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Vogelgrippe - Experten empfehlen Selbstbevorratung von
Schutzmasken
Kein Grund zur Panik - Aber auch keiner zur
Sorglosigkeit.
Mit dem Ausbruch in der Türkei ist die
Ausbreitung der Vogelgrippe in ein neues Stadium getreten. Erstens ist sie
Europa wieder nahe gekommen. Zweitens hat sich die Ansteckungsrate bedeutend
erhöht: Waren es in der Vergangenheit wenige menschliche Opfer innerhalb von
Jahren, so sind es auch diesmal nur wenige Opfer - aber innerhalb von Tagen.
Informationen und Schutzprodukte bietet hier das Portal
http://www.pandemie.com
an.
Das Virus passt sich immer besser an den Menschen an. Zwar sind noch immer
Personen, die auf engem Raum mit Geflügel zusammenleben, betroffen, doch die
Ansteckung geschieht leichter als vorher.
Wird die Ansteckung von Mensch zu Mensch möglich, wäre dies der Auftakt zu
einer Pandemie mit vielen Opfern.
Zwar wird die Staatengemeinschaft zur Bekämpfung der Vogelgrippe 1,9
Milliarden Dollar zur Verfügung stellen, mit denen die Gesundheitsdienste
und die tiermedizinischen Kontrollen in Entwicklungsländern unterstützt
werden - aber wird diese Hilfe Wirkung zeigen? Die europäischen Länder
lassen Pandemiepläne ausarbeiten; und aller Voraussicht können diese auch
problemlos umgesetzt werden. Allerdings sehen die Pandemiepläne die Ausgabe
von Schutzausrüstung zumeist an sogenanntes "Schlüsselpersonal"
(Sicherheits- und Sanitätspersonal) vor.
Nach Meinung zahlreicher Experten fängt die Eigenverantwortung bei der
Eigenvorsorge an. Dazu gehört die Einlagerung einer ausreichenden Zahl an
Atemschutzgeräten. Denn die Ansteckung auf dem Atemweg ist die
wahrscheinlichste.
Prof. Dr. Kunze vom Wiener Institut für Sozialmedizin empfiehlt (Interview
vom September 2005 in Wien) die Einlagerung von Schutzmaksen und Tamiflu
durch Privatpersonen.
"Im besten Fall werden wir diese nach erreichen des Ablaufdatums wegwerfen
können", so Kunze damals.
Die rasant gestiegene Nachfrage hat sowohl den Produzenten als auch den
Händlern in der Zwischenzeit Lieferprobleme beschert.
Die Fabriken arbeiten am Limit; Am begehrtesten sind die FFP (Filtering Face
Pieces) genannten, leichten, günstigen Atemschutzmasken. "Derzeit können wir
noch liefern.", so Pogreth weiter.
Infos zur Vogelgrippe und Bestellöglichkeit von Schutzmasken:
http://www.pandemie.com
oder
http://www.atemschutz.info

Für Patienten unerwartete Nebeneffekte des Piercings
Die Infektionsgefahr nach Piercing ist den Patienten im Allgemeinen bekannt.
Dass auch noch andere, unangenehme Überraschungen auf sie lauern können,
meist nicht.
Der Gehalt an magnetisierbarem Metall zeigt sich unter einer
Kernspintomographie (MRT), wenn durch das erzeugte Magnetfeld unter
Umständen das Piercing aus der Haut gerissen wird.
Kurzwellen- oder Hochfrequenzbehandlungen können die Schmuckstücke bis zur
Bildung von Brandwunden in dem umgebenden Gewebe erhitzen, ruft Professor
Wolf-Ingo Worret von der TU München ins Gedächtnis.

