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JUSTIZAUSSCHUSS: SOZIALBETRUGSGESETZ PLENUMSREIF Opposition äußert Zweifel an Wirksamkeit des Gesetzes

Unter dem Vorsitz von Obfrau Maria Theresia Fekter hat heute der Justizausschuss das Sozialbetrugsgesetz plenumsreif gemacht. Während die Regierungsfraktionen in der Vorlage einen richtigen Schritt in die richtige Richtung sahen, weil damit Lücken im Gesetz geschlossen würden, äußerten Vertreter der Oppositionsfraktionen Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes und sprachen in diesem Zusammenhang von Irreführung der Öffentlichkeit.

Das Vorhaben der Regierung: "Sozialbetrug" soll mit einem eigenen Sozialbetrugsgesetz verschärft werden: Zum einen soll § 114 ASVG unter dem neuen Titel "Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz" in das Strafgesetzbuch "überstellt" werden. Außerdem sollen zwei neue Tatbestände geschaffen werden: zum einen das betrügerische Vorenthalten von SV-Beiträgen (Strafdrohung: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) und "organisierte Schwarzarbeit" (Strafdrohung: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe). Schließlich soll durch das Gesetz die Nutzung der Fachkenntnis der beim Finanzministerium angesiedelten Spezialabteilung für Betrugsbekämpfung ermöglicht werden. Gemeinsam mit dem Sozialbetruggesetz debattierte der Ausschuss eine von Abgeordnetem Johann Maier (S) überreichte Petition, die sich gegen illegale Beschäftigung in der Transportwirtschaft richtet und auch von der Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr unterstützt wird. Ihr Ziel ist es, das Schwarzunternehmertum in Österreich effektiv zu bekämpfen.

Ein von den Regierungsfraktionen eingebrachter Abänderungsantrag sieht u.a. vor, dass Täter nicht bestraft werden, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung ausstehende Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen oder sich zur Nachentrichtung dieser Beiträge verpflichten. Außerdem soll die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht "vor Arbeitsantritt" sondern "bei Arbeitsantritt, spätestens jedoch bis 24 Uhr des ersten Beschäftigungstages" erfolgen.

Seine Fraktion begrüße jede Verbesserung im Kampf gegen Schwarzarbeit, sagte S-Abgeordneter Johannes Jarolim. Die Vorlage stelle allerdings nicht das erwartete umfassende Maßnahmenpaket dar, schaffe eine Freikaufmöglichkeit (im Fall von "tätiger Reue") und enthalte rechtsdogamtische Probleme, begründete Jarolim die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion. Sein Fraktionskollege Christian Puswald äußerte den Verdacht, es würden bewusst Schlupflöcher offen gelassen. Abgeordneter Johann Maier (S) - die von ihm überreichte Petition wurde unter einem debattiert - stellte fest, Sozialbetrug im Speditionsbereich würde mit dem Entwurf nicht erfasst; dies auch deshalb, weil die betroffenen Fahrer in die Ermittlungen gar nicht einbezogen würden. Er kündigte in diesem Zusammenhang für die Plenarsitzung Fallbeispiele als Belege an. Abgeordneter Peter Wittmann (S) hält das Gesetz teilweise für nicht vollziehbar. Außerdem erfasse es Betrügereien im Bereich von "Events" nicht - dies im übrigen zum Schaden der Wirte. "Leeres Recht", fasste Wittmann seine Kritik zusammen.

Für Abgeordnete Terezija Stoisits (G) ist der Entwurf "praxisfremd". Auch sie wandte sich gegen die Möglichkeit, durch "tätige Reue", d.h. die Zahlung der geschuldeten Abgaben, sich von Strafe frei zu kaufen. Damit würden die tüchtigsten Hinterzieher belohnt, und wo keine Strafe drohe, gebe es auch keine Abschreckung.

