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Menschenrechtsbeirat stellt neue Schriftenreihe vor!

Erste Buchveröffentlichung: Analyse aus Anlass des Todes von Cheibani Wague 

Der Menschenrechtsbeirat startet eine neue Schriftenreihe, in der die Studien und Empfehlungen des Beirats publiziert werden. Aus Anlass des im Zuge eines Polizeieinsatzes im Wiener Stadtpark in der Nacht zum 15. Juli 2003 zu Tode gekommenen mauretanischen Staatsbürgers Cheibani Wague, verfasste der Menschenrechtsbeirat eine Analyse über den "Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt - Risikominimierung in Problemsituationen."  Er untersucht darin insbesondere Risiko- und Eskalationsfaktoren in der Interaktion zwischen Sicherheitsexekutive und Bürgern. "Das Ziel ist", so der Menschenrechtsbeirat, "Risiko und Eskalationsfaktoren rechtzeitig auszumachen und ihr Entstehen oder ihre Auswirkungen so weit als möglich zu vermindern".

   Der  zweite Band des Menschenrechtsbeirates befasst sich mit dem Sprachgebrauch der österreichischen Sicherheitsexekutive.  Im Auftrag des Menschenrechtsbeirates und unter der wissenschaftlichen Beratung von Univ. Prof. Dr. Ruth Wodak und Univ. Prof. Dr. Rudolf de Cillia vom Institut für Sprachwissenschaft der Universität Wien führte das Internationale Zentrum für Kulturen und Sprachen (IZKS) mit den beiden wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Dr. Angelika Brechelmacher und Mag. Andreas Gstettner die Studie durch. Es wurden zwei wesentliche Aspekte analysiert:

a) einerseits die Sprache amtshandelnder Personen, die in ca. zwei Drittel der schriftlichen Beschwerden kritisiert oder zumindest thematisiert worden war;

b) andererseits die Sprache des internen Schriftverkehrs, mit dem innerhalb der Behörde die Beschwerden aufgearbeitet wurden.

   Der Menschenrechtsbeirat hat die Studie analysiert und Empfehlungen an das Bundesministerium abgegeben.

   Der Menschenrechtsbeirat wurde im Juli 1999 aufgrund des Todes des Schubhäftlings Marcus Omofuma und der wiederholten Empfehlung des CPT (European Comittee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) eingerichtet.

Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres (Hg.)
Prävention und Reaktion
Zwei Analysen aus Anlass des Todes von Cheibani Wague
Schriftenreihe Menschenrechtsbeirat - Band 1
ISBN 3-7083-0246-X
Umfang: 167 Seiten; broschiert, Format: 22,00 cm hoch; 14,00 cm
breit
Ladenpreis: Euro 32,80

Schriftenreihe Menschenrechtsbeirat Bd. 2
Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres (Hg.)
Sprachgebrauch in der österreichischen Sicherheitsexekutive
3-7083-0253-2, Erscheinungsjahr 2005
148 Seiten, broschiert, 32,80 Euro
 


 

Erziehung zu Menschenrechten, Abrüstung und Nachhaltigkeit ist der Schlüssel - SGI Präsident veröffentlicht jährliche Friedensbotschaft

In seiner heute veröffentlichten jährlichen Friedensbotschaft drängt Daisaku Ikeda, Präsident der weltweiten buddhistischen Glaubensgemeinschaft Soka Gakkai International (SGI), zu verstärkten Bildungsmassnahmen in den Bereichen Menschenrechte, Abrüstung und nachhaltige Entwicklung. Aus Ikedas Sicht bildet eine Erziehung, die globale Fragen wie Frieden und Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt stellt, "die Basis für die Zusammenarbeit beim Aufbau einer nachhaltigen menschlichen Gesellschaft, einer Gesellschaft, die wir an die kommenden Generationen weitergeben können."

   Ikeda betont, wie wichtig es sei, Abrüstungserziehung in die Schulen auf der ganzen Welt zu tragen. Auf der Sekundarstufe sollte dies die Simulation von Konfliktsituationen und partizipatives Lernen beinhalten, auf Ebene der höheren Schulen und Universitäten eine Aufwertung der Lehrpläne in der Friedensforschung.

   Die Botschaft enthält zudem Vorschläge, wie die "sanften" Interventionsmöglichkeiten der Vereinten Nationen und anderer Foren für internationale Zusammenarbeit verstärkt werden könnten. So ruft Ikeda beispielsweise zur Schaffung eines Asien-Pazifik-UN-Hochkomissariats zum besseren Schutz von Menschenleben auf; die Arbeitsgruppe, die sich mit der nuklearen Entwicklung in Nordkorea befasst, sollte zu einer ständigen Einrichtung gemacht werden; es sollte eine internationale Agentur für nukleare Abrüstung geschaffen werden; und es sollte rasch ein globales Abkommen über Handfeuerwaffen unterzeichnet werden.

