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Schmerztherapie

 


 

 

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Nervenblockade lindert Schmerzen von Krebspatienten
Injektion lähmt Nerven um Bauchspeicheldrüse

Eine Nervenblockade ermöglicht bei Bauchspeicheldrüsenkrebs die doppelte Schmerzlinderung wie Morphium. Ein Team der Mayo Clinic http://www.mayoclinic.org untersuchte 100 Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungen. Die Nervenblockade halbierte ihre Schmerzen um mehr als 50 Prozent. Bei anderen Medikationen konnte eine Reduktion um durchschnittlich 27 Prozent erreicht werden. Die Nervenblockade ermöglichte zusätzlich eine Schmerzlinderung über mehrere Monate. Die Ergebnisse der Studie wurden im Journal of the American Medical Association http://jama.ama-assn.org veröffentlicht.

Das Team setzte das so genannte Neurolytic Celiac Plexus Block Verfahren ein. Es handelt sich dabei um eine Injektion bestehend aus einem lokalen Betäubungsmittel, Steroiden und Alkohol, die die Nerven um die Bauchspeicheldrüse lähmt und damit die Schmerzempfindung reduziert. Um sicher zu gehen, dass die Injektion an der richtigen Stelle erfolgt, muss sie unter einem CT Scanner verabreicht werden. Rund 85 Prozent der Patienten mit Bauchspeicheldrüsenkrebs leiden laut BBC http://www.bbc.co.uk unter sehr starken Schmerzen in Bauch und Rücken. Bei diesen Krebserkrankungen handelt es sich normalerweise um aggressive Tumore, die erst in einem späten Stadium entdeckt werden. Die Patienten haben nach der Diagnose durchschnittlich noch sechs Monate zu leben.


 

 

AWMF online

 

Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen
Medizinischen
Fachgesellschaften

Interdisziplinäre Kurzgefaßte Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie

[Informationszentrum für Standards in der Onkologie - ISTO]


 AWMF-Leitlinien-Register   Nr. 032/039  Entwicklungsstufe:   1 + IDA 

Zitierbare Quellen:
Deutsche Krebsgesellschaft: Kurzgefasste Interdisziplinäre Leitlinien 2002; 3. Auflage 2002
 



 

Medikamentöse Schmerztherapie


 

     

  1. Präambel

    Die folgenden Empfehlungen zur Tumorschmerztherapie beziehen sich ausschließlich auf die nicht-tumorspezifischen medikamentösen Methoden zur Tumorschmerztherapie. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Indikation zur Durchführung tumorspezifischer Therapien auch unter dem Aspekt ihrer nachgewiesenen analgetischen Wirksamkeit stets zu überprüfen ist. Dieses gilt insbesondere für die Strahlentherapie bei Knochen- und Weichteilprozessen und Hirnmetastasen, wobei gerade für die Palliativsituation verschiedene Optionen bezüglich der Therapiemodalitäten bestehen. Es ist darüber hinaus zu bedenken, dass eine symptomatische Therapie niemals Komplikationen (z.B. pathologische Frakturen, Obstruktionen, Blutungen) verhindern kann, diese ist aber durch den gezielten Einsatz tumorspezifischer/-reduktiver Verfahren (Radiatio, Radioisotopengabe, Chemo-/Hormontherapie, operative Verfahren) sehr wohl möglich. Obwohl die Ursache von Schmerzen bei Tumorpatienten zumeist der Tumor ist, spielen psychische und soziale Faktoren in der Schmerzverarbeitung und -wahrnehmung eine nicht unbedeutende Rolle. So darf der Stellenwert einer psychologischen und/oder sozialen Intervention in der Schmerzbehandlung nicht außer Acht gelassen werden. Hilfreich können auch physiotherapeutische und physikalische Behandlungen sein. Die Indikation für weitergehende palliativmedizinische Verfahren mit dem Ziel der Optimierung einer Analgesie (z. B. intraluminale Stenteinlagen, Orthesenverordnung, Anastomosenanlage etc) ist im Einzelfall stets zu prüfen.

     

     

  2. Prävalenz

    Bis zu 50% aller Patienten leiden bereits im Anfangsstadium ihrer Tumorerkrankung unter Schmerzen. Ihr Anteil steigt im fortgeschrittenen Stadium auf 70 bis 80%.

     

     

  3. Ätiologie

    Zwei Drittel dieser Schmerzsyndrome sind unmittelbar tumorbedingt (z.B. Osteolysen, Lebermetastasen). Ein geringerer Prozentsatz ist tumorassoziiert (z.B. Aszites, Lymphödem, Herpes Zoster) oder tumortherapiebedingt (z.B. Polyneuropathie, Phantomschmerz). Wichtig ist die Berücksichtigung von (vorbestehenden) tumorunabhängigen Schmerzen (z.B. Migräne, Rheuma).

     

  4. Pathophysiologie und Klinik

    Die Differenzierung zwischen nozizeptiven und neuropathischen Schmerz ist zumeist aufgrund der Schmerzanamnese und der ausführlichen klinischen Untersuchung möglich, sodass nur in Einzelfällen zusätzliche bildgebende oder neurophysiologische Untersuchungen notwendig werden. Ein Drittel aller Tumorpatienten hat eine Kombination mehrerer Schmerzformen (siehe Tabelle 1).

