Anwaltstag 2005: Ergebnisse der
Arbeitskreise "Gruppenklage" und "Juristenausbildung"
Der Anwaltstag 2005, ausgerichtet vom Österreichischen
Rechtsanwaltskammertag und der Tiroler Rechtsanwaltskammer, fand am 6. und
7. Oktober in Innsbruck statt. Teilnehmer waren neben zahlreichen
Rechtsanwälten die Spitzenvertreter des österreichischen Rechtslebens.
Dieses Jahr wurden die Themen "Gruppenklage" und "Ausbildung" erörtert.
Die Ergebnisse:
Gruppenklagen wider wirtschaftliche Vernunft?
Es besteht Handlungsbedarf: Übereinstimmend haben die
Diskussionsteilnehmer festgestellt, dass das bestehende Instrumentarium der
ZPO (Zivilprozessordnung) für Massenverfahren angepasst werden muss, hierbei
aber schonend, behutsam und systemkonform vorgegangen werden muss. "Ein
neues Verfahren wird mehrheitlich für nicht notwendig gehalten, es wären die
von der ZPO bereits gegebenen Möglichkeiten der Verbindung von Verfahren zu
erweitern und auszubauen. Wir brauchen keine neue Gruppenklage sondern eine
gezielte Erweiterung der bereits bestehenden Instrumente der ZPO." sagt RA
Dr. Elisabeth SCHEUBA, die ÖRAK-Expertin für Zivilverfahren.
Die Arbeitsgruppe "Juristenausbildung" beim österreichischen Anwaltstag
2005 hat sich zunächst mit den Mängeln der derzeitigen Studiencurricula
sowie den Anforderungen im Rahmen eines geänderten wirtschaftlichen und
gesellschaftspolitischen Umfeldes befasst. Univ.-Prof. Dr. Stefan GRILLER (WU
Wien) hat das Studium "Wirtschaftsrecht" vorgestellt, das ab dem WS 2006
eingeführt wird und die Grundstrukturen erläutert. Dekan Dr. Gustav WACHTER
(Universität Innsbruck) hat berichtet, dass auf der Uni Innsbruck bereits
jetzt ein paralleles Studienprogramm besteht, nämlich ein auf dem bisherigen
Diplomstudium basierendes Jusstudium und ein Kombinationsstudium Recht und
Wirtschaft, das nach dem Bologna-Modell aufgebaut und nicht für die
juristischen Kernberufe geeignet. Univ.-Prof. DDr. Heinz MAYER (Juridicum
Wien) hat auf verschiedene Mängel der bisherigen Studienarchitektur
verwiesen und in weiterer Folge die Grundstrukturen für eine Neuordnung des
juristischen Studiums vorgestellt.
Im Zuge der sehr intensiven und angeregten Diskussion haben sich folgende
Grundpositionen herauskristallisiert:
- Das Jusstudium muss den Absolventen eine umfassende
Grundausbildung vermitteln, die sie befähigt, in allen juristisch
ausgerichteten Berufen eingesetzt werden zu können.
- Das Jusstudium muss so gestaltet sein, dass Juristen auch dem
gesellschaftspolitischen Auftrag im Rahmen eines demokratischen
Rechtsstaates gerecht werden können. Dies setzt voraus, dass
neben den Kerngebieten auch eine Werteordnung vermittelt wird, zu
der auf Grund der europäischen Dimensionen auch Sprachkompetenz
sowie Wirtschaftskompetenz zählen.
- Das Jusstudium soll rechtshistorische Fächer nur mehr in jenem
Umfang beinhalten, die zur Vermittlung dieser Kompetenzen
notwendig sind.
- Das Jusstudium bedarf einer Neuordnung des Prüfungswesens,
insbesondere durch verstärkten Einsatz prüfungsimmanenter
Lehrveranstaltungen und fachübergreifender kommissioneller
Prüfungen.
- Eine juristische Zweiklassengesellschaft, die durch ein 3-
jähriges Bakkalaureat und 2-jähriges Magisterstudium erzeugt
wird, würde kurz- und mittelfristig zu Fehlentwicklungen am
Berufsmarkt führen und ist daher abzulehnen.
