ENTWURF
Behinderten-Konzept der Wiener ÖVP
Im Grundsatzprogramm der ÖVP,
beschlossen am 30.Bundesparteitag der ÖVP am 22.4.1995 heißt es zum Thema
BEHINDERTE MENSCHEN:
1.
Für uns ist die
Würde des Menschen unabhängig von Leistung, Alter und Gesundheitszustand.
Eine Gesellschaft, die Behinderung aus ihrem Bewusstsein verdrängt, verliert
ihren humanen Charakter.
2.
Behinderte
Menschen sind ein Teil unserer Gesellschaft und sie haben daher das Recht,
von ihr getragen zu werden. Sie dürfen nicht als Betreuungsobjekte
betrachtet werden, sondern als gleichberechtigte Partner. Der soziale
Rechtsstaat hat die selbst-
verständliche
Aufgabe, die dafür notwendige Maßnahmen zu fördern und bestehende
Diskriminierungen zu beseitigen.
3.
Die besondere
Förderung und Unterstützung behinderter
Menschen ist
jedoch nicht alleine Aufgabe öffentlicher Ein-
Richtungen,
sondern Teil der Verantwortung jedes einzelnen und der Gemeinschaft.
Partnerschaft, Mitmenschlichkeit und Solidarität soll ein Anliegen aller
Menschen werden.
4.
Ziel unserer
Politik muss es sein, behinderte Menschen so zu
fördern, dass
sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Der Isolation
behinderter Menschen kann nur durch ihre konsequente Integration in allen
gesellschaftlichen Bereichen wirksam begegnet werden. Hiefür ist es
erforderlich, dass der Staat in seinem Einflussbereich darauf bedacht nimmt,
dass die Zugänglichkeit für Behinderte umfassend gewährleistet wird.
IM NOCH IMMER GÜLTIGEN WIENER
PARTEIPROGRAMM „LUST AUF WIEN“
heißt es zum Thema BEHINDERTE MENSCHEN:
Für die Bewältigung der Probleme
behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es verheißungsvolle Ansätze.
Von tatsächlicher Chancengerechtigkeit im Beruf, im öffentlichen Verkehr und
im Privatleben sind wir trotzdem noch weit entfernt.
Wir fordern daher:
Die Arbeit von Selbsthilfegruppen ist
ohne bürokratischen Aufwand organisatorisch wie finanziell zu unterstützen.
Öffentliche Verkehrsmittel, Ämter und
Behörden, Straßenraum (Gehsteigabschrägungen), Schulen, Kultur- und
Freizeiteinrichtungen, Wohnungen und Betriebe sind für behinderte Menschen
zugänglich zu machen. Die behindertengerechte Anpassung von Altbauwohnungen
ist gesondert zu fördern.
Der Magistrat der Stadt Wien muss sich
seiner Vorbildwirkung bewusst sein und seine Einstellverpflichtung zu 100
Prozent erfüllen.
DARAUS FOLGT IM DETAIL FÜR DIE KÜNFTIGE
POLITIK DER ÖVP WIEN :
Forderungen an „alle“:
Behinderung und der Umgang damit ist
nicht nur individuelles Schicksal, sondern muss als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe gesehen werden. Bei behinderten Menschen denken wir nicht nur an
Rollstuhlfahrer, sondern umfassend auch an blinde, gehörlose, psychisch oder
geistig behinderte Personen.
Forderungen an „uns selbst“:
O Die bereits vorhandene Arbeitsgruppe
„Neue Behindertenpolitik“ im Rahmen der Wiener ÖVP ist in den Bezirken
verstärkt zu bewerben (wie bei anderen AG ist maximal ein Drittel der
Bezirke vertreten)
O Öffnung dieser Arbeitsgruppe für
Nahestehende (Nicht-Parteimitglieder)
O Überprüfung aller ÖVP Wien-Lokalitäten auf Barrierefreiheit,
langfristig müssen alle diese Lokale barrierefrei sein (1.Schritt: Ankauf
einer Rampe für die eine Stufe in der Falkestraße, Bernd Hruska würde das
machen)
O Dringende Überprüfung der
Einstellungsverpflichtung für behinderte Menschen durch die Wiener ÖVP und
die Bundeszentrale
O Barrierefreie Homepage der Wiener ÖVP
O Verstärkte Einbindung behinderter
Menschen in die Parteiarbeit
O Sensibilisierung der Wiener Wirtschaft
(insb. Der Klein- und Mittelbetriebe) im Hinblick auf den barrierefreien
Zugang zu Geschäftslokalen. „Goldener Rollstuhl“ als Preis-Anreiz für
positive Entwicklungen in dieser Richtung. Informationen über Investitions-
förderungen.
