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Vogelgrippe - Experten empfehlen Selbstbevorratung von Schutzmasken
Kein Grund zur Panik - Aber auch keiner zur Sorglosigkeit.

 

[2 Pressefotos anzeigen]
Mit dem Ausbruch in der Türkei ist die Ausbreitung der Vogelgrippe in ein neues Stadium getreten. Erstens ist sie Europa wieder nahe gekommen. Zweitens hat sich die Ansteckungsrate bedeutend erhöht: Waren es in der Vergangenheit wenige menschliche Opfer innerhalb von Jahren, so sind es auch diesmal nur wenige Opfer - aber innerhalb von Tagen.
Informationen und Schutzprodukte bietet hier das Portal http://www.pandemie.com an.

Das Virus passt sich immer besser an den Menschen an. Zwar sind noch immer Personen, die auf engem Raum mit Geflügel zusammenleben, betroffen, doch die Ansteckung geschieht leichter als vorher.
Wird die Ansteckung von Mensch zu Mensch möglich, wäre dies der Auftakt zu einer Pandemie mit vielen Opfern.

Zwar wird die Staatengemeinschaft zur Bekämpfung der Vogelgrippe 1,9 Milliarden Dollar zur Verfügung stellen, mit denen die Gesundheitsdienste und die tiermedizinischen Kontrollen in Entwicklungsländern unterstützt werden - aber wird diese Hilfe Wirkung zeigen? Die europäischen Länder lassen Pandemiepläne ausarbeiten; und aller Voraussicht können diese auch problemlos umgesetzt werden. Allerdings sehen die Pandemiepläne die Ausgabe von Schutzausrüstung zumeist an sogenanntes "Schlüsselpersonal" (Sicherheits- und Sanitätspersonal) vor.

Nach Meinung zahlreicher Experten fängt die Eigenverantwortung bei der Eigenvorsorge an. Dazu gehört die Einlagerung einer ausreichenden Zahl an Atemschutzgeräten. Denn die Ansteckung auf dem Atemweg ist die wahrscheinlichste.

Prof. Dr. Kunze vom Wiener Institut für Sozialmedizin empfiehlt (Interview vom September 2005 in Wien) die Einlagerung von Schutzmaksen und Tamiflu durch Privatpersonen.
"Im besten Fall werden wir diese nach erreichen des Ablaufdatums wegwerfen können", so Kunze damals.

Die rasant gestiegene Nachfrage hat sowohl den Produzenten als auch den Händlern in der Zwischenzeit Lieferprobleme beschert.
Die Fabriken arbeiten am Limit; Am begehrtesten sind die FFP (Filtering Face Pieces) genannten, leichten, günstigen Atemschutzmasken. "Derzeit können wir noch liefern.", so Pogreth weiter.

Infos zur Vogelgrippe und Bestellöglichkeit von Schutzmasken:
http://www.pandemie.com oder http://www.atemschutz.info
 


 

Für Patienten unerwartete Nebeneffekte des Piercings
Die Infektionsgefahr nach Piercing ist den Patienten im Allgemeinen bekannt. Dass auch noch andere, unangenehme Überraschungen auf sie lauern können, meist nicht.
Der Gehalt an magnetisierbarem Metall zeigt sich unter einer Kernspintomographie (MRT), wenn durch das erzeugte Magnetfeld unter Umständen das Piercing aus der Haut gerissen wird.
Kurzwellen- oder Hochfrequenzbehandlungen können die Schmuckstücke bis zur Bildung von Brandwunden in dem umgebenden Gewebe erhitzen, ruft Professor Wolf-Ingo Worret von der TU München ins Gedächtnis.
 


 

Hintergrundinformation des Gesundheitsministeriums über die aktuellen Änderungen bei Medikamenten

Am 1. Jänner 2005 sind Neuerungen für den Bezug von Heilmitteln
      auf Kosten der sozialen Krankenversicherung in Kraft getreten. 

I. Erstattungskodex (Heilmittelverzeichnis neu)

   Alle grundsätzlich auf Kosten der österreichischen Krankenversicherungsträger beziehbaren Heilmittel sind in einem vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger herausgegeben neuen "Erstattungskodex" zusammengefasst. Die gesetzliche Grundlage dafür bildete eine im Dezember 2003 beschlossene ASVG-Novelle. (Bisher waren im Heilmittelverzeichnis lediglich die sogenannten "freiverschreibbaren" Medikamente aufgelistet; die "chefarztpflichtigen" = teure und spezielle Medikamente waren darin nicht verzeichnet.) Mit diesen Arzneimitteln im neuen Erstattungskodex ist in nahezu jedem Behandlungsfall eine qualitativ hochwertige Therapie gewährleistet.

   Mit dem neuen Verzeichnis mit allen auf Rechnung der Krankenversicherung verschreibbaren Medikamenten gibt es erstmals ein Gesamtverzeichnis und damit eine größere Übersichtlichkeit von der Verfügbarkeit von Arzneimittel sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch die verschreibende Ärzteschaft.

   Jeder Vertragsarzt /jede Vertragsärztin der Krankenversicherung wählt damit im jeweiligen Behandlungsfall das zur Krankenbehandlung richtige und zweckmäßige Medikament aus dem Erstattungskodex aus, wobei allfällige besondere Abgabebedingungen beachtet werden müssen. Der Erstattungskodex gliedert sich in drei farblich gekennzeichnete Bereiche (grün, gelb und rot), die ausschließlich für die Auswahl durch den Vertragsarzt/die Vertragsärztin relevant sind.

   Der grüne Bereich entspricht dem bisherigen Heilmittelverzeichnis aller freiverschreibbaren Arzneimitteln. Mehr als 95 Prozent aller Verschreibungen entfallen auf diesen Bereich, die damit ohne jede Bewilligung bzw. Dokumentation von den Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können.

   Im gelben Bereich sind die hochpreisigen und mit bestimmter Wirkung versehenen Medikamente aufgelistet. Diese können nur nach Anlegung einer Dokumentation des Arztes, wonach die bestimmte Verwendung auch überprüft wurde, oder nach Einholung einer Bewilligung beim chef- und kontrollärztlichen Dienst verschrieben werden.

   Im roten Bereich des neuen Erstattungscodex sind alle neuen Medikamente verzeichnet, die von der Heilmittel-Evaluierungskommission überprüft werden, ob sie dem grünen oder gelben Bereich zugeordnet werden.