- Eine frühzeitige Spezialisierung engt die Berufsaussichten der
Absolventen ein.
- Das Jusstudium muss jenen Zeitrahmen aufweisen, der notwendig
ist, um die vorher genannten Grundanforderungen erfüllen zu
können; dafür ist nach Ansicht des ÖRAK ein Zeitrahmen von 4
Jahren notwendig und ausreichend.
In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon
sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige
Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und
verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und
die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte
zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige
Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die
Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie
durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

33. Europäische Präsidentenkonferenz
der Anwaltschaft: Spitzenvertreter aus 30 Ländern tagen in Wien
Vom 3. - 5. Februar findet in Wien auf Einladung des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages die 33. Konferenz der Präsidenten
der europäischen Anwaltsorganisationen statt. Über 250 hochkarätige
Teilnehmer aus 30 Ländern Europas werden erwartet. Thema der diesjährigen
Veranstaltung: die Standesorganisationen in Europa und ihr Beitrag zur
Rechtsstaatlichkeit.
Justizministerin Mag. Karin Miklautsch, Verwaltungsgerichtshofs-Präsident
ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, der Präsident des Obersten
Gerichtshofs und Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für
Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Dr. Johann Rszeszut, der
Generalprokurator Dr. Walter Presslauer, das Präsidium des Österreichischen
Rechtanwaltskammertages sowie die Präsidenten der neun Rechtsanwaltskammern
Österreichs haben sich zu den traditionsreichen "Wiener Advokatengesprächen"
angesagt. Europäische Spitzenvertreter sind u.a. Bernard Vatier, Präsident
des Rats der Europäischen Anwaltschaften CCBE (Council of Bars and Law
Societies), sowie die Rechtsanwaltspräsidenten aus 30 Ländern Europas.
Die Themen der Fachkonferenz betreffen diesmal die Standesorganisationen
der Rechtsanwälte in Europa, deren Organisation, Aufgaben und
wirtschaftliche Aspekte. Um einen gesamteuropäischen Vergleich anzustellen,
hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag eine länderübergreifende
Umfrage initiiert, die im Rahmen der Konferenz vorgestellt werden wird.
Rechtsanwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: "Durch ihre Unabhängigkeit
sind Rechtsanwälte ein Garant des Rechtsstaates und sichern die
Grundfreiheiten seiner Bürger. Damit dies so bleibt, bedarf es einer
Bündelung der Interessen auf europäischer und internationalen Ebene."
In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, 13 Prozent davon sind Frauen.
Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und
-berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind.
Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der
Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter
Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom
Staat gewährleistet wird.

"Mein Recht ist kostbar": Neues
Service der österreichischen Rechtsanwälte
Die österreichischen Rechtsanwälte stellen eine neue Broschüre vor.
Diese soll als Hilfeleistung in Honorarfragen dienen.
Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen
Rechtsangelegenheiten. Ihr primäres Ziel ist der Schutz, die Verteidigung
und die Durchsetzung der Rechte ihres Mandanten.
Jedoch herrscht oft Ungewissheit über das Honorar des Rechtsanwalts. Es
entstehen Fragen wie "Ist das Erstgespräch nun kostenlos", "Was übernimmt
die Rechtsschutzversicherung" und "Wird pauschal oder nach Zeit
abgerechnet". Diese fehlenden Informationen schrecken viele davon ab
überhaupt erst eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Daher hat es sich die österreichische Rechtsanwaltschaft zur Aufgabe
gemacht den Bürger mit Hilfe einer neuen Broschüre dabei zu unterstützen.
Wer Leistungen eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen will, sollte
jedenfalls im Vorfeld mit dem Rechtsanwalt seiner Wahl das Honorar klären.
Die Broschüre soll als Hilfeleistung dazu dienen.
Der Schwerpunkt liegt in der Aufklärung über die verschiedenen Arten des
Honorars. Es gibt die Möglichkeit des Zeithonorars, des Pauschalhonorars
oder der Abrechung nach dem Tarif anhand des Rechtsanwaltstarifgesetzes.
Unter Anführung von Fallbeispielen wird aufgezeigt wie eine Verrechnung
erfolgen kann. Auch Erklärungen zu wichtigen juristischen Begriffen findet
man hier vor.
