JUSTIZAUSSCHUSS: SOZIALBETRUGSGESETZ
PLENUMSREIF Opposition äußert Zweifel an Wirksamkeit des Gesetzes
Unter dem Vorsitz von Obfrau Maria Theresia Fekter hat heute der
Justizausschuss das Sozialbetrugsgesetz plenumsreif gemacht. Während die
Regierungsfraktionen in der Vorlage einen richtigen Schritt in die richtige
Richtung sahen, weil damit Lücken im Gesetz geschlossen würden, äußerten
Vertreter der Oppositionsfraktionen Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes
und sprachen in diesem Zusammenhang von Irreführung der Öffentlichkeit.
Das Vorhaben der Regierung: "Sozialbetrug" soll mit einem eigenen
Sozialbetrugsgesetz verschärft werden: Zum einen soll § 114 ASVG unter dem
neuen Titel "Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz" in das
Strafgesetzbuch "überstellt" werden. Außerdem sollen zwei neue Tatbestände
geschaffen werden: zum einen das betrügerische Vorenthalten von SV-Beiträgen
(Strafdrohung: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe) und "organisierte
Schwarzarbeit" (Strafdrohung: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe).
Schließlich soll durch das Gesetz die Nutzung der Fachkenntnis der beim
Finanzministerium angesiedelten Spezialabteilung für Betrugsbekämpfung
ermöglicht werden. Gemeinsam mit dem Sozialbetruggesetz debattierte der
Ausschuss eine von Abgeordnetem Johann Maier (S) überreichte Petition, die
sich gegen illegale Beschäftigung in der Transportwirtschaft richtet und
auch von der Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr unterstützt wird.
Ihr Ziel ist es, das Schwarzunternehmertum in Österreich effektiv zu
bekämpfen.
Ein von den Regierungsfraktionen eingebrachter Abänderungsantrag sieht u.a.
vor, dass Täter nicht bestraft werden, wenn sie bis zum Schluss der
Verhandlung ausstehende Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen oder sich
zur Nachentrichtung dieser Beiträge verpflichten. Außerdem soll die
Anmeldung zur Sozialversicherung nicht "vor Arbeitsantritt" sondern "bei
Arbeitsantritt, spätestens jedoch bis 24 Uhr des ersten Beschäftigungstages"
erfolgen.
Seine Fraktion begrüße jede Verbesserung im Kampf gegen Schwarzarbeit, sagte
S-Abgeordneter Johannes Jarolim. Die Vorlage stelle allerdings nicht das
erwartete umfassende Maßnahmenpaket dar, schaffe eine Freikaufmöglichkeit
(im Fall von "tätiger Reue") und enthalte rechtsdogamtische Probleme,
begründete Jarolim die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion. Sein
Fraktionskollege Christian Puswald äußerte den Verdacht, es würden bewusst
Schlupflöcher offen gelassen. Abgeordneter Johann Maier (S) - die von ihm
überreichte Petition wurde unter einem debattiert - stellte fest,
Sozialbetrug im Speditionsbereich würde mit dem Entwurf nicht erfasst; dies
auch deshalb, weil die betroffenen Fahrer in die Ermittlungen gar nicht
einbezogen würden. Er kündigte in diesem Zusammenhang für die Plenarsitzung
Fallbeispiele als Belege an. Abgeordneter Peter Wittmann (S) hält das Gesetz
teilweise für nicht vollziehbar. Außerdem erfasse es Betrügereien im Bereich
von "Events" nicht - dies im übrigen zum Schaden der Wirte. "Leeres Recht",
fasste Wittmann seine Kritik zusammen.
Für Abgeordnete Terezija Stoisits (G) ist der Entwurf "praxisfremd". Auch
sie wandte sich gegen die Möglichkeit, durch "tätige Reue", d.h. die Zahlung
der geschuldeten Abgaben, sich von Strafe frei zu kaufen. Damit würden die
tüchtigsten Hinterzieher belohnt, und wo keine Strafe drohe, gebe es auch
keine Abschreckung.
