Freitag, 19.11.: Tag der Prävention
von sexuellem Kindesmissbrauch
Mehr als 2000 neue Fälle von sexuellem Missbrauch werden jährlich in
Wien nach seriösen Studien geschätzt. Bekannt wird freilich nur ein geringer
Bruchteil davon. Die Täter stammen zu 80 Prozent aus dem familiären Umfeld,
kennen also ihre Opfer. Diese erschreckenden Zahlen ruft das Wiener Netzwerk
gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen zum 19. November,
dem Internationalen Tag der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in
Erinnerung.****
Anlässlich dieses Tages bekommt das Netzwerk von der Women's World Summit
Foundation (WWSF) den Internationalen ‚Betty Makoni Preis' 2004 für
innovative Präventionsaktivitäten. Betty Makoni ist Lehrerin in Simbabwe und
hat ein Mädchennetzwerk gegen sexuelle Ausbeutung mit mehr als 20.000 in
kommunalen Gruppen organisierten Mädchen aufgebaut sowie ein Dorf des
Friedens und der Sicherheit für Mädchen gegründet.
"Unter Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch verstehen wir, dass
Erwachsene aktiv mitwirken, Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorzubeugen",
sagt Peter Wanke von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien als Mitglied
des Wiener Netzwerkes. "Dazu gehören Wachsamkeit jedes Einzelnen im
familiären, privaten und beruflichen Umfeld ebenso wie entsprechende
gesetzliche Regelungen. Diese Verpflichtung zur Wachsamkeit muss zur
Selbstverständlichkeit werden."
Ein ehrgeiziges Ziel, bis zu dem noch viele Anstrengungen notwendig sind,
wie Wanke eingesteht. Es mangele immer noch an ausreichender Aufklärung über
Schutz und Selbstbehauptung, Information über sexuelle Gewalt und bestehende
Rechte sowie an Wissen über altersgerechte Sexualkunde. "Erst, wenn diese
Mängel beseitigt sind, zeigen wir, dass Kinder erst genommen werden", sagt
Gabriele Spitzenberger von der Beratungsstelle Tamar. "Überhaupt müssen
Kinder noch viel stärker als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenem
Willen und eigenen Bedürfnissen anerkannt werden. Damit geben wir ihnen zu
verstehen, dass sie wertvoll sind und wir ihre Persönlichkeit schützen."
Wenig Sinn sieht das Netzwerk darin, keine Unterschiede zwischen Mädchen
und Buben zu machen. Gerade den geschlechtsspezifischen Wesensmerkmalen
müsse bei Sprache, Erziehung und Entwicklung genügend Platz eingeräumt
werden, um ihre Individualität zu respektieren, fordert Lilly Axster vom
Präventions-Verein Selbstlaut. "Nicht zuletzt liegt es an uns Erwachsenen,
zu zeigen, dass wir Grenzen von Kindern achten und ihren Selbstwert fördern.
Dazu brauchen sie noch viel mehr Unterstützung, um ihren Gefühlen zu trauen,
‚nein' sagen zu lernen und sich ausreichend wehren zu können.
In den vergangenen Jahren hat das Wiener Netzwerk, dem immerhin 22 Wiener
Institutionen angehören, zum Präventionstag regelmäßig eine Fachtagung
abgehalten, berichtet Wanke. "Durch Subventionsgeber wurde ermöglicht, dass
sich jedes Jahr bis zu 250 Teilnehmer aus ganz Österreich informieren
konnten. Die für heuer geplante Tagung zum Schwerpunkt ‚Bubenarbeit' können
wir allerdings nicht veranstalten. Die zuständigen Ministerien haben uns
finanziell im Stich gelassen." Das Netzwerk hofft nun auf mediale Präsenz,
um ihr Anliegen, die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch, bekannt zu
machen.
Das freie Kunstdruckforum schreibt dieses Jahr zum ersten Mal den
Kunstpreis 2004 - Künstler gegen Kindesmissbrauch aus.
Als Thema ist " Kinder sind unsere Zukunft " in freier Interpretation
vorgegeben. Der freien Selbstentfaltung, der einzelnen Künster entgegen
kommend, ist jede Kunststielrichtung zulassen.
