Pressefreiheit
Polizei-Bericht
Verbraucher
Ausschuss | Detektive | Exekutive | Judikative | Juristen | Kriminalitaet | Legislative | Patentrecht | Steuerrecht | Terrorismus
Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte aus dem Justizwesen:
OÖ: Wieder 21 Bezirksgerichte von neuen
Zusperrplänen bedroht
SP-Haider drängt vehement auf Sicherheitsgipfel mit Prokop und Miklautsch
Die schwarz-blaue Regierung setzt ihren rücksichtslosen Kurs, mit dem sie die
Infrastruktur in den ländlichen Regionen ohne jeden Respekt vor den Interessen
der Bevölkerung nachhaltig zerstört, fort. Nicht nur bei den Postämtern, wo in
Oberösterreich von den versprochenen Postpartnern weit und breit nichts zu sehen
ist, sondern auch bei den Bezirksgerichten ist eine neue Zusperrwelle geplant.
So will die neue Justizministerin nach Informationen, die an die
Rechtsanwaltskammer gingen und von Medien veröffentlicht wurden, jetzt ein
radikales Zusperrkonzept ihres Ministeriums exekutieren.
"Das würde das Aus für eine ganze Reihe weiterer Bezirksgerichte in
Oberösterreich bedeuten", zeigt Oberösterreichs SPÖ-Landesparteichef LH-Stv.
Erich Haider auf. "Wir werden das nicht hinnehmen. Ich beharre darauf, dass es
raschest den von mir bereits wiederholt geforderten Sicherheitsgipfel mit der
neuen Innenministerin Prokop über Sicherheitsfragen gibt und dass auch
Justizministerin Miklautsch dazu eingeladen wird. Für mich ist nämlich die Frage
der Bezirksgerichte eng mit der Frage der Sicherheit im Land verknüpft. Neben
dem leichten Zugang zum Recht muss es im Interesse der Sicherheit auch mehr
Personal für die oö. Exekutive geben".
Nach den neuen Schließungsplänen sollen die Bezirksgerichte Freistadt, Bad
Leonfelden, Mauthausen, Perg, Pregarten, Rohrbach, Enns, Urfahr-Umgebung und
Linz-Land zugesperrt werden. Im Innviertel sind Schärding und Mattighofen von
der Schließung bedroht. Im Traunviertel würden Kirchdorf, Weyer, Windischgarsten
und Bad Ischl geschlossen. Im Hausruckviertel sind Eferding, Lambach,
Grieskirchen, Peuerbach, Frankenmarkt und Mondsee auf der Schließungsliste. Nur
mehr neun Bezirksgerichte würden in OÖ übrig bleiben.
Bekanntlich konnte der von der oberösterreichischen VP-Abgeordneten Maria Fekter
im Parlament eingebrachte Radikalschließungsplan von der SPÖ 2002 noch gestoppt
werden. "Ich bin davon überzeugt, dass 28 Bezirksgerichte in Oberösterreich in
einem angemessenen Verhältns zur Bevölkerungszahl stehen. Weitere Schließungen
sind der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten", stellt der SPÖ-Landeschef fest.

Tauschitz: Haiders Drohgebärden gegen die
Justiz sind unerträglich!
Will Haider "Majestätsbeleidigung" verbieten lassen?
Ein sicheres Zeichen für den Entwicklungsstand einer Demokratie sei ihr Umgang
mit der Justiz, erinnerte heute ÖVP-LAbg. Stephan Tauschitz im Zusammenhang mit
der Kritik Haiders am Richter-Vorsitzenden Herrnhofer. Landeshauptmann Jörg
Haider sei unter diesem Gesichtspunkt offenbar bestrebt, Kärnten nicht nur
wirtschaftspolitisch, sondern auch demokratiepolitisch zur autoritären
Bananenrepublik zu machen. Jede Kritik am Landesoberhaupt komme einer
Majestätsbeleidigung gleich und sei mit öffentlicher Rufschädigung bis hin zur
beruflichen Existenzgefährdung zu bestrafen. Tauschitz: "Der Hauptmann von
Kärnten bedient sich der Gerichte, wenn er sie braucht, und ignoriert ihre
Entscheidungen, wenn sie ihm nicht ins Konzept passen. Wie lange wird man sich
seitens der Justiz die Drangsalierung und Einflussnahme noch gefallen lassen?"
Tauschitz gratulierte dem Vorsitzenden der Kärntner Richter, Manfred Herrnhofer,
zu dessen Zivilcourage, den studierten Verfassungsjuristen Haider und sein
unterentwi-ckeltes Rechtsverständnis in die Schranken zu weisen. Ein
Landeshauptmann, der sich offen und wiederholt gegen die österreichische
Gerichtsbarkeit stelle und dieser unverhohlen drohe, sei für jeden aufrechten
Staatsbürger unerträglich. Das Demo-kratieverständnis der FPÖ offenbare sich auf
besonders empörende Weise, wenn FPÖ-Obmann Strutz drohe, wegen der Aussagen
Herrnhofers ein "ernstes Gespräch" mit Justizministerin Miklautsch führen zu
wollen. Tauschitz: "Ich ersuche die Frau Minister, sich nicht von einem
Landespolitiker wie eine Sekretärin behandeln zu lassen und klare Worte für
derartig demütigende Anmaßungen zu finden. Wir werden sehr genau darauf achten,
ob sich die Frau Minister der Verfassung und der Rechts-staatlichkeit
verpflichtet fühlt oder als Erfüllungsgehilfin der FPÖ agiert."

NEWS: Justizministerium gegen Hans-Peter
Martin
Das Justizministerium bewilligte in der Vorwoche die Eröffnung des
Strafverfahrens zur Aktenzahl 51 St89/04 gegen den Europaparlamentarier
Hans-Peter Martin. Der war am 15.12.2004 vom Anti-Betrugsbüro OLAF der
EU-Kommission wegen Betrugsverdachtes in zwei Fällen angezeigt worden. Es geht
dabei um die angeblich missbräuchliche Verwendung von Sekretariatszulagen von
71.000 Euro in den Jahren 2001 und 2004.
Da die parlamentarische Immunität Martins die Einleitung eines
Strafverfahrens untersagt, wird das Verfahren vorerst gegen nicht immune
ehemalige Martin-Mitarbeiter eröffnet. Danach soll ein Auslieferungsantrag ans
EU-Parlament gestellt werden.
Martin bestreitet jedes gesetzwidrige Handeln energisch.

Flutkatastrophe: Justizministerium bietet
Rechtsinformationen unter www.bmj.gv.at an
Rasche unbürokratische Online-Rechtshilfe für Hinterbliebene
und Betroffene
Das Bundesministerium für Justiz bietet ab sofort auf dessen Homepage
www.bmj.gv.at Rechtsauskünfte
für Hinterbliebene und Betroffene der Flutkatastrophe in Südostasien an.
Die Informationen reichen von Erbschafts- und Verlassenschaftsabhandlungen,
Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten, über Schuldentilgung und
Geschäftsführungsnachfolge bishin zu familienrechtlichen Angelegenheiten. Auch
direkte individuelle Anfragen per e-mail sind möglich, Rechtsberatung wird
kostenlos angeboten.

