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Versicherungen

 
Krankenkasse bezahlt weiterhin die Allergieimpfung

 

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40.000 Patienten können aufatmen. Therapiekosten werden auch nach Neuregelung des Leistungssystems der Sozialversicherungen übernommen.

Ab 1. Jänner 2005 gilt in Österreich ein neues System, das die Übernahme von Arzneimittelkosten durch die Krankenkassen regelt. Das sogenannte Heilmittel-Boxensystem bestimmt, welche Medikamente weiterhin auf Krankenschein erhältlich sind und welche vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Die Mitte Oktober veröffentlichte Liste mit Medikamenten, die auch ab Anfang nächsten Jahres noch auf Krankenkassenrezept zu beziehen sind, verursachte in Fachkreisen einige Verwirrung und Verunsicherung. Denn viele wichtige Arzneien fanden vorerst keine Berücksichtigung mehr. Darunter auch die Allergenextrakte für die Spezifische Immuntherapie (SIT). Jetzt gibt es für die betroffenen Allergie-Patienten aber Entwarnung: Die Kosten für die nach wie vor chefarztpflichtige Allergieimpfung werden lt. Aussage vom Hauptverband auch weiterhin von den Krankenkassen übernommen.

Im Zuge der Neugestaltung des Leistungskatalogs der Sozialversicherungen wurde Mitte Oktober vom Gesundheitsministerium das sogenannte Heilmittel-Boxensystem beschlossen. Nach diesem System wird ab 1.1.2005 geregelt, welche Arzneien weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden und für welche der Patient selbst aufkommen muss. Das Ziel dieser Maßnahme war eine Eindämmung der stark steigenden Arzneimittelkosten. Für Aufregung in Ärztekreisen sorgte dabei, dass viele wichtige Medikamente in Zukunft nicht mehr auf Krankenkassenrezept erhältlich sein werden und davon zehntausende Patienten betroffen sind.

Auch jene 40.000 Patienten, die sich in Österreich derzeit einer Allergieimpfung unterziehen, mussten kurzzeitig befürchten, dass sie ab nächstem Jahr selbst für ihre Therapie aufkommen müssen.

Kausale Allergietherapie auch weiterhin auf Krankenschein

Jetzt wurde jedoch vom Hauptverband der Sozialversicherungen klargestellt: Die Allergieimpfung kann auch weiterhin von den Chefärzten genehmigt werden und bleibt somit für die Patienten kostenfrei. Voraussetzung für die Genehmigung durch den Chefarzt ist eine genaue Allergiediagnose durch den behandelnden Arzt. Außerdem ist die Allergieimpfung nur dann zu verschreiben, wenn mit symptomlindernden Medikamenten (Antihistaminika) keine ausreichende und dauerhafte Besserung erzielt werden kann.

Der Grund, warum die Präparate zur Immuntherapie nicht in das neue Boxensystem aufgenommen worden sind, liegt lt. Hauptverband daran, dass nur Fertigarzneimittel berücksichtigt wurden. Die für jeden Patienten individuell hergestellten Allergieimpfstoffe zur Spezifischen Immuntherapie (SIT) fallen nicht unter diese Kategorie und sind daher einem speziellen Zulassungsverfahren unterzogen, das auch weiterhin eine individuelle Bewilligung durch den Chefarzt vorsieht.

Allergieimpfung aus medizinischer UND ökonomischer Sicht empfehlenswert

Die Spezifische Immuntherapie ist - als einzige kausal wirkende Therapieform - aus der modernen Allergietherapie nicht mehr wegzudenken. "Viele Allergiker können aufgrund ihrer schweren Symptomatik nur unzureichend mit Antihistaminika-Präparaten behandelt werden. Die SIT wird in solchen Fällen sehr erfolgreich angewandt und ist eine seit vielen Jahren weltweit eingesetzte Therapie, die von der WHO ausdrücklich empfohlen wird", so der Experte Univ. Prof. Dr. Reinhart Jarisch, Vorstand des Komitees für klinische Allergologie der ÖGAI (Österr. Gesellschaft für Allergologie und Immunologie).

Dass die Allergieimpfung auch aus ökonomischer Sicht empfehlenswert ist, zeigt eine Studie der Forschungsstelle für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung an der Universität Hannover.

Mit dem Ziel einer ökonomischen Bewertung wurden die Behandlungskosten von 177 Patienten in der lungenfachärztlichen oder hausärztlichen Praxis über drei Jahre hinweg erfasst. 102 Patienten hatten eine spezifische Immuntherapie gerade beendet. Die 75 Patienten der Kontroll-Gruppe hatten trotz Indikation eine Immuntherapie abgelehnt.

