pflegeheime sind dem Wiener Krankenanstaltenverbund unterstellt. Damit ist die Zuständigkeit eindeutig geregelt".

Landauer verwies in diesem Zusammenhang auf die Einsetzung von Dr. Werner Vogt als Ombudsmann für Pflegepatienten aufgrund des Nichthandelns des Patientenanwaltes. "Diese Parallelstruktur zum Patientenanwalt ist nicht sinnvoll. Es ist ein klassischer Loyalitätskonflikt sich gleichzeitig für Patienten, die sich über Pfleger beschweren, und für Pfleger einzusetzen".

Zu den jetzt vorgelegten Berichten selbst sagte die FP-Gesundheitssprecherin, dass viele von der Patientenanwaltschaft bearbeiteten Bereiche, rasch verbessert werden müssten. Landauer nannte in diesem Zusammenhang die Bereiche Gangbetten, die fehlenden Dialyseplätze, Menschenwürde bis zu letzt, Aufklärungsgespräche der Ärzte, verwirrte Bewohner von Pflegeeinrichtungen, fehlendes Personal sowie Herz- Gefäß- und Transplantationschirurgie  mit Wartezeiten von bis zu 7 Monaten.  "Der neue Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes wird viel zu tun haben, denn es hat sich zwar die Qualität der medizinischen Versorgung in Wien verbessert, die Strukturmängel gehen jedoch zu Lasten der Patientinnen und der Patienten".

Abschließend appellierte Landauer an die SPÖ, dem Beschlussantrag zur Abberufung von Dohr zuzustimmen. "Jetzt ist es an der Zeit zu handeln. Wir brauchen wieder einen Patientenanwalt wie Dohrs verstorbenen Vorgänger Dr. Viktor Pickl, der europaweit ein Wegbereiter der Patientenanwaltschaft war".


 

Europäische Patienten: Mangel an "Gesundheitsinformationen"
Chronisch Kranke weisen erhebliche Wissenslücken über Gesundheitszustand auf

Nach einer heute präsentierten Studie des Pharmaunternehmens Pfizer http://www.pfizer.com würden zwei Drittel der chronisch Kranken ihr Verhalten pro aktiv ändern. Voraussetzung sind aber bessere Informationen darüber wie sie gesund bleiben. Dass dies positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand hat, ergab die Studie auch: Mehr als drei Viertel von denen, die ihr Verhalten ändern, nehmen eine positive Auswirkung auf ihren Gesundheitszustand wahr. Das gilt für die USA wie für Europa gleichermaßen.

Befragt wurden mehr als 4.500 Patienten aus acht europäischen Ländern (Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien, Schweden und Großbritannien) und den USA. Die Befragten litten an Asthma, Diabetes Typ 2 und Erkrankungen des Herzens. Die Befragung ergab darüber hinaus, dass mehr als die Hälfte der Patienten in Europa das Gefühl haben, nicht genügend Information über ihren Krankheitszustand und eventuelle Behandlungsmöglichkeiten zu haben.

"Eine breite Öffentlichkeit hat zunehmend Interesse an Patienten-Informationen, wie sich anhand der Zugriffe auf die Gesundheits-Homepages weltweit zeigt", so Sally Greengross, Vorsitzende der Organisation Alliance for Health and the Future. "Wie die Untersuchung zeigt, sind über ihren Gesundheitszustand informierte Patienten bereit, ihr Verhalten zu verändern. Eine Bevölkerung, die sich besser informiert, sollte Anerkennung bekommen und zu weiterem Engagement ermutigt werden", meint die Expertin.

Das Wissen über den Gesundheitszustand ist nach der Studie ziemlich uneinheitlich. Die Befragung hat auch die Höhe des Wissensstandes aller Interviewten erhoben, in dem ihr Bewusstsein hinsichtlich Basisinformation getestet wurde. Das ist jenes Wissen, von dem man erwarten könnte, dass sie darüber verfügen, um mit ihrem Zustand entsprechend umgehen zu können. In allen drei Krankheitsbereichen zeigten die US-Patienten größeres Wissen über ihren Gesundheitszustand, als die Europäer. Nur drei Prozent der herzkranken Europäer waren "ausgezeichnet" über ihren Zustand informiert, gegenüber 19 Prozent der Befragten in den USA.

Signifikante Wissensunterschiede gibt es auch innerhalb Europas: So waren 43 Prozent der britischen Diabetiker "ausgezeichnet" informiert. Auch bei den Asthma-Patienten waren die Briten deutlich besser über ihren Zustand informiert als z.B. jene in Polen. Überraschend hoch der Anteil der Befragten in vielen europäischen Ländern, die einen ärmlichen Wissensstand bezüglich der Herz-Krankheiten aufweisen, darunter Spanien (92 Prozent), Italien (87 Prozent) und Frankreich (81 Prozent).


