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Anwaltstag 2005: Ergebnisse der Arbeitskreise "Gruppenklage" und "Juristenausbildung"

Der Anwaltstag 2005, ausgerichtet vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und der Tiroler Rechtsanwaltskammer, fand am 6. und 7. Oktober in Innsbruck statt. Teilnehmer waren neben zahlreichen Rechtsanwälten die Spitzenvertreter des österreichischen Rechtslebens. Dieses Jahr wurden die Themen "Gruppenklage" und "Ausbildung" erörtert.

Die Ergebnisse:

Gruppenklagen wider wirtschaftliche Vernunft?

   Es besteht Handlungsbedarf: Übereinstimmend haben die Diskussionsteilnehmer festgestellt, dass das bestehende Instrumentarium der ZPO (Zivilprozessordnung) für Massenverfahren angepasst werden muss, hierbei aber schonend, behutsam und systemkonform vorgegangen werden muss. "Ein neues Verfahren wird mehrheitlich für nicht notwendig gehalten, es wären die von der ZPO bereits gegebenen Möglichkeiten der Verbindung von Verfahren zu erweitern und auszubauen. Wir brauchen keine neue Gruppenklage sondern eine gezielte Erweiterung der bereits bestehenden Instrumente der ZPO." sagt RA Dr. Elisabeth SCHEUBA, die ÖRAK-Expertin für Zivilverfahren.

   Die Arbeitsgruppe "Juristenausbildung" beim österreichischen Anwaltstag 2005 hat sich zunächst mit den Mängeln der derzeitigen Studiencurricula sowie den Anforderungen im Rahmen eines geänderten wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Umfeldes befasst. Univ.-Prof. Dr. Stefan GRILLER (WU Wien) hat das Studium "Wirtschaftsrecht" vorgestellt, das ab dem WS 2006 eingeführt wird und die Grundstrukturen erläutert. Dekan Dr. Gustav WACHTER (Universität Innsbruck) hat berichtet, dass auf der Uni Innsbruck bereits jetzt ein paralleles Studienprogramm besteht, nämlich ein auf dem bisherigen Diplomstudium basierendes Jusstudium und ein Kombinationsstudium Recht und Wirtschaft, das nach dem Bologna-Modell aufgebaut und nicht für die juristischen Kernberufe geeignet. Univ.-Prof. DDr. Heinz MAYER (Juridicum Wien) hat auf verschiedene Mängel der bisherigen Studienarchitektur verwiesen und in weiterer Folge die Grundstrukturen für eine Neuordnung des juristischen Studiums vorgestellt.

   Im Zuge der sehr intensiven und angeregten Diskussion haben sich folgende Grundpositionen herauskristallisiert:

- Das Jusstudium muss den Absolventen eine umfassende
   Grundausbildung vermitteln, die sie befähigt, in allen juristisch
   ausgerichteten Berufen eingesetzt werden zu können.
- Das Jusstudium muss so gestaltet sein, dass Juristen auch dem
   gesellschaftspolitischen Auftrag im Rahmen eines demokratischen
   Rechtsstaates gerecht werden können. Dies setzt voraus, dass
   neben den Kerngebieten auch eine Werteordnung vermittelt wird, zu
   der auf Grund der europäischen Dimensionen auch Sprachkompetenz
   sowie Wirtschaftskompetenz zählen.
- Das Jusstudium soll rechtshistorische Fächer nur mehr in jenem
   Umfang beinhalten, die zur Vermittlung dieser Kompetenzen
   notwendig sind.
- Das Jusstudium bedarf einer Neuordnung des Prüfungswesens,
   insbesondere durch verstärkten Einsatz prüfungsimmanenter
   Lehrveranstaltungen und fachübergreifender kommissioneller
   Prüfungen.
- Eine juristische Zweiklassengesellschaft, die durch ein 3-
   jähriges Bakkalaureat und 2-jähriges Magisterstudium erzeugt
   wird, würde kurz- und mittelfristig zu Fehlentwicklungen am
   Berufsmarkt führen und ist daher abzulehnen.
- Eine frühzeitige Spezialisierung engt die Berufsaussichten der
   Absolventen ein.
- Das Jusstudium muss jenen Zeitrahmen aufweisen, der notwendig
   ist, um die vorher genannten Grundanforderungen erfüllen zu
   können; dafür ist nach Ansicht des ÖRAK  ein Zeitrahmen von 4
   Jahren notwendig und ausreichend.

