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Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte aus dem Justizwesen:

 

OÖ: Wieder 21 Bezirksgerichte von neuen Zusperrplänen bedroht

SP-Haider drängt vehement auf Sicherheitsgipfel mit Prokop und Miklautsch 

Die schwarz-blaue Regierung setzt ihren rücksichtslosen Kurs, mit dem sie die Infrastruktur in den ländlichen Regionen ohne jeden Respekt vor den Interessen der Bevölkerung nachhaltig zerstört, fort. Nicht nur bei den Postämtern, wo in Oberösterreich von den versprochenen Postpartnern weit und breit nichts zu sehen ist, sondern auch bei den Bezirksgerichten ist eine neue Zusperrwelle geplant. So will die neue Justizministerin nach Informationen, die an die Rechtsanwaltskammer gingen und von Medien veröffentlicht wurden, jetzt ein radikales Zusperrkonzept ihres Ministeriums exekutieren.

"Das würde das Aus für eine ganze Reihe weiterer Bezirksgerichte in Oberösterreich bedeuten", zeigt Oberösterreichs SPÖ-Landesparteichef LH-Stv. Erich Haider auf. "Wir werden das nicht hinnehmen. Ich beharre darauf, dass es raschest den von mir bereits wiederholt geforderten Sicherheitsgipfel mit der neuen Innenministerin Prokop über Sicherheitsfragen gibt und dass auch Justizministerin Miklautsch dazu eingeladen wird. Für mich ist nämlich die Frage der Bezirksgerichte eng mit der Frage der Sicherheit im Land verknüpft. Neben dem leichten Zugang zum Recht muss es im Interesse der Sicherheit auch mehr Personal für die oö. Exekutive geben".

Nach den neuen Schließungsplänen sollen die Bezirksgerichte Freistadt, Bad Leonfelden, Mauthausen, Perg, Pregarten, Rohrbach, Enns, Urfahr-Umgebung und Linz-Land zugesperrt werden. Im Innviertel sind Schärding und Mattighofen von der Schließung bedroht. Im Traunviertel würden Kirchdorf, Weyer, Windischgarsten und Bad Ischl geschlossen. Im Hausruckviertel sind Eferding, Lambach, Grieskirchen, Peuerbach, Frankenmarkt und Mondsee auf der Schließungsliste. Nur mehr neun Bezirksgerichte würden in OÖ übrig bleiben.

Bekanntlich konnte der von der oberösterreichischen VP-Abgeordneten Maria Fekter im Parlament eingebrachte Radikalschließungsplan von der SPÖ  2002 noch gestoppt werden. "Ich bin davon überzeugt, dass 28 Bezirksgerichte in Oberösterreich in einem angemessenen Verhältns zur Bevölkerungszahl stehen. Weitere Schließungen sind der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten", stellt der SPÖ-Landeschef fest.
 


 

Tauschitz: Haiders Drohgebärden gegen die Justiz sind unerträglich!

Will Haider "Majestätsbeleidigung" verbieten lassen? 

Ein sicheres Zeichen für den Entwicklungsstand einer Demokratie sei ihr Umgang mit der Justiz, erinnerte heute ÖVP-LAbg. Stephan Tauschitz im Zusammenhang mit der Kritik Haiders am Richter-Vorsitzenden Herrnhofer. Landeshauptmann Jörg Haider sei unter diesem Gesichtspunkt offenbar bestrebt, Kärnten nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch demokratiepolitisch zur autoritären Bananenrepublik zu machen. Jede Kritik am Landesoberhaupt komme einer Majestätsbeleidigung gleich und sei mit öffentlicher Rufschädigung bis hin zur beruflichen Existenzgefährdung zu bestrafen. Tauschitz: "Der Hauptmann von Kärnten bedient sich der Gerichte, wenn er sie braucht, und ignoriert ihre Entscheidungen, wenn sie ihm nicht ins Konzept passen. Wie lange wird man sich seitens der Justiz die Drangsalierung und Einflussnahme noch gefallen lassen?" Tauschitz gratulierte dem Vorsitzenden der Kärntner Richter, Manfred Herrnhofer, zu dessen Zivilcourage, den studierten Verfassungsjuristen Haider und sein unterentwi-ckeltes Rechtsverständnis in die Schranken zu weisen. Ein Landeshauptmann, der sich offen und wiederholt gegen die österreichische Gerichtsbarkeit stelle und dieser unverhohlen drohe, sei für jeden aufrechten Staatsbürger unerträglich. Das Demo-kratieverständnis der FPÖ offenbare sich auf besonders empörende Weise, wenn FPÖ-Obmann Strutz drohe, wegen der Aussagen Herrnhofers ein "ernstes Gespräch" mit Justizministerin Miklautsch führen zu wollen. Tauschitz: "Ich ersuche die Frau Minister, sich nicht von einem Landespolitiker wie eine Sekretärin behandeln zu lassen und klare Worte für derartig demütigende Anmaßungen zu finden. Wir werden sehr genau darauf achten, ob sich die Frau Minister der Verfassung und der Rechts-staatlichkeit verpflichtet fühlt oder als Erfüllungsgehilfin der FPÖ agiert."
 


 

NEWS: Justizministerium gegen Hans-Peter Martin

Das Justizministerium bewilligte in der Vorwoche die Eröffnung des Strafverfahrens zur Aktenzahl 51 St89/04 gegen den Europaparlamentarier Hans-Peter Martin. Der war am 15.12.2004 vom Anti-Betrugsbüro OLAF der EU-Kommission wegen Betrugsverdachtes in zwei Fällen angezeigt worden. Es geht dabei um die angeblich missbräuchliche Verwendung von Sekretariatszulagen von 71.000 Euro in den Jahren 2001 und 2004.

   Da die parlamentarische Immunität Martins die Einleitung eines Strafverfahrens untersagt, wird das Verfahren vorerst gegen nicht immune ehemalige Martin-Mitarbeiter eröffnet. Danach soll ein Auslieferungsantrag ans EU-Parlament gestellt werden.

Martin bestreitet jedes gesetzwidrige Handeln energisch.
 


 

Flutkatastrophe: Justizministerium bietet Rechtsinformationen unter www.bmj.gv.at an

Rasche unbürokratische Online-Rechtshilfe für Hinterbliebene
      und Betroffene 

Das Bundesministerium für Justiz bietet ab sofort auf dessen Homepage www.bmj.gv.at Rechtsauskünfte für Hinterbliebene und Betroffene der Flutkatastrophe in Südostasien an.

Die Informationen reichen von Erbschafts- und Verlassenschaftsabhandlungen, Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten, über Schuldentilgung und Geschäftsführungsnachfolge bishin zu familienrechtlichen Angelegenheiten. Auch direkte individuelle Anfragen per e-mail sind möglich, Rechtsberatung wird kostenlos angeboten.


 

Scheuch: Justizministerin setzt sich durch!

"Es stellt einen großen Erfolg freiheitlicher Politik dar, wenn ab Montag 100 Bundesheersoldaten als Unterstützung der Justizwache eingesetzt werden. Justizministerin Miklautsch ist zu danken, dass es trotz Platters anfänglichem Nein nun doch zu dieser unbürokratischen Massnahme kommt", zeigte sich der freiheitliche Generalsekretär Uwe Scheuch erfreut über den Erfolg von Justizministerin Karin Miklautsch.