Scheuch: Justizministerin setzt sich
durch!
"Es stellt einen großen Erfolg freiheitlicher Politik dar, wenn ab Montag
100 Bundesheersoldaten als Unterstützung der Justizwache eingesetzt werden.
Justizministerin Miklautsch ist zu danken, dass es trotz Platters anfänglichem
Nein nun doch zu dieser unbürokratischen Massnahme kommt", zeigte sich der
freiheitliche Generalsekretär Uwe Scheuch erfreut über den Erfolg von
Justizministerin Karin Miklautsch.
"Mit dieser Unterstützung kann Ministerin Miklautsch die prekäre Situation im
Strafvollzug abfedern und die aus der Überbelegung der Gefängnisse entstandenen
Engpässe etwas entschärfen. Es ist im Interesse aller, dass dadurch sowohl die
Arbeitsbedingungen für die Justizwache als auch die Haftumstände für die
Insassen verbessert werden. So schaut freiheitliche Politik aus", erklärte der
FPÖ-Generalsekretär.
Laut Scheuch müsse man aber trotzdem nach wie vor eine Lösung für die
Überbelegung der Gefängnisse finden. "Meiner Meinung nach sind 44% ausländische
Inhaftierte einfach zuviel. Auch im Vergleich zu Resteuropa ist dieser Anteil
überproportional hoch. Die Abschiebung der straffälligen Ausländer würde nicht
nur die Überbelegung lösen, sondern auch zu einer budgetären Entlastung führen",
meinte Scheuch abschließend gegenüber dem Freiheitlichen Pressedienst.

lexunited - das "neue"
europäische Rechtsinformationssystem
Vollständige juristische Fachinformationen einfach
und kostengünstig
lexunited - online information system GmbH ist ein
erst kürzlich gegründetes Unternehmen mit Sitz in Wien und wird
voraussichtlich im 1. Quartal 2005 ein für Kunden und Verlagspartner
komplett neuartiges Online-Rechtsinformationssystem mit juristischen
Fachinhalten vorerst aus den Ländern Österreich, Schweiz und Deutschland
anbieten. Das Angebot soll im Sinne der EU-Erweiterung mittelfristig auf
Osteuropa ausgeweitet werden. Langfristig ist die Erfassung des
gesamteuropäischen Raumes vorgesehen. "Unser System ist bereits jetzt
auf Internationalität und Mehrsprachigkeit ausgelegt", so Dr. Bernd M.
Schauer, Geschäftsführer für IT bei lexunited. Schauer weiter: "Wir
kategorisieren international nach Rechtsgebieten. Dadurch kann der
Anwender Judikatur und Literatur zwischen den Ländern unmittelbar
vergleichen."
lexunited wird seinen Kunden unter
http://www.lexunited.com ein vollständiges und länderübergreifendes
Online-Fundstellenverzeichnis sämtlicher relevanter juristischer
Fachliteratur anbieten. Neben Fachzeitschriften werden unter anderem
auch Kommentare, Festschriften, Loseblattsammlungen, Handbücher und
sonstige juristische Literatur indiziert.
Das Indexdokument liefert seinen Lesern/Innen alle wichtigen
Informationen, um die entsprechende juristische Fachinformation schnell
und einfach im Internet oder in seinen Printexemplaren zu finden.
Lexunited bietet dabei auch gemeinsam mit seinen Partnerverlagen die
Möglichkeit, direkt vom Arbeitsplatz den Volltext einzusehen, bzw. das
Printexemplar online zu bestellen.
Das Produkt ist erfolgsversprechend. "Nach unserem Kenntnisstand gibt es
europaweit kein vergleichbares Marktkonzept, das Anwender und
publizierende Verlagshäuser so einfach und effizient zusammenführt",
sagt Roland Schmid, Geschäftsführer für Marketing and Sales und Sprecher
der Geschäftsführung. |

Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER
ÖSTERREICHS ist wieder aktiv. Eine Informations- und Kommunikationsplattform für
die österr. Rechtspflegerschaft ( www.rechtspflegervereinigung.at ).
Wien (OTS) - VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS (VdRÖ)-
Fachkompetenz für die österreichische Rechtspflegerschaft.
Haben Sie gewusst:
1) Wer in Österreich "Schiffsbriefe" unterschreibt?
2) Wer 80% der Gerichtsakten (Rechtsprechung) erledigt?
3) Wer ungerechtfertigte Exekutionen verhindert?
4) Wer üblicherweise ihr Ansprechpartner in Sachen
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Exekutions- und Insolvenzrecht
- Familien- und Erbrecht
bei Gericht ist?
RICHTIG: Der (die) österr. RechtspflegerIn.
Und diese Rechtspflegerschaft organisiert sich neu:
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS (politisch unabhängig und
gemeinnützig) kümmert sich um die fachlichen Anliegen der österr. Rechtspfleger.
Manfred Buric als Vorsitzender, Michael Lackenberger als Stv-Vors., Ursula Find
als Schriftführerin und Erwin Buric als Kassier.
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS:
- zur Präsentation des Berufsbildes der Rechtspfleger
- als Ansprechpartner in Sachen Rechtspfleger
- als Kompetenzzentrum für die Rechtspflegerschaft
- als Informations- und Kommunikationsplattform
www.rechtspflegervereinigung.at ist das neue Sprachrohr der VEREINIGUNG DER
RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS. Eine unabhängige Redaktion bearbeitet in dieser
Homepage
- einen öffentliches Forum,
- einen Fachinformationsteil,
- einen Chatroom für Rechtspfleger und
- ein Führungsforum.
Die Fachinformation ist Entscheidungs- und Themensammlung aus dem
Rechtsprechungsbereich der Rechtspfleger:
- für jedermann
- in allen Rechtspflegersparten
- mit Kommentaren aus der Praxis
- mit Rückfragemöglichkeit.
Gegen einen Jahresbeitrag können Fachinformationen aus allen
Rechtspflegersparten (Grundbuch, Firmenbuch, Exekutions- u. Insolvenzrecht sowie
Außerstreitsachen) abgerufen werden.
Die VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS unterstützt die österreichische
Rechtspflegerschaft in allen fachlichen Belangen (z.B. Ausbildung,
Weiterbildung, Präsentation des Berufsbildes)
Rechtspfleger = Kompetenz in erster Instanz.
Rechtspflegervereinigung = gebündelte Kompetenz.

