Menschenrechtsbeirat stellt neue
Schriftenreihe vor!
Erste Buchveröffentlichung: Analyse aus Anlass des Todes von Cheibani
Wague
Der Menschenrechtsbeirat startet eine neue Schriftenreihe, in der die
Studien und Empfehlungen des Beirats publiziert werden. Aus Anlass des im
Zuge eines Polizeieinsatzes im Wiener Stadtpark in der Nacht zum 15. Juli
2003 zu Tode gekommenen mauretanischen Staatsbürgers Cheibani Wague,
verfasste der Menschenrechtsbeirat eine Analyse über den "Einsatz
polizeilicher Zwangsgewalt - Risikominimierung in Problemsituationen." Er
untersucht darin insbesondere Risiko- und Eskalationsfaktoren in der
Interaktion zwischen Sicherheitsexekutive und Bürgern. "Das Ziel ist", so
der Menschenrechtsbeirat, "Risiko und Eskalationsfaktoren rechtzeitig
auszumachen und ihr Entstehen oder ihre Auswirkungen so weit als möglich zu
vermindern".
Der zweite Band des Menschenrechtsbeirates befasst sich mit dem
Sprachgebrauch der österreichischen Sicherheitsexekutive. Im Auftrag des
Menschenrechtsbeirates und unter der wissenschaftlichen Beratung von Univ.
Prof. Dr. Ruth Wodak und Univ. Prof. Dr. Rudolf de Cillia vom Institut für
Sprachwissenschaft der Universität Wien führte das Internationale Zentrum
für Kulturen und Sprachen (IZKS) mit den beiden wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen Dr. Angelika Brechelmacher und Mag. Andreas Gstettner die
Studie durch. Es wurden zwei wesentliche Aspekte analysiert:
a) einerseits die Sprache amtshandelnder Personen, die in ca. zwei Drittel
der schriftlichen Beschwerden kritisiert oder zumindest thematisiert worden
war;
b) andererseits die Sprache des internen Schriftverkehrs, mit dem innerhalb
der Behörde die Beschwerden aufgearbeitet wurden.
Der Menschenrechtsbeirat hat die Studie analysiert und Empfehlungen an
das Bundesministerium abgegeben.
Der Menschenrechtsbeirat wurde im Juli 1999 aufgrund des Todes des
Schubhäftlings Marcus Omofuma und der wiederholten Empfehlung des CPT
(European Comittee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading
Treatment or Punishment) eingerichtet.
Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres (Hg.)
Prävention und Reaktion
Zwei Analysen aus Anlass des Todes von Cheibani Wague
Schriftenreihe Menschenrechtsbeirat - Band 1
ISBN 3-7083-0246-X
Umfang: 167 Seiten; broschiert, Format: 22,00 cm hoch; 14,00 cm
breit
Ladenpreis: Euro 32,80
Schriftenreihe Menschenrechtsbeirat Bd. 2
Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres (Hg.)
Sprachgebrauch in der österreichischen Sicherheitsexekutive
3-7083-0253-2, Erscheinungsjahr 2005
148 Seiten, broschiert, 32,80 Euro

Erziehung zu Menschenrechten,
Abrüstung und Nachhaltigkeit ist der Schlüssel - SGI Präsident
veröffentlicht jährliche Friedensbotschaft
In seiner heute veröffentlichten jährlichen Friedensbotschaft drängt
Daisaku Ikeda, Präsident der weltweiten buddhistischen Glaubensgemeinschaft
Soka Gakkai International (SGI), zu verstärkten Bildungsmassnahmen in den
Bereichen Menschenrechte, Abrüstung und nachhaltige Entwicklung. Aus Ikedas
Sicht bildet eine Erziehung, die globale Fragen wie Frieden und
Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt stellt, "die Basis für die
Zusammenarbeit beim Aufbau einer nachhaltigen menschlichen Gesellschaft,
einer Gesellschaft, die wir an die kommenden Generationen weitergeben
können."
Ikeda betont, wie wichtig es sei, Abrüstungserziehung in die Schulen auf
der ganzen Welt zu tragen. Auf der Sekundarstufe sollte dies die Simulation
von Konfliktsituationen und partizipatives Lernen beinhalten, auf Ebene der
höheren Schulen und Universitäten eine Aufwertung der Lehrpläne in der
Friedensforschung.
Die Botschaft enthält zudem Vorschläge, wie die "sanften"
Interventionsmöglichkeiten der Vereinten Nationen und anderer Foren für
internationale Zusammenarbeit verstärkt werden könnten. So ruft Ikeda
beispielsweise zur Schaffung eines Asien-Pazifik-UN-Hochkomissariats zum
besseren Schutz von Menschenleben auf; die Arbeitsgruppe, die sich mit der
nuklearen Entwicklung in Nordkorea befasst, sollte zu einer ständigen
Einrichtung gemacht werden; es sollte eine internationale Agentur für
nukleare Abrüstung geschaffen werden; und es sollte rasch ein globales
Abkommen über Handfeuerwaffen unterzeichnet werden.
Die SGI setzte sich, zusammen mit anderen NROs, für das im vergangenen
Dezember unterzeichnete "World Programme for Human Rights Education" ein.