Von einem "richtigen Schritt in die richtige Richtung" sprach dagegen Abgeordneter Maximilian Walch (F). Auch der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) meinte, die Vorlage stelle zwar keine 100prozentige Lösung dar, aber immerhin eine ordentliche, die am Ende einer langen Diskussion stehe. "Tätige Reue", sei schon jetzt im Strafgesetz verankert, wies Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) die Kritik zurück. Sie verteidigte die vorgeschlagene Form von Anmeldungen bei der Sozialversicherung; für "Kurzmeldungen" müssten allerdings erst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ihr Fraktionskollege Heribert Donnerbauer skizzierte das Ziel des Gesetzes: Man wolle den Problemfällen von Firmen mit betrügerischen Absichten einen Riegel vorschieben und die organisierte Schwarzarbeit unter Sanktion stellen - nicht aber seriöse Firmen schikanieren. Straffreiheit sei im übrigen nur bei nicht vorsätzlichen Delikten vorgesehen, präzisierte Donnerbauer.

Das Gesetz sollte abdecken, was bisher nicht abgedeckt war, sagte Justizministerin Karin Miklautsch. Man habe sich um ein Gesamtpaket bemüht, das einen wesentlichen Beitrag leiste, Sozialbetrug in den Griff zu bekommen.

Die Vorlage fand die Zustimmung der Mehrheit der Regierungsfraktionen.


KONSENS IM JUSTIZAUSSCHUSS Opposition beklagt Abänderungsanträge

Teils mit Mehrheit, teil einstimmig hat der Justizausschuss heute eine Reihe von weiteren Vorlagen plenumsreif gemacht. Kritisch wandten sich Vertreter der Oppositionsfraktionen (Terezija Stoisits für die Grünen, Johannes Jarolim für die SPÖ) gegen die Praxis, auf Regierungsvorlagen - gelegentlich sogar mehrfach - Abänderungsanträge folgen zu lassen, die auch oft sehr umfangreich seien. Dies sei "schlechter Stil, der in den letzten zwei bis drei Jahren eingerissen" sei, meinte Stoisits. Auch die Vorsitzende des Ausschusses, Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V), meinte, man wünsche sich "fertige" Regierungsvorlagen; im konkreten Fall sei eine Änderung aus dem Finanzressort gekommen. Justizministerin Karin Miklautsch stellte fest, Änderungen - des Handelsgesetzbuchs und der Bausparkassengesetzes im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz - seien im konkreten Fall erforderlich gewesen und ließen sich nicht immer vermeiden.

Vorgaben des Europarechts, vor allem EU-Verordnungen betreffend internationale Rechnungslegungsstandards ("IAS-Verordnung"), und die "Schwellenwertrichtlinie", machen es notwendig, das österreichische Rechnungslegungsrecht im Handelsgesetzbuch anzupassen und flankierend Änderungen in anderen Gesetzen wie dem Bankwesengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Nationalbankgesetz vorzunehmen. Zu den wichtigsten Neuerungen des "Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2004" zählt die Verpflichtung kapitalmarktorientierter Gesellschaften, ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2005 nach den an anglo-amerikanischen Bilanzierungsgrundsätzen orientierten Regeln der International Accounting Standards (IAS) darzustellen. Während der bisherige Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch auf Gesellschafter und Gläubiger als Adressaten gerichtet ist, informieren IAS-Abschlüsse in erster Linie Investoren. Die Prinzipien der Vorsicht und des Gläubigerschutzes im Handelsgesetzbuch werden zugunsten einer besseren Information für Investoren zurückgedrängt.

Die Vorlage wurde in der Fassung der Abänderungsanträge einstimmig angenommen.