Abrufbar ist die Broschüre "Mein Recht ist kostbar" ab sofort unter
www.rechtsanwaelte.at
(Toolbox).

Rechtsanwälte bieten kostenlose
Erstberatung für Betroffene der Flutkatastrophe
Mehr als 250 Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte in Österreich stehen
ab sofort für unentgeltliche erste Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit der
Flutkatastrophe in Südostasien zur Verfügung. Eine Liste ist unter
www.rechtsanwaelte.at
vorzufinden.
Das verheerende Seebeben und die gewaltige Flutwelle in Südostasien haben
zu unvorstellbaren Opfern und menschlichem Leid geführt. Auch viele
Österreicher werden noch vermisst. Nach dem ersten Schock der
Flutkatastrophe stehen viele Opfer und ihre Angehörigen vor großen
rechtlichen Problemen.
Gerade viele arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen werden in
dieser Situation entstehen. Eine erste allgemeine Information hierzu gibt es
auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter
www.rechtsanwaelte.at.
Es wurde eine Liste mit über 250 österreichischen Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten, die zur Verfügung stehen, erstellt. Neben der zuvor
angeführten allgemeinen Information ist diese Liste unter
www.rechtsanwaelte.at
abrufbar.
"Österreichs Rechtsanwälte wollen damit ihren Beitrag leisten und den
Betroffenen zur Seite stehen", so abschließend der Präsident der
österreichischen Rechtsanwaltschaft, Dr. Gerhard Benn-Ibler.
In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind
Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter
und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind.
Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der
Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter
Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom
Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen
Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Asylverfahren ohne Rechtsschutz für
Wiener Rechtsanwälte inakzeptabel
Meldungen über beabsichtigte Straffungen im Asylverfahren häufen
sich. In Diskussion steht auch eine Ausschaltung des derzeit gegebenen
Rechtszuges an den Verwaltungsgerichtshof, dessen Zuständigkeit durch eine
Verfassungsbestimmung ausgeschaltet werden soll.
Die Rechtsanwaltskammer Wien spricht sich vehement gegen diese
Bestrebungen aus.
Die Bemühungen zur Reformierung und Beschleunigung des Asylverfahrens
selbst sind ausdrücklich zu unterstützen, vor allem was die Verhinderung von
Asylmissbrauch und von Straftaten unter dem Deckmantel des Asyls anbelangt.
Solche berechtigten Reformbestrebungen dürfen aber keinesfalls zulasten
eines geordneten Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens gehen, besonders
angesichts der ohnedies benachteiligten Minderheit der Asylsuchenden.
Zu verstärken sind jedenfalls die Bemühungen zur Schaffung unabhängiger
Verwaltungsgerichte in den Bundesländern, die derzeit vom
Verwaltungsgerichtshof zu erfüllenden Rechtsschutz übernehmen und damit auch
einen sinnvollen und sachgerechten Beitrag zur Entlastung des
Verwaltungsgerichtshofes leisten könnten. Die Ausschaltung der
Bescheidnachprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof ohne gleichzeitige
Anbietung praktikabler Alternativen (zB durch echte Verwaltungsgerichte)
kann im Hinblick auf die Entscheidungskapazitäten des
Verfassungsgerichtshofes nicht toleriert werden.

Rechtsanwälte bemängeln
unverständliche Gesetze und zu kurze Begutachtungsfristen bei
Gesetzesentwürfen.
"Auch wenn im europäischen Vergleich die österreichische Rechtspflege
gut funktioniert, sind Schwachstellen aufzuzeigen. Die rechtsuchende
Bevölkerung hat das Recht, dass ihre Anliegen so schnell und reibungslos wie
möglich bearbeitet werden", forderte Rechtsanwalts-Präsident Dr. Gerhard
Benn-Ibler im Rahmen eines Pressegespräches heute früh in Wien. Anlass war
die Präsentation des 31. Wahrnehmungsberichtes, der die Mängel der
Rechtspflege in der Praxis beleuchtet.
"Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte als
Referenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages gerade eine
Arbeitswoche zur Verfügung haben, um zu Gesetzesentwürfen Stellung zu
nehmen. Beispielsweise traf die Tabakgesetznovelle am 20.10.2004 zur
Begutachtung ein, das Ende der Frist war mit 29.10. 2004 festgesetzt.
Genauso wenig kann es sein, dass wie zum Beispiel bei der
Gewerbeordnungsnovelle nach Ende der Begutachtungsfrist neue Bestimmungen
hinzugefügt werden. Und es kann auch nicht sein, dass Rechtsanwälte
überhaupt nicht zur Begutachtung eingeladen werden, wie dies beim Entwurf
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eines Patienten/
Patientinnenverfügungen-Gesetzes der Fall war. Eine derartige Ausschaltung
des Begutachtungsrechtes ist rechtsstaatlich bedenklich", fasst Benn-Ibler
den Themenkomplex zusammen.
2004 hatte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag rund 150
Gesetzesentwürfe zu begutachten, darunter das Steuerreformgesetz, das
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ("Unternehmensstrafrecht"), das
Sozialbetrugsgesetz sowie die Zivilverfahrensnovelle 2004 und die
Strafprozessnovelle 2005.
Zwtl.: Mangelnde Rechtspflege in der Praxis
Gravierende Mängel zeigen die Rechtsanwälte bei der Verständlichkeit von
Gesetzestexten auf. Texte, deren Erläuterung unzählige Seiten erfordern -
wie etwa der zwanzigseitige mit mathematischen Formeln gespickte Erlass des
Bundesministeriums für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von
Erlebenswahrscheinlichkeiten (ErlWS-VO 2004 des BM für Finanzen) - sind
für den Sachverständigen kaum nachzuvollziehen und für den Laien schlichtweg
unzumutbar.
Kritisch äußert sich der Bericht zu Einschränkungen der anwaltlichen
Vertretungsrechte. Beispielsweise beschränken kurzfristige
Verfahrenshilfebestellungen diese. So berichtet ein Wiener Rechtsanwalt,
dass er sieben Tage vor der Verhandlung zum Verfahrenshelfer eines
portugiesischen Staatsbürgers bestellt wurde. Allerdings war es nicht
möglich, in diesem Zeitraum einen sprachkundigen Gerichtsdolmetscher zu
finden, eine Vertretung war demzufolge unmöglich. "Im Interesse des
Beschuldigten müssen diese Vertretungsrechte gesichert sein", fordert der
Rechtsanwaltspräsident.
Die ZPO Novelle 2003 hatte ein klares Ziel: kürzere Verfahren! In
Zivilprozessen sollen vorbereitende Tagsatzungen Parteien und Gericht
Gelegenheit geben, die Rechtsfragen und den Ablauf des Verfahrens zu
erörtern. Es kommt allzu häufig vor, dass angereiste Parteien erst in der
Verhandlung erfahren, dass ihre Vernehmung gar nicht geplant ist. Eine
einfache Mitteilung könnte hier Zeit, Kosten und Ärger sparen.
Der Wahrnehmungsbericht zeigt aber auch positive Entwicklungen und
mustergültige Beispiele auf, etwa Verhandlungen, bei denen das schriftliche
Urteil binnen vier Tagen zugestellt wurde, oder Beispiele wie etwa das
Bemühen einer Richterin, gleich zu Beginn einer Scheidungsverhandlung vier
Termine zu fixieren, um das Scheidungsverfahren in einem kürzest möglichen
Zeitraum abzuwickeln. Ebenfalls positiv wurde hervorgehoben, dass das Recht
auf anwaltliche Vertretung für Verbrechensopfer durchgesetzt werden konnte,
womit einer in den letzten Wahrnehmungsberichten erhobenen Forderung der
Rechtsanwälte Rechnung getragen wurde.
Benn-Ibler: "Wir zeigen Schwachstellen in einem an sich hervorragend
funktionierendem System auf, damit die Qualität auf hohem Niveau auch in
Zukunft gesichert bleibt. Wir sind zuversichtlich, dass die verantwortlichen
Stellen den Bericht zum Anlass nehmen, dort einzugreifen, wo Handlungsbedarf
besteht!"
