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Inode startet in Liechtenstein
Highspeed Internet mit Top-Qualität und attraktiven Preisen

Inode, Österreichs Marktführer bei entbündeltem Breitbandinternet, startet heute in Liechtenstein. Der in Österreich für seine Qualität geschätzte Internetprovider wendet sich in Liechtenstein zunächst an Businesskunden und bietet im ersten Schritt mehrere breitbandige Internetstandleitungen zu einem äußerst attraktiven Preis. "Wir freuen uns, dass Liechtenstein das erste Land ist, in dem wir im Zuge unserer Auslandsexpansion einen Marktstart durchführen. Ich bin sicher, dass wir viele Liechtensteiner Unternehmen von der Qualität unserer Produkte und Services überzeugen können", erklärt Inode CEO Michael Gredenberg.

Ganz Liechtenstein entbündelt & international angebunden
In den letzten Monaten hat Inode alle vier Wählämter in Liechtenstein (Balzers, Triesen, Vaduz und Eschen) entbündelt, d.h. mit eigener Netzinfrastruktur ausgestattet. Dies ist die Voraussetzung, um den Liechtensteiner Kunden entbündeltes Breitbandinternet anzubieten. Dabei wird die Anschlussleitung des Kunden, die ins nächstgelegene Wählamt mündet, direkt in die Netzinfrastruktur von Inode übernommen. Der Kunde wird damit unabhängig von jeglichem anderen Provider und zahlt auch keine Gebühren mehr an andere. Darüber hinaus hat Inode sein Liechtensteiner Netz an seinen österreichischen Backbone sowie international angebunden.


Professionelles Breitband Internet
Liechtensteins Unternehmen haben ab sofort die Auswahl zwischen acht verschiedenen entbündelten Breitbandanbindungen, die ihren Anforderungen an Geschwindigkeit, Leistungsumfang und Qualität garantiert gerecht werden:

xDSL 512 kBit/s unlimited ab 189,- CHF
xDSL 768 kBit/s unlimited ab 219,- CHF
xDSL 1024 kBit/s unlimited ab 279,- CHF
xDSL 2048 kBit/s unlimited ab 369,- CHF
xDSL 2320 kBit/s unlimited ab 399,- CHF
xDSL 4600 kBit/s unlimited ab 789,- CHF
xDSL 9200 kBit/s unlimited ab 1.429,- CHF
xDSL 18400 kBit/s unlimited (Preis auf Anfrage)

Durch den Einsatz der SHDSL-Technologie steht bei allen diesen Produkten sowohl für Download als auch für Upload die gleiche Bandbreite zur Verfügung (symmetrische Übertragungsraten). Alle Produkte verfügen über unlimitierten Datentransfer (flat rate) und sind als Routerzugänge, die fixe IP-Adressen inkludiert haben, aufgesetzt. Service Level Agreements garantieren den störungsfreien Betrieb und höchste Verfügbarkeit der Netzanbindung. Kunden können sich jederzeit per Mausklick über die aktuelle Netz- und Serviceperformance und die garantierten Qualitätskriterien informieren (www.inode.at - es gelten die gleich hohen Qualitätskriterien wie in Österreich). Durch die direkte Anbindung der Standleitung an den Inode Backbone wird ein umfassendes Service in höchster Qualität geboten. Die pauschalen monatlichen Fixkosten bringen optimale Kostentransparenz. Bei allen Produkten ist zudem ein Webhost mit einer umfassenden Palette an Funktionen inkludiert. Damit ist neben dem Internetzugang auch die Webpräsenz des Unternehmens abgedeckt.

Erweiterung der Produktpalette geplant
"In der Einführungsphase werden wir sehr genau auf die Anforderungen am Liechtensteiner Markt achten und die Produktpalette gemäß den Kundenbedürfnissen sukzessive erweitern", erläutert Gredenberg. Auch der Launch eines Produktportfolios für Privatkunden ist geplant. Betreut werden die Liechtensteiner Kunden zunächst von den Inode Spezialisten in Vorarlberg, für das Büro in Bendern sucht das Unternehmen allerdings bereits Mitarbeiter. Diese werden die Betreuung der Liechtensteiner Kunden übernehmen, sodass auch hier das Inode Prinzip der kompetenten Ansprechpartner direkt in der Nähe der Kunden umgesetzt wird.