   In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
 


 

33. Europäische Präsidentenkonferenz der Anwaltschaft: Spitzenvertreter aus 30 Ländern tagen in Wien

Vom 3. -  5. Februar findet in Wien auf Einladung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages die 33. Konferenz der Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen statt. Über 250 hochkarätige Teilnehmer aus 30 Ländern Europas werden erwartet. Thema der diesjährigen Veranstaltung: die Standesorganisationen in Europa und ihr Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit.

   Justizministerin Mag. Karin Miklautsch, Verwaltungsgerichtshofs-Präsident ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, der Präsident des Obersten Gerichtshofs und Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Dr. Johann Rszeszut, der Generalprokurator Dr. Walter Presslauer, das Präsidium des Österreichischen Rechtanwaltskammertages sowie die Präsidenten der neun Rechtsanwaltskammern Österreichs haben sich zu den traditionsreichen "Wiener Advokatengesprächen" angesagt. Europäische Spitzenvertreter sind u.a. Bernard Vatier, Präsident des Rats der Europäischen Anwaltschaften CCBE (Council of Bars and Law Societies), sowie die Rechtsanwaltspräsidenten aus 30 Ländern Europas.

   Die Themen der Fachkonferenz betreffen diesmal die Standesorganisationen der Rechtsanwälte in Europa, deren Organisation, Aufgaben und wirtschaftliche Aspekte. Um einen gesamteuropäischen Vergleich anzustellen, hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag eine länderübergreifende Umfrage initiiert, die im Rahmen der Konferenz vorgestellt werden wird.

   Rechtsanwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: "Durch ihre Unabhängigkeit sind Rechtsanwälte ein Garant des Rechtsstaates und sichern die Grundfreiheiten seiner Bürger. Damit dies so bleibt, bedarf es einer Bündelung der Interessen auf europäischer und internationalen Ebene."

   In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, 13 Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird.
 


 

"Mein Recht ist kostbar": Neues Service der österreichischen Rechtsanwälte

Die österreichischen Rechtsanwälte stellen eine neue Broschüre vor. Diese soll als Hilfeleistung in Honorarfragen dienen.

   Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Ihr primäres Ziel ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte ihres Mandanten.

   Jedoch herrscht oft Ungewissheit über das Honorar des Rechtsanwalts. Es entstehen Fragen wie "Ist das Erstgespräch nun kostenlos", "Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung" und "Wird pauschal oder nach Zeit abgerechnet".  Diese fehlenden Informationen schrecken viele davon ab überhaupt erst eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

   Daher hat es sich die österreichische Rechtsanwaltschaft zur Aufgabe gemacht den Bürger mit Hilfe einer neuen Broschüre dabei zu unterstützen.

   Wer Leistungen eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen will, sollte jedenfalls im Vorfeld mit dem Rechtsanwalt seiner Wahl das Honorar klären. Die Broschüre soll als Hilfeleistung dazu dienen.

   Der Schwerpunkt liegt in der Aufklärung über die verschiedenen Arten des Honorars. Es gibt die Möglichkeit des Zeithonorars, des Pauschalhonorars oder der Abrechung nach dem Tarif anhand des Rechtsanwaltstarifgesetzes. Unter Anführung von Fallbeispielen wird aufgezeigt wie eine Verrechnung erfolgen kann. Auch Erklärungen zu wichtigen juristischen Begriffen findet man hier vor.

   Abrufbar ist die Broschüre "Mein Recht ist kostbar" ab sofort unter www.rechtsanwaelte.at (Toolbox).
 