Von einem "richtigen Schritt in die richtige Richtung" sprach dagegen
Abgeordneter Maximilian Walch (F). Auch der frühere Justizminister Dieter
Böhmdorfer (F) meinte, die Vorlage stelle zwar keine 100prozentige Lösung
dar, aber immerhin eine ordentliche, die am Ende einer langen Diskussion
stehe. "Tätige Reue", sei schon jetzt im Strafgesetz verankert, wies
Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) die Kritik zurück. Sie verteidigte die
vorgeschlagene Form von Anmeldungen bei der Sozialversicherung; für
"Kurzmeldungen" müssten allerdings erst die technischen Voraussetzungen
geschaffen werden. Ihr Fraktionskollege Heribert Donnerbauer skizzierte das
Ziel des Gesetzes: Man wolle den Problemfällen von Firmen mit betrügerischen
Absichten einen Riegel vorschieben und die organisierte Schwarzarbeit unter
Sanktion stellen - nicht aber seriöse Firmen schikanieren. Straffreiheit sei
im übrigen nur bei nicht vorsätzlichen Delikten vorgesehen, präzisierte
Donnerbauer.
Das Gesetz sollte abdecken, was bisher nicht abgedeckt war, sagte
Justizministerin Karin Miklautsch. Man habe sich um ein Gesamtpaket bemüht,
das einen wesentlichen Beitrag leiste, Sozialbetrug in den Griff zu
bekommen.
Die Vorlage fand die Zustimmung der Mehrheit der Regierungsfraktionen.

KONSENS IM JUSTIZAUSSCHUSS Opposition
beklagt Abänderungsanträge
Teils mit Mehrheit, teil einstimmig hat der Justizausschuss heute
eine Reihe von weiteren Vorlagen plenumsreif gemacht. Kritisch wandten sich
Vertreter der Oppositionsfraktionen (Terezija Stoisits für die Grünen,
Johannes Jarolim für die SPÖ) gegen die Praxis, auf Regierungsvorlagen -
gelegentlich sogar mehrfach - Abänderungsanträge folgen zu lassen, die auch
oft sehr umfangreich seien. Dies sei "schlechter Stil, der in den letzten
zwei bis drei Jahren eingerissen" sei, meinte Stoisits. Auch die Vorsitzende
des Ausschusses, Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V), meinte, man wünsche
sich "fertige" Regierungsvorlagen; im konkreten Fall sei eine Änderung aus
dem Finanzressort gekommen. Justizministerin Karin Miklautsch stellte fest,
Änderungen - des Handelsgesetzbuchs und der Bausparkassengesetzes im
Zusammenhang mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz - seien im konkreten
Fall erforderlich gewesen und ließen sich nicht immer vermeiden.
Vorgaben des Europarechts, vor allem EU-Verordnungen betreffend
internationale Rechnungslegungsstandards ("IAS-Verordnung"), und die
"Schwellenwertrichtlinie", machen es notwendig, das österreichische
Rechnungslegungsrecht im Handelsgesetzbuch anzupassen und flankierend
Änderungen in anderen Gesetzen wie dem Bankwesengesetz, dem
Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Nationalbankgesetz vorzunehmen. Zu den
wichtigsten Neuerungen des "Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2004" zählt
die Verpflichtung kapitalmarktorientierter Gesellschaften, ihre
Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2005 nach den an
anglo-amerikanischen Bilanzierungsgrundsätzen orientierten Regeln der
International Accounting Standards (IAS) darzustellen. Während der bisherige
Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch auf Gesellschafter und Gläubiger als
Adressaten gerichtet ist, informieren IAS-Abschlüsse in erster Linie
Investoren. Die Prinzipien der Vorsicht und des Gläubigerschutzes im
Handelsgesetzbuch werden zugunsten einer besseren Information für Investoren
zurückgedrängt.
