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Alles rund um den MP3 Download und Tauschbörsen:

 

Hollywood führt Schlag gegen BitTorrent
LokiTorrent geschlossen - Andere P2P-Systeme integrieren BitTorrent

Die US-Industrie hat die Schließung der BitTorrent-Website LokiTorrent vor Gericht durchgesetzt. Damit ist Hollywood nur ein vorläufiger Schlag gegen den Online-Filmdownload gelungen, denn gleichzeitig integrieren immer mehr File-Sharing-Systeme die BitTorrent-Technologie. So unterstützt nach der inzwischen meistgenutzten Online-Tauschbörse eDonkey künftig auch die P2P-Software Morpheus http://www.morpheus.com die Suche im BitTorrent-Netzwerk. Allerdings könnte mit dem Shutdown von LokiTorrent http://www.lokitorrent.com nun auch die große Jagd auf Online-Filmpiraten eröffnet sein, denn der Betreiber muss auch alle Logfiles der über 750.000 registrierten User der Website an den US-Industrieverband MPAA übergeben, berichtet die Los Angeles Times.

"Morpheus ermöglicht ein wesentlich besseres User-Erlebnis", zitiert das IT-Portal Cnet Michael Weiss, CEO von Morpheus-Produzent StreamCast Networks. BitTorrent ist zum Liebling der File-Sharing-Community avanciert seit Breitband-Internet den Download immer größerer Datenmengen erlaubt. Im BitTorrent-Netz wird vor allem nach Filmen, TV-Serien und Software gesucht, weshalb das Netzwerk bereits ins Schussfeld der Filmindustrie geraten ist. Allerdings ist die Technologie weit weniger Nutzer freundlich. Der Durchschnittsuser ist auf Link-Websites wie LokiTorrent angewiesen, um Daten im System zu finden. Dieser Nachteil wird aber durch die Integration in andere P2P-Systeme immer kleiner.

Hollywood gefällt das naturgemäß gar nicht. Der Verband der US-Filmindustrie MPAA geht daher scharf gegen das BitTorrent-System vor. Der 28-jährige Betreiber von LokiTorrent hat sich bis zuletzt geweigert, die Website einzustellen, musste sich nun aber einer Mio.-Dollar-Klage beugen. Abgesehen von einer Mio. Dollar Schadenersatz für die MPAA, die der Betreiber laut Los Angeles Times mit Sicherheit nicht bezahlen kann, müssen auch die gesammelten Userdaten der Website übergeben werden. Diese Logfile-Daten könnten Ermittler auf die Spur zehntausender User bringen, die illegale Filmkopien aus dem Web gesaugt haben. Eine Klagewelle der Filmindustrie zum Schutz des boomenden DVD-Geschäfts könnte also bevorstehen.


 

Napster will Filme und Games online anbieten
Deutscher Musikdienst innerhalb eines Jahres

Der Online-Musikservice Napster http://www.napster.com will künftig auch Filme und Games online anbieten. Wie die Financial Times (FT) berichtet, sieht Napster-Chef Chris Gorog durchaus eine Zukunft im Online-Vertrieb von Filmen, TV-Programmen, Games und anderem Video-Content. Das Modell der Musikindustrie ist das Vorbild, nun gilt es noch Hollywood davon zu überzeugen. Darüber hinaus kündigte Gorog auf der Musikmesse Midem in Cannes eine deutsche Version von Napster innerhalb eines Jahres an, berichtet das IT-Portal Cnet.

"Wir erwägen derzeit eine Entwicklung in Richtung Video, vor allem um die junge Videogame-Generation anzusprechen", sagte Gorog der FT. Zurzeit steckt der legale Film-Download noch in den Kinderschuhen. US-Anbieter wie Movielink, an dem Studios wie MGM, Paramount, Sony Pictures, Universal Studios und Warner Bros beteiligt sind, kommen nicht vom Fleck. Das liegt aber wohl eher daran, dass Hollywood den Film-Download scheut wie einst die Musikindustrie. Die Studios wollen ihre Cashcow DVD nicht gefährden, gleichzeitig steigt aber der illegale Film-Download über eDonkey und BitTorrent. Analysten meinen daher, dass legale Musikservices ähnlich erfolgreich sein könnten wie Apples iTunes und Napster bei Musik.


 

Napster wieder vor Gericht
Patentklage von SightSound

Napster steht wieder vor Gericht wegen Patentverletzung. Das Unternehmen SightSound Technologies http://www.sightsound.com behauptet, der Online-Musikdienst verletze seine Patentrechte beim Musik-Download. Wie das IT-Portal Cnet berichtet, wurden laufende Lizenzverhandlungen der beiden Unternehmen abgebrochen. SightSound hält einige Patente im Bezug auf Musik- und Video-Download und P2P-Infrastruktur.

"Diese Klage ist das bedauernswerte Ergebnis eines langen Verlaufes, der auch freundschaftlich gelöst hätte werden können", meinte SightSound-CEO Scott Sander in einem Statement. Demnach sei eine Lizenzvereinbarung mit Napster in greifbarer Nähe gewesen, aber Napster habe auch den Video-Download inkludieren wollen.