   Die Farbgebung entspricht damit dem Prinzip einer Ampel: grün = freiverschreibbar, gelb = Einschränkung (Vorabbewilligung oder Dokumentation), rot = Achtung, neues Medikament.

   In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein für die Behandlung notwendiges Heilmittel im Erstattungskodex nicht zur Verfügung steht. In solchen Fällen erfolgt vor der Ausstellung des Rezepts für ein ganz spezielles Medikament ebenfalls eine medizinische Rücksprache des Arztes mit dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der jeweiligen Sozialversicherung.

   II. Neuordnung der Heilmittelbewilligung (Chefarztpflicht)

   Neu ist, dass seit 1. Jänner 2005 alle Patientinnen und Patienten bei Verschreibungen von Heilmitteln durch Vertragsärzte/Vertragsärztinnen nicht mehr mit der Einholung chef- und kontrollärztlicher Bewilligungen der Krankenversicherungsträger belastet werden.

   Alle Fragen zur Vorbewilligung von Heilmitteln aus dem roten oder gelben Bereich werden zwischen der behandelnden Vertragsärztin/dem behandelnden Vertragsarzt und dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der Krankenversicherung direkt abgeklärt.

   Bisher wurden von einem Vertragsarzt / einer Vertragsärztin pro Ordinationstag durchschnittlich 2 bis 4 "bewilligungspflichtige" Medikamente verschrieben. Über 95 Prozent der gesamten Verschreibungen sind von den Bewilligungs- bzw. von einer Dokumentationspflichten nicht erfasst.

   Durch die Neuregelung wird die Zahl der notwendigen Bewilligungen im Vergleich zu bisher reduziert: Eine ganze Reihe von Arzneimittel im gelben Bereich wurde für ganz bestimmte Verwendungen vorgemerkt. Die Ärzte dokumentieren in diesen Fällen lediglich die Befunddaten entweder in der Patientendatei oder in einem eigenen Formblatt. Diese Dokumentation kann von den Krankenversicherungen im nachhinein kontrolliert werden.

   Verschiedentlich wurde Wahlärzten und Wahlärztinnen von Kranken-versicherungsträgern eine sogenannte "Rezepturbefugnis" für Heilmittel eingeräumt; alle oben genannten Änderungen gelten analog für solche Ärzte und Ärztinnen.

   Keine Änderung tritt ein bei Rezepten von Wahlärzten/Wahlärztinnen ohne Rezepturbefugnis. Solche Rezepte sind weiterhin vor Einlösung in der Apotheke vom chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers zu bestätigen.

   Bei der Dokumentation und Begründung der Verschreibung eines "gelben" Arzneimittels mit bestimmter Verwendung wird bei der erstmaligen Verschreibung im Regelfall ein Verweis auf die Patientendokumentation mit den Anamnese-, Vorbehandlungs- und Befunddaten ausreichen. Das auch deswegen, weil eine doppelte Behandlungs- und Befunddokumentation in der Praxis des Ordinationsablaufs für die Ärztin / den Arzt unzumutbar wäre. Nur wenn diese Anamnese- und Befunddaten nicht in der Patientendatei vorliegen, müssen sie entsprechend dokumentiert werden.

   Der zentrale Punkt in der Dokumentation betrifft die Begründung, warum bei Vorhandensein eines freiverschreibbaren Arzneimittels in der entsprechenden Indikationsgruppe der grünen Box nicht dieses, sondern eines aus der gelben Box gewählt wurde. Das soll durch einen knappen Verweis auf Indikation, vorliegende Befunde oder eine medizinisch begründete Therapienotwendigkeit erfolgen. Das dahinterliegende Motiv ist, dass verhindert werden soll, dass bei Nichtvorliegen einer Therapienotwendigkeit der verschreibende Arzt automatisch zum behandlungsökonomisch gesehen teureren Arzneimittel greift.

   Grundsätzlich wird die Bewilligung eines Medikaments aus dem gelben oder roten Bereich mit der Technologie der elektronischen Gesundheitskarte abgewickelt werden. Damit die Patientinnen und Patienten aber bis zur flächendeckenden Einführung nicht weiter selber die Bewilligung beim Chefarzt abholen müssen, tritt mit Jahresbeginn eine Übergangsregel in Kraft: Die Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten aus dem roten oder gelben Bereich muss entweder dokumentiert oder die Bewilligung per Fax durch den Arzt beim chef- und kontrollärztlichen Dienst eingeholt werden. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zur neuen Bewilligungspflicht sieht ausdrücklich vor, dass die einzelnen Krankenversicherungen mit ihren ärztlichen Vertragspartnern Zielvereinbarungen über die Mengensteuerung von bewilligungspflichtigen Medikamenten abschließen können.

   III. Was verursacht im Kern die Aufregung vieler Ärzte?

   Der Erstattungskodex liegt derzeit als Buch vor, das vom Hauptverband herausgegeben wurde. Darin ist sowohl die neue Einteilung der Medikamente nach farblich unterschiedenen Bereichen enthalten als auch eine neue Einteilung nach dem international üblichen ATC-Code der WHO. Das bisherige Heilmittelverzeichnis kannte diesen ATC-Code nicht, womit es mit anderen Verzeichnissen nicht vergleichbar war. Die Ärzteschaft muss sich an diese neue Einteilungsform gewöhnen. Kritik gibt es an der Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit des Buches, die in der nächsten Neuauflage seitens des Hauptverbands qualitativ verbessert werden müssen.

   In kürzester Zeit wird der Erstattungskodex aber auch in digitaler Form in den Ordinationen vorliegen, womit die gewohnte Übersichtlichkeit für die Ärztinnen und Ärzte wieder hergestellt sein wird.

   Die Form der Dokumentation der Verschreibung von "gelben" Medikamenten ist nur sinnvoll, wenn gegenüber der Krankenversicherung eindeutig festgehalten werden kann, dass die bestimmte Verwendung (Indikation) bei der Verschreibung auch tatsächlich beachtet wurde. Das vom Hauptverband entwickelte und an die Ärzteschaft verschickte Dokumentationsblatt "RE2" sollte zur Entkräftung der Kritik an der Dokumentation in seiner derzeitigen Form gemeinsam von Hauptverband und Ärztekammer überarbeitet werden, weil die gefragten Angaben derzeit zu unklar und schwammig sind. Die verschreibenden Ärzte verlangen daher Rechtssicherheit, dass alle Punkte eindeutig - und nach Möglichkeit auch einfach - festgehalten werden können, weil eine falsch oder unvollkommene Dokumentation - und damit nicht begründbare Verschreibung - zu einer Reihe von Sanktionen führen kann (Verwarnung, Rückzahlung des Werts des Medikaments bis hin zur Vertragskündigung).
 


