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ENTWURF

Behinderten-Konzept der Wiener ÖVP

 

Im Grundsatzprogramm der ÖVP, beschlossen am 30.Bundesparteitag der ÖVP am 22.4.1995 heißt es zum Thema BEHINDERTE MENSCHEN:

1.    Für uns ist die Würde des Menschen unabhängig von Leistung, Alter und Gesundheitszustand. Eine Gesellschaft, die Behinderung aus ihrem Bewusstsein verdrängt, verliert ihren humanen Charakter.

2.    Behinderte Menschen sind ein Teil unserer Gesellschaft und sie haben daher das Recht, von ihr getragen zu werden. Sie dürfen nicht als Betreuungsobjekte betrachtet werden, sondern als gleichberechtigte Partner. Der soziale Rechtsstaat hat die selbst-

verständliche Aufgabe, die dafür notwendige Maßnahmen zu fördern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.

3.    Die besondere Förderung und Unterstützung behinderter

Menschen ist jedoch nicht alleine Aufgabe öffentlicher Ein-

Richtungen, sondern Teil der Verantwortung jedes einzelnen und der Gemeinschaft. Partnerschaft, Mitmenschlichkeit und Solidarität soll ein Anliegen aller Menschen werden.

4.    Ziel unserer Politik muss es sein, behinderte Menschen so zu

fördern, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Der Isolation behinderter Menschen kann nur durch ihre konsequente Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam begegnet werden. Hiefür ist es erforderlich, dass der Staat in seinem Einflussbereich darauf bedacht nimmt, dass die Zugänglichkeit für Behinderte umfassend gewährleistet wird.

IM NOCH IMMER GÜLTIGEN WIENER PARTEIPROGRAMM „LUST AUF WIEN“

heißt es zum Thema BEHINDERTE MENSCHEN:

Für die Bewältigung der Probleme behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es verheißungsvolle Ansätze. Von tatsächlicher Chancengerechtigkeit im Beruf, im öffentlichen Verkehr und im Privatleben sind wir trotzdem noch weit entfernt.

Wir fordern daher:

Die Arbeit von Selbsthilfegruppen ist ohne bürokratischen Aufwand organisatorisch wie finanziell zu unterstützen.

Öffentliche Verkehrsmittel, Ämter und Behörden, Straßenraum (Gehsteigabschrägungen), Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Wohnungen und Betriebe sind für behinderte Menschen zugänglich zu machen. Die behindertengerechte Anpassung von Altbauwohnungen ist gesondert zu fördern.

Der Magistrat der Stadt Wien muss sich seiner Vorbildwirkung bewusst sein und seine Einstellverpflichtung zu 100 Prozent erfüllen.

 

DARAUS FOLGT IM DETAIL FÜR DIE KÜNFTIGE POLITIK DER ÖVP WIEN  : 

Forderungen an „alle“:

Behinderung und der Umgang damit ist nicht nur individuelles Schicksal, sondern muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden. Bei behinderten Menschen denken wir nicht nur an Rollstuhlfahrer, sondern umfassend auch an blinde, gehörlose, psychisch oder geistig behinderte Personen.

Forderungen an „uns selbst“:

O Die bereits vorhandene Arbeitsgruppe „Neue Behindertenpolitik“ im Rahmen der Wiener ÖVP ist in den Bezirken verstärkt zu bewerben (wie bei anderen AG ist maximal ein Drittel der Bezirke vertreten)

O Öffnung dieser Arbeitsgruppe für Nahestehende (Nicht-Parteimitglieder)

O Überprüfung aller ÖVP Wien-Lokalitäten auf Barrierefreiheit, langfristig müssen alle diese Lokale barrierefrei sein (1.Schritt: Ankauf einer Rampe für die eine Stufe in der Falkestraße, Bernd Hruska würde das machen)

O Dringende Überprüfung der Einstellungsverpflichtung für behinderte Menschen durch die Wiener ÖVP und die Bundeszentrale

O Barrierefreie Homepage der Wiener ÖVP

O Verstärkte Einbindung behinderter Menschen in die Parteiarbeit

O Sensibilisierung der Wiener Wirtschaft (insb. Der Klein- und Mittelbetriebe) im Hinblick auf den barrierefreien Zugang zu Geschäftslokalen. „Goldener Rollstuhl“ als Preis-Anreiz für positive Entwicklungen in dieser Richtung. Informationen über Investitions-

förderungen.

