Domain-Recht: Shell verliert gegen Shell
Konzern-Interessen wiegen schwerer als Privatinteressen
Der Jurist Andreas Shell hat im Streit um die Domain shell.de gegen den
Erdölriesen Shell verloren. Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH)
Karlsruhe fällte diese Woche ein Grundsatzurteil zu Gunsten des Ölkonzerns.
Jetzt überlegt Andreas Shell, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen,
berichtet der Spiegel.
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Der Streit zieht sich bereits seit 1996 in die Länge. Damals hat Andreas
Shell die Domain vom Internet-Dienstleister ISB erworben. Zwar wurde die
Domain ursprünglich dem Öl-Konzern angeboten, doch dort fühlte sich damals
noch keiner zuständig für solche Fragen. Der Jurist Andreas Shell ließ sich
aber unter www.shell.de eine private Website einrichten und wollte die Adresse
auch geschäftlich nutzen. Erst dann wurde der Ölkonzern auf die Domain
aufmerksam und hat sie mit allen Mitteln zurück gefordert.
Der BGH konzedierte nun zwar, dass bei Domain-Namen in erster Linie das
Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gelte, und dem müsse sich "bei einem
Streit von zwei Gleichnamigen grundsätzlich auch der bekanntere Namensträger
unterwerfen". Im Fall Shell seien die Interessen allerdings "von derart
unterschiedlichem Gewicht", dass es "ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der
Prioritätsregel bleiben" könne.