Mainoni: Patentrechts-Novelle 2004
Die neue Patentrechts-Novelle 2004 verspricht im Interesse des
Wirtschaftsstandortes Österreich zahlreiche Verbesserungen zum rechtlichen
Schutz geistigen Eigentums und verstärkte Flexibilität bei Patenten.
"In vielen europäischen Staaten werden Patentanmeldungen nach Ablauf von
18 Monaten nach dem Prioritätstag veröffentlicht, um die Öffentlichkeit
möglichst rasch über die neuesten technischen Entwicklungen und dabei
möglicherweise entstehende Schutzrechte zu unterrichten. Mit der
vorliegenden Novelle soll auch in Österreich die Veröffentlichung nach
Ablauf von 18 Monaten erfolgen, wobei der Anmelder dafür ab diesem Zeitpunkt
mit bestimmten vermögensrechtlichen Ansprüchen ausgestattet wird." Erklärte
Staatssekretär Mainoni.
Um Verzögerungen der Patentverteilung zu vermeiden, solle das
Einspruchverfahren künftig nicht mehr in das Anmeldeverfahren integriert
sein, sondern erst nach der Erteilung des Patentes eingeleitet werden
können.
Das Patentamt, als Zentralbehörde für den gewerblichen Schutz stelle die
Schnittstelle zwischen Innovation und Wirtschaft dar, meinte der
Forschungsstaatssekretär: "3.000 Erfindungsanmeldungen, mehr als 9000
nationale Markenanmeldungen und über 9000 internationale Marken werden
derzeit bearbeitet und füllen die Register der etwa 89.000 aufrechten
Patente, 500.000 aufrechten Marken und 31.000 Muster."
Auch hinsichtlich der Flexibilisierung der Organisationsstruktur des
Patentamtes seien deutliche Änderungen vorgesehen, äußerte sich Mainoni.
Betreffend den Präsidenten des Patentamtes werde nunmehr die Möglichkeit
einer Besetzung mit fachlich geeigneten Personen auch von außerhalb des
Amtes geschaffen. Außerdem entfalle das Erfordernis, dass der Präsident die
für Mitglieder vorgesehnen Befähigung, also einschlägiges Studium und
Dienstprüfung, aufweisen muss. Damit werde den Leitungs- und
Geschäftsführungsaufgaben dieser Funktion und der Nähe des gewerblichen
Rechtsschutzes zur Wirtschaft Rechnung getragen. Die Spitzenfunktion des
Patentamtes, die außerhalb der operativen Tätigkeiten angesiedelt sei, könne
nunmehr auch mit Experten aus Wirtschaft und Industrie besetzt werden,
zeigte sich der Staatssekretär zuversichtlich.
Daneben werde auch das Rechtsinstitut der Beschwerdevorentscheidung, das
sich bereits im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 bewährt hätte,
aufgenommen. Das Erfordernis der Neukonzeption des Gebührensystems im
Patenrecht und die Notwendigkeit, die Gesetze im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes anzugleichen, solle, so Mainoni, zum Anlass genommen werden,
ein neues Gesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren
und Entgelte zu erlassen, wobei auch eine Anpassung bei der Höhe der
Gebühren erfolgen müsse, um der bisherigen Lohn- und Preisentwicklung
Rechnung zu tragen.
"Durch die Novelle sollen auch die Verfahren in anderen Bereichen des
gewerblichen Rechtsschutzes entsprechend aufeinander abgestimmt werden.
Weiters bietet die vorliegende Novelle noch besseren rechtlichen Schutz
geistigen Eigentums. Das gibt der Wirtschaft Investitionssicherheit und
schafft gleichzeitig Anreiz für neue Innovation" erklärte
Forschungsstaatssekretär Mainoni.