Der Wahrnehmungsbericht, der dem gesetzlichen Auftrag entsprechend heuer
bereits zum 31. Mal erstellt wurde, wird heute dem Justizministerium und
anderen relevanten Stellen übermittelt und ist ab sofort unter
www.rechtsanwaelte.at
öffentlich zugänglich. (Rubrik Presse/Stellungnahmen/Anwaltsblatt -
Stellungnahmen).

Wiener Rechtsanwaltskammer zur Gefahr
von Beugehaft
Wenn sich die Rechtsanwaltskammer Wien auch inhaltlich nicht zu
anhängigen Verfahren wie jenem der beiden inhaftierten Anwälte im Fall
Rettberg zu äußern vermag, sieht sich die Rechtsanwaltschaft jedoch aus
aktuellem Anlass dazu bewegt, auf Folgendes hinzuweisen:
Sollte eine Untersuchungshaft als Beugehaft missbraucht werden, so würde
dies die Standesvertretung niemals hinnehmen, sondern alle notwendigen
Schritte gegen diesen Umstand setzen und in der Öffentlichkeit deutlich auf
die Unzulässigkeit einer solchen Vorgangsweise hinweisen.
Kein Verständnis besteht auch dafür, dass Erhebungen während aufrechter
Haft aus Personalknappheit verzögert werden. "Über allem hat die
Unschuldsvermutung zu stehen", so die Standesvertreter. Die Freiheit stellt
das höchste Rechtsgut dar, eine Aufrechterhaltung der Haft aus
organisatorischen Unzulänglichkeiten würde den Grundrechten widersprechen.

Rechtsanwälte auf Seiten der Richter
Im Interesse ihrer Klienten unterstützen die Wiener Rechtsanwälte die
Forderung des Richterstandes nach entsprechender personeller Ausstattung der
Gerichte, dies hinsichtlich der ausreichenden Besetzung mit richterlichem
und nicht-richterlichem Personal. Die Wiener Anwaltschaft sieht das
Qualitätsprodukt Justiz, an dem Sie für ihre Klienten maßgeblich mitwirkt,
gefährdet, wenn an sich sinnvolle Sparmaßnahmen des Staates Eckpfeiler des
demokratischen Rechtsstaates treffen.
Wenn der Staat durch immer neue Gesetze entschlossen ist den Gerichten
neue Aufgaben zuzuteilen, muss er auch konsequent sein und den Justizapparat
entsprechend ausstatten.
Jede noch so umfassende Reform des Prozessrechtes zur Beschleunigung
verliert dort ihren Sinn, wo eine personelle Auszehrung die Umsetzung
solcher Bestimmungen hindert.

www.rechtsanwaelte.at
Die Österreichischen Rechtsanwälte stellen heute ihre "neue" Homepage vor -
mit neuer Adresse http://www.rechtsanwaelte.at und neuen Serviceanboten für
Konsumenten und Rechtsanwälte.
"Mit der neugestalteten Homepage", so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, "ist uns ein wichtiger Schritt in
Richtung Service und Kundenfreundlichkeit gelungen. Wir werden die Homepage
regelmäßig erweitern, denn wir wollen lebendige Information anbieten, die auch
auf die sich ändernden Wünsche der Benutzer eingeht."
Zwtl.: Schwerpunkte der neuen Homepage:
- die RECHTSTHEMEN geben dem Rechtsuchenden konkrete Hilfestellung für die
Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Anwalt. Es werden unterschiedliche
Rechtsthemen behandelt. Anhand eines Fallbeispiels z.B. "Opfer einer Straftat
- was tun?" erhalten Sie Auskunft über das ausgewählte Thema, in unserem
Beispiel über das Strafrecht.
Es werden die konkreten Anwaltsleistungen erklärt, die der Konsument von
seinem Anwalt erwarten kann und der Leser erhält eine Checkliste mit wichtigen
Punkten, um beim direkten Gespräch Zeit und Kosten zu sparen und klar
formulieren zu können, was er eigentlich möchte.