SightSound ist eines jener Unternehmen, die umstrittene Patente in Bereichen besitzen, die heute als Grundfunktionen des Internet gelten. SightSound hat sein Patent kürzlich gegen die Bertelsmann-Tochter CDNow durchgesetzt. Allerdings einigten sich die beiden Unternehmen außergerichtlich. Bertelsmann zahlte 3,3 Mio. Dollar. Der Fall wurde jedoch nicht ausjudiziert. Auch andere Unternehmen, die derartige Patente halten (wie z.B. E-Data), haben bei der Durchsetzung ihrer behaupteten Rechte bereits Erfolge erzielt (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040121042 ). Auch das so genannte Eolas-Patent der Universität von Kalifornien ist eines jener umstrittenen Patente (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040820003 ).


 

RIAA klagt erneut
Täter sind oftmals Studenten

Die Recording Industry Association of America (RIAA) http://www.riaa.com/ hat bekannt gegeben, dass sie gegen 754 Filesharer wegen Verletzung des Urheberrechts gerichtlich vorgehen wird. Durch das neue Gerichtsverfahren erhöht sich die Zahl der durch die RIAA angeklagten Einzelfälle auf 7.706. Ihnen allen wird Musikhandel über Peer-to-Peer-Netzwerke vorgeworfen.

Wie in früheren Runden hat die Musiklobby auch wieder Klagen gegen Angehörige von Universitäten eingereicht. "Dieses Mal betrifft es 20 Angehörige von sieben Hochschulen", so die RIAA. Wie pressetext http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041029051 berichtete, wurden am 29. Oktober bereits 750 neue Prozesse eröffnet.

Eine Studie zeigt einen starken Rückgang der Musikpiraterie über Peer-to-Peer-Netzwerke seit Prozessbeginn der Musikgiganten gegen den Musikanbieter Napster http://www.napster.com . NPD MusicWatch Digital http://www.npd.com fand heraus, dass sich die Musikformate von Microsoft oder Apple langsam durchsetzen, während MP3-Formate auf den Festplatten von Privatusern zurückgehen. Zwar werden MP3s immer noch herunter geladen, würden aber noch schneller wieder von der Festplatte gelöscht - ein Verhalten, das als Hinweis auf Angst vor der Entdeckung durch Internetfahnder gewertet wird.


 

Napster kommt aufs Handy
Online-Musikdienst verkauft künftig auch Klingeltöne

Napster http://www.napster.com steigt in das Geschäft mit Klingeltönen ein. Napster Mobile soll ab 2005 in den USA und Kanada an den Start gehen und den populären Markennamen auch in Sachen Telekommunikation etablieren. Der Sprung vom Internet aufs Mobiltelefon wird vom Partner Dwango Wireless unterstützt. Der Vereinbarung wurde von den beiden Unternehmen in einer Aussendung bekannt gegeben.

"Napster Mobile ist eine natürliche Erweiterung für die größte Marke der digitalen Musikwelt", so der nicht gerade bescheidene Napster-Chef Chris Gorog. Dwango http://www.dwango.com wird Napster bei der Entwicklung und Vermarktung des neuen Angebots unterstützen. Das in Los Angeles ansässige Unternehmen ist auf Mobile Entertainment spezialisiert. Der mobile Dienst wird ein eigenes Napster-Interface haben und mit dem Online-Dienst integriert sein. Der User kann aus dem Napster-Repertoire auswählen und die Klingeltöne auf den PC laden. Für den Download von Klingeltönen erhält der Kunde Bonuspunkte für Downloads beim kommerziellen Online-Musikdienst von Napster.

Finanzielle Details der aktuellen Vereinbarung zwischen Napster und Dwango wurden nicht bekannt gegeben. Anfang Dezember gab Dwango jedoch der US-Börsenaufsicht SEC einen Lizenzdeal mit Napster bekannt, berichtet das Wall Street Journal (WSJ). Demnach habe Dwango 360.000 Dollar dafür bezahlt, mobile Unterhaltungsdienste unter der Marke Napster zu vermarkten. Weitere 200.000 Dollar seien für Sponsoring der Marke Napster gezahlt worden, so das WSJ. Das Geschäft mit Klingeltönen steckt in den USA im Gegensatz zu Europa noch in den Kinderschuhen.


 

Bessere Copyright-Kontrolle bei KaZaA möglich
IT-Experte sieht vor Gericht Verantwortung bei Sharman

Im Gerichtsverfahren gegen Sharman Networks http://www.sharmannetworks.com im australischen Sydney hat ein IT-Experte den Betreiber der Online-Tauschbörse KaZaA in Bedrängnis gebracht. Die Musikindustrie will in dem Prozess klären, ob Sharman die Inhalte im dezentralen P2P-Netz von KaZaA kontrollieren kann. Sharman behauptet, dies sei nicht möglich. Wie das IT-Portal Cnet berichtet, ist der IT-Experte Leon Sterling anderer Meinung.

Sterling ist Professor für "Software Innovation and Engineering" an der University of Melbourne und hat in dem in Sydney stattfindenden Verfahren als Sachverständiger ausgesagt. Er geht davon aus, dass die KaZaA-Software durchaus ein Monitoring der Aktivitäten und Inhalte zulasse. Das Sammeln statistischer Daten über die Aktivitäten der User sei im KaZaA-Netz ebenso einfach wie im Internet selbst. Es sei eine Entscheidung von Sharman keine Sicherungen gegen den Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte in die Software zu integrieren.

