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Inode startet in
Liechtenstein
Highspeed Internet mit Top-Qualität und
attraktiven Preisen
Inode, Österreichs Marktführer bei entbündeltem
Breitbandinternet, startet heute in Liechtenstein. Der in Österreich
für seine Qualität geschätzte Internetprovider wendet sich in
Liechtenstein zunächst an Businesskunden und bietet im ersten
Schritt mehrere breitbandige Internetstandleitungen zu einem äußerst
attraktiven Preis. "Wir freuen uns, dass Liechtenstein das erste
Land ist, in dem wir im Zuge unserer Auslandsexpansion einen
Marktstart durchführen. Ich bin sicher, dass wir viele
Liechtensteiner Unternehmen von der Qualität unserer Produkte und
Services überzeugen können", erklärt Inode CEO Michael Gredenberg.
Ganz Liechtenstein entbündelt & international angebunden
In den letzten Monaten hat Inode alle vier Wählämter in
Liechtenstein (Balzers, Triesen, Vaduz und Eschen) entbündelt, d.h.
mit eigener Netzinfrastruktur ausgestattet. Dies ist die
Voraussetzung, um den Liechtensteiner Kunden entbündeltes
Breitbandinternet anzubieten. Dabei wird die Anschlussleitung des
Kunden, die ins nächstgelegene Wählamt mündet, direkt in die
Netzinfrastruktur von Inode übernommen. Der Kunde wird damit
unabhängig von jeglichem anderen Provider und zahlt auch keine
Gebühren mehr an andere. Darüber hinaus hat Inode sein
Liechtensteiner Netz an seinen österreichischen Backbone sowie
international angebunden.
Professionelles Breitband Internet
Liechtensteins Unternehmen haben ab sofort die Auswahl zwischen acht
verschiedenen entbündelten Breitbandanbindungen, die ihren
Anforderungen an Geschwindigkeit, Leistungsumfang und Qualität
garantiert gerecht werden:
xDSL 512 kBit/s unlimited ab 189,- CHF
xDSL 768 kBit/s unlimited ab 219,- CHF
xDSL 1024 kBit/s unlimited ab 279,- CHF
xDSL 2048 kBit/s unlimited ab 369,- CHF
xDSL 2320 kBit/s unlimited ab 399,- CHF
xDSL 4600 kBit/s unlimited ab 789,- CHF
xDSL 9200 kBit/s unlimited ab 1.429,- CHF
xDSL 18400 kBit/s unlimited (Preis auf Anfrage)
Durch den Einsatz der SHDSL-Technologie steht bei allen diesen
Produkten sowohl für Download als auch für Upload die gleiche
Bandbreite zur Verfügung (symmetrische Übertragungsraten). Alle
Produkte verfügen über unlimitierten Datentransfer (flat rate) und
sind als Routerzugänge, die fixe IP-Adressen inkludiert haben,
aufgesetzt. Service Level Agreements garantieren den störungsfreien
Betrieb und höchste Verfügbarkeit der Netzanbindung. Kunden können
sich jederzeit per Mausklick über die aktuelle Netz- und
Serviceperformance und die garantierten Qualitätskriterien
informieren (www.inode.at - es gelten die gleich hohen
Qualitätskriterien wie in Österreich). Durch die direkte Anbindung
der Standleitung an den Inode Backbone wird ein umfassendes Service
in höchster Qualität geboten. Die pauschalen monatlichen Fixkosten
bringen optimale Kostentransparenz. Bei allen Produkten ist zudem
ein Webhost mit einer umfassenden Palette an Funktionen inkludiert.
Damit ist neben dem Internetzugang auch die Webpräsenz des
Unternehmens abgedeckt.
Erweiterung der Produktpalette geplant
"In der Einführungsphase werden wir sehr genau auf die Anforderungen
am Liechtensteiner Markt achten und die Produktpalette gemäß den
Kundenbedürfnissen sukzessive erweitern", erläutert Gredenberg. Auch
der Launch eines Produktportfolios für Privatkunden ist geplant.
Betreut werden die Liechtensteiner Kunden zunächst von den Inode
Spezialisten in Vorarlberg, für das Büro in Bendern sucht das
Unternehmen allerdings bereits Mitarbeiter. Diese werden die
Betreuung der Liechtensteiner Kunden übernehmen, sodass auch hier
das Inode Prinzip der kompetenten Ansprechpartner direkt in der Nähe
der Kunden umgesetzt wird.
Über Inode
Inode ist der Qualitätsanbieter am österreichischen Internetmarkt.
Das innovative, von Michael Gredenberg, Peter Augustin, Nikolaus
Offner und Robert Rotman gegründete, Unternehmen hat sich auf
entbündelte Breitband Internetanbindungen spezialisiert und ist in
diesem Bereich in Österreich Marktführer. Darüber hinaus bietet
Inode erfolgreich Produkte und Serviceleistungen in den Bereichen
Serverhousing, Webhosting, Vernetzung und Sicherheitslösungen sowie
Internettelefonie. Inode verfügt über ein eigenes österreich- und
liechtensteinweites sowie international angebundenes Netz, das
kontinuierlich weiter ausgebaut wird. In seiner Geschäftsstrategie
fokussiert Inode auf die Forcierung des Businesskundenmarktes, den
weiteren Ausbau seines Netzes, die Erweiterung der Produktpalette
sowie auf die Internationalisierung des Unternehmens. In Österreich
ist Inode in acht Niederlassungen in sieben Städten präsent. Das
Inode Büro Liechtenstein hat seinen Standort in Bendern. Im Zuge
seiner Internationalisierungsstrategie steht nach Liechtenstein
demnächst ein Tochterunternehmen in Tschechien vor der Gründung.
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Vor einiger Zeit hat die
Regierung den Beitritt des Landes zur Feuerwehrkoordination Schweiz
(FKS) beschlossen. Als Folge dieses Beitrittes wird das Fachgebiet
"Feuerwehr-Ausbildung und Aufsicht" innerhalb des Amtes für
Zivilschutz und Landesversorgung neu in "Liechtensteinisches
Feuerwehrinspektorat" umbenannt. Damit wird eine Anpassung an die
operative Ebene der FKS erreicht und gleichzeitig auch eine
Angleichung an die internationale Gepflogenheit vollzogen.
Die Feuerwehrkoordination Schweiz umfasst die drei Ebenen
"Regierungskonferenz", "Instanzenkonferenz" und
"Inspektorenkonferenz". Die "Regierungskonferenz" legt schweizweit
den politischen Rahmen für den Weg der Feuerwehren fest. Die
"Instanzenkonferenz" arbeitet die entsprechende strategische
Ausrichtung aus und ist um deren Finanzierung besorgt. Die
"Inspektorenkonferenz" setzt diese Strategien operationell um und
erarbeitet konkrete Aufträge für eine möglichst einheitliche
Ausrichtung im Feuerwehrwesen. Das Land Liechtenstein ist auf allen
Ebenen ebenfalls vertreten.
Die strukturelle Einbindung des Fachgebietes im Amt für Zivilschutz
und Landesversorgung sowie dessen Aufgaben und Zuständigkeiten sind
davon nicht betroffen und bleiben im heutigen Rahmen bestehen.
Das Feuerwehrinspektorat erledigt seine Aufgaben wie bisher in enger
Zusammenarbeit mit den Feuerwehrinstruktoren Liechtensteins (FIL),
mit dem Liechtensteinischen Feuerwehrverband (LFV) und mit den
einzelnen Feuerwehren.