Die maximale Größe wurde hauptsächlich wegen der Transportprobleme auf
folgende Abmaße im Maximum festgelegt
Quadratische Bilder 90 cm x 90 cm x 5 cm
Rechteckige Formate 80 cm x 100 cm x 5 cm
Das Gewicht darf 15 Kg nicht überschreiten
Der organisatorische Ablauf des Kunstpreis 2004 - Künstler gegen
Kindesmissbrauch, wird in enger Zusammenarbeit mit againstchildporn.org
durchgeführt.
Der Erlös geht an againstchildporn.org
Die eingereichten Werke werden durch
http://www.againstchildporn.org/charity/
versteigert. Der höchste erzielte Preis ist Gewinner des
ausgeschriebenen Kunstpreises
Verwirklicht werden soll dies in einer bis jetzt einmaligen Foren
übergreifenden Aktion. Gemeinsam sind wir stark. Der Gedanke entstammt
etwas der Opensource Szene.
Die Macher von " das freie kunstdruckforum " (ab Anfang März unter
www.kunstdruckforum.org )
stellen sich das so vor, daß jedes beteiligte
Forum, an den Aktionen aktiv teilnimmt.
Dies sind foreninterne Ausstellungen der Bilder, Werbung für Ihr eigenes
Forum usw.
Die Koordination und Absprache, der einzelnen Administratoren und
Moderatoren, der beteiligten Foren findet ab 2.März auf
www.kunstdruckforum.org statt.
Eingereicht werden können die Werke ab 10. 04. 2004
Der Einsendeschluss wurde auf den 10.10. 2004 festgesetzt. Danach
beginnt die Versteigerung.
Die Kunstwerke werden auf 10 Tage zur Versteigerung eingestellt so dass
die einzelnen Künstler möglichst lange mit Ihren Namen sichtbar sind.
Gestiftet wird der Sachwertpreis
in Form eines vergoldeten Kunstgegenstandes ca 50 x 70 cm mit
reliefartiger Oberfläche
in der Malutensilien wie Pinsel usw
eingebettet und mit Blattgold vergoldet sind, von Achim der Merath. Dazu
wird es im Forum
www.kunstdruckforum.org das " Making of " als Bildfolge
der Entstehung geben.
Auf einer eingebetteten Malerpalette ist in großer erhabener Schrift, "
Kunstpreis 2004 - Künstler gegen Kindesmisshandlung " zu sehen. Darunter
folgt etwas kleiner " geht an " sowie eingraviert der " Name des
Künstlers " welcher den höchsten Preis bei der Versteigerung erzielt
hat. Darunter werden sämtliche beteiligten Foren namentlich genannt.
Desweiteren werden die Veranstalter
www.againstchildporn.org
und www.kunstdruckforum.org
sowie weitere Sponsoren Namentlich aufgeführt.
Die Namen der beteiligten Künstler werden umlaufend am Rand des
Kunstwerkes eingraviert.
Das Ende der Versteigerung ist auf den 10.12. 2004 festgesetzt. Die
Preisübergabe wird am Sonntag, den 12 .Dez. 2004 voraussichtlich in
Berlin stattfinden.
Weitere Informationen werden im Forum
www.kunstdruckforum.org und den
beteiligten Foren bereitgehalten. Fragen
zum Kunstpreis werden dort auch gerne beantwortet.
mfg
Achim der Merath
http://www.atelier-merath.de
Gegen pädophile Inhalte im Internet
Der Bundesrat setzt auf Koordination und konzertiertes Vorgehen mit
den Kantonen
Der Bundesrat ist entschlossen, die mit Hilfe von
Informations- und Kommunikationssystemen begangenen strafbaren
Handlungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt zu bekämpfen.
Im Vordergrund steht dabei die Kinderpornographie im Internet. Dies
hat der Bundesrat in seinen Antworten auf zwei Motionen am Mittwoch
festgehalten. Die Motionen, welche die Rechtskommission des
Nationalrates und Nationalrätin Aeppli Wartmann eingereicht haben,
weisen auf die Notwendigkeit hin, kriminelle Handlungen an Kindern,
namentlich mittels Internet, effizienter zu bekämpfen. U. a. wird der
Bundesrat aufgefordert, ein geeignetes Instrumentarium zur Bekämpfung
der Pädophilie auf dem Internet zu schaffen. Angestrebt wird auch die
Verlagerung der entsprechenden Ermittlungskompetenz auf die
Bundesbehörden.