Über Inode
Inode ist der Qualitätsanbieter am österreichischen Internetmarkt. Das innovative, von Michael Gredenberg, Peter Augustin, Nikolaus Offner und Robert Rotman gegründete, Unternehmen hat sich auf entbündelte Breitband Internetanbindungen spezialisiert und ist in diesem Bereich in Österreich Marktführer. Darüber hinaus bietet Inode erfolgreich Produkte und Serviceleistungen in den Bereichen Serverhousing, Webhosting, Vernetzung und Sicherheitslösungen sowie Internettelefonie. Inode verfügt über ein eigenes österreich- und liechtensteinweites sowie international angebundenes Netz, das kontinuierlich weiter ausgebaut wird. In seiner Geschäftsstrategie fokussiert Inode auf die Forcierung des Businesskundenmarktes, den weiteren Ausbau seines Netzes, die Erweiterung der Produktpalette sowie auf die Internationalisierung des Unternehmens. In Österreich ist Inode in acht Niederlassungen in sieben Städten präsent. Das Inode Büro Liechtenstein hat seinen Standort in Bendern. Im Zuge seiner Internationalisierungsstrategie steht nach Liechtenstein demnächst ein Tochterunternehmen in Tschechien vor der Gründung.
 


 

Vor einiger Zeit hat die
Regierung den Beitritt des Landes zur Feuerwehrkoordination Schweiz
(FKS) beschlossen. Als Folge dieses Beitrittes wird das Fachgebiet
"Feuerwehr-Ausbildung und Aufsicht" innerhalb des Amtes für
Zivilschutz und Landesversorgung neu in "Liechtensteinisches
Feuerwehrinspektorat" umbenannt. Damit wird eine Anpassung an die
operative Ebene der FKS erreicht und gleichzeitig auch eine
Angleichung an die internationale Gepflogenheit vollzogen.

   Die Feuerwehrkoordination Schweiz umfasst die drei Ebenen
"Regierungskonferenz", "Instanzenkonferenz" und
"Inspektorenkonferenz". Die "Regierungskonferenz" legt schweizweit
den politischen Rahmen für den Weg der Feuerwehren fest. Die
"Instanzenkonferenz" arbeitet die entsprechende strategische
Ausrichtung aus und ist um deren Finanzierung besorgt. Die
"Inspektorenkonferenz" setzt diese Strategien operationell um und
erarbeitet konkrete Aufträge für eine möglichst einheitliche
Ausrichtung im Feuerwehrwesen. Das Land Liechtenstein ist auf allen
Ebenen ebenfalls vertreten.

   Die strukturelle Einbindung des Fachgebietes im Amt für Zivilschutz
und Landesversorgung sowie dessen Aufgaben und Zuständigkeiten sind
davon nicht betroffen und bleiben im heutigen Rahmen bestehen.

   Das Feuerwehrinspektorat erledigt seine Aufgaben wie bisher in enger
Zusammenarbeit mit den Feuerwehrinstruktoren Liechtensteins (FIL),
mit dem Liechtensteinischen Feuerwehrverband (LFV) und mit den
einzelnen Feuerwehren.
 


 

Liechtenstein ratifiziert als 40. Land das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC)

Regierungsrat Ernst Walch hinterlegte am 2. Oktober
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen die liechtensteinische
Ratifikationsurkunde zum Römer Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Für das Inkrafttreten des
Statuts sind 60 Ratifikationen notwendig. Die liechtensteinische
Ratifikation bedeutet damit das Erreichen der Zwei-Drittel-Marke und
läutet so die Endphase in diesem Prozess ein. Es wird damit
gerechnet, dass die 60. Ratifikation im Verlauf der ersten Hälfte des
Jahres 2002 vorliegen wird.
  