Der Hinweis zum Schutz des Copyrights sei nur relativ unauffällig angebracht. Das Design der Software erlaube aber eine prominente Platzierung dieser Hinweise im Interface der KaZaA-Software. So könnte beispielsweise bei jedem Upload bzw. Hinzufügen von Dateien zum Shared-Ordner eine Warnung und ein Hinweis auf das Copyright erscheinen, bevor dies durchgeführt wird. Dass dies nicht der Fall sei, ist laut Sterling eine willkürliche Entscheidung von Sharman. Die Aussage wirft kein gutes Licht auf Sharman. Das Unternehmen hat bisher immer geleugnet, irgendeinen Einfluss auf das Verhalten der User zu haben.


 

Künstler sehen in File-Sharing keine Bedrohung
Klagen der Musikindustrie bringen den Musikern nichts

Künstler und insbesondere Musiker in den USA sehen im File-Sharing keine Bedrohung für ihre Arbeit. Wie aus einer aktuellen Studie des Pew Internet & American Life Project http://www.pewinternet.org hervorgeht, sehen US-Künstler "vom Superstar bis zum hungernden Sänger" das Internet als Instrument, das die Art wie sie ihre Arbeit machen, vermarkten und verkaufen verbessert. Zwei Drittel der befragten Künstler und Musiker sehen in File-Sharing eine geringe oder gar keine Bedrohung. 60 Prozent sind der Meinung, dass die Maßnahmen der Musikindustrie gegen illegales File-Sharing ihnen nichts bringen.

64 Prozent aller Befragten meinen, dass der Künstler selbst die volle Kontrolle über die Nutzung seiner Arbeit haben sollte. Die Hälfte der Künstler ist aber überzeugt, dass das derzeit nicht so ist. Die geltenden Copyright-Gesetze bevorzugen demnach den Verleger der Kunst, also im Falle der Musikindustrie die Labels, vor dem Schöpfer der Kunst. Nur 28 Prozent aller Künstler sehen in File-Sharing eine Bedrohung ihrer Arbeit.

Dennoch ist über die Hälfte aller Künstler (52 Prozent) der Meinung, unautorisierter Tausch von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen im Internet sollte illegal sein. Bei Künstlern, die von ihrer Kunst leben (Paid Artist), ist diese Sichtweise noch stärker ausgeprägt (55 Prozent). Aber immerhin 37 Prozent aller Künstler (35 Prozent der Paid Artist) sagen, der Online-Tausch unautorisierter Kopien sollte legal sein. Zwei Drittel sehen in den Betreibern von P2P-Netzen die Hauptverantwortlichen für den illegalen Tausch von Musik und Filmen im Internet. Nur 15 Prozent sind der Meinung, dass es richtig ist einzelne User zu klagen wie das die Musikindustrie tut. 15 Prozent meinen sowohl P2P-Unternehmen als auch User seien verantwortlich. Eine klare Mehrheit von 60 Prozent sieht jedoch in den Maßnahmen der Musikindustrie keine Vorteile für sich.

Beim Fair Use von digitalem Material sind die US-Künstler gespalten. Weit gehender Konsens herrscht laut Pew-Studie bei der Frage der Privatkopie: Kopien zum privaten Gebrauch sollten aus Sicht der Künstler erlaubt sein. Beim Kopieren für Freunde scheiden sich die Geister jedoch: 46 Prozent aller Künstler meinen, dass das Brennen einer CD oder einer DVD für einen Freund legal sein sollte, 48 Prozent sind vom Gegenteil überzeugt. Bei den Musikern sind sogar 47 Prozent der Meinung, das Brennen für einen Freund sollte erlaubt sein. 41 Prozent sagen, es sollte verboten werden.

Die Studie beruht auf drei Umfragen: Einer repräsentativen Telefon-Befragung von 809 Erwachsenen, die sich selbst als Künstler bezeichnen. Einer nicht auf Zufallsauswahl beruhenden Befragung von 2.755 Musikern, Komponisten und Musikverlegern, die nicht repräsentativ für die US-Population der Musiker ist. Drittens wurden 2.013 über 18-jährige US-Amerikaner zu Copyright und File-Sharing befragt. Laut Pew Internet & American Life Project geht aus der Studie hervor, dass es in den USA 32 Mio. Menschen gibt, die sich selbst als Künstler bezeichnen. Zehn Mio. US-Amerikaner verdienen mit ihrer Kunst zumindest einen Teil ihres Lebensunterhalts.


 

Napster-Gründer will P2P zum Business machen
Skeptiker sehen Propaganda-Strategie der Musikindustrie

Napster-Gründer Shawn Fanning will mit seinem neuen Unternehmen Snocap Peer-to-Peer-Systeme (P2P) zu einem Business machen. Snocap geht kommenden Montag an den Start und bietet eine Filter-Software für Online-Händler und P2P-Systeme an (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041115014 ). Die Ambitionen des ehemaligen Erzfeindes der Musikindustrie sind aber weit größer, berichtet die Financial Times (FT) heute, Freitag. Snocap http://www.snocap.com soll eine "vertrauenswürdige dritte Partei" werden, die als Zentrum für legale digitale Musik und andere urheberrechtliche Dateien dient. Skeptiker sehen darin lediglich eine Propaganda-Strategie der Musikindustrie.