"Mit dieser Unterstützung kann Ministerin Miklautsch die prekäre Situation im Strafvollzug abfedern und die aus der Überbelegung der Gefängnisse entstandenen Engpässe etwas entschärfen. Es ist im Interesse aller, dass dadurch sowohl die Arbeitsbedingungen für die Justizwache als auch die Haftumstände für die Insassen verbessert werden. So schaut freiheitliche Politik aus", erklärte der FPÖ-Generalsekretär.

Laut Scheuch müsse man aber trotzdem nach wie vor eine Lösung für die Überbelegung der Gefängnisse finden. "Meiner Meinung nach sind 44% ausländische Inhaftierte einfach zuviel. Auch im Vergleich zu Resteuropa ist dieser Anteil überproportional hoch. Die Abschiebung der straffälligen Ausländer würde nicht nur die Überbelegung lösen, sondern auch zu einer budgetären Entlastung führen", meinte Scheuch abschließend gegenüber dem Freiheitlichen Pressedienst.
 


 

lexunited - das "neue" europäische Rechtsinformationssystem
Vollständige juristische Fachinformationen einfach und kostengünstig

 

lexunited - online information system GmbH ist ein erst kürzlich gegründetes Unternehmen mit Sitz in Wien und wird voraussichtlich im 1. Quartal 2005 ein für Kunden und Verlagspartner komplett neuartiges Online-Rechtsinformationssystem mit juristischen Fachinhalten vorerst aus den Ländern Österreich, Schweiz und Deutschland anbieten. Das Angebot soll im Sinne der EU-Erweiterung mittelfristig auf Osteuropa ausgeweitet werden. Langfristig ist die Erfassung des gesamteuropäischen Raumes vorgesehen. "Unser System ist bereits jetzt auf Internationalität und Mehrsprachigkeit ausgelegt", so Dr. Bernd M. Schauer, Geschäftsführer für IT bei lexunited. Schauer weiter: "Wir kategorisieren international nach Rechtsgebieten. Dadurch kann der Anwender Judikatur und Literatur zwischen den Ländern unmittelbar vergleichen."

lexunited wird seinen Kunden unter http://www.lexunited.com ein vollständiges und länderübergreifendes Online-Fundstellenverzeichnis sämtlicher relevanter juristischer Fachliteratur anbieten. Neben Fachzeitschriften werden unter anderem auch Kommentare, Festschriften, Loseblattsammlungen, Handbücher und sonstige juristische Literatur indiziert.

Das Indexdokument liefert seinen Lesern/Innen alle wichtigen Informationen, um die entsprechende juristische Fachinformation schnell und einfach im Internet oder in seinen Printexemplaren zu finden. Lexunited bietet dabei auch gemeinsam mit seinen Partnerverlagen die Möglichkeit, direkt vom Arbeitsplatz den Volltext einzusehen, bzw. das Printexemplar online zu bestellen.

Das Produkt ist erfolgsversprechend. "Nach unserem Kenntnisstand gibt es europaweit kein vergleichbares Marktkonzept, das Anwender und publizierende Verlagshäuser so einfach und effizient zusammenführt", sagt Roland Schmid, Geschäftsführer für Marketing and Sales und Sprecher der Geschäftsführung.
 


Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS ist wieder aktiv. Eine Informations- und Kommunikationsplattform für die österr. Rechtspflegerschaft ( www.rechtspflegervereinigung.at ).

   Wien (OTS) - VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS (VdRÖ)- Fachkompetenz für die österreichische Rechtspflegerschaft.
Haben Sie gewusst:
1)    Wer in Österreich "Schiffsbriefe" unterschreibt?
2)    Wer 80% der Gerichtsakten (Rechtsprechung) erledigt?
3)    Wer ungerechtfertigte Exekutionen verhindert?
4)    Wer üblicherweise ihr Ansprechpartner in Sachen
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Exekutions- und Insolvenzrecht
- Familien- und Erbrecht
bei Gericht ist?

RICHTIG: Der (die) österr. RechtspflegerIn.

   Und diese Rechtspflegerschaft organisiert sich neu:
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS (politisch unabhängig und gemeinnützig) kümmert sich um die fachlichen Anliegen der österr. Rechtspfleger. Manfred Buric als Vorsitzender, Michael Lackenberger als Stv-Vors., Ursula Find als Schriftführerin und Erwin Buric als Kassier.

   Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS:
- zur Präsentation des Berufsbildes der Rechtspfleger
- als Ansprechpartner in Sachen Rechtspfleger
- als Kompetenzzentrum für die Rechtspflegerschaft
- als Informations- und Kommunikationsplattform

   www.rechtspflegervereinigung.at ist das neue Sprachrohr der VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS. Eine unabhängige Redaktion bearbeitet in dieser Homepage

- einen öffentliches Forum,
- einen Fachinformationsteil,
- einen Chatroom für Rechtspfleger und
- ein Führungsforum.

   Die Fachinformation ist Entscheidungs- und Themensammlung aus dem Rechtsprechungsbereich der Rechtspfleger:

- für jedermann
- in allen Rechtspflegersparten
- mit Kommentaren aus der Praxis
- mit Rückfragemöglichkeit.

   Gegen einen Jahresbeitrag können Fachinformationen aus allen Rechtspflegersparten (Grundbuch, Firmenbuch, Exekutions- u. Insolvenzrecht sowie Außerstreitsachen) abgerufen werden.

   Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS unterstützt die österreichische Rechtspflegerschaft in allen fachlichen Belangen (z.B. Ausbildung, Weiterbildung, Präsentation des Berufsbildes)

Rechtspfleger = Kompetenz in erster Instanz.
Rechtspflegervereinigung = gebündelte Kompetenz.

 


 

VERFASSUNGSRECHTLER HABEN KEINE BEDENKEN GEGEN EINE ZUSAMMENLEGUNG Verfassungsdienst: Keine Bestandsgarantie für bestehende Wachkörper

Zur Innenausschusssitzung, in der die SPG-Novellen 2004 und 2005 behandelt wurden, waren als Experten geladen:
Bezirksinspektor Horst Binder von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt, Bezirksinspektor Burkhard Mühl vom Bundeskriminalamt, Wolf Okresek, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, und Univ.-Prof. Bernhard Raschauer von der Universität Wien.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie mit einfacher Mehrheit vom Nationalrat beschlossen werden könne oder ob, wie die SPÖ argumentierte, dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei. Die SPÖ interessierte sich darüber hinaus vor allem für die Auswirkungen der Strukturreform auf die Exekutivbeamten.