VERFASSUNGSRECHTLER HABEN KEINE BEDENKEN
GEGEN EINE ZUSAMMENLEGUNG Verfassungsdienst: Keine Bestandsgarantie für
bestehende Wachkörper
Zur Innenausschusssitzung, in der die SPG-Novellen 2004 und 2005
behandelt wurden, waren als Experten geladen:
Bezirksinspektor Horst Binder von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt,
Bezirksinspektor Burkhard Mühl vom Bundeskriminalamt, Wolf Okresek, Leiter des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, und Univ.-Prof. Bernhard Raschauer
von der Universität Wien.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob die Zusammenlegung von Polizei
und Gendarmerie mit einfacher Mehrheit vom Nationalrat beschlossen werden könne
oder ob, wie die SPÖ argumentierte, dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich
sei. Die SPÖ interessierte sich darüber hinaus vor allem für die Auswirkungen
der Strukturreform auf die Exekutivbeamten.
Horst Binder verwies auf eine Umfrage im Bereich der Bundespolizei, wonach sich
über 70 % der Polizeibeamten für eine Zusammenlegung der Wachkörper
ausgesprochen haben, er selber sei auch für eine Zusammenführung, merkte er an.
Zu bedenken gab er, dass auf verschiedene Umstände und Befürchtungen der
Kollegenschaft Rücksicht genommen werden müsse, etwa dass 60 % aller strafbaren
Handlungen in den Städten passieren und dass zwar im Bereich der Polizei
Ausschreibungen erfolgen werden, nicht jedoch im Bereich der Bundesgendarmerie
und dass der Landeshauptmann bei der Bestellung des Landespolizeikommandanten
kein Mitspracherecht habe und dass die sozial und familienfreundliche Dienstzeit
bei der Polizei nicht erhalten bleiben wird.
Zur Personalentwicklung und etwaigen Auswirkungen äußerte sich Burkhard Mühl. So
hielt er es für wünschenswert, dass eine Führungskräfteausbildung in Form einer
Polizeifachhochschule erfolgt, damit die Exekutivbeamten eine universitäre
Ausbildung erhalten, die zu einer zeitgemäßen höheren Qualifizierung führen
sollte. Hinsichtlich der Einstufung der Exekutivbeamten verwies er auf das
deutsche Modell.
Wolf Okresek unterstrich die Absicht des Verfassungsdienstes, dass eine
Zusammenlegung zulässig sei, dass der neue Wachkörper dem Typus nach dem
bestehenden Wachkörper entspricht und dass es keine Bestandsgarantie für die
bestehenden Wachkörper gebe; auf die Bezeichnung des Wachkörpers komme es
rechtlich gesehen nicht an.
Bernhard Raschauer erinnerte daran, dass seit dem Sommer 2000 die Diskussion
über die Zusammenlegung der Wachkörper laufe, aber damals keine
verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht wurden. Es handle sich um ein
"Projekt mittlerer Dimension", da nur zwei Wachkörper mit großer Tradition
zusammen gelegt werden sollen. Der Bund ist nach Ansicht des
Verfassungsrechtlers zu einer Zusammenlegung der beiden Wachkörper befugt.
Positiv merkte der Universitätsprofessor an, dass man versucht habe, bei der
Neuregelung die Behörden unberührt zu lassen. Auch hielt es Raschauer nicht für
gut, wenn immer wieder auf die Unterschiede zwischen Stadt und Land hingewiesen
wird; dies sei kein Problem des Gleichheitssatzes, unterstrich er.
Die Abgeordnetenrunde leitete Abgeordnete Gisela Wurm (S) mit ihren Fragen ein.
So wollte sie wissen, ob die beiden anwesenden Verfassungsrechtler den
vorgelegten Abänderungsantrag für verfassungskonform halten.
Abgeordneter Günter Kößl (V) wies darauf hin, dass über die Zusammenlegung der
beiden Wachkörper bereits seit 15 Jahren diskutiert werde, betonte, seitens der
Verfassungsrechtler bestünden keine Bedenken gegen eine Zusammenführung, und
fügte an, man müsse auch dem Wunsch des Rechnungshofes nachkommen und dürfe
nicht weiterhin Geld verschenken, immerhin wurde seit Beginn der neunziger Jahre
1 Mrd. S verschenkt, weil sich Österreich mehrere Wachkörper leistet. Für Kößl
ist es ein wichtiges Anliegen, Überschneidungen zu beseitigen und
Doppelgleisigkeiten abzubauen.
Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) hielt es für nicht gerechtfertigt, dass
Österreich mehrere Wachkörper habe. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffe man den
Durchbruch zu einer ökonomischen Handhabung des Sicherheitswesens, so die
Rednerin. Ihre Frage an die Verfassungsrechtler zielte in die Richtung, ob es
Bedenken gegen eine Anhörung des Landeshauptmannes bei der Ernennung des
Landespolizeikommandanten gebe.
Abgeordneter Otto Pendl (S) wies darauf hin, dass es 5.300 neue Ausschreibungen
geben soll, die Gewerkschafter hingegen sprechen von einer höheren Zahl. Auch
machte er darauf aufmerksam, dass tausende Beamte aufgrund der neuen Maßnahmen
mit Einkommenseinbußen rechnen müssten.
Abgeordneter Anton Gaal (S) hielt fest, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken
der SPÖ weiter aufrecht blieben. Seiner Meinung nach entsteht durch die
Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie ein völlig neuer Wachkörper. Ein
solcher könne aber nur vom Verfassungsgesetzgeber, also mit Zweidrittelmehrheit,
eingerichtet werden.
Abgeordneter Werner Miedl (V) nannte die Zusammenlegung hingegen ein
"Jahrhundertwerk". Eine klare, schlanke Führungsstruktur sei "viel vernünftiger
und gescheiter" als die jetzige Organisationsform, betonte er und forderte,
Sicherheit nicht zu einem Gegenstand von Parteipolitik zu machen. Miedls
Fraktionskollege Hermann Gahr unterstrich, die Bevölkerung sehe "einen absoluten
Bedarf" für die geplante Reform und auch innerhalb der Polizei und der
Gendarmerie gebe es nunmehr - nach einem Diskussionsprozess - grundsätzliche
Zustimmung.
Zahlreiche SPÖ-Abgeordnete befassten sich mit den dienstrechtlichen Folgen der
Strukturreform. So meinte Abgeordneter Walter Posch, es werde sicher Synergien
durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie geben, diese würden sich
aber auf die einzelnen Beamten "schmerzhaft auswirken". Abgeordneter Otto Pendl
wies auf drohende Einkommensverluste und Verschlechterungen von
Dienstzeitenregelungen hin. Die Betroffenen seien verunsichert, sagte Pendl, "da
brauchen wir kein Öl ins Feuer gießen".
Die S-Abgeordneten Ruth Becher, Katharina Pfeffer, Karl Dobnigg, Ulrike
Königsberger-Ludwig und Anton Gaal wollten u.a. wissen, ob die Strukturreform
langfristig Kostenreduzierungen bringe, ob es zu Personalverschiebungen von
Ballungsräumen in den ländlichen Raum bzw. umgekehrt kommen werde, ob die Reform
Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften habe, welche
Standorte für Landeskriminalämter vorgesehen seien, wie viele Leitungsfunktionen
es im neuen System geben werde und in wie vielen Dienststellen neue
Dienstzeitmodelle erprobt worden seien.
Abgeordneter Peter Pilz (G) zeigte sich zwiespältig. Er sei froh, dass es zu
einer strukturellen Reform komme, bekräftigte er, kritisierte aber gleichzeitig
einen stärkeren politischen Zugriff auf einzelne Beamte. Seiner Meinung nach
geht ein ganz wichtiger Schutz für Exekutivbeamte verloren. Spätere Regierungen
würden, so Pilz, korrigieren müssen, was es an politischen
Missbrauchsmöglichkeiten im vorliegenden Gesetz gebe. Kritisch beurteilte er
insbesondere die Trennung zwischen Sicherheitsbehörde und Sicherheitsexekutive.
Abgeordneter Markus Fauland (F) betonte, aus Sicht der FPÖ sei die
Zusammenlegung äußerst sinnvoll. Die Verschiebung von Planposten ist seiner
Meinung nach auf Grund der Strukturreform erforderlich.
Abgeordneter Norbert Kapeller (V) warf der Opposition vor, nur über "Randthemen"
wie das Dienstzeitensystem oder die soziale Absicherung der Beamten zu
diskutieren, obwohl es keine Gehaltsverluste gebe und es vorerst auch bei den
bestehenden Dienstzeitensystemen bleibe. Die Notwendigkeit der Zusammenlegung
steht seiner Meinung nach auch bei der Opposition außer Streit.
Innenminister Ernst Strasser erachtet die vorgesehene Zusammenlegung von Polizei
und Gendarmerie für verfassungsrechtlich zulässig und betonte, es gebe keine
Bestandsgarantie für bestehende Wachkörper. Zudem seien, nicht zuletzt auf Grund
eines Wunsches des derzeitigen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz,
Bürgermeister Michael Häupl, noch einige Präzisierungen vorgenommen worden. Zu
einer Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern kommt es durch die
Strukturreform Strasser zufolge nicht.
Über Details der Zusammenlegung konnte Strasser den Abgeordneten noch keine
Auskunft geben. Sein Ressort wolle erst dann in die Detailplanung hineingehen,
wenn es die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gebe, betonte er. So werden
ihm zufolge etwaige Personalverschiebungen erst Mitte bis Ende Jänner
feststehen. An Personalverschiebungen in Richtung Ballungsräume bzw. umgekehrt
sei allerdings nicht gedacht. Überdies werde es voraussichtlich in 76 von 83
Bezirken zu keinen Strukturveränderungen kommen. Weitere Schließungen bzw.
Verschiebungen von Gendarmerieposten und Polizeiwachzimmern schloss Strasser
aus, es sei denn, es gebe ein entsprechendes Ersuchen aus den betreffenden
Regionen.
An der bestehenden Fachaufsicht der Bezirkshauptmannschaften ändert sich
Strasser zufolge nichts. Die Standorte der Landeskriminalämter müssten erst im
Detail geplant werden.
Verteidigt wurden von Strasser die vorgesehenen Neuausschreibungen vor allem im
Polizeibereich. Gemäß Ausschreibungsgesetz sei eine Ausschreibung zwingend
durchzuführen, wenn sich 25 % des Aufgabenbereichs änderten, skizzierte er. Da
sich im Dienstbetrieb der Polizeidirektionen mehr ändere als bei der
Gendarmerie, müssten dort auch mehr Planstellen ausgeschrieben werden. Dass es
für die Mitarbeiter der Polizei und der Gendarmerie eine Zeit der Unsicherheit
sei, räumte Strasser ein. Er sieht es aber als seine Verpflichtung als
Dienstgeber an, diese Zeit möglichst kurz zu halten.
Ein neues Dienstzeitmodell wurde nach Auskunft Strassers im 15. Wiener
Gemeindebezirk, in Wels, in Graz sowie in den vier Gendarmeriebezirken Schwaz,
Leoben-Land, Oberwart und Bruck an der Leitha erprobt. Es gebe vollkommen
unterschiedliche Ergebnisse, erklärte er, ein Teil der Betroffenen sei sehr
zufrieden, ein anderer Teil sehr unzufrieden gewesen. Mittlerweile habe man die
Erprobungen einvernehmlich beendet. Die Einführung neuer Dienstzeitsysteme ist
für Strasser, wie er sagte, nur dann vorstellbar, wenn diese sozial ausgewogen
und mit der Personalvertretung ausverhandelt seien. Die Erfahrung hätte
jedenfalls gezeigt, dass man für extrem belastete Zeiten neue Lösungen suchen
müsse.
Zur Frage der Kosten merkte Strasser an, die Reform sei grundsätzlich
aufkommensneutral angelegt, am Anfang werde es durch bauliche und technische
Investitionen allerdings einen höheren Mittelbedarf geben.
Ein Vertreter des Innenministeriums ergänzte die Ausführungen Strassers dahin
gehend, dass für alle Leitungsfunktionen an den Landeskriminalämtern
Ausschreibungen erforderlich sein werden. In den Strukturen darunter komme es
grundsätzlich zu keinen Änderungen. Neu auszuschreiben seien allerdings die
Stadtpolizeikommandanten und ihre Stellvertreter.
Seitens der Experten betonte Wolf Okresek, dass sich durch den Abänderungsantrag
an seiner grundsätzlichen Erklärung zu Beginn der Sitzung nichts ändere. Er sehe
keine verfassungsrechtlichen Schranken, da nach Auffassung des
Verfassungsdienstes durch die Zusammenlegung kein neuer Wachkörper entstehe.
Ähnlich argumentierte der Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer. Der
Abänderungsantrag schaue umfangreicher aus, als er tatsächlich sei, meinte er,
im Wesentlichen handle es sich aber nur um Präzisierungen. An der Struktur der
Fusion ändere sich dadurch nichts. Die Exekutive sei und bleibe auch nach der
Reform ein Wachkörper des Bundes. Wenn zwei Gemeinden zusammengelegt würden, sei
das auch keine neue Gemeinde, veranschaulichte Raschauer. Wie das Verhältnis
zwischen Sicherheitsbehörde und Exekutivdienst geregelt werde, wertete Raschauer
als politische und nicht als verfassungsrechtliche Frage.
Horst Binder nannte als Vorteile der Zusammenlegung die Straffung von
Kommandostrukturen und größere Entfaltungsmöglichkeiten der Beamten. Die
Einbindung der Landeshauptleute bei Postenbesetzungen ist ihm zufolge analog zur
bisherigen Praxis bei der Gendarmerie geregelt. Im Zusammenhang mit den
vorgesehenen Neuausschreibungen regte er an, für die Besetzung der
Stadtpolizeikommandanten nur Personen aus dem Polizeibereich heranzuziehen.
Burkhard Mühl machte geltend, dass Exekutivbeamte durch die geplante
Strukturreform verunsichert seien.