Musiklabels und andere Copyright-Inhaber sollen ihre Inhalte an Snocap lizenzieren. Das Unternehmen bietet dann seine zentrale Datenbank jenen Online-Händlern und P2P-Betreibern an, die ihre Software auf Snocap abstimmen. Die Software von Snocap erkennt digitale Musikstücke anhand einer typischen Audio-Signatur, die wie eine Fingerabdruck funktioniert. Die Copyright-Inhaber können bestimmen, wie ihre Musik vermarktet wird, vom Preis angefangen über das Audio-Format bis zu der Anzahl der Kopien, die getauscht werden können. Das kommerzielle P2P-Unternehmen Mashboxx, das Anfang 2005 an den Start geht, soll laut FT die Software von Snocap nutzen.

P2P-Systeme, ob bestehende oder neue, müssen aber nicht nur ihre Software an Snocap anpassen, so der Analyst Josh Bernoff von Forrester Research, sondern auch die User gewinnen. "Wenn die User einen Gratiszugang suchen, ist es unwahrscheinlich, dass sie teilnehmen", meint Bernoff zur New York Times (NYT). Dazu müsse etwas Einzigartiges, eben ein eindeutiger Mehrwert, geboten werden. Fred Von Lohmann, Anwalt der US-Konsumentenschutzorganisation EFF http://www.eff.org und Rechtsvertreter von Morpheus-Betreiber StreamCast, sieht in den P2P-Experimenten der Musikindustrie und insbesondere in Snocap eher eine Propaganda-Strategie des Musikverbandes RIAA. Die Musikindustrie zeigt so, dass sie nicht generell gegen P2P-Systeme ist. Auch wenn die legalen P2P-Unternehmen scheitern, hat man es zumindest versucht. Lohmann stellt jedoch die Frage, warum ein P2P-Unternehmen, das Copyright-Bestimmungen respektiert, sich einem zentralen, wenig transparenten Netzwerk ausliefern sollte, das seine Inhalte völlig kontrolliert.


 

Napster sieht "Licht am Ende des Tunnels"
Roxio-Chef erwartet keinen Profit im nächsten Quartal

 

Zuversichtlich über die Erfolgsaussichten des nunmehr legalen Online-Musikdienstes Napsters http://www.napster.com hat sich Chris Gorog (Bild), Chef der Muttergesellschaft Roxio, gezeigt. "Wir sehen Licht am Ende des Tunnels, aber wir wollen noch nicht sagen, wann wir beim Cashflow den Breakeven-Bereich erreichen, vor allem, da wir mit unseren Prognosen zu leicht falsch liegen können", sagte Gorog bei einem Besuch in Großbritannien.
    
Zuletzt waren Zweifel am Erfolg von Napster 2.0 laut geworden. Die kalifornische Muttergesellschaft Roxio hatte im vergangenen Quartal im Online-Bereich ein Minus von satten 15 Mio. Dollar hinnehmen müssen. Die Mutter aller Tauschbörsen ist seit ihrer legalen Wiedergeburt im Herbst vergangenen Jahres auf ingesamt fünf Mio. Downloads gekommen. pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040224020 Damit sei man der größte rein PC-basierte digitale Musikdienst, hieß es. Apple hat dagegen mit seiner Download-Plattform iTunes bereits im Dezember 25 Mio. online verkaufte Musiktitel feiern können. Und am Höhepunkt seines "illegalen Daseins" haben etwa 60 Mio. User pro Tag auf das Katzenlogo von Napster geklickt.

Gorog gab zu, dass die Investoren einen langen Atem brauchen werden. Wann Napster "neu" profitabel sein wird, wollte der Roxio-Chef nicht sagen, berichtet die Financial Times. "Es wird sicher nicht im nächsten Quartal sein", sagte Gorog. "Die meisten unserer Investoren wissen, dass es sich dabei um ein Langzeit-Investment handelt." Der Manager gestand ein, dass Apples iTunes in "diesem Frühstadium der Entwicklung" ganz gut sei, die Konsumenten würden aber sehr bald die "Beschränkungen" dieses Systems sehen. Generell glaubt Gorog an die Zukunft des digitalen Musik-Geschäftes. In vier Jahren sollen damit weltweit 4,5 Mrd. Dollar umgesetzt werden.

Napster tritt nunmehr die Expansion nach Europa an, der Markteintritt erfolgt vorerst in Großbritannien und danach sollen sukzessive weiter Länder wie Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien dazukommen. "Es ist unser Ziel, in jeder Region ein lokales Programmangebot zu haben", sagte Gorog. Dies bedeute auch, dass man nicht überall am selben Tag starten könne.
 


 

File-Sharing vor US-Höchstgericht
Musikindustrie bekämpft Legalität von Online-Tauschbörsen weiter

11. Oktober 2004 11:07  - Die US-Musikindustrie hat die Legalität von File-Sharing-Programmen zur Sache des US Supreme Court http://www.supremecourtus.gov gemacht. Wie das Wall Street Journal (WSJ) heute, Montag, berichtet, haben Vertreter der Film- und Musikindustrie gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts in San Francisco vom August Einspruch erhoben. Das Gericht hat die Legalität von File-Sharing-Programmen bestätigt (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040820007 ).