    Tabelle 1: Schmerzarten
     

    Schmerztyp Schmerzursache Attributierung Lokalisation Besonderheit
    nozizeptiv in Knochen, in Weichteilen dumpf, drückend, pochend, bohrend gut lokalisierbar Dauerschmerz oft mit bewegungsabhängigem Durchbruchschmerz
    in Viszera dumpf, krampfartig;
    oft kolikartig
    schlecht lokalisierbar vegetative Begleitsymptome (Dermatome, Head-Zonen)
    Ischämie hell, pochend Extremität, auch viszeral möglich belastungsabhängig; abhängig von Nahrungsaufnahme
    neuropathisch Schädigung oder Irritation des Nervensystems einschießend, elektrisierend, brennend, heiß im Versorgungsgebiet der betroffenen Nervenstruktur meist mit neurologischen Störungen einhergehend: z.B. Hypästhesie, Anästhesie, Parästhesie, Dysästhesie, Allodynie

     

  5. Schmerzerfassung / -dokumentation

    Schmerzen bei Tumorpatienten unterliegen der subjektiven Wahrnehmung und werden durch psychische, soziale und spirituelle Aspekte moduliert („total pain“ C. Saunders)! Von daher ist die Selbstbeurteilung der Schmerzen durch den Patienten unbedingt erstrebenswert. Nur wenn der Patient hierzu nicht in der Lage ist, können Bezugspersonen einbezogen werden (Cave: bei Fremderfassung werden die Schmerzen meist unterschätzt!). Es empfiehlt sich, einen Interventionspunkt festzulegen, z.B. Schmerzen > 4 auf der numerischen Rating-Skala (NRS, 0 = kein Schmerz, 10 = stärkster vorstellbarer Schmerz), bei dessen Überschreitung die Schmerztherapie eingeleitet oder angepasst wird. (s.u.) Schmerzmessung und -dokumentation sind unverzichtbar sowohl bei der Ersteinstellung als auch im weiteren Therapieverlauf (bei Insuffizienz der Analgesie erneute Überprüfung der Schmerzdiagnose und Adaptation der Therapie). Die Praktikabilität umfangreicherer Instrumente wird sich hierbei nach dem Allgemeinzustand des Patienten richten müssen (siehe Tabelle 2a–c).

    Tabelle 2a: Minimalfragen zur Schmerzerfassung (möglichst strukturiert)

     

    Wo? = Lokalisation und Ausstrahlung?
     
    Wie? = Qualität und Intensität?
     
    Wann? = zeitlicher Verlauf ?
     
    Wodurch? = modulierende Faktoren?
     
    Warum? = Kausalzusammenhänge?
     
    Begleitbeschwerden? = (z.B. Übelkeit, Obstipation, Unruhe)

    Tabelle 2b: Eindimensionale Instrumente zur Schmerzerfassung

     

    Verbale Rating-Skala ( klinischer Alltag und Verlaufskontrolle)

     

    kein
    leicht
    mittel
    schwer

     

    Numerische Rating-Skala ( klinischer Alltag und Verlaufskontrolle)

     

    0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
    kein Schmerz                   stärkste vorstellbare Schmerzen

     

    Visuelle Analogskala( (klinischer Alltag) Forschung und Verlaufskontrolle

     


    .................................
    kein
    Schmerz
      stärkste
    vorstellbare
    Schmerzen
    (Markierung der aktuellen Schmerzintensität auf einer 10 cm (100 mm)langen Geraden und Angabe der Schmerzstärke in cm oder mm)

    Tabelle 2c: Mehrdimensionale Instrumente zur Schmerzerfassung

     

    Instrument Erfasste Parameter Anwendungsbereich
    Brief Pain Inventory Schmerzlokalisation
    Schmerzintensität im Zeitverlauf +
    schmerzbedingte Funktionseinbußen
    klinischer Alltag / Forschung
    Lebensqualitätsbögen
    z.B. SF 36, EORTC QLQ-C30
    Lebensqualität einschließlich (erkrankungsspezifischer) Symptome + Schmerz Forschung (klinischer Alltag)
    Schmerzfragebögen

    (verschiedene Ausführungen
    teilweise validiert
    z.B. DGSS Fragebogen)

    Schmerzlokalisation + -ausstrahlung
    Schmerzintensität + -charakter
    Schmerzverstärker + -linderer,
    Entwicklung der Beschwerden
    zusätzliche Beschwerden / Symptome
    teilweise auch Lebensqualität
    Vorbehandlung etc.
    klinischer Alltag,
    Forschung
    MIDOS Schmerz, zusätzliche Symptome, Allgemeinbefinden Dokumentationssystem für Palliativstationen
    Schmerztagebücher
    verschiedene Ausführungen
    Schmerzintensität, Nebenwirkungen, benötigte Zusatzmedikation, Nachtschlaf, (Allgemeinbefinden, Stimmungslage) routinemäßig für die Einstellungsphase,
    Forschung

     

