Alles rund um den MP3 Download und Tauschbörsen:
Hollywood führt Schlag
gegen BitTorrent
LokiTorrent geschlossen - Andere P2P-Systeme
integrieren BitTorrent
Die US-Industrie hat die Schließung der
BitTorrent-Website LokiTorrent vor Gericht durchgesetzt. Damit ist
Hollywood nur ein vorläufiger Schlag gegen den Online-Filmdownload
gelungen, denn gleichzeitig integrieren immer mehr
File-Sharing-Systeme die BitTorrent-Technologie. So unterstützt nach
der inzwischen meistgenutzten Online-Tauschbörse eDonkey künftig
auch die P2P-Software Morpheus
http://www.morpheus.com die Suche im BitTorrent-Netzwerk.
Allerdings könnte mit dem Shutdown von LokiTorrent
http://www.lokitorrent.com nun auch die große Jagd auf
Online-Filmpiraten eröffnet sein, denn der Betreiber muss auch alle
Logfiles der über 750.000 registrierten User der Website an den
US-Industrieverband MPAA übergeben, berichtet die Los Angeles Times.
"Morpheus ermöglicht ein wesentlich besseres User-Erlebnis", zitiert
das IT-Portal Cnet Michael Weiss, CEO von Morpheus-Produzent
StreamCast Networks. BitTorrent ist zum Liebling der
File-Sharing-Community avanciert seit Breitband-Internet den
Download immer größerer Datenmengen erlaubt. Im BitTorrent-Netz wird
vor allem nach Filmen, TV-Serien und Software gesucht, weshalb das
Netzwerk bereits ins Schussfeld der Filmindustrie geraten ist.
Allerdings ist die Technologie weit weniger Nutzer freundlich. Der
Durchschnittsuser ist auf Link-Websites wie LokiTorrent angewiesen,
um Daten im System zu finden. Dieser Nachteil wird aber durch die
Integration in andere P2P-Systeme immer kleiner.
Hollywood gefällt das naturgemäß gar nicht. Der Verband der
US-Filmindustrie MPAA geht daher scharf gegen das BitTorrent-System
vor. Der 28-jährige Betreiber von LokiTorrent hat sich bis zuletzt
geweigert, die Website einzustellen, musste sich nun aber einer
Mio.-Dollar-Klage beugen. Abgesehen von einer Mio. Dollar
Schadenersatz für die MPAA, die der Betreiber laut Los Angeles Times
mit Sicherheit nicht bezahlen kann, müssen auch die gesammelten
Userdaten der Website übergeben werden. Diese Logfile-Daten könnten
Ermittler auf die Spur zehntausender User bringen, die illegale
Filmkopien aus dem Web gesaugt haben. Eine Klagewelle der
Filmindustrie zum Schutz des boomenden DVD-Geschäfts könnte also
bevorstehen. |

Napster will Filme und
Games online anbieten
Deutscher Musikdienst innerhalb eines Jahres
Der Online-Musikservice Napster
http://www.napster.com will künftig auch Filme und Games online
anbieten. Wie die Financial Times (FT) berichtet, sieht Napster-Chef
Chris Gorog durchaus eine Zukunft im Online-Vertrieb von Filmen,
TV-Programmen, Games und anderem Video-Content. Das Modell der
Musikindustrie ist das Vorbild, nun gilt es noch Hollywood davon zu
überzeugen. Darüber hinaus kündigte Gorog auf der Musikmesse Midem
in Cannes eine deutsche Version von Napster innerhalb eines Jahres
an, berichtet das IT-Portal Cnet.
"Wir erwägen derzeit eine Entwicklung in Richtung Video, vor allem
um die junge Videogame-Generation anzusprechen", sagte Gorog der FT.
Zurzeit steckt der legale Film-Download noch in den Kinderschuhen.
US-Anbieter wie Movielink, an dem Studios wie MGM, Paramount, Sony
Pictures, Universal Studios und Warner Bros beteiligt sind, kommen
nicht vom Fleck. Das liegt aber wohl eher daran, dass Hollywood den
Film-Download scheut wie einst die Musikindustrie. Die Studios
wollen ihre Cashcow DVD nicht gefährden, gleichzeitig steigt aber
der illegale Film-Download über eDonkey und BitTorrent. Analysten
meinen daher, dass legale Musikservices ähnlich erfolgreich sein
könnten wie Apples iTunes und Napster bei Musik. |

Napster wieder vor
Gericht
Patentklage von SightSound
Napster steht wieder vor Gericht wegen
Patentverletzung. Das Unternehmen SightSound Technologies
http://www.sightsound.com behauptet, der Online-Musikdienst
verletze seine Patentrechte beim Musik-Download. Wie das IT-Portal
Cnet berichtet, wurden laufende Lizenzverhandlungen der beiden
Unternehmen abgebrochen. SightSound hält einige Patente im Bezug auf
Musik- und Video-Download und P2P-Infrastruktur.
"Diese Klage ist das bedauernswerte Ergebnis eines langen Verlaufes,
der auch freundschaftlich gelöst hätte werden können", meinte
SightSound-CEO Scott Sander in einem Statement. Demnach sei eine
Lizenzvereinbarung mit Napster in greifbarer Nähe gewesen, aber
Napster habe auch den Video-Download inkludieren wollen.
SightSound ist eines jener Unternehmen, die umstrittene Patente in
Bereichen besitzen, die heute als Grundfunktionen des Internet
gelten. SightSound hat sein Patent kürzlich gegen die
Bertelsmann-Tochter CDNow durchgesetzt. Allerdings einigten sich die
beiden Unternehmen außergerichtlich. Bertelsmann zahlte 3,3 Mio.
Dollar. Der Fall wurde jedoch nicht ausjudiziert. Auch andere
Unternehmen, die derartige Patente halten (wie z.B. E-Data), haben
bei der Durchsetzung ihrer behaupteten Rechte bereits Erfolge
erzielt (vgl. pte
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040121042 ). Auch das so
genannte Eolas-Patent der Universität von Kalifornien ist eines
jener umstrittenen Patente (vgl. pte
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040820003 ). |

