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Freitag, 19.11.: Tag der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch

Mehr als 2000 neue Fälle von sexuellem Missbrauch werden jährlich in Wien nach seriösen Studien geschätzt. Bekannt wird freilich nur ein geringer Bruchteil davon. Die Täter stammen zu 80 Prozent aus dem familiären Umfeld, kennen also ihre Opfer. Diese erschreckenden Zahlen ruft das Wiener Netzwerk gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen zum 19. November, dem Internationalen Tag der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Erinnerung.****

   Anlässlich dieses Tages bekommt das Netzwerk von der Women's World Summit Foundation (WWSF) den Internationalen ‚Betty Makoni Preis' 2004 für innovative Präventionsaktivitäten. Betty Makoni ist Lehrerin in Simbabwe und hat ein Mädchennetzwerk gegen sexuelle Ausbeutung mit mehr als 20.000 in kommunalen Gruppen organisierten Mädchen aufgebaut sowie ein Dorf des Friedens und der Sicherheit für Mädchen gegründet.

   "Unter Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch verstehen wir, dass Erwachsene aktiv mitwirken, Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorzubeugen", sagt Peter Wanke von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien als Mitglied des Wiener Netzwerkes. "Dazu gehören Wachsamkeit jedes Einzelnen im familiären, privaten und beruflichen Umfeld ebenso wie entsprechende gesetzliche Regelungen. Diese Verpflichtung zur Wachsamkeit muss zur Selbstverständlichkeit werden."

   Ein ehrgeiziges Ziel, bis zu dem noch viele Anstrengungen notwendig sind, wie Wanke eingesteht. Es mangele immer noch an ausreichender Aufklärung über Schutz und Selbstbehauptung, Information über sexuelle Gewalt und bestehende Rechte sowie an Wissen über altersgerechte Sexualkunde. "Erst, wenn diese Mängel beseitigt sind, zeigen wir, dass Kinder erst genommen werden", sagt Gabriele Spitzenberger von der Beratungsstelle Tamar. "Überhaupt müssen Kinder noch viel stärker als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenem Willen und eigenen Bedürfnissen anerkannt werden. Damit geben wir ihnen zu verstehen, dass sie  wertvoll sind und wir ihre Persönlichkeit schützen."

   Wenig Sinn sieht das Netzwerk darin, keine Unterschiede zwischen Mädchen und Buben zu machen. Gerade den geschlechtsspezifischen Wesensmerkmalen müsse bei Sprache, Erziehung und Entwicklung genügend Platz eingeräumt werden, um ihre Individualität zu respektieren, fordert Lilly Axster vom Präventions-Verein Selbstlaut. "Nicht zuletzt liegt es an uns Erwachsenen, zu zeigen, dass wir Grenzen von Kindern achten und ihren Selbstwert fördern. Dazu brauchen sie noch viel mehr Unterstützung, um ihren Gefühlen zu trauen, ‚nein' sagen zu lernen und sich ausreichend wehren zu können.

   In den vergangenen Jahren hat das Wiener Netzwerk, dem immerhin 22 Wiener Institutionen angehören, zum Präventionstag regelmäßig eine Fachtagung abgehalten, berichtet Wanke. "Durch Subventionsgeber wurde ermöglicht, dass sich jedes Jahr bis zu 250 Teilnehmer aus ganz Österreich informieren konnten. Die für heuer geplante Tagung zum Schwerpunkt ‚Bubenarbeit' können wir allerdings nicht veranstalten. Die zuständigen Ministerien haben uns finanziell im Stich gelassen." Das Netzwerk hofft nun auf mediale Präsenz, um ihr Anliegen, die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch, bekannt zu machen.
 


 

Das freie Kunstdruckforum schreibt dieses Jahr zum ersten Mal den
Kunstpreis 2004 - Künstler gegen Kindesmissbrauch aus.

Als Thema ist " Kinder sind unsere Zukunft " in freier Interpretation
vorgegeben. Der freien Selbstentfaltung, der einzelnen Künster entgegen
kommend, ist jede Kunststielrichtung zulassen.