Das Programm wird sich in den ersten drei Jahren (2005-2007) auf die Primar-
und Sekundarstufen konzentrieren. Zudem beginnt 2005 das UNO-Jahrzehnt der
Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ikeda unterstützte in einer
Intervention am "World Summit on Sustainable Development" 2002 die Ausrufung
eines solchen Jahrzehnts. SGI-Organisationen auf der ganzen Welt
unterstützen die Ziele dieser miteinander verbundenen Initiativen mit
Ausstellungen, Symposien, Veröffentlichungen und ähnlichen öffentlichen
Informations- und Bildungsaktivitäten.
Der neusten Friedensbotschaft Ikedas liegt das Thema der Wichtigkeit des
Dialogs als Grundhaltung des "buddhistischen Humanismus" zugrunde. Mit
Bezugnahme auf Martin Bubers (1878-1965) Untersuchung des Dialogprozesses,
unterstreicht Ikeda die verwandelnde Kraft eines auf Respekt und der
Anerkennung von Vernetzungen basierenden Dialogs und appelliert für eine
ähnliche Haltung gegenüber der Natur, als Basis für die Schaffung einer
nachhaltigen globalen Gemeinschaft.
Daisaku Ikeda schreibt seit 1983 jährlich eine Botschaft zu Fragen des
Friedens und zum Schutz des menschlichen Lebens. Diese Botschaften werden
jeweils am 26. Januar veröffentlicht, zum Gedenken an die Gründung der SGI
1975. SGI hat zurzeit 12 Millionen Mitglieder in 190 Ländern und Gebieten.
Website: www.sgi.org

Tag der Menschenrechte leider kein
Feiertag
Der internationale Tag der Menschenrechte wird seit 1948 alljährlich
am 10. Dezember begangen und ist leider nach wie vor Anlass, an unzählige
Menschenrechtsverletzungen zu erinnern. Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin
für Entwicklungszusammenarbeit, hat in ihrer Arbeit mit einer ganzen Palette
von im Argen liegenden Menschrechten zu tun.
Besonders drastische Menschenrechtsverletzungen spielen sich momentan in der
Krisenregion Darfur im Sudan ab, wo Hunderttausende Menschen vertrieben und
getötet wurden und noch immer werden, Frauen systematisch vergewaltigt und
Ernten und damit Lebensgrundlagen zerstört werden. In diesem Zusammenhang
hat Bayr mehrmals das Engagement der Außenministerin eingefordert. "Leider
können wir die großen Probleme nicht nur mit Spendensammeln lösen.
Politische Aktivität kann nicht durch Geldspenden ersetzt werden", ist Bayr
überzeugt.
Auch das große Problem der KindersoldatInnen ist ein eng mit der
Menschenwürde verknüpftes Problem. Die meisten der rund 300.000
Kindersoldaten in weltweit mehr als 35 Ländern kämpfen zwar in Afrika, das
Phänomen lässt sich jedoch auch in einigen Ländern Asiens (etwa Nepal,
Pakistan oder Indonesien) sowie in kleinerem Umfang in Lateinamerika
(Kolumbien) beobachten. Ebenso ist die weibliche Genitalverstümmelung (FGM),
deren Opferzahl jährlich um zwei Millionen Mädchen und Frauen wächst, ein
erschreckendes Beispiel von Menschenrechtsverletzung. Bayr setzt sich auch
in Österreich für Aufklärung und Beratung ein, damit diese grausame Praxis
der Menschenrechtsverletzung an Frauen wenigstens künftigen Generationen
erspart werden kann. Siehe dazu auch:
www.stopFGM.net

Algerischer Journalist
erhält Menschenrechtspreis
Mexikanische Wochenzeitung ebenfalls Preisträger
Der algerische Journalist Hafanoui Ghoul (Bild)
hat den 13. Menschenrechtspreis von Reporter ohne Grenzen
http://www.reporter-ohne-grenzen.de erhalten. Auch der
chinesische Menschenrechtler Lui Xiaobo und die mexikanische
Wochenzeitung Zeta wurden für ihr Engagement für eine freie Presse
geehrt, teilte Reporter ohne Grenzen mit.
Jeder der drei Preise ist mit 2.500 Euro dotiert und wird von
Reporter ohne Grenzen und der französischen Stiftung Fondation de
France
http://www.fdf.org/ in Paris vergeben. Mit dem Preis will
Reporter ohne Grenzen auf diejenigen aufmerksam machen, die täglich
ihre Freiheit und ihr Leben riskieren, um die Öffentlichkeit zu
informieren. Preisträger Hafanoui Ghoul ist Chefredakteur der
algerischen Zeitung EL Youm. Er deckte Korruption und Amtsmissbrauch
in der algerischen Provinz auf, worauf er wegen Verleumdung
verurteilt wurde. Nach sechsmonatiger Haft wurde er im November
dieses Jahres frei gelassen. "Ghoul hat die wesentlichen Aufgaben
eines Journalisten in einer Demokratie erfüllt", so Elke Schäfer,
Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen.