   Die SGI setzte sich, zusammen mit anderen NROs, für das im vergangenen Dezember unterzeichnete "World Programme for Human Rights Education" ein. Das Programm wird sich in den ersten drei Jahren (2005-2007) auf die Primar- und Sekundarstufen konzentrieren. Zudem beginnt 2005 das UNO-Jahrzehnt der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ikeda unterstützte in einer Intervention am "World Summit on Sustainable Development" 2002 die Ausrufung eines solchen Jahrzehnts. SGI-Organisationen auf der ganzen Welt unterstützen die Ziele dieser miteinander verbundenen Initiativen mit Ausstellungen, Symposien, Veröffentlichungen und ähnlichen öffentlichen Informations- und Bildungsaktivitäten.

   Der neusten Friedensbotschaft Ikedas liegt das Thema der Wichtigkeit des Dialogs als Grundhaltung des "buddhistischen Humanismus" zugrunde. Mit Bezugnahme auf Martin Bubers (1878-1965) Untersuchung des Dialogprozesses, unterstreicht Ikeda die verwandelnde Kraft eines auf Respekt und der Anerkennung von Vernetzungen basierenden Dialogs und appelliert für eine ähnliche Haltung gegenüber der Natur, als Basis für die Schaffung einer nachhaltigen globalen Gemeinschaft.

   Daisaku Ikeda schreibt seit 1983 jährlich eine Botschaft zu Fragen des Friedens und zum Schutz des menschlichen Lebens. Diese Botschaften werden jeweils am 26. Januar veröffentlicht, zum Gedenken an die Gründung der SGI 1975. SGI hat zurzeit 12 Millionen Mitglieder in 190 Ländern und Gebieten.

   Website:  www.sgi.org
 


 

Tag der Menschenrechte leider kein Feiertag

Der internationale Tag der Menschenrechte wird seit 1948 alljährlich am 10. Dezember begangen und ist leider nach wie vor Anlass, an unzählige Menschenrechtsverletzungen zu erinnern. Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für Entwicklungszusammenarbeit, hat in ihrer Arbeit mit einer ganzen Palette von im Argen liegenden Menschrechten zu tun.

Besonders drastische Menschenrechtsverletzungen spielen sich momentan in der Krisenregion Darfur im Sudan ab, wo Hunderttausende Menschen vertrieben und getötet wurden und noch immer werden, Frauen systematisch vergewaltigt und Ernten und damit Lebensgrundlagen zerstört werden. In diesem Zusammenhang hat Bayr mehrmals das Engagement der Außenministerin eingefordert. "Leider können wir die großen Probleme nicht nur mit Spendensammeln lösen. Politische Aktivität kann nicht durch Geldspenden ersetzt werden", ist Bayr überzeugt.

Auch das große Problem der KindersoldatInnen ist ein eng mit der Menschenwürde verknüpftes Problem. Die meisten der rund 300.000 Kindersoldaten in weltweit mehr als 35 Ländern kämpfen zwar in Afrika, das Phänomen lässt sich jedoch auch in einigen Ländern Asiens (etwa Nepal, Pakistan oder Indonesien) sowie in kleinerem Umfang in Lateinamerika (Kolumbien) beobachten. Ebenso ist die weibliche Genitalverstümmelung (FGM), deren Opferzahl jährlich um zwei Millionen Mädchen und Frauen wächst, ein erschreckendes Beispiel von Menschenrechtsverletzung. Bayr setzt sich auch in Österreich für Aufklärung und Beratung ein, damit diese grausame Praxis der Menschenrechtsverletzung an Frauen wenigstens künftigen Generationen erspart werden kann. Siehe dazu auch: www.stopFGM.net


 

Algerischer Journalist erhält Menschenrechtspreis
Mexikanische Wochenzeitung ebenfalls Preisträger

 

Der algerische Journalist Hafanoui Ghoul (Bild) hat den 13. Menschenrechtspreis von Reporter ohne Grenzen http://www.reporter-ohne-grenzen.de erhalten. Auch der chinesische Menschenrechtler Lui Xiaobo und die mexikanische Wochenzeitung Zeta wurden für ihr Engagement für eine freie Presse geehrt, teilte Reporter ohne Grenzen mit.

Jeder der drei Preise ist mit 2.500 Euro dotiert und wird von Reporter ohne Grenzen und der französischen Stiftung Fondation de France http://www.fdf.org/ in Paris vergeben. Mit dem Preis will Reporter ohne Grenzen auf diejenigen aufmerksam machen, die täglich ihre Freiheit und ihr Leben riskieren, um die Öffentlichkeit zu informieren. Preisträger Hafanoui Ghoul ist Chefredakteur der algerischen Zeitung EL Youm. Er deckte Korruption und Amtsmissbrauch in der algerischen Provinz auf, worauf er wegen Verleumdung verurteilt wurde. Nach sechsmonatiger Haft wurde er im November dieses Jahres frei gelassen. "Ghoul hat die wesentlichen Aufgaben eines Journalisten in einer Demokratie erfüllt", so Elke Schäfer, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen.