Bedürfnis erkannt
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bund im Kampf gegen
Kinderpornograhpie im Internet eine aktive Rolle übernehmen muss. In
diesem Bereich sind primär die kantonalen Behörden für die
Ermittlungen zuständig. Die zahlreichen Medienberichte über
aufgedeckte Fälle sind ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit der
kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das globale und anonyme Medium
Internet hat aber die Möglichkeit geschaffen, dass pädophile Inhalte
seit einigen Jahren in einem noch nie dagewesenen Ausmass verbreitet
werden.
In seinen Stellungnahmen zu den Motionen erklärt der Bundesrat, er
wolle auf diese Entwicklung mit einer verstärkten Koordination
zwischen Bund und Kantonen antworten. Entsprechend den Vorschlägen
einer Arbeitsgruppe beabsichtigt er, in Zusammenarbeit mit den
Kantonen eine Internet-Monitoring-Stelle zur Analyse des Internets
hinsichtlich rechtswidrigen Inhaltes einzurichten. In Ergänzung dazu
soll eine Clearing-Stelle die Koordination der Verfahren und die
Zuweisung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sicher stellen.
Aufgrund der Kompetenzverteilung sind solche Instrumente im Interesse
einer wirksamen Strafverfolgung und zur Vermeidung von
Doppelspurigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu
schaffen.
Vorteile der Kompetenzverteilung bewahren
Auf eine Verlagerung der Ermittlungskompetenzen von den Kantonen
zum Bund im Bereich der Cyberkriminalität will der Bundesrat jedoch
zur Zeit verzichten. Er will nicht die funktionierende Bekämpfung der
Kinderpornografie gefährden und sieht klare Vorteile in der
bestehenden Aufgabenteilung zwischen den Strafverfolgungsbehörden.
Auch wenn die Verbreitung pädophiler Bilder im Internet die Forderung
nach staatlichen Massnahmen stärkt, muss bei der Strafverfolgung die
Wahrung der Integrität des Kindes selbst im Zentrum stehen. Dabei
handelt es sich in den meisten Fällen um Beziehungsdelikte. Die
Ermittlungen werden deshalb auch zum Schutz des verletzten Kindes
richtigerweise von den kantonalen Behörden geführt, die mit den
lokalen Verhältnissen vertraut sind.
Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den
kommenden Jahren stark ausgebaut werden, um die bereits beschlossenen
neuen Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der
Geldwäscherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität
wahrnehmen zu können. Die Uebertragung weiterer
Ermittlungskompetenzen in diesem ehrgeizigen und anspruchsvollen
Prozess hiesse nicht nur die Umsetzung der Effizienzvorlage zu
gefährden, sondern auch eine Lücke in der Bekämpfung der Pädophilie
entstehen zu lassen; denn die Umsetzung weiterer Kompetenzen beim
Bund wäre vor allem in personeller Hinsicht nicht gesichert.
Protest gegen Kindersex auf Channel 4
Satire "Brass Eye" erntet herbe Kritik
Der britische Fernsehsender Channel 4
http://www.channel4.com ist
mit der Ausstrahlung einer Satire zum Thema Pädophilie ins Kreuzfeuer der
Kritik geraten. Nach der Ausstrahlung der Show "Brass Eye" riefen Tausende
Zuseher an, um sich zu beschweren. Die britische Kultur-Ministerin Tessa
Jowell beklagte, dass Brass Eye sämtliche Regeln des Anstands "nieder
gerissen" habe. Jowell führt nun Gespräche mit der Independent Television
Commission (ITC)
http://www.itc.org.uk , um zu klären, ob die Macht der ITC ausgeweitet
werden müsse, damit das Komitee schneller auf solch kontroverse Shows
reagieren könne.
Die ITC prüft derzeit, ob Channel 4 gegen die Regeln von Geschmack und
Anstand verstoßen hat. Das Komitee kann in diesem Fall Bußgelder verhängen
oder einem Sender die Lizenz entziehen, wenn es sich um einen groben Verstoß
handelt. Auch britische Jugendschutz-Organisationen kritisierten die Show als
"barbarisch und grob".
Prominente seien sehr schnell dazu bereit, eine Sache zu unterstützen, wenn
sie sich dadurch Publicity erhoffen können, so Brass Eye-Autor David Quantick
zu BBC http://www.bbc.co.uk .
Dabei würden sie häufig gar nicht mehr prüfen, ob es sich tatsächlich um einen
guten Zweck handle. So wurde in einer Szene Phil Collins gezeigt, der sich für
die Unterstützung einer angeblichen Anti-Pädophilie-Gruppe namens "Nonce
Sense" aussprach. In einer anderen wurde einem Pädophilen in Strapsen ein
kleiner Junge angeboten.