Lui Xiaobo ist ehemaliger Philosophie-Professor und Präsident des
einzigen unabhängigen Schriftstellerverbandes in China. Er bekam den
Preis für seinen Einsatz für freie Medien in China. Er engagiert
sich für das Recht auf unabhängige Information, verlangt die
Freilassung von inhaftierten Journalisten und veröffentlicht Aufrufe
im Internet sowie in Zeitungen aus Hongkong. Als Medium, das sich
besonders für das Recht zu informieren und informiert zu werden
eingesetzt hat, ist die mexikanische Wochenzeitung Zeta
ausgezeichnet worden. Die mutige Maxime des Herausgebers lautet:
"Veröffentlichen, was die anderen nicht veröffentlichen". Obwohl
dieser Kurs schon das Leben von drei Mitarbeitern gekostet hat,
bleibt die Redaktion ihrem Motto treu. |

Zum Tag der Menschenrechte:
Erklärung der Amerikanischen Botschaft Wien
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of
Human Rights - UDHR) war ein Dokument von revolutionärer Bedeutung, als die
Vereinten Nationen es im Jahr 1948 verabschiedeten. Das ist heute immer noch
so. Die Amerikaner sind zu Recht stolz auf die zentrale Rolle, die Eleanor
Roosevelt bei der Erarbeitung und Verabschiedung gespielt hatte, doch wurde
die UDHR letztlich von der gesamten Menschheit entworfen und gehört allen.
In seiner Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen sagte
Roosevelt voraus, dass sie eine "Internationale Magna Carta" werden würde,
und das ist in vieler Hinsicht wahr geworden. Es wird geschätzt, dass Spuren
der UDHR in den Verfassungen von 90 Ländern zu finden sind. Ihre
Anfangsworte haben im Jahr 2004 auf der ganzen Welt noch einen ebenso
starken Nachhall wie nach dem Zweiten Weltkrieg and können immer wiederholt
werden: "Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und
unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die
Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet."
Die Verfasser der Erklärung ließen sich von den heroischen Anstrengungen
der Nachkriegsperiode dazu inspirieren, die Vorrangstellung der
Menschenrechte und die Würde des Individuums festzuschreiben. Mahatma
Gandhi, der Indien bei seiner Entwicklung zur größten Demokratie der Welt
anführte, ist ein eindringliches Beispiel für die Universalität des
demokratischen Ideals. Den Kampf für die Freiheit, den Gandhi begann und den
die Inder zum Abschluss brachten, beendete die negative Vorstellung, dass
ein demokratisches Regierungssystem ein Luxus sei, den sich nur einige
wenige westliche Nationen leisten könnten.
Der Schutz der Freiheit und der Menschenrechte ist Teil dessen, was
Präsident Bush "den unabdingbaren Anspruch der Menschheit" genannt hat. Die
amerikanische Außenpolitik ist weiterhin in unserer Überzeugung tief
verwurzelt, dass Demokratie ein Allgemeingut sein sollte, und dass die
Menschenrechte in der Tat unveräußerlich sind. Unsere Ideale finden ihren
Ausdruck in einer Politik, die darauf abzielt, die Demokratie zu verbreiten
und die Rechte der Menschen, wie sie in der UDHR definiert sind, zu
schützen. In jüngster Zeit haben wir uns mit Verbündeten und Freunden
zusammengetan, um dieses Versprechen zu halten. Im Irak verband sich eine
multinationale Koalition bestehend aus Truppen aus über 30 Ländern mit den
Vereinigten Staaten, um einem Volk, dem allzu lange sogar die grundlegenden
Elemente der Freiheit vorenthalten worden waren, eben diese Freiheit zu
bringen. Die Iraker werden siegreich sein. Sie werden ihre eigene Demokratie
aufbauen. Sie werden ihre eigenen Menschenrechte bewahren. Ihnen dabei zur
Seite zu stehen ist eine Verpflichtung, die amerikanische und universelle
Werte widerspiegelt.
Dies gilt auch für Afghanistan, wo dank der Bemühungen vieler einzelner
Nationen im Verbund mit den Vereinten Nationen erfolgreiche Wahlen
abgehalten wurden. Wie für die Iraker ist auch für die Afghanen nichts
selbstverständlich. Da ihnen Freiheit so lange verwehrt worden war, sind sie
alles andere als zynisch im Hinblick auf die Macht und Vorzüge eines
demokratischen Regierungssystems. Während der kürzlich abgehaltenen Wahlen
wartete eine Gruppe Frauen in einer Schlange in Kandahar auf die
Stimmabgabe, als eine Bombe direkt neben ihnen explodierte.
Sicherheitsbeamte rieten den Frauen, nach Hause zu gehen, doch sie lehnten
das ab und gingen zur Wahl. Wie Hunderttausende ihrer Landsleute, die
stundenlang im starken Schneetreiben Schlange standen um ihre Stimme
abzugeben, erfüllten diese afghanischen Frauen die Worte der allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte mit Leben.