Lui Xiaobo ist ehemaliger Philosophie-Professor und Präsident des einzigen unabhängigen Schriftstellerverbandes in China. Er bekam den Preis für seinen Einsatz für freie Medien in China. Er engagiert sich für das Recht auf unabhängige Information, verlangt die Freilassung von inhaftierten Journalisten und veröffentlicht Aufrufe im Internet sowie in Zeitungen aus Hongkong. Als Medium, das sich besonders für das Recht zu informieren und informiert zu werden eingesetzt hat, ist die mexikanische Wochenzeitung Zeta ausgezeichnet worden. Die mutige Maxime des Herausgebers lautet: "Veröffentlichen, was die anderen nicht veröffentlichen". Obwohl dieser Kurs schon das Leben von drei Mitarbeitern gekostet hat, bleibt die Redaktion ihrem Motto treu.
 


 

Zum  Tag der Menschenrechte: Erklärung der Amerikanischen Botschaft Wien

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights - UDHR) war ein Dokument von revolutionärer Bedeutung, als die Vereinten Nationen es im Jahr 1948 verabschiedeten. Das ist heute immer noch so. Die Amerikaner sind zu Recht stolz auf die zentrale Rolle, die Eleanor Roosevelt bei der Erarbeitung und Verabschiedung gespielt hatte, doch wurde die UDHR letztlich von der gesamten Menschheit entworfen und gehört allen. In seiner Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen sagte Roosevelt voraus, dass sie eine "Internationale Magna Carta" werden würde, und das ist in vieler Hinsicht wahr geworden. Es wird geschätzt, dass Spuren der UDHR in den Verfassungen von 90 Ländern zu finden sind. Ihre Anfangsworte haben im Jahr 2004 auf der ganzen Welt noch einen ebenso starken Nachhall wie nach dem Zweiten Weltkrieg and können immer wiederholt werden: "Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet."

   Die Verfasser der Erklärung ließen sich von den heroischen Anstrengungen der Nachkriegsperiode dazu inspirieren, die Vorrangstellung der Menschenrechte und die Würde des Individuums festzuschreiben. Mahatma Gandhi, der Indien bei seiner Entwicklung zur größten Demokratie der Welt anführte, ist ein eindringliches Beispiel für die Universalität des demokratischen Ideals. Den Kampf für die Freiheit, den Gandhi begann und den die Inder zum Abschluss brachten, beendete die negative Vorstellung, dass ein demokratisches Regierungssystem ein Luxus sei, den sich nur einige wenige westliche Nationen leisten könnten.

   Der Schutz der Freiheit und der Menschenrechte ist Teil dessen, was Präsident Bush "den unabdingbaren Anspruch der Menschheit" genannt hat. Die amerikanische Außenpolitik ist weiterhin in unserer Überzeugung tief verwurzelt, dass Demokratie ein Allgemeingut sein sollte, und dass die Menschenrechte in der Tat unveräußerlich sind. Unsere Ideale finden ihren Ausdruck in einer Politik, die darauf abzielt, die Demokratie zu verbreiten und die Rechte der Menschen, wie sie in der UDHR definiert sind, zu schützen. In jüngster Zeit haben wir uns mit Verbündeten und Freunden zusammengetan, um dieses Versprechen zu halten. Im Irak verband sich eine multinationale Koalition bestehend aus Truppen aus über 30 Ländern mit den Vereinigten Staaten, um einem Volk, dem allzu lange sogar die grundlegenden Elemente der Freiheit vorenthalten worden waren, eben diese Freiheit zu bringen. Die Iraker werden siegreich sein. Sie werden ihre eigene Demokratie aufbauen. Sie werden ihre eigenen Menschenrechte bewahren. Ihnen dabei zur Seite zu stehen ist eine Verpflichtung, die amerikanische und universelle Werte widerspiegelt.

   Dies gilt auch für Afghanistan, wo dank der Bemühungen vieler einzelner Nationen im Verbund mit den Vereinten Nationen erfolgreiche Wahlen abgehalten wurden. Wie für die Iraker ist auch für die Afghanen nichts selbstverständlich. Da ihnen Freiheit so lange verwehrt worden war, sind sie alles andere als zynisch im Hinblick auf die Macht und Vorzüge eines demokratischen Regierungssystems. Während der kürzlich abgehaltenen Wahlen wartete eine Gruppe Frauen in einer Schlange in Kandahar auf die Stimmabgabe, als eine Bombe direkt neben ihnen explodierte. Sicherheitsbeamte rieten den Frauen, nach Hause zu gehen, doch sie lehnten das ab und gingen zur Wahl. Wie Hunderttausende ihrer Landsleute, die stundenlang im starken Schneetreiben Schlange standen um ihre Stimme abzugeben, erfüllten diese afghanischen Frauen die Worte der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit Leben.