Die Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco habe "Grokster und StreamCast gegenüber ihrer Verantwortung für Millionen von Copyright-Verletzungen immunisiert, die täglich in ihren Systemen stattfinden", heißt es in der Berufung. Das Gericht in San Francisco, das bereits die erste Tauschbörse Napster zu Fall gebracht hatte, begründete die Legalität von Grokster und Morpheus mit dem dezentralen Aufbau des Systems (im Gegensatz zu Napster). Die Unternehmen haben demnach keinen Einfluss auf die Aktivitäten der User. Der Vertrieb der File-Sharing-Software alleine sei nicht illegal. Es sei zudem nicht Aufgabe von Gerichten, neue technologische Entwicklungen zu regulieren. Dies sei Aufgabe des Gesetzgebers. Nun muss das US-Höchstgericht eine endgültige Entscheidung fällen.


Napster-Start in Kanada
Angebot entspricht dem im UK

Der Online-Musikstore Napster ist gestern, Mittwoch, auch in Kanada gestartet. Napster http://www.napster.ca bietet somit als erster einen legalen Downloadservice in Kanada an. Als Partner agiert die kanadische Brauerei Molson, wie The Register http://www.theregister.co.uk berichtet.

Napster liegt damit einen Schritt vor dem US-Konkurrenten Apple, dessen iTunes bis dato nur in den USA verfügbar ist. Vergangene Woche wurde Napster in Großbritannien gelauncht (pte berichtete http://www.pte.at/pte.mc?pte=040521005 ), dort sind 500.000 Songs zum Download verfügbar. Momentan sind in Kanada nur 300.000 Lieder erhältlich, diese Zahl soll sich aber bald erhöhen. Napster hat Lizenzen der fünf großen Musiklabels, aber auch mehrere von unabhängigen Plattenfirmen.

Auch in Kanada bietet Napster sein Service für sieben Tage gratis zum Probieren an. Bei Interesse kann dann zwischen einem monatlichen Entgelt von 9,95 kanadischen Dollar (5,98 Euro) oder 1,19 (71 Cent) kanadische Dollar pro Song bzw. 9,95 pro Album gewählt werden. Neben Song-Downloads können auch diverse Radiostationen gehört werden. Das kanadische Headquarter befindet sich in Richmond Hill in der Provinz Ontario, wo sich auch der Sitz des Partnerunternehmens Roxio befindet.


Napster: Fünf Mio. Songs online verkauft
Roxio-Tochter bleibt weiter hinter iTunes zurück

Napster http://www.napster.com hat seit seinem Neustart als legaler Anbieter online insgesamt fünf Mio. Songs verkauft. "Diese Marke ist ein Meilenstein und ein Beweis für die Qualität des Services", freute sich Napster-Chef Chris Gorog über das Ergebnis. Napster sei bei den rein PC-basierten digitalen Musikdiensten die Nummer eins, betonte Gorog. Insgesamt will der Musikdienst im ersten vollen Jahr seines Bestehens "mindestens 20 Mio. Umsatz verbuchen." http://www.napster.com/press_releases/pr_040223.html

Napster war Ende 2002 vom kalifornischen Softwareunternehmen Roxio gekauft und im Oktober als legaler Dienst gestartet worden. In den ersten drei Monaten bescherte der wiederauferstandene Online-Dienst seiner Mutter allerdings satte Verluste. So bilanzierte der Bereich Online-Musik mit einem Minus von 15,1 Mio. Dollar in Roxios drittem Quartal tiefrot. pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040205022 Der Umsatz betrug im selben Zeitraum 3,6 Mio. Dollar.

Der Online-Dienst ist nach neuesten Angaben seit seinem Restart vom Oktober auf "hunderte Mio. Pageviews" gekommen und verfügt über 1,5 Mio. Mitglieder. Mit der Marke von fünf Mio. Downloads liegt Napster weit hinter Apples Download-Plattform iTunes zurück, die bereits im Dezember 25 Mio. online verkaufte Musiktitel feiern konnte. Auf der Plattform können mehr als 400.000 Titel zum Preis von jeweils 99 US-Cent downgeloadet werden.


KaZaA wehrt sich
Einspruch gegen Vorgehen der Musiklobby - Sharman Networks setzt auf Zeit

Die Tauschbörse KaZaA http://www.kazaa.com bekämpft die von der australischen Musikindustrie initiierten Untersuchungen wegen angeblicher Copyright-Verletzungen. Wie der australische IT-Dienst AustralianIT berichtet, hat der KaZaA-Betreiber Sharman Networks heute, Dienstag, vor einem Bundesgericht in Sydney Einspruch gegen die getroffenen juristischen Maßnahmen eingelegt. Die juristischen Schritte sollen ausgesetzt werden, bis die Untersuchungen gegen KaZaA in den USA abgeschlossen sind, heißt es in der Eingabe von Sharman Networks.

Die australische Musiklobby hat vergangenen Freitag eine gerichtliche Hausdurchsuchung in der KaZaA-Zentrale in Sydney sowie in weiteren Örtlichkeiten erwirkt. Die Aktion erfolgte aufgrund einer so genannten "Anton Pillar order", wonach jene, die ein Copyright an einer Sache geltend machen, Räumlichkeiten betreten und nach Dokumenten suchen dürfen.
http://www.pte.at/pte.mc?pte=040206020 Die Anwälte von Sharman Networks wollen nun erreichen, dass die juristische Basis dieser Durchsuchungsaktion für ungültig erklärt wird. Damit dürfte das bei diesen Hausdurchsuchungen gefundene Material in Gerichtsverfahren nicht mehr verwendet werden.