Hintergrundinformation des
Gesundheitsministeriums über die aktuellen Änderungen bei Medikamenten
Am 1. Jänner 2005 sind Neuerungen für den Bezug von Heilmitteln
auf Kosten der sozialen Krankenversicherung in Kraft getreten.
I. Erstattungskodex (Heilmittelverzeichnis neu)
Alle grundsätzlich auf Kosten der österreichischen
Krankenversicherungsträger beziehbaren Heilmittel sind in einem vom
Hauptverband der Sozialversicherungsträger herausgegeben neuen
"Erstattungskodex" zusammengefasst. Die gesetzliche Grundlage dafür bildete
eine im Dezember 2003 beschlossene ASVG-Novelle. (Bisher waren im
Heilmittelverzeichnis lediglich die sogenannten "freiverschreibbaren"
Medikamente aufgelistet; die "chefarztpflichtigen" = teure und spezielle
Medikamente waren darin nicht verzeichnet.) Mit diesen Arzneimitteln im
neuen Erstattungskodex ist in nahezu jedem Behandlungsfall eine qualitativ
hochwertige Therapie gewährleistet.
Mit dem neuen Verzeichnis mit allen auf Rechnung der Krankenversicherung
verschreibbaren Medikamenten gibt es erstmals ein Gesamtverzeichnis und
damit eine größere Übersichtlichkeit von der Verfügbarkeit von Arzneimittel
sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch die verschreibende
Ärzteschaft.
Jeder Vertragsarzt /jede Vertragsärztin der Krankenversicherung wählt
damit im jeweiligen Behandlungsfall das zur Krankenbehandlung richtige und
zweckmäßige Medikament aus dem Erstattungskodex aus, wobei allfällige
besondere Abgabebedingungen beachtet werden müssen. Der Erstattungskodex
gliedert sich in drei farblich gekennzeichnete Bereiche (grün, gelb und
rot), die ausschließlich für die Auswahl durch den Vertragsarzt/die
Vertragsärztin relevant sind.
Der grüne Bereich entspricht dem bisherigen Heilmittelverzeichnis aller
freiverschreibbaren Arzneimitteln. Mehr als 95 Prozent aller Verschreibungen
entfallen auf diesen Bereich, die damit ohne jede Bewilligung bzw.
Dokumentation von den Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können.
Im gelben Bereich sind die hochpreisigen und mit bestimmter Wirkung
versehenen Medikamente aufgelistet. Diese können nur nach Anlegung einer
Dokumentation des Arztes, wonach die bestimmte Verwendung auch überprüft
wurde, oder nach Einholung einer Bewilligung beim chef- und
kontrollärztlichen Dienst verschrieben werden.
Im roten Bereich des neuen Erstattungscodex sind alle neuen Medikamente
verzeichnet, die von der Heilmittel-Evaluierungskommission überprüft werden,
ob sie dem grünen oder gelben Bereich zugeordnet werden.
Die Farbgebung entspricht damit dem Prinzip einer Ampel: grün =
freiverschreibbar, gelb = Einschränkung (Vorabbewilligung oder
Dokumentation), rot = Achtung, neues Medikament.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein für die Behandlung
notwendiges Heilmittel im Erstattungskodex nicht zur Verfügung steht. In
solchen Fällen erfolgt vor der Ausstellung des Rezepts für ein ganz
spezielles Medikament ebenfalls eine medizinische Rücksprache des Arztes mit
dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der jeweiligen Sozialversicherung.
II. Neuordnung der Heilmittelbewilligung (Chefarztpflicht)
Neu ist, dass seit 1. Jänner 2005 alle Patientinnen und Patienten bei
Verschreibungen von Heilmitteln durch Vertragsärzte/Vertragsärztinnen nicht
mehr mit der Einholung chef- und kontrollärztlicher Bewilligungen der
Krankenversicherungsträger belastet werden.
Alle Fragen zur Vorbewilligung von Heilmitteln aus dem roten oder gelben
Bereich werden zwischen der behandelnden Vertragsärztin/dem behandelnden
Vertragsarzt und dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der
Krankenversicherung direkt abgeklärt.
Bisher wurden von einem Vertragsarzt / einer Vertragsärztin pro
Ordinationstag durchschnittlich 2 bis 4 "bewilligungspflichtige" Medikamente
verschrieben. Über 95 Prozent der gesamten Verschreibungen sind von den
Bewilligungs- bzw. von einer Dokumentationspflichten nicht erfasst.
Durch die Neuregelung wird die Zahl der notwendigen Bewilligungen im
Vergleich zu bisher reduziert: Eine ganze Reihe von Arzneimittel im gelben
Bereich wurde für ganz bestimmte Verwendungen vorgemerkt. Die Ärzte
dokumentieren in diesen Fällen lediglich die Befunddaten entweder in der
Patientendatei oder in einem eigenen Formblatt. Diese Dokumentation kann von
den Krankenversicherungen im nachhinein kontrolliert werden.
Verschiedentlich wurde Wahlärzten und Wahlärztinnen von
Kranken-versicherungsträgern eine sogenannte "Rezepturbefugnis" für
Heilmittel eingeräumt; alle oben genannten Änderungen gelten analog für
solche Ärzte und Ärztinnen.
Keine Änderung tritt ein bei Rezepten von Wahlärzten/Wahlärztinnen ohne
Rezepturbefugnis. Solche Rezepte sind weiterhin vor Einlösung in der
Apotheke vom chef- und kontrollärztlichen Dienst des
Krankenversicherungsträgers zu bestätigen.
Bei der Dokumentation und Begründung der Verschreibung eines "gelben"
Arzneimittels mit bestimmter Verwendung wird bei der erstmaligen
Verschreibung im Regelfall ein Verweis auf die Patientendokumentation mit
den Anamnese-, Vorbehandlungs- und Befunddaten ausreichen. Das auch
deswegen, weil eine doppelte Behandlungs- und Befunddokumentation in der
Praxis des Ordinationsablaufs für die Ärztin / den Arzt unzumutbar wäre. Nur
wenn diese Anamnese- und Befunddaten nicht in der Patientendatei vorliegen,
müssen sie entsprechend dokumentiert werden.
Der zentrale Punkt in der Dokumentation betrifft die Begründung, warum
bei Vorhandensein eines freiverschreibbaren Arzneimittels in der
entsprechenden Indikationsgruppe der grünen Box nicht dieses, sondern eines
aus der gelben Box gewählt wurde. Das soll durch einen knappen Verweis auf
Indikation, vorliegende Befunde oder eine medizinisch begründete
Therapienotwendigkeit erfolgen. Das dahinterliegende Motiv ist, dass
verhindert werden soll, dass bei Nichtvorliegen einer Therapienotwendigkeit
der verschreibende Arzt automatisch zum behandlungsökonomisch gesehen
teureren Arzneimittel greift.
Grundsätzlich wird die Bewilligung eines Medikaments aus dem gelben oder
roten Bereich mit der Technologie der elektronischen Gesundheitskarte
abgewickelt werden. Damit die Patientinnen und Patienten aber bis zur
flächendeckenden Einführung nicht weiter selber die Bewilligung beim
Chefarzt abholen müssen, tritt mit Jahresbeginn eine Übergangsregel in
Kraft: Die Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten aus dem
roten oder gelben Bereich muss entweder dokumentiert oder die Bewilligung
per Fax durch den Arzt beim chef- und kontrollärztlichen Dienst eingeholt
werden. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zur neuen
Bewilligungspflicht sieht ausdrücklich vor, dass die einzelnen
Krankenversicherungen mit ihren ärztlichen Vertragspartnern
Zielvereinbarungen über die Mengensteuerung von bewilligungspflichtigen
Medikamenten abschließen können.
III. Was verursacht im Kern die Aufregung vieler Ärzte?
Der Erstattungskodex liegt derzeit als Buch vor, das vom Hauptverband
herausgegeben wurde. Darin ist sowohl die neue Einteilung der Medikamente
nach farblich unterschiedenen Bereichen enthalten als auch eine neue
Einteilung nach dem international üblichen ATC-Code der WHO. Das bisherige
Heilmittelverzeichnis kannte diesen ATC-Code nicht, womit es mit anderen
Verzeichnissen nicht vergleichbar war. Die Ärzteschaft muss sich an diese
neue Einteilungsform gewöhnen. Kritik gibt es an der Übersichtlichkeit und
Benutzerfreundlichkeit des Buches, die in der nächsten Neuauflage seitens
des Hauptverbands qualitativ verbessert werden müssen.
In kürzester Zeit wird der Erstattungskodex aber auch in digitaler Form
in den Ordinationen vorliegen, womit die gewohnte Übersichtlichkeit für die
Ärztinnen und Ärzte wieder hergestellt sein wird.
Die Form der Dokumentation der Verschreibung von "gelben" Medikamenten
ist nur sinnvoll, wenn gegenüber der Krankenversicherung eindeutig
festgehalten werden kann, dass die bestimmte Verwendung (Indikation) bei der
Verschreibung auch tatsächlich beachtet wurde. Das vom Hauptverband
entwickelte und an die Ärzteschaft verschickte Dokumentationsblatt "RE2"
sollte zur Entkräftung der Kritik an der Dokumentation in seiner derzeitigen
Form gemeinsam von Hauptverband und Ärztekammer überarbeitet werden, weil
die gefragten Angaben derzeit zu unklar und schwammig sind. Die
verschreibenden Ärzte verlangen daher Rechtssicherheit, dass alle Punkte
eindeutig - und nach Möglichkeit auch einfach - festgehalten werden können,
weil eine falsch oder unvollkommene Dokumentation - und damit nicht
begründbare Verschreibung - zu einer Reihe von Sanktionen führen kann
(Verwarnung, Rückzahlung des Werts des Medikaments bis hin zur
Vertragskündigung).