Horst Binder verwies auf eine Umfrage im Bereich der Bundespolizei, wonach sich über 70 % der Polizeibeamten für eine Zusammenlegung der Wachkörper ausgesprochen haben, er selber sei auch für eine Zusammenführung, merkte er an. Zu bedenken gab er, dass auf verschiedene Umstände und Befürchtungen der Kollegenschaft Rücksicht genommen werden müsse, etwa dass 60 % aller strafbaren Handlungen in den Städten passieren und dass zwar im Bereich der Polizei Ausschreibungen erfolgen werden, nicht jedoch im Bereich der Bundesgendarmerie und dass der Landeshauptmann bei der Bestellung des Landespolizeikommandanten kein Mitspracherecht habe und dass die sozial und familienfreundliche Dienstzeit bei der Polizei nicht erhalten bleiben wird.

Zur Personalentwicklung und etwaigen Auswirkungen äußerte sich Burkhard Mühl. So hielt er es für wünschenswert, dass eine Führungskräfteausbildung in Form einer Polizeifachhochschule erfolgt, damit die Exekutivbeamten eine universitäre Ausbildung erhalten, die zu einer zeitgemäßen höheren Qualifizierung führen sollte. Hinsichtlich der Einstufung der Exekutivbeamten verwies er auf das deutsche Modell.

Wolf Okresek unterstrich die Absicht des Verfassungsdienstes, dass eine Zusammenlegung zulässig sei, dass der neue Wachkörper dem Typus nach dem bestehenden Wachkörper entspricht und dass es keine Bestandsgarantie für die bestehenden Wachkörper gebe; auf die Bezeichnung des Wachkörpers komme es rechtlich gesehen nicht an.

Bernhard Raschauer erinnerte daran, dass seit dem Sommer 2000 die Diskussion über die Zusammenlegung der Wachkörper laufe, aber damals keine verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht wurden. Es handle sich um ein "Projekt mittlerer Dimension", da nur zwei Wachkörper mit großer Tradition zusammen gelegt werden sollen. Der Bund ist nach Ansicht des Verfassungsrechtlers zu einer Zusammenlegung der beiden Wachkörper befugt. Positiv merkte der Universitätsprofessor an, dass man versucht habe, bei der Neuregelung die Behörden unberührt zu lassen. Auch hielt es Raschauer nicht für gut, wenn immer wieder auf die Unterschiede zwischen Stadt und Land hingewiesen wird; dies sei kein Problem des Gleichheitssatzes, unterstrich er.

Die Abgeordnetenrunde leitete Abgeordnete Gisela Wurm (S) mit ihren Fragen ein. So wollte sie wissen, ob die beiden anwesenden Verfassungsrechtler den vorgelegten Abänderungsantrag für verfassungskonform halten.

Abgeordneter Günter Kößl (V) wies darauf hin, dass über die Zusammenlegung der beiden Wachkörper bereits seit 15 Jahren diskutiert werde, betonte, seitens der Verfassungsrechtler bestünden keine Bedenken gegen eine Zusammenführung, und fügte an, man müsse auch dem Wunsch des Rechnungshofes nachkommen und dürfe nicht weiterhin Geld verschenken, immerhin wurde seit Beginn der neunziger Jahre 1 Mrd. S verschenkt, weil sich Österreich mehrere Wachkörper leistet. Für Kößl ist es ein wichtiges Anliegen, Überschneidungen zu beseitigen und Doppelgleisigkeiten abzubauen.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) hielt es für nicht gerechtfertigt, dass Österreich mehrere Wachkörper habe. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffe man den Durchbruch zu einer ökonomischen Handhabung des Sicherheitswesens, so die Rednerin. Ihre Frage an die Verfassungsrechtler zielte in die Richtung, ob es Bedenken gegen eine Anhörung des Landeshauptmannes bei der Ernennung des Landespolizeikommandanten gebe.

Abgeordneter Otto Pendl (S) wies darauf hin, dass es 5.300 neue Ausschreibungen geben soll, die Gewerkschafter hingegen sprechen von einer höheren Zahl. Auch machte er darauf aufmerksam, dass tausende Beamte aufgrund der neuen Maßnahmen mit Einkommenseinbußen rechnen müssten.

Abgeordneter Anton Gaal (S) hielt fest, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken der SPÖ weiter aufrecht blieben. Seiner Meinung nach entsteht durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie ein völlig neuer Wachkörper. Ein solcher könne aber nur vom Verfassungsgesetzgeber, also mit Zweidrittelmehrheit, eingerichtet werden.

Abgeordneter Werner Miedl (V) nannte die Zusammenlegung hingegen ein "Jahrhundertwerk". Eine klare, schlanke Führungsstruktur sei "viel vernünftiger und gescheiter" als die jetzige Organisationsform, betonte er und forderte, Sicherheit nicht zu einem Gegenstand von Parteipolitik zu machen. Miedls Fraktionskollege Hermann Gahr unterstrich, die Bevölkerung sehe "einen absoluten Bedarf" für die geplante Reform und auch innerhalb der Polizei und der Gendarmerie gebe es nunmehr - nach einem Diskussionsprozess - grundsätzliche Zustimmung.

Zahlreiche SPÖ-Abgeordnete befassten sich mit den dienstrechtlichen Folgen der Strukturreform. So meinte Abgeordneter Walter Posch, es werde sicher Synergien durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie geben, diese würden sich aber auf die einzelnen Beamten "schmerzhaft auswirken". Abgeordneter Otto Pendl wies auf drohende Einkommensverluste und Verschlechterungen von Dienstzeitenregelungen hin. Die Betroffenen seien verunsichert, sagte Pendl, "da brauchen wir kein Öl ins Feuer gießen".

Die S-Abgeordneten Ruth Becher, Katharina Pfeffer, Karl Dobnigg, Ulrike Königsberger-Ludwig und Anton Gaal wollten u.a. wissen, ob die Strukturreform langfristig Kostenreduzierungen bringe, ob es zu Personalverschiebungen von Ballungsräumen in den ländlichen Raum bzw. umgekehrt kommen werde, ob die Reform Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften habe, welche Standorte für Landeskriminalämter vorgesehen seien, wie viele Leitungsfunktionen es im neuen System geben werde und in wie vielen Dienststellen neue Dienstzeitmodelle erprobt worden seien.

Abgeordneter Peter Pilz (G) zeigte sich zwiespältig. Er sei froh, dass es zu einer strukturellen Reform komme, bekräftigte er, kritisierte aber gleichzeitig einen stärkeren politischen Zugriff auf einzelne Beamte. Seiner Meinung nach geht ein ganz wichtiger Schutz für Exekutivbeamte verloren. Spätere Regierungen würden, so Pilz, korrigieren müssen, was es an politischen Missbrauchsmöglichkeiten im vorliegenden Gesetz gebe. Kritisch beurteilte er insbesondere die Trennung zwischen Sicherheitsbehörde und Sicherheitsexekutive.

Abgeordneter Markus Fauland (F) betonte, aus Sicht der FPÖ sei die Zusammenlegung äußerst sinnvoll. Die Verschiebung von Planposten ist seiner Meinung nach auf Grund der Strukturreform erforderlich.

Abgeordneter Norbert Kapeller (V) warf der Opposition vor, nur über "Randthemen" wie das Dienstzeitensystem oder die soziale Absicherung der Beamten zu diskutieren, obwohl es keine Gehaltsverluste gebe und es vorerst auch bei den bestehenden Dienstzeitensystemen bleibe. Die Notwendigkeit der Zusammenlegung steht seiner Meinung nach auch bei der Opposition außer Streit.