Schittenhelm: Niederösterreich setzt
Initiative gegen "Stalking"
"Stalking" leitet sich vom englischen Begriff "to stalk" ab und heißt so
viel wie "jemanden belauern" oder "jemanden belästigen". Auf Deutsch trifft das
Wort "Psychoterror" am besten die Bedeutung von "Stalking". Durch wiederholte
Kontaktaufnahme gegen den Willen der Opfer, zum Beispiel durch Telefonterror,
werden Bewegungsfreiheit und Sicherheitsgefühl des Opfers massiv beeinträchtigt.
Umso erfreulicher ist es, dass der NÖ Landtag in einem Antrag die
Bundesregierung auffordert, eine gesetzliche Grundlage gegen Stalking zu
schaffen, freut sich LAbg. Dorothea Schittenhelm.
Niederösterreich nimmt mit dieser Initiative gegen Stalking eine
Vorreiterrolle ein, denn in Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche
Grundlage für die Behörden, um gegen diese Form des Psychoterrors vorzugehen.
Abhilfe könnte nach Meinung von Experten der Straftatbestand der fortgesetzten
groben Belästigung schaffen, so Schittenhelm.
Rund 90% der Opfer des Stalking sind Frauen. Weiters werden in Österreich
jährlich bis zu 300.000 Frauen misshandelt. Auch hier setzt Niederösterreich
konkrete Maßnahmen: Mit unserem Fortbildungsprogramm zum Thema Gewalt gegen
Frauen und Kinder sind wir österreichweit federführend. Darüber hinaus gibt es
in Niederösterreich sechs Frauenhäuser, drei Kriseninterventionsstellen und
Frauenberatungsstellen, die in Notsituationen weiterhelfen können, betont
Schittenhelm in diesem Zusammenhang.