   Wenn wir über die allgemeine Erklärung der Menschenrechte nachdenken, mag es nützlich sein, uns ins Gedächtnis zu rufen, dass uns mehr verbindet als trennt. Das Erbe von Eleanor Roosevelt und den Menschen in aller Welt, die bei den Vereinten Nationen mit ihr zusammengearbeitet haben um den Text der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufzusetzen, ist nicht nur unversehrt, es ist für uns alle weiterhin von zentraler Bedeutung. Und wir ehren dieses Erbe nicht nur am 10. Dezember, sondern an jedem Tag des Jahres.


 

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert die Wahrung der Menschenrechte auch in Ausnahmesituationen

  
   Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Wahrung der Menschenrechte auch in Ausnahmesituationen. "Es gibt garantierte menschenrechtliche Kernbereiche wie das absolute Folterverbot, die selbst in Zeiten der Bedrohung unbedingt gewahrt bleiben müssen", so Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die jüngste Diskussion um das Folterverbot habe erschreckend deutlich gemacht, wie umstritten diese völkerrechtlich verankerten Grundsätze mittlerweile seien.

   In dem heute veröffentlichen Essay "Freiheit und Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat" betont Bielefeldt, dass der herausgehobene Stellenwert der Freiheit auch im Konfliktfall zwischen sicherheitspolitischen Maßnahmen und Freiheitsrechten gewahrt bleiben müsse. Die Tendenz, Einschränkungen von Freiheitsrechten mit dem Verweis auf Ausnahmesituationen oder Krisenzeiten zu rechtfertigen, "birgt die Gefahr in sich, dass Freiheitsrechte zu einem Luxusgut für ruhige Zeiten werden", warnt Bielefeldt.

   Freiheitsrechte, wie sie in den internationalen Menschenrechtspakten verankert seien, dürften nicht beliebig gegen Sicherheitsinteressen abgewogen werden. Dem staatlichen Ermessen bei sicherheitspolitischen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seien Grenzen gesetzt. "Nach dem Schock des 11. September haben in Deutschland kaum Diskussionen über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der zügig verabschiedeten Sicherheitsgesetze stattgefunden", so Bielefeldt.

   Mit der Publikation "Freiheit und Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat" möchte das Institut einen Beitrag zur sicherheitspolitischen Diskussion leisten.

    Heiner Bielefeldt, Freiheit und Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2004, Essay No. 1, 24 S. ISBN 3-937714-05-7
 


 

Empfehlungen des UN-Menschenrechtsauschusses zu Polizeiübergriffen, Diskriminierung und Auslandseinsätzen der Bundeswehr diskutiert

03.12.2004 - 19:04 Uhr, Deutsches Institut für Menschenrechte


   Berlin (ots) - Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte diskutierten heute Vertreterinnen und Vertreter von
Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen des
UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland. Der UN-Ausschuss setzt
sich aus 18 unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht die
Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte (Zivilpakt) von 1966, der von mehr als 150 Staaten ratifiziert
worden ist. Der Ausschuss hatte nach der Präsentation des deutschen
Staatenberichts im März 2004 Besorgnis über die mangelnde
Untersuchung und Dokumentation polizeilichen Fehlverhaltens
(Misshandlungsfälle) geäußert.

   Der UN-Menschenrechtsausschuss fordert zudem von der
Bundesregierung, verstärkt Maßnahmen gegen Diskriminierung, zum
Beispiel gegen Diskriminierung von Roma, zu ergreifen. Darüber hinaus
empfehlen die Sachverständigen, die Lage älterer Menschen in
Pflegeheimen zu verbessern. Ferner soll die Bundesregierung klären,
ob der UN-Zivilpakt für Menschen gilt, die der deutschen
Hoheitsgewalt bei internationalen Einsätzen, zum Beispiel bei
Friedensmissionen, unterliegen.

   Die Teilnehmenden des Fachgespräches diskutierten die Empfehlungen
und Auskunftsersuchen des UN-Menschenrechtsausschusses sowie
notwendige Maßnahmen des Bundes und der Länder, um den Empfehlungen
nachzukommen.

   Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale
Menschenrechtsabkommen ratifiziert. In den Abkommen ist festgelegt,
dass die Staaten, die diese ratifiziert haben, alle 4 bis 5 Jahre
einen Bericht über die Umsetzung der in dem jeweiligen Abkommen
anerkannten Rechte vorlegen. Die Überprüfung der Staatenberichte
erfolgt durch Sachverständigen-Ausschüsse (Vertragsorgane), die
abschließend Empfehlungen ("Abschließende Bemerkungen") an die
jeweilige Regierung aussprechen. In diesem Jahr haben neben dem
UN-Menschenrechtsausschuss auch der UN-Anti-Folter-Auschuss, der
UN-Kinderrechtsausschuss, der UN-Frauenrechtsausschuss sowie die
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen an
die Bundesregierung ausgesprochen. Das Deutsche Institut für
Menschenrechte führte zwischen September und Dezember 2004 fünf
Fachgespräche durch, um die Umsetzung der jeweiligen Empfehlungen zu
fördern.   