 

Krebstod auch für einen "großen Tag" nicht verzögerbar
Statistik widerspricht Berichten von Betreuern

Es ist nicht richtig, dass Krebspatienten ihren Tod für wichtige Ereignisse hinauszögern können. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie der Ohio State University http://www.osu.edu gekommen, die Daten von 300.000 Todesfällen durch Krebs über einen Zeitraum von zwölf Jahren analysierte. Es konnte keine ungewöhnliche Verteilung der Todesfälle rund um Geburtstage, Weihnachten und Thanksgiving festgestellt werden. Die Ergebnisse der Studie wurden im Journal of the American Medical Association http://jama.ama-assn.org veröffentlicht.

Viele Betreuer berichten von Patienten, die gegen alle Wahrscheinlichkeit lange genug leben, um bei einem wichtigen Ereignis dabei zu sein. Pflegepersonal und andere den Sterbenden nahe stehende Menschen erinnern sich üblicherweise kurz nach dem Tod an seine genauen Umstände. Frühere Studien haben laut BBC einen offensichtlichen Anstieg oder Abfall von Todesmustern in Zusammenhang mit wichtigen religiösen oder sozialen Ereignissen festgestellt. Manche gingen davon aus, dass die Patienten den Tod durch reine Willenskraft hinauszögern konnten oder verwiesen auf einen unbekannten psychosomatischen Mechanismus. Die neueste Analyse zeigte keinen signifikanten Unterschied in der Anzahl von Patienten, die in der Woche nach einem wichtigen Ereignis starben. Vielmehr war es so, dass Frauen eher in der Woche vor ihrem Geburtstag an Krebs starben.


 

Kein erhöhtes Hirntumorrisiko durch Mobiltelefone
Karolinska Institutet veröffentlicht Teilergebnisse der WHO-Interphone-Studie

Eine am Institut für Umweltmedizin (IMM) des schwedischen Karolinska Institutet durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwendung eines Mobiltelefons das Risiko, an einem Hirntumor zu erkranken, nicht erhöht. - und zwar unabhängig von der Dauer und Häufigkeit der Handynutzung. Dabei wurden 644 Hirntumorpatienten mit 674 Kontrollpatienten verglichen. Die Studie wurde im Rahmen einer Doktorarbeit durchgeführt, die gleichzeitig auch die Häufigkeitsentwicklung von Hirntumoren in den vergangenen Jahrzehnten in Skandinavien untersuchte. In den späten 70er und frühen 80er Jahren wurde dabei eine Erhöhung der Hirntumorrate in den skandinavischen Ländern beobachtet, die sich allerdings überwiegend auf die höchsten Altersgruppen beschränkt und überdies mit der Einführung verbesserter Diagnoseverfahren wie Computertomographie korreliert. Seit der Einführung der Mobiltelefonie sei die Hirntumorrate jedoch stabil oder gehe sogar leicht zurück.

Laut Institut für Umweltmedizin (IMM) müssten die vorliegenden Ergebnisse noch durch zusätzliche Studien bestätigt werden, bevor gesicherte Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. Für den Geschäftsführer des Forum Mobilkommunikation, Mag. Thomas Barmüller, bestätigt aber dieser Befund den Trend des aktuellen Standes der Forschung, der von keiner Auswirkung schwacher elektromagnetischer Felder des Mobilfunks auf das Tumorgeschehen ausgeht: "Es ist derzeit kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Mobilfunk und erhöhter Tumorhäufigkeit durch epidemiologische Studien zu erkennen. Dabei überwiegen jene Studien, die keine Wirkungen finden, klar. Gleichzeitig fehlt ein biologischer oder biochemischer Mechanismus, über den elektromagnetische Felder so geringer Stärke Tumore auslösen oder beeinflussen könnten. Eine endgültige Beurteilung ist zwar erst nach Vorliegen aller Teilergebnisse der laufenden WHO-Studie möglich, aber die Tendenz ist eindeutig eine beruhigende." Umso wichtiger sei es deshalb, auch zum jetzigen Zeitpunkt bei der Bewertung behaupteter Risiken nicht nur auf einzelne Studien zu blicken, sondern den Stand des Wissens im Auge zu behalten.

Die IMM-Studie ist Teil des im Oktober 2000 gestarteten, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinierten und von der EU geförderten so genannten "Interphone"-Programms, das klären soll, ob die regelmäßige Nutzung von Mobiltelefonen das Risiko erhöht, an einem Hirntumor zu erkranken. An diesem bisher weltweit größten Forschungsvorhaben zu diesem Thema, das mit mehr als viereinhalb Millionen Euro dotiert ist, sind 13 Länder beteiligt.

Forum Mobilkommunikation
Das Forum Mobilkommunikation (FMK) ist die Brancheninitiative aller österreichischen Mobilfunkbetreiber, der Mobilfunkindustrie und des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI). Es beschäftigt sich intensiv mit dem Thema "Mobilfunk und Gesundheit" und mit allen Fragen, die mit dem Aufbau der österreichischen Mobilfunknetze zusammenhängen.

