OÖ: Wieder 21 Bezirksgerichte von
neuen Zusperrplänen bedroht
SP-Haider drängt vehement auf Sicherheitsgipfel mit Prokop und
Miklautsch
Die schwarz-blaue Regierung setzt ihren rücksichtslosen Kurs, mit dem sie
die Infrastruktur in den ländlichen Regionen ohne jeden Respekt vor den
Interessen der Bevölkerung nachhaltig zerstört, fort. Nicht nur bei den
Postämtern, wo in Oberösterreich von den versprochenen Postpartnern weit und
breit nichts zu sehen ist, sondern auch bei den Bezirksgerichten ist eine
neue Zusperrwelle geplant. So will die neue Justizministerin nach
Informationen, die an die Rechtsanwaltskammer gingen und von Medien
veröffentlicht wurden, jetzt ein radikales Zusperrkonzept ihres Ministeriums
exekutieren.
"Das würde das Aus für eine ganze Reihe weiterer Bezirksgerichte in
Oberösterreich bedeuten", zeigt Oberösterreichs SPÖ-Landesparteichef LH-Stv.
Erich Haider auf. "Wir werden das nicht hinnehmen. Ich beharre darauf, dass
es raschest den von mir bereits wiederholt geforderten Sicherheitsgipfel mit
der neuen Innenministerin Prokop über Sicherheitsfragen gibt und dass auch
Justizministerin Miklautsch dazu eingeladen wird. Für mich ist nämlich die
Frage der Bezirksgerichte eng mit der Frage der Sicherheit im Land
verknüpft. Neben dem leichten Zugang zum Recht muss es im Interesse der
Sicherheit auch mehr Personal für die oö. Exekutive geben".
Nach den neuen Schließungsplänen sollen die Bezirksgerichte Freistadt, Bad
Leonfelden, Mauthausen, Perg, Pregarten, Rohrbach, Enns, Urfahr-Umgebung und
Linz-Land zugesperrt werden. Im Innviertel sind Schärding und Mattighofen
von der Schließung bedroht. Im Traunviertel würden Kirchdorf, Weyer,
Windischgarsten und Bad Ischl geschlossen. Im Hausruckviertel sind Eferding,
Lambach, Grieskirchen, Peuerbach, Frankenmarkt und Mondsee auf der
Schließungsliste. Nur mehr neun Bezirksgerichte würden in OÖ übrig bleiben.
Bekanntlich konnte der von der oberösterreichischen VP-Abgeordneten Maria
Fekter im Parlament eingebrachte Radikalschließungsplan von der SPÖ 2002
noch gestoppt werden. "Ich bin davon überzeugt, dass 28 Bezirksgerichte in
Oberösterreich in einem angemessenen Verhältns zur Bevölkerungszahl stehen.
Weitere Schließungen sind der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten", stellt der
SPÖ-Landeschef fest.

Bezirksgerichte: Schließungen wurde
endgültig ein Riegel vorgeschoben
Rund um die Diskussionen um die angeblichen Schließungen der Gerichte in
Kärnten meinte heute der Pressesprecher für Rechts- und Verfassungsfragen
Landtagsabgeordnete Christian Ragger, dass Frau Nationalratsabgeordnete
Christine Muttonen anscheinend ein bisschen eingenickt sei, da die Idee
einer Einbringung einer beabsichtigten parlamentarischen Anfrage eindeutig
zu spät komme. Frau Muttonen hat wahrscheinlich überhört, dass Ragger
bereits mit Frau Justizministerin Karin Miklautsch ein Gespräch hatte,
wonach die Justizministerin versicherte, dass es zu keinerlei Schließungen
von Bezirksgerichten kommen werde.
Abgesehen davon, würde Landeshauptmann Jörg Haider niemals einer Aufhebung
des "Überleitungsgesetzes" aus dem Jahre 1920, welches die Auflösung der
Gerichtsstruktur zur Folge hätte, niemals zustimmen. Um dies zu verstärken,
wurde in der heute stattfindenden Kärntner Landtagssitzung von der FPÖ ein
Dringlichkeitsantrag eingebracht, wonach die Landesregierung aufgefordert
wird, in Verhandlungen mit der Bundesregierung sicher zu stellen, dass die
derzeitige Gerichtsstruktur, wie sie in Kärnten besteht, nicht geändert
wird.
"Nachdem es bereits im Jahre 1973 zu Zusammenlegungen von einzelnen
Bezirksgerichten in die Bezirkshauptstädte gekommen ist, verfügt Kärnten
über eine äußerst effiziente und absolut ausreichende Gerichtsstruktur.
Außerdem ist das Bundesland Kärnten besonders zu berücksichtigen, da wir auf
Grund des Staatsvertrages verpflichtet sind, zweisprachige Bezirksgerichte
zu führen. Durch den vom Justizministerium vorgelegten Entwurf, aus welchem
hervorgeht, dass die hinkünftige Gerichtsstruktur lediglich nur mehr über
vier Eingangsgerichte verfügen soll und die zweite Instanz nach Graz verlegt
werden soll, wäre es absolut benachteiligend, wenn Kärnten über keine
überprüfende Instanz mehr verfügen würde", erklärte Ragger abschließend.