Wenn wir über die allgemeine Erklärung der Menschenrechte nachdenken, mag
es nützlich sein, uns ins Gedächtnis zu rufen, dass uns mehr verbindet als
trennt. Das Erbe von Eleanor Roosevelt und den Menschen in aller Welt, die
bei den Vereinten Nationen mit ihr zusammengearbeitet haben um den Text der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufzusetzen, ist nicht nur
unversehrt, es ist für uns alle weiterhin von zentraler Bedeutung. Und wir
ehren dieses Erbe nicht nur am 10. Dezember, sondern an jedem Tag des
Jahres.

Deutsches Institut für Menschenrechte
fordert die Wahrung der Menschenrechte auch in Ausnahmesituationen
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fordert das
Deutsche Institut für Menschenrechte die Wahrung der Menschenrechte auch in
Ausnahmesituationen. "Es gibt garantierte menschenrechtliche Kernbereiche
wie das absolute Folterverbot, die selbst in Zeiten der Bedrohung unbedingt
gewahrt bleiben müssen", so Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Die jüngste Diskussion um das Folterverbot
habe erschreckend deutlich gemacht, wie umstritten diese völkerrechtlich
verankerten Grundsätze mittlerweile seien.
In dem heute veröffentlichen Essay "Freiheit und Sicherheit im
demokratischen Rechtsstaat" betont Bielefeldt, dass der herausgehobene
Stellenwert der Freiheit auch im Konfliktfall zwischen
sicherheitspolitischen Maßnahmen und Freiheitsrechten gewahrt bleiben müsse.
Die Tendenz, Einschränkungen von Freiheitsrechten mit dem Verweis auf
Ausnahmesituationen oder Krisenzeiten zu rechtfertigen, "birgt die Gefahr in
sich, dass Freiheitsrechte zu einem Luxusgut für ruhige Zeiten werden",
warnt Bielefeldt.
Freiheitsrechte, wie sie in den internationalen Menschenrechtspakten
verankert seien, dürften nicht beliebig gegen Sicherheitsinteressen
abgewogen werden. Dem staatlichen Ermessen bei sicherheitspolitischen
Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seien Grenzen gesetzt. "Nach dem Schock
des 11. September haben in Deutschland kaum Diskussionen über die
Erforderlichkeit und Angemessenheit der zügig verabschiedeten
Sicherheitsgesetze stattgefunden", so Bielefeldt.
Mit der Publikation "Freiheit und Sicherheit im demokratischen
Rechtsstaat" möchte das Institut einen Beitrag zur sicherheitspolitischen
Diskussion leisten.
Heiner Bielefeldt, Freiheit und Sicherheit im demokratischen
Rechtsstaat, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2004, Essay No.
1, 24 S. ISBN 3-937714-05-7

Empfehlungen des UN-Menschenrechtsauschusses zu Polizeiübergriffen,
Diskriminierung und Auslandseinsätzen der Bundeswehr diskutiert
03.12.2004 - 19:04 Uhr, Deutsches Institut für Menschenrechte
Berlin (ots) - Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte diskutierten heute Vertreterinnen und Vertreter von
Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen des
UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland. Der UN-Ausschuss setzt
sich aus 18 unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht die
Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte (Zivilpakt) von 1966, der von mehr als 150 Staaten ratifiziert
worden ist. Der Ausschuss hatte nach der Präsentation des deutschen
Staatenberichts im März 2004 Besorgnis über die mangelnde
Untersuchung und Dokumentation polizeilichen Fehlverhaltens
(Misshandlungsfälle) geäußert.
Der UN-Menschenrechtsausschuss fordert zudem von der
Bundesregierung, verstärkt Maßnahmen gegen Diskriminierung, zum
Beispiel gegen Diskriminierung von Roma, zu ergreifen. Darüber hinaus
empfehlen die Sachverständigen, die Lage älterer Menschen in
Pflegeheimen zu verbessern. Ferner soll die Bundesregierung klären,
ob der UN-Zivilpakt für Menschen gilt, die der deutschen
Hoheitsgewalt bei internationalen Einsätzen, zum Beispiel bei
Friedensmissionen, unterliegen.
Die Teilnehmenden des Fachgespräches diskutierten die Empfehlungen
und Auskunftsersuchen des UN-Menschenrechtsausschusses sowie
notwendige Maßnahmen des Bundes und der Länder, um den Empfehlungen
nachzukommen.
Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale
Menschenrechtsabkommen ratifiziert. In den Abkommen ist festgelegt,
dass die Staaten, die diese ratifiziert haben, alle 4 bis 5 Jahre
einen Bericht über die Umsetzung der in dem jeweiligen Abkommen
anerkannten Rechte vorlegen. Die Überprüfung der Staatenberichte
erfolgt durch Sachverständigen-Ausschüsse (Vertragsorgane), die
abschließend Empfehlungen ("Abschließende Bemerkungen") an die
jeweilige Regierung aussprechen. In diesem Jahr haben neben dem
UN-Menschenrechtsausschuss auch der UN-Anti-Folter-Auschuss, der
UN-Kinderrechtsausschuss, der UN-Frauenrechtsausschuss sowie die
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen an
die Bundesregierung ausgesprochen. Das Deutsche Institut für
Menschenrechte führte zwischen September und Dezember 2004 fünf
Fachgespräche durch, um die Umsetzung der jeweiligen Empfehlungen zu
fördern.