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde - nach kurzer Debatte, in der seitens der Opposition eine Klärung im Hinblick auf lesbische und alleinstehende Frauen moniert wurde - die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, durch die nun auch auf jene Fälle Bedacht genommen wird, wo im Hinblick auf eine Erkrankung und die damit verbundene Therapie absehbar ist, dass der betreffenden Person künftig eine Fortpflanzung auf natürlichem Weg nicht mehr möglich sein wird. Dies ist etwa bei bestimmten Krebserkrankungen der Fall. Deshalb wurde festgelegt, dass in solchen Fällen Samen, Eizellen, Hoden- oder Eierstockgewebe nicht nur wie bisher ein Jahr, sondern bis zum Widerruf der Zustimmung oder den Tod der Person, von der sie stammen, entnommen und aufbewahrt werden dürfen. Entwicklungsfähige Zellen, deren langjährige Konservierung im Hinblick auf die hohe Missbrauchsgefahr problematischer erscheint, können zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Klar gestellt wurde auch, dass eingelagertes Gewebe und Zellen zum Zwecke der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an hiezu befugte Ärzte und Einrichtungen weitergegeben werden dürfen.

Auch die Strafprozessnovelle 2005 fand die Zustimmung aller Fraktionen. Sie leistet Beiträge zu der Reform des Hauptverfahrens. So werden in der Strafprozessordnung die Vorschriften für die Protokollführung modernisiert und flexibilisiert. Analoge Änderungen werden im Jugendgerichtsgesetz, hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit mit den anderen EU-Staaten, im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, im Staatsanwaltschaftsgesetz und im Bewährungshilfegesetz vorgesehen.

In einer kurzen Debatte fragte Abgeordneter Johannes Jarolim (S) nach dem aktuellen Stand der Diskussion über die Bestellung von Sachverständigen und wurde von Abgeordneter Maria Theresia Fekter informiert, dass eben diese Frage im Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen geregelt würde. Wie ein Vertreter des Justizministeriums dazu ausführte, gebe es für den Institutsleiter keine Möglichkeit, eine Gutachterbestellung durch das Gericht zu ändern; im Wege des Leiters erfolge die Bestellung bei Obduktionen.

Ein Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen mit dem das Europäische Rechtshilfe Übereinkommen ergänzt wird, fand die mehrheitliche Zustimmung des Ausschusses. Das Übereinkommen umfasst 30 Artikel und enthält sowohl Bestimmungen verfahrensrechtlicher als auch materiellrechtlicher Art und soll u.a. die Einführung neuer Formen der Rechtshilfeleistung verbessern. Auch das entsprechende Protokoll wurde mehrheitlich angenommen. Der Kundmachungsbeschluss erfolgte in beiden Fällen einstimmig.


DISSENS IM JUSTIZAUSSCHUSS Drei Anträge der Opposition neuerlich vertagt

Drei Anträge der Oppositionsfraktionen, die zum Teil schon eine längere Geschichte hinter sich haben - sie betreffen Opfer der NS-Justiz, der Dollfuß-Schuschnigg-Jahre sowie Homosexuelle -, wurden heute im Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen den Protest der Opposition neuerlich vertagt.

Zunächst ging es um die Rehabilitierung der Opfer der NS- Militärjustiz, wie dies seit 1999 von den Grünen in einem Antrag gefordert wird. Konkret sollen "verurteilende militärstrafgerichtliche Entscheidungen der NS-Militärgerichte aufgehoben" und damit den Opfern und ihren Familien Achtung und Mitgefühl ausgedrückt werden. In der Begründung des Antrags verweisen die Antragsteller auf analoge Beschlüsse des Deutschen Bundestags, aus denen sich für Österreich "sofortiger Handlungsbedarf" ergebe.

Ausschuss-Vorsitzende Maria Theresia Fekter legte dem Ausschuss zunächst einen Brief von Sozialminister Herbert Haupt vor. Darin stellt Haupt fest, dass aus der Anerkennung von Ersatzzeiten im ASVG für den betreffenden Personenkreis sogar Schlechterstellungen resultieren könnten.