Links
Institut für Umweltmedizin am Karolinska Institutet (IMM): www.imm.ki.se
Forum Mobilkommunikation (FMK): www.fmk.at
 


 

AK Tipps bei Problemen mit Arzt oder Krankenhaus

Was dürfen Ärzte? Was tun bei Behandlungsfehlern? Habe ich einen Anspruch auf Gewährleistung? Wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, sollte im Interesse der eigenen Gesundheit als kritischer Konsument auftreten, raten die AK Konsumentenschützer:
"Patienten haben Rechte, sie sollten sich nicht scheuen, Wünsche zu äußern und nötigenfalls ihre Rechte auch durchzusetzen." Immerhin müssen die ÖsterreicherInnen im Schnitt sieben Mal pro Jahr zum Arzt, verzeichnen die Spitäler jährlich zwei Millionen Kontakte. Um die PatientInnen dabei zu unterstützen, haben die AK Konsumentenschützer die Broschüre "Patiententipps" neu aufgelegt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Rechte und Pflichten von PatientInnen - kostenlos zum Download unter www.konsumentenschutz.at Hier das Wichtigste:

   PatientInnen schließen einen "Behandlungsvertrag" ab, sobald sie der Sprechstundenhilfe ihren Krankenschein übergeben, im Krankenhaus zur stationären Pflege aufgenommen werden oder der Arzt einfach die Behandlung beginnt. Ihre wichtigsten Rechte:

  + Heilbehandlungen und Operationen dürfen nur durchgeführt werden, wenn PatientInnen vorher einwilligen. Holt der Arzt keine Einwilligung ein, haftet er für Komplikationen auch dann, wenn er einen Eingriff sachgemäß durchgeführt hat. Damit PatientInnen einer Behandlung zustimmen können, müssen sie vorher genau aufgeklärt werden - auch über Risiken, mögliche Nebenwirkungen und Erfolgsaussichten.

  + Behandelt werden müssen PatientInnen bestmöglich nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Freilich muss der Arzt keine Erfolgsgarantie übernehmen, weil Abläufe im Körper und Reaktionen auf die Behandlung schwer vorhersehbar sind. Achtung: Das gilt auch bei kosmetischen Operationen!

  + Bei rechtswidrigen Behandlungsfehlern und Beratungsfehlern haben PatentInnnen Anspruch auf Schadenersatz etwa für den Aufwand zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit (Beispiel:
Folgeoperationen), für allfälligen Verdienstentgang oder für vorüber gehenden oder ständigen Mehrbedarf (Beispiel: Kosten für Pflege). Außerdem haben PatientInnen Anspruch auf Schmerzensgeld.

   + Wichtig: Es gibt in einzelnen Fällen auch den Anspruch auf Gewährleistung - etwa wenn eine Schuheinlage oder eine Zahnprothese nicht einwandfrei sitzt. Dann können PatientInnen innerhalb von zwei Jahren ab Übernahme ein mangelfreies "Werkstück" verlangen.

  Im Streitfall raten die AK Konsumentenschützer den PatientInnen, sich zunächst an Patientienanwälte, Schlichtungsstellen oder Ombudsschaften zu wenden.

SERVICE: Kostenloser Download der AK Broschüre "Patiententipps" unter www.konsumentenschutz.at
 


 

Lasertherapie gegen Mundgeruch
Experten raten zu besserer Hygiene

Mit Lasertherapie wollen Wissenschaftler dem Mundgeruch den Kampf ansagen. Forscher des Meir Hospital am Sapir Medical Centre haben die Mandeln für 15 Minuten bestrahlt. Das Ergebnis war vielversprechend, berichten sie im Wissenschaftsmagazin New Scientist http://www.newscientist.com . Geeignet ist diese Methode allerdings nur für Patienten, die es mit der Mundhygiene genau nehmen.

In den meisten Fällen ist mangelnde Hygiene der Grund für Mundgeruch: zu wenig Zähneputzen, seltener Besuch beim Zahnarzt und der Verzicht auf Zahnseide. Dennoch haben die Forscher um Yehuda Finkelstein bemerkt, dass es immer noch viele Menschen gibt, die dennoch an Mundgeruch leiden. Die israelischen Forscher haben mit der Laser-Bestrahlung Bakterien getötet. Dadurch verschwand der Mundgeruch.

Kritiker bemerken, dass der einzige Weg zur Vermeidung von schlechtem Atem immer noch die Mundhygiene sei. Die in der Studie erwähnten Patienten hätten offensichtlich an übelriechenden Mandeln gelitten, nicht an Problemen mit den Zähnen oder dem Zahnfleisch. Die israelischen Forscher erzielten bei fast 50 Prozent der Patienten bereits nach der ersten Bestrahlung Erfolg. Experten wie der Konsumentenberater der American Dental Society, Richard Price, raten dennoch zuerst zu den konventionellen Behandlungsmethoden. Dennoch sehen sie in der Laserbestrahlung als mögliche Methode. Einig sind sich die Experten allerdings nur über eine Tatsache: "Der schlechte Atem wird von Bakterien verursacht. Ausreichende Mundhygiene ist in der Lage das Problem zu bekämpfen."
 


 

ÖGV: Wer geht zu einem Arzt, der einem einzigen Pharmakonzern verpflichtet ist?
Die Vermittlerrichtlinie scheint niemandem Vorteile zu bringen - oder doch?

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in heimisches Recht zeigt ein Paradoxon. Zwischen Versicherungskonzernen verpflichteten Versicherungsagenten und zum besten Rat per Gesetz gezwungenen Versicherungsmaklern soll künftig kein erkennbarer Unterschied mehr gemacht werden. Pries doch noch vor eineinhalb Jahren der damalige Konsumentenschutzminister Böhmdorfer die verbraucherfreundliche Funktion der Versicherungsmakler, so scheint dies dem Wirtschaftsminister egal zu sein. Oder versteht er den Unterschied zwischen Makler und Agent nicht - mutmaßt man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Das Paradoxon ergibt sich wohl daraus, dass die EU bisher als große Verbraucher- und Umweltschutzorganisation mit anhängender Wirtschaftsabteilung agierte. Nun auf einmal ist ihr der Verbraucherschutz gleichgültig. Da müssen schon sehr starke Lobbyisten auf die richtlinien-formulierenden EU-Bürokraten eingewirkt haben.

Faktum ist, dass die Österreicher mehrheitlich bei der Beratung beim Einkauf von Versicherungsleistungen keine Mogelpackungen wollen. Eine Gallup-Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Bevölkerung den Unterschied zwischen unabhängig agierendem Versicherungsmakler und einem einer Versicherungsgesellschaft verpflichteten Versicherungsagenten zu erkennen glauben. (In Wahrheit werden sehr viel weniger den Unterschied wirklich definieren können). Nahezu alle Bezieher von Versicherungsleistungen wollen allerdings wissen, mit wem Sie es beim Abschluss einer Versicherung zu tun haben.
Genau hier lieferten nun die Nebelwerfer des Wirtschaftsministeriums volle Leistung.