 

Rechtsanwälte bieten kostenlose Erstberatung für Betroffene der Flutkatastrophe

Mehr als 250  Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte in Österreich stehen ab sofort für unentgeltliche  erste Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Südostasien zur Verfügung.  Eine Liste ist unter www.rechtsanwaelte.at vorzufinden.

   Das verheerende Seebeben und die gewaltige Flutwelle in Südostasien haben zu unvorstellbaren Opfern und menschlichem Leid geführt.  Auch viele Österreicher werden noch vermisst. Nach dem ersten Schock der Flutkatastrophe stehen viele Opfer und ihre Angehörigen vor großen rechtlichen Problemen.

   Gerade viele arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen werden in dieser Situation entstehen. Eine erste allgemeine Information hierzu gibt es auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter www.rechtsanwaelte.at.

   Es wurde eine Liste mit über 250 österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zur Verfügung stehen, erstellt. Neben der zuvor angeführten allgemeinen Information ist diese Liste unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.

   "Österreichs Rechtsanwälte wollen damit ihren Beitrag leisten und den Betroffenen zur Seite stehen", so abschließend der Präsident der österreichischen Rechtsanwaltschaft, Dr. Gerhard Benn-Ibler.

   In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
 


 

Asylverfahren ohne Rechtsschutz für Wiener Rechtsanwälte inakzeptabel

Meldungen über beabsichtigte Straffungen im Asylverfahren häufen sich. In Diskussion steht auch eine Ausschaltung des derzeit gegebenen Rechtszuges an den Verwaltungsgerichtshof, dessen Zuständigkeit durch eine Verfassungsbestimmung ausgeschaltet werden soll.

   Die Rechtsanwaltskammer Wien spricht sich vehement gegen diese Bestrebungen aus.

   Die Bemühungen zur Reformierung und Beschleunigung des Asylverfahrens selbst sind ausdrücklich zu unterstützen, vor allem was die Verhinderung von Asylmissbrauch und von Straftaten unter dem Deckmantel des Asyls anbelangt. Solche berechtigten Reformbestrebungen dürfen aber keinesfalls zulasten eines geordneten Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens gehen, besonders angesichts der ohnedies benachteiligten Minderheit der Asylsuchenden.

   Zu verstärken sind jedenfalls die Bemühungen zur Schaffung unabhängiger Verwaltungsgerichte in den Bundesländern, die derzeit vom Verwaltungsgerichtshof zu erfüllenden Rechtsschutz übernehmen und damit auch einen sinnvollen und sachgerechten Beitrag zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes leisten könnten. Die Ausschaltung der Bescheidnachprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof ohne gleichzeitige Anbietung praktikabler Alternativen (zB durch echte Verwaltungsgerichte) kann im Hinblick auf die Entscheidungskapazitäten des Verfassungsgerichtshofes nicht toleriert werden.
 


 

Rechtsanwälte bemängeln unverständliche Gesetze und zu kurze Begutachtungsfristen bei Gesetzesentwürfen.

"Auch wenn im europäischen Vergleich die österreichische Rechtspflege gut funktioniert, sind Schwachstellen aufzuzeigen. Die rechtsuchende Bevölkerung hat das Recht, dass ihre Anliegen so schnell und reibungslos wie möglich bearbeitet werden", forderte Rechtsanwalts-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler im Rahmen eines Pressegespräches heute früh in Wien. Anlass war die Präsentation des 31. Wahrnehmungsberichtes, der die Mängel der Rechtspflege in der Praxis beleuchtet.

   "Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte als Referenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages gerade eine Arbeitswoche zur Verfügung haben, um zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen. Beispielsweise traf die Tabakgesetznovelle am 20.10.2004 zur Begutachtung ein, das Ende der Frist war mit 29.10. 2004 festgesetzt. Genauso wenig kann es sein, dass wie zum Beispiel bei der Gewerbeordnungsnovelle nach Ende der Begutachtungsfrist neue Bestimmungen hinzugefügt werden. Und es kann auch nicht sein, dass Rechtsanwälte überhaupt nicht zur Begutachtung eingeladen werden, wie dies beim Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eines Patienten/ Patientinnenverfügungen-Gesetzes der Fall war. Eine derartige Ausschaltung des Begutachtungsrechtes ist rechtsstaatlich bedenklich", fasst Benn-Ibler den Themenkomplex zusammen.