   Die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an
Deutschland können unter http://www.bmj.de/media/archive/718.pdf
abgerufen werden.
 


 

Innenministerium/Menschenrechtsbeirat/48. Sitzung

Der Menschenrechtsbeirat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Bundesminister für Inneres, Dr. Strasser, am 29. November 2004 mit Wirksamkeit von 1. Jänner 2005 sämtliche vom Beirat vorgeschlagenen LeiterInnen und Mitglieder der sechs Kommissionen bestellt hat.

   Um in Zukunft Missverständnisse hintan zu halten, empfiehlt der Beirat dem Bundesminister für Inneres, für den Fall der Einleitung von sicherheitsbhördlichen Ermittlungen gegen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Beirates oder gegen LeiterInnen und Mitgliedern der Kommissionen den Vorsitzenden des Beirates zu verständigen.

   Überdies wurde eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden, Univ. Prof. Dr. Funk mit folgendem Arbeitsmandat eingesetzt:

   "Analyse von Problemen und Erarbeitung von Vorschlägen zum Thema des sicherheitsbehördlichen Verfahrens im Falle von Ermittlungen gegen Personen, die Aufgaben im Bereich des Menschenrechtsschutzes wahr nehmen, insbesondere Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Menschenrechtsbeirates und seiner Kommissionen, Angehörige von Menschenrechtsorganisationen und rechtsberatenden Berufen sowie von Amtswaltern im System des Menschenrechtsschutzes."
 


 

Kriminalisierungsversuch von MenschenrechtlerInnen

ZARA-Obmann Dieter Schindlauer, Jurist und seit Jahren im Anti-Diskriminierungsbereich tätig, zeigt sich "völlig erschüttert" über die derzeit bekannt werdende Vorgangsweise des österreichischen Innenministers: "MenschenrechtsaktivistInnen, JuristInnen und ganz klar innerhalb des Gesetzes agierende Menschen werden mit allen Mitteln zu kriminalisieren versucht".

   Die Organisation ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) erklärt sich solidarisch mit jenen AnwältInnen und VertreterInnen von AsylwerberInnen, die vom BMI zu kriminalisieren versucht werden. ZARA kämpft seit der Gründung vor 5 Jahren damit, dass Anti-Rassismus-Arbeit als "Österreichvernaderung" wahrgenommen wird. "Im derzeitigen Österreich werden sämtliche Aktivitäten die nicht dem nationalen Schulterschluss dienen oder auf Mängel in diesem Land aufmerksam machen, als Affront, als Beleidigung und als verzichtbar angesehen. Ministeriale Aktivitäten werden offenbar als per se legitimiert angesehen - notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage. Das Strafrecht zu missbrauchen, um unliebsame KritikerInnen zum Schweigen zu bringen, das kennen wir bisher nur aus antidemokratischen, autoritären Regimes."

   ZARA erinnert daran, dass kritische Menschen, NGOs und MenschenrechtsaktivistInnen wesentliche zivile und unabhängige Kontrollinstanzen eines Staates darstellen. Schindlauer abschließend:
"Der Wert pluralistischen, demokratischen Gedankenguts in einer Gesellschaft lässt sich am einfachsten daran erkennen, wie es diesen systemkritischen Teilen der Gesellschaft geht."
 


 

Menschenrechtsbeirat: Posch begrüßt späte Einsicht Strassers

SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch begrüßt die "späte Einsicht" von Innenminister Strasser, der Empfehlung des Menschenrechtsbeirates zu folgen und die Wiederbestellung des Wiener Rechtsanwaltes Georg Bürstmayr zum Leiter der Kommission OLG Wien 1 zu akzeptieren. "Eine Ablehnung durch Strasser wäre ein nicht zu rechtfertigender Willkürakt gewesen, vor dem der Minister aufgrund des öffentlichen Drucks letztendlich doch zurückgeschreckt ist", sagte Posch am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Der Innenminister habe erkannt, dass er nicht derjenige sein könne, der sich aussucht, wer die Sicherheitsexekutive kontrolliert. ****

        Strassers Versuche, einen nicht genehmen Kommissionsvorsitzenden mundtot zu machen, seien zum Glück gescheitert, sagte Posch. Auch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen Bürstmayr, "die fatal an polizeistaatliche Methoden erinnern", hätten sich bald als völlig ungerechtfertigt herausgestellt. Posch erwartet sich, dass der Innenminister seine Lehren aus dieser Angelegenheit zieht "und künftig den demokratiepolischen Weg seinen machtpolitischen Methoden vorzieht".