Die "Chamäleonisierung bei den Versicherungsberatern" führt dazu, dass künftig genau den Verbraucherwünschen der Versicherungskunden nicht Rechnung getragen wird.
Es ist schon sehr merkwürdig - wenn nicht gar hinterfragenswert - was das Wirtschaftsministerium - fast ein "Wirtschaftsmysterium" - antrieb, hier den Verbraucherschutz derart hintanzustellen?

Da liegt wohl der Vergleich nahe, dass es vielleicht auch bald Ärzte gibt, die ausschließlich Medikamente eines einzigen Pharmakonzerns verschreiben. Wer würde bei aller Wertschätzung der Leistungen der Pharmaindustrie wohl einen derartigen Arzt - wenn dies erkennbar wäre - aufsuchen?


Telemedizin erfolgreich bei Bluthochdruck-Behandlung

Telemedizin führt zu einer erfolgreicheren
Bluthochdruck-Behandlung. Das berichtet Privatdozent Dr. med. Thomas
Mengden von der Medizinischen Universitäts-Poliklinik Bonn in der
neuesten Ausgabe des DRUCKPUNKT, dem Magazin der Deutschen
Hochdruckliga. Etwa vier Millionen Bundesbürger sind wegen
Bluthochdruck in Behandlung, nur 1,5 Millionen erreichen normale
Blutdruckwerte.
  
   In einem Pilotprojekt der Medizinischen Universitäts-Poliklinik
Bonn und der Semmelweis-Universität Budapest konnte der
Behandlungserfolg bei Bluthochdruck-Erkrankten durch Telemedizin
verbessert werden. In der Telemedizin werden Patienten mit
Blutdruck-Messgeräten ausgestattet, die die selbst gemessenen Werte
speichern. Regelmäßig werden sie an ein medizinisches
Kompetenzzentrum zur Auswertung übermittelt. Die Ergebnisse gehen
sowohl an den Arzt als auch an den Patienten. Die Patienten verfolgen
so die Auswirkungen ihres Verhaltens, der Arzt kann die Wirkung
seiner Behandlung kontrollieren und falls notwendig anpassen.
  
   DRUCKPUNKT ist das Magazin der Deutschen Hochdruckliga. Es liegt
in vielen Arztpraxen, Kliniken und öffentlichen Bibliotheken aus oder
kann gegen einen geringen Unkostenbeitrag bei der Deutschen
Hochdruckliga angefordert werden. Mitglieder der Deutschen
Hochdruckliga erhalten den DRUCKPUNKT kostenlos.
  
   Patientenservice der Hochdruckliga
  
   Experten beantworten Fragen - Das Herz-Kreislauf-Telefon für
Patienten, Tel.: 0 62 21 / 47 48 00, Montag bis Freitag, 9.00 - 17.00
Uhr.
  
   Die Deutsche Hochdruckliga ist ein gemeinnütziger Verein aus
Ärzten, Wissenschaftlern und Patienten. Gemeinsames Ziel sind weitere
Forschungsarbeiten sowie Aufklärung. Bluthochdruck ist in Deutschland
Volkskrankheit Nummer eins: Etwa 20 Millionen Menschen sind
betroffen. Zeitschriften und Zeitungen können die Arbeit der
Deutschen Hochdruckliga unterstützen und eine Anzeige kostenfrei
abdrucken. Druckvorlagenfähige PDF-Dateien sind im Internet unter
www.hochdruckliga.info/fuellanz.htm zu finden. Fotos, Broschüren und
der DRUCKPUNKT können direkt bei der Hochdruckliga angefordert
werden.
 


Kein Zusammenhang zwischen Hepatitis C Fällen

Im Donauspital des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) werden exakte Kontrollen auf Hepatitis C - Infektionen routinemäßig durchgeführt. Dabei werden häufig bislang unentdeckte Hepatitis-C Infektionen diagnostiziert und behandelt. Die Hepatitis C - Trägerrate in der Bevölkerung beträgt ca. zwei Prozent, sodass jeder fünfzigste Untersuchte positiv sein kann. Derartige Routineuntersuchungen werden zur Zeit bei zwei Patienten im Donauspital durchgeführt, bei denen im letzten halben Jahr eine Hepatitis-C Infektion diagnostiziert wurde.

Jeder entdeckte Fall wird vom Spital der zuständigen Sanitätsbehörde MA 15 gemeldet. Um die Möglichkeit einer Ansteckung in einem Krankenhaus auszuschließen, wird der gesamte Krankheitsverlauf umfassend analysiert.

Zwtl.: Erste Untersuchungsergebnisse liegen vor

Durch die bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse kann ein Zusammenhang der Infektion im Haus bei diesen beiden Patienten ausgeschlossen werden.

Für Patienteninformationen steht der Leiter des Hygieneteams, Herr OA Dr. Janata unter der Telefonnummer +43/1/28802 zur Verfügung.


Internet-Filter blockieren auch Gesundheitsseiten
Studie: Effizienz hängt sehr von Konfiguration ab

Internet-Filter, die pornografische Inhalte im Web blockieren sollen, blenden auch wertvolle Informations- und Aufklärungsseiten aus, vor allem im Bereich Gesundheit. Das ist das Ergebnis der ersten umfassenden US-Studie zur Effizienz der sechs gängigsten Filterprogramme an US-Schulen und Bibliotheken (8e6, CyberPatrol, N2H2, SmartFilter, Symantec und Websense). Durchgeführt wurde die Studie von der Kaiser Family Foundation http://www.kff.org gemeinsam mit der University of Michigan School of Information. Die untersuchten Filter müssen in amerikanischen Schulen und Bibliotheken verwendet werden. Laut Studie ist ihre Effizienz aber sehr von der Konfiguration abhängig: Weniger ist in diesem Fall oft mehr, so die Conclusio.

Bei der geringsten Filterstufe sind die Programme laut Studie am sinnvollsten. In diesem Fall werden durchschnittlich lediglich 1,4 Prozent der geprüften Gesundheitsseiten blockiert. 87 Prozent aller pornografischen Seiten werden auf diesem Level ausgeblendet. Erhöht man den Restriktionsgrad auf die höchste Stufe werde die Effizienz der Pornografiefilter unwesentlich auf 91 Prozent gesteigert, während knapp ein Viertel aller Gesundheitsseiten dem User ebenfalls vorenthalten werden. Unter den auf diese Weise blockierten Seiten befinden sich wertvolle Informationsseiten über Themen wie Brustkrebs, Geburtenkontrolle, Schwangerschaftsverhütung, Safer-Sex und Homosexualität, so die Studienautoren.