RIAA klagt erneut
Täter sind oftmals Studenten
Die Recording Industry Association of America (RIAA)
http://www.riaa.com/ hat bekannt gegeben, dass sie gegen 754
Filesharer wegen Verletzung des Urheberrechts gerichtlich vorgehen
wird. Durch das neue Gerichtsverfahren erhöht sich die Zahl der
durch die RIAA angeklagten Einzelfälle auf 7.706. Ihnen allen wird
Musikhandel über Peer-to-Peer-Netzwerke vorgeworfen.
Wie in früheren Runden hat die Musiklobby auch wieder Klagen gegen
Angehörige von Universitäten eingereicht. "Dieses Mal betrifft es 20
Angehörige von sieben Hochschulen", so die RIAA. Wie pressetext
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041029051 berichtete, wurden
am 29. Oktober bereits 750 neue Prozesse eröffnet.
Eine Studie zeigt einen starken Rückgang der Musikpiraterie über
Peer-to-Peer-Netzwerke seit Prozessbeginn der Musikgiganten gegen
den Musikanbieter Napster
http://www.napster.com . NPD MusicWatch Digital
http://www.npd.com
fand heraus, dass sich die Musikformate von Microsoft oder Apple
langsam durchsetzen, während MP3-Formate auf den Festplatten von
Privatusern zurückgehen. Zwar werden MP3s immer noch herunter
geladen, würden aber noch schneller wieder von der Festplatte
gelöscht - ein Verhalten, das als Hinweis auf Angst vor der
Entdeckung durch Internetfahnder gewertet wird. |

Napster kommt aufs
Handy
Online-Musikdienst verkauft künftig auch
Klingeltöne
Napster
http://www.napster.com steigt in das Geschäft mit Klingeltönen
ein. Napster Mobile soll ab 2005 in den USA und Kanada an den Start
gehen und den populären Markennamen auch in Sachen Telekommunikation
etablieren. Der Sprung vom Internet aufs Mobiltelefon wird vom
Partner Dwango Wireless unterstützt. Der Vereinbarung wurde von den
beiden Unternehmen in einer Aussendung bekannt gegeben.
"Napster Mobile ist eine natürliche Erweiterung für die größte Marke
der digitalen Musikwelt", so der nicht gerade bescheidene
Napster-Chef Chris Gorog. Dwango
http://www.dwango.com wird Napster bei der Entwicklung und
Vermarktung des neuen Angebots unterstützen. Das in Los Angeles
ansässige Unternehmen ist auf Mobile Entertainment spezialisiert.
Der mobile Dienst wird ein eigenes Napster-Interface haben und mit
dem Online-Dienst integriert sein. Der User kann aus dem
Napster-Repertoire auswählen und die Klingeltöne auf den PC laden.
Für den Download von Klingeltönen erhält der Kunde Bonuspunkte für
Downloads beim kommerziellen Online-Musikdienst von Napster.
Finanzielle Details der aktuellen Vereinbarung zwischen Napster und
Dwango wurden nicht bekannt gegeben. Anfang Dezember gab Dwango
jedoch der US-Börsenaufsicht SEC einen Lizenzdeal mit Napster
bekannt, berichtet das Wall Street Journal (WSJ). Demnach habe
Dwango 360.000 Dollar dafür bezahlt, mobile Unterhaltungsdienste
unter der Marke Napster zu vermarkten. Weitere 200.000 Dollar seien
für Sponsoring der Marke Napster gezahlt worden, so das WSJ. Das
Geschäft mit Klingeltönen steckt in den USA im Gegensatz zu Europa
noch in den Kinderschuhen. |

Bessere
Copyright-Kontrolle bei KaZaA möglich
IT-Experte sieht vor Gericht Verantwortung bei
Sharman
Im Gerichtsverfahren gegen Sharman Networks
http://www.sharmannetworks.com im australischen Sydney hat ein
IT-Experte den Betreiber der Online-Tauschbörse KaZaA in Bedrängnis
gebracht. Die Musikindustrie will in dem Prozess klären, ob Sharman
die Inhalte im dezentralen P2P-Netz von KaZaA kontrollieren kann.
Sharman behauptet, dies sei nicht möglich. Wie das IT-Portal Cnet
berichtet, ist der IT-Experte Leon Sterling anderer Meinung.
Sterling ist Professor für "Software Innovation and Engineering" an
der University of Melbourne und hat in dem in Sydney stattfindenden
Verfahren als Sachverständiger ausgesagt. Er geht davon aus, dass
die KaZaA-Software durchaus ein Monitoring der Aktivitäten und
Inhalte zulasse. Das Sammeln statistischer Daten über die
Aktivitäten der User sei im KaZaA-Netz ebenso einfach wie im
Internet selbst. Es sei eine Entscheidung von Sharman keine
Sicherungen gegen den Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte in
die Software zu integrieren.
Der Hinweis zum Schutz des Copyrights sei nur relativ unauffällig
angebracht. Das Design der Software erlaube aber eine prominente
Platzierung dieser Hinweise im Interface der KaZaA-Software. So
könnte beispielsweise bei jedem Upload bzw. Hinzufügen von Dateien
zum Shared-Ordner eine Warnung und ein Hinweis auf das Copyright
erscheinen, bevor dies durchgeführt wird. Dass dies nicht der Fall
sei, ist laut Sterling eine willkürliche Entscheidung von Sharman.
Die Aussage wirft kein gutes Licht auf Sharman. Das Unternehmen hat
bisher immer geleugnet, irgendeinen Einfluss auf das Verhalten der
User zu haben. |

