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KommAustria vergibt 23 Privatradiolizenzen

Transparenz im Verfahren durch umfassendes Parteiengehör und mündliche
Verhandlungen - 154 Anträge von 48 verschiedenen Antragstellern bearbeitet -
Entscheidungsgrundlagen für die Erteilung der Zulassungen - 22 von 23 Zulassungen an
die bisherigen Programm-Veranstalter vergeben - Donauradio Wien GmbH als neuer
Lizenzinhaber in Wien anstelle von 92,9 Hit.FM

Die am 1. April 2001 mit Inkrafttreten des KommAustria-Gesetzes neugegründete
Regulierungs- und Zulassungsbehörde für privaten Rundfunk "KommAustria" hat mit
Stichtag 19. Juni 2001 planmäßig alle zur Entscheidung anstehenden 23 Verfahren zur
Vergabe von Zulassungen für die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen abgeschlossen.
Sämtliche Verfahren waren notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof mit
Erkenntnis vom 28. September 2000 die jeweiligen Zulassungen aufgehoben hatte und die
von der damals zuständigen Privatrundfunkbehörde am 19. Dezember 2000 erteilten
"einstweiligen Zulassungen" durch Fristablauf nach sechs Monaten und damit am
heutigen 19. Juni 2001 (24.00 Uhr) enden.

Trotz des relativ engen zeitlichen Rahmens mußte die KommAustria ein besonders
umfangreiches Verfahrens durchführen. Es wurde die Entscheidung getroffen, alle
Antragsteller im Rahmen des Verfahrens anzuhören und ihnen die Möglichkeit zu geben,
über die schriftlichen Anträge hinaus Aufklärung zu geben. Selbstverständlich wurden
allen Verfahrensparteien die Empfehlungen der Landesregierungen und des
Rundfunkbeirates zugänglich gemacht. Vom 20. April (Ende der Frist für die
Antragstellung) bis zum 18. Juni 2001 wurden von der KommAustria 154 Anträge von 48
verschiedenen Antragstellern bearbeitet bzw. bescheidmäßig erledigt.

Entscheidungsgrundlagen für die Erteilung der Zulassungen

Nach Abschluß aller Verfahren erteilt die KommAustria per Bescheid 23 Zulassungen für
die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen mit Wirkung vom 20. Juni 2001 und für die
Dauer von zehn Jahren. Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wurde auf folgende Krite
rien besonderes Augenmerk gelegt:

Rechtzeitigkeit und Zulässigkeit der Anträge;
Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe gemäß § 5 Abs 2 in Verbindung mit §§ 7-9
Privatradiogesetz (PrG-G) (z.B. Ausschluss von Personen außerhalb des EWR;
unzulässige Mehrfachversorgung innerhalb eines Medienverbundes etc.);
fachliche, finanzielle und organisatorische Eignung der Antragsteller;
Einhaltung der Programmgrundsätze;
Auswahlverfahren gemäß § 6 PrR-G (hier wird vom Gesetzgeber insbesondere auf die
"bessere Gewähr für eine größere Meinungsvielfalt" im Versorgungsgebiet, auf ein
"eigenständiges, auf die Interessen im Verbreitungsgebiet Bedacht nehmendes
Programmangebot", auf "den größeren Umfang an eigengestalteten Beiträgen" abgestellt
sowie auch auf die Frage, "ob einer der Antragsteller bereits bisher die zu
vergebende Zulassung entsprechend dem Gesetz ausgeübt hat", Bedacht genommen.)

Gegen die von der KommAustria ausgestellten Hörfunk-Zulassungen steht den Parteien
das Rechtsmittel der Berufung an den Bundeskommunikationssenat offen. Eine
aufschiebende Wirkung von Berufungen wurde in den einzelnen Bescheiden
ausgeschlossen.

KommAustria vergibt 22 von 23 Zulassungen an die bisherigen Programm-Veranstalter

In 22 von 23 Fällen hat die KommAustria zugunsten jener Antragsteller entschieden,
die schon bisher in den jeweiligen Versorgungsgebieten als
Hörfunkprogrammveranstalter aufgetreten sind. Im Regelfall verfügen diese Betreiber
über eine entsprechende Erfahrung sowie über eine wirtschaftliche und publizistische
Verankerung im Verbreitungsgebiet. Darüberhinaus konnten sie sich bei den
Vergabekriterien des PrG-G gegenüber den anderen durchsetzen, obgleich einige
interessante und professionelle Konzepte vorlagen.

In allen diesen 22 Fällen einer Zulassung an den bisherigen Lizenzträger ist die
KommAustria übrigens auch den Stellungnahmen der Landesregierungen gefolgt, mit einer
Ausnahme auch den Empfehlungen des Rundfunkbeirates. Diese eine Ausnahme betrifft das
Versorgungsgebiet Salzburg, wo der Rundfunkbeirat mehrheitlich eine Zulassung für den
Rechtsträger von Radio "Energy" und nicht an die "Welle Salzburg" empfohlen hat. Nach
eingehender Prüfung und Abwägung sämtlicher verfahrensrelevanter Tatbestände
insbesondere in Hinblick auf § 6 PrR-G ergeht die Zulassung an den bisherigen
Lizenzträger "Welle Salzburg".

Donauradio Wien GmbH als neuer Lizenzinhaber in der Bundeshauptstadt anstelle von
92,9 HitFM

Der Donauradio Wien GmbH wurde - wie auch die einstimmigen Empfehlungen des Beirates
vorsahen - eine Sendelizenz mit der Frequenz 92,9 für das Versorgungsgebiet Wien
zugeteilt. Begründet wird die Entscheidung der KommAustria damit, dass gemäß § 6
PrR-G die Donauradio Wien GmbH ein qualitativ hochwertiges Programm mit
entsprechendem Wortanteil für die Zielgruppe der 35- bis 60Jährigen anbietet.
Überzeugen konnten hier vor allem ein auf die Interessen des Verbreitungsgebietes
Bedacht nehmendes Programmangebot mit einem hohen Anteil von eigengestalteten
Beiträgen, die das vielfältige Leben in der Bundeshauptstadt Wien, in ihren 23
Bezirken und im Umland von Wien widerspiegeln. In musikalischer Hinsicht sind in Wien
und Niederösterreich - abgesehen von den klassischen Ausrichtungen von Ö 1 und Radio
Stephansdom - nur die Formate der Regionalsender des ORF als Schwerpunktangebote für
die Bevölkerung mit mehr als 35 Jahren "on air". Das von der Donauradio Wien GmbH
angekündigte "Arabella-Format" wird daher als Bereicherung auch der musikalischen
Programmvielfalt empfunden. Mit "Energy", "FM4", letztlich auch "Ö3" und "Antenne
Wien" stehen mehrere jüngere Formate im Angebot.

Das Gebot der "größeren Meinungsvielfalt" im Vergleich zum Antragsteller "92,9 HitFM"
hat in diesem Verfahren eine besondere Rolle gespielt; dies einerseits im Hinblick
auf die Beteiligungen und faktischen Kooperationen im Hörfunkbereich, zumal die
Mediaprint-Gruppe mit dem Krone Hit Radio ab 28. Juni 2001 auf der Frequenz von RPN
Wien und Niederösterreich versorgen wird; andererseits auch unter Berücksichtigung
der einzigartigen Medienkonzentration der mit der Mediaprint verbundenen
Tageszeitungen und Magazintitel im Großraum Wien.  http://www.rtr.at/



 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:09
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