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Cannabiskonsum erhöht Psychoserisiko
Menschen mit genetischer Veranlagung besonders gefährdet

Häufiger Konsum von Cannabis während der Pubertät und im jungen Erwachsenenalter erhöht das Risiko für psychotische Symptome später im Leben. Das Risiko ist für Personen extrem verstärkt, die genetisch anfällig für Psychosen sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Maastricht Universität http://www.unimaas.nl/ , die im British Medical Journal http://bmj.bmjjournals.com/ veröffentlicht wurde. Die Wissenschaftler erklärten, dass Cannabis das Gleichgewicht des Botenstoffs Dopamin stört, der für Stimmungslagen verantwortlich ist.

An der Untersuchung nahmen 2.437 junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahren teil, die für vier Jahre beobachtet wurden. Nach einer Abstimmung der Faktoren wie sozialer und wirtschaftlicher Status und Gebrauch von anderen Drogen, Tabak und Alkohol, kamen die Forscher zu dem Schluss, dass Cannabiskonsum das Risiko für psychotische Symptome mäßig erhöht. Der Effekt war bei jenen Personen erheblich verstärkt, die eine genetische Veranlagung für Psychosen aufwiesen. Die Wissenschaftler betonten, ihre Ergebnisse würden nicht die Theorie unterstützen, dass Menschen mit einer solchen Veranlagung eine größere Neigung entwickeln, Cannabis zu verwenden.

Forschungsleiter Jim van Os empfiehlt Menschen mit mentalen Schwächen, die Droge zu vermeiden. Martin Barnes von der Organisation DrugScope http://www.drugscope.org.uk/ fordert, dass diese Botschaft zum Cannabiskonsum von Lehrern und Gesundheitsbediensteten aufgenommen und jungen Menschen entsprechend kommuniziert wird. Dabei seien Schocktaktiken selten wirkungsvoll. "Die Studie unterstreicht, dass eine Veranlagung für Psychosen in Kombination mit einem frühen Missbrauch von Cannabis die Wahrscheinlichkeit, eine psychotische Erkrankung auszulösen, erhöht", sagte Dinah Morley von der Organisation Young Minds http://www.youngminds.org.uk/ . Sie sprach sich für eingehende Untersuchungen der neurologischen Mechanismen aus.

Cannabis für Kranke: Deutschland schiebt den Riegel vor
Entscheidung greift aber nicht automatisch in Medikamentenkonsum ein

Fünf Klagen zum Thema "Cannabis als selbstverabreichte Schmerztherapiemittel" sind vom Kölner Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel sind die Betroffenen Menschen, die an Morbus Crohn, Aids und multipler Sklerose leiden und deren Schmerzen durch das Rauchen von Cannabis deutlich gelindert wurden. Sie hofften auf eine Ausnahmeregelung vom Suchtgift-Gesetz, die ihnen eine Verwendung zu therapeutischen Zwecken ermöglichen würden.

Nicht ausdrücklich betroffen von dem Gerichtsurteil sind allerdings jene Arzneimittel, die Cannabinoide enthalten. Diese verschreibungs- und rezeptpflichtigen Medikamente sind weiterhin erhältlich, obgleich sie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sind. "Viele chronisch Kranke helfen sich mit Cannabis selbst", weiß der Experte Franjo Grotenhermen von der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" http://www.cannabis-med.org . Hintergrund der Geschichte: Im Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen Suchtgift-Missbrauchs angeklagt waren, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Legalisierung des Cannabis-Konsums aus Gesundheitsgründen zu erwirken. Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde im Jänner 2000 aus formalen Gründen mit der Begründung, der ordentliche Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft, nicht zur Entscheidung angenommen. Seither führen die Patienten Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit multipler Sklerose, der zweite mit Morbus Crohn, konnten Freisprüche vor Strafgerichten erreichen. Davon ist jedoch erst einer rechtskräftig.

Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine Bestätigung der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Eine solche Genehmigung wird sonst nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt", erklärt Grotenhermen gegenüber pressetext.austria. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Patienten auf das Medikament Dronabinol umsteigen können. Da dieses Medikament aber arzneirechtlich nicht zugelassen ist, müssen es die Patienten selbst bezahlen. "Im Prinzip bedeutet das Urteil damit einen Rückschritt für die Behandlung mit Cannabis-Präparaten", so Grotenhermen.

