Gewerbeverein: Lehrer
sind noch viel fleißiger, als man landläufig annimmt!
Jedenfalls beim Einreichen von Werbungskosten!
Dass Lehrer zur fleißigsten Berufsspezies im Lande
gehören, braucht nicht betont zu werden. Besonders tüchtig war ein
Pädagoge, der sogar den Verwaltungsgerichtshof bemühte, um seine
Fortbildung während eines dreijährigen Krankenstandes als
Werbungskosten anerkannt zu bekommen! Da jemand, der derart heftig
den Instanzenzug durchkämpft, lediglich eine typische
Lehrerkrankheit ausbrütet, kann man davon ausgehen, dass nichts
Ernsthaftes vorlag - hofft man im Österreichischen Gewerbeverein
(ÖGV).
Der Fall: Der Beschwerde führende Lehrer teilte am 25.6.1995 dem
Landesschulrat mit, aufgrund seines Gesundheitszustandes für eine
Unterrichtstätigkeit nicht mehr geeignet zu sein. Am 31.8.1998 trat
er dann seinen wohlverdienten Ruhestand an.
Bei seiner Arbeitnehmerveranlagung 1997 machte er Werbungskosten
bezüglich Fachliteratur und Fortbildung (etwa eine Studienreise nach
Sri Lanka?) geltend. Er habe trotz seines Dauerkrankenstandes die
Chance gesehen, einen adäquaten Posten im Verwaltungsbereich des
Landesschulrats zu erhalten. Das rechtfertigt wohl seinen
Fortbildungsdrang!
Pikanterweise legte er seiner Berufung auch gleich ein Schreiben des
Landesschulrats bei, wonach die gesetzlich verankerte Verpflichtung
der Lehrer zur Fortbildung auch während eines Krankenstandes
vonnöten sei.
Der VwGH schmetterte dieses Nonsens-Begehren klarerweise ab.
Hier ist aber offenbar an Hand eines Verwaltungsaktes ein
Sittenbild, jener, die unsere Kinder ausbilden sollen, anschaulich
dargestellt. Wobei, der Versuch des Werbungskosten Unterjubelns noch
als Kleinigkeit anzusehen ist.
+ Lehrer teilen somit dem Landesschulrat mit, dass sie zum Arbeiten
nicht mehr geeignet sind (jedenfalls war das 1995 so).
+ Lehrer glauben, sie können alles im Doppelpack gleichzeitig haben.
Nichtstun und neben Bezügeeinsacken auch gleich noch ihre Steuern zu
schmälern.
+ Landesschulräte bestätigen alles, was ferne jeder Plausibilität
liegt.
Weder zum Zeitpunkt von PISA 2000 noch von PISA 2003 war der
Beschwerde führende Lehrer noch im heimischen Schulwesen tätig.
Schade: Er kann lesen, Grundzüge der Mathematik und versucht
kreative Lösungskompetenz zu zeigen. Vielleicht hätte er unsere
PISA-Platzierungen - durch pädagogisches Einwirken auf seine
Schutzbefohlenen - um jeweils einen Zehntel Prozentpunkt verbessert!
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