O Mehr Anfragen und Anträge zur
Behindertenproblematik im Wiener Landtag und Gemeinderat (entsprechende
Entwürfe werden zur Verfügung gestellt)
O Erstellung einer Broschüre als
Information für behinderte Menschen
Forderungen an „Wien“:
O Durchgehende Kontrolle der
Gehsteigabschrägungen (durch unsere Bezirksräte)
O Nachrüstung der VLSA zu
„Blindenampeln“
O Aktionen gegen Verparkung der
Behindertenparkplätze
O „Wiedererweckung“ der Arbeitsgruppe
Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Rechtsvorschriften
O Öffentlicher Verkehr muss barrierefrei
sein (Maßnahmen gegen den U-Bahn-„Spalt“, Niederflurstraßenbahnen und –busse)(
kommt auch älteren Menschen, Müttern/Vätern mit Kleinkindern und Kindern
überhaupt zugute)
O Großbuchstabige Anzeigetafeln (auch f.
sehbehinderte Menschen lesbar!)
O Funktionierender Fahrtendienst
(Transport nicht nur von Haustor zu Haustor, sondern von Wohnung zum
Veranstaltungsort – Transport zur Wohnung kostet derzeit zwischen 5 und 10
Euro extra)
O Schaffung der Möglichkeit von
Persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen (erst vereinzelt
durchgeführt). Start von Pilotprojekten und Evaluierung.
O Kulturstätten müssen für behinderte
Menschen zugänglich sein
O Mehr Geld für künstlerisches Schaffen
von behinderten Menschen (Gehörlosentheater, Bilder von behinderten
Menschen)
O Unterstützung des Behindertensports
O Wiener
Behinderten-Gleichstellungsgesetz, abgestimmt auf das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, einheitlich für alle Bundesländer im
Sinne einer Artikel 15 a BVG-Vereinbarung
O Verstärkte Integration von behinderten
Kindern in Kindergärten, Volks- und Hauptschulen und in die AHS-Unterstufe
O Mehr Induktionsschleifen für
Gehörbehinderte
Forderungen an den „Bund“:
O Jährliche Valorisierung des
Pflegegeldes mit der Inflationsrate (oder noch besser mit dem
„Beamten-Erhöhungs-Prozentsatz“)
O Anerkennung der Gebärdensprache
O Baldige Beschlussfassung eines
„Behinderten-Gleichstellungsgesetzes“
O Aufhebung der „eugenischen Indikation“
O Überlegungen zu einer
Bundes-Bauordnung unter Einbindung der ÖNORMEN B 1600 und B 1601
O Barrierefreie ÖBB („Talent“
behindertengerecht machen)
O Bundeszuschüsse zur „persönlichen
Assistenz“
O Ausbau der Arbeitsassistenz
O Kulturstätten müssen für behinderte
Menschen zugänglich sein
O Mehr Geld für künstlerisches
Schaffen von behinderten Menschen (siehe Wien)
O Unterstützung des Behindertensports
O Mehr Induktionsschleifen für Gehörbehinderte
O Integration in
der Schule bis zu mittleren Berufsbildenden Schulen (ausgenommen AHS/BHS und
Universität – wobei hier nur die geistige Behinderung gemeint ist),
Schaffung der baulichen und personellen Voraussetzungen

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Konzept mit!
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STILLSTAND IN DER BEHINDERTENFREUNDLICHEN
RECHTSBEREINIGUNG
Die Wiener Behindertenkommission hat im Frühjahr 1999 die
Arbeitsgruppe „Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Bestimmungen“
eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat unter dem Vorsitz des ÖVP-Gemeinderates
Mag. Franz Karl ab September 1999 praktisch jeden Monat einmal getagt, bis zum
März 2001. Dann trat durch die Neuwahl des Wiener Gemeinderates ein Stillstand
bis Dezember 2001 ein – seither gibt es die Arbeitsgruppe wieder, diesmal
unter Vorsitz der SPÖ-Gemeinderätin Erika Stubenvoll.
Seit dieser Zeit tagen Untergruppen, insbesondere eine
für die Bauordnung und es gab im Juni 2002 auch eine Enquete zur Bauordnung.
Aber weitergebracht wurde bisher nichts. Vielleicht geschieht ja in absehbarer
Zeit das „große Wunder“ und wir kommen zu grundlegenden Reformen. Ich habe
immer die Politik der „kleinen Schritte“ für die bessere gehalten und danach
gehandelt. Eine große Reform der Bauordnung scheiterte seinerzeit an der
Beamtenschaft und am zuständigen amtsf.StR Werner Faymann.
