PSK verrechnet pro Buchungsvorgang 11
Cent
AKNÖ kritisiert Gebührenpraxis der PSK
Die PSK ist die einzige Bank in Österreich, die für jede Buchung im
Inlands-Zahlungsverkehr von den Mitbewerber-Banken zusätzlich 11 Cent
einhebt. Manche Banken stellen diese 11 Cent ihren Kunden in Rechnung,
andere "schlucken" den Betrag. Tatsache ist, dass sich die PSK auf diese
Weise seit den 70er Jahren ein Körberlgeld in Millionenhöhe erwirtschaftet
hat. Die Konsumentenschützer der AKNÖ fordern die PSK nun auf, diese
Praktiken umgehend einzustellen.
Als Thomas O. kürzlich seine Girokontoauszüge kontrollierte, wurde er
stutzig. Er hat über sein Konto bei der Raiffeisenkasse Geld auf ein
PSK-Empfängerkonto überwiesen. Für den Buchungsvorgang wurde ihm von seiner
Bank eine sogenannte PSK-Gebühr von 11 Cent verrechnet. "Da ich ohnehin
Kontoführungsgebühren und Zeilengebühren zahle, überrascht mich diese
Abbuchung", so Thomas O. Er wandte sich - wie etliche andere KonsumentInnen
auch - an die NÖ Arbeiterkammer.
Fragliche gesetzliche Grundlage
AKNÖ-Konsumentenberater Ernst Hafrank fragte bei der PSK nach. Ihm wurde
mitgeteilt, dass fast alle österreichischen Banken bei der PSK ein Konto für
die Verrechnung von Umsätzen im Zwischenbankverkehr führen. Das sei
Voraussetzung, um Zahlungen von der PSK an die jeweilige Bank bzw. von der
Bank an die PSK abzuwickeln. Für die Kontoführung verrechnet die PSK den
anderen Banken pro Buchungsvorgang 11 Cent. Dieses Entgelt wurde laut
Auskunft der PSK Ende der 70er Jahre eingeführt und betrug damals einen
Schilling, wurde 1989 auf 1,50 Schilling erhöht und beläuft sich nun auf 11
Cent. Im PSK-Gesetz sucht man allerdings vergebens nach einer klar
definierten Grundlage für diese Geschäftspraxis. Es bleibt zu vermuten, dass
dieses Sonderentgelt in den Kontobedingungen zwischen der PSK und den
Konkurrenzbanken geregelt wurde. Jedenfalls besteht diesbezüglich keine
vertragliche Verbindung zwischen der PSK und den Endverbrauchern.
Pro Buchungsvorgang 11 Cent
Manche Banken stellen ihren Kunden diese 11 Cent in Rechnung, andere
"schlucken" die Summe. "Wenn man bedenkt, dass dieses Entgelt seit knapp
drei Jahrzehnten eingehoben wird und berücksichtigt, wie viele Überweisungen
über PSK-Konten erfolgten - beispielsweise die Zahlung von Telefongebühren
oder Verwaltungsabgaben - ergibt das für die PSK ein Körberlgeld von einigen
Millionen Euro seit den 70er Jahren", sagt AKNÖ-Konsumentenberater Ernst
Hafrank. Mit Dezember 2000 wurde die im Staatsbesitz befindliche PSK
verkauft. Auch aus diesem Gesichtspunkt erscheint es unverständlich, dass
der Sonderstatus der PSK als nunmehriger Teil einer Privatbankengruppe in
Sachen Kontoentgelt noch immer aufrecht erhalten wird. Auf Anfrage der AKNÖ
teilte die PSK mit, dass geplant sei, die Verrechnung der 11 Cent noch im
Laufe des Jahres 2005 einzustellen. "Mit so einer vagen Ankündigung ist den
Konsumenten nicht gedient, wir verlangen eine unumstößliche Festlegung. Denn
es ist nicht einzusehen, dass Banken und letztendlich Konsumenten
jahrzehntelang für etwas zur Kasse gebeten werden, wofür andere Banken und
Sparkassen kein Entgelt einheben und wofür die gesetzliche Grundlage
fraglich erscheint", stellt AKNÖ-Präsident Josef Staudinger fest.
BAWAG und P.S.K. senken Kreditzinsen
Mit 1. Februar senken BAWAG und P.S.K. die Kreditzinsen! Die meisten
angebotenen Kredite werden um 0,25 % billiger, so z.B. alle variabel
verzinsten Kreditvarianten, aber auch der 1-Jahres-Fixzins Schalterkredit
von 4,5 % auf 4,25 % p.a. oder der 3-Jahres-Fixzins Hypothekarkredit von
4,25 % auf 4 %.
Mit dieser Zinssenkung startet die BAWAG P.S.K. Gruppe in die
Frühjahreskampagne zum Thema Finanzierung, in deren Vordergrund der
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Wer mit steigenden Zinsen über die nächsten Jahre rechnet, sollte sich
auch die Angebote der BAWAG Wohnbaubankdarlehen genauer ansehen:
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im ersten Halbjahr fix verzinst mit 4 %, danach 3,5 %
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102,5 (dies entspricht einer KESt-pflichtigen Veranlagung mit
einer Verzinsung in Höhe von 4,461 % p.a.)
- 3 % variabel verzinste Wohnbaubankanleihe
Laufzeit 15 Jahre,
im ersten Jahr 3 % Zinsen, danach jährl. Anpassung an den 5
jährigen EURIBOR-Swapsatz (Nomialverzinsung ergibt sich aus 75 %
des 5 Jahres Euribor-Swapsatzes),
Rendite 2,958 % p.a. KESt-frei bei Kurs 100,5 (dies entspricht
einer KESt-pflichtigen Veranlagung mit einer Verzinsung in Höhe
von 3,955 % p.a..)