- das RECHTSANWALTSVERZEICHNIS bietet die Möglichkeit online nach einem
geeigneten Rechtsanwalt zu suchen. Das Anwaltsverzeichnis - keine Neuerung,
sondern ein gern genutztes Instrument auch schon auf der bisherigen Homepage -
wurde beibehalten. Hier kann der User online nach bestimmten Suchkriterien
einen Anwalt auswählen. Gesucht werden kann nach Name, Ort, Bundesland bzw.
Sprengel sowie Tätigkeitsgebiet und Fremdsprachenkenntnisse. Das Verzeichnis
wird laufend aktualisiert!
- der RECHTSANWALT - IHR PARTNER ist ein Bereich, der das "Berufsbild", die
"Tätigkeitsbereiche" und die "Rechte & Pflichten" des Rechtsanwaltes sowie
Grundregeln des "Honorars" aufzeigt
- der ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG zeigt, wer der ÖRAK ist und worin
seine Aufgaben bestehen
- die RECHTSANWALTSKAMMERN - gibt einen Überblick über die einzelnen
Rechtsanwaltskammern der Bundesländer und verweist auf bestehende
Kammer-Homepages
- die TOOLBOX bietet Nützliches wie z.B. "Checklisten", "Gesetzestexte",
"Downloads", "Info-Broschüren" oder eine "Linksammlung"
- Der LOGIN-BEREICH ist eine "interne Plattform" für die österreichischen
Rechtsanwälte

Klarstellung der Rechtsanwaltskammer Wien: Weder Wahlkampfbudget noch
Wahlkampfleiter
Die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt weder über ein eigenes Wahlkampfbudget
noch über einen eigenen Wahlkampfleiter für den zur Wiederwahl antretenden
Präsidenten Dr. Peter Knirsch. Diese Klarstellung trifft heute die
Rechtsanwaltskammer Wien, nachdem mißverständliche Äußerungen in einer
bezahlten Medieneinschaltung für den Gegenkandidaten zu zahlreichen Anfragen
führten.
In besagter Medieneinschaltung wird ausdrücklich betont, der Gegenkandidat
müsse ein eigenes Wahlkampfbudget und eine eigene Wahlkampfleiterin und eine
eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Für viele wurde damit impliziert der
Umkehrschluß publiziert, daß es für den amtierenden Präsidenten derartige
Wahlkampfunterstützung gäbe. Dem ist keinesfalls so. Seitens der
Rechtsanwaltskammer Wien war dies bisher noch nie der Fall!
Ganz im Gegenteil: Das würde der Auffassung von Präsident Dr. Peter Knirsch
über die Verwendung von Beiträgen der Kammermitglieder absolut widersprechen.
Ebenso seinem diesbezüglichen Amtsverständnis:
"Primäre Aufgabe des Präsidenten ist die Umsetzung seines Arbeitsprogrammes,
nicht ein Wahlkampf" (Zitat Dr. Peter Knirsch).
Weiters sei der Eindruck erweckt worden, die sogenannte Sobranje habe den
Gegenkandidaten "nicht zugelassen". Auch das ist eine unzulässig irreführende
Interpretation. Die Sobranje hat den Gegenkandidaten nicht nominiert, sondern
schlägt den amtierenden Dr. Peter Knirsch zur Wiederwahl als Präsident vor.
Diesem Vorschlag ist ein seit Jahrzehnten üblicher demokratischer Prozeß
vorausgegangen, ein Nominierungsablauf, der vom Gegenkandidaten erstmalig in
Frage gestellt wird (obwohl er den Nominierungsvorgang in der Sobranje aus
eigener Erfahrung kennt, wurde er doch 1991 über einen Sobranje-Vorschlag in
den Ausschuß gewählt und dann noch einmal von der Sobranje zur Wiederwahl
nominiert und ist dann im April 1999 plötzlich wegen Überlastung aus dem
Ausschuß ausgetreten).
Abschließend stellt die Rechtsanwaltskammer Wien fest, daß für die
Wiederkandidatur Präsident Dr. Peter Knirsch weder ein Budget noch ein
Wahlkampfleiter noch eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung steht. Die
Rechtsanwaltskammer Wien hat dafür keine Mittel im Unterschied zu dem den
Gegenkandidat offenbar unterstützenden Verein.