  6. Prinzipien der Tumorschmerztherapie

    Bei gegebener Indikation werden tumorspezifische und symptomatische Therapien in gegenseitiger Ergänzung gleichzeitig durchgeführt. Wesentlich ist auch die Beachtung der nicht-pharmakologischen Therapieoptionen wie Einleitung spezifischer krankenpflegerischer Maßnahmen, Verordnung von Orthesen und Prothesen, physikalische Therapie, Lymphdrainage, TENS (transkutane Elektronervenstimulation), adjuvante dermatologische Lokaltherapie. Psychosoziale Unterstützung und Beratung sowie psychologische und spirituelle Begleitung ergänzen die Schmerztherapie gemäß den Bedürfnissen des Patienten. Dabei kommt der Kommunikation zwischen Therapeuten, Patienten und Angehörigen eine entscheidende Bedeutung zu. So müssen Therapieziel und -plan unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten festgelegt werden. Die pharmakologische Therapie erfolgt gemäß den WHO-Richtlinien zur Tumorschmerztherapie. Wichtig ist, dass nicht nur der Schmerz sondern das Gesamtbeschwerdebild des Erkrankten behandelt wird.

     

     

  7. Medikamentöse Therapie

    Nicht-invasive Therapieformen (orale Medikation, ggf. auch sublinguale, rektale oder transdermale Applikation) sind zu bevorzugen. Die Medikamente werden regelhaft nach Zeitplan entsprechend ihrer Wirkdauer und unter Berücksichtigung einer eventuellen Tagesrhythmik des Schmerzes gegeben. Die Therapiebasis ist die regelmäßige Einnahme von Präparaten mit langer Wirkdauer (oft retardierte Medikamente). Die Therapie wird entsprechend der Schmerzart und -intensität stufenweise aufgebaut. In der Stufe I wird ein Nicht-Opioidanalgetikum gegeben. Bei unzureichender Analgesie wird um ein Opioid der Stufe II (Opioide bei mäßig starken bis starken Schmerzen) ergänzt. Bestehen trotz Dosissteigerung weiterhin opioidsensible Schmerzen, wird das Opioid der Stufe II durch ein Opioid der Stufe III (Opioide bei starken bis stärksten Schmerzen) ersetzt. In allen drei Stufen ist die Gabe von Ko-Analgetika entsprechend der Pathophysiologie des vorherrschenden Schmerztyps empfehlenswert (s.u.). Bei Ersteinstellung mit Opioiden können zunächst kurz wirkende Präparate zur Titration gegen den Schmerz eingesetzt werden. Nach Abschluss der Dosisfindung wird dann auf Retardzubereitungen umgestellt. Für Durchbruchschmerzen (plötzlich auftretende Schmerzen bei ansonsten suffizienter Schmerzbehandlung) sollte eine schnell wirkende Zubereitung eines Analgetikums als zusätzliche Bedarfsmedikation zur Verfügung stehen. Ihre Dosis richtet sich nach der Höhe der regelhaften Tagesmedikation (z.B. 1/6 der Tagesdosis des oralen Morphins als Einzeldosis der zusätzlichen oralen Bedarfsmedikation).

    Nicht-Opioid-Analgetika (WHO-Stufe I)

      Das Nicht-Opioidanalgetikum wird entsprechend seinem substanzspezifischen Wirkprofil (s. u.) unter Beachtung der jeweiligen Kontraindikationen (z.B. Ulkus, Gerinnungsstörung, Niereninsuffizienz, Hepatopathie) und möglicher Wechselwirkungen mit einer eventuell vorbestehenden Medikation gewählt. Die gleichzeitige Gabe von zwei nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAID) sollte auf Grund der Toxizitätssteigerung unterbleiben. Beim immunsupprimierten Patienten ist die antipyretische Wirkung der Nicht-Opioidanalgetika mit der Gefahr des verzögerten Erkennens von Infektionen zu berücksichtigen (s. Tabelle 3). Bei entsprechender Pathophysiologie kann hier bereits um Ko-Analgetika ergänzt werden.

      Tabelle 3: Nicht-Opioid-Analgetika (Die Auswahl der Nicht-Steroidalen Analgetika erfolgte willkürlich).

       

      Substanz Einzeldosis (mg) Wirkdauer (h) Wirkprofil Hauptindikation
      Metamizol 500 - 1000 4 1,2,4 kolikartige/viszerale Schmerzen, Knochenschmerzen
      Paracetamol 500 - 1000 4 1,2 leichte Schmerzen
      Ibuprofen retard 600 - 800 8-12 1,2,3 Schmerzen mit entzündlicher Komponente, Knochenschmerzen
      Diclofenac retard 50 - 100 8-12 1,2,3 wie Ibuprofen
      Naproxen 500 12 1,2,3 wie Ibuprofen
      Celecoxib 100 - 200 (12) - 24 1,2,3 wie Ibuprofen
      Rofecoxib 12,5 - 25 (12) - 24 1,2,3 wie Ibuprofen

      1=antipyretisch, 2= analgetisch, 3= antiphlogistisch; 4 = spasmolytisch

    Opioidanalgetika (WHO-Stufen II und III)
     