   2004 hatte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag rund 150 Gesetzesentwürfe zu begutachten, darunter das Steuerreformgesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ("Unternehmensstrafrecht"),  das Sozialbetrugsgesetz sowie die Zivilverfahrensnovelle 2004 und die Strafprozessnovelle 2005.

Zwtl.: Mangelnde Rechtspflege in der Praxis

   Gravierende Mängel zeigen die Rechtsanwälte bei der Verständlichkeit von Gesetzestexten auf. Texte, deren Erläuterung unzählige Seiten erfordern  - wie etwa der zwanzigseitige mit mathematischen Formeln gespickte Erlass des Bundesministeriums für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten  (ErlWS-VO 2004 des BM für Finanzen) - sind  für den Sachverständigen kaum nachzuvollziehen und für den Laien schlichtweg unzumutbar.

   Kritisch äußert sich der Bericht zu Einschränkungen der anwaltlichen Vertretungsrechte. Beispielsweise beschränken kurzfristige Verfahrenshilfebestellungen diese. So berichtet ein Wiener Rechtsanwalt, dass er sieben Tage vor der Verhandlung zum Verfahrenshelfer eines portugiesischen Staatsbürgers bestellt wurde. Allerdings war es nicht möglich, in diesem Zeitraum einen sprachkundigen Gerichtsdolmetscher zu finden, eine Vertretung war demzufolge unmöglich. "Im Interesse des Beschuldigten müssen diese Vertretungsrechte gesichert sein",  fordert der Rechtsanwaltspräsident.

   Die ZPO Novelle 2003 hatte ein klares Ziel: kürzere Verfahren! In Zivilprozessen sollen vorbereitende Tagsatzungen Parteien und Gericht Gelegenheit geben, die Rechtsfragen und den Ablauf des Verfahrens zu erörtern. Es kommt allzu häufig vor, dass angereiste Parteien erst in der Verhandlung erfahren, dass ihre Vernehmung gar nicht geplant ist. Eine einfache Mitteilung könnte hier Zeit, Kosten und Ärger sparen.

   Der Wahrnehmungsbericht zeigt aber auch positive Entwicklungen und mustergültige Beispiele auf, etwa Verhandlungen, bei denen das schriftliche Urteil binnen vier Tagen zugestellt wurde, oder Beispiele wie etwa das Bemühen einer Richterin, gleich zu Beginn einer Scheidungsverhandlung vier Termine zu fixieren, um das Scheidungsverfahren in einem kürzest möglichen Zeitraum abzuwickeln. Ebenfalls positiv wurde hervorgehoben, dass das Recht auf anwaltliche Vertretung für Verbrechensopfer durchgesetzt werden konnte, womit einer in den letzten Wahrnehmungsberichten erhobenen Forderung der Rechtsanwälte Rechnung getragen wurde.

   Benn-Ibler: "Wir zeigen Schwachstellen in einem an sich hervorragend funktionierendem System auf, damit die Qualität auf hohem Niveau auch in Zukunft gesichert bleibt. Wir sind zuversichtlich, dass die verantwortlichen Stellen den Bericht zum Anlass nehmen, dort einzugreifen, wo Handlungsbedarf besteht!"

   Der Wahrnehmungsbericht, der dem gesetzlichen Auftrag entsprechend heuer bereits zum 31. Mal erstellt wurde, wird heute dem Justizministerium und anderen relevanten Stellen übermittelt und ist ab sofort unter www.rechtsanwaelte.at öffentlich zugänglich. (Rubrik Presse/Stellungnahmen/Anwaltsblatt - Stellungnahmen).
 