O Mehr Anfragen und Anträge zur Behindertenproblematik im Wiener Landtag und Gemeinderat (entsprechende Entwürfe werden zur Verfügung gestellt)

O Erstellung einer Broschüre als Information für behinderte Menschen

Forderungen an „Wien“:

O Durchgehende Kontrolle der Gehsteigabschrägungen (durch unsere Bezirksräte)

O Nachrüstung der VLSA zu „Blindenampeln“

O Aktionen gegen Verparkung der Behindertenparkplätze

O „Wiedererweckung“ der Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Rechtsvorschriften

O Öffentlicher Verkehr muss barrierefrei sein (Maßnahmen gegen den U-Bahn-„Spalt“, Niederflurstraßenbahnen und –busse)( kommt auch älteren Menschen, Müttern/Vätern mit Kleinkindern und Kindern überhaupt zugute)

O Großbuchstabige Anzeigetafeln (auch f. sehbehinderte Menschen lesbar!)

O Funktionierender Fahrtendienst (Transport nicht nur von Haustor zu Haustor, sondern von Wohnung zum Veranstaltungsort – Transport zur Wohnung kostet derzeit zwischen 5 und 10 Euro extra)

O Schaffung der Möglichkeit von Persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen (erst vereinzelt durchgeführt). Start von Pilotprojekten und Evaluierung.

O Kulturstätten müssen für behinderte Menschen zugänglich sein

O Mehr Geld für künstlerisches Schaffen von behinderten Menschen (Gehörlosentheater, Bilder von behinderten Menschen)

O Unterstützung des Behindertensports

O Wiener Behinderten-Gleichstellungsgesetz, abgestimmt auf das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, einheitlich für alle Bundesländer im Sinne einer Artikel 15 a BVG-Vereinbarung

O Verstärkte Integration von behinderten Kindern in Kindergärten, Volks- und Hauptschulen und in die AHS-Unterstufe

O Mehr Induktionsschleifen für Gehörbehinderte

Forderungen an den „Bund“:

O Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit der Inflationsrate (oder noch besser mit dem „Beamten-Erhöhungs-Prozentsatz“)

O Anerkennung der Gebärdensprache

O Baldige Beschlussfassung eines „Behinderten-Gleichstellungsgesetzes“

O Aufhebung der „eugenischen Indikation“

O Überlegungen zu einer Bundes-Bauordnung unter Einbindung der ÖNORMEN B 1600 und B 1601

O Barrierefreie ÖBB („Talent“ behindertengerecht machen)

O Bundeszuschüsse zur „persönlichen Assistenz“

O Ausbau der Arbeitsassistenz

O Kulturstätten müssen für behinderte Menschen zugänglich sein

O Mehr Geld für künstlerisches Schaffen von behinderten Menschen    (siehe Wien)

O Unterstützung des Behindertensports

O Mehr Induktionsschleifen für Gehörbehinderte

O Integration in der Schule bis zu mittleren Berufsbildenden Schulen (ausgenommen AHS/BHS und Universität – wobei hier nur die geistige Behinderung gemeint ist), Schaffung der baulichen und personellen Voraussetzungen                                                                                                                          


Teilen Sie uns bitte Ihre Meinung zu diesem Konzept mit!

Mailen Sie bitte an: franz.karl@regio-press.com oder nutzen Sie das untere Eingabefeld!

                

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Vielen Dank!

 

 

 


 

STILLSTAND IN DER BEHINDERTENFREUNDLICHEN RECHTSBEREINIGUNG

 

Die Wiener Behindertenkommission hat im Frühjahr 1999 die Arbeitsgruppe „Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Bestimmungen“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat unter dem Vorsitz des ÖVP-Gemeinderates Mag. Franz Karl ab September 1999 praktisch jeden Monat einmal getagt, bis zum März 2001. Dann trat durch die Neuwahl des Wiener Gemeinderates ein Stillstand bis Dezember 2001 ein – seither gibt es die Arbeitsgruppe wieder, diesmal unter Vorsitz der SPÖ-Gemeinderätin Erika Stubenvoll.

Seit dieser Zeit tagen Untergruppen, insbesondere eine für die Bauordnung und es gab im Juni 2002 auch eine Enquete zur Bauordnung. Aber weitergebracht wurde bisher nichts. Vielleicht geschieht ja in absehbarer Zeit das „große Wunder“ und wir kommen zu grundlegenden Reformen. Ich habe immer die Politik der „kleinen Schritte“ für die bessere gehalten und danach gehandelt. Eine große Reform der Bauordnung scheiterte seinerzeit an der Beamtenschaft und am zuständigen amtsf.StR Werner Faymann.