Innenminister Ernst Strasser erachtet die vorgesehene Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie für verfassungsrechtlich zulässig und betonte, es gebe keine Bestandsgarantie für bestehende Wachkörper. Zudem seien, nicht zuletzt auf Grund eines Wunsches des derzeitigen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Bürgermeister Michael Häupl, noch einige Präzisierungen vorgenommen worden. Zu einer Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern kommt es durch die Strukturreform Strasser zufolge nicht.

Über Details der Zusammenlegung konnte Strasser den Abgeordneten noch keine Auskunft geben. Sein Ressort wolle erst dann in die Detailplanung hineingehen, wenn es die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gebe, betonte er. So werden ihm zufolge etwaige Personalverschiebungen erst Mitte bis Ende Jänner feststehen. An Personalverschiebungen in Richtung Ballungsräume bzw. umgekehrt sei allerdings nicht gedacht. Überdies werde es voraussichtlich in 76 von 83 Bezirken zu keinen Strukturveränderungen kommen. Weitere Schließungen bzw. Verschiebungen von Gendarmerieposten und Polizeiwachzimmern schloss Strasser aus, es sei denn, es gebe ein entsprechendes Ersuchen aus den betreffenden Regionen.

An der bestehenden Fachaufsicht der Bezirkshauptmannschaften ändert sich Strasser zufolge nichts. Die Standorte der Landeskriminalämter müssten erst im Detail geplant werden.

Verteidigt wurden von Strasser die vorgesehenen Neuausschreibungen vor allem im Polizeibereich. Gemäß Ausschreibungsgesetz sei eine Ausschreibung zwingend durchzuführen, wenn sich 25 % des Aufgabenbereichs änderten, skizzierte er. Da sich im Dienstbetrieb der Polizeidirektionen mehr ändere als bei der Gendarmerie, müssten dort auch mehr Planstellen ausgeschrieben werden. Dass es für die Mitarbeiter der Polizei und der Gendarmerie eine Zeit der Unsicherheit sei, räumte Strasser ein. Er sieht es aber als seine Verpflichtung als Dienstgeber an, diese Zeit möglichst kurz zu halten.

Ein neues Dienstzeitmodell wurde nach Auskunft Strassers im 15. Wiener Gemeindebezirk, in Wels, in Graz sowie in den vier Gendarmeriebezirken Schwaz, Leoben-Land, Oberwart und Bruck an der Leitha erprobt. Es gebe vollkommen unterschiedliche Ergebnisse, erklärte er, ein Teil der Betroffenen sei sehr zufrieden, ein anderer Teil sehr unzufrieden gewesen. Mittlerweile habe man die Erprobungen einvernehmlich beendet. Die Einführung neuer Dienstzeitsysteme ist für Strasser, wie er sagte, nur dann vorstellbar, wenn diese sozial ausgewogen und mit der Personalvertretung ausverhandelt seien. Die Erfahrung hätte jedenfalls gezeigt, dass man für extrem belastete Zeiten neue Lösungen suchen müsse.

Zur Frage der Kosten merkte Strasser an, die Reform sei grundsätzlich aufkommensneutral angelegt, am Anfang werde es durch bauliche und technische Investitionen allerdings einen höheren Mittelbedarf geben.

Ein Vertreter des Innenministeriums ergänzte die Ausführungen Strassers dahin gehend, dass für alle Leitungsfunktionen an den Landeskriminalämtern Ausschreibungen erforderlich sein werden. In den Strukturen darunter komme es grundsätzlich zu keinen Änderungen. Neu auszuschreiben seien allerdings die Stadtpolizeikommandanten und ihre Stellvertreter.

Seitens der Experten betonte Wolf Okresek, dass sich durch den Abänderungsantrag an seiner grundsätzlichen Erklärung zu Beginn der Sitzung nichts ändere. Er sehe keine verfassungsrechtlichen Schranken, da nach Auffassung des Verfassungsdienstes durch die Zusammenlegung kein neuer Wachkörper entstehe.

Ähnlich argumentierte der Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer. Der Abänderungsantrag schaue umfangreicher aus, als er tatsächlich sei, meinte er, im Wesentlichen handle es sich aber nur um Präzisierungen. An der Struktur der Fusion ändere sich dadurch nichts. Die Exekutive sei und bleibe auch nach der Reform ein Wachkörper des Bundes. Wenn zwei Gemeinden zusammengelegt würden, sei das auch keine neue Gemeinde, veranschaulichte Raschauer. Wie das Verhältnis zwischen Sicherheitsbehörde und Exekutivdienst geregelt werde, wertete Raschauer als politische und nicht als verfassungsrechtliche Frage.

Horst Binder nannte als Vorteile der Zusammenlegung die Straffung von Kommandostrukturen und größere Entfaltungsmöglichkeiten der Beamten. Die Einbindung der Landeshauptleute bei Postenbesetzungen ist ihm zufolge analog zur bisherigen Praxis bei der Gendarmerie geregelt. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Neuausschreibungen regte er an, für die Besetzung der Stadtpolizeikommandanten nur Personen aus dem Polizeibereich heranzuziehen.

Burkhard Mühl machte geltend, dass Exekutivbeamte durch die geplante Strukturreform verunsichert seien.


 

Schittenhelm: Niederösterreich setzt Initiative gegen "Stalking"

"Stalking" leitet sich vom englischen Begriff "to stalk" ab und heißt so viel wie "jemanden belauern" oder "jemanden belästigen". Auf Deutsch trifft das Wort "Psychoterror" am besten die Bedeutung von "Stalking". Durch wiederholte Kontaktaufnahme gegen den Willen der Opfer, zum Beispiel durch Telefonterror, werden Bewegungsfreiheit und Sicherheitsgefühl des Opfers massiv beeinträchtigt. Umso erfreulicher ist es, dass der NÖ Landtag in einem Antrag die Bundesregierung auffordert, eine gesetzliche Grundlage gegen Stalking zu schaffen, freut sich LAbg. Dorothea Schittenhelm.

   Niederösterreich nimmt mit dieser Initiative gegen Stalking eine Vorreiterrolle ein, denn in Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Behörden, um gegen diese Form des Psychoterrors vorzugehen. Abhilfe könnte nach Meinung von Experten der Straftatbestand der fortgesetzten groben Belästigung schaffen, so Schittenhelm.

   Rund 90% der Opfer des Stalking sind Frauen. Weiters werden in Österreich jährlich bis zu 300.000 Frauen misshandelt. Auch hier setzt Niederösterreich konkrete Maßnahmen: Mit unserem Fortbildungsprogramm zum Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder sind wir österreichweit federführend. Darüber hinaus gibt es in Niederösterreich sechs Frauenhäuser, drei Kriseninterventionsstellen und Frauenberatungsstellen, die in Notsituationen weiterhelfen können, betont Schittenhelm in diesem Zusammenhang.


