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Domain-Recht: Shell verliert gegen Shell
Konzern-Interessen wiegen schwerer als Privatinteressen
 

Der Jurist Andreas Shell hat im Streit um die Domain shell.de gegen den Erdölriesen Shell verloren. Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) Karlsruhe fällte diese Woche ein Grundsatzurteil zu Gunsten des Ölkonzerns. Jetzt überlegt Andreas Shell, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, berichtet der Spiegel. http://www.spiegel.de
 

Der Streit zieht sich bereits seit 1996 in die Länge. Damals hat Andreas Shell die Domain vom Internet-Dienstleister ISB erworben. Zwar wurde die Domain ursprünglich dem Öl-Konzern angeboten, doch dort fühlte sich damals noch keiner zuständig für solche Fragen. Der Jurist Andreas Shell ließ sich aber unter www.shell.de eine private Website einrichten und wollte die Adresse auch geschäftlich nutzen. Erst dann wurde der Ölkonzern auf die Domain aufmerksam und hat sie mit allen Mitteln zurück gefordert.
 

Der BGH konzedierte nun zwar, dass bei Domain-Namen in erster Linie das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gelte, und dem müsse sich "bei einem Streit von zwei Gleichnamigen grundsätzlich auch der bekanntere Namensträger unterwerfen". Im Fall Shell seien die Interessen allerdings "von derart unterschiedlichem Gewicht", dass es "ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben" könne.
 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:50
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