Nach Vorschlägen, die durch eine Anzahl von Interessensgruppen in Gesprächen mit dem kanadischen Gesundheitsministerium beraten werden, könnte medizinisches Marihuana bald in kanadischen Apotheken erhältlich sein. Vertreter des kanadischen Gesundheitsministeriums haben sich im Februar hinter verschlossener Tür mit Apothekern, medizinischen Experten, der Polizei und medizinischen Cannabiskonsumenten getroffen, um eine weitere Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis zu diskutieren. Im Februar 2004 gab es in Kanada nach Berichten des Calgary Herald 710 registrierte medizinische Marihuanakonsumenten, die mit einer Erlaubnis der Regierung Marihuana arzneilich verwenden dürfen.


 

Cannabis gegen Krebs
Gamma-Herpes-Viren werden an der Replikation gehindert

Tetrahydrocannibol, verantwortlich für die psycho-aktive Wirkung von Cannabis, kann laut neuesten Forschungen die Verbreitung von Krebs im Körper unterbinden. Wissenschaftler haben entdeckt, dass der aktive Bestandteil von Cannabis, Delta-9-Tetrahydrocannibol, die Ausbreitung von Gamma-Herpes-Viren blockieren kann. Diese Viren stehen in Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für die Krebsarten Kaposis-Sarkom, Burkitts-Lymphom und der Hodgkins-Krankheit. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität von South Florida http://www.usf.edu/ .

Gamma-Herpes-Viren unterscheiden sich vom gewöhnlichen Herpesvirus, das für Fieberblasen und Genitalherpes verantwortlich ist. Unter diesen Viren, die mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung stehen, befindet sich das Kaposis Sarcoma Associated Herpes Virus. Ist man einmal damit identifiziert, ist es extrem schwer, ihn wieder los zu werden, weil er für lange Periode schlafend in den weißen Blutzellen liegt. Er kann aber sehr schnell damit beginnen, sich selbst zu replizieren, indem er ausbricht und andere Zellen infiziert. Ist eine Zelle infiziert, sind die Chancen erhöht, dass sie auch kanzerogen wird. Das Team von der South Florida University hat herausgefunden, dass diese plötzliche Reaktivierung verhindert wurde, wenn die infizierten Zellen in Kontakt mit THC kamen.

Zellen, die mit einem Maus-Gamma-Herpes-Virus infiziert waren, starben, wenn der Virus reaktiviert wurde. Wenn sie mit der Cannabinoid-Komponente in Kontakt kamen, überlebten sie, weil die Ausbreitung des Virus - und somit die potenzielle Ausbreitung des Krebs - blockiert wurde. Die Forscher konnten nachweisen, dass THC das Gamma-Herpes-Virus blockierte, doch auf den normalen Fieberblasen-Virus Herpes Simplex-1 hatte es keinen Einfluss. Aufgrund dieser Erkenntnis hoffen die Wissenschaftler auf die Entwicklung neuer Medikamente, die die Bedrohung durch die Viren neutralisieren sollen.

Studienleiter Peter Medveczky betonte jedoch, es seien noch weitere Forschungen erforderlich. Demnach sei es nicht vernünftig, dass Krebspatienten damit beginnen, Cannabis zu rauchen. Es sei bekannt, dass THC das Immunsystem schwäche, das wiederum könnte Patienten mit einem oft ohnehin geschwächten Immunsystem noch mehr schaden als nutzen, so Medveczky. Er glaubt, dass das THC die Replikation des Gamma-Herpes-Virus blockiert, indem es sich gegen ein Gen namens ORF50 richtet, das alle diese Viren in sich haben. Auch ein Sprecher von Cancer Research UK http://www.cancerresearchuk.org/ fordert einen vorsichtigen Umgang mit den aktuellen Forschungsergebnissen und warnt vor voreiligen Schlüssen hinsichtlich neuer Behandlungsstrategien.