 

2003 NUR EIN GROSSER UND EIN KLEINER LAUSCHANGRIFF Bericht des Justizministeriums über "besondere Ermittlungsmaßnahmen"

Im Jahr 2003 gab es in ganz Österreich nur einen großen und einen kleinen Lauschangriff. Wie in den Jahren davor gab es keine Rasterfahndung. Videofallen hingegen wurden in 79 Fällen installiert. Das geht aus dem Bericht des Justizministeriums über "besondere Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2003 (III 105 d.B.) hervor.

Beim "großen Lausch- und Spähangriff" im Zuständigkeitsbereich der Oberstaatsanwaltschaft Graz ging es um den Verdacht auf Suchtgiftdelikte. Die Maßnahme war erfolgreich: Über insgesamt neun Verdächtige wurde die Untersuchungshaft verhängt, drei Beschuldigte wurden zu unbedingten Haftstrafen, je ein Beschuldigter zu einer teilbedingten und einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Ein Teil der Urteile ist bereits rechtskräftig, gegen andere Beschuldigte laufen die Verfahren noch. Im Zuge der Überwachungsmaßnahmen wurden auch andere strafbare Handlungen aufgedeckt als die, deretwegen die Überwachungsmaßnahme beantragt worden war.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wurden in 79 Fällen Videofallen installiert. Die optischen und/oder akustischen Überwachungen richteten sich gegen insgesamt 77 Verdächtige. In 29 Fällen (im Sinn von Gerichtsakten) war die Überwachung erfolgreich, in 47 blieb sie ohne Erfolg.

In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass auch das Sicherheitspolizeigesetz die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung personenbezogener Daten in Form der Videofalle und des kleinen - allerdings nicht des großen - Lausch- und Spähangriffs vorsieht.

In seiner rechtspolitischen Bewertung kommt das Justizministerium - wie bereits in den vergangenen Jahren - zu dem Ergebnis, dass "mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung maßhaltend und verhältnismäßig umgegangen" worden sei. Fundamentale Grundrechtspositionen - Privatsphäre, faires Strafverfahren - seien "weitgehend unangetastet" geblieben. Aus der geringen Zahl der Anwendungsfälle besonderer Ermittlungsmaßnahmen dürfe aber nicht geschlossen werden, dass diese Maßnahmen nicht erforderlich wären, heißt es in dem Bericht weiter, würde doch damit die Präventivwirkung des Gesetzes übersehen.


 

Militärbefugnisgesetz: Gaal - Befugnisse des Heeresnachrichtendienstes gehen zu weit

SPÖ-Wehrsprecher Anton Gaal zeigte sich erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beim Militärbefugnisgesetz die umfassende Ermittlungsbefugnis der Heeresnachrichtendienste als zu weitgehend einstuft. "Die SPÖ hat stets bemängelt, dass im Gesetz keine eindeutige und klare Grundlage zu rechtsstaatlichen Prinzipien enthalten ist", erinnerte Gaal, "unsere Kritik wurde in allen substanziellen Punkten nun bestätigt". Die Ausstellung von "gefälschten Dokumenten" im Zuge der Ermittlungen sei von der SPÖ immer abgelehnt worden, "ich habe stets die Lizenz zum Lügen entschieden abgelehnt", erinnerte Gaal. Dass sich nun der VfGH gegen die vorsorgliche Ermittlung gegen Menschen ohne Tatverdacht ausspreche, sei sehr erfreulich.

        Der SPÖ-Wehrsprecher erwartet sich nun eine "vernünftige rechtskonforme Reparatur" des Militärbefugnisgesetzes bis Jahresende:
"Es muss ausgeschlossen sein, dass die Bürgerrechte durch überbordende geheimdienstliche Begehrlichkeiten in irgendeiner Form verletzt werden."

 


 

UVS-richter fordern Schluss mit unsachlicher Kritik am UBAS

Die Standesvertretung der UVS-Richter fordert, von der unsachlichen Kritik an der Arbeit des UBAS Abstand zu nehmen. Sie verlangt zur Versachlichung der Diskussion ein unabhängiges Controlling der Arbeit des UBAS nach dem Vorbild der Justiz durchzuführen. Zur Bewältigung der Asylverfahren ist die personelle Aufstockung der Asylbehörden erster und zweiter Instanz unbedingt notwendig.

   Die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Vereinigung) verwehrt sich aufs Schärfste gegen nun wiederholte Angriffe in der Öffentlichkeit auf den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) und seine Senatsmitglieder. Diese unsachliche Kritik ist geeignet, das Ansehen einer verfassungsmäßig eingerichteten gerichtsförmigen Instanz zu beeinträchtigen und nachhaltig zu beschädigen. Sie bringt die richterlichen Mitglieder in Misskredit. Diese ihrer Art und ihrem Inhalt nach in keiner Weise gerechtfertigten Angriffe von Politikern können Asylrichter, die gerade zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Arbeit der staatlichen Behörden eingerichtet sind, unter Druck setzen, sodass der äußere Eindruck rechts-staatlicher Asylverfahren nicht mehr gewährleistet erscheint.

Belastung der Asylrichter von 267 %.

   Der UBAS wurde im Jahr 1998 vom Gesetzgeber bei einer Zahl von 40 Asylrichtern für 5.400 Berufungsverfahren pro Jahr konzipiert. Tatsächlich stieg der Anfall von Berufungen in Asylverfahren stetig an und wird 2004 wiederum etwa 12.000 Verfahren erreichen. Das bedeutet eine Belastung pro Asylrichter von 267 %. Die durchschnittliche Zahl von Verfahrensabschlüssen pro Senatsmitglied beim UBAS liegt zumindest im Durchschnitt bei derjenigen der UVS in den Ländern (jährlich 140 bis 180, im heurigen Jahr voraussichtlich sogar über 200). Dabei ist zu beachten, dass gerade Asylverfahren durch ihr aufwändiges Beweisverfahren besonders komplex und langwierig sein können.

Unzureichende Personalausstattung.

   Die schweizerische Asylberufungsinstanz (Asylrekurskommission - ARK) verzeichnete 2003 rund 12.700 eingegangene Verfahren. Sie konnte zwar im gleichen Jahr rund 11.300 Verfahren abschließen (UBAS heuer voraussichtlich ca. 7.500). Doch weist die ARK im Unterschied zum UBAS einen Personalstand von 32 Richtern und 98 juristischen Sekretären (UBAS: 37 Asylrichter und keine weiteren einschlägig qualifizierte Mitarbeiter) bzw. einen Gesamtpersonalbestand von 181 Mitarbeitern auf (UBAS: rund 100). Gemeinsam mit der erstinstanzlichen Asylbehörde kann die ARK auf 32 eigens für die schweizerische Länderdokumentation ausgebildete akademische Fachkräfte zugreifen (beim UBAS und beim Bundesasylamt arbeiten in diesem Bereich lediglich ein paar nicht akademisch qualifizierte Kräfte).

   Weil auch das Bundesasylamt als erste Asylinstanz personell ebenso unzureichend ausgestattet ist, landen weiterhin jährlich etwa 80 % der Asylverfahren in der Berufungsinstanz beim UBAS. Der geringe Anteil von nur ca. 10 % der heuer vom UBAS getroffenen Berufungsentscheidungen, die beim Verwaltungsgerichtshof als dritte Instanz angefochten wurden, zeigt, wie erfolgreich der UBAS trotz der unangemessenen Zustände arbeitet.