Krebstod auch für
einen "großen Tag" nicht verzögerbar
Statistik widerspricht Berichten von Betreuern
Es ist nicht richtig, dass Krebspatienten ihren
Tod für wichtige Ereignisse hinauszögern können. Zu diesem Ergebnis
ist eine Studie der Ohio State University
http://www.osu.edu
gekommen, die Daten von 300.000 Todesfällen durch Krebs über
einen Zeitraum von zwölf Jahren analysierte. Es konnte keine
ungewöhnliche Verteilung der Todesfälle rund um Geburtstage,
Weihnachten und Thanksgiving festgestellt werden. Die Ergebnisse der
Studie wurden im Journal of the American Medical Association
http://jama.ama-assn.org veröffentlicht.
Viele Betreuer berichten von Patienten, die gegen alle
Wahrscheinlichkeit lange genug leben, um bei einem wichtigen
Ereignis dabei zu sein. Pflegepersonal und andere den Sterbenden
nahe stehende Menschen erinnern sich üblicherweise kurz nach dem Tod
an seine genauen Umstände. Frühere Studien haben laut BBC einen
offensichtlichen Anstieg oder Abfall von Todesmustern in
Zusammenhang mit wichtigen religiösen oder sozialen Ereignissen
festgestellt. Manche gingen davon aus, dass die Patienten den Tod
durch reine Willenskraft hinauszögern konnten oder verwiesen auf
einen unbekannten psychosomatischen Mechanismus. Die neueste Analyse
zeigte keinen signifikanten Unterschied in der Anzahl von Patienten,
die in der Woche nach einem wichtigen Ereignis starben. Vielmehr war
es so, dass Frauen eher in der Woche vor ihrem Geburtstag an Krebs
starben. |

Kein erhöhtes
Hirntumorrisiko durch Mobiltelefone
Karolinska Institutet veröffentlicht
Teilergebnisse der WHO-Interphone-Studie
Eine am Institut für Umweltmedizin (IMM) des
schwedischen Karolinska Institutet durchgeführte Studie kommt zu dem
Ergebnis, dass die Verwendung eines Mobiltelefons das Risiko, an
einem Hirntumor zu erkranken, nicht erhöht. - und zwar unabhängig
von der Dauer und Häufigkeit der Handynutzung. Dabei wurden 644
Hirntumorpatienten mit 674 Kontrollpatienten verglichen. Die Studie
wurde im Rahmen einer Doktorarbeit durchgeführt, die gleichzeitig
auch die Häufigkeitsentwicklung von Hirntumoren in den vergangenen
Jahrzehnten in Skandinavien untersuchte. In den späten 70er und
frühen 80er Jahren wurde dabei eine Erhöhung der Hirntumorrate in
den skandinavischen Ländern beobachtet, die sich allerdings
überwiegend auf die höchsten Altersgruppen beschränkt und überdies
mit der Einführung verbesserter Diagnoseverfahren wie
Computertomographie korreliert. Seit der Einführung der
Mobiltelefonie sei die Hirntumorrate jedoch stabil oder gehe sogar
leicht zurück.
Laut Institut für Umweltmedizin (IMM) müssten die vorliegenden
Ergebnisse noch durch zusätzliche Studien bestätigt werden, bevor
gesicherte Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. Für den
Geschäftsführer des Forum Mobilkommunikation, Mag. Thomas Barmüller,
bestätigt aber dieser Befund den Trend des aktuellen Standes der
Forschung, der von keiner Auswirkung schwacher elektromagnetischer
Felder des Mobilfunks auf das Tumorgeschehen ausgeht: "Es ist
derzeit kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Mobilfunk und
erhöhter Tumorhäufigkeit durch epidemiologische Studien zu erkennen.
Dabei überwiegen jene Studien, die keine Wirkungen finden, klar.
Gleichzeitig fehlt ein biologischer oder biochemischer Mechanismus,
über den elektromagnetische Felder so geringer Stärke Tumore
auslösen oder beeinflussen könnten. Eine endgültige Beurteilung ist
zwar erst nach Vorliegen aller Teilergebnisse der laufenden
WHO-Studie möglich, aber die Tendenz ist eindeutig eine
beruhigende." Umso wichtiger sei es deshalb, auch zum jetzigen
Zeitpunkt bei der Bewertung behaupteter Risiken nicht nur auf
einzelne Studien zu blicken, sondern den Stand des Wissens im Auge
zu behalten.
Die IMM-Studie ist Teil des im Oktober 2000 gestarteten, von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinierten und von der EU
geförderten so genannten "Interphone"-Programms, das klären soll, ob
die regelmäßige Nutzung von Mobiltelefonen das Risiko erhöht, an
einem Hirntumor zu erkranken. An diesem bisher weltweit größten
Forschungsvorhaben zu diesem Thema, das mit mehr als viereinhalb
Millionen Euro dotiert ist, sind 13 Länder beteiligt.
Forum Mobilkommunikation
Das Forum Mobilkommunikation (FMK) ist die Brancheninitiative aller
österreichischen Mobilfunkbetreiber, der Mobilfunkindustrie und des
Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI). Es
beschäftigt sich intensiv mit dem Thema "Mobilfunk und Gesundheit"
und mit allen Fragen, die mit dem Aufbau der österreichischen
Mobilfunknetze zusammenhängen.
Links
Institut für Umweltmedizin am Karolinska Institutet (IMM):
www.imm.ki.se
Forum Mobilkommunikation (FMK): www.fmk.at
|