      Muss im Laufe der Behandlung die Dosis des Opioids gesteigert werden, so steht dieses zumeist im Zusammenhang mit dem Tumorwachstum und ist nur in Ausnahmefällen Ausdruck einer Toleranzentwicklung. Opioide führen regelhaft zu einer körperlichen Abhängigkeit mit Entzugsphänomenen bei abruptem Absetzen. Daher sollte die Reduktion stets schrittweise erfolgen. Während einer Therapie mit Agonisten kann die Gabe von Antagonisten (Naloxon) zu Schmerzen und Entzugssymptomen, die von Opioiden mit teilweise antagonistischen Wirkungen (z.B. Buprenorphin) zu erneuten Schmerzen führen. Eine lege artis durchgeführte Therapie induziert normalerweise keine psychische Abhängigkeit (Sucht). Eine (vor-) bestehende Sucht erschwert eine suffiziente Schmerztherapie, stellt aber keine Kontraindikation dar. Bei intakten Metabolisierungs-/Eliminationswegen verursacht die orale Opioidgabe praktisch nie eine klinisch relevante Atemdepression. Andererseits wirkt die Gabe eines Opioides bei schwerer Dyspnoe lindernd. Bei einer analgetisch suffizienten Therapie mit Opioiden ist zur Behandlung der Atemnot die Erhöhung der Opioiddosis erforderlich (s. u.). Es gibt Hinweise, dass hierbei die subkutane Bolusgabe gegenüber der von oralen retardierten Opioiden überlegen ist.
      Die Obstipation muss dauerhaft prophylaktisch während einer Opioidtherapie behandelt werden. Übelkeit und Erbrechen treten insbesondere zu Beginn einer Opioidtherapie bei 20–40% der Patienten auf. Von daher ist die Gabe eines Antiemetikums für die ersten 7 bis 14 Tage empfehlenswert. Bei Auftreten neuer Nebenwirkungen unter Dauertherapie mit Opioiden ist stets nach möglichen anderen Ursachen zu suchen und diese sind symptomatisch zu behandeln! ("Sündenbockfunktion" des Opioids !) (siehe Tabelle 4).

      Tabelle 4: Opioidwirkungen

       

      Opioidwirkung Häufigkeit Tachyphylaxie Therapie
      Obstipation < 90% keine obligate prophylaktische Laxantiengabe, 1. Wahl antiresorptiv /hydragog wirkende Laxantien (z.B. Macrogol); ergänzend Osmotika, Gleitmittel, Irritantien (Quellstoffe), Kombinationen sinnvoll
      Nausea/Emesis ca. 20 - 40% ja initial empfohlen Antiemetika, 1.Wahl Haloperidol 0,5 bis 1,5 mg/d oder Metoclopramid. Ergänzend Dimenhydrinat, Cyclizin, Hyoscin, Cisaprid, Domperidon, Kortikosteroide, 5 HT3-Blocker; keine Kombination von prokinetisch und anticholinerg wirksamen Substanzen
      Sedierung ca. 20% ja Überprüfung der Opioiddosis (geringerer Bedarf?),
      Psychoanaleptica, Opioidwechsel
      Verwirrtheit
      Halluzinationen
      Alpträume
      selten
      (erfragen!)
      keine/selten Überprüfung der Opioiddosis (geringerer Bedarf?), Opioidwechsel, Neuroleptika (z.B. Haloperidol in adäquater Dosis) ggf. rückenmarknahe Analgesie
      Schwitzen selten keine/selten Anticholinergika, Opioidwechsel
      Juckreiz selten keine/selten Antihistaminika, Hautpflege, ggf. Opioidwechsel
      Harnverhalt selten ja Medikamentenrevision (Synergismus mit anderen Substanzen?)
      Parasympathomimetika, Opioiddosisreduktion / -wechsel
      Myoklonien selten keine Antikonvulsiva, Benzodiazepine (Clonazepam), Opioiddosisreduktion / -wechsel, Myotonolytika
      Xerostomie häufig keine lokale Maßnahmen, Stimulation der Salivation, Reduktion anticholinerger Medikation

    Stufe II: Opioide bei mäßig starken bis starken Schmerzen

      In der zweiten Stufe ist die regelmäßige Einnahme von retardierten schwach wirkenden Opioiden die Therapiebasis. Das Fortführen der Medikation mit Nicht-Opioidanalgetika ebenso wie die schmerztypgerechte Ergänzung um Ko-Analgetika ist empfehlenswert. Etwa ab einem Dosisbereich von 600 bis 800 mg/d dieser Opioide wird meist die Umstellung auf ein Opioid der Stufe III notwendig sein (siehe Tabelle 5).