Die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an
Deutschland können unter
http://www.bmj.de/media/archive/718.pdf
abgerufen werden.

Innenministerium/Menschenrechtsbeirat/48. Sitzung
Der Menschenrechtsbeirat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass
der Bundesminister für Inneres, Dr. Strasser, am 29. November 2004 mit
Wirksamkeit von 1. Jänner 2005 sämtliche vom Beirat vorgeschlagenen
LeiterInnen und Mitglieder der sechs Kommissionen bestellt hat.
Um in Zukunft Missverständnisse hintan zu halten, empfiehlt der Beirat
dem Bundesminister für Inneres, für den Fall der Einleitung von
sicherheitsbhördlichen Ermittlungen gegen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des
Beirates oder gegen LeiterInnen und Mitgliedern der Kommissionen den
Vorsitzenden des Beirates zu verständigen.
Überdies wurde eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des stellvertretenden
Vorsitzenden, Univ. Prof. Dr. Funk mit folgendem Arbeitsmandat eingesetzt:
"Analyse von Problemen und Erarbeitung von Vorschlägen zum Thema des
sicherheitsbehördlichen Verfahrens im Falle von Ermittlungen gegen Personen,
die Aufgaben im Bereich des Menschenrechtsschutzes wahr nehmen, insbesondere
Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Menschenrechtsbeirates und seiner
Kommissionen, Angehörige von Menschenrechtsorganisationen und
rechtsberatenden Berufen sowie von Amtswaltern im System des
Menschenrechtsschutzes."

Kriminalisierungsversuch von
MenschenrechtlerInnen
ZARA-Obmann Dieter Schindlauer, Jurist und seit Jahren im
Anti-Diskriminierungsbereich tätig, zeigt sich "völlig erschüttert" über die
derzeit bekannt werdende Vorgangsweise des österreichischen Innenministers:
"MenschenrechtsaktivistInnen, JuristInnen und ganz klar innerhalb des
Gesetzes agierende Menschen werden mit allen Mitteln zu kriminalisieren
versucht".
Die Organisation ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) erklärt
sich solidarisch mit jenen AnwältInnen und VertreterInnen von
AsylwerberInnen, die vom BMI zu kriminalisieren versucht werden. ZARA kämpft
seit der Gründung vor 5 Jahren damit, dass Anti-Rassismus-Arbeit als "Österreichvernaderung"
wahrgenommen wird. "Im derzeitigen Österreich werden sämtliche Aktivitäten
die nicht dem nationalen Schulterschluss dienen oder auf Mängel in diesem
Land aufmerksam machen, als Affront, als Beleidigung und als verzichtbar
angesehen. Ministeriale Aktivitäten werden offenbar als per se legitimiert
angesehen - notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage. Das Strafrecht zu
missbrauchen, um unliebsame KritikerInnen zum Schweigen zu bringen, das
kennen wir bisher nur aus antidemokratischen, autoritären Regimes."
ZARA erinnert daran, dass kritische Menschen, NGOs und
MenschenrechtsaktivistInnen wesentliche zivile und unabhängige
Kontrollinstanzen eines Staates darstellen. Schindlauer abschließend:
"Der Wert pluralistischen, demokratischen Gedankenguts in einer Gesellschaft
lässt sich am einfachsten daran erkennen, wie es diesen systemkritischen
Teilen der Gesellschaft geht."

Menschenrechtsbeirat: Posch begrüßt
späte Einsicht Strassers
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch begrüßt die "späte Einsicht"
von Innenminister Strasser, der Empfehlung des Menschenrechtsbeirates zu
folgen und die Wiederbestellung des Wiener Rechtsanwaltes Georg Bürstmayr
zum Leiter der Kommission OLG Wien 1 zu akzeptieren. "Eine Ablehnung durch
Strasser wäre ein nicht zu rechtfertigender Willkürakt gewesen, vor dem der
Minister aufgrund des öffentlichen Drucks letztendlich doch zurückgeschreckt
ist", sagte Posch am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Der
Innenminister habe erkannt, dass er nicht derjenige sein könne, der sich
aussucht, wer die Sicherheitsexekutive kontrolliert. ****
Strassers Versuche, einen nicht genehmen Kommissionsvorsitzenden
mundtot zu machen, seien zum Glück gescheitert, sagte Posch. Auch die
kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen Bürstmayr, "die fatal an
polizeistaatliche Methoden erinnern", hätten sich bald als völlig
ungerechtfertigt herausgestellt. Posch erwartet sich, dass der Innenminister
seine Lehren aus dieser Angelegenheit zieht "und künftig den
demokratiepolischen Weg seinen machtpolitischen Methoden vorzieht".

Menschenrechtsbeirat: Stellungnahme
des Vorsitzenden Dr. Erwin Felzmann zur APA0118 von heute
Zur heutigen APA-Meldung (APA0118) wird seitens des Vorsitzenden des
Menschenrechtsbeirates klar gestellt, dass es sich um einen Bereich der
Kommission des Menschenrechtsbeirates gehandelt hat, der in der Sitzung am
19. Oktober 2004 erörtert wurde. Der Menschenrechtsbeirat beschloss auch im
Sinne einer Anregung des BMI einen Round-Table mit der Sicherheitsexekutive
einzuberufen. Der Menschenrechtsbeirat selbst hat diesbezüglich bisher keine
Empfehlung an den Innenminister beschlossen.