AK Tipps bei Problemen mit Arzt oder
Krankenhaus
Was dürfen Ärzte? Was tun bei Behandlungsfehlern? Habe ich
einen Anspruch auf Gewährleistung? Wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss,
sollte im Interesse der eigenen Gesundheit als kritischer Konsument
auftreten, raten die AK Konsumentenschützer:
"Patienten haben Rechte, sie sollten sich nicht scheuen, Wünsche zu äußern
und nötigenfalls ihre Rechte auch durchzusetzen." Immerhin müssen die
ÖsterreicherInnen im Schnitt sieben Mal pro Jahr zum Arzt, verzeichnen die
Spitäler jährlich zwei Millionen Kontakte. Um die PatientInnen dabei zu
unterstützen, haben die AK Konsumentenschützer die Broschüre "Patiententipps"
neu aufgelegt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Rechte und
Pflichten von PatientInnen - kostenlos zum Download unter
www.konsumentenschutz.at Hier das Wichtigste:
PatientInnen schließen einen "Behandlungsvertrag" ab, sobald sie der
Sprechstundenhilfe ihren Krankenschein übergeben, im Krankenhaus zur
stationären Pflege aufgenommen werden oder der Arzt einfach die Behandlung
beginnt. Ihre wichtigsten Rechte:
+ Heilbehandlungen und Operationen dürfen nur durchgeführt werden, wenn
PatientInnen vorher einwilligen. Holt der Arzt keine Einwilligung ein,
haftet er für Komplikationen auch dann, wenn er einen Eingriff sachgemäß
durchgeführt hat. Damit PatientInnen einer Behandlung zustimmen können,
müssen sie vorher genau aufgeklärt werden - auch über Risiken, mögliche
Nebenwirkungen und Erfolgsaussichten.
+ Behandelt werden müssen PatientInnen bestmöglich nach dem Stand der
medizinischen Wissenschaft. Freilich muss der Arzt keine Erfolgsgarantie
übernehmen, weil Abläufe im Körper und Reaktionen auf die Behandlung schwer
vorhersehbar sind. Achtung: Das gilt auch bei kosmetischen Operationen!
+ Bei rechtswidrigen Behandlungsfehlern und Beratungsfehlern haben
PatentInnnen Anspruch auf Schadenersatz etwa für den Aufwand zur
Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit (Beispiel:
Folgeoperationen), für allfälligen Verdienstentgang oder für vorüber
gehenden oder ständigen Mehrbedarf (Beispiel: Kosten für Pflege). Außerdem
haben PatientInnen Anspruch auf Schmerzensgeld.
+ Wichtig: Es gibt in einzelnen Fällen auch den Anspruch auf
Gewährleistung - etwa wenn eine Schuheinlage oder eine Zahnprothese nicht
einwandfrei sitzt. Dann können PatientInnen innerhalb von zwei Jahren ab
Übernahme ein mangelfreies "Werkstück" verlangen.
Im Streitfall raten die AK Konsumentenschützer den PatientInnen, sich
zunächst an Patientienanwälte, Schlichtungsstellen oder Ombudsschaften zu
wenden.
SERVICE: Kostenloser Download der AK Broschüre "Patiententipps" unter
www.konsumentenschutz.at

Lasertherapie gegen
Mundgeruch
Experten raten zu besserer Hygiene
Mit Lasertherapie wollen Wissenschaftler dem
Mundgeruch den Kampf ansagen. Forscher des Meir Hospital am Sapir
Medical Centre haben die Mandeln für 15 Minuten bestrahlt. Das Ergebnis
war vielversprechend, berichten sie im Wissenschaftsmagazin New
Scientist
http://www.newscientist.com . Geeignet ist diese Methode allerdings
nur für Patienten, die es mit der Mundhygiene genau nehmen.
In den meisten Fällen ist mangelnde Hygiene der Grund für Mundgeruch: zu
wenig Zähneputzen, seltener Besuch beim Zahnarzt und der Verzicht auf
Zahnseide. Dennoch haben die Forscher um Yehuda Finkelstein bemerkt,
dass es immer noch viele Menschen gibt, die dennoch an Mundgeruch
leiden. Die israelischen Forscher haben mit der Laser-Bestrahlung
Bakterien getötet. Dadurch verschwand der Mundgeruch.
Kritiker bemerken, dass der einzige Weg zur Vermeidung von schlechtem
Atem immer noch die Mundhygiene sei. Die in der Studie erwähnten
Patienten hätten offensichtlich an übelriechenden Mandeln gelitten,
nicht an Problemen mit den Zähnen oder dem Zahnfleisch. Die israelischen
Forscher erzielten bei fast 50 Prozent der Patienten bereits nach der
ersten Bestrahlung Erfolg. Experten wie der Konsumentenberater der
American Dental Society, Richard Price, raten dennoch zuerst zu den
konventionellen Behandlungsmethoden. Dennoch sehen sie in der
Laserbestrahlung als mögliche Methode. Einig sind sich die Experten
allerdings nur über eine Tatsache: "Der schlechte Atem wird von
Bakterien verursacht. Ausreichende Mundhygiene ist in der Lage das
Problem zu bekämpfen."
|

ÖGV: Wer geht zu einem
Arzt, der einem einzigen Pharmakonzern verpflichtet ist?
Die Vermittlerrichtlinie scheint niemandem
Vorteile zu bringen - oder doch?
Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in
heimisches Recht zeigt ein Paradoxon. Zwischen
Versicherungskonzernen verpflichteten Versicherungsagenten und zum
besten Rat per Gesetz gezwungenen Versicherungsmaklern soll künftig
kein erkennbarer Unterschied mehr gemacht werden. Pries doch noch
vor eineinhalb Jahren der damalige Konsumentenschutzminister
Böhmdorfer die verbraucherfreundliche Funktion der
Versicherungsmakler, so scheint dies dem Wirtschaftsminister egal zu
sein. Oder versteht er den Unterschied zwischen Makler und Agent
nicht - mutmaßt man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Das Paradoxon ergibt sich wohl daraus, dass die EU bisher als große
Verbraucher- und Umweltschutzorganisation mit anhängender
Wirtschaftsabteilung agierte. Nun auf einmal ist ihr der
Verbraucherschutz gleichgültig. Da müssen schon sehr starke
Lobbyisten auf die richtlinien-formulierenden EU-Bürokraten
eingewirkt haben.
Faktum ist, dass die Österreicher mehrheitlich bei der Beratung beim
Einkauf von Versicherungsleistungen keine Mogelpackungen wollen.
Eine Gallup-Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Bevölkerung den
Unterschied zwischen unabhängig agierendem Versicherungsmakler und
einem einer Versicherungsgesellschaft verpflichteten
Versicherungsagenten zu erkennen glauben. (In Wahrheit werden sehr
viel weniger den Unterschied wirklich definieren können). Nahezu
alle Bezieher von Versicherungsleistungen wollen allerdings wissen,
mit wem Sie es beim Abschluss einer Versicherung zu tun haben.
Genau hier lieferten nun die Nebelwerfer des Wirtschaftsministeriums
volle Leistung.
Die "Chamäleonisierung bei den Versicherungsberatern" führt dazu,
dass künftig genau den Verbraucherwünschen der Versicherungskunden
nicht Rechnung getragen wird.
Es ist schon sehr merkwürdig - wenn nicht gar hinterfragenswert -
was das Wirtschaftsministerium - fast ein "Wirtschaftsmysterium" -
antrieb, hier den Verbraucherschutz derart hintanzustellen?
Da liegt wohl der Vergleich nahe, dass es vielleicht auch bald Ärzte
gibt, die ausschließlich Medikamente eines einzigen Pharmakonzerns
verschreiben. Wer würde bei aller Wertschätzung der Leistungen der
Pharmaindustrie wohl einen derartigen Arzt - wenn dies erkennbar
wäre - aufsuchen? |

