EU: Stammzellenforschung braucht mehr Koordination
Absage an Züchtung von Embryonen für Forschungszwecke
Die Stammzellenforschung benötigt klarere nationale Regelungen, die
eindeutig festlegen, was erlaubt oder verboten ist. Außerdem waren sich die
Teilnehmer der am Wochenende zu Ende gegangenen Konferenz der Europäischen
Union http://www.europa.eu.int
über Stammzellenforschung einig. Darüber hinaus will die EU die
Stammzellenforschung verstärkt unterstützen, damit über die künftigen Folgen
der Therapie verlässliche Vorhersagen getroffen werden können. "Die
Stammzellenforschung gehört zu den vorgeschlagenen Prioritäten des nächsten
Forschungsrahmenprogramms 2003 bis 2006", erklärte der EU-Forschungskommissar
Philippe Busquin.
An der Konferenz nahmen neben Koodinatoren der 15 transnationalen
Forschungsprojekte über Stammzellentherapie auch Fachleute aus industriellen,
ethischen und juristischen Kreisen teil. Die Projekte, an denen über 100
Laboratorien mitwirken, werden von der Kommission mit 27 Mio. Euro
unterstützt. Die Teilnehmer betonten, dass alle möglichen Stammzellenquellen
(Erwachsenen, abgetriebene Föten, Nabelschnurblut, Embryos im Frühstadium)
erforscht werden sollten. Diese von der Forschung auszuschließen, wäre eine
kurzsichtige Entscheidung. Laut Meinung der Fachleute braucht Europa eine
gemeinsame Politik, und einheitliche Kriterien für Qualitäts- und
Sicherheitsprüfungen sowie die Beurteilung der Effizienz klinischer Versuche.
Busqin hebt allerdings hervor, dass Forschung an embryonalen Stammzellen,
bei der ein Embryo für Forschungszwecke gezüchtet wird, zurzeit und auch in
Zukunft nicht aus europäischen Forschungsprogrammen finanziert werde. Forscher
der Europäischen Gruppe für Ethik schließen die Herstellung von Embryonen zu
Forschungszwecken sowie Stammzellentherapien aus. Diese Technologien seien
zwar vielversprechend, aber noch zu wenig ausgereift und mit Risiken behaftet.
Am 18. und 19. Dezember werden Wissenschaftler und Fachleute der
Biotechnologie, Spezialisten für Humanwissenschaften und Recht sowie Vertreter
aus Medizin und Medien eine Konferenz mit dem Leitthema "Stammzellen eine
Therapie für die Zukunft?" abhalten.

Universal-Gen identifiziert Stammzellen
Forschung rückt Organ-Ersatzteillager näher
Forscher des St. Jude Children´s Research Hospitals
http://www2.stjude.org haben
bei Mäusen ein Gen identifiziert, das sowohl bei Stammzellen des frühen
Embryos, der Muskeln und des Knochenmarks aktiv ist. Die Entdeckung eines
gemeinsamen Gens namens ABCG2/Bcrp1 kann laut dem Forschungsleiter Brian
Sorrentino die Suche nach menschlichen Stammzellen und deren neuen
Anwendungsmöglichkeiten wesentlich vereinfachen.
Stammzellen entwickeln sich erst im Lauf ihres Wachstums zu spezifischen
Zellen wie Herz-, Haut- oder Nervenzellen. "Wie kleine Kinder können sich
Stammzellen für verschiedene Berufe entscheiden. Sie treffen Entscheidungen,
indem sie bestimmte Veränderungen in ihrer direkten Umgebung vornehmen",
erklärte Marc Hedrick von der University of California (UCLA)
http://www.ucla.edu .
Wesentliches Ziel der Forscher ist es, Stammzellen in bestimmte
Körperregionen zu injizieren und beschädigte Gewebe wie Herz- oder
Nierengewebe zu reparieren. Gelingt dies, könnten menschliche Organe im Labor
gezüchtet werden. Diese "Ersatzteile" werden, ohne die Gefahr einer Abstoßung,
in den Körper transplantiert, nachdem die Stammzellen zuvor vom gleichen
Körper entnommen wurden. Derzeit gibt es noch keine zuverlässige Methode, um
die dafür benötigten Stammzellen zu identifizieren. Dafür verantwortlich sind
eine Vielzahl von Zellen im Knochenmark, die fälschlicherweise als Stammzellen
klassifiziert werden. "Das nun entdeckte universelle Gen ist möglicherweise
der perfekte Marker für die Stammzellensuche", resümierte Sorrentino.

