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Cannabiskonsum erhöht
Psychoserisiko
Menschen mit genetischer Veranlagung besonders
gefährdet
Häufiger Konsum von Cannabis während der Pubertät
und im jungen Erwachsenenalter erhöht das Risiko für psychotische
Symptome später im Leben. Das Risiko ist für Personen extrem
verstärkt, die genetisch anfällig für Psychosen sind. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie der Maastricht Universität
http://www.unimaas.nl/ , die im British Medical Journal
http://bmj.bmjjournals.com/ veröffentlicht wurde. Die
Wissenschaftler erklärten, dass Cannabis das Gleichgewicht des
Botenstoffs Dopamin stört, der für Stimmungslagen verantwortlich
ist.
An der Untersuchung nahmen 2.437 junge Menschen zwischen 14 und 24
Jahren teil, die für vier Jahre beobachtet wurden. Nach einer
Abstimmung der Faktoren wie sozialer und wirtschaftlicher Status und
Gebrauch von anderen Drogen, Tabak und Alkohol, kamen die Forscher
zu dem Schluss, dass Cannabiskonsum das Risiko für psychotische
Symptome mäßig erhöht. Der Effekt war bei jenen Personen erheblich
verstärkt, die eine genetische Veranlagung für Psychosen aufwiesen.
Die Wissenschaftler betonten, ihre Ergebnisse würden nicht die
Theorie unterstützen, dass Menschen mit einer solchen Veranlagung
eine größere Neigung entwickeln, Cannabis zu verwenden.
Forschungsleiter Jim van Os empfiehlt Menschen mit mentalen
Schwächen, die Droge zu vermeiden. Martin Barnes von der
Organisation DrugScope
http://www.drugscope.org.uk/ fordert, dass diese Botschaft zum
Cannabiskonsum von Lehrern und Gesundheitsbediensteten aufgenommen
und jungen Menschen entsprechend kommuniziert wird. Dabei seien
Schocktaktiken selten wirkungsvoll. "Die Studie unterstreicht, dass
eine Veranlagung für Psychosen in Kombination mit einem frühen
Missbrauch von Cannabis die Wahrscheinlichkeit, eine psychotische
Erkrankung auszulösen, erhöht", sagte Dinah Morley von der
Organisation Young Minds
http://www.youngminds.org.uk/ . Sie sprach sich für eingehende
Untersuchungen der neurologischen Mechanismen aus. |

Cannabis für Kranke:
Deutschland schiebt den Riegel vor
Entscheidung greift aber nicht automatisch in
Medikamentenkonsum ein
Fünf Klagen zum Thema "Cannabis als
selbstverabreichte Schmerztherapiemittel" sind vom Kölner
Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel
sind die Betroffenen Menschen, die an Morbus Crohn, Aids und
multipler Sklerose leiden und deren Schmerzen durch das Rauchen von
Cannabis deutlich gelindert wurden. Sie hofften auf eine
Ausnahmeregelung vom Suchtgift-Gesetz, die ihnen eine Verwendung zu
therapeutischen Zwecken ermöglichen würden.
Nicht ausdrücklich betroffen von dem Gerichtsurteil sind allerdings
jene Arzneimittel, die Cannabinoide enthalten. Diese verschreibungs-
und rezeptpflichtigen Medikamente sind weiterhin erhältlich,
obgleich sie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sind. "Viele
chronisch Kranke helfen sich mit Cannabis selbst", weiß der Experte
Franjo Grotenhermen von der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als
Medizin"
http://www.cannabis-med.org . Hintergrund der Geschichte: Im
Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen Suchtgift-Missbrauchs
angeklagt waren, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht, um eine Legalisierung des Cannabis-Konsums aus
Gesundheitsgründen zu erwirken. Das Verfassungsgericht hatte die
Beschwerde im Jänner 2000 aus formalen Gründen mit der Begründung,
der ordentliche Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft, nicht zur
Entscheidung angenommen. Seither führen die Patienten
Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit multipler Sklerose, der
zweite mit Morbus Crohn, konnten Freisprüche vor Strafgerichten
erreichen. Davon ist jedoch erst einer rechtskräftig.
Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine Bestätigung
der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Eine solche
Genehmigung wird sonst nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt",
erklärt Grotenhermen gegenüber pressetext.austria. Das Gericht
begründet das Urteil damit, dass die Patienten auf das Medikament
Dronabinol umsteigen können. Da dieses Medikament aber
arzneirechtlich nicht zugelassen ist, müssen es die Patienten selbst
bezahlen. "Im Prinzip bedeutet das Urteil damit einen Rückschritt
für die Behandlung mit Cannabis-Präparaten", so Grotenhermen.
Nach Vorschlägen, die durch eine Anzahl von Interessensgruppen in
Gesprächen mit dem kanadischen Gesundheitsministerium beraten
werden, könnte medizinisches Marihuana bald in kanadischen Apotheken
erhältlich sein. Vertreter des kanadischen Gesundheitsministeriums
haben sich im Februar hinter verschlossener Tür mit Apothekern,
medizinischen Experten, der Polizei und medizinischen
Cannabiskonsumenten getroffen, um eine weitere Erleichterung des
Zugangs zu medizinischem Cannabis zu diskutieren. Im Februar 2004
gab es in Kanada nach Berichten des Calgary Herald 710 registrierte
medizinische Marihuanakonsumenten, die mit einer Erlaubnis der
Regierung Marihuana arzneilich verwenden dürfen. |

Cannabis gegen Krebs
Gamma-Herpes-Viren werden an der Replikation
gehindert
Tetrahydrocannibol, verantwortlich für die
psycho-aktive Wirkung von Cannabis, kann laut neuesten Forschungen
die Verbreitung von Krebs im Körper unterbinden. Wissenschaftler
haben entdeckt, dass der aktive Bestandteil von Cannabis,
Delta-9-Tetrahydrocannibol, die Ausbreitung von Gamma-Herpes-Viren
blockieren kann. Diese Viren stehen in Zusammenhang mit einem
erhöhten Risiko für die Krebsarten Kaposis-Sarkom, Burkitts-Lymphom
und der Hodgkins-Krankheit. Das ist das Ergebnis einer Studie der
Universität von South Florida
http://www.usf.edu/ .
Gamma-Herpes-Viren unterscheiden sich vom gewöhnlichen Herpesvirus,
das für Fieberblasen und Genitalherpes verantwortlich ist. Unter
diesen Viren, die mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung
stehen, befindet sich das Kaposis Sarcoma Associated Herpes Virus.
Ist man einmal damit identifiziert, ist es extrem schwer, ihn wieder
los zu werden, weil er für lange Periode schlafend in den weißen
Blutzellen liegt. Er kann aber sehr schnell damit beginnen, sich
selbst zu replizieren, indem er ausbricht und andere Zellen
infiziert. Ist eine Zelle infiziert, sind die Chancen erhöht, dass
sie auch kanzerogen wird. Das Team von der South Florida University
hat herausgefunden, dass diese plötzliche Reaktivierung verhindert
wurde, wenn die infizierten Zellen in Kontakt mit THC kamen.
Zellen, die mit einem Maus-Gamma-Herpes-Virus infiziert waren,
starben, wenn der Virus reaktiviert wurde. Wenn sie mit der
Cannabinoid-Komponente in Kontakt kamen, überlebten sie, weil die
Ausbreitung des Virus - und somit die potenzielle Ausbreitung des
Krebs - blockiert wurde. Die Forscher konnten nachweisen, dass THC
das Gamma-Herpes-Virus blockierte, doch auf den normalen
Fieberblasen-Virus Herpes Simplex-1 hatte es keinen Einfluss.
Aufgrund dieser Erkenntnis hoffen die Wissenschaftler auf die
Entwicklung neuer Medikamente, die die Bedrohung durch die Viren
neutralisieren sollen.
Studienleiter Peter Medveczky betonte jedoch, es seien noch weitere
Forschungen erforderlich. Demnach sei es nicht vernünftig, dass
Krebspatienten damit beginnen, Cannabis zu rauchen. Es sei bekannt,
dass THC das Immunsystem schwäche, das wiederum könnte Patienten mit
einem oft ohnehin geschwächten Immunsystem noch mehr schaden als
nutzen, so Medveczky. Er glaubt, dass das THC die Replikation des
Gamma-Herpes-Virus blockiert, indem es sich gegen ein Gen namens
ORF50 richtet, das alle diese Viren in sich haben. Auch ein Sprecher
von Cancer Research UK
http://www.cancerresearchuk.org/ fordert einen vorsichtigen
Umgang mit den aktuellen Forschungsergebnissen und warnt vor
voreiligen Schlüssen hinsichtlich neuer Behandlungsstrategien.