 

Wiener Rechtsanwaltskammer zur Gefahr von Beugehaft

Wenn sich die Rechtsanwaltskammer Wien auch inhaltlich nicht zu anhängigen Verfahren wie jenem der beiden inhaftierten Anwälte im Fall Rettberg zu äußern vermag, sieht sich die Rechtsanwaltschaft jedoch aus aktuellem Anlass dazu bewegt, auf Folgendes hinzuweisen:

   Sollte eine Untersuchungshaft als Beugehaft missbraucht werden, so würde dies die Standesvertretung niemals hinnehmen, sondern alle notwendigen Schritte gegen diesen Umstand setzen und in der Öffentlichkeit deutlich auf die Unzulässigkeit einer solchen Vorgangsweise hinweisen.

   Kein Verständnis besteht auch dafür, dass Erhebungen während aufrechter Haft aus Personalknappheit verzögert werden. "Über allem hat die Unschuldsvermutung zu stehen", so die Standesvertreter. Die Freiheit stellt das höchste Rechtsgut dar, eine Aufrechterhaltung der Haft aus organisatorischen Unzulänglichkeiten würde den Grundrechten widersprechen.
 


 

Rechtsanwälte auf Seiten der Richter

Im Interesse ihrer Klienten unterstützen die Wiener Rechtsanwälte die Forderung des Richterstandes nach entsprechender personeller Ausstattung der Gerichte, dies hinsichtlich der ausreichenden Besetzung mit richterlichem und nicht-richterlichem Personal. Die Wiener Anwaltschaft sieht das Qualitätsprodukt Justiz, an dem Sie für ihre Klienten maßgeblich mitwirkt, gefährdet, wenn an sich sinnvolle Sparmaßnahmen des Staates Eckpfeiler des demokratischen Rechtsstaates treffen.

   Wenn der Staat durch immer neue Gesetze entschlossen ist den Gerichten neue Aufgaben zuzuteilen, muss er auch konsequent sein und den Justizapparat entsprechend ausstatten.

   Jede noch so umfassende Reform des Prozessrechtes zur Beschleunigung verliert dort ihren Sinn, wo eine personelle Auszehrung die Umsetzung solcher Bestimmungen hindert.
 


 

www.rechtsanwaelte.at

Die Österreichischen Rechtsanwälte stellen heute ihre "neue" Homepage vor - mit neuer Adresse http://www.rechtsanwaelte.at und neuen Serviceanboten für Konsumenten und Rechtsanwälte.

"Mit der neugestalteten Homepage", so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, "ist uns ein wichtiger Schritt in Richtung Service und Kundenfreundlichkeit gelungen. Wir werden die Homepage regelmäßig erweitern, denn wir wollen lebendige Information anbieten, die auch auf die sich ändernden Wünsche der Benutzer eingeht."

Zwtl.: Schwerpunkte der neuen Homepage:

- die RECHTSTHEMEN geben dem Rechtsuchenden konkrete Hilfestellung für die Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Anwalt. Es werden unterschiedliche Rechtsthemen behandelt. Anhand eines Fallbeispiels z.B. "Opfer einer Straftat - was tun?" erhalten Sie Auskunft über das ausgewählte Thema, in unserem Beispiel über das Strafrecht.

Es werden die konkreten Anwaltsleistungen erklärt, die der Konsument von seinem Anwalt erwarten kann und der Leser erhält eine Checkliste mit wichtigen Punkten, um beim direkten Gespräch Zeit und Kosten zu sparen und klar formulieren zu können, was er eigentlich möchte.

- das RECHTSANWALTSVERZEICHNIS bietet die Möglichkeit online nach einem geeigneten Rechtsanwalt zu suchen. Das Anwaltsverzeichnis - keine Neuerung, sondern ein gern genutztes Instrument auch schon auf der bisherigen Homepage - wurde beibehalten. Hier kann der User online nach bestimmten Suchkriterien einen Anwalt auswählen. Gesucht werden kann nach Name, Ort, Bundesland bzw. Sprengel sowie Tätigkeitsgebiet und Fremdsprachenkenntnisse. Das Verzeichnis wird laufend aktualisiert!