2003 NUR EIN GROSSER UND EIN KLEINER
LAUSCHANGRIFF Bericht des Justizministeriums über "besondere
Ermittlungsmaßnahmen"
Im Jahr 2003 gab es in ganz Österreich nur einen großen und einen kleinen
Lauschangriff. Wie in den Jahren davor gab es keine Rasterfahndung. Videofallen
hingegen wurden in 79 Fällen installiert. Das geht aus dem Bericht des
Justizministeriums über "besondere Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2003 (III 105
d.B.) hervor.
Beim "großen Lausch- und Spähangriff" im Zuständigkeitsbereich der
Oberstaatsanwaltschaft Graz ging es um den Verdacht auf Suchtgiftdelikte. Die
Maßnahme war erfolgreich: Über insgesamt neun Verdächtige wurde die
Untersuchungshaft verhängt, drei Beschuldigte wurden zu unbedingten Haftstrafen,
je ein Beschuldigter zu einer teilbedingten und einer bedingten Haftstrafe
verurteilt. Ein Teil der Urteile ist bereits rechtskräftig, gegen andere
Beschuldigte laufen die Verfahren noch. Im Zuge der Überwachungsmaßnahmen wurden
auch andere strafbare Handlungen aufgedeckt als die, deretwegen die
Überwachungsmaßnahme beantragt worden war.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wurden in 79 Fällen Videofallen
installiert. Die optischen und/oder akustischen Überwachungen richteten sich
gegen insgesamt 77 Verdächtige. In 29 Fällen (im Sinn von Gerichtsakten) war die
Überwachung erfolgreich, in 47 blieb sie ohne Erfolg.
In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass auch das
Sicherheitspolizeigesetz die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung
personenbezogener Daten in Form der Videofalle und des kleinen - allerdings
nicht des großen - Lausch- und Spähangriffs vorsieht.
In seiner rechtspolitischen Bewertung kommt das Justizministerium - wie bereits
in den vergangenen Jahren - zu dem Ergebnis, dass "mit den erweiterten
Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung maßhaltend und verhältnismäßig
umgegangen" worden sei. Fundamentale Grundrechtspositionen - Privatsphäre,
faires Strafverfahren - seien "weitgehend unangetastet" geblieben. Aus der
geringen Zahl der Anwendungsfälle besonderer Ermittlungsmaßnahmen dürfe aber
nicht geschlossen werden, dass diese Maßnahmen nicht erforderlich wären, heißt
es in dem Bericht weiter, würde doch damit die Präventivwirkung des Gesetzes
übersehen.

Militärbefugnisgesetz: Gaal - Befugnisse
des Heeresnachrichtendienstes gehen zu weit
SPÖ-Wehrsprecher Anton Gaal zeigte sich erfreut darüber, dass der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) beim Militärbefugnisgesetz die umfassende
Ermittlungsbefugnis der Heeresnachrichtendienste als zu weitgehend einstuft.
"Die SPÖ hat stets bemängelt, dass im Gesetz keine eindeutige und klare
Grundlage zu rechtsstaatlichen Prinzipien enthalten ist", erinnerte Gaal,
"unsere Kritik wurde in allen substanziellen Punkten nun bestätigt". Die
Ausstellung von "gefälschten Dokumenten" im Zuge der Ermittlungen sei von der
SPÖ immer abgelehnt worden, "ich habe stets die Lizenz zum Lügen entschieden
abgelehnt", erinnerte Gaal. Dass sich nun der VfGH gegen die vorsorgliche
Ermittlung gegen Menschen ohne Tatverdacht ausspreche, sei sehr erfreulich.
Der SPÖ-Wehrsprecher erwartet sich nun eine "vernünftige rechtskonforme
Reparatur" des Militärbefugnisgesetzes bis Jahresende:
"Es muss ausgeschlossen sein, dass die Bürgerrechte durch überbordende
geheimdienstliche Begehrlichkeiten in irgendeiner Form verletzt werden."

UVS-richter fordern Schluss mit
unsachlicher Kritik am UBAS
Die Standesvertretung der UVS-Richter fordert, von der unsachlichen
Kritik an der Arbeit des UBAS Abstand zu nehmen. Sie verlangt zur Versachlichung
der Diskussion ein unabhängiges Controlling der Arbeit des UBAS nach dem Vorbild
der Justiz durchzuführen. Zur Bewältigung der Asylverfahren ist die personelle
Aufstockung der Asylbehörden erster und zweiter Instanz unbedingt notwendig.
Die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Vereinigung)
verwehrt sich aufs Schärfste gegen nun wiederholte Angriffe in der
Öffentlichkeit auf den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) und seine
Senatsmitglieder. Diese unsachliche Kritik ist geeignet, das Ansehen einer
verfassungsmäßig eingerichteten gerichtsförmigen Instanz zu beeinträchtigen und
nachhaltig zu beschädigen. Sie bringt die richterlichen Mitglieder in Misskredit.
Diese ihrer Art und ihrem Inhalt nach in keiner Weise gerechtfertigten Angriffe
von Politikern können Asylrichter, die gerade zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit
der Arbeit der staatlichen Behörden eingerichtet sind, unter Druck setzen,
sodass der äußere Eindruck rechts-staatlicher Asylverfahren nicht mehr
gewährleistet erscheint.
Belastung der Asylrichter von 267 %.
Der UBAS wurde im Jahr 1998 vom Gesetzgeber bei einer Zahl von 40
Asylrichtern für 5.400 Berufungsverfahren pro Jahr konzipiert. Tatsächlich stieg
der Anfall von Berufungen in Asylverfahren stetig an und wird 2004 wiederum etwa
12.000 Verfahren erreichen. Das bedeutet eine Belastung pro Asylrichter von 267
%. Die durchschnittliche Zahl von Verfahrensabschlüssen pro Senatsmitglied beim
UBAS liegt zumindest im Durchschnitt bei derjenigen der UVS in den Ländern
(jährlich 140 bis 180, im heurigen Jahr voraussichtlich sogar über 200). Dabei
ist zu beachten, dass gerade Asylverfahren durch ihr aufwändiges Beweisverfahren
besonders komplex und langwierig sein können.
Unzureichende Personalausstattung.
Die schweizerische Asylberufungsinstanz (Asylrekurskommission - ARK)
verzeichnete 2003 rund 12.700 eingegangene Verfahren. Sie konnte zwar im
gleichen Jahr rund 11.300 Verfahren abschließen (UBAS heuer voraussichtlich ca.
7.500). Doch weist die ARK im Unterschied zum UBAS einen Personalstand von 32
Richtern und 98 juristischen Sekretären (UBAS: 37 Asylrichter und keine weiteren
einschlägig qualifizierte Mitarbeiter) bzw. einen Gesamtpersonalbestand von 181
Mitarbeitern auf (UBAS: rund 100). Gemeinsam mit der erstinstanzlichen
Asylbehörde kann die ARK auf 32 eigens für die schweizerische
Länderdokumentation ausgebildete akademische Fachkräfte zugreifen (beim UBAS und
beim Bundesasylamt arbeiten in diesem Bereich lediglich ein paar nicht
akademisch qualifizierte Kräfte).
Weil auch das Bundesasylamt als erste Asylinstanz personell ebenso
unzureichend ausgestattet ist, landen weiterhin jährlich etwa 80 % der
Asylverfahren in der Berufungsinstanz beim UBAS. Der geringe Anteil von nur ca.
10 % der heuer vom UBAS getroffenen Berufungsentscheidungen, die beim
Verwaltungsgerichtshof als dritte Instanz angefochten wurden, zeigt, wie
erfolgreich der UBAS trotz der unangemessenen Zustände arbeitet.
Innenminister weigert sich, UBAS-Vorschläge aufzugreifen.
Der UBAS muss daher weder national noch international den Vergleich scheuen.
Der UBAS hat in zahlreichen Stellungnahmen und in seinen Tätigkeitsberichten
Vorschläge zur Optimierung der Asylverfahren unterbreitet. Die Mitglieder des
UBAS regten mehrfach die Beauftragung der renommierten unabhängigen
Schweizerischen Unternehmensberatungsfirma an, die bereits im Auftrag des
Justizministeriums eine allseits beachtete und anerkannte Controlling-Studie der
österreichischen Gerichte (Personalanforderungsrechnung-PAR) durchführte.
Bislang weigerte sich der Innenminister, diese Vorschläge aufzugreifen.
Forderung nach personeller Aufstockung der Asylbehörden.
Statt die erforderlichen Maßnahmen, wie insbesondere die personelle
Aufstockung der Asylberufungsbehörde, vorzunehmen, entzieht sich die Politik
ihrer Verantwortung und diskreditiert die Mitarbeiter des UBAS. Mehr Personal
sichert den gebotenen Rechtsschutzstandard und gewährleistet schnelle Verfahren!

