Chinesische Medizin in Österreich voll anerkannt
Vorreiter-Rolle Österreichs in Europa
Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist als ärztliche Tätigkeit im
Sinne des Ärztegesetzes anzusehen. In einem Schreiben anerkennt das
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
http://www.bmsg.gv.at
erstmalig die TCM als der Schulmedizin juridisch gleichwertig. Das erklärte
Andreas Bayer, Präsident der TCM-Akademie
http://www.tcm-academy.org
und Vorstandsmitglied des Europäischen TCM-Dachverbandes heute, Montag,
gegenüber pte.
"Für die Etablierung der TCM als Heilmethode in Europa stellt dies einen
wichtigen Schritt dar, so Bayer. In Asien und im angloamerikanischen Raum sei
dies bereits seit Jahrzehnten der Fall und Grundlage für eine eigene
universitäre Ausbildung, meint der Mediziner. "Somit kann die TCM in Zukunft
als ärztliche Leistung verrechnet werden. Dies ermöglicht nun auch
Krankenkassen erstmalig die gesetzteskonforme Kostendeckung von
TCM-Behandlungen, erklärt Bayer. Das Bundesministerium weise auch darauf hin,
dass die Anwendung von Qi-Gong, Tai-Chi und Feng-Shui als eine den Ärzten
vorbehaltene Tätigkeit zu qualifizieren ist, wenn darunter eine Tätigkeit mit
kranken Menschen verstanden wird.
"Das Bundesministerium beruft sich in seinem Schreiben auf die Judikatur
des OGH, in der eine Methode auch dann als Behandlung im Sinne des
Ärztegesetzes zu sehen ist, wenn deren Wirksamkeit noch nicht zur Gänze
wissenschaftlich erwiesen werden konnte, so Bayer. Dies sei ein Gebot der
ärztlichen Standespflicht. "Das Ministerium schließt sich hier der Meinung des
Präsidenten der Niederösterreichischen Ärztekammer Gerhard Weintögl an, der in
einer Anfrage des Landesgerichtes Wiener Neustadt die chinesische
Gesundheitslehre als ärztliche Tätigkeit beurteilt hat, erläutert Bayer.