  Liechtenstein setzt sich seit Jahren für die Errichtung eines
Internationalen Strafgerichtshofs ein. Das Engagement für die
Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit über Völkermord,
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit findet durch
die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde einen weiteren Höhepunkt.
Nach der Ratifikation wird der Landtag die notwendigen Schritte
unternehmen, um die liechtensteinische Gesetzgebung den Bestimmungen
des Römer Statuts anzugleichen. 
  
  Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erhält durch die
Ereignisse vom 11. September zusätzliche Bedeutung: Die
Terrorangriffe gegen die Vereinigten Staaten, welche nach Definition
des Statuts Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, haben
erneut klar gemacht, dass intensive Zusammenarbeit der
internationalen Gemeinschaft notwendig ist, um Frieden und Sicherheit
für alle sicherzustellen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich
schwerster Verbrechen, welche die ganze Menschheit betreffen. Der
Internationale Strafgerichtshof wird hier eine bedeutende Lücke im
bestehenden Regelwerk des Völkerrechts füllen.
  
  Die Tatsache, dass Liechtenstein zu den sechzig ersten
Vertragsparteien gehört, ermöglicht die vollberechtigte Teilnahme an
der ersten Versammlung der Vertragsstaaten, die Nominierung von
Richtern und Richterinnen und die Mitbestimmung über die Ernennung
eines Chefanklägers oder einer Chefanklägerin. Ausserdem wird
Liechtenstein nach dem Inkrafttreten des Statuts auch die Kompetenz
haben, den Gerichtshof aus eigener Initiative mit spezifischen Fällen
zu befassen.

 


 

Liechtenstein trauert mit dem Kanton Zug

Regierungschef Hasler drückt sein tiefempfundes Mitgefühl aus   
«Liechtenstein ist erschüttert über das
Blutbad im Kantonsparlament Zug. Im Namen der liechtensteinischen
Regierung und der ganzen Bevölkerung möchte ich in diesen schweren
Stunden mein tiefempfundenes Mitgefühl mit den Behörden und der
Bevölkerung des Kantons Zug sowie den Angehörigen der Opfer dieses
Amokanschlags ausdrücken», teilte Regierungschef Otmar Hasler mit.  
 

   Liechtenstein hat traditionell enge Beziehungen mit dem Kanton
Zug. Persönliche Kontakte bestehen sowohl auf Parlaments- als auch
auf Regierungsebene. Zum Zeichen der Trauer und des Mitgefühls mit
dem Kanton Zug liess Regierungschef Hasler die Fahne vor dem
Regierungsgebäude auf Halbmast setzen. Er werde den Behörden des
Kantons Zug jede denkbare Hilfe anbieten.  

 


 

Liechtensteinisches Hilfsangebot an die USA

Die Regierung hat beschlossen, als Zeichen der
liechtensteinischen Solidarität den USA ein Hilfsangebot in der Folge
des Terror-Attentats vom 11. September 2001 zu unterbreiten. Konkret
geht es darum, dass Liechtenstein über einen direkten Einsatz vor Ort
von einer bis zwei Personen aus Liechtenstein Hilfe leistet (z.B.
psychologische Nachbetreuung von Opfern), falls die amerikanische
Seite auf dieses liechtensteinische Angebot einzutreten wünscht.
Botschafterin Claudia Fritsche hat dieses Angebot am 14. September
dem amerikanischen Aussenministerium unterbreitet.



 

Fürstentum reicht Klage in Den Haag ein / Liechtenstein: Deutschland
verletzt Völkerrecht / Bundesrepublik erstmals allein vor dem
Internationalen Gerichtshof begeklagt

   Deutschland muss sich erstmalig allein vor
dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) verantworten: Das
Fürstentum Liechtenstein hat heute Morgen durch seinen
Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, den Düsseldorfer
Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert aus der internationalen Sozietät
Freshfields Bruckhaus Deringer, Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998
eingereicht.