"Filter können eine gute Balance zwischen dem Schutz von Kindern vor Pornografie und dem Zugang zu Gesundheitsinformationen schaffen, aber nur wenn sie vorsichtig konfiguriert werden", so Vicky Rideout, Vizepräsidentin der Kaiser Family Foundation, einer Non-Profit-Organisation im Gesundheitsbereich. Vertreter der Filterhersteller begrüßten laut New York Times die Studie. Sie habe die Effizienz der Software bewiesen. Judith F. Krug, Direktorin des Office for Intellectual Freedom von der American Library Association http://www.ala.org , sieht das Ergebnis in einem anderen Licht. Die US-Verfassung sehe den freien Zugang zu Information vor. In den Filtern sieht sie daher eine Zensur. Sie seien nicht für öffentliche Einrichtungen oder Schulen geeignet, sondern vor allem für den Computer zu Hause.


Neues Patienten-Video erleichtert Arztbesuch
Entscheidungshilfe für Menschen mit Blasenschwäche

 

Bild zur Meldung 021216012
 

Rund 1 Million ÖsterreicherInnen leiden an Blasenschwäche (Harninkontinenz, unfreiwilliger Harnverlust). Dennoch wird das Problem von den meisten tabuisiert. "Viele scheuen sich davor, einen Arzt aufzusuchen", beobachtet Univ.-Prof. Dr. Engelbert Hanzal von der Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in Wien. "Weil ihnen das Leiden peinlich ist, nehmen sie es in Kauf, sich sozial zu isolieren."

Video erleichtert Entscheidung

Hanzal weiter: "Für jene, die sich nicht damit abfinden und ein Gespräch mit ihrem Arzt führen, gibt es wirksame Möglichkeiten der Behandlung. Alle anderen, die sich bisher nicht dazu entschließen konnten, können jetzt als Entscheidungshilfe ein Video bestellen und sich zu Hause - völlig anonym - informieren."

Das Video "Kein Grund, sich zu verstecken!" informiert verständlich über Blasenschwäche, physikalische Behandlungsmöglichkeiten, bietet Tipps für den Alltag, motiviert zum Arztbesuch und zeigt konkrete Beckenboden-Gymnastikübungen, mit denen man dem Leiden entgegen wirken kann. "Es gibt keine Form der Blasenschwäche, die nicht behandelbar ist", so Hanzal.

Rasch & einfach bestellen

Ärzte, Patienten und Angehörige können das VHS-Video gegen eine geringe Schutzgebühr anfordern: Bestellung auf http://www.blase.at oder ein Anruf bei der Hotline des Inkontinenz News Büros Tel. 01/402 12 83 (Bürozeiten) genügt und Sie erhalten das Video rasch und anonym per Post zugesandt.

Wer möchte, kann sich davor im Internet ein besseres Bild machen: Auf der Website www.blase.at sind Ausschnitte aus dem Film zu sehen (Menüpunkt "Service").

Prof. Hanzal appelliert: "Bestellen Sie das neue Video. Informieren Sie sich. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt - er weiß um zahlreiche Möglichkeiten, Ihnen zu helfen!"

Hintergrund: Das Leben mit Blasenschwäche

Für Menschen mit Blasenschwäche gehört die Suche nach einer Toilette zum Alltag. Routine-Aktivitäten wie zum Beispiel das Einkaufen oder längere Fahrten in einem öffentlichen Verkehrsmittel können zur Qual werden, wenn keine Toilette in der Nähe ist. Die Krankheit dominiert den gesamten Lebensrhythmus.

Müssen Sie sehr oft auf die Toilette gehen (mehr als acht Mal pro Tag und häufig auch nachts)? Leiden Sie an plötzlichem, nicht unterdrückbarem Harndrang und/oder verlieren Sie ungewollt Harn? Ein Theater- oder Kinobesuch kommt für Sie nicht in Frage, weil die Vorstellung zu lange dauert? Haben Sie schon Einladungen abgelehnt, weil Sie Angst hatten, es könnte "etwas passieren"? Die Furcht, Freunde, Familie und Arbeitskollegen könnten merken, dass Sie häufig eine Toilette aufsuchen müssen, schränkt Ihre Lebensqualität mehr und mehr ein?

"Das alles muss nicht sein", so Hanzal. "Es gibt viele Möglichkeiten, Blasenschwäche zu behandeln und in den Griff zu bekommen oder zumindest wesentlich zu verbessern. Haben Sie Vertrauen und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder mit Ihrem Arzt. Lassen Sie sich helfen!"


Schall reinigt medizinische Instrumente
Dampfkavitation tötet 90 Prozent der Bakterien ab
 

Ein Schallphänomen, das bislang wegen seiner schädlicher Effekte auf Geräte wie Schiffsschrauben und Pumpen untersucht wurde, könnte die Basis einer verbesserten Desinfektions-Technik darstellen. Forscher des Georgia Institute of Technology http://www.gatech.edu und der George State University haben die Technik bereits patentiert. Sie soll Mikroorganismen auf medizinischen Geräten ohne hohe Temperaturen oder scharfe Chemikalien rasch abtöten. Wie die Forscher auf dem Jahrestreffen der Acoustical Society of America http://asa.aip.org berichteten, konnten mit der Technik mehr als 90 Prozent der Bakterien in einem Testfläschchen, auch eine 66-prozentige Isopropanyl-Alkohol-Lösung enthielt, abgetötet werden.
 

Die Technik basiert auf einer Form der so genannten Kavitation. Darunter wird die Bildung von Dampfblasen in Flüssigkeiten bei niedrigem Druck verstanden. Beim Zerplatzten der Bläschen wird Energie frei. Zur Befreiung der Geräte von Bakterien nutzen die Forscher die Dampfkavitation. Dabei füllen sich die Blasen ausschließlich mit Dampf. In der Druckphase implodieren die Blasen zeitverzögert und erzeugen lokal sehr hohe Drücke.
 

Wie die Tests an zwei Formen von bakteriellen Sporen – Bacillus stearothermophilus und Bacillus subtilis - zeigten sind zur Sporenabtötung mittels Kavitation sowohl die Alkohollösung als auch der erhöhte Druck nötig, erklärte Kenneth Cunefare vom Georgia Institute of Technology. Die Dampfkavitation in reinem Wasser reichte ebenso wenig aus wie die Kavitation der Alkohollösung bei Standard-Atmosphärendruck.
 