Die maximale Größe wurde hauptsächlich wegen der Transportprobleme auf
folgende Abmaße im Maximum festgelegt
Quadratische Bilder 90 cm x 90 cm x 5 cm
Rechteckige Formate 80 cm x 100 cm x 5 cm
Das Gewicht darf 15 Kg nicht überschreiten

Der organisatorische Ablauf des Kunstpreis 2004 - Künstler gegen
Kindesmissbrauch, wird in enger Zusammenarbeit mit againstchildporn.org
durchgeführt.
Der Erlös geht an againstchildporn.org
Die eingereichten Werke werden durch
http://www.againstchildporn.org/charity/
versteigert. Der höchste erzielte Preis ist Gewinner des
ausgeschriebenen Kunstpreises

Verwirklicht werden soll dies in einer bis jetzt einmaligen Foren
übergreifenden Aktion. Gemeinsam sind wir stark. Der Gedanke entstammt
etwas der Opensource Szene.

Die Macher von " das freie kunstdruckforum " (ab Anfang März unter
www.kunstdruckforum.org ) stellen sich das so vor, daß jedes beteiligte
Forum, an den Aktionen aktiv teilnimmt.
Dies sind foreninterne Ausstellungen der Bilder, Werbung für Ihr eigenes
Forum usw.
Die Koordination und Absprache, der einzelnen Administratoren und
Moderatoren, der beteiligten Foren findet ab 2.März auf
www.kunstdruckforum.org statt.

Eingereicht werden können die Werke ab 10. 04. 2004
Der Einsendeschluss wurde auf den 10.10. 2004 festgesetzt. Danach
beginnt die Versteigerung.
Die Kunstwerke werden auf 10 Tage zur Versteigerung eingestellt so dass
die einzelnen Künstler möglichst lange mit Ihren Namen sichtbar sind.

Gestiftet wird der Sachwertpreis
in Form eines vergoldeten Kunstgegenstandes ca 50 x 70 cm mit
reliefartiger Oberfläche
in der Malutensilien wie Pinsel usw
eingebettet und mit Blattgold vergoldet sind, von Achim der Merath. Dazu
wird es im Forum www.kunstdruckforum.org das " Making of " als Bildfolge
der Entstehung geben.
Auf einer eingebetteten Malerpalette ist in großer erhabener Schrift, "
Kunstpreis 2004 - Künstler gegen Kindesmisshandlung " zu sehen. Darunter
folgt etwas kleiner " geht an " sowie eingraviert der " Name des
Künstlers " welcher den höchsten Preis bei der Versteigerung erzielt
hat. Darunter werden sämtliche beteiligten Foren namentlich genannt.
Desweiteren werden die Veranstalter
www.againstchildporn.org
und www.kunstdruckforum.org
sowie weitere Sponsoren Namentlich aufgeführt.
Die Namen der beteiligten Künstler werden umlaufend am Rand des
Kunstwerkes eingraviert.

Das Ende der Versteigerung ist auf den 10.12. 2004 festgesetzt. Die
Preisübergabe wird am Sonntag, den 12 .Dez. 2004 voraussichtlich in
Berlin stattfinden.
Weitere Informationen werden im Forum
www.kunstdruckforum.org und den beteiligten Foren bereitgehalten. Fragen
zum Kunstpreis werden dort auch gerne beantwortet.
mfg
Achim der Merath
http://www.atelier-merath.de
 


 

Gegen pädophile Inhalte im Internet

Der Bundesrat setzt auf Koordination und konzertiertes Vorgehen mit
den Kantonen

Der Bundesrat ist entschlossen, die mit Hilfe von
Informations- und Kommunikationssystemen begangenen strafbaren
Handlungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt zu bekämpfen.
Im Vordergrund steht dabei die Kinderpornographie im Internet. Dies
hat der Bundesrat in seinen Antworten auf zwei Motionen am Mittwoch
festgehalten. Die Motionen, welche die Rechtskommission des
Nationalrates und Nationalrätin Aeppli Wartmann eingereicht haben,
weisen auf die Notwendigkeit hin, kriminelle Handlungen an Kindern,
namentlich mittels Internet, effizienter zu bekämpfen. U. a. wird der
Bundesrat aufgefordert, ein geeignetes Instrumentarium zur Bekämpfung
der Pädophilie auf dem Internet zu schaffen. Angestrebt wird auch die
Verlagerung der entsprechenden Ermittlungskompetenz auf die
Bundesbehörden.

