KommAustria vergibt 23 Privatradiolizenzen
Transparenz im Verfahren durch umfassendes Parteiengehör und mündliche
Verhandlungen - 154 Anträge von 48 verschiedenen Antragstellern bearbeitet -
Entscheidungsgrundlagen für die Erteilung der Zulassungen - 22 von 23
Zulassungen an
die bisherigen Programm-Veranstalter vergeben - Donauradio Wien GmbH als neuer
Lizenzinhaber in Wien anstelle von 92,9 Hit.FM
Die am 1. April 2001 mit Inkrafttreten des KommAustria-Gesetzes neugegründete
Regulierungs- und Zulassungsbehörde für privaten Rundfunk "KommAustria"
hat mit
Stichtag 19. Juni 2001 planmäßig alle zur Entscheidung anstehenden 23
Verfahren zur
Vergabe von Zulassungen für die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen
abgeschlossen.
Sämtliche Verfahren waren notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof
mit
Erkenntnis vom 28. September 2000 die jeweiligen Zulassungen aufgehoben hatte
und die
von der damals zuständigen Privatrundfunkbehörde am 19. Dezember 2000
erteilten
"einstweiligen Zulassungen" durch Fristablauf nach sechs Monaten und
damit am
heutigen 19. Juni 2001 (24.00 Uhr) enden.
Trotz des relativ engen zeitlichen Rahmens mußte die KommAustria ein
besonders
umfangreiches Verfahrens durchführen. Es wurde die Entscheidung getroffen,
alle
Antragsteller im Rahmen des Verfahrens anzuhören und ihnen die Möglichkeit
zu geben,
über die schriftlichen Anträge hinaus Aufklärung zu geben. Selbstverständlich
wurden
allen Verfahrensparteien die Empfehlungen der Landesregierungen und des
Rundfunkbeirates zugänglich gemacht. Vom 20. April (Ende der Frist für die
Antragstellung) bis zum 18. Juni 2001 wurden von der KommAustria 154 Anträge
von 48
verschiedenen Antragstellern bearbeitet bzw. bescheidmäßig erledigt.
Entscheidungsgrundlagen für die Erteilung der Zulassungen
Nach Abschluß aller Verfahren erteilt die KommAustria per Bescheid 23
Zulassungen für
die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen mit Wirkung vom 20. Juni 2001 und für
die
Dauer von zehn Jahren. Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wurde auf
folgende Krite
rien besonderes Augenmerk gelegt:
Rechtzeitigkeit und Zulässigkeit der Anträge;
Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe gemäß § 5 Abs 2 in Verbindung mit
§§ 7-9
Privatradiogesetz (PrG-G) (z.B. Ausschluss von Personen außerhalb des EWR;
unzulässige Mehrfachversorgung innerhalb eines Medienverbundes etc.);
fachliche, finanzielle und organisatorische Eignung der Antragsteller;
Einhaltung der Programmgrundsätze;
Auswahlverfahren gemäß § 6 PrR-G (hier wird vom Gesetzgeber insbesondere
auf die
"bessere Gewähr für eine größere Meinungsvielfalt" im
Versorgungsgebiet, auf ein
"eigenständiges, auf die Interessen im Verbreitungsgebiet Bedacht
nehmendes
Programmangebot", auf "den größeren Umfang an eigengestalteten
Beiträgen" abgestellt
sowie auch auf die Frage, "ob einer der Antragsteller bereits bisher die
zu
vergebende Zulassung entsprechend dem Gesetz ausgeübt hat", Bedacht
genommen.)
Gegen die von der KommAustria ausgestellten Hörfunk-Zulassungen steht den
Parteien
das Rechtsmittel der Berufung an den Bundeskommunikationssenat offen. Eine
aufschiebende Wirkung von Berufungen wurde in den einzelnen Bescheiden
ausgeschlossen.
KommAustria vergibt 22 von 23 Zulassungen an die bisherigen
Programm-Veranstalter
In 22 von 23 Fällen hat die KommAustria zugunsten jener Antragsteller
entschieden,
die schon bisher in den jeweiligen Versorgungsgebieten als
Hörfunkprogrammveranstalter aufgetreten sind. Im Regelfall verfügen diese
Betreiber
über eine entsprechende Erfahrung sowie über eine wirtschaftliche und
publizistische
Verankerung im Verbreitungsgebiet. Darüberhinaus konnten sie sich bei den
Vergabekriterien des PrG-G gegenüber den anderen durchsetzen, obgleich einige
interessante und professionelle Konzepte vorlagen.
In allen diesen 22 Fällen einer Zulassung an den bisherigen Lizenzträger ist
die
KommAustria übrigens auch den Stellungnahmen der Landesregierungen gefolgt,
mit einer
Ausnahme auch den Empfehlungen des Rundfunkbeirates. Diese eine Ausnahme
betrifft das
Versorgungsgebiet Salzburg, wo der Rundfunkbeirat mehrheitlich eine Zulassung
für den
Rechtsträger von Radio "Energy" und nicht an die "Welle
Salzburg" empfohlen hat. Nach
eingehender Prüfung und Abwägung sämtlicher verfahrensrelevanter Tatbestände
insbesondere in Hinblick auf § 6 PrR-G ergeht die Zulassung an den bisherigen
Lizenzträger "Welle Salzburg".
Donauradio Wien GmbH als neuer Lizenzinhaber in der Bundeshauptstadt anstelle
von
92,9 HitFM
Der Donauradio Wien GmbH wurde - wie auch die einstimmigen Empfehlungen des
Beirates
vorsahen - eine Sendelizenz mit der Frequenz 92,9 für das Versorgungsgebiet
Wien
zugeteilt. Begründet wird die Entscheidung der KommAustria damit, dass gemäß
§ 6
PrR-G die Donauradio Wien GmbH ein qualitativ hochwertiges Programm mit
entsprechendem Wortanteil für die Zielgruppe der 35- bis 60Jährigen
anbietet.
Überzeugen konnten hier vor allem ein auf die Interessen des
Verbreitungsgebietes
Bedacht nehmendes Programmangebot mit einem hohen Anteil von eigengestalteten
Beiträgen, die das vielfältige Leben in der Bundeshauptstadt Wien, in ihren
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Bezirken und im Umland von Wien widerspiegeln. In musikalischer Hinsicht sind
in Wien
und Niederösterreich - abgesehen von den klassischen Ausrichtungen von Ö 1
und Radio
Stephansdom - nur die Formate der Regionalsender des ORF als
Schwerpunktangebote für
die Bevölkerung mit mehr als 35 Jahren "on air". Das von der
Donauradio Wien GmbH
angekündigte "Arabella-Format" wird daher als Bereicherung auch der
musikalischen
Programmvielfalt empfunden. Mit "Energy", "FM4", letztlich
auch "Ö3" und "Antenne
Wien" stehen mehrere jüngere Formate im Angebot.
Das Gebot der "größeren Meinungsvielfalt" im Vergleich zum
Antragsteller "92,9 HitFM"
hat in diesem Verfahren eine besondere Rolle gespielt; dies einerseits im
Hinblick
auf die Beteiligungen und faktischen Kooperationen im Hörfunkbereich, zumal
die
Mediaprint-Gruppe mit dem Krone Hit Radio ab 28. Juni 2001 auf der Frequenz
von RPN
Wien und Niederösterreich versorgen wird; andererseits auch unter Berücksichtigung
der einzigartigen Medienkonzentration der mit der Mediaprint verbundenen
Tageszeitungen und Magazintitel im Großraum Wien. http://www.rtr.at/