Bezirksgerichte: Ferlitsch fordert
"Taten statt Worte"
Scharfen Protest gegen die Schließung der
Bezirksgerichte in Kärnten übte am Dienstag der Vorsitzende des
Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes in Kärnten,
Landtagspräsident Hans Ferlitsch. "Die Bezirksgerichte in Kärnten sind in
den Bezirksstädten zusammen geführt und erfüllen wichtige Aufgaben für die
Bevölkerung. Eine Auflösung wäre ein weiterer Kahlschlag insbesondere gegen
den ländlichen Raum und die Kärntner Bevölkerung", so Ferlitsch, der als
SP-Vorsitzender im Bezirk Hermagor auch das Bezirksgericht Hermagor bedroht
sieht.
Heftige Kritik übte Ferlitsch in diesem Zusammenhang auch an
Justizministerin Karin Miklautsch. Diese könne die Angelegenheit nicht
einfach auf die Länder abschieben und ihre eigenen Hände in Unschuld
waschen, so Ferlitsch. Zur Ankündigung der Justizministerin es werde
keinerlei Schließungen in Kärnten geben meinte Ferlitsch lapidar: "Die
Botschaft von Miklautsch hör' ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube."
Ferlitsch erinnerte in diesem Zusammenhang an die Abfangjäger. Auch hier
hatte die FPÖ angekündigt, dass der Ankauf gestoppt wurde. Ferlitsch:"Und
jetzt kommt das teure Klumbert Europleiter dennoch."

Wiener Grüne: Forderung nach
Wiedereinführung des 2. Amtstages bei den Bezirksgerichten
Ellensohn: "Rechtliche Nahversorgung" für BürgerInnen muss
gesichert sein
In den letzten Jahren wurden im Zuge genereller Einsparungen in fast allen
Bereichen des öffentlichen Dienstes auch die Anzahl der Amtstage an den
Wiener Bezirksgerichten halbiert, kritisieren die Wiener Grünen und fordern
die Wiedereinführung des 2. Amtstages.
"Die kompetente Rechtsberatung durch unabhängige RichterInnen an Amtstagen
stellt für viele Wienerinnen und Wiener den effektivsten Weg zu einer
fundierten rechtlichen Auskunft und Hilfe dar. Viele BürgerInnen beschweren
sich, dass sie nur mehr an einem Tag in der Woche dieses Service in Anspruch
nehmen können", kritisiert der Grüne Stadtrat David Ellensohn.
Die Beschränkung des bezirksgerichtlichen Amtstages auf Dienstag Vormittag
ist nicht zeitgemäß, für viele Menschen ist dieser Termin nur unter großen
Schwierigkeiten zu erreichen.
"Ein zusätzlicher Amtstag an einem Nachmittag sollte angedacht werden und da
soll niemand mit dem Argument der Leistbarkeit kommen. Einerseits wurde das
alte Handelsgericht mit Unsummen renoviert, um gleich darauf in ein neues,
extra angemietetes Hochhaus verlegt zu werden, andererseits teilt man der
Bevölkerung mit, dass keine Mittel für Serviceleistungen vorhanden wären.
Wir fordern die Ausstattung der Gerichte mit ausreichend Personal, damit sie
auch weiterhin ihre überaus wichtige Rolle in der Gesellschaft ordnungsgemäß
erfüllen können", schließt Ellensohn.