"Da die Musikindustrie in den USA eine Niederlage erleiden wird, kommen sie nach Australien und wollen hier den selben Kampf nochmals austragen", sagte der US-Rechtsanwalt von KaZaA David Casselman. Dass man KaZaA wegen Copyright-Verletzungen anklage sei nichts anderes als wenn man aus dem selben Grund gegen die Hersteller von Kopiergeräten zu Felde ziehen würde.


Hausdurchsuchung bei KaZaA
Australische Musikindustrie verschärft Kampf gegen Tauschbörse

Die Musiklobby hat im Kampf gegen die Tauschbörse KaZaA einen Gang zugelegt. So hat die australische Musikindustrie http://www.aria.com.au/ eine gerichtliche Hausdurchsuchung in der KaZaA-Zentrale in Sydney sowie Durchsuchungen bei Universitäten, Internet Service Providern und Telekom-Gesellschaften erwirkt. Die Musikindustrie erhofft sich von der Maßnahme Beweise über illegale Filesharing-Aktivitäten zu erhalten, berichtet AustralianIT.

Die Hausdurchsuchungen erfolgen aufgrund einer so genannten "Anton Pillar order", wonach jene, die ein Copyright an einer Sache geltend machen, Räumlichkeiten betreten und Dokumente untersuchen dürfen. Mit dem Schritt hat die Musikindustrie den Kampf gegen angebliche Piraterie verschärft. Australien, von wo aus KaZaA offiziell operiert, gilt als Vorreiter in der Auseinandersetzung mit Tauschbörsen. So wurden im November vergangenen Jahres zwei Studenten aus Sydney zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie über eine Site 1.000 Songs zum Download angeboten hatten.

Dagegen musste die Musikindustrie in der letzten Zeit auch einige Niederlagen hinnehmen. So hat ein niederländisches Gericht eine Entscheidung aufrecht erhalten, wonach die ursprünglichen Entwickler der KaZaA-Software, zwei holländische Programmierer, nicht für Copyright-Verletzungen durch User verantwortlich gemacht werden können. Darüber hinaus ist erst im Jänner Sharman Networks, der Besitzer von KaZaA, in die Gegenoffensive gegangen und hat seinerseits eine Klage gegen die Musik- und Filmindustrie eingebracht, ironischerweise wegen Copyright-Verletzung. pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040123015 Sharman behauptet in der Klage, dass der US-Musikverband RIAA bei der Suche nach klagbaren Usern im Internet unlizenzierte Versionen von KaZaA-Software verwendet hat.


Morpheus bricht "No Spyware"-Versprechen
StreamCast verwendet Browser Helper Objects
 

StreamCast, Vertreiber der File-Swapping-Software Morpheus und Betreiber des Musikportals MusicCity http://www.musiccity.com , installiert gemeinsam mit der Morpheus-Software auch ein Marketingprogramm, das Informationen über die Surfgewohnheiten der User sammelt. Diese Nachricht sorgte bei Morpheus-Usern in zahlreichen Newsgroups für Verärgerung, berichtet das Technologie-Newsportal der Washington Post, Newsbytes http://www.newsbytes.com . StreamCast hatte beim Start der neuen Software versprochen keine Spyware zu verwenden, um sich von anderen Programmen abzugrenzen. Dies wird auf der Morpheus-Homepage mit einem deutlich sichtbaren Zeichen mit den Worten "No Spyware" unterstrichen.
 

StreamCast-CEO Steve Griffin versicherte, dass das verwendete Marketingprogramm keine persönlichen Daten der User sammelt. "Bevor ich eine Kooperation mit einem Unternehmen eingehe, stelle ich sicher, dass keine persönlichen Daten gesammelt werden", so Griffin. Das von StreamCast benutzte Programm wurde von Wurld Media entwickelt. Es handelt sich um ein von Microsoft entwickeltes, so genanntes Browser Helper Object (BHO), das sich selbstständig zum Microsoft Internet Explorer (IE) hinzufügt. Mit Hilfe des Browser-Add-Ons wird gezählt, wie oft Morpheus-User bestimmte Seiten (u.a. Radioshack.com, Ebay.com, Amazon.com, Toysrus.com) besuchen. Das Programm arbeitet unsichtbar für den User.
 

BHOs sind relativ verbreitet (z.B. Yahoo und RealNetworks verwenden sie auch). Laut der Microsoft-Support-Site können sie beim IE ausgeschaltet werden. Dazu ist es notwendig, im Tool-Menü Extras unter Internetoptionen im Bereich "Erweitert" die Box "Browsererweiterungen von Drittanbietern aktivieren" zu deaktivieren. Nach einem Neustart sind die BHOs inaktiv.
 