Tag der Menschenrechte ein Feiertag der Demokratie
Utl.: Caritas fordert Weiterentwicklung der Menschenrechte =
"Die Menschenrechte sind eine mühsam erkämpfte Errungenschaft des humanitären
Völkerrechts, eine der großen Leistungen des 20. Jahrhunderts. Sie müssen
ständig weiterentwickelt und rechtlich abgesichert werden", betont
Caritas-Präsident Franz Küberl heute am Tag der Menschenrechte. Die Caritas
präsentiert dazu drei Verbesserungsvorschläge.
1. Die Erweiterung des Mandates des Menschenrechtsbeirats (MRB):
Derzeit ist der MRB nur für den Bereich des Innenressorts zuständig. Eine
Ausweitung wäre sinnvoll, weil vor allem der Justizbereich derzeit eine Lücke
darstellt. Die Erfahrungen im Beirat legen nahe, dieses Gremium umfassend für
Menschenrechtsagenden in Österreich zuständig zu machen.
2. Den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention:
Obwohl die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention
unterzeichnet haben, ist es notwendig, dass die Europäische Union als solche
dieser Konvention beitritt. Dieser Beitritt der EU wäre nicht nur ein
symbolischer Akt, sondern schließt eine menschenrechtliche Schutzlücke, weil
damit auch die Institutionen der EU unmittelbar an die Einhaltung der
Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden würden.
3. EU-Grundrechtscharta als "Verfassungsgarantie":
Mit der Grundrechtscharta der EU wurde ein erster Schritt in Richtung
Verankerung von Grundrechten auf Ebene der Union gesetzt. Derzeit ist sie
jedoch nicht verbindlich, sondern hat nur deklaratorischen Charakter. Damit
sich die in der EU lebenden Menschen auf den Schutz durch die Europäische
Grundrechtscharta berufen können, müsste sie über den sonstigen Rechtsakten
der EU stehen.
Die Durchsetzung der Menschenrechte ist auch wesentlicher Teil der
Globalisierung, wenn sie dem Zueinander der Menschen dienen soll. Europa hat
hier eine starke Vorbildfunktion, vor allem auch für Länder, wo der Schutz von
Menschen keinen hohen Stellenwert hat. "Deshalb sehe ich den Tag der
Menschenrechte als einen Feiertag der Demokratie", schließt Küberl.

MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS WILL VIERPARTEIENANTRAG ERARBEITEN Alle
Tagesordnungspunkte wurden vertagt
Wenn es im heutigen Ausschuss für Menschenrechte auch große
Meinungsverschiedenheiten über den Antrag gegeben hatte, alle
Tagesordnungspunkte zu vertagen, so einigte man sich abschließend doch darauf,
bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, gemeinsam an einem
Vierparteienantrag zu arbeiten. Im Gegensatz zu den S-Abgeordneten und ihrer
Fraktionskollegin Lunacek unterstützte Ausschussvorsitzende Terezija Stoisits
(G) die Vorgangsweise insofern, als ein ernsthafter Versuch, einen
Vierparteienantrag zu erarbeiten, der zu den verschiedensten Punkten der
Menschenrechtsproblematik Aussagen trifft, ihrer Auffassung nach mehr bringe,
als die vorliegenden Anträge der Gefahr einer mehrheitlichen Ablehnung
auszusetzen.
Den Vertagungsantrag hatte Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) eingebracht. Er
unterstrich in seiner Begründung die Notwendigkeit, in Menschenrechtsfragen
nach außen hin Einigkeit zu demonstrieren und damit auch ein Signal zu setzen.
Die Opposition befürchtete jedoch eine Verschleppung der Fragen, erklärte sich
aber mit dem Vorhaben eines gemeinsamen Antrages grundsätzlich einverstanden.
Abgeordneter Walter Posch (S) warf ein, dass eine allgemeine Entschließung zu
Menschenrechtsfragen nichts mit konkreten Anliegen zu tun habe, weshalb er die
Vorgangsweise für inakzeptabel halte. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Inge
Jäger (S) sowie ihr Fraktionskollege Peter Wittmann, der meinte, damit führe
man das Parlament ad absurdum. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) wollte dem
Vertagungsantrag auch deshalb nicht zustimmen, weil manche Anträge bereits
älter als ein Jahr sind.