Künstler sehen in
File-Sharing keine Bedrohung
Klagen der Musikindustrie bringen den Musikern
nichts
Künstler und insbesondere Musiker in den USA sehen
im File-Sharing keine Bedrohung für ihre Arbeit. Wie aus einer
aktuellen Studie des Pew Internet & American Life Project
http://www.pewinternet.org hervorgeht, sehen US-Künstler "vom
Superstar bis zum hungernden Sänger" das Internet als Instrument,
das die Art wie sie ihre Arbeit machen, vermarkten und verkaufen
verbessert. Zwei Drittel der befragten Künstler und Musiker sehen in
File-Sharing eine geringe oder gar keine Bedrohung. 60 Prozent sind
der Meinung, dass die Maßnahmen der Musikindustrie gegen illegales
File-Sharing ihnen nichts bringen.
64 Prozent aller Befragten meinen, dass der Künstler selbst die
volle Kontrolle über die Nutzung seiner Arbeit haben sollte. Die
Hälfte der Künstler ist aber überzeugt, dass das derzeit nicht so
ist. Die geltenden Copyright-Gesetze bevorzugen demnach den Verleger
der Kunst, also im Falle der Musikindustrie die Labels, vor dem
Schöpfer der Kunst. Nur 28 Prozent aller Künstler sehen in
File-Sharing eine Bedrohung ihrer Arbeit.
Dennoch ist über die Hälfte aller Künstler (52 Prozent) der Meinung,
unautorisierter Tausch von urheberrechtlich geschützter Musik oder
Filmen im Internet sollte illegal sein. Bei Künstlern, die von ihrer
Kunst leben (Paid Artist), ist diese Sichtweise noch stärker
ausgeprägt (55 Prozent). Aber immerhin 37 Prozent aller Künstler (35
Prozent der Paid Artist) sagen, der Online-Tausch unautorisierter
Kopien sollte legal sein. Zwei Drittel sehen in den Betreibern von
P2P-Netzen die Hauptverantwortlichen für den illegalen Tausch von
Musik und Filmen im Internet. Nur 15 Prozent sind der Meinung, dass
es richtig ist einzelne User zu klagen wie das die Musikindustrie
tut. 15 Prozent meinen sowohl P2P-Unternehmen als auch User seien
verantwortlich. Eine klare Mehrheit von 60 Prozent sieht jedoch in
den Maßnahmen der Musikindustrie keine Vorteile für sich.
Beim Fair Use von digitalem Material sind die US-Künstler gespalten.
Weit gehender Konsens herrscht laut Pew-Studie bei der Frage der
Privatkopie: Kopien zum privaten Gebrauch sollten aus Sicht der
Künstler erlaubt sein. Beim Kopieren für Freunde scheiden sich die
Geister jedoch: 46 Prozent aller Künstler meinen, dass das Brennen
einer CD oder einer DVD für einen Freund legal sein sollte, 48
Prozent sind vom Gegenteil überzeugt. Bei den Musikern sind sogar 47
Prozent der Meinung, das Brennen für einen Freund sollte erlaubt
sein. 41 Prozent sagen, es sollte verboten werden.
Die Studie beruht auf drei Umfragen: Einer repräsentativen
Telefon-Befragung von 809 Erwachsenen, die sich selbst als Künstler
bezeichnen. Einer nicht auf Zufallsauswahl beruhenden Befragung von
2.755 Musikern, Komponisten und Musikverlegern, die nicht
repräsentativ für die US-Population der Musiker ist. Drittens wurden
2.013 über 18-jährige US-Amerikaner zu Copyright und File-Sharing
befragt. Laut Pew Internet & American Life Project geht aus der
Studie hervor, dass es in den USA 32 Mio. Menschen gibt, die sich
selbst als Künstler bezeichnen. Zehn Mio. US-Amerikaner verdienen
mit ihrer Kunst zumindest einen Teil ihres Lebensunterhalts. |