Brass Eye ist ein weiterer Fall von Kindersex-Skandalen im TV. In
Deutschland hatte Niels Ruf Ende vergangenen Jahres in einer seiner Sendungen
Sex mit einer Kinderpuppe simuliert und erregte damit Aufsehen und Kritik. RTL
http://www.rtl.de musste sogar
60.000 Mark Bußgeld zahlen, weil der Sender einen Ausschnitt in seiner
Promi-Klatsch-Show "Exclusiv Weekend" sendete.
Kinderpornografie im Internet wird härter bestraft
BGH-Urteil: Täter können mit bis zu 15 Jahren rechnen
Der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/bghhome.htm
hat am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Verbreiten von
Kinderpornografie im Internet als schwerer sexueller Missbrauch geahndet
werden kann. Täter können sich künftig auf eine Freiheitsstrafe zwischen
zwei und 15 Jahren gefasst machen.
Das Urteil basiert auf einem Verfahren vor dem Landgericht Würzburg, das
auf Antrag des Staatsanwalts und auch des Angeklagten in Revision ging. Ein
Angeklagter hatte eine 13-jährige sexuell missbraucht und davon Fotos
gemacht, die er in das Internet stellte und zum Verkauf anbot. Er wurde vom
Landgericht Würzburg zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein schwerer
sexueller Missbrauch liege nicht vor, so die Richter. Die Weitergabe von
Bilddateien im Internet stelle kein "Verbreiten von Schriften" im
klassischen Sinn dar.
Der Erste Strafsenat des BGH folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft
und entschied, "ein Verbreiten liegt vor, wenn die Datei auf dem Rechner
des Nutzers angekommen ist". Ein Zugänglichmachen liege schon dann vor,
wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt wird. Die bloße
Zugriffsmöglichkeit reiche aus- nicht erforderlich sei, dass auch ein Zugriff
des Internetnutzers folgt.
Der Einwand des Angeklagten, er hätte die 13-jährige als 18-jährige
ausgegeben, wurde von den Richtern nicht berücksichtigt, es zähle nur das
wirkliche Alter des Kindes. Das Urteil des Landgerichts Würzburg wurde
aufgehoben, der Angeklagte muss nun mit einer höheren Strafe rechnen.
E-Mail-Wurm entlarvt Besitzer von Kinderpornos
"Noped" untersucht Bilddateien und benachrichtigt Behörden
Ein neuer E-Mail-Wurm namens "Noped"
vbs.noped.a@mm.html" target="new">http://www.symantec.com/avcenter/venc/data/vbs.noped.a@mm.html
durchsucht infizierte Computer auf Kinderpornographie. Wenn Noped Bilddateien
mit einschlägigem Inhalt entdeckt, benachrichtigt er sofort die zuständigen
staatlichen Stellen.
Obwohl der Wurm einem guten Zweck dient, sind seine Methoden zweifelhaft.
Abgesehen davon sucht Noped die Dateien nicht nach tatsächlichem Inhalt
sondern nur nach entsprechenden Namen ab und ist dementsprechend nicht
hundertprozentig verlässlich.
Spürt Noped verdächtige Dateien auf, schickt er ein Warn-E-Mail an eine
zufällig ausgewählte staatliche Einrichtung und fügt eine der Dateien bei, die
angeblich Kinderpornos beinhalten. Außerdem verbreitet sich der Visual Basic
Script-Wurm über Outlook an sämtliche Adressen im E-Mail-Verzeichnis. Die
Message kommt mit dem Betreff "Help us ALL to END ILLEGAL child born NOW."
Trotz der vermutlich guten Absichten der Wurm-Entwickler hält sich die
Begeisterung unter Experten in Grenzen. Andrew Antipass von der Britischen
Sicherheitsfirma TechServ meinte:"Es ist nicht schwer zu erkennen, dass es
sich bei Noped um eine Art illegaler sozialer Dienstleistung handelt."
Antipass glaubt nicht, dass der Wurm Kinderpornos verlässlich
identifizieren kann: "Noped ist darauf programmiert, Dateien auf Bilder zu
durchsuchen, die auf bestimmten Websites und durch Usenet Newsgroups
erhältlich sind. Wenn deine Bilddateien aber nun zufällig die selben Namen wie
jene Porno-Files tragen, wirst du als Besitzer von Kinderpornographie
denunziert.