Innenminister weigert sich, UBAS-Vorschläge aufzugreifen.

   Der UBAS muss daher weder national noch international den Vergleich scheuen. Der UBAS hat in zahlreichen Stellungnahmen und in seinen Tätigkeitsberichten Vorschläge zur Optimierung der Asylverfahren unterbreitet. Die Mitglieder des UBAS regten mehrfach die Beauftragung der renommierten unabhängigen Schweizerischen Unternehmensberatungsfirma an, die bereits im Auftrag des Justizministeriums eine allseits beachtete und anerkannte Controlling-Studie der österreichischen Gerichte (Personalanforderungsrechnung-PAR) durchführte. Bislang weigerte sich der Innenminister, diese Vorschläge aufzugreifen.

Forderung nach personeller Aufstockung der Asylbehörden.

   Statt die erforderlichen Maßnahmen, wie insbesondere die personelle Aufstockung der Asylberufungsbehörde, vorzunehmen, entzieht sich die Politik ihrer Verantwortung und diskreditiert die Mitarbeiter des UBAS. Mehr Personal sichert den gebotenen Rechtsschutzstandard und gewährleistet schnelle Verfahren!
 


 

Ärztechef Brettenthaler: Schweigepflicht weiterhin oberstes Gut

Aus gegebenem Anlass hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Reiner Brettenthaler, Ärzte daran erinnert, dass die ärztliche Schweigepflicht in der Praxis des Arztes als "eines der wichtigsten ethischen Gebote prinzipiell Vorrang vor anderen Überlegungen haben muss". Die ärztliche Schweigepflicht sei für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung" und dürfe "grundsätzlich weder durch die Informationsinteressen von Behörden noch durch andere Erwägungen ausgehebelt werden", betonte Brettenthaler am Freitag in einer Aussendung. Ausnahmen gebe es aus seiner Sicht nur dann, wenn eine öffentliche Gefährdung definitiv vorliege und ein Probant nachweislich in seiner eigenen Verantwortung überfordert sei. Reine Vermutungen erfüllten diese Kriterien nicht.

   Der Ärztekammerpräsident bezieht sich mit seiner Wortmeldung auf einen Fall aus der aktuellen Berichterstattung, wonach einem älteren Autolenker aufgrund des Bekanntwerdens seiner medizinischen Daten bei der Verkehrsbehörde fast der Führerschein entzogen worden war. Im Rahmen einer Untersuchung für den Zweck von Steuererleichterungen wegen höherer Gesundheitsausgaben hatte ein Amtsarzt dem Mann schweren Prostata-Krebs und leichten Bluthochdruck bescheinigt. Die Daten waren dann offenbar über einen Datentransfer zur Führerscheinbehörde gelangt, die daraufhin Sorgen wegen möglicher Fahruntauglichkeit äußerte.

   "Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre bei gesundheitlichen Fragen steht aus unserer Sicht höher als das Informationsinteresse der Gesellschaft. Die Ärztekammer tritt daher schon seit geraumer Zeit dafür ein, der ärztlichen Schweigepflicht Verfassungsrang zuzugestehen. Ebenso wie übrigens die Schweigepflicht anderer freier Berufe Verfassungsrang haben sollte", forderte Brettenthaler abschließend.
 


Der REGIO-PRESS KOMMENTAR zur SMS-Fahndung

So: http://www.sms-fahndung.de/  wird in Deutschland bereits vom BMI (Bundesinnenministerium) für die neue Fahndung via SMS "geworben" - gleichzeitig gibt es aber schon jetzt die Möglichkeit für den  "normalen" Bürger  (wenn auch eher bevorzugt aus bestimmten Berufsgruppen - z.B. Beschäftigte des ÖPNV - ) sich als kleiner Ede Zimmermann zu gerieren.

Wie immer man auch diesen neuen Trend bewerten mag, traurig ist auf jeden Fall daß diese Idee in erster Linie schlicht aus der Not heraus geboren wurde da unsere Polizei unter veralteter Technik, Stellenabbau, schlechter Bezahlung & schlechten Arbeitsbedingungen im ganz allgemeinen leidet.

Ob diese SMS-Idee nicht zu einer Form der modernen, interaktiven & multimedialen "Blockwart" -Mentalität führen wird wird sich erst noch erweisen müssen.

Auf jeden Fall muß (nebst strikter Wahrung des notwendigen Datenschutzes) sicher gestellt sein daß nur "schwere" - also Kapital-Verbrechen Eingang in diese neue Art der Fahndung finden . (So z.B. Bankraub, Entführung, Mord etc.)

Bleibt zu hoffen daß dies nicht ein neuer Versuch eines Schritt in eine Orwellsche Datenerfassungs & Verwertungs-Welt wird.

Joerg W. Baur

Berlin, den 16.02.04

http://www.sms-fahndung.de/


 

Fahndung per SMS: Strache für Einführung auch in Wien

Die SMS-Fahndung, wie sie deutsche Polizeibehörden ab sofort gegen Straftäter einsetzen können, wäre auch für das kriminalitätsgeplagte Wien eine hervorragende Hilfe für die Polizei, so heute der Wiener FPÖ-Sicherheitssprecher Heinz-Christian Strache.

"Wir dürfen hier nicht den gemütlichen Weg gehen", so Strache. Hierzulande stehe diese neue Fahndungsmethode immerhin seit eineinhalb Jahren zur Diskussion. Einziges Ergebnis: Man wolle die Entwicklung in der Bundesrepublik verfolgen. "Der explosionsartige Anstieg der heimischen Kriminalität rechtfertigt nicht länger das Zuwarten und Beobachten. Hier sind Handlungen gefragt. Die SMS-Fahndung ist mit Sicherheit ein tauglicher Weg, die Fahndung nach Kriminellen zu vereinfachen", so Strache.

"Während in Wien illegale Demonstrationen oder auch Straftaten längst mit SMS koordiniert werden und die Exekutive mit durchaus antiquierter Technik das Auslangen finden muß, kann es nur als sicherheitspolitische Fahrlässigkeit gewertet werden, wenn wir weiterhin Platz in der Beobachtungs-Loge nehmen. Nicht noch länger prüfen, zuwarten, schauen, beobachten, während wir zweistellige Kriminalitätszuwächse haben, sondern endlich handeln", so Strache, der dazu aufforderte, dass wir uns quasi im Huckepack-Verfahren an die nun in der Bundesrepublik implementierte SMS-Fahndung anschließen.


 

Böhmdorfer: Justizministerium hat noch keine schriftliche Ausfertigung des EGMR-Urteils betreffend § 209

"Auch im Justizministerium ist man derzeit nur auf die Informationen aus den Medien angewiesen. Der Schriftsatz des Urteils wurde noch nicht zugestellt. Über Folgen und Reaktionen ließe sich daher lediglich spekulieren, was ich als unseriös ablehne", meinte heute Justizminister Dr. Böhmdorfer zur gestern Abend publizierten Entscheidung aus Straßburg.