Laut Stephen Carter, der sich 1994 die Idee der Verwendung der Dampfkavitation zur Desinfektion von medizinischen Instrumenten patentieren ließ, spart die neue Technik Zeit und Kosten. Carter entwickelte die Technik weiter und kombinierte Druck mit der durch Ultraschall erzeugten Energie. 1997 erhielt er auch dafür ein Patent. Die Technik war aber noch nicht im Stande, die zähesten Mikroben abzutöten. In Zusammenarbeit mit Cunefare gelang die richtige Kombination von Energie, Druck und Alkoholgehalt. Der Mechanismus, wie durch die Dreier-Kombination Bakterien abgetötet werden, ist noch Forschungsgegenstand.
 

Cunefare sieht neben der Desinfektion von medizinischen Instrumenten auch Einsatz-Möglicheiten in der laufenden Wasser- und Abwasser-Behandlung und auch Potenzial in der Pasteurisierung von ebensmitteln wie Orangensaft und Milch. Vorerst hoffen die Forscher aber auf das Interesse von Herstellern medizinischer Ausrüstungen.
 


Online-Service erinnert Frauen an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
Tool "Aus Liebe zum Leben" speziell für Berufstätige und Akademikerinnen
 

Die Österreichische Krebshilfe hat speziell für Frauen ein online-Service entwickelt, das automatisch an die nächst fällige gynäkologische Vorsorgeuntersuchung erinnert. "Aus Liebe zum Leben" steht unter www.krebshilfe.net kostenlos und anonym zur Verfügung. Laut der Österreichischen Krebshilfe vernachlässigen vor allem berufstätige Frauen und Akademikerinnen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
 

Allein in Österreich erkranken jährlich rund 9.000 Frauen an Brustkrebs sowie an Krebs des Gebärmutterhalses, des Gebärmutterkörpers und des Eierstockes. Gerade im Frühstadium sei Krebs nachweislich mit wesentlich höheren Heilungschancen therapierbar. "Obwohl viele Frauen von der Bedeutung der Krebsvorsorge wissen, nehmen sie Vorsorgeuntersuchungen nicht rechtzeitig und regelmäßig wahr", betont Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe. In vielen Fällen liege es einfach daran, dass sich Frauen durch die teilweise Doppel- und Dreifachbelastung in Beruf und Haushalt vorrangig um die Gesundheit ihrer Familie kümmern, ihre eigene meistens hintan stellen", so Sevelda.
 

"Aus diesem Grund haben wir ein Kommunikationsmodul entwickelt, um Frauen an die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern", erläutert Doris Sommer, Geschäftsführerin der Österreichischen Krebshilfe. Dabei wurden vor allem die Bedürfnisse berufstätiger Frauen berücksichtigt. Die Registrierung erfolgt rasch und unkompliziert. Interessierte geben dazu in einem geschützten und anonymisierten Bereich die Daten der letzten Brustselbstuntersuchung, der letzten gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung, des letzten Krebsabstriches und der letzten Mammografie ein. Ein automatisch generiertes Erinnerungsprogramm errechnet dann für jede Frau die nächst fälligen Vorsorgeuntersuchungen und sendet ein persönliches Erinnerungs-Mail.
 

Umgesetzt wurde das Tool von dem Internet-Spezialisten Planetcom. "Bei der Konzeption des online-Vorsorge-Service stand vor allem eine benutzerfreundliche, unkomplizierte und gleichzeitig anonyme Anwendung im Vordergrund", so Andreas Philipp, Geschäftsführer von Planetcom.
 


Ghostwriter schreiben medizinische Artikel
Ärzte bekommen bis zu 10.000 Dollar für ihren Namen bezahlt
 

Sarah Boseley von der britischen Zeitung "The Guardian" hat zweifelhafte Praktiken im Medizinjournalismus aufgedeckt. Pharmafirmen bezahlen Wissenschaftlern hohe Geldsummen, damit diese ihren Namen unter Artikel setzen, die nicht von ihnen selbst geschrieben wurden. Die Ärzte kennen dabei oft nicht die ursprünglichen Daten. http://www.guardian.co.uk/uk_news/story/0,3604,646062,00.html
 

Anfänglich war im medizinischen Bereich Ghostwriting auf von der Industrie gesponserte Zusatzbroschüren beschränkt. Nun ist es laut Boseley ein übliches Mittel in allen großen Medizinjournalen. Betroffen sind vor allem die Bereiche Kardiologie und Psychiatrie. Es geht dabei so weit, dass Wissenschafter auch ein von der Firma bezahltes Symposium abhalten, für das sie Summen zwischen 2.000 Dollar (2.305,69 Euro) und 10.000 Dollar (11.528,40 Euro) erhalten. Robin Murray, Leiter der Abteilung für psychologische Medizin am Institut für Psychiatrie in London, ist über diesen Zustand beunruhigt: "Es herrscht nun die Situation, wo ein Publikum während des Vortrages eines bekannten britischen Psychiaters unsicher wird, ob der Vortragende vom Inhalt seines Vortrages überzeugt ist, oder ob dafür bezahlt wird."
 

Im psychotherapeutischen Bereich liegt darin nach Angaben von Boseley eine bedeutende Gefahr. In der USA laufen einige Gerichtsverfahren, da Personen, die unter dem Einfluss von SSRI (selekive serotonin reuptake inhibitors), einem Antidepressivum, Selbstmord begangen oder Morde verübt haben. Der Psychopharmakologe David Healy hat bewiesen, dass jene Firma, die dieses Medikament vertreibt, sich auf Artikel verlassen hat, die von Wissenschaftlern ohne Kenntnis der Daten authorisiert wurden. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) http://www.who.int äußerte sich betroffen zu den Abmachungen zwischen der Pharmaindustrie und Forschern: "Wenn klinische Versuche zu einem kommerziellen Wagnis werden und Eigeninteresse über dem öffentlichen Interesse steht, ist der gesellschaftliche Vertrag, der Forschung an Menschen für den medizinischen Fortschritt erlaubt, gebrochen."
 


www.herzinfo.at geht online
Operationsvideos und Erfahrungsberichte für Patienten – Aktuelle Therapiemaßnahmen für Ärzte
 

Alles zum Thema "Herz" bietet die kürzlich online gegangene Website http://www.herzinfo.at . Hinter der Internetplattform für Patienten, Gesundheitsbewusste, Ärzte und Verwaltungspersonal im Gesundheitswesen steht die Wiener Universitätsklinik für Innere Medizin II unter der Leitung von Gerald Maurer. Entwickelt wurde die Site von der Internet-Marketing-Agentur net@value http://net-value.com in Kooperation mit dem Medizinunternehmen Cordis.
 