RECHTSANWÄLTE FORDERN KONTROLLFUNKTION
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 06.12.2001 einen
Gesetzesprüfungsbeschluss betreffend der Bestimmung über die Erhöhung der
Vorauszahlungen zur Einkommensteuer gefaßt. Damit folgt der VfGH den
Argumenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der schon im
September 2000 eine Resolution zu dem Thema verabschiedet hat." Dr. Klaus
Hoffmann, Präsident des ÖRAK, formulierte damals: "Diese Maßnahme des
Finanzministers bedeutet einen unzulässigen Vorgriff auf durchaus ungewisse,
wenn nicht gar unerzielbare Einkommen. Eine Steuer wissentlich von einem
niemals eintretenden Gewinn einzuheben ist verfassungswidrig."
Eine Musterbeschwerde zur Anfechtung der Bestimmung wurde seitens des ÖRAK
ausgearbeitet und Anfang 2001 Rechtsanwälten und Unternehmern zur Verfügung
gestellt. Der gewünschte Erfolg ist eingetreten! Die Chancen auf Aufhebung der
bekämpften Gesetzesstelle als verfassungswidrig sind gut.
Aus gegebenem Anlass wiederholt nun der ÖRAK seine Forderung, ihm die
Kompetenz zur Anregung von Gesetzesprüfungsverfahren einzuräumen. Eine
essentielle Forderung, laut Hoffmann, denn verfassungsrechtliche Bedenken, die
seitens der Rechtsanwaltschaft im Rahmen der Gesetzesbegutachtung aus guten
Gründen erhoben werden, bleiben in der Regel unbeachtet - zum Schaden der
Rechtstaatlichkeit und der Rechtssicherheit.

Rechtsanwälte geben Entwarnung
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf bei EURO-Umstellung von
Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GesmbH)
Entgegen der Information in Presseberichten der letzten Woche, wonach die
EURO-Umstellung bereits verpflichtend sei und für den Fall der
Nichtdurchführung mit Sanktionen gerechnet werden müsse, ist kein
unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben. Die Anpassung kann mit der nächsten
Firmenbucheintragung kombiniert und damit Kosten gespart werden. Sanktionen in
Form von Geldbußen oder Ordnungsstrafen sind nicht vorgesehen.
Die Umstellung von Stamm- und Grundkapital in Euro ist im 1.
Euro-Justiz-Begleitgesetz detailliert geregelt. Ab 1.1.2002 werden sämtliche
Beträge in Schilling mit dem festgelegten Umrechnungskurs von 13,7603
Schilling entsprechen 1 Euro umgerechnet. Dennoch muss eine Anpassung der
Satzung oder des Gesellschaftsvertrages nicht unmittelbar erfolgen.
Ist eine Anpassung vor dem 31.12.2001 nicht erfolgt, ist einzige Konsequenz,
dass im wesentlichen Eintragungen in das Firmenbuch nur unter der
Voraussetzung vorgenommen werden, dass gleichzeitig eine Euro-Anpassung der
Satzung oder des Gesellschaftsvertrages erfolgt. Die Euro-Anpassung kann daher
regelmäßig mit der nächsten Eintragung in das Firmenbuch kombiniert werden.
Eine Änderung der Stimmrechtsverhältnisse darf durch die EURO-Umstellung nicht
erfolgen. Für eine diesbezügliche Anpassung hat der Gesetzgeber vereinfachte
Vorschriften erlassen.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Benn-Ibler, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer
Wien: "Die Devise ist: keine zusätzlichen Kosten durch die Euro-Umstellung.
Damit ein gesonderter Antrag und damit Kosten gespart werden, ist die
Anpassung mit der nächsten Firmenbucheintragung vorzunehmen. Nähere Details
erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt."

Rechtsanwälte aus der EU und den Beitrittsstaaten kämpfen gemeinsam für
Grund- und Freiheitsrechte
Über Einladung von Dr. Peter Knirsch, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien,
trafen sich am 24.11.2001 in Wien rund 50 Repräsentanten der
Rechtsanwaltskammern aus Mitteleuropa inklusive Beitrittsstaaten. Das Ergebnis
dieser Gespräche ist die Forderung nach künftig verstärktem gemeinsamen
Auftreten innerhalb der EU zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte unter
Einbeziehung der Beitrittländer.