Der Ausschuss für Menschenrechte hatte sich heute ein umfangreiches und in
seiner Thematik äußerst breitgestreutes, wenn auch rein außenpolitisches,
Programm vorgenommen. Die Thematik umfasste die Menschenrechtssituation in
Tibet sowie Wiederaufbauhilfen in den türkischen Bürgerkriegsgebieten, weiters
wurde die Rolle der indigenen Volker im Bereich der nachhaltigen Entwicklung
und die Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung des armenischen Volkes als
Völkermord thematisiert. Ein Entschließungsantrag betraf die Verfolgung und
Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak. Diskutiert wurde
überdies eine höhere finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte (EGMR), da man auf Grund der Arbeitsüberlastung des EGMR
eine Aushöhlung des Rechtsschutzes befürchtet. Zur Diskussion stand auch die
Petition "Menschenrechte auch für Sudetendeutsche". Außenministerin Benita
Ferrero-Waldner nahm zu allen Themen ausführlich Stellung.
FERRERO-WALDNER ZUVERSICHTLICH, DASS DIE FRAGE DER BENES-DEKRETE VOR DEM
EU-BEITRITT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK GEKLÄRT WERDEN KANN
Die Petition "Menschenrechte auch für Sudetendeutsche" (16/PET) gab abermals
Anlass zu einer heftigen Diskussion über die Benes-Dekrete im Zusammenhang mit
dem kommenden Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union.
Bundesministerin Ferrero-Waldner berichtete, dass es dazu bereits zahlreiche
bilaterale Gespräche gegeben habe und ein erster innerstaatlicher
Umdenkprozess im Nachbarland zu bemerken sei. Sie ging davon aus, dass es
gelingen werde, diese Frage vor dem Beitritt Tschechiens bilateral zu lösen,
gab jedoch zu, dass der Prozess sehr schwierig sei und viel Zähigkeit bei den
Verhandlungen erfordere. Auch habe es eine erste Konferenz mit Historikern und
Experten gegeben. Am 8. und 9. November werde eine Nachfolgekonferenz
stattfinden, informierte die Ministerin. Sie wies auch darauf hin, dass die
Kopenhagener Kriterien unabdingbare Voraussetzungen für den Beitritt eines
Landes zur Europäischen Union darstellen.
Alle Abgeordneten stimmten darin überein, dass die Geschehnisse zwischen 1945
und 1948 als massive Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen zu
qualifizieren seien. Divergierende Meinungen gab es jedoch darüber, wie man in
dieser Frage gegenüber der Tschechischen Republik vorgeht. So wandte sich
Abgeordnete Lunacek(G) vehement gegen die in der Petition formulierte
Veto-Drohung gegen einen EU- Beitritt Tschechiens, da man den Dialog führen
müsse, wenn man das Zusammenwachsen Europas wolle. Abgeordneter Martin Graf
(F) erinnerte in diesem Zusammenhang an die furchtbaren Ereignisse bis 1948
und bezeichnete die Vertreibung als ein Genozid. Egal, wo Genozide
stattfänden, sie seien in jedem Fall zu verurteilen, so Graf. Er wünscht sich
auch einen intensiven Dialog mit der Slowakei und möchte, dass die
Eigentumsfrage nicht unter den Tisch fällt. Abgeordneter Harald Ofner (F)
ergänzte, dass man die Verbrechen, die zwischen 1945 und 1948 begangen worden
sind, nicht gegen jene vor 1945 aufrechnen dürfe. Jedes Verbrechen sei als
einzelnes zu sehen und entsprechend zu ahnden. Er vertrat auch die Auffassung,
dass die Benes-Dekrete sowie die Behandlung der Minderheiten in der
Tschechischen Republik nicht den Kopenhagener Kriterien entsprächen. Für eine
volle Unterstützung der Petition sprach sich Alois Pumberger (F) aus.
ÖSTERREICH IST IN MENSCHENRECHTSFRAGEN INNERHALB DER EU AKTIV; NATIONALE
ALLEINGÄNGE KÖNNTEN KONTRAPRODUKTIV SEIN
Bundesministerin Ferrero-Waldner ging sehr ausführlich auf die einzelnen
Entschließungsanträge ein. So äußerte sie ihre Bedenken zu den Forderungen der
Grünen betreffend die Menschenrechtssituation in Tibet, da eine explizit von
der EU losgelöste Aktion keine Verbesserung bringen würde. Sie meinte sogar,
dass sich dies kontraproduktiv auswirken könne. Österreich sei jedoch im
Rahmen der EU außerordentlich aktiv. Man wolle z.B. die Troika nach Tibet
entsenden, um den Dialog zwischen China und dem Dalai Lama zu fördern. Auf
Grund der aktuellen Lage sei dieses Projekt zwar zurückgestellt worden,
dennoch seien Fortschritte zu registrieren. So habe man in China ein Büro des
Hochkommissars für Menschenrechte errichten können. Ferrero-Waldner vermutet
auch, dass sich im Vorfeld der Olympischen Spiele in China noch einiges in die
richtige Richtung werde bewegen können. In dieser Vorgangsweise wurde sie auch
ausdrücklich von Abgeordnetem Wittmann (S) unterstützt. Die Grünen sprechen
sich in ihrem Antrag dafür aus, die Bundesregierung solle die anhaltende
Diskriminierung des tibetischen Volkes durch die VR China in aller Klarheit