   Bedürfnis erkannt

   Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bund im Kampf gegen
Kinderpornograhpie im Internet eine aktive Rolle übernehmen muss. In
diesem Bereich sind primär die kantonalen Behörden für die
Ermittlungen zuständig. Die zahlreichen Medienberichte über
aufgedeckte Fälle sind ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit der
kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das globale und anonyme Medium
Internet hat aber die Möglichkeit geschaffen, dass pädophile Inhalte
seit einigen Jahren in einem noch nie dagewesenen Ausmass verbreitet
werden.

   In seinen Stellungnahmen zu den Motionen erklärt der Bundesrat, er
wolle auf diese Entwicklung mit einer verstärkten Koordination
zwischen Bund und Kantonen antworten. Entsprechend den Vorschlägen
einer Arbeitsgruppe beabsichtigt er, in Zusammenarbeit mit den
Kantonen eine Internet-Monitoring-Stelle zur Analyse des Internets
hinsichtlich rechtswidrigen Inhaltes einzurichten. In Ergänzung dazu
soll eine Clearing-Stelle die Koordination der Verfahren und die
Zuweisung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sicher stellen.
Aufgrund der Kompetenzverteilung sind solche Instrumente im Interesse
einer wirksamen Strafverfolgung und zur Vermeidung von
Doppelspurigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu
schaffen.

   Vorteile der Kompetenzverteilung bewahren

   Auf eine Verlagerung der Ermittlungskompetenzen von den Kantonen
zum Bund im Bereich der Cyberkriminalität will der Bundesrat jedoch
zur Zeit verzichten. Er will nicht die funktionierende Bekämpfung der
Kinderpornografie gefährden und sieht klare Vorteile in der
bestehenden Aufgabenteilung zwischen den Strafverfolgungsbehörden.
Auch wenn die Verbreitung pädophiler Bilder im Internet die Forderung
nach staatlichen Massnahmen stärkt, muss bei der Strafverfolgung die
Wahrung der Integrität des Kindes selbst im Zentrum stehen. Dabei
handelt es sich in den meisten Fällen um Beziehungsdelikte. Die
Ermittlungen werden deshalb auch zum Schutz des verletzten Kindes
richtigerweise von den kantonalen Behörden geführt, die mit den
lokalen Verhältnissen vertraut sind.

   Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den
kommenden Jahren stark ausgebaut werden, um die bereits beschlossenen
neuen Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der
Geldwäscherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität
wahrnehmen zu können. Die Uebertragung weiterer
Ermittlungskompetenzen in diesem ehrgeizigen und anspruchsvollen
Prozess hiesse nicht nur die Umsetzung der Effizienzvorlage zu
gefährden, sondern auch eine Lücke in der Bekämpfung der Pädophilie
entstehen zu lassen; denn die Umsetzung weiterer Kompetenzen beim
Bund wäre vor allem in personeller Hinsicht nicht gesichert.
 

Protest gegen Kindersex auf Channel 4
Satire "Brass Eye" erntet herbe Kritik
 

Der britische Fernsehsender Channel 4 http://www.channel4.com ist mit der Ausstrahlung einer Satire zum Thema Pädophilie ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Nach der Ausstrahlung der Show "Brass Eye" riefen Tausende Zuseher an, um sich zu beschweren. Die britische Kultur-Ministerin Tessa Jowell beklagte, dass Brass Eye sämtliche Regeln des Anstands "nieder gerissen" habe. Jowell führt nun Gespräche mit der Independent Television Commission (ITC) http://www.itc.org.uk , um zu klären, ob die Macht der ITC ausgeweitet werden müsse, damit das Komitee schneller auf solch kontroverse Shows reagieren könne.
 

Die ITC prüft derzeit, ob Channel 4 gegen die Regeln von Geschmack und Anstand verstoßen hat. Das Komitee kann in diesem Fall Bußgelder verhängen oder einem Sender die Lizenz entziehen, wenn es sich um einen groben Verstoß handelt. Auch britische Jugendschutz-Organisationen kritisierten die Show als "barbarisch und grob".
 

Prominente seien sehr schnell dazu bereit, eine Sache zu unterstützen, wenn sie sich dadurch Publicity erhoffen können, so Brass Eye-Autor David Quantick zu BBC http://www.bbc.co.uk . Dabei würden sie häufig gar nicht mehr prüfen, ob es sich tatsächlich um einen guten Zweck handle. So wurde in einer Szene Phil Collins gezeigt, der sich für die Unterstützung einer angeblichen Anti-Pädophilie-Gruppe namens "Nonce Sense" aussprach. In einer anderen wurde einem Pädophilen in Strapsen ein kleiner Junge angeboten.
 