Ärztechef Brettenthaler:
Schweigepflicht weiterhin oberstes Gut
Aus gegebenem Anlass hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK),
Dr. Reiner Brettenthaler, Ärzte daran erinnert, dass die ärztliche
Schweigepflicht in der Praxis des Arztes als "eines der wichtigsten ethischen
Gebote prinzipiell Vorrang vor anderen Überlegungen haben muss". Die ärztliche
Schweigepflicht sei für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine
"unverzichtbare Grundvoraussetzung" und dürfe "grundsätzlich weder durch die
Informationsinteressen von Behörden noch durch andere Erwägungen ausgehebelt
werden", betonte Brettenthaler am Freitag in einer Aussendung. Ausnahmen gebe es
aus seiner Sicht nur dann, wenn eine öffentliche Gefährdung definitiv vorliege
und ein Probant nachweislich in seiner eigenen Verantwortung überfordert sei.
Reine Vermutungen erfüllten diese Kriterien nicht.
Der Ärztekammerpräsident bezieht sich mit seiner Wortmeldung auf einen Fall
aus der aktuellen Berichterstattung, wonach einem älteren Autolenker aufgrund
des Bekanntwerdens seiner medizinischen Daten bei der Verkehrsbehörde fast der
Führerschein entzogen worden war. Im Rahmen einer Untersuchung für den Zweck von
Steuererleichterungen wegen höherer Gesundheitsausgaben hatte ein Amtsarzt dem
Mann schweren Prostata-Krebs und leichten Bluthochdruck bescheinigt. Die Daten
waren dann offenbar über einen Datentransfer zur Führerscheinbehörde gelangt,
die daraufhin Sorgen wegen möglicher Fahruntauglichkeit äußerte.
"Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre bei gesundheitlichen Fragen steht aus
unserer Sicht höher als das Informationsinteresse der Gesellschaft. Die
Ärztekammer tritt daher schon seit geraumer Zeit dafür ein, der ärztlichen
Schweigepflicht Verfassungsrang zuzugestehen. Ebenso wie übrigens die
Schweigepflicht anderer freier Berufe Verfassungsrang haben sollte", forderte
Brettenthaler abschließend.

Der REGIO-PRESS
KOMMENTAR zur SMS-Fahndung
So:
http://www.sms-fahndung.de/ wird in
Deutschland bereits vom BMI (Bundesinnenministerium) für die neue Fahndung via
SMS "geworben" - gleichzeitig gibt es aber schon jetzt die Möglichkeit
für den "normalen" Bürger (wenn auch eher bevorzugt aus bestimmten Berufsgruppen
- z.B. Beschäftigte des ÖPNV - ) sich als kleiner Ede Zimmermann zu gerieren.
Wie immer man auch diesen neuen Trend bewerten mag,
traurig ist auf jeden Fall daß diese Idee in erster Linie schlicht aus der Not
heraus geboren wurde da unsere Polizei unter veralteter Technik, Stellenabbau,
schlechter Bezahlung & schlechten Arbeitsbedingungen im ganz allgemeinen leidet.
Ob diese SMS-Idee nicht zu einer Form der
modernen, interaktiven & multimedialen "Blockwart" -Mentalität führen wird wird
sich erst noch erweisen müssen.
Auf jeden Fall muß (nebst strikter Wahrung des
notwendigen Datenschutzes) sicher gestellt sein daß nur "schwere" - also
Kapital-Verbrechen Eingang in diese neue Art der Fahndung finden . (So z.B.
Bankraub, Entführung, Mord etc.)
Bleibt zu hoffen daß dies nicht ein neuer
Versuch eines Schritt in eine Orwellsche Datenerfassungs & Verwertungs-Welt
wird.
Joerg W. Baur
Berlin, den 16.02.04
http://www.sms-fahndung.de/

Fahndung per SMS: Strache für Einführung
auch in Wien
Die SMS-Fahndung, wie sie deutsche Polizeibehörden ab sofort gegen
Straftäter einsetzen können, wäre auch für das kriminalitätsgeplagte Wien eine
hervorragende Hilfe für die Polizei, so heute der Wiener FPÖ-Sicherheitssprecher
Heinz-Christian Strache.
"Wir dürfen hier nicht den gemütlichen Weg gehen", so Strache. Hierzulande stehe
diese neue Fahndungsmethode immerhin seit eineinhalb Jahren zur Diskussion.
Einziges Ergebnis: Man wolle die Entwicklung in der Bundesrepublik verfolgen.
"Der explosionsartige Anstieg der heimischen Kriminalität rechtfertigt nicht
länger das Zuwarten und Beobachten. Hier sind Handlungen gefragt. Die
SMS-Fahndung ist mit Sicherheit ein tauglicher Weg, die Fahndung nach
Kriminellen zu vereinfachen", so Strache.
"Während in Wien illegale Demonstrationen oder auch Straftaten längst mit SMS
koordiniert werden und die Exekutive mit durchaus antiquierter Technik das
Auslangen finden muß, kann es nur als sicherheitspolitische Fahrlässigkeit
gewertet werden, wenn wir weiterhin Platz in der Beobachtungs-Loge nehmen. Nicht
noch länger prüfen, zuwarten, schauen, beobachten, während wir zweistellige
Kriminalitätszuwächse haben, sondern endlich handeln", so Strache, der dazu
aufforderte, dass wir uns quasi im Huckepack-Verfahren an die nun in der
Bundesrepublik implementierte SMS-Fahndung anschließen.