Menschenrechtsbeirat: Stellungnahme des Vorsitzenden Dr. Erwin Felzmann zur APA0118 von heute

Zur heutigen APA-Meldung (APA0118) wird seitens des Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates klar gestellt, dass es sich um einen Bereich der Kommission des Menschenrechtsbeirates gehandelt hat, der in der Sitzung am 19. Oktober 2004 erörtert wurde. Der Menschenrechtsbeirat beschloss auch im Sinne einer Anregung des BMI einen Round-Table mit der Sicherheitsexekutive einzuberufen. Der Menschenrechtsbeirat selbst hat diesbezüglich bisher keine Empfehlung an den Innenminister beschlossen.
 


 

Tag der Menschenrechte ein Feiertag der Demokratie

Utl.: Caritas fordert Weiterentwicklung der Menschenrechte =

"Die Menschenrechte sind eine mühsam erkämpfte Errungenschaft des humanitären Völkerrechts, eine der großen Leistungen des 20. Jahrhunderts. Sie müssen ständig weiterentwickelt und rechtlich abgesichert werden", betont Caritas-Präsident Franz Küberl heute am Tag der Menschenrechte. Die Caritas präsentiert dazu drei Verbesserungsvorschläge.

1. Die Erweiterung des Mandates des Menschenrechtsbeirats (MRB):
Derzeit ist der MRB nur für den Bereich des Innenressorts zuständig. Eine Ausweitung wäre sinnvoll, weil vor allem der Justizbereich derzeit eine Lücke darstellt. Die Erfahrungen im Beirat legen nahe, dieses Gremium umfassend für Menschenrechtsagenden in Österreich zuständig zu machen.

2. Den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention:
Obwohl die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, ist es notwendig, dass die Europäische Union als solche dieser Konvention beitritt. Dieser Beitritt der EU wäre nicht nur ein symbolischer Akt, sondern schließt eine menschenrechtliche Schutzlücke, weil damit auch die Institutionen der EU unmittelbar an die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden würden.

3. EU-Grundrechtscharta als "Verfassungsgarantie":
Mit der Grundrechtscharta der EU wurde ein erster Schritt in Richtung Verankerung von Grundrechten auf Ebene der Union gesetzt. Derzeit ist sie jedoch nicht verbindlich, sondern hat nur deklaratorischen Charakter. Damit sich die in der EU lebenden Menschen auf den Schutz durch die Europäische Grundrechtscharta berufen können, müsste sie über den sonstigen Rechtsakten der EU stehen.

Die Durchsetzung der Menschenrechte ist auch wesentlicher Teil der Globalisierung, wenn sie dem Zueinander der Menschen dienen soll. Europa hat hier eine starke Vorbildfunktion, vor allem auch für Länder, wo der Schutz von Menschen keinen hohen Stellenwert hat. "Deshalb sehe ich den Tag der Menschenrechte als einen Feiertag der Demokratie", schließt Küberl.



 

MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS WILL VIERPARTEIENANTRAG ERARBEITEN Alle Tagesordnungspunkte wurden vertagt

Wenn es im heutigen Ausschuss für Menschenrechte auch große Meinungsverschiedenheiten über den Antrag gegeben hatte, alle Tagesordnungspunkte zu vertagen, so einigte man sich abschließend doch darauf, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, gemeinsam an einem Vierparteienantrag zu arbeiten. Im Gegensatz zu den S-Abgeordneten und ihrer Fraktionskollegin Lunacek unterstützte Ausschussvorsitzende Terezija Stoisits (G) die Vorgangsweise insofern, als ein ernsthafter Versuch, einen Vierparteienantrag zu erarbeiten, der zu den verschiedensten Punkten der Menschenrechtsproblematik Aussagen trifft, ihrer Auffassung nach mehr bringe, als die vorliegenden Anträge der Gefahr einer mehrheitlichen Ablehnung auszusetzen.

Den Vertagungsantrag hatte Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) eingebracht. Er unterstrich in seiner Begründung die Notwendigkeit, in Menschenrechtsfragen nach außen hin Einigkeit zu demonstrieren und damit auch ein Signal zu setzen. Die Opposition befürchtete jedoch eine Verschleppung der Fragen, erklärte sich aber mit dem Vorhaben eines gemeinsamen Antrages grundsätzlich einverstanden. Abgeordneter Walter Posch (S) warf ein, dass eine allgemeine Entschließung zu Menschenrechtsfragen nichts mit konkreten Anliegen zu tun habe, weshalb er die Vorgangsweise für inakzeptabel halte. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Inge Jäger (S) sowie ihr Fraktionskollege Peter Wittmann, der meinte, damit führe man das Parlament ad absurdum. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) wollte dem Vertagungsantrag auch deshalb nicht zustimmen, weil manche Anträge bereits älter als ein Jahr sind.

