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Versicherungen
| Krankenkasse bezahlt
weiterhin die Allergieimpfung
40.000 Patienten können aufatmen. Therapiekosten
werden auch nach Neuregelung des Leistungssystems der
Sozialversicherungen übernommen.
Ab 1. Jänner 2005 gilt in Österreich ein neues System, das die Übernahme
von Arzneimittelkosten durch die Krankenkassen regelt. Das sogenannte
Heilmittel-Boxensystem bestimmt, welche Medikamente weiterhin auf
Krankenschein erhältlich sind und welche vom Patienten selbst bezahlt
werden müssen. Die Mitte Oktober veröffentlichte Liste mit Medikamenten,
die auch ab Anfang nächsten Jahres noch auf Krankenkassenrezept zu
beziehen sind, verursachte in Fachkreisen einige Verwirrung und
Verunsicherung. Denn viele wichtige Arzneien fanden vorerst keine
Berücksichtigung mehr. Darunter auch die Allergenextrakte für die
Spezifische Immuntherapie (SIT). Jetzt gibt es für die betroffenen
Allergie-Patienten aber Entwarnung: Die Kosten für die nach wie vor
chefarztpflichtige Allergieimpfung werden lt. Aussage vom Hauptverband
auch weiterhin von den Krankenkassen übernommen.
Im Zuge der Neugestaltung des Leistungskatalogs der Sozialversicherungen
wurde Mitte Oktober vom Gesundheitsministerium das sogenannte
Heilmittel-Boxensystem beschlossen. Nach diesem System wird ab 1.1.2005
geregelt, welche Arzneien weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden
und für welche der Patient selbst aufkommen muss. Das Ziel dieser
Maßnahme war eine Eindämmung der stark steigenden Arzneimittelkosten.
Für Aufregung in Ärztekreisen sorgte dabei, dass viele wichtige
Medikamente in Zukunft nicht mehr auf Krankenkassenrezept erhältlich
sein werden und davon zehntausende Patienten betroffen sind.
Auch jene 40.000 Patienten, die sich in Österreich derzeit einer
Allergieimpfung unterziehen, mussten kurzzeitig befürchten, dass sie ab
nächstem Jahr selbst für ihre Therapie aufkommen müssen.
Kausale Allergietherapie auch weiterhin auf Krankenschein
Jetzt wurde jedoch vom Hauptverband der Sozialversicherungen
klargestellt: Die Allergieimpfung kann auch weiterhin von den Chefärzten
genehmigt werden und bleibt somit für die Patienten kostenfrei.
Voraussetzung für die Genehmigung durch den Chefarzt ist eine genaue
Allergiediagnose durch den behandelnden Arzt. Außerdem ist die
Allergieimpfung nur dann zu verschreiben, wenn mit symptomlindernden
Medikamenten (Antihistaminika) keine ausreichende und dauerhafte
Besserung erzielt werden kann.
Der Grund, warum die Präparate zur Immuntherapie nicht in das neue
Boxensystem aufgenommen worden sind, liegt lt. Hauptverband daran, dass
nur Fertigarzneimittel berücksichtigt wurden. Die für jeden Patienten
individuell hergestellten Allergieimpfstoffe zur Spezifischen
Immuntherapie (SIT) fallen nicht unter diese Kategorie und sind daher
einem speziellen Zulassungsverfahren unterzogen, das auch weiterhin eine
individuelle Bewilligung durch den Chefarzt vorsieht.
Allergieimpfung aus medizinischer UND ökonomischer Sicht
empfehlenswert
Die Spezifische Immuntherapie ist - als einzige kausal wirkende
Therapieform - aus der modernen Allergietherapie nicht mehr wegzudenken.