Napster-Gründer will
P2P zum Business machen
Skeptiker sehen Propaganda-Strategie der
Musikindustrie
Napster-Gründer Shawn Fanning will mit seinem
neuen Unternehmen Snocap Peer-to-Peer-Systeme (P2P) zu einem
Business machen. Snocap geht kommenden Montag an den Start und
bietet eine Filter-Software für Online-Händler und P2P-Systeme an
(vgl. pte
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041115014 ). Die Ambitionen
des ehemaligen Erzfeindes der Musikindustrie sind aber weit größer,
berichtet die Financial Times (FT) heute, Freitag. Snocap
http://www.snocap.com soll eine "vertrauenswürdige dritte
Partei" werden, die als Zentrum für legale digitale Musik und andere
urheberrechtliche Dateien dient. Skeptiker sehen darin lediglich
eine Propaganda-Strategie der Musikindustrie.
Musiklabels und andere Copyright-Inhaber sollen ihre Inhalte an
Snocap lizenzieren. Das Unternehmen bietet dann seine zentrale
Datenbank jenen Online-Händlern und P2P-Betreibern an, die ihre
Software auf Snocap abstimmen. Die Software von Snocap erkennt
digitale Musikstücke anhand einer typischen Audio-Signatur, die wie
eine Fingerabdruck funktioniert. Die Copyright-Inhaber können
bestimmen, wie ihre Musik vermarktet wird, vom Preis angefangen über
das Audio-Format bis zu der Anzahl der Kopien, die getauscht werden
können. Das kommerzielle P2P-Unternehmen Mashboxx, das Anfang 2005
an den Start geht, soll laut FT die Software von Snocap nutzen.
P2P-Systeme, ob bestehende oder neue, müssen aber nicht nur ihre
Software an Snocap anpassen, so der Analyst Josh Bernoff von
Forrester Research, sondern auch die User gewinnen. "Wenn die User
einen Gratiszugang suchen, ist es unwahrscheinlich, dass sie
teilnehmen", meint Bernoff zur New York Times (NYT). Dazu müsse
etwas Einzigartiges, eben ein eindeutiger Mehrwert, geboten werden.
Fred Von Lohmann, Anwalt der US-Konsumentenschutzorganisation EFF
http://www.eff.org
und Rechtsvertreter von Morpheus-Betreiber StreamCast, sieht in
den P2P-Experimenten der Musikindustrie und insbesondere in Snocap
eher eine Propaganda-Strategie des Musikverbandes RIAA. Die
Musikindustrie zeigt so, dass sie nicht generell gegen P2P-Systeme
ist. Auch wenn die legalen P2P-Unternehmen scheitern, hat man es
zumindest versucht. Lohmann stellt jedoch die Frage, warum ein
P2P-Unternehmen, das Copyright-Bestimmungen respektiert, sich einem
zentralen, wenig transparenten Netzwerk ausliefern sollte, das seine
Inhalte völlig kontrolliert. |

Napster sieht "Licht
am Ende des Tunnels"
Roxio-Chef erwartet keinen Profit im nächsten
Quartal
Zuversichtlich über die Erfolgsaussichten des
nunmehr legalen Online-Musikdienstes Napsters
http://www.napster.com hat sich Chris Gorog (Bild), Chef der
Muttergesellschaft Roxio, gezeigt. "Wir sehen Licht am Ende des
Tunnels, aber wir wollen noch nicht sagen, wann wir beim Cashflow
den Breakeven-Bereich erreichen, vor allem, da wir mit unseren
Prognosen zu leicht falsch liegen können", sagte Gorog bei einem
Besuch in Großbritannien.
Zuletzt waren Zweifel am Erfolg von Napster 2.0 laut geworden. Die
kalifornische Muttergesellschaft Roxio hatte im vergangenen Quartal
im Online-Bereich ein Minus von satten 15 Mio. Dollar hinnehmen
müssen. Die Mutter aller Tauschbörsen ist seit ihrer legalen
Wiedergeburt im Herbst vergangenen Jahres auf ingesamt fünf Mio.
Downloads gekommen. pte berichtete:
http://www.pte.at/pte.mc?pte=040224020 Damit sei man der größte
rein PC-basierte digitale Musikdienst, hieß es. Apple hat dagegen
mit seiner Download-Plattform iTunes bereits im Dezember 25 Mio.
online verkaufte Musiktitel feiern können. Und am Höhepunkt seines
"illegalen Daseins" haben etwa 60 Mio. User pro Tag auf das
Katzenlogo von Napster geklickt.
Gorog gab zu, dass die Investoren einen langen Atem brauchen werden.
Wann Napster "neu" profitabel sein wird, wollte der Roxio-Chef nicht
sagen, berichtet die Financial Times. "Es wird sicher nicht im
nächsten Quartal sein", sagte Gorog. "Die meisten unserer Investoren
wissen, dass es sich dabei um ein Langzeit-Investment handelt." Der
Manager gestand ein, dass Apples iTunes in "diesem Frühstadium der
Entwicklung" ganz gut sei, die Konsumenten würden aber sehr bald die
"Beschränkungen" dieses Systems sehen. Generell glaubt Gorog an die
Zukunft des digitalen Musik-Geschäftes. In vier Jahren sollen damit
weltweit 4,5 Mrd. Dollar umgesetzt werden.
Napster tritt nunmehr die Expansion nach Europa an, der
Markteintritt erfolgt vorerst in Großbritannien und danach sollen
sukzessive weiter Länder wie Frankreich, Deutschland, Italien und
Spanien dazukommen. "Es ist unser Ziel, in jeder Region ein lokales
Programmangebot zu haben", sagte Gorog. Dies bedeute auch, dass man
nicht überall am selben Tag starten könne.
|