Böhmdorfer: Amtseinführung des neuen OLG-Präsidenten in Graz Dr.Heinz
Wietrzyk
Feierliche Verabschiedung des scheidenden Präsidenten Dr. Horst Brade
Aus Anlass der Verabschiedung des OLG-Präsidenten Dr. Horst Brade und der
Amtseinführung des neuen Präsidenten Dr. Heinz Wietrzyk führte Justizminister
Dr. Dieter Böhmdorfer aus, dass die Oberlandesgerichte die Schwerpunkte der
Justizverwaltung darstellen und die Präsidenten der OLG die Topmanager der
Justizverwaltung und unverzichtbare Ratgeber in allen Fragen der öffentlichen
Verwaltung sind. Dies hat sich auch bei der Bezirksgerichts-Zusammenlegung
gezeigt, wird sich aber auch in den Fragen der Beibehaltung des Rechtsfriedens
im Zuge der Osterweiterung erweisen. Dabei verwies der Justizminister darauf,
dass nicht nur der Arbeitsmarkt aufgrund der derzeitigen Situationen in den
benachbarten Ländern unter Druck kommen wird. In Polen hat die Bevölkerung nur
40 % des Pro-Kopf-Einkommens, gleichzeitig mehr als 18 % Arbeitslose und eine
Wachstumsprognose von 0,4 %. In der Slowakei bestehen ähnliche Verhältnisse.
In Tschechien gibt es auch eine Arbeitslosenrate, die weit über der
österreichischen liegt. Die österreichische Gesetzgebung wird zur Wahrung des
Rechtsfriedens aufgerufen sein, sich hier konkret einzubringen.
Utl.: Zur Person des scheidenden Präsidenten Dr. Horst Brade
Zur Person des scheidenden Präsidenten des OLG verwies der Justizminister auf
dessen imponierende Laufbahn. Er wurde aufgrund seiner außergewöhnlichen
Begabung und persönlicher Eignung für den Richterberuf 1962 in den
richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen, 1964 wurde er zum
Spengelrichter des Oberlandesgerichtssprengels Graz. Von 1968 Stellvertreter
des Vorsitzenden des Arbeitsgerichtes Graz, ab 1979 Richter des OLG Graz, 1991
Vizepräsident des OLG Graz und 1996 wurde er Präsident des OLG Graz.
Es wurde ihm eine Reihe von Auszeichnungen, unter anderem auch das Große
Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, verliehen.
Utl.: Neuer Präsident Dr. Heinz Wietrzyk
Zum neuen Präsidenten Dr. Heinz Wietrzyk führte Justizminister Dr. Dieter
Böhmdorfer aus, dass dieser 1974 seine Richtertätigkeit begann. 1996 wurde er
Vizepräsident des OLG Graz und 2002 Präsident des OLG Graz. Dr. Wietrzyk
befasst sich insbesondere auch mit Wirtschafts- und Personalangelegenheiten,
und ist seit 1993 für Richter, Richteranwärter und Rechtspraktikanten
zuständig sowie Mitglied des Fortbildungsbeirates und seit 2000 hat Dr.
Wietrzyk den Vorsitz des Beirates über.
Ferner verwies der Justizminister darauf, dass die Stimme der Justiz
sicherlich auch im Zuge der Verwaltungsreformdiskussion gefragt sein wird,
dies umso mehr, als bei der ÖVP die Standpunkte weit auseinander klaffen.
Wirtschaftskammerpräsident Leitl schlägt eine Neuaufteilung der Aufgaben
zwischen Bund und Ländern in der Form vor, dass sich der Bund auf die
Grundsatzgesetzgebung beschränkt und die Länder mit der
Ausführungsgesetzgebung betraut werden. Abgesehen davon, dass diese
Aufgabenverteilung (jeweils 9 Ausführungsgesetze zu einem Grundsatzgesetz) zu
einer Vermehrung und Verteuerung des Verwaltungsaufwandes und zu einer
Rechtszersplitterung führen würde, wünscht sich LR Hirschmann (ÖVP) die
Abschaffung der Gesetzgebung auf Landesebene. Dies mit dem Zitat: "Die
Landtage regeln nichts mehr, sie belästigen nur die Leute".
Vor diesem Hintergrund sollten die Praktiker aus dem Justizbereich ihre Stimme
erheben und ihre Erfahrung in die Diskussion einbringen.

Jugendgerichtshof - dringend gesucht!
Anlässlich eines Artikels im KURIER vom Donnerstag, 9. Jänner über den
Jugendgerichtshof stellte Mag. Renate Balic-Benzing, Abteilungsleiterin des
Amtes für Jugend und Familie fest, dass auch die MAG ELF nie offiziell von der
Übersiedelung des Jugendgerichtshofes informiert wurde. Per Ministererlass
wurde per 1.1.2003 der JGH Wien von der Rüdengasse in den Gebäudekomplex des
LG 1 (Landesgericht für Strafsachen) in den 8. Bezirk übersiedelt.
Zwtl.: MAG ELF früher wichtiger Kooperationspartner
War es früher üblich, dass die MAG ELF als einer der wichtigsten
Kooperationspartner des JGH über alle Details der Gerichtseinteilung bis hin
über die monatliche Verteilung der Journaldienste schriftlich informiert
wurde, ist dieser Kontakt mit der Pensionierung von Dr. Jesionek und der
Verlegung des Standortes gänzlich abgerissen.
"Weder wurde uns eine Anschrift genannt" so Mag. Balic-Benzing, "noch gibt es
ein Telefon- oder Faxverzeichnis, geschweige denn Informationen über die
Gerichtseinteilung." Nach mühseligen Recherchen konnte die MAG ELF die Adresse
(Jugendgerichtshof Wien:
Landesgerichtsstraße 11, A-1082 Wien) in Erfahrung bringen. Faxanschlüsse gibt
es im gesamten JGH-neu allerdings derzeit nicht. Auch telefonisch ist nur ein
Teil der RichterInnen überhaupt erreichbar.
Besorgt äußert sich Mag. Balic-Benzing im Interessen des Kinderschutzes, da
das Jugendgericht in Wien Pflegschaftsgericht bei Gefährdung des Kindeswohls
ist und hier im Zuge der Verfahren genaue Fristen einzuhalten sind. "Hat BM
Dr. Böhmdorfer seinerzeit den JGH Wien als "rechtsstaatliche Anomalie"
bezeichnet, muss man diese Vorgangsweise als "rechtsstaatlichen Skandal"
qualifizieren.".