Telemedizin erfolgreich bei Bluthochdruck-Behandlung
Telemedizin führt zu einer erfolgreicheren
Bluthochdruck-Behandlung. Das berichtet Privatdozent Dr. med. Thomas
Mengden von der Medizinischen Universitäts-Poliklinik Bonn in der
neuesten Ausgabe des DRUCKPUNKT, dem Magazin der Deutschen
Hochdruckliga. Etwa vier Millionen Bundesbürger sind wegen
Bluthochdruck in Behandlung, nur 1,5 Millionen erreichen normale
Blutdruckwerte.
In einem Pilotprojekt der Medizinischen Universitäts-Poliklinik
Bonn und der Semmelweis-Universität Budapest konnte der
Behandlungserfolg bei Bluthochdruck-Erkrankten durch Telemedizin
verbessert werden. In der Telemedizin werden Patienten mit
Blutdruck-Messgeräten ausgestattet, die die selbst gemessenen Werte
speichern. Regelmäßig werden sie an ein medizinisches
Kompetenzzentrum zur Auswertung übermittelt. Die Ergebnisse gehen
sowohl an den Arzt als auch an den Patienten. Die Patienten verfolgen
so die Auswirkungen ihres Verhaltens, der Arzt kann die Wirkung
seiner Behandlung kontrollieren und falls notwendig anpassen.
DRUCKPUNKT ist das Magazin der Deutschen Hochdruckliga. Es liegt
in vielen Arztpraxen, Kliniken und öffentlichen Bibliotheken aus oder
kann gegen einen geringen Unkostenbeitrag bei der Deutschen
Hochdruckliga angefordert werden. Mitglieder der Deutschen
Hochdruckliga erhalten den DRUCKPUNKT kostenlos.
Patientenservice der Hochdruckliga
Experten beantworten Fragen - Das Herz-Kreislauf-Telefon für
Patienten, Tel.: 0 62 21 / 47 48 00, Montag bis Freitag, 9.00 - 17.00
Uhr.
Die Deutsche Hochdruckliga ist ein gemeinnütziger Verein aus
Ärzten, Wissenschaftlern und Patienten. Gemeinsames Ziel sind weitere
Forschungsarbeiten sowie Aufklärung. Bluthochdruck ist in Deutschland
Volkskrankheit Nummer eins: Etwa 20 Millionen Menschen sind
betroffen. Zeitschriften und Zeitungen können die Arbeit der
Deutschen Hochdruckliga unterstützen und eine Anzeige kostenfrei
abdrucken. Druckvorlagenfähige PDF-Dateien sind im Internet unter
www.hochdruckliga.info/fuellanz.htm zu finden. Fotos, Broschüren und
der DRUCKPUNKT können direkt bei der Hochdruckliga angefordert
werden.

Kein Zusammenhang zwischen Hepatitis C Fällen
Im Donauspital des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) werden exakte
Kontrollen auf Hepatitis C - Infektionen routinemäßig durchgeführt. Dabei
werden häufig bislang unentdeckte Hepatitis-C Infektionen diagnostiziert und
behandelt. Die Hepatitis C - Trägerrate in der Bevölkerung beträgt ca. zwei
Prozent, sodass jeder fünfzigste Untersuchte positiv sein kann. Derartige
Routineuntersuchungen werden zur Zeit bei zwei Patienten im Donauspital
durchgeführt, bei denen im letzten halben Jahr eine Hepatitis-C Infektion
diagnostiziert wurde.
Jeder entdeckte Fall wird vom Spital der zuständigen Sanitätsbehörde MA 15
gemeldet. Um die Möglichkeit einer Ansteckung in einem Krankenhaus
auszuschließen, wird der gesamte Krankheitsverlauf umfassend analysiert.
Zwtl.: Erste Untersuchungsergebnisse liegen vor
Durch die bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse kann ein Zusammenhang
der Infektion im Haus bei diesen beiden Patienten ausgeschlossen werden.
Für Patienteninformationen steht der Leiter des Hygieneteams, Herr OA Dr.
Janata unter der Telefonnummer +43/1/28802 zur Verfügung.

Internet-Filter blockieren auch Gesundheitsseiten
Studie:
Effizienz hängt sehr von Konfiguration ab
Internet-Filter, die pornografische Inhalte im Web blockieren sollen, blenden
auch wertvolle Informations- und Aufklärungsseiten aus, vor allem im Bereich
Gesundheit. Das ist das Ergebnis der ersten umfassenden US-Studie zur
Effizienz der sechs gängigsten Filterprogramme an US-Schulen und Bibliotheken
(8e6, CyberPatrol, N2H2, SmartFilter, Symantec und Websense). Durchgeführt
wurde die Studie von der Kaiser Family Foundation
http://www.kff.org
gemeinsam mit der University of Michigan School of Information. Die
untersuchten Filter müssen in amerikanischen Schulen und Bibliotheken
verwendet werden. Laut Studie ist ihre Effizienz aber sehr von der
Konfiguration abhängig: Weniger ist in diesem Fall oft mehr, so die Conclusio.
Bei der geringsten Filterstufe sind die Programme laut Studie am sinnvollsten.
In diesem Fall werden durchschnittlich lediglich 1,4 Prozent der geprüften
Gesundheitsseiten blockiert. 87 Prozent aller pornografischen Seiten werden
auf diesem Level ausgeblendet. Erhöht man den Restriktionsgrad auf die höchste
Stufe werde die Effizienz der Pornografiefilter unwesentlich auf 91 Prozent
gesteigert, während knapp ein Viertel aller Gesundheitsseiten dem User
ebenfalls vorenthalten werden. Unter den auf diese Weise blockierten Seiten
befinden sich wertvolle Informationsseiten über Themen wie Brustkrebs,
Geburtenkontrolle, Schwangerschaftsverhütung, Safer-Sex und Homosexualität, so
die Studienautoren.
"Filter können eine gute Balance zwischen dem Schutz von Kindern vor
Pornografie und dem Zugang zu Gesundheitsinformationen schaffen, aber nur wenn
sie vorsichtig konfiguriert werden", so Vicky Rideout, Vizepräsidentin der
Kaiser Family Foundation, einer Non-Profit-Organisation im Gesundheitsbereich.
Vertreter der Filterhersteller begrüßten laut New York Times die Studie. Sie
habe die Effizienz der Software bewiesen. Judith F. Krug, Direktorin des
Office for Intellectual Freedom von der American Library Association
http://www.ala.org , sieht
das Ergebnis in einem anderen Licht. Die US-Verfassung sehe den freien Zugang
zu Information vor. In den Filtern sieht sie daher eine Zensur. Sie seien
nicht für öffentliche Einrichtungen oder Schulen geeignet, sondern vor allem
für den Computer zu Hause.