US-Forscher starten umstrittene Embryonenversuche
Weibliche Eizellen gegen Bezahlung
US-Forscher haben erstmals menschliche Embryonen im Labor erschaffen. Sie
dienen einzig dem Gewinn von Stammzellen, wie World Scientist
http://worldscientist.com
berichtet. Bisher stammten die Zellen ausschließlich von überzähligen
Embryonen bei Unfruchtbarkeits-Behandlungen. Nun wurden zum ersten Mal die
Spender informiert, dass ihre Ei- und Samenzellen für die Entwicklung von
Embryonen zur Stammzellenforschung herangezogen werden.
Zu diesem Zweck extrahierten Forscher des Jones Instiute for Reproductive
Medicine
http://www.jonesinstitute.org in Norfolk, Virginia, insgesamt 162 Eizellen
von zwölf Frauen, die vertraglich einwilligten, und befruchteten sie mit den
Spermienzellen der Spender. Von den 50 erhaltenen Embryonen zerstörten die
Forscher 40, um aus ihnen die Stammzellen zu entnehmen. Laut einem
Endokrinologen, der nicht in der Arbeit involviert war, sollen die Spender der
Eizellen mit rund 24.000 Schilling (2.632 Franken, 3.400 Mark) abgefertigt
worden sein. Die Durchführung soll durch private Mittel finanziert worden
sein.
Scharfe Kritik hagelt es bereits von religiösen Organisationen, die sich
gegen die Forschung an Embryonen richten. Forscher entgegnen den
Anschuldigungen, dass der Eingriff ethisch ebenso vertretbar sei wie die
Verwendung überschüssiger gefrorener Embryonen. Die Forschungsergebnisse
erscheinen in der Juli-Ausgabe des Journals "Fertility and Sterility".
Das Interesse für Stammzellen von Embryonen begründet sich dadurch, dass
sie die Bildung anderer Körpergewebe ermöglichen. Ärzte hoffen auf neue
Möglichkeiten in der Behandlung von Erkrankungen wie Alzheimer, Diabetes,
Krebs, Parkinson und Wirbelsäulenverletzungen.

Medizinrechtler Taupitz, Mitglied im Nationalen Ethikrat, in der
ZEIT: Stammzellenverbot verstößt gegen Verfassung
Der Medizinrechtler Jochen Taupitz sieht keine
legale Möglichkeit, die Einfuhr embryonaler Stammzellen nach
Deutschland zu verbieten. Sollte der Bundestag, wie einige Politiker
fordern, eine Einfuhrbeschränkung beschließen, verstieße das gegen
die vom Grundgesetz garantierte Forschungsfreiheit. "Vor dem
Bundesverfassungsgericht hätte ein Importverbot keinen Bestand",
sagte Taupitz, dem als einziger Medizinrechtler im Nationalen
Ethikrat eine Schlüsselrolle zugesprochen wird, in der neuen Ausgabe
der Wochenzeitung DIE ZEIT.
Auch ein Moratorium hält Taupitz für fragwürdig: "Für
eine
Einschränkung eines Grundrechts wie der Forschungsfreiheit muss man
tragfähige Gründe vorbringen. Der Wunsch nach mehr Zeit zum
Nachdenken ist kein tragfähiger Grund." Ebenso sei es erlaubt, wenn
ein deutscher Forscher im Ausland Stammzellen gewinnt und diese nach
Deutschland einführt, so Taupitz.
Gleichzeitig plädierte der Jurist dafür, die Gewinnung
embryonaler
Stammzellen auch in Deutschland zuzulassen, solange sie von
sogenannten verwaisten Embryonen stammen, die wie ursprünglich
vorgesehen in den Mutterleib eingesetzt werden.
Jochen Taupitz nannte es "katastrophal", mögliche
Entscheidungen
bezüglich der Stammzellen zu verschieben, bis der Ethikrat eine
Stellungnahme abgegeben hat: "Im Augenblick wird das Gremium etwas
überschätzt."

Nationaler Ethikrat konstituiert
Schröder: Politiker erhoffen sich Empfehlungen für eigenes
Handeln
Der Nationale Ethikrat hat sich am Freitag zu seiner konstituierenden
Sitzung getroffen. Er kann nunmehr seine Arbeit aufnehmen und soll
Informationen zur Nutzung der Bio- und Gentechnik erarbeiten, Empfehlungen
aussprechen und Einfluss auf die öffentliche Debatte nehmen. Sitz des
Ethikrats ist die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften in
Berlin (BBAW). http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp
"Mit Hilfe des Ethikrats sollen die Gesellschaft und alle, die in ihr
Verantwortung tragen, größere Entscheidungssicherheit bekommen", sagte
Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der konstituierenden Sitzung. Die Politik
erwarte sich von der Arbeit des Ethikrates jedoch keine neuen Maßstäbe für
die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Gen- und Biotechnologie.
Hier gelte der Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Vielmehr würden sich die Politiker Empfehlungen für politisches und
gesetzgeberisches Handeln erhoffen. "Die Empfehlungen können und sollen
Entscheidungen politisch verantwortlicher Gremien jedoch nicht ersetzen."
Ob die Mitglieder des Rates zu allgemeinen Regelungen kommen soll, ließ der
Kanzler offen. "Wahrscheinlich wird diese Entscheidung immer nur im
Einzelfall zu treffen sein."
Die Einrichtung des Ethikrates war von der Bundesregierung am 2. Mai
beschlossen worden. Zu den 25 Mitgliedern aus Wissenschaft, Politik und
Gesellschaft zählen Eve-Marie Engels (Eberhard-Karls-Universität Tübingen),
Wolfgang Huber (Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg), Heinz Putzhammer
(Mitglied des Bundesvorstandes des DGB), Lothar Späth (Vorsitzender des
Vorstandes der Jenoptik AG), Kristiane Weber-Hassemer (Vorsitzende Richterin
am OLG Frankfurt/Main) und Hans-Jochen Vogel.