Die Vorlage wurde in der Fassung der Abänderungsanträge einstimmig
angenommen.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde - nach kurzer Debatte, in der seitens
der Opposition eine Klärung im Hinblick auf lesbische und alleinstehende
Frauen moniert wurde - die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, durch
die nun auch auf jene Fälle Bedacht genommen wird, wo im Hinblick auf eine
Erkrankung und die damit verbundene Therapie absehbar ist, dass der
betreffenden Person künftig eine Fortpflanzung auf natürlichem Weg nicht
mehr möglich sein wird. Dies ist etwa bei bestimmten Krebserkrankungen der
Fall. Deshalb wurde festgelegt, dass in solchen Fällen Samen, Eizellen,
Hoden- oder Eierstockgewebe nicht nur wie bisher ein Jahr, sondern bis zum
Widerruf der Zustimmung oder den Tod der Person, von der sie stammen,
entnommen und aufbewahrt werden dürfen. Entwicklungsfähige Zellen, deren
langjährige Konservierung im Hinblick auf die hohe Missbrauchsgefahr
problematischer erscheint, können zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Klar
gestellt wurde auch, dass eingelagertes Gewebe und Zellen zum Zwecke der
medizinisch unterstützten Fortpflanzung an hiezu befugte Ärzte und
Einrichtungen weitergegeben werden dürfen.
Auch die Strafprozessnovelle 2005 fand die Zustimmung aller Fraktionen. Sie
leistet Beiträge zu der Reform des Hauptverfahrens. So werden in der
Strafprozessordnung die Vorschriften für die Protokollführung modernisiert
und flexibilisiert. Analoge Änderungen werden im Jugendgerichtsgesetz,
hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit mit den anderen EU-Staaten, im
Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, im Staatsanwaltschaftsgesetz und im
Bewährungshilfegesetz vorgesehen.
In einer kurzen Debatte fragte Abgeordneter Johannes Jarolim (S) nach dem
aktuellen Stand der Diskussion über die Bestellung von Sachverständigen und
wurde von Abgeordneter Maria Theresia Fekter informiert, dass eben diese
Frage im Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen geregelt würde. Wie ein
Vertreter des Justizministeriums dazu ausführte, gebe es für den
Institutsleiter keine Möglichkeit, eine Gutachterbestellung durch das
Gericht zu ändern; im Wege des Leiters erfolge die Bestellung bei
Obduktionen.
Ein Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen mit dem das
Europäische Rechtshilfe Übereinkommen ergänzt wird, fand die mehrheitliche
Zustimmung des Ausschusses. Das Übereinkommen umfasst 30 Artikel und enthält
sowohl Bestimmungen verfahrensrechtlicher als auch materiellrechtlicher Art
und soll u.a. die Einführung neuer Formen der Rechtshilfeleistung
verbessern. Auch das entsprechende Protokoll wurde mehrheitlich angenommen.
Der Kundmachungsbeschluss erfolgte in beiden Fällen einstimmig.

DISSENS IM JUSTIZAUSSCHUSS Drei
Anträge der Opposition neuerlich vertagt
Drei Anträge der Oppositionsfraktionen, die zum Teil schon eine
längere Geschichte hinter sich haben - sie betreffen Opfer der NS-Justiz,
der Dollfuß-Schuschnigg-Jahre sowie Homosexuelle -, wurden heute im
Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen den Protest
der Opposition neuerlich vertagt.
Zunächst ging es um die Rehabilitierung der Opfer der NS- Militärjustiz, wie
dies seit 1999 von den Grünen in einem Antrag gefordert wird. Konkret sollen
"verurteilende militärstrafgerichtliche Entscheidungen der
NS-Militärgerichte aufgehoben" und damit den Opfern und ihren Familien
Achtung und Mitgefühl ausgedrückt werden. In der Begründung des Antrags
verweisen die Antragsteller auf analoge Beschlüsse des Deutschen Bundestags,
aus denen sich für Österreich "sofortiger Handlungsbedarf" ergebe.
Ausschuss-Vorsitzende Maria Theresia Fekter legte dem Ausschuss zunächst
einen Brief von Sozialminister Herbert Haupt vor. Darin stellt Haupt fest,
dass aus der Anerkennung von Ersatzzeiten im ASVG für den betreffenden
Personenkreis sogar Schlechterstellungen resultieren könnten.