Halbierung der Therapiekosten möglich

Sowohl Arzneimittelkosten als auch ambulante Behandlungskosten konnten durch die spezifische Immuntherapie um ca. die Hälfte gesenkt werden. Die Gesamtkosten der Behandlung über den Beobachtungszeitraum von drei Jahren wurden durch die SIT von EUR 1.179,15 auf EUR 569,57 sogar mehr als halbiert. Insbesondere die Reduktion des Verbrauches an symptomlindernden Medikamenten trug zu der Einsparung von 51,7 Prozent der Behandlungskosten bei.

Relevante Einsparungen zeigten sich auch bei den indirekten Kosten. In der SIT-Gruppe fielen im Beobachtungszeitraum durchschnittlich nur 0,5 Krankenstandstage bei den Berufstätigen an (in der Kontrollgruppe 5,4 Tagen). Die indirekten Kosten der Erkrankung pro berufstätigen Patienten betrugen EUR 46,20 in der SIT-Gruppe und EUR 356,40 in der Gruppe ohne kausale Behandlung.

Eine Broschüre mit wichtigen Informationen zum Thema Allergien und Allergieimpfung kann kostenlos unter info@at.alk-abello.com oder 0732/38 53 72
 


 

Studie: Kein aktuelles Gesundheitsreformmodell ist zukunftsfest
Experten fordern Einschnitte auf der Ausgabenseite der Krankenversicherung

"Weder die Bürgerversicherung noch die Gesundheitsprämie und auch nicht das aktuelle Kompromissmodell von Angela Merkel und Edmund Stoiber bringen die notwendige finanzielle Nachhaltigkeit in das Gesundheitssystem", erklärte Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg in Berlin. Er präsentierte eine neue wissenschaftliche Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) http://www.chancenfueralle.de , die er gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Gesundheitsökonomie erstellt hat.

Fazit der Untersuchung: "Alle bekannten Reformmodelle für das Gesundheitswesen haben vor allem die Sicherung der Krankenkasseneinnahmen im Fokus, doch sinnvolle Anreize, die Ausgaben zu senken, enthalten sie nicht." Alle würden sie kommenden Generationen Milliarden-Defizite aufbürden, die sogar höher liegen, als würde man den Status quo des Kassenbeitragssystems beibehalten. In diesem Zusammenhang warf Raffelhüschen "der Rürup-, Herzog- und der Nahles-Kommission" vor, ihren eigentlichen Auftrag aus dem Auge verloren zu haben, "nämlich die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme".

Die Politik forderte Raffelhüschen zu "unpopulären Maßnahmen" auf. So müssten außer dem Zahnersatz auch Zahnarztleistungen vollständig aus dem Kassenkatalog gestrichen werden. Dies würde eine jährliche Ersparnis von acht Mrd. Euro bringen. Es sollte ein absoluter Selbstbehalt von jährlich 900 Euro für ambulante Leistungen und Medikamente eingeführt werden. Die Kostenersparnis für die gesetzliche Krankenversicherung summiert sich nach Angaben des Experten auf 19 Mrd. Euro pro Jahr. Krankenkassen und Krankenhausträger sollten Preise für die stationäre Behandlung frei aushandeln können, "um den Kostendruck im stationären Sektor zu dämpfen". So würde sich nach Raffelhüschens Überzeugung jährlich eine halbe Milliarde Euro einsparen lassen.
Scharf griff der Wissenschaftler das Konzept der Bürgerversicherung an, "die von den üblichen Verdächtigen des allseits umsorgenden Sozialstaates" propagiert werde. Demographiebedingt werde sich der Beitragssatz - heute liegt er bei durchschnittlich 14,4 Prozent - ohne Reformen auf der Ausgabenseite langfristig bei "über 22 Prozent festsetzen". Doch auch die Kopfpauschale nach Rürup bliebe nach Meinung des Experten ohne wirksame Ausgabenbegrenzung "nicht von gewaltigen Erhöhungen" verschont. Sie sei ohnehin - "politisch opportun" - zu niedrig angelegt und werde ohne wirksame Ausgabenbegrenzung um über 180 Prozent der Ausgangspauschale steigen.

Nach Ansicht von Max Höfer, Leiter des Deutschen Instituts für Gesundheitsökonomie müsste eine radikale Reform auf der Ausgabenseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stattfinden. "So unpopulär diese Maßnahmen auch sein werden, früher oder später müssen sie kommen. Ein Verzögern unpopulärer Eingriffe macht diese noch schmerzhafter, deswegen ist es Zeit für einen schnellen, radikalen und nachhaltigen Eingriff beim Patienten 'GKV'", betonte Höfer. Ein konsequenter Vorschlag für eine Reform der Ausgabenseite des gesetzlichen Gesundheitssystem sei die so genannte "Freiburger Agenda". Sie besteht aus drei Komponenten: Erstens die vollständige Ausgliederung von zahnmedizinischen Leistungen, zweitens ein absoluter Selbstbehalt für ambulante Leistungen und Medikamente und drittens eine über eine Intensivierung des Kassenwettbewerbs stattfindende Reduzierung des Kostendrucks im stationären Sektor.