File-Sharing vor
US-Höchstgericht
Musikindustrie bekämpft Legalität von
Online-Tauschbörsen weiter
11. Oktober 2004 11:07 - Die US-Musikindustrie
hat die Legalität von File-Sharing-Programmen zur Sache des US Supreme
Court
http://www.supremecourtus.gov gemacht. Wie das Wall Street Journal (WSJ)
heute, Montag, berichtet, haben Vertreter der Film- und Musikindustrie
gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts in San Francisco vom
August Einspruch erhoben. Das Gericht hat die Legalität von
File-Sharing-Programmen bestätigt (vgl. pte
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040820007 ).
Die Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco habe "Grokster
und StreamCast gegenüber ihrer Verantwortung für Millionen von
Copyright-Verletzungen immunisiert, die täglich in ihren Systemen
stattfinden", heißt es in der Berufung. Das Gericht in San Francisco,
das bereits die erste Tauschbörse Napster zu Fall gebracht hatte,
begründete die Legalität von Grokster und Morpheus mit dem dezentralen
Aufbau des Systems (im Gegensatz zu Napster). Die Unternehmen haben
demnach keinen Einfluss auf die Aktivitäten der User. Der Vertrieb der
File-Sharing-Software alleine sei nicht illegal. Es sei zudem nicht
Aufgabe von Gerichten, neue technologische Entwicklungen zu regulieren.
Dies sei Aufgabe des Gesetzgebers. Nun muss das US-Höchstgericht eine
endgültige Entscheidung fällen. |

Napster-Start in Kanada
Angebot entspricht dem im UK
Der Online-Musikstore Napster ist gestern, Mittwoch, auch in
Kanada gestartet. Napster
http://www.napster.ca bietet somit als erster einen legalen
Downloadservice in Kanada an. Als Partner agiert die kanadische Brauerei
Molson, wie The Register
http://www.theregister.co.uk berichtet.
Napster liegt damit einen Schritt vor dem US-Konkurrenten Apple, dessen iTunes
bis dato nur in den USA verfügbar ist. Vergangene Woche wurde Napster in
Großbritannien gelauncht (pte berichtete
http://www.pte.at/pte.mc?pte=040521005 ), dort sind 500.000 Songs zum
Download verfügbar. Momentan sind in Kanada nur 300.000 Lieder erhältlich,
diese Zahl soll sich aber bald erhöhen. Napster hat Lizenzen der fünf großen
Musiklabels, aber auch mehrere von unabhängigen Plattenfirmen.
Auch in Kanada bietet Napster sein Service für sieben Tage gratis zum
Probieren an. Bei Interesse kann dann zwischen einem monatlichen Entgelt von
9,95 kanadischen Dollar (5,98 Euro) oder 1,19 (71 Cent) kanadische Dollar pro
Song bzw. 9,95 pro Album gewählt werden. Neben Song-Downloads können auch
diverse Radiostationen gehört werden. Das kanadische Headquarter befindet sich
in Richmond Hill in der Provinz Ontario, wo sich auch der Sitz des
Partnerunternehmens Roxio befindet.

Napster: Fünf Mio. Songs online verkauft
Roxio-Tochter bleibt weiter hinter iTunes zurück
Napster
http://www.napster.com hat seit seinem Neustart als legaler Anbieter
online insgesamt fünf Mio. Songs verkauft. "Diese Marke ist ein Meilenstein
und ein Beweis für die Qualität des Services", freute sich Napster-Chef Chris
Gorog über das Ergebnis. Napster sei bei den rein PC-basierten digitalen
Musikdiensten die Nummer eins, betonte Gorog. Insgesamt will der Musikdienst
im ersten vollen Jahr seines Bestehens "mindestens 20 Mio. Umsatz verbuchen."
http://www.napster.com/press_releases/pr_040223.html
Napster war Ende 2002 vom kalifornischen Softwareunternehmen Roxio gekauft und
im Oktober als legaler Dienst gestartet worden. In den ersten drei Monaten
bescherte der wiederauferstandene Online-Dienst seiner Mutter allerdings satte
Verluste. So bilanzierte der Bereich Online-Musik mit einem Minus von 15,1
Mio. Dollar in Roxios drittem Quartal tiefrot. pte berichtete:
http://www.pte.at/pte.mc?pte=040205022 Der Umsatz betrug im selben
Zeitraum 3,6 Mio. Dollar.
Der Online-Dienst ist nach neuesten Angaben seit seinem Restart vom Oktober
auf "hunderte Mio. Pageviews" gekommen und verfügt über 1,5 Mio. Mitglieder.
Mit der Marke von fünf Mio. Downloads liegt Napster weit hinter Apples
Download-Plattform iTunes zurück, die bereits im Dezember 25 Mio. online
verkaufte Musiktitel feiern konnte. Auf der Plattform können mehr als 400.000
Titel zum Preis von jeweils 99 US-Cent downgeloadet werden.

KaZaA wehrt sich
Einspruch gegen Vorgehen der Musiklobby - Sharman Networks
setzt auf Zeit
Die Tauschbörse KaZaA
http://www.kazaa.com bekämpft die von der australischen Musikindustrie
initiierten Untersuchungen wegen angeblicher Copyright-Verletzungen. Wie der
australische IT-Dienst AustralianIT berichtet, hat der KaZaA-Betreiber Sharman
Networks heute, Dienstag, vor einem Bundesgericht in Sydney Einspruch gegen
die getroffenen juristischen Maßnahmen eingelegt. Die juristischen Schritte
sollen ausgesetzt werden, bis die Untersuchungen gegen KaZaA in den USA
abgeschlossen sind, heißt es in der Eingabe von Sharman Networks.
Die australische Musiklobby hat vergangenen Freitag eine gerichtliche
Hausdurchsuchung in der KaZaA-Zentrale in Sydney sowie in weiteren
Örtlichkeiten erwirkt. Die Aktion erfolgte aufgrund einer so genannten "Anton
Pillar order", wonach jene, die ein Copyright an einer Sache geltend machen,
Räumlichkeiten betreten und nach Dokumenten suchen dürfen.
http://www.pte.at/pte.mc?pte=040206020 Die Anwälte von Sharman Networks
wollen nun erreichen, dass die juristische Basis dieser Durchsuchungsaktion
für ungültig erklärt wird. Damit dürfte das bei diesen Hausdurchsuchungen
gefundene Material in Gerichtsverfahren nicht mehr verwendet werden.
"Da die Musikindustrie in den USA eine Niederlage erleiden wird, kommen sie
nach Australien und wollen hier den selben Kampf nochmals austragen", sagte
der US-Rechtsanwalt von KaZaA David Casselman. Dass man KaZaA wegen
Copyright-Verletzungen anklage sei nichts anderes als wenn man aus dem selben
Grund gegen die Hersteller von Kopiergeräten zu Felde ziehen würde.