Der Ausschuss für Menschenrechte hatte sich heute ein umfangreiches und in seiner Thematik äußerst breitgestreutes, wenn auch rein außenpolitisches, Programm vorgenommen. Die Thematik umfasste die Menschenrechtssituation in Tibet sowie Wiederaufbauhilfen in den türkischen Bürgerkriegsgebieten, weiters wurde die Rolle der indigenen Volker im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und die Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung des armenischen Volkes als Völkermord thematisiert. Ein Entschließungsantrag betraf die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak. Diskutiert wurde überdies eine höhere finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), da man auf Grund der Arbeitsüberlastung des EGMR eine Aushöhlung des Rechtsschutzes befürchtet. Zur Diskussion stand auch die Petition "Menschenrechte auch für Sudetendeutsche". Außenministerin Benita Ferrero-Waldner nahm zu allen Themen ausführlich Stellung.

FERRERO-WALDNER ZUVERSICHTLICH, DASS DIE FRAGE DER BENES-DEKRETE VOR DEM EU-BEITRITT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK GEKLÄRT WERDEN KANN

Die Petition "Menschenrechte auch für Sudetendeutsche" (16/PET) gab abermals Anlass zu einer heftigen Diskussion über die Benes-Dekrete im Zusammenhang mit dem kommenden Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union. Bundesministerin Ferrero-Waldner berichtete, dass es dazu bereits zahlreiche bilaterale Gespräche gegeben habe und ein erster innerstaatlicher Umdenkprozess im Nachbarland zu bemerken sei. Sie ging davon aus, dass es gelingen werde, diese Frage vor dem Beitritt Tschechiens bilateral zu lösen, gab jedoch zu, dass der Prozess sehr schwierig sei und viel Zähigkeit bei den Verhandlungen erfordere. Auch habe es eine erste Konferenz mit Historikern und Experten gegeben. Am 8. und 9. November werde eine Nachfolgekonferenz stattfinden, informierte die Ministerin. Sie wies auch darauf hin, dass die Kopenhagener Kriterien unabdingbare Voraussetzungen für den Beitritt eines Landes zur Europäischen Union darstellen.

Alle Abgeordneten stimmten darin überein, dass die Geschehnisse zwischen 1945 und 1948 als massive Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen zu qualifizieren seien. Divergierende Meinungen gab es jedoch darüber, wie man in dieser Frage gegenüber der Tschechischen Republik vorgeht. So wandte sich Abgeordnete Lunacek(G) vehement gegen die in der Petition formulierte Veto-Drohung gegen einen EU- Beitritt Tschechiens, da man den Dialog führen müsse, wenn man das Zusammenwachsen Europas wolle. Abgeordneter Martin Graf (F) erinnerte in diesem Zusammenhang an die furchtbaren Ereignisse bis 1948 und bezeichnete die Vertreibung als ein Genozid. Egal, wo Genozide stattfänden, sie seien in jedem Fall zu verurteilen, so Graf. Er wünscht sich auch einen intensiven Dialog mit der Slowakei und möchte, dass die Eigentumsfrage nicht unter den Tisch fällt. Abgeordneter Harald Ofner (F) ergänzte, dass man die Verbrechen, die zwischen 1945 und 1948 begangen worden sind, nicht gegen jene vor 1945 aufrechnen dürfe. Jedes Verbrechen sei als einzelnes zu sehen und entsprechend zu ahnden. Er vertrat auch die Auffassung, dass die Benes-Dekrete sowie die Behandlung der Minderheiten in der Tschechischen Republik nicht den Kopenhagener Kriterien entsprächen. Für eine volle Unterstützung der Petition sprach sich Alois Pumberger (F) aus.

ÖSTERREICH IST IN MENSCHENRECHTSFRAGEN INNERHALB DER EU AKTIV; NATIONALE ALLEINGÄNGE KÖNNTEN KONTRAPRODUKTIV SEIN

Bundesministerin Ferrero-Waldner ging sehr ausführlich auf die einzelnen Entschließungsanträge ein. So äußerte sie ihre Bedenken zu den Forderungen der Grünen betreffend die Menschenrechtssituation in Tibet, da eine explizit von der EU losgelöste Aktion keine Verbesserung bringen würde. Sie meinte sogar, dass sich dies kontraproduktiv auswirken könne. Österreich sei jedoch im Rahmen der EU außerordentlich aktiv. Man wolle z.B. die Troika nach Tibet entsenden, um den Dialog zwischen China und dem Dalai Lama zu fördern. Auf Grund der aktuellen Lage sei dieses Projekt zwar zurückgestellt worden, dennoch seien Fortschritte zu registrieren. So habe man in China ein Büro des Hochkommissars für Menschenrechte errichten können. Ferrero-Waldner vermutet auch, dass sich im Vorfeld der Olympischen Spiele in China noch einiges in die richtige Richtung werde bewegen können. In dieser Vorgangsweise wurde sie auch ausdrücklich von Abgeordnetem Wittmann (S) unterstützt. Die Grünen sprechen sich in ihrem Antrag dafür aus, die Bundesregierung solle die anhaltende Diskriminierung des tibetischen Volkes durch die VR China in aller Klarheit verurteilen, sowie bilaterale wirtschaftliche Kontakte nur dann unterstützen, wenn aufgrund des konkreten Projekts keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation zu befürchten ist. (142/AÄEÜ)