"Viele Allergiker können aufgrund ihrer schweren Symptomatik nur
unzureichend mit Antihistaminika-Präparaten behandelt werden. Die SIT
wird in solchen Fällen sehr erfolgreich angewandt und ist eine seit
vielen Jahren weltweit eingesetzte Therapie, die von der WHO
ausdrücklich empfohlen wird", so der Experte Univ. Prof. Dr. Reinhart
Jarisch, Vorstand des Komitees für klinische Allergologie der ÖGAI (Österr.
Gesellschaft für Allergologie und Immunologie).
Dass die Allergieimpfung auch aus ökonomischer Sicht empfehlenswert ist,
zeigt eine Studie der Forschungsstelle für Gesundheitsökonomie und
Gesundheitssystemforschung an der Universität Hannover.
Mit dem Ziel einer ökonomischen Bewertung wurden die Behandlungskosten
von 177 Patienten in der lungenfachärztlichen oder hausärztlichen Praxis
über drei Jahre hinweg erfasst. 102 Patienten hatten eine spezifische
Immuntherapie gerade beendet. Die 75 Patienten der Kontroll-Gruppe
hatten trotz Indikation eine Immuntherapie abgelehnt.
Halbierung der Therapiekosten möglich
Sowohl Arzneimittelkosten als auch ambulante Behandlungskosten konnten
durch die spezifische Immuntherapie um ca. die Hälfte gesenkt werden.
Die Gesamtkosten der Behandlung über den Beobachtungszeitraum von drei
Jahren wurden durch die SIT von EUR 1.179,15 auf EUR 569,57 sogar mehr
als halbiert. Insbesondere die Reduktion des Verbrauches an
symptomlindernden Medikamenten trug zu der Einsparung von 51,7 Prozent
der Behandlungskosten bei.
Relevante Einsparungen zeigten sich auch bei den indirekten Kosten. In
der SIT-Gruppe fielen im Beobachtungszeitraum durchschnittlich nur 0,5
Krankenstandstage bei den Berufstätigen an (in der Kontrollgruppe 5,4
Tagen). Die indirekten Kosten der Erkrankung pro berufstätigen Patienten
betrugen EUR 46,20 in der SIT-Gruppe und EUR 356,40 in der Gruppe ohne
kausale Behandlung.
Eine Broschüre mit wichtigen Informationen zum Thema Allergien und
Allergieimpfung kann kostenlos unter
info@at.alk-abello.com oder
0732/38 53 72 |

Studie: Kein aktuelles
Gesundheitsreformmodell ist zukunftsfest
Experten fordern Einschnitte auf der
Ausgabenseite der Krankenversicherung
"Weder die Bürgerversicherung noch die
Gesundheitsprämie und auch nicht das aktuelle Kompromissmodell von
Angela Merkel und Edmund Stoiber bringen die notwendige finanzielle
Nachhaltigkeit in das Gesundheitssystem", erklärte Prof. Dr. Bernd
Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der
Universität Freiburg in Berlin. Er präsentierte eine neue
wissenschaftliche Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
(INSM)
http://www.chancenfueralle.de , die er gemeinsam mit dem
Deutschen Institut für Gesundheitsökonomie erstellt hat.
Fazit der Untersuchung: "Alle bekannten Reformmodelle für das
Gesundheitswesen haben vor allem die Sicherung der
Krankenkasseneinnahmen im Fokus, doch sinnvolle Anreize, die
Ausgaben zu senken, enthalten sie nicht." Alle würden sie kommenden
Generationen Milliarden-Defizite aufbürden, die sogar höher liegen,
als würde man den Status quo des Kassenbeitragssystems beibehalten.
In diesem Zusammenhang warf Raffelhüschen "der Rürup-, Herzog- und
der Nahles-Kommission" vor, ihren eigentlichen Auftrag aus dem Auge
verloren zu haben, "nämlich die Nachhaltigkeit in der Finanzierung
der Sozialen Sicherungssysteme".
Die Politik forderte Raffelhüschen zu "unpopulären Maßnahmen" auf.