Der Patientenbereich der Seite bietet eine intensive Auseinandersetzung mit dem menschlichen Herzen. In zielgruppenorientierter Sprache werden Risikofaktoren, die Notwendigkeit sowie Vorteile einer gesunden Lebensweise erörtert bzw. Krankheitsbilder sowie innovative Diagnose- und Behandlungsmethoden dargestellt. Die Site bietet dem Besucher die Möglichkeit zur Fragestellung. Die Fragen werden im "Expertenforum" von Fachärzten der Klinik beantwortet. Ein weiteres Service stellt eine umfangreiche Liste von Referenzkliniken und deren Experten in ganz Österreich dar. Operationsvideos und Erfahrungsberichte von Betroffenen unterstützen Patienten bei der persönlichen Vorbereitung auf Operationen.
 

Der professionelle Teil, der nach einer einmaligen Registrierung Ärzten und Verwaltungspersonal mit einem persönlichen Passwort zugänglich ist, dient als Infoplattform der interventionellen Kardiologie und ist in Inhalten und Terminologie auf die Zielgruppe zugeschnitten. Das Angebot umfasst aktuelle Informationen und Expertenstatements zu neuen Behandlungsmethoden, Therapiemaßnahmen und innovativen Produkten. Operationsvideos, Abstracts und Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien stehen zur Verfügung. Fachleute aus dem Bereich Gesundheitsverwaltung können sich im Bereich Kosten/Nutzen über relevante finanzielle Aspekte interventioneller Methoden informieren. "Die gebotenen Informationen und Features im professionellen Bereich sollen Fachleuten als Unterstützung bei der täglichen Arbeit dienen. Fortlaufende Updates werden im Bereich der interventionellen Kardiologie einen Informationsvorsprung ermöglichen. Im Bereich Expertenforum können Ärzte mit renommierten Kollegen über neue Methoden diskutieren. Der ständig aktualisierte Kongresskalender informiert über wichtige Veranstaltungen", erklärte Christine Obergottsberger, Leiterin des net@value-Internetprojekts , die Schwerpunkte der Site.
 


Immer mehr Österreicher holen sich medizinische Informationen aus dem Internet
Marktführer in Österreich ist Netdoktor.at

Laut einer Studie des Fessel GfK Instituts*, die im Auftrag der Merkur Versicherung durchgeführt wurde, bleibt der Arzt weiterhin die medizinische Informationsquelle Nummer eins. Rund 75% der Österreicher wenden sich an ihn, wenn sie Informationen über Gesundheit brauchen. Parallel dazu entwickelte sich jedoch ein enormer Zuwachs im
E-Health-Bereich. 7% aller Österreicher holen sich bereits die entsprechenden Informationen aus dem Internet.

Netdoktor als medizinische Informationsquelle etabliert

Das zentrale Anliegen von NetDoktor ist es, als seriöse und unabhängige medizinische Informationsquelle genutzt zu werden. Diese Positionierung wurde von den gesundheitsinteressierten Österreichern offenbar nachvollzogen. Derzeit hält das österreichische Gesundheitsportal bei monatlich 1,5 bis 1,8 Mio. Seitenaufrufen, wobei sich die Besuche der Seite mit 115.000 im März auf über 140.000 Besuche im Mai erhöhten, Tendenz weiterhin steigend. Um objektive Zahlen kommunizieren zu können, lässt NetDoktor seine Zugriffe kontinuierlich von RedSheriff, einem Partner des auf Marktumfragen spezialisierten Unternehmens Taylor Nelson Sofres Gallup bestimmen. Dr. Christian Maté, geschäftsführender Gesellschafter von NetDoktor: "Die Umfrage, die das Fessel Institut im Auftrag der Merkur Versicherung durchgeführt hat, bestätigt unsere ausgezeichneten Zugriffszahlen. Es hat sich ausgezahlt, österreichische Ärzte als Originalautoren der medizinischen Texte zu gewinnen.

Internet: 10% der medizinischen Informationen kommen von NetDoktor.at

NetDoktor war das einzige Gesundheitsportal, das von den befragten Personen als Quelle von medizinischen Informationen spontan genannt wurde. Die 7% Nennungen teilen sich wie folgt auf (Mehrfachnennungen möglich):

4%    durch surfen, eher zufällig
15%    Suchmaschinen
5%    Homepages von Ärzten
12%    Homepages von Zeitungen, Zeitschriften
4%    ORF
3%    Homepages von Pharmafirmen
10%    www.netdoktor.at
55%    keine Angaben

Das Alter der NetDoktor Besucher bewegt sich nach eigenen Umfragen zwischen 20 und 49 Jahren, wobei der Schwerpunkt nach den Ergebnissen des Gesundheitsmonitors bei den jungen Surfern bis 29 Jahre liegt.

Auch internationale Studien bestätigen rasantes Wachstum im E-Health-Bereich
Eine Untersuchung des internationalen Beratungsunternehmens Boston Consulting Group prognostiziert dem E-Health Sektor einen regelrechten Wachstumsboom. Patienten nutzen das Internet vermehrt zur Informationssuche, unabhängige Informationsanbieter sind gefragt und Patienten treffen immer mehr Gesundheitsentscheidungen eigenständig. Große Gesundheitsplattformen wie NetDoktor.at bieten sich aufgrund ihrer Erfahrung in der Umsetzung medizinischer online-Services als logische Partner für die großen Player im Gesundheitswesen an.
Maté: "Informationsdienste stellen den ersten und entscheidenden Schritt im E-Health-Bereich dar. Sie bilden den Ausgang für die Entwicklung intelligenter Softwareprogramme für das Gesundheits- und Krankheitsmanagement, von denen Patienten, Ärzte und Kostenträger gleichermaßen profitieren.”

*Merkur Gesundheitsmonitor April 2001 ( http://ww.merkur.at )

 


 


 
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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:15
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