"Mit Sicherheit lässt sich aber folgendes sagen: Bereits nach der Aufhebung des § 209 StGB durch den VfGH hat das BMJ die Oberstaatsanwaltschaften kontaktiert und empfohlen, mit Strafverfolgungsanträgen nach § 209 StGB innezuhalten, keine vorwiegend auf § 209 StGB gestützte U-Haft zu beantragen und auf die Aufrechterhaltung der U-Haft zu verzichten. Da VfGH-Entscheidungen nicht zurückwirken gab es keinen Rechtsanspruch auf vorzeitige Haftentlassung. Diese konnte aber im Gnadenwege ausgesprochen werden und davon wurde auch Gebrauch gemacht. Derzeit gibt es in Österreich keinen Inhaftierten, der ausschließlich oder führend wegen einer Verurteilung nach § 209 StGB eine Haftstrafe verbüßt", erläuterte Böhmdorfer.

"Zur Frage, ob die Entscheidung aus Straßburg nun Muster- bzw. Folgewirkung haben könnte, lässt sich derzeit noch keine seriöse Auskunft erteilen. Das BMJ ist, um eine diesbezüglichen Auskunft zu erteilen, auf die Zustellung des Schriftsatzes und den genauen Wortlaut der Entscheidung angewiesen", schloss Böhmdorfer.


 

Neuordnung des abgabenbehördlichen Rechtsmittelwesens

Mit 1.1.2003 wird das Berufungsverfahren in Abgabensachen des Bundes neu geregelt. Primäres Ziel der Reform ist eine Verbesserung des Rechtsschutzes des Bürgers (Steuerzahlers) und eine Angleichung an europarechtliche Normen.

Anstelle der bisherigen Rechtsmittelabteilungen in den einzelnen Finanzlandesdirektionen entscheidet nunmehr der 'Unabhängige Finanzsenat' als weisungsfreie Behörde mit sieben Außenstellen und rund 240 Mitgliedern.

Der unabhängige Finanzsenat umfasst die Geschäftsbereiche Steuern und Beihilfen (Finanzämter), Zoll (Zollämter) und Finanzstrafrecht (Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz). Für jeden Geschäftsbereich werden Senate in erforderlicher Zahl gebildet. Der Sitz des unabhängigen Finanzsenates befindet sich in Wien. Außenstellen bestehen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.

Ab dem 1.1.2003 eingebrachte Berufungen (wie auch bereits anhängige Berufungen) werden grundsätzlich von einem unabhängigen und weisungsfreien Referenten entschieden. Über Antrag kann die Entscheidung auch in einem Senat oder nach einer mündlichen Verhandlung erfolgen.

Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Außenstellen unter folgender Hotline:

Wien: 0502 5031
Salzburg: 0502 5035
Linz: 0502 5034
Klagenfurt: 0502 5039
Graz: 0502 5038
Innsbruck: 0502 5036
Feldkirch: 0502 5037



 

Maier: Strafrechtliches Entschädigungsgesetz ist menschenrechtswidrig

Menschenrechte müssen auch in Österreich eingehalten werden

Wien (SK) Als "menschenrechtswidrig" bezeichnete heute SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz anlässlich des heutigen Tages der Menschenrechte. "Es gibt dazu dringenden Handlungsbedarf für die zukünftige Bundesregierung. Die Rechtsordnung muss so gestaltet werden, dass Menschenrechte eingehalten werden", so Maier am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Maier bezieht sich mit seiner Kritik in erster Linie darauf, dass zu Unrecht verurteilte oder in Untersuchungshaft genommene Menschen erst dann eine Entschädigung erhalten, wenn der Freispruch zweifelsfrei erfolgt. Freispruch ist Freispruch und wer freigesprochen ist, soll auch eine Entschädigung bekommen, stellte Maier fest.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilt diese Auffassung und hat in mehreren Entscheidungen gegen die Republik Österreich festgestellt, dass mit der gängigen gerichtlichen Praxis gegen die Unschuldsvermutung und somit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Die SPÖ hat bereits im Sommer 2001 einen Antrag im Parlament eingebracht, der eine Haftentschädigung für Personen fordert, die freigesprochen wurden oder gegen die das Verfahren eingestellt wurde. Darüberhinaus fordert die SPÖ neben dem Ersatz für Vermögensschäden auch eine ideelle Haftentschädigung. Es ist hoch an der Zeit, dass Justizopfer eine gerechte Entschädigung bekommen, schloss Maier.


 

Die Bundesanwaltschaft ist neu online: www.ba.admin.ch

Seit anfangs Jahr ist die Bundesanwaltschaft mit eigener Website
www.ba.admin.ch im Internet zu finden und stellt online Informationen
zu ihrer Tätigkeit, den neuen Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität sowie den gesetzlichen
Grundlagen ihrer Arbeit zur Verfügung.

 Die Bundesanwaltschaft (BA) ist seit anfangs Jahr mit
einer eigenen Website online. Im virtuellen Haus der Ermittlungs- und
Anklagebehörde des Bundes unter der Adresse www.ba.admin.ch ist
ständig «Tag der offenen Tür». Für Besucherinnen und Besucher sind
auf verschiedenen Stockwerken rund um die Uhr Informationen zur
Arbeit von Bundesanwalt Valentin Roschacher und seinen Mitarbeitenden
sowie zu den neuen Strukturen der BA abrufbar. Das neu erarbeitete
Leitbild der BA ist ebenso zugänglich wie eine Sammlung der
gesetzlichen Grundlagen zu den bisherigen und den neuen Kompetenzen
der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Mit einem Newsletter lassen
sich per E-Mail die neusten Informationen der Bundesanwaltschaft über
Medienmitteilungen, Referate oder bevorstehende Termine abonnieren.
Die Cafeteria lädt mit «l'art pour l'art», einer Fotogalerie und
Zeichnungen des Bundesanwalts zum Verweilen ein und der vom
Dachgeschoss startende virtuelle Helikopter bringt die Besuchenden
via Linksammlung per Mausclick in alle Welt.

 



 

Rechtsprobleme.at
Neue Rechtsinfo-Plattform im Internet
 

Die verstärkte Nutzung des Internet wirft eine Reihe von neuen Rechtsfragen auf. Die fachliche Auseinandersetzung mit diesem Bereich gestaltet sich sowohl für Juristen als auch für betroffene Unternehmen und Einzelpersonen oft schwierig. Viele Problembereiche sind noch nicht endgültig gesetzlich geregelt. Zusätzlich ist die Internet-Rechtssprechung der österreichischen Gerichte für Internet-Experten und User oft nicht nachvollziehbar und manchmal auch widersprüchlich (z. B. Domainrecht).
 

Unter www.rechtsprobleme.at findet sich nun eine neue österreichische Plattform die mithelfen soll, Internet-Rechtsprobleme öffentlich zu diskutieren und auch Laien einen Überblick über aktuelle Streitfälle und die Hintergründe gerichtlicher Entscheidungen zu geben.
 

