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Gleichstellung jetzt
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Artikel 7. (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Einhelliger
Tenor aller Fraktionen war, dass diese Bestimmung nun mit Leben erfüllt werden
soll.
Wir erlauben
uns eine kleine Zwischenbilanz zu erstellen:
Behinderte
Menschen sind weiterhin in vielen Lebensbereichen erheblichen Diskriminierungen
ausgesetzt. Es gibt noch immer kein geeignetes rechtliches Instrumentarium, mit
denen sie sich zur Wehr setzen können.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- Bauten,
Gebäude und Anlagen nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar sind.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- Dienstleistungen, wie z.B. Arztpraxen oder Geschäfte nicht für alle zugänglich
und nutzbar gemacht sind.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- die
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur mit großen Schwierigkeiten möglich
bzw. unmöglich ist.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- der Zugang
zu und die Nutzung von Informationen trotz der bestehenden technischen
Möglichkeiten nicht gewährleistet ist.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- gemeinsame
Erziehung und Bildung von behinderten und nichtbehinderten Menschen noch immer
nicht flächendeckend umgesetzt ist.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil
- der Zugang
zum Arbeitsmarkt durch rechtliche und faktische Barrieren erschwert wird und
ihre berufliche Laufbahn eingeschränkt wird.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- die
österreichische Gebärdensprache nicht als offizielle Sprache anerkannt ist.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt,
weil
- sie und
ihre Interessenvertretungen keine Möglichkeit haben, Benachteiligungen
rechtlich zu bekämpfen.
Menschen
werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil
- behinderte
Kinder bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen.
Schon an
diesen wenigen Beispielen wird deutlich: Verfassungstext und Wirklichkeit
klaffen weit auseinander. Daher ist es höchste Zeit, dass Menschen- und
Bürgerrechte auch für behinderte Menschen Realität werden.
Österreich
braucht ein umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz, denn die Erfahrung hat
gezeigt, dass Gesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen wichtige Werkzeuge
dafür sind.
Vorbilder aus
anderen Staaten zeigen, dass ein solches Gesetz politisch machbar und sinnvoll
ist.
In den USA
wurde beispielsweise 1990 der Americans with Dissabilities Act (ADA)
verabschiedet, der die Diskriminierung behinderter Menschen verbietet.
Auch in
Frankreich, Großbritannien und Australien bestehen entsprechende Gesetze.
In diesem
Frühjahr wurde im deutschen Bundestag ein Gleichstellungsgesetz beschlossen, das
am 1.Mai 2002 in Kraft getreten ist. Damit findet sich Deutschland auch im
Einklang mit mehreren Direktiven der EU, die Maßnahmen zur Gleichstellung
behinderter Menschen vorschreiben.
Wir fordern
die österreichische Bundesregierung auf, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung
Betroffener und deren Interessenvertretungen einzusetzen, mit dem Ziel, ein
Behindertengleichstellungsgesetz auszuarbeiten.
Wien, am
25.September 2002
Information :
Forum Gleichstellung
c/o
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dr. Christina Meierschitz
Rechtsabteilung
A-1010 Wien, Stubenring 2/4
Telefax: 01 513 15 33 150
E-Mail:
meierschitz.recht@oear.or.at