Hausdurchsuchung bei KaZaA
Australische Musikindustrie verschärft Kampf gegen
Tauschbörse
Die Musiklobby hat im Kampf gegen die Tauschbörse KaZaA
einen Gang zugelegt. So hat die australische Musikindustrie
http://www.aria.com.au/ eine gerichtliche Hausdurchsuchung in der
KaZaA-Zentrale in Sydney sowie Durchsuchungen bei Universitäten, Internet
Service Providern und Telekom-Gesellschaften erwirkt. Die Musikindustrie
erhofft sich von der Maßnahme Beweise über illegale Filesharing-Aktivitäten zu
erhalten, berichtet AustralianIT.
Die Hausdurchsuchungen erfolgen aufgrund einer so genannten "Anton Pillar
order", wonach jene, die ein Copyright an einer Sache geltend machen,
Räumlichkeiten betreten und Dokumente untersuchen dürfen. Mit dem Schritt hat
die Musikindustrie den Kampf gegen angebliche Piraterie verschärft.
Australien, von wo aus KaZaA offiziell operiert, gilt als Vorreiter in der
Auseinandersetzung mit Tauschbörsen. So wurden im November vergangenen Jahres
zwei Studenten aus Sydney zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie
über eine Site 1.000 Songs zum Download angeboten hatten.
Dagegen musste die Musikindustrie in der letzten Zeit auch einige Niederlagen
hinnehmen. So hat ein niederländisches Gericht eine Entscheidung aufrecht
erhalten, wonach die ursprünglichen Entwickler der KaZaA-Software, zwei
holländische Programmierer, nicht für Copyright-Verletzungen durch User
verantwortlich gemacht werden können. Darüber hinaus ist erst im Jänner
Sharman Networks, der Besitzer von KaZaA, in die Gegenoffensive gegangen und
hat seinerseits eine Klage gegen die Musik- und Filmindustrie eingebracht,
ironischerweise wegen Copyright-Verletzung. pte berichtete:
http://www.pte.at/pte.mc?pte=040123015 Sharman behauptet in der Klage,
dass der US-Musikverband RIAA bei der Suche nach klagbaren Usern im Internet
unlizenzierte Versionen von KaZaA-Software verwendet hat.

Morpheus bricht "No Spyware"-Versprechen
StreamCast verwendet Browser Helper Objects
StreamCast, Vertreiber der File-Swapping-Software Morpheus und Betreiber
des Musikportals MusicCity
http://www.musiccity.com , installiert gemeinsam mit der Morpheus-Software
auch ein Marketingprogramm, das Informationen über die Surfgewohnheiten der
User sammelt. Diese Nachricht sorgte bei Morpheus-Usern in zahlreichen
Newsgroups für Verärgerung, berichtet das Technologie-Newsportal der
Washington Post, Newsbytes
http://www.newsbytes.com . StreamCast hatte beim Start der neuen Software
versprochen keine Spyware zu verwenden, um sich von anderen Programmen
abzugrenzen. Dies wird auf der Morpheus-Homepage mit einem deutlich sichtbaren
Zeichen mit den Worten "No Spyware" unterstrichen.
StreamCast-CEO Steve Griffin versicherte, dass das verwendete
Marketingprogramm keine persönlichen Daten der User sammelt. "Bevor ich eine
Kooperation mit einem Unternehmen eingehe, stelle ich sicher, dass keine
persönlichen Daten gesammelt werden", so Griffin. Das von StreamCast benutzte
Programm wurde von Wurld Media entwickelt. Es handelt sich um ein von
Microsoft entwickeltes, so genanntes Browser Helper Object (BHO), das sich
selbstständig zum Microsoft Internet Explorer (IE) hinzufügt. Mit Hilfe des
Browser-Add-Ons wird gezählt, wie oft Morpheus-User bestimmte Seiten (u.a.
Radioshack.com, Ebay.com, Amazon.com, Toysrus.com) besuchen. Das Programm
arbeitet unsichtbar für den User.
BHOs sind relativ verbreitet (z.B. Yahoo und RealNetworks verwenden sie
auch). Laut der Microsoft-Support-Site können sie beim IE ausgeschaltet
werden. Dazu ist es notwendig, im Tool-Menü Extras unter Internetoptionen im
Bereich "Erweitert" die Box "Browsererweiterungen von Drittanbietern
aktivieren" zu deaktivieren. Nach einem Neustart sind die BHOs inaktiv.
Die neue, Gnutella-basierte Morpheus-Technologie ist die quantitativ am
schnellsten verbreitete Software aller Zeiten. Seit dem Launch Anfang März
wurden laut Download.com des Newsportals Cnet bereits knapp 30 Mio. Kopien
geladen. Neuigkeiten gibt es auch bei den Internet-Adressen von StreamCast.
Die alte Morpheus-Site MusicCity.com gibt sich jetzt als
Independent-Musikportal, während die Morpheus-Homepage nun unter
http://www.morpheus-os.com
zu finden ist.