Dies ist ein Bericht über die Leistungen („kleinen Schritte“) der Arbeitsgruppe in der Zeit von 9/99 bis 3/01. In dieser Zeit wurden durch die Arbeit dieser Gruppe folgende Wiener Rechtsvorschriften im Sinne der Behindertenfreundlichkeit geändert:

O Pflegegeldgesetznovelle LGBl.44/1999 (§ 4,Abs.1: Pflegegeld auch

    für 0-3jährige, lange vor der Bundesregelung !)

OVerordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der die Verordnung

   betreffend die Voraussetzungen für die Bewilligung zum Betrieb

   eines Kindertagesheimes geändert wird, Abl.Nr.47/1999

OVerordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung

  betreffend Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von

  Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendlichen

  geändert wird, LGBl.1/2000 (in beiden Fällen wurde geändert, daß

auch behinderte Personen als Personal verwendet werden dürfen)

O Krankenanstaltengesetznovelle LGBl.22/2000 und

O Änderung der Verordnung zum Krankenanstaltengesetz

    LGBl.25/2000 (Begleitpersonen für behinderte Menschen in Spitälern zahlen keine Gebühr)

O Behindertengesetznovelle LGBl.27/2000 (§ 13 wird als behindertendiskriminierend aufgehoben und im § 46 wird die Interessenvertretung behinderter Menschen verändert und unter den Vorsitz eines Behindertenvertreters gestellt)

O Sozialhilfegsetznovelle LGBl.27/2000 (§ 37a Abs.3: auf das Vorliegen einer Behinderung ist Bedacht zu nehmen)

O Parkometergesetznovelle LGBl.28/2000 (§ 3, Abs.1,lit.e: Befreiung von behinderten Menschen von der Kurzparkzonengebühr und Benützung von Behindertenparkplätzen auch dann, wenn sie das Fahrzeug nicht selbst lenken)

O Änderung der Marktordnung Abl.42/2000 (§ 77, Abs.4: Das Mitnehmen von Blindenführhunden und Partnerhunden auf Märkte ist gestattet)

O Änderung der Friedhofsordnung (§ 6: Auch dorthin dürfen Blindenführhunde mitgenommen werden)

O Novelle zur Gemeindewahlordnung LGBl.26/2001 (§ 51,Abs.1: möglichst viele Wahllokale barrierefrei, § 64,Abs.1 und 2: Wahlmöglichkeiten für Blinde und schwer Sehbehinderte, § 64,Abs.4: gebrechlich durch behindert ersetzt, § 70,Abs.4: gestrichen – Einschränkungen in Heil- und Pflegeanstalten fallen weg)

O Novelle zum Volksabstimmungsgesetz LGBl.31/2001 (§ 22, Z.5: bresthaft wird durch behindert ersetzt)

O Novelle zum Volksbefragungsgesetz LGBl.32/2001 (§ 21,Z.3: bresthaft wird durch behindert ersetzt)

O Krankenanstaltengesetznovelle LGBl.48/2001 (§ 15a, Abs.4, Z.9: Behindertenvertreter in Ethikkommission)

O Gesetz, mit dem das Gesetz betr. die Regelung des Kindertagesheimwesens geändert wird LGBl.51/2001 (§ 3,Abs.3: bisher waren behinderte Kinder ausgeschlossen)

 

Nun kann man alle diese Änderungen als „Peanuts“ bezeichnen, ich glaube aber doch, daß sie den Einsatz dieser Arbeitsgruppe deutlich unter Beweis gestellt haben – und dieser Einsatz fehlt mir nun unter sozialdemokratischer Leitung fast vollkommen.

Zwei weitere legistische Anläufe gehen ebenfalls auf die Arbeit der Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode des Wiener Landtages und Gemeinderates zurück:

O Die Verbesserung der Beförderungsrichtlinien der Wiener Linien, wo jetzt mit gewissen Einschränkungen behinderte Menschen keine Begleitperson mehr brauchen  und

O ein besonderes Kuriosum: eine Novelle zum Wiener Tanzschulgesetz hat der Kulturausschuß beschlossen, aber nicht mehr der Wiener Landtag. Sie mußte nämlich der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt werden. Aber natürlich hat es der neue Kulturstadtrat nicht für notwendig befunden, dies dem Landtag erneut vorzulegen.

So schließt sich der Kreis und zeigt, daß man mit Recht von einem Stillstand in der behindertenfreundlichen Rechtsbereinigung sprechen kann.

 

Mag.Franz K a r l

LAbg. und GR a.D.

Behindertensprecher der Wiener ÖVP


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:45
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