So müssten außer dem Zahnersatz auch Zahnarztleistungen vollständig
aus dem Kassenkatalog gestrichen werden. Dies würde eine jährliche
Ersparnis von acht Mrd. Euro bringen. Es sollte ein absoluter
Selbstbehalt von jährlich 900 Euro für ambulante Leistungen und
Medikamente eingeführt werden. Die Kostenersparnis für die
gesetzliche Krankenversicherung summiert sich nach Angaben des
Experten auf 19 Mrd. Euro pro Jahr. Krankenkassen und
Krankenhausträger sollten Preise für die stationäre Behandlung frei
aushandeln können, "um den Kostendruck im stationären Sektor zu
dämpfen". So würde sich nach Raffelhüschens Überzeugung jährlich
eine halbe Milliarde Euro einsparen lassen.
Scharf griff der Wissenschaftler das Konzept der Bürgerversicherung
an, "die von den üblichen Verdächtigen des allseits umsorgenden
Sozialstaates" propagiert werde. Demographiebedingt werde sich der
Beitragssatz - heute liegt er bei durchschnittlich 14,4 Prozent -
ohne Reformen auf der Ausgabenseite langfristig bei "über 22 Prozent
festsetzen". Doch auch die Kopfpauschale nach Rürup bliebe nach
Meinung des Experten ohne wirksame Ausgabenbegrenzung "nicht von
gewaltigen Erhöhungen" verschont. Sie sei ohnehin - "politisch
opportun" - zu niedrig angelegt und werde ohne wirksame
Ausgabenbegrenzung um über 180 Prozent der Ausgangspauschale
steigen.
Nach Ansicht von Max Höfer, Leiter des Deutschen Instituts für
Gesundheitsökonomie müsste eine radikale Reform auf der
Ausgabenseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
stattfinden. "So unpopulär diese Maßnahmen auch sein werden, früher
oder später müssen sie kommen. Ein Verzögern unpopulärer Eingriffe
macht diese noch schmerzhafter, deswegen ist es Zeit für einen
schnellen, radikalen und nachhaltigen Eingriff beim Patienten
'GKV'", betonte Höfer. Ein konsequenter Vorschlag für eine Reform
der Ausgabenseite des gesetzlichen Gesundheitssystem sei die so
genannte "Freiburger Agenda". Sie besteht aus drei Komponenten:
Erstens die vollständige Ausgliederung von zahnmedizinischen
Leistungen, zweitens ein absoluter Selbstbehalt für ambulante
Leistungen und Medikamente und drittens eine über eine
Intensivierung des Kassenwettbewerbs stattfindende Reduzierung des
Kostendrucks im stationären Sektor. |

Burgenländische Gebietskrankenkasse
verlässt den gemeinsamen Weg in der Transportkostenverrechnung
Mit Bedauern stellt das Österreichische Rote Kreuz in Niederösterreich fest,
dass die Burgenländische Gebietskrankenkasse erstmalig den gemeinsamen Weg der
Verrechnung, welcher federführend von der NÖ Gebietskrankenkasse festgelegt
wurde, verlassen hat. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse beharrt
weiterhin darauf, eine Leistungsverrechnung nur dann durchzuführen, wenn sich
auf dem Verrechnungssatz auch eine ärztliche Diagnose findet. Durch diese
Ablehnung einer gemeinsamen, zentralen und EDV-gestützten
Leistungsverrechnung, wie sie auch vom Rechnungshof dringend gefordert wurde,
verursacht die Burgenländische Gebietskrankenkasse eine Direktverrechnung der
Leistungen des Österreichischen Roten Kreuzes mit dem Patienten. Dieser
wiederum kann diese Kosten der Burgenländischen Gebietskrankenkasse zur
Verrechnung vorlegen.
Das Rote Kreuz Niederösterreich hat der Burgenländische Gebietskrankenkasse
seit dem Sommer des heurigen Jahres, bis in die jüngsten Vergangenheit
verschiedene Lösungsvorschläge im Sinne der Vereinfachung für jene Patienten,
die bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse versichert sind, angeboten.