Böhmdorfer: Justizministerium hat noch keine schriftliche Ausfertigung
des EGMR-Urteils betreffend § 209
"Auch im Justizministerium ist man derzeit nur auf die Informationen aus den
Medien angewiesen. Der Schriftsatz des Urteils wurde noch nicht zugestellt.
Über Folgen und Reaktionen ließe sich daher lediglich spekulieren, was ich als
unseriös ablehne", meinte heute Justizminister Dr. Böhmdorfer zur gestern
Abend publizierten Entscheidung aus Straßburg.
"Mit Sicherheit lässt sich aber folgendes sagen: Bereits nach der Aufhebung
des § 209 StGB durch den VfGH hat das BMJ die Oberstaatsanwaltschaften
kontaktiert und empfohlen, mit Strafverfolgungsanträgen nach § 209 StGB
innezuhalten, keine vorwiegend auf § 209 StGB gestützte U-Haft zu beantragen
und auf die Aufrechterhaltung der U-Haft zu verzichten. Da VfGH-Entscheidungen
nicht zurückwirken gab es keinen Rechtsanspruch auf vorzeitige Haftentlassung.
Diese konnte aber im Gnadenwege ausgesprochen werden und davon wurde auch
Gebrauch gemacht. Derzeit gibt es in Österreich keinen Inhaftierten, der
ausschließlich oder führend wegen einer Verurteilung nach § 209 StGB eine
Haftstrafe verbüßt", erläuterte Böhmdorfer.
"Zur Frage, ob die Entscheidung aus Straßburg nun Muster- bzw. Folgewirkung
haben könnte, lässt sich derzeit noch keine seriöse Auskunft erteilen. Das BMJ
ist, um eine diesbezüglichen Auskunft zu erteilen, auf die Zustellung des
Schriftsatzes und den genauen Wortlaut der Entscheidung angewiesen", schloss
Böhmdorfer.

Neuordnung des abgabenbehördlichen Rechtsmittelwesens
Mit 1.1.2003 wird das Berufungsverfahren in Abgabensachen des Bundes neu
geregelt. Primäres Ziel der Reform ist eine Verbesserung des Rechtsschutzes
des Bürgers (Steuerzahlers) und eine Angleichung an europarechtliche Normen.
Anstelle der bisherigen Rechtsmittelabteilungen in den einzelnen
Finanzlandesdirektionen entscheidet nunmehr der 'Unabhängige Finanzsenat' als
weisungsfreie Behörde mit sieben Außenstellen und rund 240 Mitgliedern.
Der unabhängige Finanzsenat umfasst die Geschäftsbereiche Steuern und
Beihilfen (Finanzämter), Zoll (Zollämter) und Finanzstrafrecht (Finanzämter
und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz). Für jeden
Geschäftsbereich werden Senate in erforderlicher Zahl gebildet. Der Sitz des
unabhängigen Finanzsenates befindet sich in Wien. Außenstellen bestehen in
Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
Ab dem 1.1.2003 eingebrachte Berufungen (wie auch bereits anhängige
Berufungen) werden grundsätzlich von einem unabhängigen und weisungsfreien
Referenten entschieden. Über Antrag kann die Entscheidung auch in einem Senat
oder nach einer mündlichen Verhandlung erfolgen.
Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Außenstellen unter folgender
Hotline:
Wien: 0502 5031
Salzburg: 0502 5035
Linz: 0502 5034
Klagenfurt: 0502 5039
Graz: 0502 5038
Innsbruck: 0502 5036
Feldkirch: 0502 5037

Maier: Strafrechtliches Entschädigungsgesetz ist menschenrechtswidrig
Menschenrechte müssen auch in Österreich eingehalten werden
Wien (SK) Als "menschenrechtswidrig" bezeichnete heute
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier das Strafrechtliche
Entschädigungsgesetz anlässlich des heutigen Tages der Menschenrechte. "Es
gibt dazu dringenden Handlungsbedarf für die zukünftige Bundesregierung. Die
Rechtsordnung muss so gestaltet werden, dass Menschenrechte eingehalten
werden", so Maier am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Maier bezieht
sich mit seiner Kritik in erster Linie darauf, dass zu Unrecht verurteilte
oder in Untersuchungshaft genommene Menschen erst dann eine Entschädigung
erhalten, wenn der Freispruch zweifelsfrei erfolgt. Freispruch ist
Freispruch und wer freigesprochen ist, soll auch eine Entschädigung
bekommen, stellte Maier fest.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilt diese Auffassung und hat
in mehreren Entscheidungen gegen die Republik Österreich festgestellt, dass
mit der gängigen gerichtlichen Praxis gegen die Unschuldsvermutung und somit
gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Die SPÖ hat bereits im
Sommer 2001 einen Antrag im Parlament eingebracht, der eine Haftentschädigung
für Personen fordert, die freigesprochen wurden oder gegen die das Verfahren
eingestellt wurde. Darüberhinaus fordert die SPÖ neben dem Ersatz für
Vermögensschäden auch eine ideelle Haftentschädigung. Es ist hoch an der Zeit,
dass Justizopfer eine gerechte Entschädigung bekommen, schloss Maier.

Die Bundesanwaltschaft ist neu online:
www.ba.admin.ch
Seit anfangs Jahr ist die Bundesanwaltschaft mit eigener Website
www.ba.admin.ch im Internet zu finden und
stellt online Informationen
zu ihrer Tätigkeit, den neuen Ermittlungskompetenzen zur Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität sowie den gesetzlichen
Grundlagen ihrer Arbeit zur Verfügung.
Die Bundesanwaltschaft (BA) ist seit anfangs Jahr mit
einer eigenen Website online. Im virtuellen Haus der Ermittlungs- und
Anklagebehörde des Bundes unter der Adresse
www.ba.admin.ch ist
ständig «Tag der offenen Tür». Für Besucherinnen und Besucher sind
auf verschiedenen Stockwerken rund um die Uhr Informationen zur
Arbeit von Bundesanwalt Valentin Roschacher und seinen Mitarbeitenden
sowie zu den neuen Strukturen der BA abrufbar. Das neu erarbeitete
Leitbild der BA ist ebenso zugänglich wie eine Sammlung der
gesetzlichen Grundlagen zu den bisherigen und den neuen Kompetenzen
der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Mit einem Newsletter lassen
sich per E-Mail die neusten Informationen der Bundesanwaltschaft über
Medienmitteilungen, Referate oder bevorstehende Termine abonnieren.
Die Cafeteria lädt mit «l'art pour l'art», einer Fotogalerie und
Zeichnungen des Bundesanwalts zum Verweilen ein und der vom
Dachgeschoss startende virtuelle Helikopter bringt die Besuchenden
via Linksammlung per Mausclick in alle Welt.