verurteilen, sowie bilaterale wirtschaftliche Kontakte nur dann unterstützen,
wenn aufgrund des konkreten Projekts keine negativen Auswirkungen auf die
Menschenrechtssituation zu befürchten ist. (142/AÄEÜ)
Zu den Forderungen des Antrages betreffend Wiederaufbauhilfe in den türkischen
Bürgerkriegsgebieten stellte Ferrero-Waldner fest, dass sich die
Entwicklungszusammenarbeit Österreichs auf die ärmsten Entwicklungsländer
konzentriere und ihrer Ansicht nach Förderungen im Gießkannenprinzip nichts
brächten. Innerhalb der OSZE habe man aber die Bemühungen des Hohen Vertreters
für nationale Minderheiten unterstützt und sich an den Aufbau- und
Entwicklungsprogrammen der EU mit einem nicht unwesentlichen Beitrag als
Nettozahler beteiligt. Auch sei die erst kürzlich erfolgte Verabschiedung
einer Verfassungsreform zu begrüßen, wenngleich auch die praktische Umsetzung
abzuwarten sei. Jedenfalls halte sie auch in dieser Frage einen Alleingang
Österreichs für kontraproduktiv, insbesondere auch hinsichtlich der aktuellen
geopolitischen Lage. (163/AÄEÜ) (163/AÄEÜ)
Ähnlich argumentierte die Ministerin auch bezüglich der Petition und des
Entschließungsantrages zum Thema "Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung
der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als
Völkermord im Sinne der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von
Völkermord vom 9. Dezember 1948". (13/PET) und (50/AÄEÜ). Sie könne sich
dieser Forderung aber auch deshalb nicht anschließen, weil es, so
Ferrero-Waldner, zur Versöhnung eines langsamen Prozesses bedürfe und es daher
erstes Ziel der EU und Österreichs sei, durch den Dialog mit der Türkei eine
pro-europäische Ausrichtung und damit eine Verbesserung der
Menschenrechtssituation in diesem Land zu erreichen. Die Ministerin räumte
jedoch ein, dass es in dieser Frage keine akkordierte Position der EU gebe.
Ihre ablehnende Haltung zum Entschließungsantrag der Grünen betreffend die
internationale Anerkennung der Rolle indigener Völker im Bereich nachhaltige
Entwicklung begründete die Ministerin ebenfalls mit negativen
Begeleiterscheinungen nationaler Alleingänge. Abgeordnete Lunacek hatte bei
der Berichterstattung über den Antrag an die Verpflichtungen der
Biodiversitätskonvention erinnert, der auch Österreich beigetreten ist.
Obwohl, so die G-Mandatarin, indigene Gruppen in Kanada hochwertige Daten
betreffend die gegenwärtige und traditionelle Nutzung ihres Territoriums
durchgeführt hätten und diese leicht in öffentlichen Landwidmungs- und
Nutzungsplänen umsetzbar wären, würden sie weder von den Provinzregierungen
noch von der kanadischen Bundesregierung in ihre umfassenden Pläne
miteinbezogen. (340/AÄEÜ). Demgegenüber sagte die Außenministerin, dass
Österreich mit anderen Staaten eine Resolution bei der UNO eingebracht habe
und man diese Frage auch beim nächsten Besuch ansprechen werde, sie halte vom
Dialog mehr als von einer bilateralen Demarche, die Porzellan zerbrechen
könne.
Ein weiterer Antrag von S-Abgeordneten befasste sich mit der kolportierten
Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak. Die
SPÖ drängt darin auf einen Protest beim irakischen Staatspräsidenten Saddam
Hussein und auf die vorbehaltlose Ablehnung der Todesstrafe. (342/AÄEÜÜ). Die
Ministerin berichtete dazu, dass sie die Nachricht vor ca. einem Jahr erreicht
habe, man aber die Berichte nicht verifizieren konnte. Dieses Thema sei aber
gemeinsam mit den Niederlanden in den internationalen Organisationen
thematisiert worden. Außerdem kooperiere der Irak in keinster Weise mit den
Menschenrechtsinstitutionen, es pralle alles ab, solange es nicht zu
Zugeständnissen an den Irak komme. Im UNO-Sicherheitsrat werde derzeit aber an
der Lösung des Sanktionenproblems gearbeitet.
Schließlich nahm die Ministerin zum Antrag der SozialdemokratInnen betreffend
finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Stellung. (336/AÄEÜ). Die S-Abgeordneten befürchten eine Gefährdung der
Wirksamkeit dieser Institution und damit auch eine Aushöhlung des
Rechtsschutzes aufgrund der Arbeitsüberlastung des EGMR. Ferrero-Waldner
bemerkte dazu, dass die Bewältigung des großen Rückstaus von Fällen nicht nur
eine Frage des Geldes sei. Dennoch habe Österreich heuer einen zusätzlichen
Beitrag geleistet und auch im nächsten Jahr würde ein Mehrkostenbeitrag
bezahlt. Dennoch seien Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb des Gerichtshofes
notwendig. Die große Arbeitslast sei auch dadurch angefallen, dass jüngere
Mitgliedstaaten des Europarates einige Maßnahmen noch nicht umgesetzt hätten
und daher viele Individualbeschwerden eingereicht worden seien. Eine
Evaluierungsgruppe arbeite derzeit Verbesserungsvorschläge aus.