 

Burgenländische Gebietskrankenkasse verlässt den gemeinsamen Weg in der Transportkostenverrechnung

Mit Bedauern stellt das Österreichische Rote Kreuz in Niederösterreich fest, dass die Burgenländische Gebietskrankenkasse erstmalig den gemeinsamen Weg der Verrechnung, welcher federführend von der NÖ Gebietskrankenkasse festgelegt wurde, verlassen hat. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse beharrt weiterhin darauf, eine Leistungsverrechnung nur dann durchzuführen, wenn sich auf dem Verrechnungssatz auch eine ärztliche Diagnose findet. Durch diese Ablehnung einer gemeinsamen, zentralen und EDV-gestützten Leistungsverrechnung, wie sie auch vom Rechnungshof dringend gefordert wurde, verursacht die Burgenländische Gebietskrankenkasse eine Direktverrechnung der Leistungen des Österreichischen Roten Kreuzes mit dem Patienten. Dieser wiederum kann diese Kosten der Burgenländischen Gebietskrankenkasse zur Verrechnung vorlegen.

Das Rote Kreuz Niederösterreich hat der Burgenländische Gebietskrankenkasse seit dem Sommer des heurigen Jahres, bis in die jüngsten Vergangenheit verschiedene Lösungsvorschläge im Sinne der Vereinfachung für jene Patienten, die bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse versichert sind, angeboten. Im Detail wurde der Burgenländischen Gebietskrankenkasse sowohl die komplette Übersendung der Papierdaten, bei denen die ärztlichen Transportaufträge selbstverständlich ersichtlich sind, aber auch die elektronische Übermittlung eines vereinfachten Datensatzes mit allen relevanten Daten angeboten.

In den Verhandlungen mit allen relevanten Sozialversicherungsträgern konnten deutliche Verbesserungen im Verrechnungssystem erzielt werden, die natürlich auch den entsprechenden Anstalten zu Gute kommen. Das Rote Kreuz in Niederösterreich hat hier namentlich auch die verrechenbaren Kosten pro Transport deutlich gesenkt.

Da diese Lösungsvorschläge abgelehnt blieben - wobei auch ein letzter, in einem persönlichen Gespräch des Präsidenten des NÖ-RK mit dem Generaldirektor der Burgenländischen Gebietskrankenkasse angebotener Termin ungenutzt verstrich - sieht sich das Rote Kreuz in Niederösterreich vorerst nicht weiter in der Lage, mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse direkt und zentral zu verrechnen. Diese zentrale Verrechnung der Transportkosten ist nicht nur ein Service am Patienten, sondern bedeutet auch den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Sozialversicherer der Patienten. Dieser Meinung konnten sich die anderen Versicherungsanstalten wie die Sozialversicherung der Bauern, BVA, SVgewW und auch die Gebietskrankenkassen aller benachbarten Bundesländer anschließen. Mit diesen konnte eine zukunftsweisende, gemeinsame und einvernehmliche Lösung gefunden werden.


 


 

Gesetzliche Krankenversicherung weiter defizitär
Konsolidierung ostdeutscher Kassen fortgesetzt

Die gesetzliche Krankenversicherung hat das 1. Quartal 2001 mit einem Defizit von rund 2,2 Mrd. Mark abgeschlossen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium http://www.bmgesundheit.de mit. Die Gesetzliche Krankenversicherung Ost (GKV-Ost) habe dabei einen Überschuss von rund 0,23 Mrd. Mark erwirtschaftet, während bei der Krankenversicherung West (GKV-West) ein Ausgabenüberhang von rund 2,45 Mrd. Mark entstand. http://www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/57.htm

Die Konsolidierung der ostdeutschen Krankenkassen wird auf den Finanzkraftausgleich und die erste Stufe des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs zurückgeführt. Dieser West-Ost-Transfer von insgesamt 4,8 Mrd. Mark im gesamten Jahr 2001 liegt rund 2 Mrd. Mark höher als im Vorjahr. Bereits im Jahr 2000 war die hohe Verschuldung der GKV-Ost abgebaut worden.
Die Werte des 1. Quartals dieses Jahres beruhen zu erheblichen Teilen auf Schätzungen. Deshalb könnten nur in sehr eingeschränktem Umfang Aussagen für die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf abgeleitet werden, heißt es.

Trotz Budgetbedingungen und drohendem Kollektivregress ist es in den letzten Jahren regelmäßig zu hohen Ausgabenzuwächsen in der Arzneimittelversorgung gekommen. Deshalb hatte die Bundesregierung kürzlich (siehe pte-Meldung http://www.pte.at/show.pl.cgi?pte=010530064) die gesetzliche Ablösung der Arzneimittelbudgets und des Kollektivregresses ab 1.1.2002 beschlossen. Das Gesundheitsministerium hat die Beteiligten deshalb bereits jetzt aufgefordert, im Vorgriff auf die neuen Regelungen ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden.



 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:10
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