 

"Fehler im Krankenhaus"

Die NÖ Patientenanwaltschaft und die Ärztekammer Wien veranstalten am Donnerstag, 13. Jänner, ab 19.30 Uhr im Radio-Kulturhaus des ORF in Wien eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "Fehler im Krankenhaus". Im Rahmen der Tagung wird darauf hingewiesen, dass es derzeit noch keine Aufzeichnungen von "Fehlern" im österreichischen Gesundheitssystem gibt. Daher soll in den nächsten Monaten auf Grundlage von Evidence Based Medicine (EBM) ein Modell für ein anonymes Fehlermeldesystem erarbeitet und bundesweit in den Spitälern eingesetzt werden.

   Bei der Informationsveranstaltung spannt sich der Bogen der Themen von "Risikomanagement und Patientensicherheit" über "Konflikte im Krankenhaus" bis zu den Bereichen "Qualitätsberichterstattung" und "Patientenrechte". Die Referenten sind u. a. Dr. Jörg Hofmann von der Ärztekammer Wien, Univ.Prof. Dr. Norbert Pateisky von der Universitätsklinik Wien, Univ.Doz. Dr. Stephan Kriwanek von der Krankenanstalt Rudolfstiftung und Dr. Gerald Bachinger von der NÖ Patientenanwaltschaft.
 


 

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft

Die Patientenbeteiligung und die Demenz als Herausforderung für die Pflegeheime sind im Dezember die Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft www.patientenanwalt.com. Dr. Gerald Bachinger von der NÖ Patientenanwaltschaft geht in seinem Artikel auf die geplante Gesundheitsreform ein, die Patientenbeteiligung durch Partizipation ermöglicht. Darunter versteht man auch das Recht des Patienten, vom Arzt besser über die Behandlungsmethoden informiert zu werden.

   Direktor Anton Kellner vom Unternehmen SeneCura beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Thema "Demenz - Herausforderung für die Pflege". Das Gesundheitsproblem Demenz führt zu einer Verschlechterung der Gedächtnisleistungen, des Denkvermögens, der Sprache und des praktischen Geschicks. Demenzgerechte Pflegeheime erfordern neben einer eigenen Pflegephilosophie auch bauliche Anforderungen, speziell ausgebildetes Pflegepersonal sowie an die Bedürfnisse angepasste Beschäftigungsmöglichkeiten. Wurden im Jahr 2000 in Österreich noch 90.500 Patienten mit Demenz-Erkrankungen gezählt, so gehen Experten davon aus, dass sich die Zahl bis zum Jahr 2050 auf rund 233.000 Menschen erhöht.

   Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft sowie Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links für Patienten.
 


 

AK Tipps bei Problemen mit Arzt oder Krankenhaus

Was dürfen Ärzte? Was tun bei Behandlungsfehlern? Habe ich einen Anspruch auf Gewährleistung? Wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, sollte im Interesse der eigenen Gesundheit als kritischer Konsument auftreten, raten die AK Konsumentenschützer:
"Patienten haben Rechte, sie sollten sich nicht scheuen, Wünsche zu äußern und nötigenfalls ihre Rechte auch durchzusetzen." Immerhin müssen die ÖsterreicherInnen im Schnitt sieben Mal pro Jahr zum Arzt, verzeichnen die Spitäler jährlich zwei Millionen Kontakte. Um die PatientInnen dabei zu unterstützen, haben die AK Konsumentenschützer die Broschüre "Patiententipps" neu aufgelegt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Rechte und Pflichten von PatientInnen - kostenlos zum Download unter www.konsumentenschutz.at Hier das Wichtigste:

   PatientInnen schließen einen "Behandlungsvertrag" ab, sobald sie der Sprechstundenhilfe ihren Krankenschein übergeben, im Krankenhaus zur stationären Pflege aufgenommen werden oder der Arzt einfach die Behandlung beginnt. Ihre wichtigsten Rechte:

  + Heilbehandlungen und Operationen dürfen nur durchgeführt werden, wenn PatientInnen vorher einwilligen. Holt der Arzt keine Einwilligung ein, haftet er für Komplikationen auch dann, wenn er einen Eingriff sachgemäß durchgeführt hat. Damit PatientInnen einer Behandlung zustimmen können, müssen sie vorher genau aufgeklärt werden - auch über Risiken, mögliche Nebenwirkungen und Erfolgsaussichten.

  + Behandelt werden müssen PatientInnen bestmöglich nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Freilich muss der Arzt keine Erfolgsgarantie übernehmen, weil Abläufe im Körper und Reaktionen auf die Behandlung schwer vorhersehbar sind. Achtung: Das gilt auch bei kosmetischen Operationen!

  + Bei rechtswidrigen Behandlungsfehlern und Beratungsfehlern haben PatentInnnen Anspruch auf Schadenersatz etwa für den Aufwand zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit (Beispiel:
Folgeoperationen), für allfälligen Verdienstentgang oder für vorüber gehenden oder ständigen Mehrbedarf (Beispiel: Kosten für Pflege). Außerdem haben PatientInnen Anspruch auf Schmerzensgeld.