Neues
Patienten-Video erleichtert Arztbesuch
Entscheidungshilfe für Menschen mit Blasenschwäche
|
Rund 1 Million
ÖsterreicherInnen leiden an Blasenschwäche (Harninkontinenz, unfreiwilliger
Harnverlust). Dennoch wird das Problem von den meisten tabuisiert. "Viele
scheuen sich davor, einen Arzt aufzusuchen", beobachtet Univ.-Prof. Dr.
Engelbert Hanzal von der Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in
Wien. "Weil ihnen das Leiden peinlich ist, nehmen sie es in Kauf, sich sozial
zu isolieren."
Video erleichtert Entscheidung
Hanzal weiter: "Für jene, die sich nicht damit abfinden und ein Gespräch mit
ihrem Arzt führen, gibt es wirksame Möglichkeiten der Behandlung. Alle
anderen, die sich bisher nicht dazu entschließen konnten, können jetzt als
Entscheidungshilfe ein Video bestellen und sich zu Hause - völlig anonym -
informieren."
Das Video "Kein Grund, sich zu verstecken!" informiert verständlich über
Blasenschwäche, physikalische Behandlungsmöglichkeiten, bietet Tipps für den
Alltag, motiviert zum Arztbesuch und zeigt konkrete
Beckenboden-Gymnastikübungen, mit denen man dem Leiden entgegen wirken kann.
"Es gibt keine Form der Blasenschwäche, die nicht behandelbar ist", so Hanzal.
Rasch & einfach bestellen
Ärzte, Patienten und Angehörige können das VHS-Video gegen eine geringe
Schutzgebühr anfordern: Bestellung auf
http://www.blase.at oder
ein Anruf bei der Hotline des Inkontinenz News Büros Tel. 01/402 12 83
(Bürozeiten) genügt und Sie erhalten das Video rasch und anonym per Post
zugesandt.
Wer möchte, kann sich davor im Internet ein besseres Bild machen: Auf der
Website www.blase.at sind Ausschnitte aus dem Film zu sehen (Menüpunkt
"Service").
Prof. Hanzal appelliert: "Bestellen Sie das neue Video. Informieren Sie sich.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt - er weiß um zahlreiche Möglichkeiten, Ihnen zu
helfen!"
Hintergrund: Das Leben mit Blasenschwäche
Für Menschen mit Blasenschwäche gehört die Suche nach einer Toilette zum
Alltag. Routine-Aktivitäten wie zum Beispiel das Einkaufen oder längere
Fahrten in einem öffentlichen Verkehrsmittel können zur Qual werden, wenn
keine Toilette in der Nähe ist. Die Krankheit dominiert den gesamten
Lebensrhythmus.
Müssen Sie sehr oft auf die Toilette gehen (mehr als acht Mal pro Tag und
häufig auch nachts)? Leiden Sie an plötzlichem, nicht unterdrückbarem
Harndrang und/oder verlieren Sie ungewollt Harn? Ein Theater- oder Kinobesuch
kommt für Sie nicht in Frage, weil die Vorstellung zu lange dauert? Haben Sie
schon Einladungen abgelehnt, weil Sie Angst hatten, es könnte "etwas
passieren"? Die Furcht, Freunde, Familie und Arbeitskollegen könnten merken,
dass Sie häufig eine Toilette aufsuchen müssen, schränkt Ihre Lebensqualität
mehr und mehr ein?
"Das alles muss nicht sein", so Hanzal. "Es gibt viele Möglichkeiten,
Blasenschwäche zu behandeln und in den Griff zu bekommen oder zumindest
wesentlich zu verbessern. Haben Sie Vertrauen und sprechen Sie mit Ihrer
Ärztin oder mit Ihrem Arzt. Lassen Sie sich helfen!"

Schall reinigt medizinische Instrumente
Dampfkavitation tötet 90 Prozent der Bakterien ab
Ein Schallphänomen, das bislang wegen seiner schädlicher Effekte auf Geräte
wie Schiffsschrauben und Pumpen untersucht wurde, könnte die Basis einer
verbesserten Desinfektions-Technik darstellen. Forscher des Georgia Institute
of Technology
http://www.gatech.edu und der George State University haben die Technik
bereits patentiert. Sie soll Mikroorganismen auf medizinischen Geräten ohne
hohe Temperaturen oder scharfe Chemikalien rasch abtöten. Wie die Forscher auf
dem Jahrestreffen der Acoustical Society of America
http://asa.aip.org berichteten,
konnten mit der Technik mehr als 90 Prozent der Bakterien in einem
Testfläschchen, auch eine 66-prozentige Isopropanyl-Alkohol-Lösung enthielt,
abgetötet werden.
Die Technik basiert auf einer Form der so genannten Kavitation. Darunter
wird die Bildung von Dampfblasen in Flüssigkeiten bei niedrigem Druck
verstanden. Beim Zerplatzten der Bläschen wird Energie frei. Zur Befreiung der
Geräte von Bakterien nutzen die Forscher die Dampfkavitation. Dabei füllen
sich die Blasen ausschließlich mit Dampf. In der Druckphase implodieren die
Blasen zeitverzögert und erzeugen lokal sehr hohe Drücke.
Wie die Tests an zwei Formen von bakteriellen Sporen – Bacillus
stearothermophilus und Bacillus subtilis - zeigten sind zur Sporenabtötung
mittels Kavitation sowohl die Alkohollösung als auch der erhöhte Druck nötig,
erklärte Kenneth Cunefare vom Georgia Institute of Technology. Die
Dampfkavitation in reinem Wasser reichte ebenso wenig aus wie die Kavitation
der Alkohollösung bei Standard-Atmosphärendruck.
Laut Stephen Carter, der sich 1994 die Idee der Verwendung der
Dampfkavitation zur Desinfektion von medizinischen Instrumenten patentieren
ließ, spart die neue Technik Zeit und Kosten. Carter entwickelte die Technik
weiter und kombinierte Druck mit der durch Ultraschall erzeugten Energie. 1997
erhielt er auch dafür ein Patent. Die Technik war aber noch nicht im Stande,
die zähesten Mikroben abzutöten. In Zusammenarbeit mit Cunefare gelang die
richtige Kombination von Energie, Druck und Alkoholgehalt. Der Mechanismus,
wie durch die Dreier-Kombination Bakterien abgetötet werden, ist noch
Forschungsgegenstand.
Cunefare sieht neben der Desinfektion von medizinischen Instrumenten auch
Einsatz-Möglicheiten in der laufenden Wasser- und Abwasser-Behandlung und auch
Potenzial in der Pasteurisierung von ebensmitteln wie Orangensaft und Milch.
Vorerst hoffen die Forscher aber auf das Interesse von Herstellern
medizinischer Ausrüstungen.