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Kenntnis über Cannabis
mangelhaft
Experten wollen Zulassungsprüfung für
medizinischen Bereich
Wien (pte, 28. September 2004 15:32) - Mit der
Veröffentlichung eines Expertenpapiers will die Österreichische
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie ÖGPP
http://www.oegpp.at auf die Unkenntnis über den Wirkstoff
Tetrahydrocannabinol (THC) reagieren. Verschiedene Studien kommen
zum Schluss, dass etwa 20 Prozent der europäischen Bevölkerung
zumindest einmal im Leben Cannabis probiert und etwa 30 bis 50
Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erfahrung mit
Cannabis gemacht haben. Diese Zahlen gelten auch für Österreich,
erklärten die Experten Wolfgang Fleischhacker (Bild), Präsident des
ÖGPP und Reinhard Heller von der Medizinischen Universität Innsbruck
bei der Präsentation der Studie .
Der zum Teil dramatische Anstieg des Cannabiskonsums in unserer
Gesellschaft, die deutliche Erhöhung des Wirkstoff-Gehaltes THC von
Cannabiszubereitungen und die nach wie vor mangelhaften Kenntnisse
über mögliche psychische und physische Folgen der Cannabinoide haben
die Diskussion über die Risiken des Konsums und über den optimal
gesetzlichen Status polarisiert. Nach den jüngsten Untersuchungen
ist der Gehalt des Wirkstoffs THC in den vergangenen Jahren
erheblich angestiegen. In der Studie geben die Experten auch an,
dass etwa jeder zehnte Konsument nach vier bis fünf Jahren eine
Cannabisabhängigkeit entwickelt. Dieses Risiko entspricht eher jenem
bei Alkohol als dem bei Nikotin oder Opium.
Die ÖGPP schlägt vor, den Begriff "Einstiegsdroge" durch jenen einer
"Sensibilisierungsdroge" zu ersetzen. Es scheine zwar gut belegt,
dass stärkerer und früherer Cannabisgebrauch auch mit einer höheren
Wahrscheinlichkeit des Konsums anderer illegaler Substanzen
verbunden ist. Es muss allerdings bedacht werden, dass non-konforme
Personen ganz allgemein eine höhere Wahrscheinlichkeit eines
illegalen Konsums anderer Substanzen und damit eines frühen und
starken Gebrauchs von Cannabis aufweisen.
Zu den Gesundheitsrisiken des Cannabisgebrauchs zählen Ängstlichkeit
und Panik, vor allem bei unerfahrenen Benützern, verschlechterte
Aufmerksamkeit, reduzierte Gedächtnisleistung und psychomotorische
Leistungsfähigkeit während der Intoxikation. Folgende negative
Folgeerscheinungen sind wissenschaftlich weniger fundiert gesichert,
jedoch höchst wahrscheinlich: Chronische Bronchitis und
Gewebsveränderungen, die Vorläufer für die Entwicklung bösartiger
Krankheiten sein können. Bis heute gibt es keine Hinweise für
tödliche Vergiftungen durch Cannabis.
Haller und Fleischhacker vertreten die Meinung, dass Cannabis im
Rahmen der Bedingungen der gesetzlichen Zulassungsverfahren als
Medikamente geprüft werden sollen. Das Argument der Gefahr von
Gewöhnung und Abhängigkeit hat in diesem Diskussionspunkt keinen
Bestand, da die entsprechenden Effekte beim Cannabis nicht sehr
stark ausgeprägt sind und zudem Substanzen mit wesentlich höherer
Suchtpotenz in der Medizin enorme Bedeutung haben und
selbstverständlich zur Anwendung kommen.
Die Experten sind außerdem der Ansicht, dass rechtliche Konsequenzen
die Situation von drogengefährdeten oder -abhängigen Menschen nicht
zusätzlich erschweren sollen und dem Prinzip "Therapie statt Strafe"
absoluter Vorrang einzuräumen ist. Gesetzestechnisch flexible
Lösungen, die weder eine undifferenzierte Gleichstellung des
Cannabis mit anderen Drogen noch eine völlige Freigabe des
Cannabishandels beinhalten, sind anzustreben.