      Tabelle 5: Opioide der Stufe II

       

      Substanz Zubereitung Einzeldosis (mg) Wirkdauer (h) Besonderheit
      Codein p.o. nicht retard 60 3-4 antitussiv > analgetisch
      Dihydrocodein p.o. retard 60-120 8-12 ausgeprägt obstipierend
      Tilidin/Naloxon p.o. retard 100-200 8-12 möglicherweise weniger obstipierend, bei Leberinsuffizienz Wirkabschwächung
      Tramadol p.o. retard 100-200 8-12 mögl. Vorteil bei Neuropathien durch noradrenerge Wirkung

       

    Stufe III: Opioide bei starken bis stärksten Schmerzen

      In der dritten Stufe ist die Therapiebasis die regelmäßige Einnahme von retardierten stark wirkenden Opioiden entsprechend ihrer Wirkdauer. Auch hier ist die gleichzeitige Gabe von Nicht-Opioiden sowie die Ergänzung um Ko-Analgetika in Abhängigkeit vom Schmerztyp sinnvoll.
      Die WHO bezeichnet Morphin als das Referenzopioid dieser Stufe, wobei das Verhältnis von oralem (rektalem) zu parenteralem Morphin in der Dauertherapie aufgrund der Bioverfügbarkeit 3 (2) : 1 beträgt. Bei eingeschränkter Nierenfunktion können unter laufender Morphintherapie Nebenwirkungen durch Retention seiner aktiven Metaboliten (Morphin 3- und Morphin 6-Glucuronid) verstärkt auftreten. Hier ist dann eine Dosisreduktion oder der Wechsel auf ein anderes stark wirkendes Opioid notwendig. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind alle anderen stark wirkenden Opioide gleichwertig bezüglich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen. Es gibt keine gesicherten Differenzialindikationen oder Indikationseinschränkungen (siehe Tabellen 6 und 7).

      Tabelle 6: Therapie mit Morphin

       

      Applikationsweg Zubereitungsform Einzeldosis Wirkdauer Besonderheit / Indikationsbereich
      Oral retard
      Kps, Tbl, Granulat
      ab 10mg 8-12h Basismedikation
      ultraretard Tbl ab 20mg (12)-24h
      nicht retard Lsg, Tbl. ab 5mg 4h
      Rektal nicht retard Supp. ab 10mg 4h Dosisfindung, Bedarfsmedikation bei Durchbruchschmerzen
      Subcutan pro injectione ab 2,5-5mg 4h p.o. Gabe nicht möglich, intakte Gerinnung, kontinuierliche Gabe bei Langzeitgabe empfohlen
      Intravenös pro injectione ab 2,5-5mg 4h p.o. Gabe nicht möglich, sicherer Zugang nötig, kontinuierliche Gabe bei Langzeitgabe empfohlen
      Epidural/intrathekal     8-12h individuelle Dosisfindung erforderlich, Umrechnungsfaktoren nur Näherungswerte

      Tabelle 7: Alternative Opioide zu Morphin

       

      Substanz Applikation Einzeldosis Wirkdauer Besonderheit
      Fentanyl transdermal ab 25µg/h (48)-72 h lange Wirkdauer, verzögertes Wirkmaximum (12-24h)
      nur bei stabilen Schmerzen ohne Tagesrhythmik, ungeeignet zur Soforttherapie
      L-Methadon p.o. ab 2 mg 6-12 h individuelle Kinetik mit der Gefahr der Kumulation, deshalb sorgfältige Titration; u.U. vorteilhaft bei neuropathischen Schmerzen
      i.v. ab 1 mg 6-12 h s.o., bei Schmerzattacken unter Methadontherapie
      äquianalgetische Dosis: 10 mg p.o. = 5 mg i.v.
      Oxycodon p.o. retard ab 10 mg (8)-12 h Prodrug, hepatische Aktivierung notwendig, hohe orale Bioverfügbarkeit
      Hydromorphonon p.o. retard ab 4 mg (8)-12 h hohe orale Bioverfügbarkeit, kein relevanter aktiver Metabolit, geringe Eiweißbindung
      s.c./i.v. ab 2 mg 4-(6) h bei Schmerzattacken unter Hydromorphontherapie gute subkutane Verträglichkeit,
      äquianalgetische Dosis: 8mg p.o. = 2 mg s.c.
      Buprenorphin s.l. ab 0,2 mg (6)-8 h als partieller µ-Agonist Kombination mit µ-Agonist vermeiden! Eine Steigerung der Tagesdosis > 4mg erbringt wahrscheinlich keine Steigerung der Analgesie
      i.v./s.c. ab 0,1 (6)-8 h s.o., besondere Indikation erforderlich.
      äquianalgetische Dosis: 0,4 mg s.l. = 0.3mg i.v.

    Wechseln des Opioides

      Bei einem ungünstigen Verhältnis von Nebenwirkungen und Analgesie oder bei unzureichender Schmerzlinderung trotz schmerztypadäquater Gabe von Ko- Analgetika und angemessener Dosissteigerung kann ein Wechseln des Opioids erfolgreich sein.
      Für die Umstellung gilt die 50%-Regel, d.h. die rechnerisch ermittelte äquianalgetische Tagesdosis wird um (30)–50% reduziert und dann erneut gegen den Schmerz titriert. (Ausnahme: L-Methadon: Beginn mit einer Einzeldosis von 10% der oralen Morphintagesdosis, jedoch < 6mg, die bei Bedarf alle 3h wiederholt werden darf. Nach zwei bis drei Tagen Aufteilung der de facto benötigten Tagesdosis auf zwei bis drei Einzeldosen ggf unter erneuter 30% Dosisreduktion aufgrund der Kumulationsgefahr bei verzögertem Erreichen einer stabilen Serumspiegels). Die empfohlenen Umrechnungsfaktoren für Opioide stellen nur Näherungswerte dar, die im Einzelfall deutlich unter- oder überschritten werden können (siehe Tabelle 8).