Online-Service erinnert Frauen an gynäkologische
Vorsorgeuntersuchung
Tool "Aus Liebe zum Leben" speziell für Berufstätige und
Akademikerinnen
Die Österreichische Krebshilfe hat speziell für Frauen ein online-Service
entwickelt, das automatisch an die nächst fällige gynäkologische
Vorsorgeuntersuchung erinnert. "Aus Liebe zum Leben" steht unter
www.krebshilfe.net kostenlos und anonym zur Verfügung. Laut der
Österreichischen Krebshilfe vernachlässigen vor allem berufstätige Frauen und
Akademikerinnen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
Allein in Österreich erkranken jährlich rund 9.000 Frauen an Brustkrebs
sowie an Krebs des Gebärmutterhalses, des Gebärmutterkörpers und des
Eierstockes. Gerade im Frühstadium sei Krebs nachweislich mit wesentlich
höheren Heilungschancen therapierbar. "Obwohl viele Frauen von der Bedeutung
der Krebsvorsorge wissen, nehmen sie Vorsorgeuntersuchungen nicht rechtzeitig
und regelmäßig wahr", betont Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen
Krebshilfe. In vielen Fällen liege es einfach daran, dass sich Frauen durch
die teilweise Doppel- und Dreifachbelastung in Beruf und Haushalt vorrangig um
die Gesundheit ihrer Familie kümmern, ihre eigene meistens hintan stellen", so
Sevelda.
"Aus diesem Grund haben wir ein Kommunikationsmodul entwickelt, um Frauen
an die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern", erläutert Doris
Sommer, Geschäftsführerin der Österreichischen Krebshilfe. Dabei wurden vor
allem die Bedürfnisse berufstätiger Frauen berücksichtigt. Die Registrierung
erfolgt rasch und unkompliziert. Interessierte geben dazu in einem geschützten
und anonymisierten Bereich die Daten der letzten Brustselbstuntersuchung, der
letzten gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung, des letzten Krebsabstriches und
der letzten Mammografie ein. Ein automatisch generiertes Erinnerungsprogramm
errechnet dann für jede Frau die nächst fälligen Vorsorgeuntersuchungen und
sendet ein persönliches Erinnerungs-Mail.
Umgesetzt wurde das Tool von dem Internet-Spezialisten Planetcom. "Bei der
Konzeption des online-Vorsorge-Service stand vor allem eine
benutzerfreundliche, unkomplizierte und gleichzeitig anonyme Anwendung im
Vordergrund", so Andreas Philipp, Geschäftsführer von Planetcom.

Ghostwriter schreiben medizinische Artikel
Ärzte bekommen bis zu 10.000 Dollar für ihren Namen bezahlt
Sarah Boseley von der britischen Zeitung "The Guardian" hat zweifelhafte
Praktiken im Medizinjournalismus aufgedeckt. Pharmafirmen bezahlen
Wissenschaftlern hohe Geldsummen, damit diese ihren Namen unter Artikel
setzen, die nicht von ihnen selbst geschrieben wurden. Die Ärzte kennen dabei
oft nicht die ursprünglichen Daten.
http://www.guardian.co.uk/uk_news/story/0,3604,646062,00.html
Anfänglich war im medizinischen Bereich Ghostwriting auf von der Industrie
gesponserte Zusatzbroschüren beschränkt. Nun ist es laut Boseley ein übliches
Mittel in allen großen Medizinjournalen. Betroffen sind vor allem die Bereiche
Kardiologie und Psychiatrie. Es geht dabei so weit, dass Wissenschafter auch
ein von der Firma bezahltes Symposium abhalten, für das sie Summen zwischen
2.000 Dollar (2.305,69 Euro) und 10.000 Dollar (11.528,40 Euro) erhalten.
Robin Murray, Leiter der Abteilung für psychologische Medizin am Institut für
Psychiatrie in London, ist über diesen Zustand beunruhigt: "Es herrscht nun
die Situation, wo ein Publikum während des Vortrages eines bekannten
britischen Psychiaters unsicher wird, ob der Vortragende vom Inhalt seines
Vortrages überzeugt ist, oder ob dafür bezahlt wird."
Im psychotherapeutischen Bereich liegt darin nach Angaben von Boseley eine
bedeutende Gefahr. In der USA laufen einige Gerichtsverfahren, da Personen,
die unter dem Einfluss von SSRI (selekive serotonin reuptake inhibitors),
einem Antidepressivum, Selbstmord begangen oder Morde verübt haben. Der
Psychopharmakologe David Healy hat bewiesen, dass jene Firma, die dieses
Medikament vertreibt, sich auf Artikel verlassen hat, die von Wissenschaftlern
ohne Kenntnis der Daten authorisiert wurden. Auch die
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
http://www.who.int äußerte sich betroffen zu den Abmachungen zwischen der
Pharmaindustrie und Forschern: "Wenn klinische Versuche zu einem kommerziellen
Wagnis werden und Eigeninteresse über dem öffentlichen Interesse steht, ist
der gesellschaftliche Vertrag, der Forschung an Menschen für den medizinischen
Fortschritt erlaubt, gebrochen."