- der RECHTSANWALT - IHR PARTNER ist ein Bereich, der das "Berufsbild", die "Tätigkeitsbereiche" und die "Rechte & Pflichten" des Rechtsanwaltes sowie Grundregeln des "Honorars" aufzeigt

- der ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG zeigt, wer der ÖRAK ist und worin seine Aufgaben bestehen

- die RECHTSANWALTSKAMMERN - gibt einen Überblick über die einzelnen Rechtsanwaltskammern der Bundesländer und verweist auf bestehende Kammer-Homepages

- die TOOLBOX bietet Nützliches wie z.B. "Checklisten", "Gesetzestexte", "Downloads", "Info-Broschüren" oder eine "Linksammlung"

- Der LOGIN-BEREICH ist eine "interne Plattform" für die österreichischen Rechtsanwälte
 


 

Klarstellung der Rechtsanwaltskammer Wien: Weder Wahlkampfbudget noch Wahlkampfleiter

Die Rechtsanwaltskammer Wien verfügt weder über ein eigenes Wahlkampfbudget noch über einen eigenen Wahlkampfleiter für den zur Wiederwahl antretenden Präsidenten Dr. Peter Knirsch. Diese Klarstellung trifft heute die Rechtsanwaltskammer Wien, nachdem mißverständliche Äußerungen in einer bezahlten Medieneinschaltung für den Gegenkandidaten zu zahlreichen Anfragen führten.

In besagter Medieneinschaltung wird ausdrücklich betont, der Gegenkandidat müsse ein eigenes Wahlkampfbudget und eine eigene Wahlkampfleiterin und eine eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Für viele wurde damit impliziert der Umkehrschluß publiziert, daß es für den amtierenden Präsidenten derartige Wahlkampfunterstützung gäbe. Dem ist keinesfalls so. Seitens der Rechtsanwaltskammer Wien war dies bisher noch nie der Fall!

Ganz im Gegenteil: Das würde der Auffassung von Präsident Dr. Peter Knirsch über die Verwendung von Beiträgen der Kammermitglieder absolut widersprechen. Ebenso seinem diesbezüglichen Amtsverständnis:
"Primäre Aufgabe des Präsidenten ist die Umsetzung seines Arbeitsprogrammes, nicht ein Wahlkampf" (Zitat Dr. Peter Knirsch).

Weiters sei der Eindruck erweckt worden, die sogenannte Sobranje habe den Gegenkandidaten "nicht zugelassen". Auch das ist eine unzulässig irreführende Interpretation. Die Sobranje hat den Gegenkandidaten nicht nominiert, sondern schlägt den amtierenden Dr. Peter Knirsch zur Wiederwahl als Präsident vor. Diesem Vorschlag ist ein seit Jahrzehnten üblicher demokratischer Prozeß vorausgegangen, ein Nominierungsablauf, der vom Gegenkandidaten erstmalig in Frage gestellt wird (obwohl er den Nominierungsvorgang in der Sobranje aus eigener Erfahrung kennt, wurde er doch 1991 über einen Sobranje-Vorschlag in den Ausschuß gewählt und dann noch einmal von der Sobranje zur Wiederwahl nominiert und ist dann im April 1999 plötzlich wegen Überlastung aus dem Ausschuß ausgetreten).

Abschließend stellt die Rechtsanwaltskammer Wien fest, daß für die Wiederkandidatur Präsident Dr. Peter Knirsch weder ein Budget noch ein Wahlkampfleiter noch eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung steht. Die Rechtsanwaltskammer Wien hat dafür keine Mittel im Unterschied zu dem den Gegenkandidat offenbar unterstützenden Verein.
 