Im Detail wurde der Burgenländischen Gebietskrankenkasse sowohl die komplette
Übersendung der Papierdaten, bei denen die ärztlichen Transportaufträge
selbstverständlich ersichtlich sind, aber auch die elektronische Übermittlung
eines vereinfachten Datensatzes mit allen relevanten Daten angeboten.
In den Verhandlungen mit allen relevanten Sozialversicherungsträgern konnten
deutliche Verbesserungen im Verrechnungssystem erzielt werden, die natürlich
auch den entsprechenden Anstalten zu Gute kommen. Das Rote Kreuz in
Niederösterreich hat hier namentlich auch die verrechenbaren Kosten pro
Transport deutlich gesenkt.
Da diese Lösungsvorschläge abgelehnt blieben - wobei auch ein letzter, in
einem persönlichen Gespräch des Präsidenten des NÖ-RK mit dem Generaldirektor
der Burgenländischen Gebietskrankenkasse angebotener Termin ungenutzt
verstrich - sieht sich das Rote Kreuz in Niederösterreich vorerst nicht weiter
in der Lage, mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse direkt und zentral
zu verrechnen. Diese zentrale Verrechnung der Transportkosten ist nicht nur
ein Service am Patienten, sondern bedeutet auch den verantwortungsvollen
Umgang mit den Mitteln der Sozialversicherer der Patienten. Dieser Meinung
konnten sich die anderen Versicherungsanstalten wie die Sozialversicherung der
Bauern, BVA, SVgewW und auch die Gebietskrankenkassen aller benachbarten
Bundesländer anschließen. Mit diesen konnte eine zukunftsweisende, gemeinsame
und einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Gesetzliche Krankenversicherung weiter defizitär
Konsolidierung ostdeutscher Kassen fortgesetzt
Die gesetzliche Krankenversicherung hat das 1. Quartal 2001 mit einem
Defizit von rund 2,2 Mrd. Mark abgeschlossen. Das teilte das
Bundesgesundheitsministerium http://www.bmgesundheit.de
mit. Die Gesetzliche Krankenversicherung Ost (GKV-Ost) habe dabei einen Überschuss
von rund 0,23 Mrd. Mark erwirtschaftet, während bei der Krankenversicherung
West (GKV-West) ein Ausgabenüberhang von rund 2,45 Mrd. Mark entstand. http://www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/57.htm
Die Konsolidierung der ostdeutschen Krankenkassen wird auf den
Finanzkraftausgleich und die erste Stufe des gesamtdeutschen
Risikostrukturausgleichs zurückgeführt. Dieser West-Ost-Transfer von
insgesamt 4,8 Mrd. Mark im gesamten Jahr 2001 liegt rund 2 Mrd. Mark höher
als im Vorjahr. Bereits im Jahr 2000 war die hohe Verschuldung der GKV-Ost
abgebaut worden.
Die Werte des 1. Quartals dieses Jahres beruhen zu erheblichen Teilen auf Schätzungen.
Deshalb könnten nur in sehr eingeschränktem Umfang Aussagen für die
Entwicklung im weiteren Jahresverlauf abgeleitet werden, heißt es.
Trotz Budgetbedingungen und drohendem Kollektivregress ist es in den
letzten Jahren regelmäßig zu hohen Ausgabenzuwächsen in der
Arzneimittelversorgung gekommen. Deshalb hatte die Bundesregierung kürzlich
(siehe pte-Meldung http://www.pte.at/show.pl.cgi?pte=010530064)
die gesetzliche Ablösung der Arzneimittelbudgets und des Kollektivregresses
ab 1.1.2002 beschlossen. Das Gesundheitsministerium hat die Beteiligten
deshalb bereits jetzt aufgefordert, im Vorgriff auf die neuen Regelungen ihrer
gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden.

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