      Tabelle 8. Empfohlene Umrechnungsfaktoren (bezogen auf Tagesdosen).

       

      Wechsel von auf Faktor
      Morphin p.o. Oxycodon p.o.
      Hydromorphon p.o.
      Fentanyl transdermal
      Buprenorphin s.l.
      L-Methadon p.o.a
      0,50 (0,75)
      0,13 (0,2)
      0,01
      0,025 (0,02)
      (0,3)
      Oxycodon p.o.
      Hydromorphon p.o.
      Fentanyl transdermal
      Buprenorphin s.l.
      L-Methadon p.o.a
      Morphin p.o. 2 (1,34)
      7,5 (5)
      100
      40 (50)
      (3)

      a individuelle Titration erforderlich s.o.

    Wechseln des Applikationsweges einschließlich rückenmarknaher Verfahren

      Bei Schluckunfähigkeit und stabilem Schmerzniveau ohne ausgeprägte Tagesrhythmik ist außerhalb der Terminalphase die Einstellung auf ein transdermales System sinnvoll. Besonders in der Terminalphase ist jedoch die Umstellung auf eine parenterale Therapie oft notwendig. Hier gilt es, die unterschiedlichen Bioverfügbarkeiten der Substanzen zu beachten. Die subkutane Applikation ist die technisch einfachste und sicherste Methode, wobei die Liegedauer der Kanüle individuell sehr verschieden ist (1–7 Tage). Die intravenöse Gabe ist bei vorhandenem venösen Dauerzugang auch ambulant möglich und die Methode der Wahl bei gleichzeitiger parenteraler Volumen-/Ernährungstherapie. Vor einer sublingualen Therapie sind die intraoralen Schleimhautverhältnisse zu prüfen. Eine transdermale Therapie ist nur bei stabilen Tumorschmerzen ohne wesentliche Tagesrhythmik sinnvoll. Wesentlich ist die Beachtung der erheblichen Trägheit des Systems mit langen An- und Abflutzeiten. Für die Terminalphase sind transdermale Systeme deshalb zumeist ungeeignet.
      Die peridurale/intrathekale Therapie ist bei opioidsensiblen Schmerzen, aber intolerablen Nebenwirkungen bei erforderlicher Dosissteigerung einer systemischen Applikation, indiziert. Kontraindikationen dieser Verfahren sind Gerinnungsstörungen, Sepsis oder Infektion im Zugangsbereich sowie das Fehlen einer fachgerechten Weiterbetreuung. Relative Kontraindikationen stellen eine rasche Tachyphylaxie bei systemischer Opioidgabe und schwer wiegende anatomische Veränderungen im Spinalkanal dar. Die Wahl der Methode hängt von der vermutlichen Therapiedauer ab. Beträgt diese wenige Tage bis Wochen, ist der untertunnelte oder unmittelbar transkutan ausgeleitete Periduralkatheter zu bevorzugen. Die Anlage eines Portsystemes mit externer Pumpe ist für eine peridurale/ intrathekale Therapie über Wochen bis Monate empfehlenswert. Die vollständige Implantation eines Pumpensystems sollte nur bei einer vermutlichen Therapiedauer von mindestens drei Monaten erfolgen. In der Dauertherapie ist die ausschließliche Gabe von Opioiden, ggf. ergänzt durch Clonidin, zu bevorzugen. Die Zugabe von Lokalanästhetika (Bupivacain, Ropivacain) ist für ambulant behandelte Patienten umstritten.

    Ko-Analgetika bei definierten Schmerzarten

      Ko-Analgetika sind Substanzen, die bei definierten Schmerzarten in Abhängigkeit von der jeweiligen Pathophysiologie gelegentlich als Monosubstanz, meist aber in Ergänzung der Analgetika, effektiv sind. Ihre Wirkung erklärt sich durch Modulation der nozizeptiven Afferenzen und/oder Interferenz mit den absteigenden antinozizeptiven Bahnen. Häufig haben die Medikamente keine Zulassung für die Indikation Schmerz, sodass ihre Anwendung im Rahmen der therapeutischen Freiheit in der Verantwortung des verordnenden Arztes liegt (siehe Tabelle 9).

