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Gleichstellung jetzt

 

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Artikel 7. (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

 

Einhelliger Tenor aller Fraktionen war, dass diese Bestimmung nun mit Leben erfüllt werden soll.

 

Wir erlauben uns eine kleine Zwischenbilanz zu erstellen:

 

Behinderte Menschen sind weiterhin in vielen Lebensbereichen erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt. Es gibt noch immer kein geeignetes rechtliches Instrumentarium, mit denen sie sich zur Wehr setzen können.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • Bauten, Gebäude und Anlagen nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar sind.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • Dienstleistungen, wie z.B. Arztpraxen oder Geschäfte nicht für alle zugänglich und nutzbar gemacht sind.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur mit großen Schwierigkeiten möglich bzw. unmöglich ist.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • der Zugang zu und die Nutzung von Informationen trotz der bestehenden technischen Möglichkeiten nicht gewährleistet ist.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • gemeinsame Erziehung und Bildung von behinderten und nichtbehinderten Menschen noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • der Zugang zum Arbeitsmarkt durch rechtliche und faktische Barrieren erschwert wird und ihre berufliche Laufbahn eingeschränkt wird.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • die österreichische Gebärdensprache nicht als offizielle Sprache anerkannt ist.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • sie und ihre Interessenvertretungen keine Möglichkeit haben, Benachteiligungen rechtlich zu bekämpfen.

 

Menschen werden auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt, weil

  • behinderte Kinder bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen.

 

 

Schon an diesen wenigen Beispielen wird deutlich: Verfassungstext und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Daher ist es höchste Zeit, dass Menschen- und Bürgerrechte auch für behinderte Menschen Realität werden.

Österreich braucht ein umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass Gesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen wichtige Werkzeuge dafür sind.

 

Vorbilder aus anderen Staaten zeigen, dass ein solches Gesetz politisch machbar und sinnvoll ist.

 

In den USA wurde beispielsweise 1990 der Americans with Dissabilities Act (ADA) verabschiedet, der die Diskriminierung behinderter Menschen verbietet.

Auch in Frankreich, Großbritannien und Australien bestehen entsprechende Gesetze.

In diesem Frühjahr wurde im deutschen Bundestag ein Gleichstellungsgesetz beschlossen, das am 1.Mai 2002 in Kraft getreten ist. Damit findet sich Deutschland auch im Einklang mit mehreren Direktiven der EU, die Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen vorschreiben.

 

Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung Betroffener und deren Interessenvertretungen einzusetzen, mit dem Ziel, ein Behindertengleichstellungsgesetz auszuarbeiten.

 

Wien, am 25.September 2002

 

Information :              Forum Gleichstellung

c/o Österreichische Arbeitsgemeinschaft für

Rehabilitation (ÖAR)

Dr. Christina Meierschitz

Rechtsabteilung

A-1010 Wien, Stubenring 2/4

Telefax: 01 513 15 33 150

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:59
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