Die neue, Gnutella-basierte Morpheus-Technologie ist die quantitativ am schnellsten verbreitete Software aller Zeiten. Seit dem Launch Anfang März wurden laut Download.com des Newsportals Cnet bereits knapp 30 Mio. Kopien geladen. Neuigkeiten gibt es auch bei den Internet-Adressen von StreamCast. Die alte Morpheus-Site MusicCity.com gibt sich jetzt als Independent-Musikportal, während die Morpheus-Homepage nun unter http://www.morpheus-os.com zu finden ist.
 


KaZaA-Download wieder möglich
Website und Software an Sharman Networks verkauft
 

Die Gründer und Betreiber des niederländischen Musiktauschdienstes KaZaA http://www.kazaa.com haben ihr Produkt an das australische Unternehmen Sharman Networks verkauft. Der Verkauf beinhaltet die Website, den Namen KaZaA, das Logo sowie die Lizenz für die Software FastTrack, berichtet das Nachrichtenportal http://news.com.com . Die genauen Vereinbarungen des Deals wurden nicht bekanntgegeben. Der Download der KaZaA-Software auf der Homepage ist seit kurzem wieder möglich.
 

Die Betreiber von KaZaA hatten vor vier Tagen den Download der Software freiwillig gestoppt (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=020118028 ). User, die den Service schon bisher genutzt haben, konnten aber weiterhin Musik downloaden. Der 35-jährige Firmenchef und Gründer von KaZaA und FastTrack, Niklas Zennström, hoffte mit diesem Schritt ein niederländisches Gericht gnädig zu stimmen. Diese Maßnahme war offensichtlich nicht erfolgreich. Man habe sich zum Verkauf entschlossen, um mehr Zeit für die Entwicklung neuer, innovativer Software zu haben, wurde auf der KaZaA-Homepage mitgeteilt. Das neue Team werde alles dafür tun, um KaZaA "ohne Beschränkungen“ am Leben zu erhalten.
 


Napster sieht Handlungsbedarf für US-Kongress
Gesetzliche Lizenzierung analog zu Radiostationen notwendig
 

Napster http://www.napster.com , die Mutter aller Internet-Tauschbörsen, appelliert an den US-Kongress, den Zugang zum Repertoire der Musikunternehmen für Online-Musikservices zu gewährleisten. Napster-CEO Konrad Hilbers forderte auf der "Future of Music"-Konferenz in Washington DC die Einführung eines obligatorischen Per-Song-Tarifes wie er bei Radio-Stationen üblich ist, berichtet die BBC http://news.bbc.co.uk heute, Dienstag. Zurzeit müssen die legalen Musikservices individuell Lizenzverträge mit den Musikunternehmen aushandeln.
 

"Wenn kurzfristig keine Vereinbarung zwischen den Lizenzinhabern und neuen, unabhängigen Verteilernetzwerken erreicht werden kann, wird der Kongress kaum eine Wahl haben als obligatorische Lizenzierung in Erwägung zu ziehen", sagte Hilbert auf der Konferenz. Ähnliche Tarife für Musik bei Radio-Stationen sind von der Musikindustrie immer wieder bekämpft worden. Auch hier würden die lizenztragenden Unternehmen lieber individuelle Verhandlungen etablieren.
 

Napster ist seit dem vergangenen Jahr aus dem Geschäft. Seit dem Krieg der Musikindustrie gegen das Musikportal versucht Napster, den Online-Service kostenpflichtig und auf legaler Basis neu zu starten. Das Unternehmen steht davor, mit den fünf größten Platten-Labels Vereinbarungen abzuschließen, die den Zugang zu 80 Prozent aller kommerziell verbreiteten Musikangebote sichern sollen. Die Musikindustrie ist allerdings sehr langsam bei der Lizenzvergabe an Services, die mit ihren eigenen Plattformen MusicNet und Pressplay konkurrieren (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=011015065 ). Der Relaunch von Napster wird in diesem Jahr erwartet.
 


File-Sharing-Software mit Trojaner verseucht
"ClickTilUWin" spioniert Benutzerdaten aus
 

Nach Angaben von Symantec enthält die Software von zwei File-Sharing-Systemen Trojaner, die persönliche Daten des Benutzers ausspionieren. Betroffen sind Grokster und der Limeware Gnutella-Client. Der Trojaner Trojan.Win32.DlDer ist in dem Gewinnspiel "ClickTilUWin" versteckt. http://securityresponse.symantec.com/avcenter/venc/data/w32.dlder.trojan.html
 

Bei der Installation der File-Sharing-Software wird der Benutzer gefragt, ob das Online-Gewinnspiel ebenfalls übernommen werden soll. Allerdings wird der Trojaner in jedem Fall, egal ob der Benutzer mit "Yes" oder No" antwortet, installiert. Das Programm übermittelt eigenständig Informationen wie User-ID und IP-Adresse an eine URL.
 

Grokster schiebt die Verantwortung für den Trojaner auf einen seiner Werbekunden. "Wir bündeln unsere Angebot manchmal mit Applikationen unserer Werbekunden, um die Kosten hier zu decken. Nach unserem Wissen hatte dieser Werbekunde einen Link zu einer Online-Lotterie gelegt. Wir wurden niemals informiert, dass die Applikation einen Trojaner installiert", heißt es auf der Webseite von Grokster. Die Musiktauschbörse hat inzwischen eine Utility auf ihrer Webseite veröffentlicht, die den Trojaner restlos entfernen soll. http://www.grokster.com/virusinformation.html
 

Weitere Informationen zur Entfernung des Trojaners finden sich auch auf der Security Response-Webseite von Symantec.
 