SP-Abgeordneter Johannes Jarolim äußerte Zweifel an den Aussagen des Sozialministers und forderte ein "Mindestmaß an Seriosität" in den angesprochenen Fragen ein. Kritisch wandte sich Jarolim auch gegen die Tatsache, dass der Brief des Sozialministers nicht einmal ein Datum aufweise. Die "krampfhaften Versuche", eine Stellungnahme abzugeben, dienten offenbar nur dazu, keine Entscheidung zu treffen.

Sie halte an ihrem Anliegen fest, betonte Abgeordnete Terezija Stoisits (G). Sie habe seinerzeit an die Möglichkeit eines Vier- Parteien-Antrags geglaubt, doch sprächen jetzt die Signale aus den Regierungsfraktionen eindeutig dagegen. Es gehe nicht um Geld, sondern darum, ein Zeichen zu setzen, um eine politische Meinungsäußerung, wie Österreich mit der NS-Zeit und den 60 Jahren seither umgehe, gerade im Hinblick auf das bevorstehende Jubiläumsjahr 2005. Scharf wandte sie sich dagegen, dass "Zeiten bei der SS" als Ersatzzeiten anerkannt würden, nicht aber Zeiten im Anschluss an eine Desertion. Dies sei ein "internationales Thema", und das werde nicht lustig, kündigte Stoisits an, vor allem nicht für die ÖVP. Es gehe um das "Wesen der NS-Militärjustiz", und dies gehe die Justiz an und nicht nur das Sozialressort, wie Abgeordneter Dieter Böhmdorfer eingeworfen hatte. Auch wenn Einzelnes getan worden sei, sei kein Punkt des Antrags erfüllt, kritisierte Stoisits.

Abgeordnete Fekter (V) stellte in Abrede, dass "nichts geschehen" sei. Es gebe auch aktuelle Anträge, die im Sozialressort bearbeitet würden. In ähnlichem Sinn äußerte sich ihr Fraktionskollege Heribert Donnerbauer, der einen Vertagungsantrag stellte.

Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Nach kurzer Debatte, in der Abgeordneter Johannes Jarolim bedauerte, dass die in Rede stehenden Fragen vor dem Jubiläumsjahr nicht gelöst seien, weil die Regierungsfraktionen sich dieser Verantwortung nicht zu stellen bereit wären, wurde auch der SP-Entschließungsantrag vertagt, in dem der Justizminister aufgefordert werden soll, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Rehabilitierung der Opfer des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes vorsieht.

Schließlich wurde auch der letzte Punkt der Tagesordnung vertagt: Der G-Antrag, dass alle rechtskräftigen Verurteilungen allein nach Paragraph 209 StGB aufgehoben, Untersuchungs- und Strafgefangene freigelassen und rechtskräftige Freiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden müssen. Die Aufhebung des § 209 StGB durch den VfGH gilt nur im Anlassfall; bereits rechtskräftige Verurteilungen bleiben aufrecht, noch nicht angetretene Freiheitsstrafen müssen vollzogen werden.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) erinnerte daran, dass der Antrag seit zwei Jahren zur Diskussion stehe, dass Österreich vom EuGH bereits dreimal einschlägig verurteilt worden sei und dass der VfGH den Paragraphen als verfassungswidrig aufgehoben habe. Abgeordnete Gisela Wurm (S) stimmte bei und betonte, es sei an der Zeit, diese Justizopfer zu rehabilitieren. Sie erinnerte daran, dass bis 1971 Homosexualität grundsätzlich strafbar gewesen sei; diesen Zustand hätten die Sozialdemokraten beendet.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wollte "hier und heute" nicht beurteilen, welche Konsequenzen die geforderte Vorgangsweise hätte, zeigte sich aber zu einer Prüfung bereit. Abgeordneter Dieter Böhmdorfer (F) stellte grundsätzlich fest, dass die Justiz gesellschaftliche Entwicklungen "nachvollziehe". Im übrigen sitze "in Österreich niemand wegen Homosexualität allein in Strafhaft". Die Richtigkeit dieser Behauptung Böhmdorfers wurde von Abgeordneter Lunacek bezweifelt.

 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 18:47:38
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