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Cannabisforschung fristet Mauerblümchen-Dasein
Schmerzforscher spricht sich gegen "Joint in der Apotheke"
aus
Die österreichische Cannabisforschung tappt weitgehend im Dunkeln. Grund
dafür ist, dass es keine öffentlichen Fördergelder für die Cannabisforschung
im kontrollierten klinischen Bereich gibt, und die Industrie an der
Initiierung wissenschaftlicher Studien nicht interessiert ist. "Somit wird die
öffentliche Diskussion auf ein Für und Wider einer generellen
Cannabis-Freigabe als Rausch- und Genussmittel reduziert", sagte der Präsident
der österreichischen Schmerzgesellschaft
http://www.oesg.at , Hans-Georg
Kress, heute, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz. Dabei müsste die
politische Erörterung "Cannabis für alle und überall" streng von einer
medizinisch-therapeutischen Debatte getrennt werden. Kress spricht sich für
eine verstärkte Kooperation mit den Bundesministerien und öffentlichen
Forschungseinrichtungen aus, um eine seriöse wissenschaftliche Untersuchung
des therapeutischen Einsatzes von Cannabis und Cannabinoiden unter streng
kontrollierten Rahmenbedingungen etablieren zu können. "Erst beim Vorliegen
fundierter Studien am Patienten übernehmen Kassen auch die Therapiekosten",
betonte Kress.
Cannabis, das umgangssprachlich als "Marihuana", "Haschisch" und "Pot"
bekannt ist, ist ein Produkt der Heilpflanze "Cannabis sativa". In der
Cannabispflanze sind mehr als 63 natürliche Cannabinoide enthalten. Das
Hauptcannabinoid ist das so genannte 9-Tetrahydrocannabinol (THC). Lediglich
THC und Cannabinol sind psychoaktive Stoffe. "Psychotrop wirkende Cannabinoide
gehören zu den gesetzlich kontrollierten Substanzen", erklärte Kress. Er
spricht sich gegen eine Freigabe aus. "Eine generelle Legalisierung von
Cannabis für medizinische Zwecke, wie sie in den Niederlanden beschlossen
wurde, würde eine gute Therapiekontrolle und Beurteilung des tatsächlichen
therapeutischen Nutzen eher verhindern", behauptet der Schmerzforscher.
Derzeit sei nicht geklärt, wo Cannabis eine echte Alternative gegenüber
herkömmlichen Therapien darstellt, so Kress. "Und Firmen, die Cannabinoide
vertreiben, haben kein Interesse, Studien zu finanzieren. Grund dafür ist,
dass die Substanzen nicht patentrechtlich geschützt sind." Medizinische
Einsatzgebiete für Cannabis sieht Kress bei Indikationen wie Multiple
Sklerose, muskulärer Spastik bei Querschnittslähmung, Morbus Parkinson,
Migräne oder chronischen Schmerzzuständen. "Nach dem österreichischen
Suchtgiftgesetz ist Cannabis aber nicht verschreibbar", erklärte Birgit
Frommer von der Klinischen Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin am
Wiener AKH. Rezeptierbar sind pharmazeutische Präparate wie Dronabinol (reines
THC) und Nabilone. Die Abgabe ist zwar nicht expliziert gestattet, aber wird
im Augenblick toleriert. Für Dronabinol wurde in Österreich bisher noch kein
Zulassungsantrag gestellt. Die Präparate werden über Apotheken aus dem Ausland
eingeführt. "Der administrative Aufwand ist erheblich", sagte Frommer.
"Problematisch ist derzeit die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die
meisten Krankenkassen übernehmen nur in Einzelfällen wie bei chronischem
Erbrechen oder bei Tumor- und HIV-Patienten die Behandlungskosten. Und nur
dann, wenn andere Therapieversuche fehlgeschlagen haben", ergänze Frommer. Da
Anwendungsbereiche sind durch Studien am Menschen nicht ausreichend gesichert.
Daher übernehmen die Kassen nur die Hälfte der Fälle. "Für Patienten bedeutet
das eine enorme finanzielle Belastung", betonte die Medizinerin. So kosten 60
Marinol-Kapseln rund 11.000 Schilling. Das hohe Preisniveau treibe Patienten
in die Illegalität, da sie sich Cannabis mit unklarem Wirkstoffgehalt auf dem
Drogenmarkt beschaffen würden. Diese und weitere Diskussionspunkte über den
medienwirksamen "Joint in der Apotheke" werden am 24. November im Rahmen des
7. internationalen Wiener Schmerzsymposiums vertieft.

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