KaZaA-Download wieder möglich
Website und Software an Sharman Networks verkauft
Die Gründer und Betreiber des niederländischen Musiktauschdienstes KaZaA
http://www.kazaa.com haben ihr
Produkt an das australische Unternehmen Sharman Networks verkauft. Der Verkauf
beinhaltet die Website, den Namen KaZaA, das Logo sowie die Lizenz für die
Software FastTrack, berichtet das Nachrichtenportal
http://news.com.com . Die
genauen Vereinbarungen des Deals wurden nicht bekanntgegeben. Der Download der
KaZaA-Software auf der Homepage ist seit kurzem wieder möglich.
Die Betreiber von KaZaA hatten vor vier Tagen den Download der Software
freiwillig gestoppt (vgl. pte
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=020118028 ). User, die den Service
schon bisher genutzt haben, konnten aber weiterhin Musik downloaden. Der
35-jährige Firmenchef und Gründer von KaZaA und FastTrack, Niklas Zennström,
hoffte mit diesem Schritt ein niederländisches Gericht gnädig zu stimmen.
Diese Maßnahme war offensichtlich nicht erfolgreich. Man habe sich zum Verkauf
entschlossen, um mehr Zeit für die Entwicklung neuer, innovativer Software zu
haben, wurde auf der KaZaA-Homepage mitgeteilt. Das neue Team werde alles
dafür tun, um KaZaA "ohne Beschränkungen am Leben zu erhalten.

Napster sieht Handlungsbedarf für US-Kongress
Gesetzliche Lizenzierung analog zu Radiostationen notwendig
Napster
http://www.napster.com , die
Mutter aller Internet-Tauschbörsen, appelliert an den US-Kongress, den Zugang
zum Repertoire der Musikunternehmen für Online-Musikservices zu gewährleisten.
Napster-CEO Konrad Hilbers forderte auf der "Future of Music"-Konferenz in
Washington DC die Einführung eines obligatorischen Per-Song-Tarifes wie er bei
Radio-Stationen üblich ist, berichtet die BBC
http://news.bbc.co.uk heute,
Dienstag. Zurzeit müssen die legalen Musikservices individuell Lizenzverträge
mit den Musikunternehmen aushandeln.
"Wenn kurzfristig keine Vereinbarung zwischen den Lizenzinhabern und neuen,
unabhängigen Verteilernetzwerken erreicht werden kann, wird der Kongress kaum
eine Wahl haben als obligatorische Lizenzierung in Erwägung zu ziehen", sagte
Hilbert auf der Konferenz. Ähnliche Tarife für Musik bei Radio-Stationen sind
von der Musikindustrie immer wieder bekämpft worden. Auch hier würden die
lizenztragenden Unternehmen lieber individuelle Verhandlungen etablieren.
Napster ist seit dem vergangenen Jahr aus dem Geschäft. Seit dem Krieg der
Musikindustrie gegen das Musikportal versucht Napster, den Online-Service
kostenpflichtig und auf legaler Basis neu zu starten. Das Unternehmen steht
davor, mit den fünf größten Platten-Labels Vereinbarungen abzuschließen, die
den Zugang zu 80 Prozent aller kommerziell verbreiteten Musikangebote sichern
sollen. Die Musikindustrie ist allerdings sehr langsam bei der Lizenzvergabe
an Services, die mit ihren eigenen Plattformen MusicNet und Pressplay
konkurrieren (vgl. pte
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=011015065 ). Der Relaunch von Napster
wird in diesem Jahr erwartet.

File-Sharing-Software mit Trojaner verseucht
"ClickTilUWin" spioniert Benutzerdaten aus
Nach Angaben von Symantec enthält die Software von zwei
File-Sharing-Systemen Trojaner, die persönliche Daten des Benutzers
ausspionieren. Betroffen sind Grokster und der Limeware Gnutella-Client. Der
Trojaner Trojan.Win32.DlDer ist in dem Gewinnspiel "ClickTilUWin" versteckt.
http://securityresponse.symantec.com/avcenter/venc/data/w32.dlder.trojan.html
Bei der Installation der File-Sharing-Software wird der Benutzer gefragt,
ob das Online-Gewinnspiel ebenfalls übernommen werden soll. Allerdings wird
der Trojaner in jedem Fall, egal ob der Benutzer mit "Yes" oder No" antwortet,
installiert. Das Programm übermittelt eigenständig Informationen wie User-ID
und IP-Adresse an eine URL.
Grokster schiebt die Verantwortung für den Trojaner auf einen seiner
Werbekunden. "Wir bündeln unsere Angebot manchmal mit Applikationen unserer
Werbekunden, um die Kosten hier zu decken. Nach unserem Wissen hatte dieser
Werbekunde einen Link zu einer Online-Lotterie gelegt. Wir wurden niemals
informiert, dass die Applikation einen Trojaner installiert", heißt es auf der
Webseite von Grokster. Die Musiktauschbörse hat inzwischen eine Utility auf
ihrer Webseite veröffentlicht, die den Trojaner restlos entfernen soll.
http://www.grokster.com/virusinformation.html
Weitere Informationen zur Entfernung des Trojaners finden sich auch auf der
Security Response-Webseite von Symantec.