Napster-Nachfolger Xolox nimmt Angebot vom Netz
P2P-Dienst kommt Gerichtsverfahren zuvor
 

Der niederländische Napster-Nachfolger Xolox hat sein Service aus rechtlichen Gründen eingestellt. Xolox kommt damit einem Verfahren der Musikindustrie zuvor. Wie die Betreiber der Seite mitteilen, kommt dieser Schritt als Reaktion auf ein Urteil gegen den Peer-to-Peer-Tauschdienst KaZaA von vergangener Woche. Beide Dienste stützten sich auf die FastTrack-Software. http://www.xolox.com
 

"Mit 1. Dezember wird Xolox geschlossen und der Dienst von den Verteilerseiten genommen", heißt es in der kurzen Nachricht an die Benutzer. Die aktuelle Version des Clients erhält zwar einen Zugang zum Netz, kann aber keine Downloads durchführen. Der Xolox-Dienst war speziell für schnelle Downloads maßgeschneidert, indem die gewünschten Titeln von mehreren Quellen gleichzeitig segmentiert abgerufen wurden.
 

Erst vergangene Woche wurde KaZaA von einem niederländischen Gericht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen mit seiner Software zu unterbinden. Der Tauschdienst erhielt dafür eine Frist von zwei Wochen, ansonsten drohen 45.000 Euro Strafe pro Tag.
 


Erneuter High Noon zwischen Napster und RIAA
Musikindustrie will 100-prozentige Sicherheit
 

Der Dauerstreit zwischen der Musik-Tauschplattform Napster http://www.napster.com und dem Branchenverband RIAA http://www.riaa.org geht in die nächste Runde. Wie der Informationsdienst "The Register" http://www.theregister.co.uk berichtet, treffen sich die Kontrahenten in diesen Tagen abermals vor einem Gericht in San Francisco. Kern des Problems ist nicht zum ersten Mal, ob Napster Urheberrechte verletzt hat und dafür gerichtlich belangt werden kann.
 

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie effektiv der von Napster entwickelte Filter ist, mit dessen Hilfe urheberrechtlich geschützte Werke von einem Tausch ausgenommen werden sollen. Die Napster-Anwälte haben ihre Angaben vom Sommer mittlerweile korrigiert. Während es seinerzeit hieß, der Filter arbeite gut, aber nicht perfekt, behauptet die Napster-Fraktion nun, dass der Mechanismus zu nahezu 100 Prozent in der Lage sei, urheberrechtlich geschützte Werke herauszufiltern.
 

Dieses Zugeständnis gehe den Vertretern der RIAA allerdings laut "Register" noch nicht weit genug. Sie verlangten einen perfekten Schutz von Musikstücken mit Copyright. Dem könne Napster nur nachkommen, wenn die RIAA der Plattform nicht nur die Titel der zu Unrecht getauschten Musik, sondern auch die Dateinamen zur Verfügung stelle. Die RIAA weigert sich jedoch, Napster in diesem Punkt entgegenzukommen, weil die Musik-Tauschplattform das Problem selbst geschaffen habe.
 

Die Napster-Anwälte wiederum machen geltend, dass der eingesetzte Filter inzwischen feinmaschiger sei. Der Verlust durch Raubkopien sei nicht höher als durch das Aufzeichnen von Radiomusik, behauptet Napster.
 

Napster, einst die beliebteste Musik-Tauschplattform im Internet, soll nach mehrfacher Verzögerung im Frühjahr als kostenpflichtiger Musik-Abodienst neu gestartet werden. Mitglieder haben nach den bisherigen Planungen weiterhin die Möglichkeit, Musikstücke auszutauschen, wenn dadurch keine Urheberrechte verletzt werden.


Napsternachfolger KaZaA droht 45.000 Euro Strafe pro Tag
Niederländisches Gericht setzt zwei Wochen Ultimatum
 

Ein niederländisches Gericht hat den Anbieter von Musiktauschsoftware KaZaA http://www.kazaa.com aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen Urheberrechtsverletzungen mit der Software zu unterbinden. Sollte das Unternehmen dem Urteil nicht nachkommen, droht eine Strafe von 100.000 Gulden (45.378 Euro) pro Tag, berichtet der niederländische Internetdienst WebWereld http://www.webwereld.nl . Die Klage gegen KaZaA wurde von Buma/Sterma, einer Organisation für die Wahrung der Rechte von Künstlern und Komponisten, eingebracht.
 

Nach Angaben von KaZaA wurde die Software bisher über 20 Mio. Mal heruntergeladen. Der Anbieter ist eine Tochter des niederländischen Untenehmens Consumer Empowerment. Zu der Gruppe gehört auch das Softwareunternehmen FastTrack, das die Tauschsoftware ursprünglich entwickelt hat. FastTrack-Software wird auch von anderen Diensten wie MusicCity und Grokster eingesetzt.
 

Einen Erfolg konnte KaZaA zumindest verbuchen. Das Gericht verpflichtete Buma/Sterma mit dem Unternehmen Verhandlungen über ein gesetzmäßiges Service, das die Interessen der Künstler berücksichtigt, aufzunehmen.
 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:18
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