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Spitzelaffäre in Velden?

Detektiv hätte Auftrag gar nicht übernehmen dürfen 

Der laut den Medienberichten in Kärnten verurteilte Detektiv hätte nach den vorliegenden Informationen, der Meinung des Österreichischen Detektiv-Verbandes nach, diesen Auftrag in dieser Form nicht übernehmen dürfen. Beauftragt jemand einen Detektiv, muss er ein berechtigtes Interesse nachweisen können. In dem vorliegenden Fall konnte dies offenbar nicht zur Gänze nachgewiesen werden. Überhaupt kann ein Auftrag, der eine strafbare Handlung, wie in diesem Fall eine Nötigung, herbeiführt, von einem Detektiv nur abgelehnt werden. Die Rechte und Pflichten der österreichischen Berufsdetektive sind zu Recht eine der strengsten in der EU.

   Berufsdetektive müssen sich in Österreich einer Befähigungsprüfung unterziehen und besondere Voraussetzungen nachweisen können. Geschieht dies nicht, können gefinkelte Berufsanwärter in Zuge einer individuellen Befähigung das Berufsdetektivgewerbe erhalten, obwohl sie in machen Fällen über keinerlei fachliche Qualifikation darüber verfügen. Der Österreichische Detektiv-Verband versucht seit jeher, in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern, die Behörden zu einer genaueren Prüfung der beruflichen und fachlichen Qualifikation potentieller Anwärter zu bewegen. Aber: In Kärnten erteilte man innerhalb von zwei (!) Tagen die Gewerbeberechtigung (Der Normalfall ist 30 Tage für eine korrekte Überprüfung!). In zwei anderen Fällen bekamen EU-Bürger die österreichische Detektivlizenz, ohne ein Wort Deutsch sprechen zu können.

   Gerade im Fall dieses Kärntner Detektivs wenden sich vermehrt Auftraggeber mit massiven Beschwerden an den Österreichischen Detektiv-Verband.
 

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:49
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