   + Wichtig: Es gibt in einzelnen Fällen auch den Anspruch auf Gewährleistung - etwa wenn eine Schuheinlage oder eine Zahnprothese nicht einwandfrei sitzt. Dann können PatientInnen innerhalb von zwei Jahren ab Übernahme ein mangelfreies "Werkstück" verlangen.

  Im Streitfall raten die AK Konsumentenschützer den PatientInnen, sich zunächst an Patientienanwälte, Schlichtungsstellen oder Ombudsschaften zu wenden.

SERVICE: Kostenloser Download der AK Broschüre "Patiententipps" unter www.konsumentenschutz.at
 


 

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft

Die Website der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft wurde neu überarbeitet. Patientenrechte, Heimbewohnerrechte und die NÖ Pflegeheimverordnung sind seit Dezember die Schwerpunkte auf der Homepage www.patientenanwalt.com. Der vom Österreichischen Institut für Gesundheitswesen (ÖBIG) entwickelte Spitalskompass informiert die Internet-User ausführlich über die rund 200 Akutspitäler in Österreich. Weiters wird der Leitfaden der NÖ Pflegeheimverordnung zum "downloaden" angeboten. Auch das Projekt "Med Together" - Schnittstellenmanagement zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ist ein wichtiges Thema. Die mangelhaft aufeinander abgestimmte Betreuung der Patienten in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen stellt eines der schwerwiegendsten Probleme im österreichischen Gesundheitssystem dar. Außerdem werden Gesetzesänderungen und aktuelle Informationen im Zusammenhang mit den Patientenrechten publik gemacht. Abgerundet wird das Informationsangebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links für Patienten. In ansprechender, informativer und userfreundlicher Form wird ein breites Spektrum an Patientenrechten abgedeckt. Weiters kann der Internet-Nutzer sein Thema in einer Suchmaschine formulieren und erhält sofort eine Reihe von "Info-Cards".
 


 

Dr. Walter Dohr zum Wiener Patientenanwalt bestellt

Die Wiener Landesregierung hat am Dienstag Dr. Walter Dohr zum Wiener Patientenanwalt bestellt. Die Funktion war nach dem Tod des langjährigen Patientenanwalts Dr. Viktor Pickl öffentlich ausgeschrieben worden. Zwanzig Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich beworben. Das Auswahlverfahren - einschließlich Hearing - wurde durch eine private Personalberatungsfirma abgewickelt.

Walter Dohr, geboren 1943 in Klagenfurt, studierte Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Wien. Er war zunächst als Universitätsassistent und Lektor im wissenschaftlichen Bereich tätig, bevor er 1979 ins Bundeskanzleramt wechselte. Er war unter anderem Leiter des Datenschutzbüros und Abteilungsleiter im Verfassungsdienst sowie österreichischer Vertreter im Expertenkomitee des Europarates für Datenschutz und wurde 1988 zum Vorsitzenden des Beratenden Komitees der Europäischen Datenschutzkonvention gewählt. 1992 wurde er Direktor der Volksanwaltschaft. Im Rahmen der OSCE war er als Trainer für die Ombudsleute der Föderation Bosnien-Herzegowina tätig. 1996 erfolgte seine Bestellung zum Direktor der Verwaltungsakademie des Bundes, 2001 kehrte er als Sektionschef in die Volksanwaltschaft zurück


 

Homepage des NÖ Patientenanwaltes:

Patientenrechte und Sterbehilfe als Schwerpunkte=

Die Patientenrechte und die Patientenverfügung sowie die Sterbehilfe sind im September die Schwerpunkte auf der Homepage des NÖ Patientenanwaltes www.patientenanwalt.com. Dr. Alexander Ortel, ärztlicher Mitarbeiter der Patientenanwaltschaft, befasst sich mit "Möglichkeiten und Grenzen einer Patientenverfügung", es geht um realistische und unrealistische Erwartungen an die vorausschauende Selbstbestimmung des Patienten. Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop informiert über Maßnahmen des Landes, die sicherstellen, dass die Patientenrechte auch für die Bewohner der Pensionisten- und Pflegeheime gelten. Im monatlichen Letter des Patientenanwaltes unter dem Titel "Sollen/wollen wir Sterbende töten?" wendet sich Dr. Gerald Bachinger gegen eine schönfärberische Kommunikationspolitik und Begriffswahl beim Thema aktive direkte Sterbehilfe. Darüber, dass eine Maßnahme "Sterbehilfe" genannt wird, die schlichtweg Töten bedeutet, könne man gar nicht oft genug informieren.

Die Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft hat sich bisher hervorragend bewährt, 31 heruntergeladene Files pro Besucher zeigen deutlich, dass sich die Gäste der Website sehr umfassend informieren. Patientenanwalt Dr. Bachinger: "Zu langsame Informationsflüsse, Informationsmangel und Fehlinformationen sind die häufigsten Ursprünge von Konflikten und Problemen in Organisationen. Unsere Homepage soll eine verlässliche und transparente Quelle für verständliche Informationen in Echtzeitübertragung für Patienten, ihre Angehörigen und für Gesundheitseinrichtungen sein."

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:24
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