Liechtenstein ratifiziert als 40. Land das Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs (ICC)
Regierungsrat Ernst Walch hinterlegte am 2. Oktober beim Generalsekretär der Vereinten Nationen die liechtensteinische Ratifikationsurkunde zum Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Für das Inkrafttreten des Statuts sind 60 Ratifikationen notwendig. Die liechtensteinische Ratifikation bedeutet damit das Erreichen der Zwei-Drittel-Marke und läutet so die Endphase in diesem Prozess ein. Es wird damit gerechnet, dass die 60. Ratifikation im Verlauf der ersten Hälfte des Jahres 2002 vorliegen wird.
Liechtenstein setzt sich seit Jahren für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs ein. Das Engagement für die Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit über Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit findet durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde einen weiteren Höhepunkt. Nach der Ratifikation wird der Landtag die notwendigen Schritte unternehmen, um die liechtensteinische Gesetzgebung den Bestimmungen des Römer Statuts anzugleichen.
Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erhält durch die Ereignisse vom 11. September zusätzliche Bedeutung: Die Terrorangriffe gegen die Vereinigten Staaten, welche nach Definition des Statuts Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, haben erneut klar gemacht, dass intensive Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft notwendig ist, um Frieden und Sicherheit für alle sicherzustellen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich schwerster Verbrechen, welche die ganze Menschheit betreffen. Der Internationale Strafgerichtshof wird hier eine bedeutende Lücke im bestehenden Regelwerk des Völkerrechts füllen.
Die Tatsache, dass Liechtenstein zu den sechzig ersten Vertragsparteien gehört, ermöglicht die vollberechtigte Teilnahme an der ersten Versammlung der Vertragsstaaten, die Nominierung von Richtern und Richterinnen und die Mitbestimmung über die Ernennung eines Chefanklägers oder einer Chefanklägerin. Ausserdem wird Liechtenstein nach dem Inkrafttreten des Statuts auch die Kompetenz haben, den Gerichtshof aus eigener Initiative mit spezifischen Fällen zu befassen.