 

RECHTSANWÄLTE FORDERN KONTROLLFUNKTION

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 06.12.2001 einen Gesetzesprüfungsbeschluss betreffend der Bestimmung über die Erhöhung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer gefaßt. Damit folgt der VfGH den Argumenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der schon im September 2000 eine Resolution zu dem Thema verabschiedet hat." Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des ÖRAK, formulierte damals: "Diese Maßnahme des Finanzministers bedeutet einen unzulässigen Vorgriff auf durchaus ungewisse, wenn nicht gar unerzielbare Einkommen. Eine Steuer wissentlich von einem niemals eintretenden Gewinn einzuheben ist verfassungswidrig."

Eine Musterbeschwerde zur Anfechtung der Bestimmung wurde seitens des ÖRAK ausgearbeitet und Anfang 2001 Rechtsanwälten und Unternehmern zur Verfügung gestellt. Der gewünschte Erfolg ist eingetreten! Die Chancen auf Aufhebung der bekämpften Gesetzesstelle als verfassungswidrig sind gut.

Aus gegebenem Anlass wiederholt nun der ÖRAK seine Forderung, ihm die Kompetenz zur Anregung von Gesetzesprüfungsverfahren einzuräumen. Eine essentielle Forderung, laut Hoffmann, denn verfassungsrechtliche Bedenken, die seitens der Rechtsanwaltschaft im Rahmen der Gesetzesbegutachtung aus guten Gründen erhoben werden, bleiben in der Regel unbeachtet - zum Schaden der Rechtstaatlichkeit und der Rechtssicherheit.
 


 

Rechtsanwälte geben Entwarnung

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf bei EURO-Umstellung von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GesmbH)

Entgegen der Information in Presseberichten der letzten Woche, wonach die EURO-Umstellung bereits verpflichtend sei und für den Fall der Nichtdurchführung mit Sanktionen gerechnet werden müsse, ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben. Die Anpassung kann mit der nächsten Firmenbucheintragung kombiniert und damit Kosten gespart werden. Sanktionen in Form von Geldbußen oder Ordnungsstrafen sind nicht vorgesehen.

Die Umstellung von Stamm- und Grundkapital in Euro ist im 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz detailliert geregelt. Ab 1.1.2002 werden sämtliche Beträge in Schilling mit dem festgelegten Umrechnungskurs von 13,7603 Schilling entsprechen 1 Euro umgerechnet. Dennoch muss eine Anpassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages nicht unmittelbar erfolgen.

Ist eine Anpassung vor dem 31.12.2001 nicht erfolgt, ist einzige Konsequenz, dass im wesentlichen Eintragungen in das Firmenbuch nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass gleichzeitig eine Euro-Anpassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages erfolgt. Die Euro-Anpassung kann daher regelmäßig mit der nächsten Eintragung in das Firmenbuch kombiniert werden.

Eine Änderung der Stimmrechtsverhältnisse darf durch die EURO-Umstellung nicht erfolgen. Für eine diesbezügliche Anpassung hat der Gesetzgeber vereinfachte Vorschriften erlassen.

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Benn-Ibler, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien: "Die Devise ist: keine zusätzlichen Kosten durch die Euro-Umstellung. Damit ein gesonderter Antrag und damit Kosten gespart werden, ist die Anpassung mit der nächsten Firmenbucheintragung vorzunehmen. Nähere Details erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt."
 


 

Rechtsanwälte aus der EU und den Beitrittsstaaten kämpfen gemeinsam für Grund- und Freiheitsrechte

Über Einladung von Dr. Peter Knirsch, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, trafen sich am 24.11.2001 in Wien rund 50 Repräsentanten der Rechtsanwaltskammern aus Mitteleuropa inklusive Beitrittsstaaten. Das Ergebnis dieser Gespräche ist die Forderung nach künftig verstärktem gemeinsamen Auftreten innerhalb der EU zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte unter Einbeziehung der Beitrittländer.