Brass Eye ist ein weiterer Fall von Kindersex-Skandalen im TV. In Deutschland hatte Niels Ruf Ende vergangenen Jahres in einer seiner Sendungen Sex mit einer Kinderpuppe simuliert und erregte damit Aufsehen und Kritik. RTL http://www.rtl.de musste sogar 60.000 Mark Bußgeld zahlen, weil der Sender einen Ausschnitt in seiner Promi-Klatsch-Show "Exclusiv Weekend" sendete.
 

 

Kinderpornografie im Internet wird härter bestraft
BGH-Urteil: Täter können mit bis zu 15 Jahren rechnen

Der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/bghhome.htm hat am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Verbreiten von Kinderpornografie im Internet als schwerer sexueller Missbrauch geahndet werden kann. Täter können sich künftig auf eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und 15 Jahren gefasst machen.

Das Urteil basiert auf einem Verfahren vor dem Landgericht Würzburg, das auf Antrag des Staatsanwalts und auch des Angeklagten in Revision ging. Ein Angeklagter hatte eine 13-jährige sexuell missbraucht und davon Fotos gemacht, die er in das Internet stellte und zum Verkauf anbot. Er wurde vom Landgericht Würzburg zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein schwerer sexueller Missbrauch liege nicht vor, so die Richter. Die Weitergabe von Bilddateien im Internet stelle kein "Verbreiten von Schriften" im klassischen Sinn dar.

Der Erste Strafsenat des BGH folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft und entschied, "ein Verbreiten liegt vor, wenn die Datei auf dem Rechner des Nutzers angekommen ist". Ein Zugänglichmachen liege schon dann vor, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt wird. Die bloße Zugriffsmöglichkeit reiche aus- nicht erforderlich sei, dass auch ein Zugriff des Internetnutzers folgt.

Der Einwand des Angeklagten, er hätte die 13-jährige als 18-jährige ausgegeben, wurde von den Richtern nicht berücksichtigt, es zähle nur das wirkliche Alter des Kindes. Das Urteil des Landgerichts Würzburg wurde aufgehoben, der Angeklagte muss nun mit einer höheren Strafe rechnen.

 

E-Mail-Wurm entlarvt Besitzer von Kinderpornos
"Noped" untersucht Bilddateien und benachrichtigt Behörden
 

Ein neuer E-Mail-Wurm namens "Noped" vbs.noped.a@mm.html" target="new">http://www.symantec.com/avcenter/venc/data/vbs.noped.a@mm.html durchsucht infizierte Computer auf Kinderpornographie. Wenn Noped Bilddateien mit einschlägigem Inhalt entdeckt, benachrichtigt er sofort die zuständigen staatlichen Stellen.
 

Obwohl der Wurm einem guten Zweck dient, sind seine Methoden zweifelhaft. Abgesehen davon sucht Noped die Dateien nicht nach tatsächlichem Inhalt sondern nur nach entsprechenden Namen ab und ist dementsprechend nicht hundertprozentig verlässlich.
 

Spürt Noped verdächtige Dateien auf, schickt er ein Warn-E-Mail an eine zufällig ausgewählte staatliche Einrichtung und fügt eine der Dateien bei, die angeblich Kinderpornos beinhalten. Außerdem verbreitet sich der Visual Basic Script-Wurm über Outlook an sämtliche Adressen im E-Mail-Verzeichnis. Die Message kommt mit dem Betreff "Help us ALL to END ILLEGAL child born NOW."
 

Trotz der vermutlich guten Absichten der Wurm-Entwickler hält sich die Begeisterung unter Experten in Grenzen. Andrew Antipass von der Britischen Sicherheitsfirma TechServ meinte:"Es ist nicht schwer zu erkennen, dass es sich bei Noped um eine Art illegaler sozialer Dienstleistung handelt."
 

Antipass glaubt nicht, dass der Wurm Kinderpornos verlässlich identifizieren kann: "Noped ist darauf programmiert, Dateien auf Bilder zu durchsuchen, die auf bestimmten Websites und durch Usenet Newsgroups erhältlich sind. Wenn deine Bilddateien aber nun zufällig die selben Namen wie jene Porno-Files tragen, wirst du als Besitzer von Kinderpornographie denunziert.
 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:58
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