Liechtenstein trauert mit dem Kanton Zug
Regierungschef Hasler drückt sein tiefempfundes Mitgefühl aus
«Liechtenstein ist erschüttert über das Blutbad im Kantonsparlament Zug. Im Namen der liechtensteinischen Regierung und der ganzen Bevölkerung möchte ich in diesen schweren Stunden mein tiefempfundenes Mitgefühl mit den Behörden und der Bevölkerung des Kantons Zug sowie den Angehörigen der Opfer dieses Amokanschlags ausdrücken», teilte Regierungschef Otmar Hasler mit.
Liechtenstein hat traditionell enge Beziehungen mit dem Kanton Zug. Persönliche Kontakte bestehen sowohl auf Parlaments- als auch auf Regierungsebene. Zum Zeichen der Trauer und des Mitgefühls mit dem Kanton Zug liess Regierungschef Hasler die Fahne vor dem Regierungsgebäude auf Halbmast setzen. Er werde den Behörden des Kantons Zug jede denkbare Hilfe anbieten.

Liechtensteinisches Hilfsangebot an die USA
Die Regierung hat beschlossen, als Zeichen der liechtensteinischen Solidarität den USA ein Hilfsangebot in der Folge des Terror-Attentats vom 11. September 2001 zu unterbreiten. Konkret geht es darum, dass Liechtenstein über einen direkten Einsatz vor Ort von einer bis zwei Personen aus Liechtenstein Hilfe leistet (z.B. psychologische Nachbetreuung von Opfern), falls die amerikanische Seite auf dieses liechtensteinische Angebot einzutreten wünscht. Botschafterin Claudia Fritsche hat dieses Angebot am 14. September dem amerikanischen Aussenministerium unterbreitet.

Fürstentum reicht Klage in Den Haag ein / Liechtenstein: Deutschland verletzt Völkerrecht / Bundesrepublik erstmals allein vor dem Internationalen Gerichtshof begeklagt
Deutschland muss sich erstmalig allein vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) verantworten: Das Fürstentum Liechtenstein hat heute Morgen durch seinen Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert aus der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998 eingereicht.
Hintergrund dieser Klage ist die Behandlung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei durch die Bundesrepublik. Es wird nach deutscher Rechtsprechung aus dem Jahr 1998 als deutsches Auslandsvermögen behandelt, das zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Deutschland weigert sich bislang, Liechtenstein hierfür zu entschädigen. Der Internationale Gerichtshof soll nun als zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen feststellen, dass Deutschland die Regeln des Völkerrechts verletzt. Die Klageschrift rügt, dass die Bundesrepublik die Eigenstaatlichkeit des seit 1806 souveränen und in beiden Weltkriegen neutralen Staates Liechtenstein missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsbürger verletzt. Zudem habe es Deutschland bislang unterlassen, Liechtenstein und seine Staatsbürger zu entschädigen.
Entsprechend beantragt Liechtenstein beim IGH, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären. Sie soll verurteilt werden, eine Entschädigung für die erlittenen Schäden und Verluste zu leisten.
Das Fürstentum Liechtenstein sieht sich zur Wahrung seiner Souveränitätsrechte und im Interesse seiner Staatsbürger zum Gang vor den Internationalen Gerichtshof gezwungen, da sich die Bundesrepublik Deutschland nach rund zweijährigen diplomatischen Konsultationen weigert, auch nur in Verhandlungen mit Liechtenstein einzutreten. Die Entscheidung über die Einreichung der Klage fiel mit Regierungsbeschluss vom 23. Januar 2001.
Unmittelbar Geschädigte sind insbesondere eine Reihe liechtensteinischer Familien, deren Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei nach 1945 auf der Grundlage der "Benesch-Dekrete" entschädigungslos enteignet worden war. Betroffen sind unter anderem erheblicher Land- und Forstbesitz, Häuser und Schlösser mit Inventar, Kunstgegenstände sowie Wirtschaftsbetriebe.
Die Bundesregierung hat in den diplomatischen Konsultationen den Standpunkt bekräftigt, dass dieses von den damaligen Machthabern in der Tschechoslowakei konfiszierte Vermögen liechtensteinischer Staatsbürger wie deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sei und zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Das Auswärtige Amt beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998.
Die Zulässigkeit der Klage vor dem Internationalen Gerichtshof ergibt sich aus der "Europäischen Konvention über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten" aus dem Jahr 1957, der sowohl Deutschland als auch Liechtenstein ohne Vorbehalt beigetreten sind. Sie ist im Verhältnis der beiden Staaten zueinander am 18. Februar 1980 in Kraft getreten.
Um den Forderungen des Staates und seiner Staatsbürger Nachdruck zu verleihen, hat Liechtenstein einen hochkarätigen juristischen Beraterkreis berufen. Neben dem Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert, gehören die international renommierten Völkerrechtler Professor Dr. Dieter Blumenwitz (Universität Würzburg), Professor Dr. James Crawford aus Cambridge (Spezialberichterstatter zum Thema "Völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit" der International Law Commission der Vereinten Nationen) sowie Professor Dr. Gerhard Hafner (Universität Wien) hierzu.
Gleichfalls macht das Fürstentum Liechtenstein von seinem Recht Gebrauch, für das Verfahren einen "ad hoc-Richter" in den 15-köpfigen Internationalen Gerichtshof zu berufen. Nominiert wird der weltweit anerkannte Völkerrechtler und Oxford-Professor Ian Brownlie, der bereits in einer Reihe von Streitigkeiten vor dem IGH aufgetreten

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