Zu den Forderungen des Antrages betreffend Wiederaufbauhilfe in den türkischen Bürgerkriegsgebieten stellte Ferrero-Waldner fest, dass sich die Entwicklungszusammenarbeit Österreichs auf die ärmsten Entwicklungsländer konzentriere und ihrer Ansicht nach Förderungen im Gießkannenprinzip nichts brächten. Innerhalb der OSZE habe man aber die Bemühungen des Hohen Vertreters für nationale Minderheiten unterstützt und sich an den Aufbau- und Entwicklungsprogrammen der EU mit einem nicht unwesentlichen Beitrag als Nettozahler beteiligt. Auch sei die erst kürzlich erfolgte Verabschiedung einer Verfassungsreform zu begrüßen, wenngleich auch die praktische Umsetzung abzuwarten sei. Jedenfalls halte sie auch in dieser Frage einen Alleingang Österreichs für kontraproduktiv, insbesondere auch hinsichtlich der aktuellen geopolitischen Lage. (163/AÄEÜ) (163/AÄEÜ)

Ähnlich argumentierte die Ministerin auch bezüglich der Petition und des Entschließungsantrages zum Thema "Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinne der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord vom 9. Dezember 1948". (13/PET) und (50/AÄEÜ). Sie könne sich dieser Forderung aber auch deshalb nicht anschließen, weil es, so Ferrero-Waldner, zur Versöhnung eines langsamen Prozesses bedürfe und es daher erstes Ziel der EU und Österreichs sei, durch den Dialog mit der Türkei eine pro-europäische Ausrichtung und damit eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in diesem Land zu erreichen. Die Ministerin räumte jedoch ein, dass es in dieser Frage keine akkordierte Position der EU gebe.

Ihre ablehnende Haltung zum Entschließungsantrag der Grünen betreffend die internationale Anerkennung der Rolle indigener Völker im Bereich nachhaltige Entwicklung begründete die Ministerin ebenfalls mit negativen Begeleiterscheinungen nationaler Alleingänge. Abgeordnete Lunacek hatte bei der Berichterstattung über den Antrag an die Verpflichtungen der Biodiversitätskonvention erinnert, der auch Österreich beigetreten ist. Obwohl, so die G-Mandatarin, indigene Gruppen in Kanada hochwertige Daten betreffend die gegenwärtige und traditionelle Nutzung ihres Territoriums durchgeführt hätten und diese leicht in öffentlichen Landwidmungs- und Nutzungsplänen umsetzbar wären, würden sie weder von den Provinzregierungen noch von der kanadischen Bundesregierung in ihre umfassenden Pläne miteinbezogen. (340/AÄEÜ). Demgegenüber sagte die Außenministerin, dass Österreich mit anderen Staaten eine Resolution bei der UNO eingebracht habe und man diese Frage auch beim nächsten Besuch ansprechen werde, sie halte vom Dialog mehr als von einer bilateralen Demarche, die Porzellan zerbrechen könne.

Ein weiterer Antrag von S-Abgeordneten befasste sich mit der kolportierten Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak. Die SPÖ drängt darin auf einen Protest beim irakischen Staatspräsidenten Saddam Hussein und auf die vorbehaltlose Ablehnung der Todesstrafe. (342/AÄEÜÜ). Die Ministerin berichtete dazu, dass sie die Nachricht vor ca. einem Jahr erreicht habe, man aber die Berichte nicht verifizieren konnte. Dieses Thema sei aber gemeinsam mit den Niederlanden in den internationalen Organisationen thematisiert worden. Außerdem kooperiere der Irak in keinster Weise mit den Menschenrechtsinstitutionen, es pralle alles ab, solange es nicht zu Zugeständnissen an den Irak komme. Im UNO-Sicherheitsrat werde derzeit aber an der Lösung des Sanktionenproblems gearbeitet.

Schließlich nahm die Ministerin zum Antrag der SozialdemokratInnen betreffend finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Stellung. (336/AÄEÜ). Die S-Abgeordneten befürchten eine Gefährdung der Wirksamkeit dieser Institution und damit auch eine Aushöhlung des Rechtsschutzes aufgrund der Arbeitsüberlastung des EGMR. Ferrero-Waldner bemerkte dazu, dass die Bewältigung des großen Rückstaus von Fällen nicht nur eine Frage des Geldes sei. Dennoch habe Österreich heuer einen zusätzlichen Beitrag geleistet und auch im nächsten Jahr würde ein Mehrkostenbeitrag bezahlt. Dennoch seien Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb des Gerichtshofes notwendig. Die große Arbeitslast sei auch dadurch angefallen, dass jüngere Mitgliedstaaten des Europarates einige Maßnahmen noch nicht umgesetzt hätten und daher viele Individualbeschwerden eingereicht worden seien. Eine Evaluierungsgruppe arbeite derzeit Verbesserungsvorschläge aus.


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:16
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