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Gewerbeverein: Lehrer sind noch viel fleißiger, als man landläufig annimmt!
Jedenfalls beim Einreichen von Werbungskosten!

Dass Lehrer zur fleißigsten Berufsspezies im Lande gehören, braucht nicht betont zu werden. Besonders tüchtig war ein Pädagoge, der sogar den Verwaltungsgerichtshof bemühte, um seine Fortbildung während eines dreijährigen Krankenstandes als Werbungskosten anerkannt zu bekommen! Da jemand, der derart heftig den Instanzenzug durchkämpft, lediglich eine typische Lehrerkrankheit ausbrütet, kann man davon ausgehen, dass nichts Ernsthaftes vorlag - hofft man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Der Fall: Der Beschwerde führende Lehrer teilte am 25.6.1995 dem Landesschulrat mit, aufgrund seines Gesundheitszustandes für eine Unterrichtstätigkeit nicht mehr geeignet zu sein. Am 31.8.1998 trat er dann seinen wohlverdienten Ruhestand an.

Bei seiner Arbeitnehmerveranlagung 1997 machte er Werbungskosten bezüglich Fachliteratur und Fortbildung (etwa eine Studienreise nach Sri Lanka?) geltend. Er habe trotz seines Dauerkrankenstandes die Chance gesehen, einen adäquaten Posten im Verwaltungsbereich des Landesschulrats zu erhalten. Das rechtfertigt wohl seinen Fortbildungsdrang!

Pikanterweise legte er seiner Berufung auch gleich ein Schreiben des Landesschulrats bei, wonach die gesetzlich verankerte Verpflichtung der Lehrer zur Fortbildung auch während eines Krankenstandes vonnöten sei.

Der VwGH schmetterte dieses Nonsens-Begehren klarerweise ab.

Hier ist aber offenbar an Hand eines Verwaltungsaktes ein Sittenbild, jener, die unsere Kinder ausbilden sollen, anschaulich dargestellt. Wobei, der Versuch des Werbungskosten Unterjubelns noch als Kleinigkeit anzusehen ist.

+ Lehrer teilen somit dem Landesschulrat mit, dass sie zum Arbeiten nicht mehr geeignet sind (jedenfalls war das 1995 so).

+ Lehrer glauben, sie können alles im Doppelpack gleichzeitig haben. Nichtstun und neben Bezügeeinsacken auch gleich noch ihre Steuern zu schmälern.

+ Landesschulräte bestätigen alles, was ferne jeder Plausibilität liegt.

Weder zum Zeitpunkt von PISA 2000 noch von PISA 2003 war der Beschwerde führende Lehrer noch im heimischen Schulwesen tätig. Schade: Er kann lesen, Grundzüge der Mathematik und versucht kreative Lösungskompetenz zu zeigen. Vielleicht hätte er unsere PISA-Platzierungen - durch pädagogisches Einwirken auf seine Schutzbefohlenen - um jeweils einen Zehntel Prozentpunkt verbessert!

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:11
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