Spitzelaffäre in Velden?
Detektiv hätte Auftrag gar nicht übernehmen dürfen
Der laut den Medienberichten in Kärnten verurteilte Detektiv hätte nach den
vorliegenden Informationen, der Meinung des Österreichischen
Detektiv-Verbandes nach, diesen Auftrag in dieser Form nicht übernehmen
dürfen. Beauftragt jemand einen Detektiv, muss er ein berechtigtes Interesse
nachweisen können. In dem vorliegenden Fall konnte dies offenbar nicht zur
Gänze nachgewiesen werden. Überhaupt kann ein Auftrag, der eine strafbare
Handlung, wie in diesem Fall eine Nötigung, herbeiführt, von einem Detektiv
nur abgelehnt werden. Die Rechte und Pflichten der österreichischen
Berufsdetektive sind zu Recht eine der strengsten in der EU.
Berufsdetektive müssen sich in Österreich einer Befähigungsprüfung
unterziehen und besondere Voraussetzungen nachweisen können. Geschieht dies
nicht, können gefinkelte Berufsanwärter in Zuge einer individuellen
Befähigung das Berufsdetektivgewerbe erhalten, obwohl sie in machen Fällen
über keinerlei fachliche Qualifikation darüber verfügen. Der Österreichische
Detektiv-Verband versucht seit jeher, in Zusammenarbeit mit den
Wirtschaftskammern, die Behörden zu einer genaueren Prüfung der beruflichen
und fachlichen Qualifikation potentieller Anwärter zu bewegen. Aber: In
Kärnten erteilte man innerhalb von zwei (!) Tagen die Gewerbeberechtigung
(Der Normalfall ist 30 Tage für eine korrekte Überprüfung!). In zwei anderen
Fällen bekamen EU-Bürger die österreichische Detektivlizenz, ohne ein Wort
Deutsch sprechen zu können.
Gerade im Fall dieses Kärntner Detektivs wenden sich vermehrt
Auftraggeber mit massiven Beschwerden an den Österreichischen
Detektiv-Verband.