      Tabelle 9: Ko-Analgetika in Abhängigkeit vom Schmerztyp

       

      Schmerztyp Ko-Analgetikum Tagesdosis Besonderheit
      Knochenschmerz Bisphosphonate
      Calcitonin
      p.o. und i.v. möglich,
      Ausweichsubstanz, auch als Nasenspray, s.c./i.v.
      Viszeraler Schmerz
      + Kolik
      + Ödem
      + Kapselspannung
      40-80mg Butylscopolamin
      3-6g Metamizol
      Kortikosteroid
      Kortikosteroid
      p.o. unwirksam! Nur auf den Gastrointestinaltrakt wirkend
      auf Urogenital- und Intestinaltrakt wirkend
      initial höhere Dosierung
      initial höhere Dosierung
      Neuropathisch
      heiß, hell, brennend
      25-75 (150) mg Amitriptylina
      25-75 (150) mg Imipramina
      höchste Dosis zur Nacht, niedrigere Abendgabe,
      ggf. Alternative bei kardialen Problemen
      Neuropathisch
      einschießend
      5-20mg Paroxetina
      600-1200mg Carbamazepina
      bestuntersuchte Substanz, zahlreiche Wechselwirkungen und Kontraindikationen
      zahlreiche Wechselwirkungen und Kontraindikationen
      200-400mg Phenytoina
      1,2-2,4g Gabapentina
      neuere Alternativsubstanz, kaum Wechselwirkungen und Kontraindikationen; Anpassung an Nierenfunktion erforderlich Benzodiazepinderivat, sedierend, Muskelrelaxans
      2-4 (8)mg Clonazepama siehe Carbamazepin, u.U. weniger Nebenwirkungen
      Neuropathisch
      krampfartig
      Phantomschmerz
      600-1200 mg Oxcarbazepina
      60-100mg Baclofena
      50-200 IE Calcitonin
      ggf. Kombination mit Antikonvulsiva
      Therapiedauer und -dosis nicht eindeutig
      Muskelschmerz   keine Dauermedikation, Beobachtung nicht-pharmakologischer Optionen
      Myogelosen 200-400mg Tetrazepam Optionen
      Muskelspastik 60-100mg Baclofena auch bei Myoklonien

      a = einschleichende Dosierung erforderlich!

       

    Neurodestruktive Verfahren in der Tumorschmerztherapie

      Methoden sind intrathekale Neurolysen, Chordotomie, Myelotomie, DREZ-Läsion (Dorsal Root Entry Zone Koagulation) und Thermoläsion des Ganglion Gasseri. Sie sollten nur von erfahrenen Therapeuten durchgeführt werden.
      Ihre Indikation muss aufgrund möglicher schwer wiegender Akut- (Blasen-/Mastdarmstörung, Paraparese) und Spätkomplikationen (Deafferentierungsschmerz) sehr sorgfältig gestellt werden. Die Methoden der konservativen und anästhesiologischen Schmerztherapie sollten nach Möglichkeit vorher ausgeschöpft sein.
      Eine Ausnahme stellt die Neurolyse des Ganglion coeliacum dar, welche bei rein viszeralen Schmerzen im Oberbauch (Magen, Duodenum, Pankreas, Leber, Milz, Querkolon) indiziert ist. Ihre Komplikationsrate liegt zwischen 1 bis 3% bei einer Wirkdauer von Tagen bis Monaten.

     

  8. Besondere Therapiesituationen

    Inoperable enterale Obstruktion in der Subileussituation

      In der (Sub-)ileussituation ist auch im Terminalstadium zunächst der Versuch einer konservativen Therapie mit hoch dosierten Kortikosteroiden (z.B. 36 mg Dexamethason pro Tag) und anschließender enteraler ggf. auch parenteraler Gabe von Prokinetika/Cholinergika indiziert. Bei gegebener Inoperabilität ermöglicht die konservative pharmakologische Therapie (s.u.) ein u.U. mehrwöchiges relativ beschwerdearmes Überleben.

    Inoperable enterale Obstruktion (Ileus)

      Bei Schmerzen werden Opioide in analgetisch suffizienter Dosis gegeben, bei Koliken ergänzt durch Metamizol (6g/d) oder durch das gleichzeitig antisekretorisch wirkende N-Butylscopolamin (60–80mg/d). Bei hohem Verschluss reduziert Octreotid aufgrund seiner antisekretorischen Wirkung die Volumenbelastung des Darmes. Gleiches gilt für Protonenpumpenhemmer. Bei Übelkeit/Erbrechen sind Dimenhydrinat, Cyclizin, Scopolamin (transdermal, s.c.), Haloperidol sowie Kortikosteroide indiziert. Die Anlage einer Magensonde ist nicht zwingend notwendig, oft toleriert der Patient seltenes Erbrechen besser. Die Anlage einer perkutanen Gastrostomie (PEG) zur Entlastung ist besonders bei hohem Verschluss zu erwägen.

    Akuter Atemnotanfall

      Zur symptomatischen Therapie akuter Atemnot werden initial beim opioidnaiven Patienten 5–10 mg Morphin, beim opioidgewöhnten 10–20% der Tagesdosis des Opioids s.c./ i.v. gegeben und die Dosis in der Folgezeit nach Klinik gesteigert. Zur Therapie der Angst wird Lorazepam (auch buccal) oder Midazolam als Kurzinfusion nach Effekt gegeben.

    Neuropsychiatrische Symptome

      Delirante Zustände (Verwirrtheit, Desorientierung und Halluzinationen) treten bevorzugt in der Terminalphase auf. Vor Einleiten einer symptomatischen Therapie müssen stets (behandelbare) medikamentöse oder erkrankungsbedingte Ursachen ausgeschlossen werden (z.B. Hyperkalziämie). Zur symptomatischen Therapie eignen sich Neuroleptika bei delirantem Syndrom (z.B. Haloperidol selten > 30mg/d), Benzodiazepine bei ausgeprägten Angstzuständen sowie bei Agitation und motorischer Unruhe (z.B. Lorazepam, Midazolam).