www.herzinfo.at geht online
Operationsvideos und Erfahrungsberichte für Patienten
Aktuelle Therapiemaßnahmen für Ärzte
Alles zum Thema "Herz" bietet die kürzlich online gegangene Website
http://www.herzinfo.at .
Hinter der Internetplattform für Patienten, Gesundheitsbewusste, Ärzte und
Verwaltungspersonal im Gesundheitswesen steht die Wiener Universitätsklinik
für Innere Medizin II unter der Leitung von Gerald Maurer. Entwickelt wurde
die Site von der Internet-Marketing-Agentur net@value
http://net-value.com in
Kooperation mit dem Medizinunternehmen Cordis.
Der Patientenbereich der Seite bietet eine intensive Auseinandersetzung mit
dem menschlichen Herzen. In zielgruppenorientierter Sprache werden
Risikofaktoren, die Notwendigkeit sowie Vorteile einer gesunden Lebensweise
erörtert bzw. Krankheitsbilder sowie innovative Diagnose- und
Behandlungsmethoden dargestellt. Die Site bietet dem Besucher die Möglichkeit
zur Fragestellung. Die Fragen werden im "Expertenforum" von Fachärzten der
Klinik beantwortet. Ein weiteres Service stellt eine umfangreiche Liste von
Referenzkliniken und deren Experten in ganz Österreich dar. Operationsvideos
und Erfahrungsberichte von Betroffenen unterstützen Patienten bei der
persönlichen Vorbereitung auf Operationen.
Der professionelle Teil, der nach einer einmaligen Registrierung Ärzten und
Verwaltungspersonal mit einem persönlichen Passwort zugänglich ist, dient als
Infoplattform der interventionellen Kardiologie und ist in Inhalten und
Terminologie auf die Zielgruppe zugeschnitten. Das Angebot umfasst aktuelle
Informationen und Expertenstatements zu neuen Behandlungsmethoden,
Therapiemaßnahmen und innovativen Produkten. Operationsvideos, Abstracts und
Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien stehen zur Verfügung.
Fachleute aus dem Bereich Gesundheitsverwaltung können sich im Bereich
Kosten/Nutzen über relevante finanzielle Aspekte interventioneller Methoden
informieren. "Die gebotenen Informationen und Features im professionellen
Bereich sollen Fachleuten als Unterstützung bei der täglichen Arbeit dienen.
Fortlaufende Updates werden im Bereich der interventionellen Kardiologie einen
Informationsvorsprung ermöglichen. Im Bereich Expertenforum können Ärzte mit
renommierten Kollegen über neue Methoden diskutieren. Der ständig
aktualisierte Kongresskalender informiert über wichtige Veranstaltungen",
erklärte Christine Obergottsberger, Leiterin des net@value-Internetprojekts ,
die Schwerpunkte der Site.

Immer mehr Österreicher holen sich medizinische
Informationen aus dem Internet
Marktführer in Österreich ist Netdoktor.at
Laut einer Studie des Fessel GfK Instituts*, die im Auftrag der Merkur
Versicherung durchgeführt wurde, bleibt der Arzt weiterhin die medizinische
Informationsquelle Nummer eins. Rund 75% der Österreicher wenden sich an ihn,
wenn sie Informationen über Gesundheit brauchen. Parallel dazu entwickelte
sich jedoch ein enormer Zuwachs im
E-Health-Bereich. 7% aller Österreicher holen sich bereits die entsprechenden
Informationen aus dem Internet.
Netdoktor als medizinische Informationsquelle etabliert
Das zentrale Anliegen von NetDoktor ist es, als seriöse und unabhängige
medizinische Informationsquelle genutzt zu werden. Diese Positionierung wurde
von den gesundheitsinteressierten Österreichern offenbar nachvollzogen.
Derzeit hält das österreichische Gesundheitsportal bei monatlich 1,5 bis 1,8
Mio. Seitenaufrufen, wobei sich die Besuche der Seite mit 115.000 im März auf
über 140.000 Besuche im Mai erhöhten, Tendenz weiterhin steigend. Um
objektive Zahlen kommunizieren zu können, lässt NetDoktor seine Zugriffe
kontinuierlich von RedSheriff, einem Partner des auf Marktumfragen
spezialisierten Unternehmens Taylor Nelson Sofres Gallup bestimmen. Dr.
Christian Maté, geschäftsführender Gesellschafter von NetDoktor: "Die
Umfrage, die das Fessel Institut im Auftrag der Merkur Versicherung durchgeführt
hat, bestätigt unsere ausgezeichneten Zugriffszahlen. Es hat sich ausgezahlt,
österreichische Ärzte als Originalautoren der medizinischen Texte zu
gewinnen.
Internet: 10% der medizinischen Informationen kommen von NetDoktor.at
NetDoktor war das einzige Gesundheitsportal, das von den befragten Personen
als Quelle von medizinischen Informationen spontan genannt wurde. Die 7%
Nennungen teilen sich wie folgt auf (Mehrfachnennungen möglich):
4% durch surfen, eher zufällig
15% Suchmaschinen
5% Homepages von Ärzten
12% Homepages von Zeitungen, Zeitschriften
4% ORF
3% Homepages von Pharmafirmen
10% www.netdoktor.at
55% keine Angaben
Das Alter der NetDoktor Besucher bewegt sich nach eigenen Umfragen zwischen
20 und 49 Jahren, wobei der Schwerpunkt nach den Ergebnissen des
Gesundheitsmonitors bei den jungen Surfern bis 29 Jahre liegt.
Auch internationale Studien bestätigen rasantes Wachstum im
E-Health-Bereich
Eine Untersuchung des internationalen Beratungsunternehmens Boston Consulting
Group prognostiziert dem E-Health Sektor einen regelrechten Wachstumsboom.
Patienten nutzen das Internet vermehrt zur Informationssuche, unabhängige
Informationsanbieter sind gefragt und Patienten treffen immer mehr
Gesundheitsentscheidungen eigenständig. Große Gesundheitsplattformen wie
NetDoktor.at bieten sich aufgrund ihrer Erfahrung in der Umsetzung
medizinischer online-Services als logische Partner für die großen Player im
Gesundheitswesen an.
Maté: "Informationsdienste stellen den ersten und entscheidenden Schritt
im E-Health-Bereich dar. Sie bilden den Ausgang für die Entwicklung
intelligenter Softwareprogramme für das Gesundheits- und
Krankheitsmanagement, von denen Patienten, Ärzte und Kostenträger gleichermaßen
profitieren.
*Merkur Gesundheitsmonitor April 2001 ( http://ww.merkur.at
)