Dies ist ein Bericht über die Leistungen („kleinen
Schritte“) der Arbeitsgruppe in der Zeit von 9/99 bis 3/01. In dieser Zeit
wurden durch die Arbeit dieser Gruppe folgende Wiener Rechtsvorschriften im
Sinne der Behindertenfreundlichkeit geändert:
O Pflegegeldgesetznovelle LGBl.44/1999 (§ 4,Abs.1:
Pflegegeld auch
für 0-3jährige, lange vor der Bundesregelung !)
OVerordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der die
Verordnung
betreffend die Voraussetzungen für die Bewilligung zum
Betrieb
eines Kindertagesheimes geändert wird, Abl.Nr.47/1999
OVerordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung
betreffend Richtlinien für die Errichtung und den
Betrieb von
Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und
Jugendlichen
geändert wird, LGBl.1/2000 (in beiden Fällen wurde
geändert, daß
auch behinderte Personen als Personal verwendet werden
dürfen)
O Krankenanstaltengesetznovelle LGBl.22/2000 und
O Änderung der Verordnung zum Krankenanstaltengesetz
LGBl.25/2000 (Begleitpersonen für behinderte Menschen
in Spitälern zahlen keine Gebühr)
O Behindertengesetznovelle LGBl.27/2000 (§ 13 wird als
behindertendiskriminierend aufgehoben und im § 46 wird die
Interessenvertretung behinderter Menschen verändert und unter den Vorsitz
eines Behindertenvertreters gestellt)
O Sozialhilfegsetznovelle LGBl.27/2000 (§ 37a Abs.3: auf
das Vorliegen einer Behinderung ist Bedacht zu nehmen)
O Parkometergesetznovelle LGBl.28/2000 (§ 3, Abs.1,lit.e:
Befreiung von behinderten Menschen von der Kurzparkzonengebühr und Benützung
von Behindertenparkplätzen auch dann, wenn sie das Fahrzeug nicht selbst
lenken)
O Änderung der Marktordnung Abl.42/2000 (§ 77, Abs.4: Das
Mitnehmen von Blindenführhunden und Partnerhunden auf Märkte ist gestattet)
O Änderung der Friedhofsordnung (§ 6: Auch dorthin dürfen
Blindenführhunde mitgenommen werden)
O Novelle zur Gemeindewahlordnung LGBl.26/2001 (§
51,Abs.1: möglichst viele Wahllokale barrierefrei, § 64,Abs.1 und 2:
Wahlmöglichkeiten für Blinde und schwer Sehbehinderte, § 64,Abs.4: gebrechlich
durch behindert ersetzt, § 70,Abs.4: gestrichen – Einschränkungen in Heil- und
Pflegeanstalten fallen weg)
O Novelle zum Volksabstimmungsgesetz LGBl.31/2001 (§ 22,
Z.5: bresthaft wird durch behindert ersetzt)
O Novelle zum Volksbefragungsgesetz LGBl.32/2001 (§
21,Z.3: bresthaft wird durch behindert ersetzt)
O Krankenanstaltengesetznovelle LGBl.48/2001 (§ 15a,
Abs.4, Z.9: Behindertenvertreter in Ethikkommission)
O Gesetz, mit dem das Gesetz betr. die Regelung des
Kindertagesheimwesens geändert wird LGBl.51/2001 (§ 3,Abs.3: bisher waren
behinderte Kinder ausgeschlossen)
Nun kann man alle diese Änderungen als „Peanuts“
bezeichnen, ich glaube aber doch, daß sie den Einsatz dieser Arbeitsgruppe
deutlich unter Beweis gestellt haben – und dieser Einsatz fehlt mir nun unter
sozialdemokratischer Leitung fast vollkommen.
Zwei weitere legistische Anläufe gehen ebenfalls auf die
Arbeit der Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode des Wiener Landtages
und Gemeinderates zurück:
O Die Verbesserung der Beförderungsrichtlinien der Wiener
Linien, wo jetzt mit gewissen Einschränkungen behinderte Menschen keine
Begleitperson mehr brauchen und
O ein besonderes Kuriosum: eine Novelle zum Wiener
Tanzschulgesetz hat der Kulturausschuß beschlossen, aber nicht mehr der Wiener
Landtag. Sie mußte nämlich der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt werden. Aber
natürlich hat es der neue Kulturstadtrat nicht für notwendig befunden, dies
dem Landtag erneut vorzulegen.
So schließt sich der Kreis und zeigt, daß man mit Recht
von einem Stillstand in der behindertenfreundlichen Rechtsbereinigung sprechen
kann.
Mag.Franz K a r l
LAbg. und GR a.D.
Behindertensprecher der Wiener ÖVP
