Fiaker: Fahrdienstprüfungs-Bestimmungen im LGBl erschienen
Zuverlässig, unbescholten, geistig und körperlich geeignet - das müssen
FiakerfahrerInnen sein. Dazu kommt die nötige fachliche Befähigung. Die
entsprechenden Voraussetzungen dafür, z.B. die Fahrdienstprüfung, sind bereits
im Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz festgehalten. Genauere
Bestimmungen dazu finden sich in der "Verordnung der Wiener Landesregierung
betreffend die Eignungsvoraussetzungen für die im Fiaker- und
Pferdemietwagen-Fahrdienst tätigen Personen (Fiaker- und
Pferdemietwagen-Fahrdienstprüfungsverordnung 2001)". Sie wurde im
Landesgesetzblatt LGBl Nr. 70/2001 kundgemacht und beschäftigt sich u.a. mit
Inhalt, Umfang und Ablauf der Fahrdienstprüfung.
Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text der Verordnung erhält man auf
folgenden Wegen:
o Die Texte der seit Anfang 2001 neu erschienenen Gesetze,
Gesetzesänderungen und Verordnungen stehen in
www.wien.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/index/ .
Dieses Internet-Angebot enthält jedoch nur die im
Landesgesetzblatt erschienenen Änderungen, also meist nicht den
gesamten Gesetzestext. o Die vollständigen Texte der Wiener Landesgesetze und
Verordnungen finden interessierte BürgerInnen im Internet, unter
www.wien.at/ , im Wiener Rechtsinformationssystem WIR
( www.wien.at/mdva/wrivts/ ). Hier ist jeweils etwa vier Wochen
nach Erscheinen eines neuen Landesgesetzblattes auch der
komplette neue Gesetzestext samt Änderungen enthalten