 

Kenntnis über Cannabis mangelhaft
Experten wollen Zulassungsprüfung für medizinischen Bereich

 

Wien (pte, 28. September 2004 15:32) - Mit der Veröffentlichung eines Expertenpapiers will die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie ÖGPP http://www.oegpp.at auf die Unkenntnis über den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) reagieren. Verschiedene Studien kommen zum Schluss, dass etwa 20 Prozent der europäischen Bevölkerung zumindest einmal im Leben Cannabis probiert und etwa 30 bis 50 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erfahrung mit Cannabis gemacht haben. Diese Zahlen gelten auch für Österreich, erklärten die Experten Wolfgang Fleischhacker (Bild), Präsident des ÖGPP und Reinhard Heller von der Medizinischen Universität Innsbruck bei der Präsentation der Studie .

Der zum Teil dramatische Anstieg des Cannabiskonsums in unserer Gesellschaft, die deutliche Erhöhung des Wirkstoff-Gehaltes THC von Cannabiszubereitungen und die nach wie vor mangelhaften Kenntnisse über mögliche psychische und physische Folgen der Cannabinoide haben die Diskussion über die Risiken des Konsums und über den optimal gesetzlichen Status polarisiert. Nach den jüngsten Untersuchungen ist der Gehalt des Wirkstoffs THC in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. In der Studie geben die Experten auch an, dass etwa jeder zehnte Konsument nach vier bis fünf Jahren eine Cannabisabhängigkeit entwickelt. Dieses Risiko entspricht eher jenem bei Alkohol als dem bei Nikotin oder Opium.

Die ÖGPP schlägt vor, den Begriff "Einstiegsdroge" durch jenen einer "Sensibilisierungsdroge" zu ersetzen. Es scheine zwar gut belegt, dass stärkerer und früherer Cannabisgebrauch auch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit des Konsums anderer illegaler Substanzen verbunden ist. Es muss allerdings bedacht werden, dass non-konforme Personen ganz allgemein eine höhere Wahrscheinlichkeit eines illegalen Konsums anderer Substanzen und damit eines frühen und starken Gebrauchs von Cannabis aufweisen.

Zu den Gesundheitsrisiken des Cannabisgebrauchs zählen Ängstlichkeit und Panik, vor allem bei unerfahrenen Benützern, verschlechterte Aufmerksamkeit, reduzierte Gedächtnisleistung und psychomotorische Leistungsfähigkeit während der Intoxikation. Folgende negative Folgeerscheinungen sind wissenschaftlich weniger fundiert gesichert, jedoch höchst wahrscheinlich: Chronische Bronchitis und Gewebsveränderungen, die Vorläufer für die Entwicklung bösartiger Krankheiten sein können. Bis heute gibt es keine Hinweise für tödliche Vergiftungen durch Cannabis.

Haller und Fleischhacker vertreten die Meinung, dass Cannabis im Rahmen der Bedingungen der gesetzlichen Zulassungsverfahren als Medikamente geprüft werden sollen. Das Argument der Gefahr von Gewöhnung und Abhängigkeit hat in diesem Diskussionspunkt keinen Bestand, da die entsprechenden Effekte beim Cannabis nicht sehr stark ausgeprägt sind und zudem Substanzen mit wesentlich höherer Suchtpotenz in der Medizin enorme Bedeutung haben und selbstverständlich zur Anwendung kommen.

Die Experten sind außerdem der Ansicht, dass rechtliche Konsequenzen die Situation von drogengefährdeten oder -abhängigen Menschen nicht zusätzlich erschweren sollen und dem Prinzip "Therapie statt Strafe" absoluter Vorrang einzuräumen ist. Gesetzestechnisch flexible Lösungen, die weder eine undifferenzierte Gleichstellung des Cannabis mit anderen Drogen noch eine völlige Freigabe des Cannabishandels beinhalten, sind anzustreben.
 