Zusätzlich bietet die vom Wiener Juristen Dr. Gerhard Laga initiierte unabhängige Internetplattform Autoren die Möglichkeit juristische oder technische Fachbeiträge zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 

Dr. Gerhard Laga, Initiator von Rechtsprobleme.at: "Rechtsprobleme.at soll zur anerkannten Informationsdrehscheibe zwischen Experten, Unternehmen und interessierten Einzelpersonen werden und gleichzeitig motivieren sich intensiver mit den offenen rechtlichen Fragen rund um das Thema Internet auseinanderzusetzen. Die besten Beiträge werden einmal pro Jahr von einer Jury international anerkannter IT-Rechtsexperten mit je 20.000.- Schilling prämiert."
 

Neben den Fachbeiträgen bietet Rechtsprobleme.at Informationen über aktuelle höchstgerichtliche Urteile und E-Commerce News für Unternehmen, die gemeinsam mit dem E-Commerce Gütezeichen http://www.guetezeichen.at erstellt werden.
 

Zusätzlich steht den Usern eine Diskussionsplattform zur Verfügung. Diese wird gemeinsam mit internet4jurists http://www.internet4jurists.at und der Österreichischen Richtervereinigung http://www.richtervereinigung.at betrieben.



 

VAT wehrt sich gegen Ausweitung der Telekom-Überwachung
Vorgangsweise der Ministerien "befremdlich" – Justizministerium verweist auf "Missverständnisse"
 

Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) http://www.vat.at setzt sich gegen die geplante Novelle der Strafprozessordnung, welche auch die Telekommunikations-Überwachung neu regelt, zur Wehr. Der vorgelegte Entwurf, der den gesamten Telekommunikationsverkehr (somit von der Sprachtelefonie im Fest- und Mobilnetz bis hin zum Datenverkehr und Internet) neu regelt, wird vom VAT abgelehnt. Vor allem die Vorgangsweise der betroffenen Ministerien (Justiz und Infrastruktur) wurde scharf kritisiert. Obwohl die StPO-Novelle gerade die Telekombetreiber am meisten betrifft, wurden diese vom Justizministerium überhaupt nicht in die Begutachtung einbezogen, hieß es in einer VAT-Aussendung heute, Montag. Die Begutachtungsphase zur Novelle ist mittlerweile abgeschlossen und wird am 25.9 dem Ministerrat vorgelegt.
 

"Ein berechtigtes Vertrauen in die Sicherheit und Vertraulichkeit der Telekommunikation ist Voraussetzung für die Annahme der neuen Informationstechnologien und damit für den Erfolg von UMTS oder E-Commerce", so VAT-Präsident Jorgen Bang-Jensen. Genau dieses Vertrauen werde durch die geplanten, immer weitergehenden Überwachungsbefugnisse des Staates ernsthaft untergraben. Besonders befremdlich sei die Vorgangsweise der Ministerien bei diesem Gesetzesentwurf. Vom Infrastrukturministerium wurde den Telekom-Betreibern zur Begutachtung lediglich eine Frist von nur vier Werktagen eingeräumt. "Diese Vorgangsweise konterkariert den Sinn und Zweck des Begutachtungsverfahrens und erweckt den Anschein, dass hier möglichst unauffällig und ohne lästige Kommentare der Betroffenen einfach vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten", erklärte Bang-Jensen.
 

Inhaltlich stoßen sich die Telekombetreiber vor allem daran, dass durch die Novelle auch eine Anordnung der Überwachung für einen vergangenen Zeitraum möglich sein soll. Das bedeute, dass die Betreiber verpflichtet sein könnten, alle Gespräche aller ihrer Kunden zu speichern, um sie bei Bedarf den Sicherheitsbehörden übermitteln zu können. Auch hinsichtlich der Verwertung der Überwachungsergebnisse im Strafverfahren orten die Betreiber eine bedenkliche Erweiterung, die dem Missbrauch Tür und Tor öffne. Außerdem wird kritisiert, dass alle Kosten für die vorsorglich bereitzustellenden Einrichtungen zur Überwachung – laut VAT mehrere hundert Mio. Schilling - von den Betreibern zu tragen sind. "Diese Überwälzung von Kosten der öffentlichen Hand auf Unternehmen der Privatwirtschaft, die weder als Gegenleistung noch als Abgeltung eines adäquaten Vorteils gelten kann, verstößt klar gegen das Grundrecht auf Eigentum und den Gleichheitsgrundsatz", so Bang-Jensen. Sollte diese Regelung tatsächlich umgesetzt werden, werde man sie einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zuführen.
 

Das Justizministerium http://www.bmj.gv.at sieht die Sache natürlich anders. Oberstaatsanwalt Christian Pilnacek erklärte im Gespräch mit pte, dass die VAT-Aussendung teilweise auf Missverständnissen beruhe. Das Begutachtungsverfahren sei deshalb formell relativ kurz gehalten worden, um das Gesetz zu "Lauschangriff- und Rasterfahndung", welches mit Jahresende ausläuft, endlich in Dauerrecht umwandeln zu können. Außerdem habe der Fachverband Telekom der Wirtschaftskammer eine Stellungnahme abgegeben. "Es ist nicht üblich, auch bei anderen Gesetztesvorlagen, jedes einzelne Privatunternehmen nach seiner Meinung zu fragen. Dafür gibt es die Sozialpartnerschaft." Bei den Bedenken bezüglich Überwachung des gesamten Datenverkehrs handle es sich lediglich um eine zeitgemäße Anpassung der Begriffe, da das Fernmeldegesetz mit veralteten Begriffen arbeitet. "Das Überrwachungsgesetz wird dadurch eher eingeschränkt", so Pilnacek. Zur Speicherung von Telefonaten stellte er fest, dass diese unzulässig sei und auch nach der Novelle bleiben werde. Die StPO lege keinen Zwang zur Speicherung fest, es könnten lediglich gewisse Übermittlungsdaten abgefragt werden. "ich weise darauf hin, dass unser Ministerium im Zuge derartiger Überprüfungen jährlich rund 21 Mio. Schilling an die Telko-Betreiber bezahlt." In Richtung VAT merkte Pilnacek an, dass man von seiten des Justizministeriums durchaus bereit sei, konstruktive Gespräche zu führen.



 

Elektronische Signatur wird der eigenhändigen gleichgestellt
Inhaber haftet selbst für Missbrauch

Die elektronische Unterschrift ist ebenso gültig wie die eigenhändige Signatur, wenn sie auf dem Zertifikat eines anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieters beruht. Damit können auch Verträge elektronisch geschlossen werden. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum entsprechenden Bundesgesetz (ZertES). Für einen Missbrauch des privaten Schlüssels haftet der Inhaber selbst, wenn er die Vorsichtsmassnahmen zur Geheimhaltung nicht eingehalten hat.

Das ZertES ist gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizieidepartements in der Vernehmlassung (EJPD) http://www.admin.ch positiv aufgenommen worden. Um die Verabschiedung des Gesetzes zu beschleunigen, wurde die Botschaft gleichzeitig mit dem Vernehmlassungsbericht dem Bundesrat vorgelegt. Das ZertES soll noch in diesem Jahr behandelt werden.

 

 

 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:34:07
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