Vertreter der Rechtsanwaltskammern aus Österreich, der BRD, Italien, Schweiz,
Liechtenstein sowie Polen, Ungarn, Kroatien, Tschechien und Slowenien
diskutierten in ihrer Konferenz am 24.11.2001 die Stellung und Akzeptanz der
Rechtsanwälte als Garanten des Rechtsstaates in den einzelnen Ländern. Gerade
die Vertreter aus den Reformstaaten erhoben die Forderung, das Bild des
Rechtsanwaltes, geprägt durch Verschwiegenheit, unbedingte Treue zum Klienten
und Unabhängigkeit, stärker im Bewußtsein der Gesellschaft zu verankern.
Knirsch: "Seit dem 11.09.2001 hat sich in Europa große Unsicherheit breit
gemacht. Grundrechte, die lange erkämpft und für uns selbstverständlich waren,
drohen als Folge der Ereignisse über Bord geworfen zu werden. Umso wichtiger
ist es, der Stimme der Rechtsanwaltschaft Gehör zu verschaffen. Das wird uns
nur in einem gemeinsamen konsequenten Auftreten gelingen."

500 Rechtsanwälte arbeiten mit Spracherkennung von
Philips
Markführende Spracherkennungslösung ist Standard wichtiger
Kanzleisoftware-Anbieter
Mehr als 500 Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland erstellen ihre
Schriftsätze mit SpeechMagic(TM) bequemer, effizienter und kostengünstiger als
auf herkömmliche Weise. Auf der Systems in München vom 15.10.2001 bis
19.10.2001 wird SpeechMagic(TM), die netzwerkbasierte Spracherkennungssoftware
von Philips Speech Processing, live demonstriert.
Diese markführende Spracherkennungslösung gehört zur Standardausstattung
der wichtigsten Kanzleisoftware-Anbieter in Deutschland. Drei der vier
wichtigsten Anbieter von Kanzleisoftware, AnNoText, B&L Firmengruppe und DATEV,
bieten SpeechMagic(TM) als integrierten Bestandteil ihrer
Kanzleimanagementsysteme an. Darunter sind auch zwei Aussteller auf der
Systems. Sie zeigen die Vorteile von Philips´ netzwerkbasierter
Spracherkennung live.
DictaPlus GmbH (AnNoText GmbH)
Kontakt: Thomas Würdig
Halle A4, Stand 139
Datatronic Beka Technologies (DATEV)
Kontakt: Jens Müller/Axel Balzer
Halle A5, Stand 359
"Unsere Kunden - mehrere Hundert Rechtsanwälte - können durch den Einsatz
von Spracherkennung ihre Korrespondenz wesentlich effizienter und bequemer
erstellen" meint Herr Würdig von AnNoText. Die direkte Integration der
Spracherkennung von Philips in die Kanzleisoftware erlaubt es, die Effizienz
der Korrespondenzerstellung um bis zu 50 Prozent zu steigern. Das Diktat
findet direkt in der entsprechenden Mandantenakte statt, so dass die richtige
Zuordnung automatisch sichergestellt ist. Nach Beenden des Diktats wird die
Sprachdatei per Knopfdruck zum Spracherkennungsserver geschickt und dort in
Text verwandelt. Eine Liste informiert über den Status der Diktate, die in
Arbeit sind. Das neue Diktat taucht automatisch als neues, zu prüfendes
Dokument in der Liste auf. Wahlweise steht Online-Erkennung zur Verfügung,
wobei die Sprachdatei direkt am Diktier-PC erkannt wird und der Text während
des Diktats am Bildschirm erscheint.
"Das reine Tippen von Diktaten ist unproduktiv. Wir bezahlen unsere
Rechtsanwaltsgehilfinnen nicht dafür, dass sie schreiben, sondern dass sie uns
Anwälte entlasten, indem sie uns fachliche Arbeit abnehmen." erklärt Herr Dr.
Muth. Er verwendet seit April 2000 in seiner Kanzlei in Fulda SpeechMagic(TM)
integriert in die Kanzleisoftware Phantasy von DATEV.