 


 

Cannabisforschung fristet Mauerblümchen-Dasein
Schmerzforscher spricht sich gegen "Joint in der Apotheke" aus
 

Die österreichische Cannabisforschung tappt weitgehend im Dunkeln. Grund dafür ist, dass es keine öffentlichen Fördergelder für die Cannabisforschung im kontrollierten klinischen Bereich gibt, und die Industrie an der Initiierung wissenschaftlicher Studien nicht interessiert ist. "Somit wird die öffentliche Diskussion auf ein Für und Wider einer generellen Cannabis-Freigabe als Rausch- und Genussmittel reduziert", sagte der Präsident der österreichischen Schmerzgesellschaft http://www.oesg.at , Hans-Georg Kress, heute, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz. Dabei müsste die politische Erörterung "Cannabis für alle und überall" streng von einer medizinisch-therapeutischen Debatte getrennt werden. Kress spricht sich für eine verstärkte Kooperation mit den Bundesministerien und öffentlichen Forschungseinrichtungen aus, um eine seriöse wissenschaftliche Untersuchung des therapeutischen Einsatzes von Cannabis und Cannabinoiden unter streng kontrollierten Rahmenbedingungen etablieren zu können. "Erst beim Vorliegen fundierter Studien am Patienten übernehmen Kassen auch die Therapiekosten", betonte Kress.
 

Cannabis, das umgangssprachlich als "Marihuana", "Haschisch" und "Pot" bekannt ist, ist ein Produkt der Heilpflanze "Cannabis sativa". In der Cannabispflanze sind mehr als 63 natürliche Cannabinoide enthalten. Das Hauptcannabinoid ist das so genannte 9-Tetrahydrocannabinol (THC). Lediglich THC und Cannabinol sind psychoaktive Stoffe. "Psychotrop wirkende Cannabinoide gehören zu den gesetzlich kontrollierten Substanzen", erklärte Kress. Er spricht sich gegen eine Freigabe aus. "Eine generelle Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke, wie sie in den Niederlanden beschlossen wurde, würde eine gute Therapiekontrolle und Beurteilung des tatsächlichen therapeutischen Nutzen eher verhindern", behauptet der Schmerzforscher.
 

Derzeit sei nicht geklärt, wo Cannabis eine echte Alternative gegenüber herkömmlichen Therapien darstellt, so Kress. "Und Firmen, die Cannabinoide vertreiben, haben kein Interesse, Studien zu finanzieren. Grund dafür ist, dass die Substanzen nicht patentrechtlich geschützt sind." Medizinische Einsatzgebiete für Cannabis sieht Kress bei Indikationen wie Multiple Sklerose, muskulärer Spastik bei Querschnittslähmung, Morbus Parkinson, Migräne oder chronischen Schmerzzuständen. "Nach dem österreichischen Suchtgiftgesetz ist Cannabis aber nicht verschreibbar", erklärte Birgit Frommer von der Klinischen Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin am Wiener AKH. Rezeptierbar sind pharmazeutische Präparate wie Dronabinol (reines THC) und Nabilone. Die Abgabe ist zwar nicht expliziert gestattet, aber wird im Augenblick toleriert. Für Dronabinol wurde in Österreich bisher noch kein Zulassungsantrag gestellt. Die Präparate werden über Apotheken aus dem Ausland eingeführt. "Der administrative Aufwand ist erheblich", sagte Frommer.
 

"Problematisch ist derzeit die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die meisten Krankenkassen übernehmen nur in Einzelfällen wie bei chronischem Erbrechen oder bei Tumor- und HIV-Patienten die Behandlungskosten. Und nur dann, wenn andere Therapieversuche fehlgeschlagen haben", ergänze Frommer. Da Anwendungsbereiche sind durch Studien am Menschen nicht ausreichend gesichert. Daher übernehmen die Kassen nur die Hälfte der Fälle. "Für Patienten bedeutet das eine enorme finanzielle Belastung", betonte die Medizinerin. So kosten 60 Marinol-Kapseln rund 11.000 Schilling. Das hohe Preisniveau treibe Patienten in die Illegalität, da sie sich Cannabis mit unklarem Wirkstoffgehalt auf dem Drogenmarkt beschaffen würden. Diese und weitere Diskussionspunkte über den medienwirksamen "Joint in der Apotheke" werden am 24. November im Rahmen des 7. internationalen Wiener Schmerzsymposiums vertieft.
 

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:47
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