SP-Abgeordneter Johannes Jarolim äußerte Zweifel an den Aussagen des
Sozialministers und forderte ein "Mindestmaß an Seriosität" in den
angesprochenen Fragen ein. Kritisch wandte sich Jarolim auch gegen die
Tatsache, dass der Brief des Sozialministers nicht einmal ein Datum
aufweise. Die "krampfhaften Versuche", eine Stellungnahme abzugeben, dienten
offenbar nur dazu, keine Entscheidung zu treffen.
Sie halte an ihrem Anliegen fest, betonte Abgeordnete Terezija Stoisits (G).
Sie habe seinerzeit an die Möglichkeit eines Vier- Parteien-Antrags
geglaubt, doch sprächen jetzt die Signale aus den Regierungsfraktionen
eindeutig dagegen. Es gehe nicht um Geld, sondern darum, ein Zeichen zu
setzen, um eine politische Meinungsäußerung, wie Österreich mit der NS-Zeit
und den 60 Jahren seither umgehe, gerade im Hinblick auf das bevorstehende
Jubiläumsjahr 2005. Scharf wandte sie sich dagegen, dass "Zeiten bei der SS"
als Ersatzzeiten anerkannt würden, nicht aber Zeiten im Anschluss an eine
Desertion. Dies sei ein "internationales Thema", und das werde nicht lustig,
kündigte Stoisits an, vor allem nicht für die ÖVP. Es gehe um das "Wesen der
NS-Militärjustiz", und dies gehe die Justiz an und nicht nur das
Sozialressort, wie Abgeordneter Dieter Böhmdorfer eingeworfen hatte. Auch
wenn Einzelnes getan worden sei, sei kein Punkt des Antrags erfüllt,
kritisierte Stoisits.
Abgeordnete Fekter (V) stellte in Abrede, dass "nichts geschehen" sei. Es
gebe auch aktuelle Anträge, die im Sozialressort bearbeitet würden. In
ähnlichem Sinn äußerte sich ihr Fraktionskollege Heribert Donnerbauer, der
einen Vertagungsantrag stellte.
Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.
Nach kurzer Debatte, in der Abgeordneter Johannes Jarolim bedauerte, dass
die in Rede stehenden Fragen vor dem Jubiläumsjahr nicht gelöst seien, weil
die Regierungsfraktionen sich dieser Verantwortung nicht zu stellen bereit
wären, wurde auch der SP-Entschließungsantrag vertagt, in dem der
Justizminister aufgefordert werden soll, dem Nationalrat einen
Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Rehabilitierung der Opfer des
Dollfuß-Schuschnigg-Regimes vorsieht.
Schließlich wurde auch der letzte Punkt der Tagesordnung vertagt: Der
G-Antrag, dass alle rechtskräftigen Verurteilungen allein nach Paragraph 209
StGB aufgehoben, Untersuchungs- und Strafgefangene freigelassen und
rechtskräftige Freiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden müssen. Die
Aufhebung des § 209 StGB durch den VfGH gilt nur im Anlassfall; bereits
rechtskräftige Verurteilungen bleiben aufrecht, noch nicht angetretene
Freiheitsstrafen müssen vollzogen werden.
Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) erinnerte daran, dass der Antrag seit zwei
Jahren zur Diskussion stehe, dass Österreich vom EuGH bereits dreimal
einschlägig verurteilt worden sei und dass der VfGH den Paragraphen als
verfassungswidrig aufgehoben habe. Abgeordnete Gisela Wurm (S) stimmte bei
und betonte, es sei an der Zeit, diese Justizopfer zu rehabilitieren. Sie
erinnerte daran, dass bis 1971 Homosexualität grundsätzlich strafbar gewesen
sei; diesen Zustand hätten die Sozialdemokraten beendet.
Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wollte "hier und heute" nicht
beurteilen, welche Konsequenzen die geforderte Vorgangsweise hätte, zeigte
sich aber zu einer Prüfung bereit. Abgeordneter Dieter Böhmdorfer (F)
stellte grundsätzlich fest, dass die Justiz gesellschaftliche Entwicklungen
"nachvollziehe". Im übrigen sitze "in Österreich niemand wegen
Homosexualität allein in Strafhaft". Die Richtigkeit dieser Behauptung
Böhmdorfers wurde von Abgeordneter Lunacek bezweifelt.