Rechtsprobleme.at
Neue Rechtsinfo-Plattform im Internet
Die verstärkte Nutzung des Internet wirft eine Reihe von neuen Rechtsfragen
auf. Die fachliche Auseinandersetzung mit diesem Bereich gestaltet sich sowohl
für Juristen als auch für betroffene Unternehmen und Einzelpersonen oft
schwierig. Viele Problembereiche sind noch nicht endgültig gesetzlich geregelt.
Zusätzlich ist die Internet-Rechtssprechung der österreichischen Gerichte für
Internet-Experten und User oft nicht nachvollziehbar und manchmal auch
widersprüchlich (z. B. Domainrecht).
Unter www.rechtsprobleme.at findet sich nun eine neue österreichische
Plattform die mithelfen soll, Internet-Rechtsprobleme öffentlich zu diskutieren
und auch Laien einen Überblick über aktuelle Streitfälle und die Hintergründe
gerichtlicher Entscheidungen zu geben.
Zusätzlich bietet die vom Wiener Juristen Dr. Gerhard Laga initiierte
unabhängige Internetplattform Autoren die Möglichkeit juristische oder
technische Fachbeiträge zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Dr. Gerhard Laga, Initiator von Rechtsprobleme.at: "Rechtsprobleme.at soll
zur anerkannten Informationsdrehscheibe zwischen Experten, Unternehmen und
interessierten Einzelpersonen werden und gleichzeitig motivieren sich intensiver
mit den offenen rechtlichen Fragen rund um das Thema Internet
auseinanderzusetzen. Die besten Beiträge werden einmal pro Jahr von einer Jury
international anerkannter IT-Rechtsexperten mit je 20.000.- Schilling prämiert."
Neben den Fachbeiträgen bietet Rechtsprobleme.at Informationen über aktuelle
höchstgerichtliche Urteile und E-Commerce News für Unternehmen, die gemeinsam
mit dem E-Commerce Gütezeichen
http://www.guetezeichen.at erstellt werden.
Zusätzlich steht den Usern eine Diskussionsplattform zur Verfügung. Diese
wird gemeinsam mit internet4jurists
http://www.internet4jurists.at und der Österreichischen Richtervereinigung
http://www.richtervereinigung.at betrieben.

VAT wehrt sich gegen Ausweitung der Telekom-Überwachung
Vorgangsweise der Ministerien "befremdlich"
Justizministerium verweist auf "Missverständnisse"
Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT)
http://www.vat.at setzt sich gegen
die geplante Novelle der Strafprozessordnung, welche auch die
Telekommunikations-Überwachung neu regelt, zur Wehr. Der vorgelegte Entwurf, der
den gesamten Telekommunikationsverkehr (somit von der Sprachtelefonie im Fest-
und Mobilnetz bis hin zum Datenverkehr und Internet) neu regelt, wird vom VAT
abgelehnt. Vor allem die Vorgangsweise der betroffenen Ministerien (Justiz und
Infrastruktur) wurde scharf kritisiert. Obwohl die StPO-Novelle gerade die
Telekombetreiber am meisten betrifft, wurden diese vom Justizministerium
überhaupt nicht in die Begutachtung einbezogen, hieß es in einer VAT-Aussendung
heute, Montag. Die Begutachtungsphase zur Novelle ist mittlerweile abgeschlossen
und wird am 25.9 dem Ministerrat vorgelegt.
"Ein berechtigtes Vertrauen in die Sicherheit und Vertraulichkeit der
Telekommunikation ist Voraussetzung für die Annahme der neuen
Informationstechnologien und damit für den Erfolg von UMTS oder E-Commerce", so
VAT-Präsident Jorgen Bang-Jensen. Genau dieses Vertrauen werde durch die
geplanten, immer weitergehenden Überwachungsbefugnisse des Staates ernsthaft
untergraben. Besonders befremdlich sei die Vorgangsweise der Ministerien bei
diesem Gesetzesentwurf. Vom Infrastrukturministerium wurde den
Telekom-Betreibern zur Begutachtung lediglich eine Frist von nur vier Werktagen
eingeräumt. "Diese Vorgangsweise konterkariert den Sinn und Zweck des
Begutachtungsverfahrens und erweckt den Anschein, dass hier möglichst
unauffällig und ohne lästige Kommentare der Betroffenen einfach vollendete
Tatsachen geschaffen werden sollten", erklärte Bang-Jensen.
Inhaltlich stoßen sich die Telekombetreiber vor allem daran, dass durch die
Novelle auch eine Anordnung der Überwachung für einen vergangenen Zeitraum
möglich sein soll. Das bedeute, dass die Betreiber verpflichtet sein könnten,
alle Gespräche aller ihrer Kunden zu speichern, um sie bei Bedarf den
Sicherheitsbehörden übermitteln zu können. Auch hinsichtlich der Verwertung der
Überwachungsergebnisse im Strafverfahren orten die Betreiber eine bedenkliche
Erweiterung, die dem Missbrauch Tür und Tor öffne. Außerdem wird kritisiert,
dass alle Kosten für die vorsorglich bereitzustellenden Einrichtungen zur
Überwachung laut VAT mehrere hundert Mio. Schilling - von den Betreibern zu
tragen sind. "Diese Überwälzung von Kosten der öffentlichen Hand auf Unternehmen
der Privatwirtschaft, die weder als Gegenleistung noch als Abgeltung eines
adäquaten Vorteils gelten kann, verstößt klar gegen das Grundrecht auf Eigentum
und den Gleichheitsgrundsatz", so Bang-Jensen. Sollte diese Regelung tatsächlich
umgesetzt werden, werde man sie einer verfassungsrechtlichen Überprüfung
zuführen.
Das Justizministerium
http://www.bmj.gv.at sieht die Sache natürlich anders. Oberstaatsanwalt
Christian Pilnacek erklärte im Gespräch mit pte, dass die VAT-Aussendung
teilweise auf Missverständnissen beruhe. Das Begutachtungsverfahren sei deshalb
formell relativ kurz gehalten worden, um das Gesetz zu "Lauschangriff- und
Rasterfahndung", welches mit Jahresende ausläuft, endlich in Dauerrecht
umwandeln zu können. Außerdem habe der Fachverband Telekom der Wirtschaftskammer
eine Stellungnahme abgegeben. "Es ist nicht üblich, auch bei anderen
Gesetztesvorlagen, jedes einzelne Privatunternehmen nach seiner Meinung zu
fragen. Dafür gibt es die Sozialpartnerschaft." Bei den Bedenken bezüglich
Überwachung des gesamten Datenverkehrs handle es sich lediglich um eine
zeitgemäße Anpassung der Begriffe, da das Fernmeldegesetz mit veralteten
Begriffen arbeitet. "Das Überrwachungsgesetz wird dadurch eher eingeschränkt",
so Pilnacek. Zur Speicherung von Telefonaten stellte er fest, dass diese
unzulässig sei und auch nach der Novelle bleiben werde. Die StPO lege keinen
Zwang zur Speicherung fest, es könnten lediglich gewisse Übermittlungsdaten
abgefragt werden. "ich weise darauf hin, dass unser Ministerium im Zuge
derartiger Überprüfungen jährlich rund 21 Mio. Schilling an die Telko-Betreiber
bezahlt." In Richtung VAT merkte Pilnacek an, dass man von seiten des
Justizministeriums durchaus bereit sei, konstruktive Gespräche zu führen.

Elektronische Signatur wird der eigenhändigen
gleichgestellt
Inhaber haftet selbst für Missbrauch
Die elektronische Unterschrift ist ebenso gültig wie die eigenhändige
Signatur, wenn sie auf dem Zertifikat eines anerkannten
Zertifizierungsdiensteanbieters beruht. Damit können auch Verträge
elektronisch geschlossen werden. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft
zum entsprechenden Bundesgesetz (ZertES). Für einen Missbrauch des privaten
Schlüssels haftet der Inhaber selbst, wenn er die Vorsichtsmassnahmen zur
Geheimhaltung nicht eingehalten hat.
Das ZertES ist gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und
Polizieidepartements in der Vernehmlassung (EJPD) http://www.admin.ch
positiv aufgenommen worden. Um die Verabschiedung des Gesetzes zu
beschleunigen, wurde die Botschaft gleichzeitig mit dem Vernehmlassungsbericht
dem Bundesrat vorgelegt. Das ZertES soll noch in diesem Jahr behandelt werden.