   Hintergrund dieser Klage ist die Behandlung liechtensteinischen
Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei durch die
Bundesrepublik. Es wird nach deutscher Rechtsprechung aus dem Jahr
1998 als deutsches Auslandsvermögen behandelt, das zur Begleichung
deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Deutschland
weigert sich bislang, Liechtenstein hierfür zu entschädigen. Der
Internationale Gerichtshof soll nun als zentrale Gerichtsinstanz der
Vereinten Nationen feststellen, dass Deutschland die Regeln des
Völkerrechts verletzt. Die Klageschrift rügt, dass die Bundesrepublik
die Eigenstaatlichkeit des seit 1806 souveränen und in beiden
Weltkriegen neutralen Staates Liechtenstein missachtet und die
Eigentumsrechte seiner Staatsbürger verletzt. Zudem habe es
Deutschland bislang unterlassen, Liechtenstein und seine Staatsbürger
zu entschädigen.

   Entsprechend beantragt Liechtenstein beim IGH, die Bundesrepublik
Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären. Sie soll
verurteilt werden, eine Entschädigung für die erlittenen Schäden und
Verluste zu leisten.

   Das Fürstentum Liechtenstein sieht sich zur Wahrung seiner
Souveränitätsrechte und im Interesse seiner Staatsbürger zum Gang vor
den Internationalen Gerichtshof gezwungen, da sich die Bundesrepublik
Deutschland nach rund zweijährigen diplomatischen Konsultationen
weigert, auch nur in Verhandlungen mit Liechtenstein einzutreten. Die
Entscheidung über die Einreichung der Klage fiel mit
Regierungsbeschluss vom 23. Januar 2001.

   Unmittelbar Geschädigte sind insbesondere eine Reihe
liechtensteinischer Familien, deren Vermögen auf dem Gebiet der
ehemaligen Tschechoslowakei nach 1945 auf der Grundlage der
"Benesch-Dekrete" entschädigungslos enteignet worden war. Betroffen
sind unter anderem erheblicher Land- und Forstbesitz, Häuser und
Schlösser mit Inventar, Kunstgegenstände sowie Wirtschaftsbetriebe.

   Die Bundesregierung hat in den diplomatischen Konsultationen den
Standpunkt bekräftigt, dass dieses von den damaligen Machthabern in
der Tschechoslowakei konfiszierte Vermögen liechtensteinischer
Staatsbürger wie deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sei und zur
Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Das
Auswärtige Amt beruft sich dabei auf die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998.

   Die Zulässigkeit der Klage vor dem Internationalen Gerichtshof
ergibt sich aus der "Europäischen Konvention über die friedliche
Beilegung von Streitigkeiten" aus dem Jahr 1957, der sowohl
Deutschland als auch Liechtenstein ohne Vorbehalt beigetreten sind.
Sie ist im Verhältnis der beiden Staaten zueinander am 18. Februar
1980 in Kraft getreten.

   Um den Forderungen des Staates und seiner Staatsbürger Nachdruck
zu verleihen, hat Liechtenstein einen hochkarätigen juristischen
Beraterkreis berufen. Neben dem Sonderbeauftragten und
Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert,
gehören die international renommierten Völkerrechtler Professor Dr.
Dieter Blumenwitz (Universität Würzburg), Professor Dr. James
Crawford aus Cambridge (Spezialberichterstatter zum Thema
"Völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit" der International Law
Commission der Vereinten Nationen) sowie Professor Dr. Gerhard Hafner
(Universität Wien) hierzu.

   Gleichfalls macht das Fürstentum Liechtenstein von seinem Recht
Gebrauch, für das Verfahren einen "ad hoc-Richter" in den 15-köpfigen
Internationalen Gerichtshof zu berufen. Nominiert wird der weltweit
anerkannte Völkerrechtler und Oxford-Professor Ian Brownlie, der
bereits in einer Reihe von Streitigkeiten vor dem IGH aufgetreten

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:12
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