Vertreter der Rechtsanwaltskammern aus Österreich, der BRD, Italien, Schweiz, Liechtenstein sowie Polen, Ungarn, Kroatien, Tschechien und Slowenien diskutierten in ihrer Konferenz am 24.11.2001 die Stellung und Akzeptanz der Rechtsanwälte als Garanten des Rechtsstaates in den einzelnen Ländern. Gerade die Vertreter aus den Reformstaaten erhoben die Forderung, das Bild des Rechtsanwaltes, geprägt durch Verschwiegenheit, unbedingte Treue zum Klienten und Unabhängigkeit, stärker im Bewußtsein der Gesellschaft zu verankern.

Knirsch: "Seit dem 11.09.2001 hat sich in Europa große Unsicherheit breit gemacht. Grundrechte, die lange erkämpft und für uns selbstverständlich waren, drohen als Folge der Ereignisse über Bord geworfen zu werden. Umso wichtiger ist es, der Stimme der Rechtsanwaltschaft Gehör zu verschaffen. Das wird uns nur in einem gemeinsamen konsequenten Auftreten gelingen."
 


 

500 Rechtsanwälte arbeiten mit Spracherkennung von Philips
Markführende Spracherkennungslösung ist Standard wichtiger Kanzleisoftware-Anbieter
 

Mehr als 500 Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland erstellen ihre Schriftsätze mit SpeechMagic(TM) bequemer, effizienter und kostengünstiger als auf herkömmliche Weise. Auf der Systems in München vom 15.10.2001 bis 19.10.2001 wird SpeechMagic(TM), die netzwerkbasierte Spracherkennungssoftware von Philips Speech Processing, live demonstriert.
 

Diese markführende Spracherkennungslösung gehört zur Standardausstattung der wichtigsten Kanzleisoftware-Anbieter in Deutschland. Drei der vier wichtigsten Anbieter von Kanzleisoftware, AnNoText, B&L Firmengruppe und DATEV, bieten SpeechMagic(TM) als integrierten Bestandteil ihrer Kanzleimanagementsysteme an. Darunter sind auch zwei Aussteller auf der Systems. Sie zeigen die Vorteile von Philips´ netzwerkbasierter Spracherkennung live.
 

DictaPlus GmbH (AnNoText GmbH)
Kontakt: Thomas Würdig
Halle A4, Stand 139
Datatronic Beka Technologies (DATEV)
Kontakt: Jens Müller/Axel Balzer
Halle A5, Stand 359
 

"Unsere Kunden - mehrere Hundert Rechtsanwälte - können durch den Einsatz von Spracherkennung ihre Korrespondenz wesentlich effizienter und bequemer erstellen" meint Herr Würdig von AnNoText. Die direkte Integration der Spracherkennung von Philips in die Kanzleisoftware erlaubt es, die Effizienz der Korrespondenzerstellung um bis zu 50 Prozent zu steigern. Das Diktat findet direkt in der entsprechenden Mandantenakte statt, so dass die richtige Zuordnung automatisch sichergestellt ist. Nach Beenden des Diktats wird die Sprachdatei per Knopfdruck zum Spracherkennungsserver geschickt und dort in Text verwandelt. Eine Liste informiert über den Status der Diktate, die in Arbeit sind. Das neue Diktat taucht automatisch als neues, zu prüfendes Dokument in der Liste auf. Wahlweise steht Online-Erkennung zur Verfügung, wobei die Sprachdatei direkt am Diktier-PC erkannt wird und der Text während des Diktats am Bildschirm erscheint.
 

"Das reine Tippen von Diktaten ist unproduktiv. Wir bezahlen unsere Rechtsanwaltsgehilfinnen nicht dafür, dass sie schreiben, sondern dass sie uns Anwälte entlasten, indem sie uns fachliche Arbeit abnehmen." erklärt Herr Dr. Muth. Er verwendet seit April 2000 in seiner Kanzlei in Fulda SpeechMagic(TM) integriert in die Kanzleisoftware Phantasy von DATEV.
 


 
Joerg W. Baur [REGIO-PRESS] 91801237



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Stand der letzten Bearbeitung:
 13.02.2007 03:33:41
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