     

    Literatur

    1. Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung zur Schmerztherapie (DIVS) (1999) Leitlinien zur Tumorschmerztherapie. Tumordiagnostik Therapie 20: 105–129
    2. Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (2000) Empfehlungen zur Tumorschmerztherapie
    3. Arbeitskreis Tumorschmerztherapie der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) (1996) Anleitung zur Tumorschmerztherapie bei Erwachsenen
    4. Arbeitsgruppe Schmerz beim Bundesministerium für Gesundheit (1995) Leitlinien zur Tumorschmerztherapie
    5. WHO (1996) Cancer pain therapy. WHO publishing, Geneve
    6. EAPC Expert Working Group (2001) Morphine and alternative opioids in cancer pain: the EAPC recommandation Br J Cancer 84: 587–593
    7. Radbruch L, Loick G et al (2000) MIDOS. Elektronische Datenbank für Palliativstationen. Schmerz 214 : 231–239


Verfahren zur Konsensbildung

    Erstellung durch eine Expertengruppe im Auftrag der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS)

    Mitglieder der Arbeitsgruppe waren:
    Prof. Dr. I.A. Adamietz, Herne; Dr. D. Beck, Göttingen; PD Dr. I. Gralow1, Münster; PD Dr. St. Grond, Köln; Dr. G. Hanekop, Göttingen; Dr. U. Hankemeier1, Bielefeld; Prof. Dr. E. Heidemann, Stuttgart; Dr. L. Hoffmann1, Hamburg; Prof. Dr. J. Jage1, Mainz; PD Dr. R. Kath, Essen; Prof. Dr. E. Klaschik, Bonn; Dr. M. Kloke1, Essen; PD Dr. O. Kloke, Essen; Dr. M. Lempa, Köln; Dr. G. Lindena-Glaess, Limburg; F. Nauck, Bonn; PD Dr. L. Radbruch1, Köln; Prof. Dr. W. Sohn1, Düsseldorf; PD Dr. M. Strumpf1, Bochum; G. Tietze-Schillings, Essen; PD Dr. V. Tronnier, Heidelberg; Dr. M. Weber, Mainz; PD Dr. U. Zeilhofer1, Erlangen; Prof. Dr. M. Zenz, Bochum
    1 Mitglieder des Redaktionsteams

    Das vorliegende Manuskript wurde einem Delphi-Verfahren unterzogen. Daran nahmen Leiter bzw. deren Stellvertreter aus 59 deutschen palliativmedizinischen Einrichtungen teil.

    Beratend haben weiter im Rahmen des durch ISTO durchgeführten Abstimmungsverfahren mitgewirkt:
    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT)
    Arbeitsgemeinschaft Radioonkologie
    Arbeitskreis Supportivmaßnahmen in der Onkologie
    Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
    Deutsche Gesellschaft für Pathologie
    Deutsche Röntgengesellschaft

     

    Aktualisierung 2001

    Die Leitlinie wurde von der Leitlinienkoordinatorin den Mitgliedern der Expertengruppe vorgelegt, Änderungen und Ergänzungen wurden nach Rücksprache mit der Leitlinienkoordinatorin eingearbeitet. Anschließend wurde die Leitlinie folgenden Institutionen vorgelegt und deren Änderungswünsche wurden nach Rücksprache mit der Leitlinienkoordinatorin berücksichtigt.

    Arbeitsgemeinschaften
    AEK-P
    AIO
    ARO
    ARNS
    CAO
    AK Supportivmaßnahmen in der Onkologie

    Fachgesellschaften
    Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM)
    Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
    Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO)
    Deutsche Gesellschaft für klinische Pharmakologie und Toxikologie (DGPT)
    Deutsche Gesellschaft für Pathologie
    Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
    Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)
    Deutsche Röntgengesellschaft
    Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS)
    Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS)
    Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCh)
    Kooperierende Institutionen
    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT)
    Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK)
    Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDS)

     

    Leitlinienkoordination

    Dr. Marianne Kloke
    Innere Klinik und Poliklinik (Tumorforschung)
    Universitätsklinikum GHS Essen
    Hufelandstaße 66
    D-56177 Essen

     

Erstellungsdatum: Januar 2000

Überarbeitete, aktualisierte Fassung: Oktober 2001

Nächste Aktualisierung geplant: Frühjahr 2006

Die Leitlinienkoordinatorin wird außerdem jährlich vom ISTO in einer Umfrage zu notwendigen Aktualisierungen befragt. Falls diese erforderlich sind, wird die aktualisierte Version der Leitlinie im Internet unter http://www.krebsgesellschaft.de bzw. unter http://leitlinien.net veröffentlicht.

 


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Stand der letzten Aktualisierung: Oktober 2001
©: Dt. Krebsgesellschaft u.a.
Autorisiert für elektronische Publikation: AWMF online
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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:21
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