Napster-Nachfolger Xolox nimmt Angebot vom Netz
P2P-Dienst kommt Gerichtsverfahren zuvor
Der niederländische Napster-Nachfolger Xolox hat sein Service aus
rechtlichen Gründen eingestellt. Xolox kommt damit einem Verfahren der
Musikindustrie zuvor. Wie die Betreiber der Seite mitteilen, kommt dieser
Schritt als Reaktion auf ein Urteil gegen den Peer-to-Peer-Tauschdienst KaZaA
von vergangener Woche. Beide Dienste stützten sich auf die FastTrack-Software.
http://www.xolox.com
"Mit 1. Dezember wird Xolox geschlossen und der Dienst von den
Verteilerseiten genommen", heißt es in der kurzen Nachricht an die Benutzer.
Die aktuelle Version des Clients erhält zwar einen Zugang zum Netz, kann aber
keine Downloads durchführen. Der Xolox-Dienst war speziell für schnelle
Downloads maßgeschneidert, indem die gewünschten Titeln von mehreren Quellen
gleichzeitig segmentiert abgerufen wurden.
Erst vergangene Woche wurde KaZaA von einem niederländischen Gericht
aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen mit seiner Software zu unterbinden.
Der Tauschdienst erhielt dafür eine Frist von zwei Wochen, ansonsten drohen
45.000 Euro Strafe pro Tag.

Erneuter High Noon zwischen Napster und RIAA
Musikindustrie will 100-prozentige Sicherheit
Der Dauerstreit zwischen der Musik-Tauschplattform Napster
http://www.napster.com und
dem Branchenverband RIAA
http://www.riaa.org geht in die nächste Runde. Wie der Informationsdienst
"The Register"
http://www.theregister.co.uk berichtet, treffen sich die Kontrahenten in
diesen Tagen abermals vor einem Gericht in San Francisco. Kern des Problems
ist nicht zum ersten Mal, ob Napster Urheberrechte verletzt hat und dafür
gerichtlich belangt werden kann.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie effektiv der von Napster
entwickelte Filter ist, mit dessen Hilfe urheberrechtlich geschützte Werke von
einem Tausch ausgenommen werden sollen. Die Napster-Anwälte haben ihre Angaben
vom Sommer mittlerweile korrigiert. Während es seinerzeit hieß, der Filter
arbeite gut, aber nicht perfekt, behauptet die Napster-Fraktion nun, dass der
Mechanismus zu nahezu 100 Prozent in der Lage sei, urheberrechtlich geschützte
Werke herauszufiltern.
Dieses Zugeständnis gehe den Vertretern der RIAA allerdings laut "Register"
noch nicht weit genug. Sie verlangten einen perfekten Schutz von Musikstücken
mit Copyright. Dem könne Napster nur nachkommen, wenn die RIAA der Plattform
nicht nur die Titel der zu Unrecht getauschten Musik, sondern auch die
Dateinamen zur Verfügung stelle. Die RIAA weigert sich jedoch, Napster in
diesem Punkt entgegenzukommen, weil die Musik-Tauschplattform das Problem
selbst geschaffen habe.
Die Napster-Anwälte wiederum machen geltend, dass der eingesetzte Filter
inzwischen feinmaschiger sei. Der Verlust durch Raubkopien sei nicht höher als
durch das Aufzeichnen von Radiomusik, behauptet Napster.
Napster, einst die beliebteste Musik-Tauschplattform im Internet, soll nach
mehrfacher Verzögerung im Frühjahr als kostenpflichtiger Musik-Abodienst neu
gestartet werden. Mitglieder haben nach den bisherigen Planungen weiterhin die
Möglichkeit, Musikstücke auszutauschen, wenn dadurch keine Urheberrechte
verletzt werden.

Napsternachfolger KaZaA droht 45.000 Euro Strafe pro Tag
Niederländisches Gericht setzt zwei Wochen Ultimatum
Ein niederländisches Gericht hat den Anbieter von Musiktauschsoftware KaZaA
http://www.kazaa.com
aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen Urheberrechtsverletzungen mit der
Software zu unterbinden. Sollte das Unternehmen dem Urteil nicht nachkommen,
droht eine Strafe von 100.000 Gulden (45.378 Euro) pro Tag, berichtet der
niederländische Internetdienst WebWereld
http://www.webwereld.nl .
Die Klage gegen KaZaA wurde von Buma/Sterma, einer Organisation für die
Wahrung der Rechte von Künstlern und Komponisten, eingebracht.
Nach Angaben von KaZaA wurde die Software bisher über 20 Mio. Mal
heruntergeladen. Der Anbieter ist eine Tochter des niederländischen
Untenehmens Consumer Empowerment. Zu der Gruppe gehört auch das
Softwareunternehmen FastTrack, das die Tauschsoftware ursprünglich entwickelt
hat. FastTrack-Software wird auch von anderen Diensten wie MusicCity und
Grokster eingesetzt.
Einen Erfolg konnte KaZaA zumindest verbuchen. Das Gericht verpflichtete
Buma/Sterma mit dem Unternehmen Verhandlungen über ein gesetzmäßiges Service,
das die Interessen der Künstler berücksichtigt, aufzunehmen.
